Den Weg zur Arbeit durch Expressbuslinien verkürzen

Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE: Der Weg zur Arbeit beziehungsweise von der Arbeit nach Hause ist wesentlicher Bestandteil des Arbeitsalltags von Beschäftigten. Eine gute verkehrliche Anbindung des Beschäftigungsortes und kurze Wege zwischen Zuhause und Beschäftigungsort haben dabei großen Einfluss auf die Wahl eines Arbeitgebers, soweit diese gegeben ist. Kurze Arbeitswege können Beschäftigte effektiv zeitlich entlasten und ihnen mehr Erholungs- und Familienzeit ermöglichen. Dies fördert auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Der Weg zur Arbeit beziehungsweise von der Arbeit nach Hause ist wesentlicher Bestandteil des Arbeitsalltags von Beschäftigten. Eine gute verkehrliche Anbindung des Beschäftigungsortes und kurze Wege zwischen Zuhause und Beschäftigungsort haben dabei großen Einfluss auf die Wahl eines Arbeitgebers, soweit diese gegeben ist. Kurze Arbeitswege können Beschäftigte effektiv zeitlich entlasten und ihnen mehr Erholungs- und Familienzeit ermöglichen. Dies fördert auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
In Bremen gibt es zahlreiche Pendlerströme zu großen Arbeitgebern wie Daimler oder ArcelorMittal Bremen und in große Gewerbegebiete wie das Güterverkehrszentrum Bremen (GVZ) oder die Hansalinie, in denen zahlreiche Unternehmen ansässig sind. Aufgrund der hohen Beschäftigungsdichten werden insbesondere attraktive Busverbindungen (unter anderem Expressbuslinien) von und zu den Knotenpunkten Bahnhof Sebaldsbrück, Bahnhof Mahndorf und Bahnhof Burg benötigt. Angesichts klimapolitischer Zielsetzungen und vieler Beschäftigter, die auf andere Verkehrsträger als das Auto angewiesen sind, muss es Ziel sein, über den motorisierten Individualverkehr (MIV) hinaus eine attraktive und schnelle verkehrliche Anbindung des Beschäftigungsortes unter anderem durch den ÖPNV sicherzustellen. Unser Ziel ist, die Wege für die Bürger:innen deutlich zu verkürzen. Distanzen zwischen Wohn- und Arbeitsort werden dabei nicht immer in schnell zu schaffen sein. Aber sie lassen sich deutlich reduzieren.

Dazu bieten sich insbesondere Expressbuslinien zu den Zeiten des Schicht-wechsels an. Sie legen weite Strecken ohne Zwischenhalt zurück, bedienen nur wichtige Umsteigepunkte und erschließen teils die Stadtrandbereiche mit üblichem Haltestellenabstand. Insgesamt können Expressbuslinien kürzere Wege zur Arbeit ermöglichen, indem Umstiege reduziert werden, lange oder ungünstige Umsteigezeiten entfallen und es können sich Fahrzeiten auch durch weni-ger Halte reduzieren. Dadurch können an den Stadtgrenzen von Bremen ergänzende Angebote für Pendler:innen geschaffen werden. Die Expressbuslinien können insgesamt eine Angebotslücke im ÖPNV schließen und könnten auch im stadtregionalen Busverkehr zum Einsatz kommen, um auch für Ein- und Auspendler:innen ein attraktives ÖPNV-Angebot in den Korridoren ohne Bahn oder Straßenbahn zu ermöglichen.

Mit beispielsweise der Linie 63 S, die als Expresslinie ab dem Bremer Haupt-bahnhof bis zum GVZ verkehrt, existiert bereits eine probeweise eingeführte erfolgreiche Schnellverbindung in ein großes Bremer Gewerbegebiet. Um Beschäftigten auch schnelle Anbindungen in weitere Gewerbegebiete und zu Betrieben zu sichern, soll in Bremen geprüft werden, inwieweit weitere Expressbuslinien sinnvoll eingerichtet werden können. Diese sollten zwischen zentralen Haltestellen wie dem Bremer Hauptbahnhof und/oder Bahnhof Mahndorf, Bahnhof Burg, Bahnhof Neustadt, Endhaltestelle Gröpelingen und großen Arbeitgebern beziehungsweise Gewerbegebieten verkehren und so getaktet sein, dass Hauptverkehrszeiten morgens und abends, Schichtwechsel, aber auch Schwachverkehrszeiten ausreichend abgedeckt werden. Dazu soll der Senat zeitnah Gespräche mit der BSAG, VBN und ZVBN, großen Unternehmen und Gewerkschaften führen. Entsprechende Erfahrungen mit vergleichbaren Linien können einbezogen werden. Neben einer qualitativen Bedarfsermittlung soll eine datengestützte Potenzialanalyse vorgenommen wer-den (Verkehrsmodell), mit deren Hilfe erfolgsversprechende Korridore besser priorisiert werden können.

In die Planung einzubeziehen ist auch die Prüfung der vorhandenen und möglicherweise anzupassenden verkehrlichen Infrastruktur wie Haltestellen, Busspuren, Busschleusen und Beeinflussung von Ampelanlagen für die Express-buslinien. Grundsätzlich ist immer der Systemgedanke im Auge zu behalten, also Aufwand und Nutzen des ÖPNV-Systems in Gesamtheit. Expressbusse können immer nur eine Ergänzung zur Grundbedienung sein und sie sind dort am wertvollsten, wo sie den größten Zusatznutzen generieren.
Eine schnelle und attraktive Anbindung mit dem ÖPNV kommt nicht nur den Beschäftigten und den Unternehmen, sondern auch der Umwelt zugute, da einige Beschäftigte so für den Weg zur Arbeit potenziell vom eigenen Auto auf den ÖPNV umsteigen und Verkehre in der Stadt reduziert werden können. Dadurch verringert sich auch die grundsätzliche Notwendigkeit, aufgrund der Arbeit über einen eigenen Pkw zu verfügen.

In der VEP-Teilfortschreibung 2025 sind Expressbuslinien ein Teil der „ÖPNV-Strategie“. Angebotsstufe 4 beschäftigt sich explizit mit der stadtweiten Einrichtung von Expressbuslinien in Bremen. Der vorliegende Antrag zielt insofern auf eine weitere Priorisierung der in der Angebotsstufe 4 geplanten Maßnahmen. Im Idealfall fließen die Ergebnisse der Beschlussfassung 1:1 in die Umsetzung von Angebotsstufe 4 ein, wobei eine vorgezogene Teilumsetzung möglich ist.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:
Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,

1. zeitnah Gespräche mit Verkehrsbetrieben wie der BSAG beziehungsweise in Abstimmung mit VBN und ZVBN, großen Unternehmen und Beschäftigtenvertretungen zu führen, um die Möglichkeit einer besseren Anbindung von Gebieten mit hoher Beschäftigtendichte und Gewerbegebieten durch öffentliche Verkehrsmittel, insbesondere durch Expressbuslinien zu prüfen. Daneben soll eine datengestützte Auswertung über Potenziale von weiteren Expressbuslinien in Bremen erfolgen. Zudem sind eine Priorisierung, erste Kostenschätzungen und mögliche Finanzierungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Falls notwendig, ist dabei auch die Planung und der Bau von erforderlichen Infrastrukturanpassungen zu berücksichtigen;
2. der städtischen Deputation für Wirtschaft und Arbeit und der städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung spätestens drei Monate nach Beschlussfassung erstmals und im Anschluss fortlaufend regelmäßig über die bis dahin unternommenen Schritte zu berichten.

Anja Schiemann, Arno Gottschalk, Jasmina Heritani, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Ralph Saxe, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ralf Schumann, Ingo Tebje, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE