Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren (LSBTTIQ) Geflüchteten in Bremen

Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE:

Lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle oder queere Geflüchtete (LSBTTIQ) sind eine besonders schutzbedürftige Gruppe. Häufig mussten sie aus ihren Herkunftsländern fliehen, weil sie dort wegen ihres „Andersseins“ verfolgt wurden. Seit 2013 besteht laut dem EuGH der Anspruch auf Asyl wenn im Heimatland Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität droht. Nach Deutschland geflüchtete LSBTTIQ erleben hier jedoch häufig weitere Diskriminierungen und Einschränkungen. Das Anerkennungsverfahren ist in den meisten Fällen äußerst langwierig.

Zudem besteht die Gefahr, dass sie in ihren Unterkünften Ausgrenzung und Gewalt von Seiten anderer nicht-queerer Geflüchteter ausgesetzt sind.

Queere Geflüchtete erleben somit häufig Mehrfach-Diskriminierung, die angesichts der Vielzahl von Herausforderungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland schnell in den Hintergrund rückt.

Wir fragen den Senat:

1.    Wie viele Asylantragsteller*innen haben gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Außenstelle Bremen, in den Jahren 2014 und 2015 als Fluchtgrund die geschlechtliche Identität oder sexuelle Orientierung angegeben (bitte nach Herkunftsland differenzieren)?
In wie vielen der so begründeten Asylanträge wurden Asylgründe anerkannt (bitte Herkunftsland angeben)?

2.    Werden für die Anhörung von LSBTTIQ-Geflüchteten im Asylverfahren seitens des BAMF Außenstelle Bremen geschulte/sensibilisierte Anhörer*innen und Dolmetscher*innen eingesetzt?

3.    Hat der Senat darüber hinaus Kenntnisse über die Anzahl lesbischer, schwuler, bisexueller, transsexueller, transgender, intersexueller oder queerer (LSBTTIQ) Geflüchteter in Bremen, die möglicherweise keinen Asylantrag gestellt oder diesen nicht mit ihrer geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung begründet haben?

4.    Welche Fachberatungsmöglichkeiten existieren für LSBTTIQ-Geflüchtete in Bremen? Gibt es spezielle Asylverfahrensberatungen für queere Geflüchtete?

5.    Wie wird sichergestellt, dass Informationen über Beratungsmöglichkeiten tatsächlich bei LSBTTIQ-Geflüchteten in den Gemeinschaftsunterkünften ankommen?

6.    In welchem Umfang unterstützt der Senat die bestehenden Beratungsangebote? Sind die Angebote bedarfsgerecht ausgestattet oder existiert ggf. zusätzlicher Bedarf?

7.    Hält der Senat es für denkbar, dass in Gemeinschaftsunterkünften lebende LSBTTIQ-Geflüchtete von einem Outing Abstand nehmen vor dem Hintergrund, dass das Ausleben der geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung kaum möglich und die Akzeptanz ggf. niedrig ist?

8.    Welche Maßnahmen existieren (in welchem Umfang) zur Sensibilisierung der Betreiber*innen von Flüchtlingsunterkünften und deren Mitarbeiter*innen für die Belange von queeren Geflüchteten (Ermöglichung des Outings etc.) und den Umgang mit Homo- und Trans*feindlichkeit? Wie werden diese Maßnahmen finanziert?

9.    Wie wird die Sensibilisierung von Mitarbeiter*innen von Behörden und Betreiberträgern im Hinblick auf die besonderen Schutzbedürfnisse von geflüchteten LSBTTIQ gewährleistet? Wie wird das entsprechende Ziel des Landesaktionsplans gegen gegen Homo-, Trans- und Interphobie, die Kompetenzen des Fachpersonals im Bereich Zuwanderung/ Migration/ Integration im Umgang mit dem Thema LSBTTIQ zu stärken, umgesetzt?

10.    Wie wird gewährleistet, dass die Dolmetscher*innen des Sprachmittlerdienstes der Performa Nord sensibilisiert sind hinsichtlich der potenziellen geschlechtlichen Vielfalt der Klient*innen?

11.    Welche geschützten Unterbringungsmöglichkeiten existieren für den Fall, dass Geflüchtete die ihnen zugewiesenen Massenunterkünfte aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung verlassen möchten?

12.    Gibt es in diesen Fällen ein vereinbartes Vorgehen? An wen müssen sich Geflüchtete wenden und welche Schritte folgen daraufhin?

13.    Hat die Vermittlung von Wohnraum bei Kenntnissen über Homo-, Bi-, Trans- oder Intersexualität von Geflüchteten Vorrang? Wenn ja, innerhalb welcher Zeiträume kann eine Vermittlung gewährleistet werden? Wenn nein, warum nicht?

14.    Hält der Senat es für prüfenswert, in Absprache mit dem BAMF und mit Einverständniserklärung der Betroffenen einen Informationsaustausch anzustreben in den Fällen, in denen das BAMF Kenntnis erlangt hinsichtlich der Homo-, Bi-, Trans- oder Intersexualität einer geflüchteten Person, um zügig eine geeignete Unterkunft anbieten zu können?

15.    Inwieweit steht der Senat in Kontakt mit anderen Kommunen/Bundesländern über die Thematik von LSBTTIQ-Geflüchteten?

Sofia Leonidakis, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE