Aus der Stadtbürgerschaftssitzung im April 2024 berichtet

Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Premiere im Bremer Stadtparlament: Gleich acht Stadtteilparlamente (Beiräte genannt) nutzten die Gelegenheit, um in der Stadtbürgerschaft zur Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OJA) zu sprechen. Dariush Hassanpour machte in seinem Redebeitrag deutlich, dass er sich für die Aufstockung der OJA-Mittel einsetzen wird. Er findet die Forderung der Beiräte nach einer Festbetragsfinanzierung nachvollziehbar.

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Bremer Bevölkerungsentwicklung

„Die Entwicklung, dass Familien aus Großstädten abwandern ins Umland ist nicht neu“, stellte Sofia Leonidakis in ihrer Vorbereitung auf diese Aktuelle Stunde fest. „Die Gründe dafür muss man sich genau ansehen.“

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Bremens Innenstadt

Für Nelson Janßen „müssen sich alle Innenstädte in der Bundesrepublik derzeit neu aufstellen. Dabei müssen Einkaufsmöglichkeiten erhalten bleiben, Kultur-Events organisiert und Wohnmöglichkeiten in der City geschaffen werden.“ Der Abgeordnete zeigte auf, dass der Senat schon gelungene Maßnahmen durchführt, um Menschen in die Bremer Innenstadt zu locken, beispielsweise durch verschiedene Musik-Feste oder den Open Space.

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Ohne Debatte wurden folgende Vorlagen beschlossen:

  • 17. Änderung des Flächennutzungsplans Bremen Bremen-Vegesack, Vegesacker Heerstraße 111 (Wohngebäude mit Einzelhandelsnutzung), siehe Drucksache 21/149 S.
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan 115 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Bebauung zwischen Bundesautobahn A 270, Vegesacker Heerstraße und östlich der Straße „Sandersfeld“ in Bremen-Vegesack, siehe Drucksache 21/150 S.
  • Anpassung der Aufwandsentschädigung der nicht der Bürgerschaft (Landtag) angehörenden Mitglieder der Stadtbürgerschaft, siehe Drucksache 21/157 S.
  • Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025; Finanzplanung 2023 bis 2027, siehe Drucksache 21/164 S.
  • Petitionsbericht Nr. 8, siehe Drucksache 21/165 S.
  • Ortsgesetz über die Aufhebung der Elternmitwirkungsordnung, siehe Drucksache 21/170 S.
  • Vorkaufsortsgesetz „GESTRA“, siehe Drucksache 21/171 S.

Quelle der Audio- und Video-Mitschnitte: www.radioweser.tv über www.bremische-buergerschaft.de



Senatsantwort(en) in der Fragestunde des Parlaments im April 2024

Vorrangschaltung für Bus und Bahn
Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Wir fragen den Senat:
1. Bei wie vielen Ampeln auf den Streckenabschnitten der planmäßigen Linienführung der Bus- und Straßenbahnlinien der BSAG gibt es eine Vorrangschaltung der Ampelanlagen für den ÖPNV?

2. Wer ist für die Umsetzung der ÖPNV-Bevorrechtigung verantwortlich?

3. Wann ist mit einer vollständigen Umsetzung der ÖPNV-Bevorrechtigung in Bremen zu rechnen?

Die Antwort(en) des Senats:
Zu Frage 1: Vom Amt für Straßen und Verkehr in Bremen werden 638 Lichtsignalanlagen betreut. 555 dieser Anlagen liegen an Strecken mit Linien der BSAG. An diesen 555 Anlagen besteht eine Bevorrechtigung für den ÖPNV.

Zu Frage 2: Verantwortlich für die Beeinflussung des ÖPNV an Lichtsignalanlagen ist das ASV, das auch Betreiber der Anlagen ist. Die Umsetzung der ÖPNV-Beeinflussung erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem ASV, den Planungsbüros, der BSAG und den Signalbaufirmen.

Zu Frage 3: Alle Lichtsignalanlagen an Strecken mit Linien der BSAG sind bereits jetzt mit einer ÖPNV-Ansteuerung ausgestattet. Bei Neuplanung von Lichtsignalanlagen werden immer die Belange der BSAG berücksichtigt.


Drohendes Aus des Maribondo-Supermarktes in Vegesack
Anfrage der Abgeordneten Maja Tegeler, Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Wir fragen den Senat:
1. Was sind neben der angespannten Sicherheitslage weitere Gründe für die laut Presseberichten drohende Schließung des inklusiven Maribondo-Supermarktes in der Lindenstraße in Vegesack?

2. Was tut der Senat, um die Sicherheit vor Diebstählen und Überfällen für die Mitarbeitenden des Supermarkts zu gewährleisten?

3. Welche Anstrengungen unternimmt der Senat darüber hinaus, um die Schließung dieses erfolgreichen Inklusionsbetriebs abzuwenden?

Die Antwort(en) des Senats:
Zu Frage 1: Der Betreiber begründet die drohende Schließung ausschließlich mit dem mangelnden Sicherheitsgefühl der Beschäftigten. Polizeiliche Erkenntnisse stützen diese Einschätzung der Sicherheitslage jedoch nicht. Der Betreiber führt das mangelnde Sicherheitsgefühl auf eine angespannte Sicherheitslage im Stadtteil Vegesack zurück. Darüber hinaus gibt er keine weiteren Gründe an.

Zu Frage 2: Der Supermarkt befindet sich in der Lindenstraße. Der regional zuständige Einsatzdienst, Kontaktpolizistinnen und -polizisten sowie weitere polizeiliche Kräfte sind im Rahmen der originären Aufgabenwahrnehmung auf dieser Hauptverkehrsstraße im Stadtteil Vegesack mit Streifen überdurchschnittlich und in unregelmäßigen Abständen präsent.

Eine signifikante Häufung von Diebstahlsdelikten insbesondere in der jüngeren Vergangenheit vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es sich um ein Einzelhandelsgeschäft handelt, ist aus polizeilicher Sicht nicht erkennbar.

Das Präventionszentrum der Polizei Bremen bietet für Mitarbeitende von Firmen, Behörden und Betrieben Deeskalationsseminare an, in denen unter anderem Verhaltensempfehlungen erarbeitet werden für mögliche Straftaten im Kontakt mit Kundinnen und Kunden. Darin werden auch die Rechte als Geschädigter beziehungsweise Geschädigte während und nach einer Tat aufgezeigt. Firmen und Betriebe können dieses kostenlose Seminar beim Präventionszentrum anfordern.

Gegenwärtig plant das Revier Vegesack in Kooperation mit dem Vegesack Marketing eine Präventionsveranstaltung zum Thema „Sicherheit im Einzelhandel“ für die örtlich ansässigen Geschäftsinhaberinnen und -inhaber. Diese Veranstaltung soll gemeinsam mit der Handelskammer Bremen, der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik, der Bundesbank und der Polizei Bremen durchgeführt werden, um insbesondere über den Umgang mit Ladendiebstählen, Raubüberfallen und Falschgeld zu informieren.

Darüber hinaus bietet der Kontaktdienst auf Wunsch Beratungen an, um zum Beispiel über Möglichkeiten des Einbruchschutzes zu informieren.

Zu Frage 3: Der inklusive Maribondo-Supermarkt in Bremen-Vegesack ist ein Betriebsteil des Inklusionsbetriebs „Markthalle im Bamberger gGmbH“, zu dem auch die Supermärkte der Maribondo-Stiftung in der Vahr und in Sebaldsbrück gehören. Das Amt für Versorgung und Integration Bremen gewährt der gGmbH laufende konsumtive Zuschüsse zu den Lohnkosten aus der Ausgleichsabgabe. Eine Schließung des gesamten Inklusionsbetriebs steht nicht im Raum, einzig der Betriebsteil in Vegesack ist bedroht. Das Personal soll in den beiden anderen Supermärkten weiterbeschäftigt werden.


Ausbildungen bei der BSAG
Anfrage der Abgeordneten Maja Tegeler, Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Wir fragen den Senat:
1. Wie war die Auslastung der Ausbildungskapazitäten der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) in den Jahren 2022 und 2023?

2. Welchen Hintergrund hat es, dass eine Voraussetzung für eine Ausbildung zur Fachkraft im Fahrdienst bei der BSAG das Vorliegen eines Pkw-Führerscheins ist?

3. Wieso werden Personen, die ihre Ausbildung zur Fachkraft im Fahrdienst bei der BSAG erfolgreich abschließen, nicht unbefristet übernommen?

Die Antwort(en) des Senats:
Zu Frage 1: Über alle Lehrjahre und alle Ausbildungsberufe hinweg hat die BSAG im Geschäftsjahr 2022 insgesamt 99 Auszubildende und im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 96 Auszubildende beschäftigt.

Zu Frage 2: Bei der Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb handelt es sich um eine duale Berufsausbildung. Der Rahmenlehrplan sieht den Erwerb eines Fahrpatentes im Betrieb vor. Bei der BSAG erhalten die Auszubildenden die Möglichkeit das Straßenbahnpatent für die BSAG und den europäischen Führerschein Klasse D (Busführerschein inkl. Erlaubnis der Personenbeförderung) im Rahmen der Ausbildungszeit zu erwerben. Die gesetzlichen Qualifikationsanforderungen für den Erwerb des Busführerscheins sind in § 9 und 10 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung) geregelt. § 9 (1) regelt dabei konkret, dass die Fahrerlaubnis der Klasse D nur erteilt werden darf, wenn der/die Bewerber/in bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.

Die Anforderungen an den Erwerb des Straßenbahnführerscheins werden durch den verantwortlichen Betriebsleiter der BSAG festgelegt und orientieren sich an den Richtlinien des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen und der sog. BOStrab (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung).

In § 11 Abs. 1 der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) ist geregelt, dass Fahrbedienstete mindestens 21 Jahre alt sein müssen. Ausgenommen davon sind Auszubildende und Absolventen des staatlich anerkannten Ausbildungsberufs der „Fachkraft im Fahrbetrieb“, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Schienenfahrerlaubnis und seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.

Der Erwerb des Führerscheins der Klasse B ist somit während der Ausbildungszeit bei der BSAG derzeit nicht möglich, da die Ausbildungszeiten und -inhalte für den Busführerschein ein Vorliegen eines PKW-Führerscheins voraussetzen. Eine Anpassung würde einen signifikanten Ressourcen- und Budgeteinsatz für die zusätzliche Ausbildung erfordern (z.B. über Kooperation mit externen Partnern). Dies ist aktuell leider nicht möglich.

Im Vordergrund steht jedoch, dass die Fahrer: innen als Teilnehmende im Straßenverkehr die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung beherrschen müssen und hierzu Vorerfahrungen nachweisen können, um die Sicherheit aller Beteiligten bestmöglich gewähren zu können.

Zu Frage 3: Es gibt viele verschiedene individuelle Gründe, warum Personen nach der Ausbildung nicht übernommen werden. Grundsätzlich bildet die BSAG ihre Auszubildenden jedoch mit dem Gedanken der langfristigen Perspektive aus und will ihre eigenen Fachkräfte entsprechend langfristig binden.


Unbewohnbarkeit des „Stubu“-Gebäudes – wie weiter?
Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Wir fragen den Senat:
1. Welche weiteren Aktivitäten etwa auf Grundlage des Baugesetzbuches, des Wohnraumschutzgesetzes oder des Wohnungsaufsichtsgesetzes plant der Senat für das Gebäude des „Stubu“ im Anschluss an die geplante Unbewohnbarkeitserklärung?

2. Wie groß ist die Summe der Nebenkosten, welche die Stadtgemeinde für den säumigen Vermieter übernommen hat, und besteht eine reelle Aussicht darauf, diese Summe, gegebenenfalls durch Pfändung, zurückzuerhalten?

3. Ist es gelungen, beispielsweise auch mit Hilfestellung der Wohnungsaufsicht, für alle Bewohner:innen des Gebäudes eine andere Wohnung zu finden?

Die Antwort(en) des Senats:
Zu Frage 1: Derzeit werden Verhandlungen bezüglich der zukünftigen Eigentümerschaft des Gebäudes geführt. Der Senat geht davon aus, dass das Grundstück nach Abschluss von Verkaufsverhandlungen gemeinsam mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer einer neuen Nutzung zugeführt werden kann.

Zu Frage 2: Die Summe der übernommenen Nebenkosten für Heizenergie, Strom und Wasser beträgt nach derzeitigem Stand rund 30.000 Euro. Weitere Rechnungen des Versorgers stehen noch aus.

Die Erstattung der Kosten wird dem Vermieter gegenüber per Kostenfestsetzungsbescheid festgelegt. Sobald der jeweilige Bescheid bestandkräftig ist, wird dieser im Verwaltungs-wege durch die Landeshauptkasse vollstreckt. Ist eine Pfändung in das bewegliche Vermögen nicht möglich, sieht das Wohnungsaufsichtsgesetz ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Kosten als Last auf dem betroffenen Grundstück in das Grundbuch einzutragen. Die Aussichten werden derzeit jedoch als gut eingeschätzt, die Kosten beitreiben zu können.
Zu Frage 3: Die Wohnungsaufsicht hat die Mieterinnen und Mieter hinsichtlich der Suche nach Ersatzwohnraum an die Zentrale Fachstelle Wohnen (ZFW) des Amtes für Soziale Dienste vermittelt.
Nach derzeitigem Stand haben sich von 14 noch an der Anschrift gemeldeten Parteien sieben bei der ZFW gemeldet und werden von dort bei der Wohnungssuche unterstützt. Von diesen sieben Parteien haben bereits drei Parteien eine Wohnung mit Hilfe der ZFW finden können. Die Anschreiben an drei Haushalte retournierten mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“.


Stadtteilfarm Huchting
Anfrage der Abgeordneten Dariush Hassanpour, Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Wir fragen den Senat:

1. Welche Bedeutung misst der Senat der Stadtteilfarm Huchting im Hinblick auf deren kinder-, jugend- und sozialpolitischen Angebote sowie im Hinblick auf die Bedeutung der Angebote für die Kinder und Jugendlichen im Stadtteil bei?

2. Wie wird der Senat gewährleisten, dass die Angebote der Stadtteilfarm nach dem Wegfall von fünf Stellen im Rahmen von AGH-Maßnahmen des Jobcenters, die daran gekoppelte Anleiterstelle sowie die damit verbundene Teilfinanzierung einer BEZ-Maßnahme aufrechterhalten bleiben, inklusiver der notwendigen Pflege und Versorgung der Tiere der Stadtteilfarm?

3. In welchem Umfang und mit welcher zeitlichen Perspektive sollen die Angebote aus Sicht des Senats aufrechterhalten bleiben?

Die Antwort(en) des Senats:
Zu Frage 1:
Die Kinder- und Jugendfarmen sind ein wichtiger Bestandteil der Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen und darüber hinaus. Die Stadtteilfarm Huchting ist ein Ort, an dem sich Kinder und Jugendliche gefahrlos in einer naturnahen Umgebung bewegen können. Im direkten Kontakt zu Tieren und zur Pflanzenwelt können sie sich vielfältige Erfahrungsräume aneignen. Auf dem drei Hektar großen Gelände leben Hühner, Katzen, Minischweine, Alpakas, Ziegen, Schafe, Esel und Ponys. Die Einrichtung wird von jungen Menschen mit unterschiedlichen Ressourcen und Hintergründen besucht, die Prinzipien der offenen Kinder und Jugendarbeit und die niederschwelligen Zugänge sprechen auch diejenigen an, die von anderen Bildungsangeboten schlechter erreicht werden. Die Mitarbeitenden der Stadtteilfarm erkennen grundsätzlich individuelle Unterschiedlichkeiten an. Sie fördern die Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen. Dabei leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Demokratiebildung und Partizipation.

Rund 100 Kinder und Jugendliche besuchen pro Woche die offenen Angebote und verbringen ihre Freizeit auf dem Farmgelände. Sie gestalten die Angebote maßgeblich mit, übernehmen Mitverantwortung, sind selbstwirksam aktiv und üben sich in demokratischer Mitbestimmung und Gestaltung. Die Stadtteilfarm Huchting ist ein verlässlicher Kooperationspartner für Kindergärten und Grundschulen. Als außerschulischer Lernort bietet sie vielfältige Möglichkeiten für non-formales und informelles Lernen. Flexible Übergänge zwischen Schule und Offener Kinder- und Jugendarbeit sind integraler Bestandteil ihrer Angebotsstruktur.

Zu Frage 2: Das Jobcenter Bremen fördert seit vielen Jahren Menschen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten bei Trägern. Mit Hilfe dieser Unterstützung können die Träger Aufgaben übernehmen, die einerseits im öffentlichen Interesse liegen und andererseits keine reguläre Beschäftigung verdrängen.

Aufgabe des Jobcenters ist es hierbei, Menschen individuell auf ihrem Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen. Die aktuellen Einsparungserfordernisse des Bundeshaushaltes führen bedauerlicherweise dazu, dass auch für das Jobcenter in Bremen die Gelder im Eingliederungstitel, aus dem die AGH-Maßnahmen finanziert werden, für das aktuelle Haushaltsjahr sowie für die kommenden Jahre merklich gekürzt worden sind. Dies setzt für die Arbeit des Jobcenters einen deutlich engeren finanziellen Rahmen, der ursächlich ist für die aktuellen Kürzungen auch bei den AGH-Einsatzstellen auf der Stadtteilfarm Huchting.

Sowohl die Anleitungskraft in der Stadteilfarm Huchting als auch eine über einen Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II geförderte Person stehen mit dem Träger bras e.V. in einem Arbeitsverhältnis. Im Austausch mit dem Träger bras e.V. werden in Bezug auf diese beiden Personen alternative Beschäftigungsansätze in anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen geprüft. Ziel ist ein Erhalt der bestehenden Arbeitsverhältnisse mit alternativem Einsatz außerhalb der Stadtteilfarm Huchting. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AGH-Maßnahmen suchen die Integrationsfachkräfte individuelle Lösungen.

Vor dem Hintergrund der langjährigen Zusammenarbeit mit der Stadtteilfarm Huchting und dem Engagement des Trägers seit 1984 auf dem Gelände besteht kein Anlass zur Annahme, dass das Wohl der Tiere auf der Stadtteilfarm gefährdet ist. Eine alternative Finanzierung der Stellen aus Stadtteilmitteln der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist nicht darstellbar.

Zu Frage 3: Wie alle Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger steht auch die Stadtteilfarm Huchting vor der Herausforderung, dass momentan aufgrund der haushaltslosen Zeit bis zur Verabschiedung des Haushaltes im Sommer 2024 lediglich Mittel auf Vorjahresniveau zugewendet werden können. Eine Kompensation der durch die Einsparerfordernisse des Bundes bedingten Kürzungen der AGH-Maßnahmen kann aktuell nicht dargestellt werden.

Aktuell werden in Huchting 27 Prozent der Stadtteilmittel der Offenen Kinder- und Jugendarbeit für die Zuwendung an die Stadtteilfarm eingesetzt. Zur dauerhaften Absicherung der Kinder- und Jugendfarmen wird derzeit konzeptionell ressortübergreifend gearbeitet.