Vielfalt in Familien rechtlich anerkennen

Der heutige 10. Mai ist Mutter*tag. Ein Tag, der von vielen genutzt wird, um ihren Müttern* zu danken. Doch wer darf in Deutschland eigentlich als Elternteil gelten? In heterosexuellen Familien stellt sich diese Frage zumeist nicht. Homosexuelle und queere Familien hingegen stehen vor großen Hürden. Anders als bei heterosexuellen Paaren wird bis heute bei Familien mit zwei Müttern* nur eine der beiden Frauen bei der Geburt des gemeinsamen Kindes als Elternteil anerkannt. Die andere Frau muss das leibliche Kind ihrer Partnerin als Stiefkind nach der Geburt adoptieren und dafür gegenüber den Ämtern ihre Eignung als Mutter* nachweisen. Diese Überprüfung dauert Monate bis Jahre und ist entwürdigend, belastend und diskriminierend.

Maja Tegeler, frauen- und queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft, kommentiert: „Diese Ungleichbehandlung von Regenbogenfamilien ist weder zeitgemäß noch vertretbar. Nachdem die Ehe für alle ermöglicht wurde, ist es nun an der Zeit die Vielfalt von Familien rechtlich anzuerkennen – also auch Familie für alle. Wir unterstützen die zahlreichen Initiativen, die sich für eine überfällige rechtliche Gleichstellung von Regenbogenfamilien stark machen und sich gegen die angekündigte Verschärfung des Stiefkindadoptionsrechts wenden, wie die Bewegung ‚All Out‘ oder der Lesben- und Schwulenverband Deutschland.“

Im Februar hat die Bremische Bürgerschaft den Senat beauftragt, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, das Abstammungsrecht so zu reformieren, dass für lesbische und queere Familien nicht mehr einzig das Stiefkindadoptionsverfahren bleibt, sondern die automatische Übertragung der Elternschaft auf beide in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft möglich ist. Ebenso müssen weitere Diskriminierungen von trans*, inter und nicht binären Menschen bei der Gründung einer Familie abgeschafft werden.

„Der Versuch durch die jüngst in Kraft getretene Änderung der Mutterschafts-Richtlinien eine Verbesserung hinzubekommen, hat nicht wirklich funktioniert. Durch die Ergänzung der Angabe ‚unbestimmt‘ bei der Geschlechtszugehörigkeit im Mutterpass wird der tatsächlichen geschlechtlichen Vielfalt immer noch nicht Rechnung getragen. Auch dies gilt es zu ändern“, so Tegeler abschließend.