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            <copyright> </copyright>
            
            <pubDate>Mon, 24 Aug 2026 10:20:43 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Mon, 24 Aug 2026 10:20:43 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-255514</guid>
                <pubDate>Tue, 16 Jun 2026 13:27:00 +0200</pubDate>
                <title>Ausgleichsabgabe/Zuführung an den Ausgleichsfonds des Bundes</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/soziales/detail/news/ausgleichsabgabe-zufuehrung-an-den-ausgleichsfonds-des-bundes/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde - Tim Sültenfuß erkundigt sich: </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Wie viel Geld stand dem Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB) in den vergangenen zehn Jahren aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung, jeweils zum Stichtag 1. April und 31. Dezember (bitte getrennt für jedes Jahr und differenziert nach Stichtag angeben)?<br>2. In welcher Höhe wurden in diesem Zeitraum Mittel an den Ausgleichsfonds des Bundes zugeführt oder für den Ausgleich unter den Integrationsämtern verwendet?<br>3. Wie stellt der Senat sicher, dass Mittel der Ausgleichsabgabe in voller Höhe für Projekte und Einzelmaßnahmen zur Förderung der Inklusion in Bremen genutzt und nicht in erheblichem Umfang entweder an den Ausgleichsfonds des Bundes abgegeben oder als Rücklagen in das jeweilige Folgejahr übertragen werden?</p>
<p>Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Sültenfuß</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255302</guid>
                <pubDate>Tue, 21 Apr 2026 17:53:00 +0200</pubDate>
                <title>Gesetz zur Änderung disziplinar- und beamtenrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung der Landeshaushaltsordnung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/soziales/detail/news/gesetz-zur-aenderung-disziplinar-und-beamtenrechtlicher-vorschriften-sowie-zur-aenderung-der-landeshaushaltsordnung/</link>
                
                <description>Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke: Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen: Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung disziplinar- und beamtenrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung der Landeshaushaltsordnung auf Drucksache 21/1663 wird wie folgt geändert:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br>Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung disziplinar- und beamtenrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung der Landeshaushaltsordnung auf Drucksache 21/1663 wird wie folgt geändert:<br>1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:<br>a) Nummer 1 Buchstabe d wird durch den folgenden Buchstaben d ersetzt:<br>‚d) Nach der Angabe zu § 133 wird die folgende Angabe eingefügt:<br>„§ 134 Übergangsregelung für am 1. Juli 2026 teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte“<br>§ 135 Evaluation“ ‘<br>b) In der Nummer 3 wird nach § 8 Absatz 4 Satz 2 der folgende Satz eingefügt:<br>„Vor einer negativen Beurteilung der Gewähr zur Verfassungstreue ist der betroffenen Person Gelegenheit zu geben, sich persönlich zu den für die Entscheidung erheblichen<br>Tatsachen zu äußern, wenn nicht die Durchführung eines Strafverfahrens gefährdet ist oder Geheimhaltungspflichten oder sonstige zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen.“<br>c) Nach Nummer 12 wird die folgende Nummer 13 eingefügt:<br>„13. Nach § 134 wird der folgende § 135 eingefügt:<br>„§ 135<br>Evaluation<br>Der Senat berichtet der Bürgerschaft bis zum 31. Juli 2031 über die Auswirkungen des § 8 Absatz 1 bis 5 auf die Bewerbungsverfahren. In dem Bericht ist insbesondere zu untersuchen und zu bewerten, ob aus Gründen des Verwaltungsaufwands, der Qualitätssicherung oder der Vermeidung von Diskriminierungsrisiken weitere gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind. Sofern sich aus dem Bericht die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen ergibt, soll der Senat diese vorschlagen.“</p>
<p>2. Nach Artikel 1 wird der folgende Artikel 1b eingefügt:<br>„Artikel 1b<br>Weitere Änderung des Bremischen Beamtengesetzes<br>Das Bremische Beamtengesetz, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:<br>1. § 8 wird durch den folgenden § 8 ersetzt:<br>„§ 8<br>§ 8 Zulassung von Ausnahmen für die Berufung in das Beamtenverhältnis<br>(§ 7 des Beamtenstatusgesetzes)<br>Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 des Beamtenstatusgesetzes kann der Senat erteilen.“<br>2. § 135 wird gestrichen.<br>3. Artikel 2 wird wie folgt geändert:<br>a) Vor Nummer 1 wird die folgende Nummer 0 eingefügt:<br>‚0. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:<br>Nach der Angabe zu § 83 wird die folgende Angabe eingefügt:<br>„§ 84 Evaluation“ ‘<br>b) Nach Nummer 8 wird die folgende Nummer 9 eingefügt:<br>‚9. Nach § 83 wird der folgende § 84 eingefügt:<br>„§ 84<br>Evaluation<br>Der Senat berichtet der Bürgerschaft bis zum 31. Juli 2031 über die Auswirkungen des § 27 Absatz 1 sowie des § 29 Absatz 3. Sofern sich aus dem Bericht die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen ergibt, soll der Senat diese vorschlagen.“</p>
<p>4. Nach Artikel 2 wird der folgende Artikel 2b eingefügt:<br>„Artikel 2b<br>Weitere Änderung des Bremischen Disziplinargesetzes<br>Das Bremische Disziplinargesetz, das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:<br>1. § 27 Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:<br>„(1) Das Gericht kann auf Antrag durch Beschluss Beschlagnahmen und Durchsuchungen anordnen; § 25 Absatz 3 gilt entsprechend. Die Anordnung darf nur getroffen werden, wenn der Beamte des ihm zur Last gelegten Dienstvergehens dringend verdächtig ist und die Maßnahme zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme nicht außer Verhältnis steht. Die Bestimmungen der Strafprozessordnung über Beschlagnahmen und Durchsuchungen gelten entsprechend, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist.“<br>2. § 29 Absatz 3 wird gestrichen.<br>3. § 84 wird gestrichen.</p>
<p>5. In Artikel 7 Nummer 2 wird § 5 Absatz 1a wie folgt geändert:<br>1. Nach Satz 2 wird der folgende Satz eingefügt:<br>„Gleiches gilt Beamtinnen und Beamte, die nach § 12 Absatz 1, 2, 4 oder 6 der Bremischen Erschwerniszulagenverordnung im Wechselschichtdienst, im Schichtdienst oder im Dienst zu wechselnden Zeiten eingesetzt sind.“<br>2. Satz 7 wird durch den folgenden Satz ersetzt:<br>„Bei Teilzeitbeschäftigung wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nach den Sätzen 1 bis 3 entsprechend dem Umfang der bewilligten Teilzeitbeschäftigung verkürzt.“</p>
<p>6. Artikel 9 wird durch den folgenden Artikel 9 ersetzt:<br>„Artikel 9<br>Inkrafttreten<br>(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.<br>(2) Artikel 1 Nummer 8 und Nummer 12 sowie Artikel 7 und Artikel 8 treten am 1. Juli 2026 in Kraft.<br>(3) Die Artikel 1b und 2b treten am 31. Juli 2032 in Kraft.“</p>
<p>Begründung:<br>Zu Nummer 1<br>Die Regelung zur Überprüfung der Verfassungstreue in § 8 Absatz 1 bis 5 des Bremischen Beamtengesetzes wird einer Evaluation unterzogen. Zudem wird ausdrücklich ein Anhörungsrecht der betroffenen Person vor einer negativen Beurteilung der Gewähr zur Verfassungstreue normiert. Hierbei sind der betroffenen Personen die für die Entscheidung der Einstellungsbehörde maßgeblichen Tatsachen offenzulegen, soweit nicht überwiegende Geheimhaltungsinteressen o. ä. entgegenstehen.</p>
<p>Zu Nummer 2<br>Die Regelung zur Überprüfung der Verfassungstreue in § 8 Absatz 1 bis 5 des Bremischen Beamtengesetzes wird befristet, ebenso die Evaluationsvorschrift. Zu diesem Zwecke ist nach Ablauf der Befristung der bisherige Wortlaut des § 8 wiederherzustellen. Der Befristungszeitraum ergibt sich aus Nummer 6 (Artikel 9).</p>
<p>Zu Nummer 3<br>Die Regelungen in § 27 Absatz 1 sowie in § 29 Absatz 3 des Bremischen Disziplinargesetzes werden einer Evaluation unterzogen.</p>
<p>Zu Nummer 4<br>Die Regelungen in § 27 Absatz 1 sowie in § 29 Absatz 3 des Bremischen Disziplinargesetzes werden befristet, ebenso die Evaluationsvorschrift. Zu diesem Zwecke ist nach Ablauf der Befristung der bisherige Wortlaut des § 27 Absatz 1 wiederherzustellen. Der Befristungszeitraum ergibt sich aus Nummer 6 (Artikel 9).</p>
<p>Zu Nummer 5<br>Beamtinnen und Beamte, die in einem Schichtdienst oder im Wechselschichtdienst tätig sind, sollen aus Gründen des Gesundheitsschutzes weiterhin in einer regelmäßigen Arbeitszeit von durchschnittlich wöchentlich 40 Stunden Dienst leisten. Schichtdienst (insbesondere Nacht- und Wechselschichtdienst) ist nachweislich körperlich und psychisch stärker belastend. In den Bereichen des Polizei- und Justizvollzugsdienstes kommen zudem Konflikt- und Gewaltpotenziale sowie im Einsatzdienst der Feuerwehr körperliche Extrembelastungen hinzu, welche unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit die betroffenen Beamt:innen stärker als andere Beamt:innengruppen beanspruchen. Diesen Mehrbelastungen wird bereits durch Zulagen, zusätzliche Urlaubstage sowie eine Absenkung der Altersgrenze auf das 62. Lebensjahr (Polizeivollzug, Justizvollzug in Laufbahngruppe 1 sowie Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt und Feuerwehr in Lauf-bahngruppe 2) bzw. 60. Lebensjahr (Feuerwehr in Laufbahngruppe 1) begegnet. In Bezug auf diese Personengruppe werden die gewünschten positiven Effekte auf den Haushalt wegfallen. Insbesondere im Polizeibereich kommt es regelmäßig zu überdurchschnittlich hohen Mehrarbeitsstunden, welche i.d.R. vergütet werden, sodass der gewünschte Einspareffekt (weniger Mehrarbeit durch Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit) durch die Arbeitszeiterhöhung für diesen Bereich wegfallen würde.</p>
<p>Zu Nummer 6<br>Die Absätze 1 und 2 entsprechen dem Gesetzentwurf des Senats. Durch Absatz 3 werden die Regelungen zur Überprüfung der Verfassungstreue in § 8 Absatz 1 bis 5 des Bremischen Beamtengesetzes, die Regelungen in § 27 Absatz 1 sowie in § 29 Absatz 3 des Bremischen Disziplinargesetzes sowie die jeweiligen Evaluationsvorschriften auf sechs Jahre befristet.</p>
<p>Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Dr. Solveig Eschen, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion Bremen</category><category>Soziales</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255192</guid>
                <pubDate>Fri, 13 Mar 2026 10:42:29 +0100</pubDate>
                <title>Aktuelle Stunde: Persönliche Assistenz für schwerbehinderte Menschen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/soziales/detail/news/aktuelle-stunde-persoenliche-assistenz-fuer-schwerbehinderte-menschen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke: Am Donnerstag, den 12. März 2026 haben Menschen mit Behinderungen beim Amt für Soziale Dienste mit einem „Roll-In&quot; ihrer Sorge über die Zukunft der persönlichen Assistenz Ausdruck verliehen. In Bremen erhalten ca. 100 Menschen mit Schwerbehinderungen als Nachteilsausgleich Leistungen der „Persönlichen Assistenz“. Dabei werden pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfen sowie die Unterstützung in der Freizeit zusammen als eine Leistung der Eingliederungshilfe erbracht.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Thema: „Wie ist es um die persönliche Assistenz für schwerbehinderte Menschen in Bremen bestellt?“</strong></p>
<p>Am Donnerstag, den 12. März 2026 haben Menschen mit Behinderungen beim Amt für Soziale Dienste&nbsp;mit einem „Roll-In" ihrer Sorge über die Zukunft der persönlichen Assistenz Ausdruck verliehen.</p>
<p>In Bremen erhalten ca. 100 Menschen mit&nbsp;Schwerbehinderungen als Nachteilsausgleich Leistungen der „Persönlichen Assistenz“. Dabei werden pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfen sowie die Unterstützung in der Freizeit zusammen als eine Leistung der Eingliederungshilfe erbracht.</p>
<p class="text-justify">Wie kann die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Soziale Dienste und dem Gesundheitsamt optimiert werden, um schwerbehinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen?</p>
<p>Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Sültenfuß</category><category>Soziales</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255097</guid>
                <pubDate>Tue, 17 Feb 2026 18:53:00 +0100</pubDate>
                <title>Damit Assistenzhunde weiter geprüft werden können: Übergangsregelung wieder in Kraft setzen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/soziales/detail/news/damit-assistenzhunde-weiter-geprueft-werden-koennen-uebergangsregelung-wieder-in-kraft-setzen/</link>
                
                <description>Assistenzhunde ermöglichen vielen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, sie unterstützen im Alltag und sind als Anzeigehunde auch essentiell für die Gesundheit ihrer Menschen. Sie signalisieren gesundheitliche Notlagen und können als verlässliche Begleiter Leben retten. Diabetikerwarnhunde können den Blutzuckerspiegel eines Menschen mit Typ-1-Diabetes erkennen und signalisieren, wenn eine Unter- oder Überzuckerung droht. Epilepsiewarnhunde erkennen einen drohenden epileptischen Anfall und sorgen dafür, dass die Betroffene sich entsprechend verhalten oder können im Fall eines Anfalls andere Menschen zu Hilfe holen. PSB-Hunde (Hunde für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen wie Posttraumatische Belastungsstörung, Angststörung u.a., aber auch für Menschen im Autismusspektrum) geben mit ihrer Anwesenheit emotionalen Halt. Insbesondere bei Kindern mit Autismus fördern sie ihre Entwicklung.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Assistenzhunde ermöglichen vielen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, sie unterstützen im Alltag und sind als Anzeigehunde auch essentiell für die Gesundheit ihrer Menschen. Sie signalisieren gesundheitliche Notlagen und können als verlässliche Begleiter Leben retten. Diabetikerwarnhunde können den Blutzuckerspiegel eines Menschen mit Typ-1-Diabetes erkennen und signalisieren, wenn eine Unter- oder Überzuckerung droht. Epilepsiewarnhunde erkennen einen drohenden epileptischen Anfall und sorgen dafür, dass die Betroffene sich entsprechend verhalten oder können im Fall eines Anfalls andere Menschen zu Hilfe holen. PSB-Hunde (Hunde für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen wie Posttraumatische Belastungsstörung, Angststörung u.a., aber auch für Menschen im Autismusspektrum) geben mit ihrer Anwesenheit emotionalen Halt. Insbesondere bei Kindern mit Autismus fördern sie ihre Entwicklung.</p>
<p class="text-justify">Assistenzhunde ermöglichen vielen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, sie unterstützen im Alltag und sind als Anzeigehunde auch essentiell für die Gesundheit ihrer Menschen. Sie signalisieren gesundheitliche Notlagen und können als verlässliche Begleiter Leben retten. Diabetikerwarnhunde können den Blutzuckerspiegel eines Menschen mit Typ-1-Diabetes erkennen und signalisieren, wenn eine Unter- oder Überzuckerung droht. Epilepsiewarnhunde erkennen einen drohenden epileptischen Anfall und sorgen dafür, dass die Betroffene sich entsprechend verhalten oder können im Fall eines Anfalls andere Menschen zu Hilfe holen. PSB-Hunde (Hunde für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen wie Posttraumatische Belastungsstörung, Angststörung u.a., aber auch für Menschen im Autismusspektrum) geben mit ihrer Anwesenheit emotionalen Halt. Insbesondere bei Kindern mit Autismus fördern sie ihre Entwicklung.</p>
<p class="text-justify">Allerdings wurde erst mit dem Teilhabestärkungsgesetz vom Juni 2021 Juni 2021 (THSG) durch die neu geschaffenen Paragraphen 12e bis 12j BGG erstmals ein Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderungen auf Begleitung durch einen Assistenzhund und Zutritt zu Einrichtungen wie Supermärkten, Restaurants und Arztpraxen geschaffen. War die Ausbildung von Assistenzhunden sowie die dazugehörige Prüfung zuvor nicht geregelt, änderte sich auch das mit dem neuen Teilhabestärkungsgesetz. Prüfung und Ausbildung wird nun durch die Assistenzhundeverordnung (AHundV) geregelt.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Diese ist zum 1. März 2023 bundesweit in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die Anerkennung sowie die Anforderungen an die Eignung, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden. Des Weiteren sieht sie eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde vor, einschließlich eines Lichtbildausweises für den Menschen mit Behinderung.</p>
<p class="text-justify">In der Assistenzhundeverordnung ist festgelegt, wer Assistenzhunde ausbilden darf, welche Inhalte die Ausbildung mindestens umfassen muss (und welchen Stundenanteil) und wer die Prüfung nach welchen Regeln durchführen darf. Das Ziel ist es, dass Assistenzhunde nach bestimmten Qualitätskriterien von dazu befähigten Menschen ausgebildet und unabhängig geprüft werden sollten.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Um als Assistenzhundetrainer*in zugelassen zu werden, ist eine Zulassung und Zertifizierung durch eine sogenannte fachliche Stelle notwendig. Diese fachliche Stelle bekommt ihre Akkreditierung von der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragt wurde, die Akkreditierung zu genehmigen. Gleiches gilt für eine Prüfstelle, die ihrerseits durch von ihr bestellte Auditor*innen die Prüfungen für die Assistenzhunde abnehmen darf.</p>
<p class="text-justify">Bis zur Umsetzung dieser Regelungen von der Akkreditierung der fachlichen Stelle bis zur Zertifizierung der Prüfer*innen und Assistenzhundetrainer*innen wurde eine Übergangsregelung für die Prüfung und Anerkennung von Assistenzhunden, die bereits in Ausbildung waren, getroffen. Diese Übergangsregelung endete am 30.&nbsp;Juni 2024, allerdings ist es bis heute nicht gelungen, die Assistenzhundeverordnung vollständig umzusetzen. Noch immer fehlt etwa die fachliche Stelle.</p>
<p class="text-justify">Seit dem Ablaufen der Übergangsregelung am 30. Juni 2024 sind demnach keine Prüfungen und Anerkennungen für Assistenzhunde mehr möglich, weil sich niemand gefunden hat, der die Akkreditierung von Ausbildungsstätten vornimmt. Eine zwischenzeitlich gefundene fachliche Stelle hat ihre Akkreditierung wieder zurückgegeben, die wenigen Ausbildungsstätten, die sich dort zertifizieren ließen, mussten die Zertifizierung zurückgeben.</p>
<p class="text-justify">Im Gegensatz zum deutschen Modell, wurde in Österreich eine Stelle, das Messerli Forschungsinstitut, mit der Prüfung von Hundetrainer*innen und Mensch-Hund-Teams beauftragt. Die Ausbildungsstätten müssen sich hier nicht zertifizieren lassen.</p>
<p class="text-justify">Wenn zum 1.&nbsp;Januar 2027 nach der bestehenden Assistenzhundeverordnung keine neue Zertifizierungsstelle für Assistenzhunde-Ausbildungsstätten benannt werden kann, ist die Assistenzhunde-Ausbildung und Zertifizierung in Anlehnung an das Österreichische Modell zu vereinfachen, um die Ausbildung und Zertifizierung von Assistenzhunden sicherzustellen.</p>
<p class="text-justify">Bis zur vollständigen Umsetzung der Assistenzhundeverordnung muss daher die Übergangsregelung wieder in Kraft gesetzt werden, damit zukünftig und auch die seit einem Jahr fertig ausgebildeten, aber ungeprüften Assistenzhunde-Mensch-Teams geprüft werden können. Ohne Anerkennung sind Assistenzhunde im öffentlichen Raum nur Hunde, die keinerlei rechtlich abgesicherte Zutrittsrechte oder andere Privilegien haben, auf die die Halter*innen angewiesen sind, wie z.B. kostenlose Begleitpersonen im öffentlichen Nahverkehr und Zügen, Zugang zu Schulen, Universitäten, Geschäften, Arztpraxen oder die Möglichkeit die Mitnahme des Hundes am Arbeitsplatz durchzusetzen.</p>
<p class="text-justify">Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,&nbsp;</p><ol><li><p class="text-justify">sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass bis zur endgültigen Umsetzung der Assistenzhundeverordnung (AHundV) und den damit einhergehenden Regelungen die bis 30.&nbsp;Juni 2024 geltende Übergangsregelung zur Prüfung von Assistenzhunden und ihren Assistenznehmer*innen sofort wieder in Kraft gesetzt wird und bis 31.&nbsp;Dezember 2026 gilt, sofern die endgültige Umsetzung der Assistenzhundeverordnung bis dahin nicht vollständig erfolgt ist;</p></li><li><p class="text-justify">sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass ab dem 1.&nbsp;Januar 2027 die Ausbildung und Zertifizierung von Assistenzhunden sichergestellt ist durch&nbsp;</p><ol><li><p class="text-justify">entweder die praktische Umsetzung der Assistenzhundeverordnung in ihrer bestehenden Form, insbesondere durch die Benennung einer Zertifizierungsstelle für Assistenzhunde-Ausbildungsstätten oder&nbsp;</p></li><li><p class="text-justify">die Vereinfachung der Assistenzhunde-Ausbildung und -Zertifizierung in Anlehnung an das Österreichische Modell;</p></li></ol></li><li><p class="text-justify">zu prüfen, ob es landesseitig Voraussetzungen bedarf, damit die Assistenzhunde-Ausbildung und -Zertifizierung ab dem 01. Januar 2027 nach den Vorgaben des Bundes in Bremen und Bremerhaven erfolgen kann, und diese, wenn erforderlich, zu schaffen;</p></li><li><p class="text-justify">die staatliche Deputation für Soziales, Jugend und Integration binnen vier Monaten&nbsp;nach Beschlussfassung über den Fortschritt der Umsetzung&nbsp;zu informieren.</p></li></ol><p class="text-justify">Tim Sültenfuß, Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke<br>Holger Welt, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Sültenfuß</category><category>Zimmer</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254945</guid>
                <pubDate>Sun, 08 Feb 2026 09:56:00 +0100</pubDate>
                <title>Stand der Kita-Anmeldungen für das Kita-Jahr 2026/27</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/soziales/detail/news/stand-der-kita-anmeldungen-fuer-das-kita-jahr-2026-27/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion Die Linke – Miriam Strunge fragt nach:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p><ol><li>Wie viele Kinder wurden über das Kita-Portal im Januar für das Kita-Jahr 2026/27 angemeldet und wie viele freie Plätze gibt es aktuell im Krippen- und im Elementarbereich?</li><li>Gibt es nach aktuellem Stand Stadtteile, in denen besonders viele freie Krippen- oder Elementarplätze zur Verfügung stehen?</li><li>Wie sind die Anmeldezahlen im Krippen- und Elementarbereich im Februar 2026 im Vergleich zu den Anmeldezahlen im Februar der letzten 3 Jahren zu bewerten und gibt es einen neuen Trend?</li></ol><p>Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Strunge</category><category>Kinder und Jugend</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254943</guid>
                <pubDate>Fri, 02 Jan 2026 09:56:00 +0100</pubDate>
                <title>Erfrierungsschutz und Winterregelung für obdachlose Menschen </title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/soziales/detail/news/erfrierungsschutz-und-winterregelung-fuer-obdachlose-menschen/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion Die Linke – Sofia Leonidakis fragt nach:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p><ol><li>Besteht die Winterregelung fort und welche Angebote stehen derzeit in diesem Rahmen zum Erfrierungsschutz tagsüber und nachts für obdachlose Menschen zur Verfügung (bitte auch Öffnungszeiten und Zielgruppe angeben)?</li><li>Welche zielgruppenspezifischen Tages- und Nachtangebote, z.B. für obdachlose Frauen oder Obdachlose mit Hunden, existieren aktuell im Rahmen der Winterregelung?</li><li>Wie bewertet der Senat die Öffnung des ÖPNVs für wohnungslose Menschen bei gefährlichen Außentemperaturen zum Erfrierungsschutz und kostenlosen Transport in Notunterkünfte?</li></ol><p>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Gesundheit</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254892</guid>
                <pubDate>Tue, 23 Dec 2025 10:59:00 +0100</pubDate>
                <title>Soziale Hilfen für obdachlose und von Obdachlosigkeit bedrohte Jugendliche und junge Erwachsene passgenauer ausrichten</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/soziales/detail/news/soziale-hilfen-fuer-obdachlose-und-von-obdachlosigkeit-bedrohte-jugendliche-und-junge-erwachsene-passgenauer-ausrichten/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD: Die Zahl der jungen Menschen, die von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen sind, steigt seit Jahren rasant an. Neue Studien belegen, dass etwa 44.000 junge Menschen unter 27 Jahren in Deutschland auf der Straße leben – circa 2000 von ihnen sind minderjährig. Angesichts der vielfachen Herausforderungen der letzten Jahre ist anzunehmen, dass aktuell eher mehr junge Menschen in Wohnungs- und Obdachlosigkeit leben oder davon bedroht sind.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Zahl der jungen Menschen, die von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen sind, steigt seit Jahren rasant an. Neue Studien belegen, dass etwa 44.000 junge Menschen unter 27 Jahren in Deutschland auf der Straße leben – circa 2000 von ihnen sind minderjährig. Angesichts der vielfachen Herausforderungen der letzten Jahre ist anzunehmen, dass aktuell eher mehr junge Menschen in Wohnungs- und Obdachlosigkeit leben oder davon bedroht sind. Gesellschaftliche Veränderungen mit zunehmender allgemeiner Verunsicherung resultierend aus multiplen Krisen in den vergangenen Jahren, familiäre Zerwürfnisse, fehlendem Wissen über Hilfsangebote und Betreuungsangebote für junge Menschen, die nicht in ihren Familien leben können, sowie der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, spitzen die Situation zu. Die bundesweit aktive Stiftung „Off Road Kids“ macht unermüdlich auf die Lebenssituation junger Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, aufmerksam und versucht mit der Hilfe von Sozialarbeiter*innen bestmöglich, individuell tragfähige Lebensperspektiven zu erarbeiten. Auch das ESF-Plus-Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“, welches derzeit auch in Bremen durchgeführt wird, zielt darauf ab, entkoppelte junge Menschen zu erreichen und in die Lage zu versetzen, ein selbstständiges Leben zu führen. Doch längst nicht alle jungen Menschen mit Hilfebedarf werden durch solche Projekte erreicht.</p>
<p>Bereits jetzt gibt es im regulären Angebots- und Hilfesystem zahlreiche mögliche Berührungspunkte mit dieser Zielgruppe. Die Angebote der Jugendsozialarbeit (z.B. Mobile Jugendarbeit oder Fachberatung Jugendhilfe in der Jugendberufsagentur) und der offenen Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Jugendfreizeiteinrichtungen) können viele dieser jungen Menschen (bewusst oder unbewusst) zumindest zeitweise erreichen sowie beraten und Kontaktmöglichkeiten bieten, die ins Hilfe- und Unterstützungssystem führen können. Das dort vorhandene fachliche Wissen um die Lebenslagen junger Menschen ist eine wichtige Grundlage, sollte aber hinsichtlich der Bekämpfung von Obdachlosigkeit und prekären Lebensverhältnissen bei jungen Menschen noch stärker ausgebaut, systematischer vernetzt und mit spezialisierten Angeboten und der regulären Jugendhilfe sowie rechtskreisübergreifenden Angebotsstrukturen (z.B. Jugendberufsagentur – SGB II und SGB III) verknüpft werden.</p>
<p>Gleichzeitig muss der Zugang zur Jugendhilfe, sofern pädagogisch angezeigt, auch bei volljährigen jungen Menschen zwischen 18 und 21 Jahren - insbesondere bei (drohender) Obdachlosigkeit - stärker fokussiert und geöffnet werden. So kann aus einem bewährten und den jungen Menschen oft schon bekannten System bestehendes Vertrauen genutzt und ein niedrigschwelliger Zugang zu weiterführender Unterstützung geschaffen werden.</p>
<p>Auf Nachfragen der Koalitionsfraktionen wurde deutlich, dass über die Situation jugendlicher Obdachloser in Bremen wenig bekannt ist. Die genauen Zahlen sind schwer zu erheben, da ein großes Dunkelfeld besteht. Dass viele von ihnen zwar oft eine Meldeadresse, aber keinen festen Aufenthaltsort haben, verschleiert ihre Situation zusätzlich und erschwert ihre Erreichbarkeit durch das Hilfe- und Unterstützungssystem.</p>
<p>Nicht nur für junge Menschen ist die Straße ein hochgradig gefährliches Umfeld. Die Gefährdung durch Einsamkeit, Verwahrlosung, Sucht und Infektion, als auch Opfer von Straftaten zu werden, steigt mit der Dauer des Lebens auf der Straße. Untersuchungen zeigen, dass sich die betroffenen jungen Menschen von Familie und Institutionen abgewandt haben. Sie ziehen als sogenannte Sofahopper*innen durch ihr Umfeld aus Bekannten oder leben auf der Straße. Für die Psyche eines jungen Menschen ist es prägend, wenn sie das Gefühl haben, sich weder auf ihre Familie noch auf das Hilfesystem verlassen zu können. Missbrauchserfahrungen verstärken dieses Gefühl noch. Es braucht daher niedrigschwellige Zugänge zum Hilfesystem. Andere Kommunen bieten hierfür sogenannte Sleep-Inns, die jungen Menschen kurzzeitig einen anonymen und sicheren Ort für die Nacht und darüber hinaus begleitete Zugänge zum Hilfesystem anbieten.</p>
<p>Besonders junge Frauen in der Übergangsphase zur Volljährigkeit geraten häufig aus dem<br>Blick, da ihr Weg in ein eigenständiges Leben mit besonderen Risiken verbunden ist. Diese ergeben sich unter anderem aus patriarchalen Strukturen in Familien und Gesellschaft, die den Schritt in die Selbstständigkeit zusätzlich erschweren. Dies führt dazu, dass sie in der Regel weniger im öffentlichen Raum präsent sind und daher beispielsweise seltener von Streetworkern oder anderen Hilfeangeboten angesprochen werden. Sie leben häufig in prekären „Couch-Surfing“-Verhältnissen oder in unsicheren Beziehungen, um einer sichtbaren Obdachlosigkeit zu entgehen. Diese verdeckte Obdachlosigkeit macht sie besonders anfällig für Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch. Das vorhandene Dunkelfeld ist daher bei dieser Zielgruppe besonders groß. Wenn das Hilfesystem hier nicht frühzeitig erfolgreich interveniert, kann sich die Spirale aus Prekarität, Vereinsamung und Gefahr zu einer unheilvollen Karriere aus Sucht, Beschaffungskriminalität und sexualisierter Ausbeutung verstetigen – mit fatalen Folgen für die Betroffenen und die Gesellschaft.</p>
<p>Momentan werden lediglich die jungen Menschen erfasst, die Hilfe suchen und sich etwa bei der Zentralen Fachstelle Wohnen (ZFW) melden – 2024 waren das 47 junge Frauen und 68 junge Männer. Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene aber tatsächlich in hoch prekärer Situation leben, kann nur grob über die Kooperation mit den beteiligten wohnortnahen und zielgruppenspezifischen Anlaufstellen und Streetworker*innen eingeschätzt werden. Ziel muss es sein, diese jungen Menschen besser zu erreichen, um ihnen langfristig ein selbstbestimmtes Leben in psychischer Stabilität, mit voller gesellschaftlicher Integration und beruflicher und finanzieller Eigenständigkeit zu ermöglichen.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br>Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,<br>1. sicherzustellen, dass die reale Situation von obdachlosen oder von Obdachlosigkeit<br>bedrohten Minderjährigen besser erfasst, kontinuierlich beobachtet und Handlungsbedarfe frühzeitig erkannt werden. Dafür soll eine geeignete Form der Zusammenarbeit<br>zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, der zuständigen Fachabteilung im Ressort, dem Amt für Soziale Dienste sowie weiteren relevanten Akteuren etabliert bzw.<br>weiterentwickelt werden;<br>2. das gesamte Trägersystem – Jugendsozialarbeit einschließlich Schulsozialarbeit, offener Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung sowie Jugendberufsagenturen – stärker für die Zielgruppe der von Wohnungslosigkeit bedrohten und obdachlosen Jugendlichen zu sensibilisieren. Dazu sollen vorhandene fachliche Kompetenzen erweitert, Fortbildungsangebote geschaffen und verbindliche Kooperationsstrukturen<br>zwischen den beteiligten Bereichen gestärkt werden, um betroffene junge Menschen<br>frühzeitig zu erkennen und passgenauer zu unterstützen;<br>3. mit den Trägern zu erörtern, wie niedrigschwellige, zielgruppenspezifische, geschlechts- und queersensible Angebote für junge Menschen geschaffen werden können, die von der stationären Jugendhilfe (noch) nicht erreicht werden, wie zum Beispiel<br>ambulante Angebote oder Streetwork. In diesem Rahmen soll auch geprüft werden, ob<br>ein Sleep-Inn für wohnungslose Jugendliche und junge Volljährige eine fachlich sinnvolle niedrigschwellige Unterbringungsform und eine Brücke in die Jugendhilfe darstellen kann und wie dieses SGB VIII-konform auszugestalten wäre;<br>4. für junge Volljährige im Alter von 18 bis 21 Jahren mit Jugendhilfebedarf einen gezielteren und niedrigschwelligen Zugang zum Jugendhilfesystem zu ermöglichen;<br>5. das bestehende System der Wohnungslosenhilfe stärker um die spezifischen Bedarfe<br>junger Volljähriger zu erweitern und durch gemeinsame Schnittstellen mit der Jugendhilfe zu ergänzen: Dabei gilt es, die Situation junger volljähriger Frauen besonders zu berücksichtigen; und hierbei zu prüfen,<br>a) ob und wie eine bessere räumliche Trennung von Notunterbringungsplätzen für junge Erwachsene und für lebenserfahrenere wohnungslose Menschen möglich ist, um ihnen mehr Schutzräume bieten zu können;<br>b) wie sich die Verfügbarkeit von oder Vernetzung mit niedrigschwelligen psychosozialen Angeboten im Rahmen der Notunterbringung darstellt;<br>6. in der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration zwölf Monate nach<br>Beschlussfassung über den Fortschritt zu berichten.</p>
<p>Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Emanuel Heroldund Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br>Selin Arpaz, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Kinder und Jugend</category><category>Soziales</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254850</guid>
                <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 13:51:00 +0100</pubDate>
                <title>Widersprüche und Klagen wegen persönlicher Assistenz</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/soziales/detail/news/widersprueche-und-klagen-wegen-persoenlicher-assistenz/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE - Tim Sültenfuß erkundigt sich: </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Wie viele Widerspruchsverfahren gab es in den letzten fünf Jahren im Bereich der persönlichen Assistenz in Fällen gleichzeitiger Leistungen der Eingliederungshilfe und Hilfen zur Pflege in denen das Amt für Soziale Dienste der Widerspruchsgegner war? (Bitte<br>getrennt nach Jahren aufschlüsseln)<br>2. Wie viele Klageverfahren gab es in den letzten fünf Jahren im Bereich der persönlichen Assistenz bei gleichzeitigen Leistungen der Eingliederungshilfe und Hilfen zur Pflege in denen die Stadtgemeinde Bremen Klagegegnerin war? (Bitte getrennt nach Jahren<br>aufschlüsseln)<br>3. Worin begründet sich aus Sicht des Senats die jeweilige Zu- oder Abnahme der Zahl der Verfahren?</p>
<p>Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis und Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Sültenfuß</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254732</guid>
                <pubDate>Thu, 02 Oct 2025 11:23:00 +0200</pubDate>
                <title>Aktuelle Stunde: Pflege-Reform </title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/soziales/detail/news/aktuelle-stunde-pflege-reform/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke: Um die Finanzierungslücke in der sozialen Pflegeversicherung zu schließen, wird in der Bundesregierung über eine Pflegereform diskutiert. Aus Reihen des CDU-geführten Bundesgesundheitsministeriums sind nun Überlegungen bekannt geworden, den Pflegegrad 1 komplett zu streichen, um jährlich rund 1,8 Mrd. Euro einzusparen. Dies hätte gravierende Folgen für viele Menschen, auch in Bremen und Bremerhaven. Von den bundesweit 4,8 Millionen Personen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, sind 861.000 in Pflegegrad 1. Diese Leistungen ermöglichen ihnen ein selbstständiges Leben im eigenen Zuhause, entlasten Angehörige und verzögern eine spätere, aufwendigere und auch teurere Pflegebedürftigkeit. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Titel:&nbsp;Pflege-Reform zulasten von Pflegebedürftigen und Angehörigen? Was würde das für die Menschen in Bremen und Bremerhaven bedeuten? </strong></p>
<p>Um die Finanzierungslücke in der sozialen Pflegeversicherung zu schließen, wird in der Bundesregierung über eine Pflegereform diskutiert. Aus Reihen des CDU-geführten Bundesgesundheitsministeriums sind nun Überlegungen bekannt geworden, den Pflegegrad 1 komplett zu streichen, um jährlich rund 1,8 Mrd. Euro einzusparen. Dies hätte gravierende Folgen für viele Menschen, auch in Bremen und Bremerhaven.</p>
<p>Von den bundesweit 4,8 Millionen Personen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, sind 861.000 in Pflegegrad 1. Diese Leistungen ermöglichen ihnen ein selbstständiges Leben im eigenen Zuhause, entlasten Angehörige und verzögern eine spätere, aufwendigere und auch teurere Pflegebedürftigkeit.</p>
<p>Die Streichung des Pflegegrads 1 würde für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen eine massive Verschlechterung bedeuten – gerade für Menschen, die sich die notwendigen Hilfen nicht aus eigener Tasche leisten können. Da Altersarmut, die in Bremen überdurchschnittlich hoch ist, würde das Streichen der Pflegestufe 1 hier besonders viele Menschen treffen und dazu führen, dass sie früher in stationäre Pflege müssen. Das kann nicht in deren, noch im öffentlichen Interesse sein. &nbsp;Die Freie Hansestadt Bremen sollte sich auf Bundesebene für den Erhalt der Pflegestufe 1 und eine nachhaltige, gerechte Ausfinanzierung der Pflegeversicherung ohne Beitragserhöhungen einsetzen.</p>
<p>Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Gesundheit</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254713</guid>
                <pubDate>Wed, 17 Sep 2025 14:36:00 +0200</pubDate>
                <title>Wie weiter mit dem Härtefallfonds zur Vermeidung von Energie- und Wasser- sperren?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/soziales/detail/news/wie-weiter-mit-dem-haertefallfonds-zur-vermeidung-von-energie-und-wasser-sperren/</link>
                
                <description>Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke: Im Oktober 2020 beschloss die Bremische Bürgerschaft (Landtag) den Antrag „Energie- und Wassersperren minimieren, Härtefallfonds realisieren: Konzept für die Ausgestaltung des Härtefallfonds „Energie- und Wassersperren“ entwickeln“ der Fraktionen der Linken, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/650). Dies war der Startschuss für ein neues Instrument zur Reduzierung der Strom-, Gas- und Wassersperren in Bremen und Bremerhaven. Dadurch wurde neben dem Runden Tisch „Energie- und Wassersperren im Land Bremen vermeiden“ die Möglichkeit geschaffen, Privatpersonen, die der Zahlung ihrer Strom-, Wasser- und Gasrechnungen nicht nachkommen können und denen Energiesperren drohen, in Härtefällen zu helfen. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Im Oktober 2020 beschloss die Bremische Bürgerschaft (Landtag) den Antrag „Energie- und Wassersperren minimieren, Härtefallfonds realisieren: Konzept für die Ausgestaltung des Härtefallfonds „Energie- und Wassersperren“ entwickeln“ der Fraktionen der Linken, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/650). Dies war der Startschuss für ein neues Instrument zur Reduzierung der Strom-, Gas- und Wassersperren in Bremen und Bremerhaven.</p>
<p>Dadurch wurde neben dem Runden Tisch „Energie- und Wassersperren im Land Bremen vermeiden“ die Möglichkeit geschaffen, Privatpersonen, die der Zahlung ihrer Strom-, Wasser- und Gasrechnungen nicht nachkommen können und denen Energiesperren drohen, in Härtefällen zu helfen. Dieser war zunächst mit einem Volumen von 250.000 € im Haushalt unterlegt worden. Die Zielgruppe waren vor allem Menschen im Leistungsbezug von SGB II, XII und AsylBLG, aber grundsätzlich auch Haushalte mit geringem Einkommen, etwa Wohngeldempfänger*innen. Diese konnten bei Sperrandrohung ihrer Energie- oder Wasserversorgung in einem zweistufigen Verfahren unterstützt werden. Nach einer Sperrandrohung wurde (und wird) zunächst über den „Runden Tisch Energie- und Wassersperren im Land Bremen vermeiden“ ein Prozess in Gang gesetzt, bei dem Stundungen, mögliche Leistungsansprüche (etwa Wohngeld, ALG II oder ähnliches) und weiteres geprüft werden, um von Sperrandrohungen betroffene Bürger*innen in Bremen und Bremerhaven schnell und unkompliziert zu unterstützen. Sollten sich hieraus keine Möglichkeiten der Bewältigung der Energieschulden ergeben, konnte ein Antrag auf Übernahme der Schulden aus dem Härtefallfonds „Energie- und Wassersperren“ in Verbindung mit einer Beratung durch die Verbraucherzentrale Bremen erfolgen.</p>
<p>Durch gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten infolge des Angriffskriegs auf die Ukraine waren ab 2022 immer mehr Haushalte in prekären Lebenslagen, weshalb die rot-grün-rote Koalition in der Bremischen Bürgerschaft eine Ausweitung des Härtefallfonds beschloss, der einen einfacheren Zugang ermöglichte, die Zielgruppe der Haushalte mit geringem Einkommen gezielter ansprach und deutlich mehr Zuschüsse gewährte als im ursprünglichen Härtefallfonds. So wurden in der Zeit von November 2023 bis zum Auslaufen des erweiterten Härtefallfonds Ende 2024 42 Anträge bewilligt und Haushalte im Umfang von rund 135.000€ unterstützt, wie die Sozialbehörde in der Deputation für Soziales und Integration im April 2025 berichtete (Vorlage VL 21/4610).</p>
<p>Mit der Einrichtung des erweiterten Härtefallfonds ging die Schaffung einer Kompetenzstelle bei der Verbraucherzentrale einher, so dass eine besonders geeignete und sinnvolle Unterstützung für einkommensarme Haushalte, die keine Transferleistungen beziehen, bestand. Für die Haushalte konnten durch Beratung und auch finanzielle Leistungen aus dem erweiterten Härtefallfonds Sperren verhindert bzw. wieder aufgehoben und krisenbedingte Härten vermieden werden. Die Verbraucherzentrale konnte zielgerichtet Kontakt mit dem Energieversorger aufnehmen und die erforderlichen Schritte, wie eine Unterbrechung des Sperrpro-<br> zesses, Vereinbarung von Ratenzahlungen oder eine Zahlung aus dem Härtefallfonds, einleiten. Der erweiterte Härtefallfonds und auch die Arbeit der Kompetenzstelle liefen zum 31.12.2024 aus. Die Mittel aus dem ursprüngliche Härtefallfonds sind ausgeschöpft, neue Mittel bisher nicht eingeplant.</p>
<p>Doch nach wie vor hat sich die Situation für viele Menschen nicht entspannt. Sie erfahren noch immer starken Einschränkungen ihrer Lebensbedingungen aufgrund der Preisentwicklungen und der Inflation. Zwar haben die Energiesperren im vergangenen Jahr nur leicht zugenommen um 5,3 Prozent, wie die swb in einer Pressekonferenz im April 2025 mitteilte, die stark steigenden Beratungszahlen bei der Verbraucherzentrale deuteten jedoch darauf hin, dass Energiearmut weiterhin ein großes Problem darstellt.</p>
<p>Energie- und Wassersperren sind ein schwerer Schlag für die Betroffenen und können zu einer Unbewohnbarkeit der Wohnung führen. Insbesondere für Familien mit kleinen Kindern, psychisch oder physisch kranken, älteren oder pflegebedürftigen Haushaltsmitgliedern ist diese Situation schwer zu bewältigen. Ganz allgemein drohen durch die Energie- und Wassersperren noch anderweitige Gefahren z.B. der Sicherheit der Wohnung, gesundheitliche Beeinträchtigungen, weitere Verschuldung etc. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage,<br> wie es mit dem Härtefallfonds weitergehen kann.</p>
<p>Wir fragen den Senat:<br> 1. Wie viele Androhungen von Energie- und Wassersperren, wie viele Umsetzungen von Sperren und wie viele Abwendungsvereinbarungen durch die swb hat es seit Beginn des Jahres 2025 in Bremen gegeben? Bitte differenzieren nach Sperrandrohungen, umgesetzte Sperren und Abwendungsvereinbarungen.<br> 2. Wie viele Anträge wurden im Jahr 2024 und bis zum aktuellen Zeitpunkt an den Härtefallfonds gestellt (bitte differenzieren nach Härtefallfonds und erweitertem Härtefallfonds)?<br> 3. Wie viele Anträge wurden bewilligt? Wie hoch waren durchschnittlich die bewilligten Summen (bitte differenzieren nach Härtefallfonds und erweitertem Härtefallfonds)?<br> 4. Welche Personengruppen haben seit Beginn des Jahres 2024 bis zum aktuellen Zeitpunkt Bewilligungen aus dem Härtefallfonds erhalten (etwa Leistungsempfänger*innen nach SGB II, SGB XII, Geringverdienende u.a.)?<br> 5. Wie viele Anträge wurden abgelehnt und was waren die Ablehnungsgründe?<br> 6. Welche Summen wurden insgesamt verausgabt über den Härtefallfonds und den erweiterten Härtefallfonds als Härtefallleistungen, Verwaltungskosten, Werbekosten etc. (bitte separat und nach Jahren differenziert angeben)?<br> 7. Was kann der Runde Tisch „Energiesperren vermeiden“ und der Zappenduster-Prozess jenseits des Härtefallfonds für Personen anbieten, die nicht leistungsberechtigt sind oder für die das Jobcenter ein Darlehen abgelehnt hat?<br> 8. Wie viele Anträge auf Darlehen wegen Energie- und Wassersperren/-sperrandrohungen bzw. -schulden wurden im Jahr 2024 und bis zum aktuellen Zeitpunkt an das Jobcenter Bremen und das Amt für Soziale Dienste gerichtet? Bitte nach Anzahl der Anträge beim Jobcenter und beim AfSD sowie Jahre differenzieren.<br> 9. Wie viele Anträge auf Darlehen im Rahmen des Bezuges von Sozialleistungen wurden bewilligt? Wie hoch waren durchschnittlich die bewilligten Summen? Bitte nach Jobcenter und AfSD sowie Jahre differenzieren.<br> 10. Wie viele Anträge wurden abgelehnt und was waren die Ablehnungsgründe? Bitte nach Jobcenter und AfSD sowie Jahre differenzieren.<br> 11. Wie viele Beratungen zu Energie- und Wassersperren sind im Jahr 2024 und bis zum aktuellen Zeitpunkt durch die Verbraucherzentrale Bremen erteilt worden? Bitte nach Jahren differenzieren.<br> 12. Welchen Beitrag leistet die swb als regionaler Hauptversorger zum Runden Tisch, zum Härtefallfonds oder im Vorfeld zur Vermeidung von Sperren, z.B. durch aufsuchende Tätigkeit?<br> 13. In wie vielen Fällen, die im Runden Tisch oder im Zappenduster-Prozess ankamen, hat die swb einem Teilschulderlass aus Kulanzgründen zugestimmt?<br> 14. Wie viele Ratenzahlungs- und Abwendungsvereinbarungen mit der swb sind geplatzt, und wären diese grundsätzlich tragfähiger, wenn sie geringere Summen und/oder längere Zeiträume der Ratenvereinbarung oder geringere Summen (Teilsummen) umfassen würden?<br> 15. Wie wird eine Schuldenberatung in den Zappenduster-Prozess integriert, um nachhaltige Lösungen zu finden und erneute Energieschulden zu vermeiden?<br> 16. Inwieweit wurde der Beschlusspunkt 13 des Antrages „Gerecht und fair: Entlastung jetzt – Energiearmut verhindern“ (Drs. 20/1581) der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen umgesetzt?<br> 17. Kann aus Sicht des Senats der Anmerkung des Landesrechnungshofes, es gebe gesetzlich normierte Ansprüche auf analoge Leistungen, entsprochen werden, wenn der Härtefallfonds gegen Energie- und Wassersperren auf Leistungen für von Sperren bedrohte oder betroffene Personen in Härtefällen angewendet wird, die entweder nicht leistungsberechtigt sind oder deren Darlehensantrag von Leistungsträgern abgelehnt<br> wurden? Wenn nein, warum nicht?<br> 18. Wie ist die Bilanz des Senats im Hinblick auf den erweiterten und den ursprünglichen Härtefallfonds? Ist das Modell aus Sicht des Senats geeignet, um Härten durch Energie- und Wassersperren zu vermeiden als eins von mehreren Instrumenten?<br> 19. Rechnet der Senat mit steigenden Energie- und Wassersperren aufgrund des eingestellten Härtefallfonds</p>
<p>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Soziales</category><category>Verbraucher*innenschutz &amp; Tierschutz</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254673</guid>
                <pubDate>Fri, 05 Sep 2025 08:04:00 +0200</pubDate>
                <title>Das Existenzminimum ist (un)verhandelbar?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/soziales/detail/news/das-existenzminimum-ist-unverhandelbar/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke auf Durchführung einer Akturellen Stunde (Land): Die Bundesregierung kündigt eine erneute Nullrunde für die Bürgergeld-Empfänger*innen in 2026 an. Bundeskanzler Merz möchte gar Milliarden beim Bürgergeld kürzen.

Für die Menschen in Bremen sind die Pläne der Bundesregierung fatal. Jede*r Siebte im Land Bremen wäre betroffen, in Bremen und Bremerhaven würde sich die materielle Not der Betroffenen weiter verschärfen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Titel der Aktuellen Stunde:&nbsp;Das Existenzminimum ist (un)verhandelbar? Was bedeuten die angekündigten<br> Bürgergeld-Reformen für die Menschen in Bremen und Bremerhaven?</strong></p>
<p>Die Bundesregierung kündigt eine erneute Nullrunde für die Bürgergeld-Empfänger*innen in 2026 an. Bundeskanzler Merz möchte gar Milliarden beim Bürgergeld kürzen.</p>
<p>Für die Menschen in Bremen sind die Pläne der Bundesregierung fatal. Jede*r Siebte im Land Bremen wäre betroffen, in Bremen und Bremerhaven würde sich die materielle Not der Betroffenen weiter verschärfen. Der Sozialstaat braucht ein Upgrade, kein Downgrade!</p>
<p><em>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254680</guid>
                <pubDate>Tue, 02 Sep 2025 14:06:00 +0200</pubDate>
                <title>Erfolgsprogramm WiN feiert 25 Jahre – Zukunft der sozialen Stadtentwicklung sichern </title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/soziales/detail/news/erfolgsprogramm-win-feiert-25-jahre-zukunft-der-sozialen-stadtentwicklung-sichern/</link>
                
                <description>Antrag (Entschließungsantrag) der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke: Das kommunale Förderprogramm „Wohnen in Nachbarschaften“ (WiN) ist seit über 25 Jahren ein zentrales Instrument der Quartiers- und sozialen Stadtentwicklung in Bremen. Es verfolgt das Ziel, die Wohn- und Lebensbedingungen in benachteiligten Quartieren nachhaltig zu verbessern und sozialer Spaltung entgegenzuwirken. Es setzt dabei auf einen integrierten und ressortübergreifenden Ansatz, der die Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachressorts fördert, und so eine ganzheitliche Quartiersentwicklung ermöglicht.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Das kommunale Förderprogramm „Wohnen in Nachbarschaften“ (WiN) ist seit über 25 Jahren ein zentrales Instrument der Quartiers- und sozialen Stadtentwicklung in Bremen. Es verfolgt das Ziel, die Wohn- und Lebensbedingungen in benachteiligten Quartieren nachhaltig zu verbessern und sozialer Spaltung entgegenzuwirken. Es setzt dabei auf einen integrierten und ressortübergreifenden Ansatz, der die Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachressorts fördert, und so eine ganzheitliche Quartiersentwicklung ermöglicht.</p>
<p>Im Mittelpunkt von WiN stehen die Stärkung sozialer Teilhabe, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der Ausbau lokaler Beteiligungs- und Mitbestimmungsstrukturen. Die enge Kooperation mit lokalen Akteur:innen in Stadtteilnetzwerken ist dabei ebenso zentral wie die Einbindung der Bewohnerschaft. WiN stärkt gezielt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Teilhabe vor Ort, um demokratiefeindlichen Tendenzen entgegenzuwirken, die dort entstehen können, wo politische oder betriebliche Mitbestimmung schwach und&nbsp;Deprivationserfahrungen ausgeprägt sind.</p>
<p>Als konsumtives Förderprogramm ist WiN eng mit weiteren Maßnahmen wie dem Landesprogramm „Lebendige Quartiere“ und der Städtebauförderung von Bund und Ländern verknüpft. Die bauliche Aufwertung der Quartiere geht dabei Hand in Hand mit dem Ausbau sozialer Infrastruktur.</p>
<p>Ein zentrales Erfolgsmerkmal von WiN ist seine gemeinwesenorientierte Ausrichtung. Die Quartiersmanager:innen fungieren als Schnittstelle zwischen Verwaltung, Trägerlandschaft und Bevölkerung. Die Mittelvergabe in den Stadtteilen erfolgt transparent und partizipativ in Quartiersforen unter Beteiligung von Beiräten und Bewohner:innen. Hier werden Entscheidungen in der Regel im Konsens und individuell orientiert an den jeweiligen Stadtteilbedarfen getroffen. Die Einbindung der Bewohner:innen als Expert:innen ihres Stadtteils stärkt die demokratische Teilhabe und ermöglicht es, Bedarfe vor Ort zielgerichtet zu adressieren. Die Quartierszentren bilden dabei das räumliche Herz der Arbeit, in denen niedrigschwellige Angebote, Projekte und Beteiligungsformate stattfinden.</p>
<p>Derzeit umfasst die WiN-Förderkulisse 13 Gebiete in Bremen in denen mittlerweile rund 6.700 Projekte durchgeführt wurden. Durch die Förderung sind tragfähige Netzwerke aus Trägern, Vereinen und anderen Institutionen entstanden, die Integration und Teilhabe vor Ort nachhaltig stärken. Die Ergebnisse sind vielfältig: neue Beschäftigungsperspektiven, ein lebendiges nachbarschaftliches Miteinander, geschlechtersensible Unterstützung von Frauen und Müttern, bessere Bildungs- und Entwicklungschancen für Kinder und Jugendliche, kulturelle Begegnungsorte und spürbare Umweltverbesserungen – all das zeugt von der Wirk-<br> samkeit des Programms. Gerade in Stadtteilen mit überdurchschnittlichen Zuzugszahlen trägt WiN entscheidend zu gelingender Integration bei.</p>
<p>Darüber hinaus zeigt sich der Erfolg von WiN auch in der positiven Entwicklung einzelner Quartiere, die aufgrund verbesserter Sozialindikatoren und modernisierter sowie ausgebauter sozialer Infrastruktur inzwischen aus der regulären Förderung herausgewachsen sind. So wurde etwa Huckelriede ab 2024 in eine Übergangsphase mit reduziertem Fördersatz überführt. Daneben befinden sich auch Arsten-Nord und Blockdiek bereits in dieser Phase, in der mit Hilfe des Landesprogramms „Lebendige Quartiere“ wesentliche Orte der sozialen Infrastruktur mit ihren Beratungs- und Bildungsangeboten stabilisiert und verstetigt werden.</p>
<p>Die Wirksamkeit von WiN wurde bereits mehrfach im Rahmen von Evaluation wissenschaftlich bestätigt. Seither sorgt das „Monitoring Soziale Stadtentwicklung“ für eine regelmäßige Überprüfung, auf deren Basis die Förderkulissen bedarfsgerecht angepasst werden. Angesichts der bestehenden und zukünftigen Herausforderungen in der Stadtentwicklung ist die langfristige Fortführung, Absicherung und Weiterentwicklung des Programms „Wohnen in<br> Nachbarschaften“ von entscheidender Bedeutung. So kann der eingeschlagene Weg einer sozialen, inklusiven, lebenswerten und chancengerechten Stadt für alle Bremer:innen konsequent weiterverfolgt und sozialer Ungleichheit entgegengewirkt werden.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br> Die Stadtbürgerschaft würdigt das kommunale Förderprogramm „Wohnen in Nachbarschaften“ (WiN) als zentralen Baustein der sozialen Quartiers- und Stadtentwicklung in Bremen, das seit 25 Jahren erfolgreich zur Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren beiträgt. Sie erkennt die gemeinwesenorientierte, beteiligungsfördernde und integrierte Herangehensweise von WiN als vorbildlich an.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft stellt fest,<br> dass das Programm „Wohnen in Nachbarschaften“ (WiN) ein bewährtes und wirksames Instrument der Quartiers- und Stadtentwicklung in Bremen ist und weiterhin eine langfristige bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung benötigt, um seine Ziele nachhaltig verfolgen zu können;<br> dass WiN ein eigenständiges Programm ist, welches sich durch seine Fokussierung auf die integrierte Quartiers- und Stadtteilentwicklung deutlich von anderen Förderprogrammen unterscheidet;<br> dass die ressortübergreifende Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Fachressorts eine zentrale Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung von WiN bildet, die in der bestehenden Form intensiv fortgesetzt werden soll;<br> dass die Quartiersmanagements als zentrale Anlaufstelle und koordinierende Kraft im Quartier dauerhaft erhalten und gezielt gestärkt werden sollen. Dabei soll auch die Einbindung lokaler Akteure wie Beiräte und zivilgesellschaftliche Initiativen weiter ausgebaut werden;<br> dass die niedrigschwellige Beteiligung der Bewohner:innen in allen Phasen der Projektentwicklung ein wesentliches Qualitätsmerkmal des Programms ist und durch geeignete Maßnahmen weiter gestärkt werden soll, um die lokale Wirksamkeit und Partizipation zu erhöhen;<br> dass die strategische Verknüpfung von WiN mit weiteren Förderprogrammen, wie der Städtebauförderung und dem Landesprogramm „Lebendige Quartiere“ notwendig ist, um eine nachhaltige und ganzheitliche Entwicklung der Quartiere zu gewährleisten;<br> dass die Quartierszentren als baulich-räumliche Grundlage der Quartiersarbeit auch vor dem Hintergrund von langfristigen Bedarfsträgerschaften angemessen finanziell abgesichert werden sollen. Dabei sind Potenziale für die gemeinsame Nutzung von Zentren durch alle im Quartier tätigen Ressorts und Träger zu heben;<br> dass den städtischen Deputationen Soziales, Jugend und Integration sowie Mobilität, Bau und Stadtentwicklung weiter stetig im Rahmen des bestehenden Berichtswesens über den Fortgang und die Weiterentwicklung des Programms WiN zu berichten ist.</p>
<p>Katharina Kähler, Falk Wagner, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Sahhanim Görgü-Philipp, Bithja Menzel, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion Bremen</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254527</guid>
                <pubDate>Tue, 17 Jun 2025 18:42:00 +0200</pubDate>
                <title>Ein starker Arbeitsmarkt für Bremen und Bremerhaven: Finanzielle Absicherung und neue Perspektiven</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/soziales/detail/news/ein-starker-arbeitsmarkt-fuer-bremen-und-bremerhaven-finanzielle-absicherung-und-neue-perspektiven/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke: Die aktuelle Diskussion um die Verfügbarkeit der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF) hat im Land Bremen zu spürbaren Verunsicherungen bei Trägern und Projektverantwortlichen geführt. Im Verlauf des Jahres 2024 zeigte sich, dass zentrale Annahmen der ursprünglichen Haushaltsplanung nicht wie erwartet eingetreten sind. Insbesondere die Nachwirkungen der Corona-Pandemie und die vielfältigen sozialen Herausforderungen führten zu einem deutlich erhöhten Mittelbedarf, sodass bis Ende 2024 bereits rund 85 Prozent der verfügbaren ESF-Plus-Mittel verausgabt wurden.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die aktuelle Diskussion um die Verfügbarkeit der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF) hat im Land Bremen zu spürbaren Verunsicherungen bei Trägern und Projektverantwortlichen geführt. Im Verlauf des Jahres 2024 zeigte sich, dass zentrale Annahmen der ursprünglichen Haushaltsplanung nicht wie erwartet eingetreten sind. Insbesondere die Nachwirkungen der Corona-Pandemie und die vielfältigen sozialen Herausforderungen führten zu einem deutlich erhöhten Mittelbedarf, sodass bis Ende 2024 bereits rund 85 Prozent der verfügbaren ESF-Plus-Mittel verausgabt wurden.</p>
<p>Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung sah sich das Arbeitsressort veranlasst, kurzfristig tragfähige Lösungen zu erarbeiten, um Planungssicherheit für die Träger herzustellen. Eine Übergangslösung konnte für das Jahr 2025 gefunden werden: Durch eine Umwidmung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) konnten zahlreiche Projekte für das Jahr 2025 gesichert und ihre Laufzeit verlängert werden.</p>
<p>Für die Jahre 2026 und 2027 besteht nun dringender Handlungsbedarf, um tragfähige und nachhaltige Perspektiven für Menschen und Projekte zu sichern. Es bedarf einer frühzeitigen, verlässlichen Planung sowie einer finanziellen Ausstattung, die die Fortführung und Weiterentwicklung erfolgreicher Maßnahmen ermöglicht.</p>
<p>Das Land Bremen hat in den vergangenen Jahren mit einer engagierten und praxisnahen Arbeitsmarktpolitik wichtige Impulse gesetzt – für mehr soziale Gerechtigkeit, Teilhabe und Integration. Zahlreiche Menschen, die zuvor vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen waren, konnten durch gezielte Maßnahmen neue berufliche Perspektiven entwickeln und dadurch auch gesellschaftliche Anerkennung, soziale Stabilität und Teilhabe gewinnen. Arbeit ist dabei weit mehr als Erwerbstätigkeit: Sie ist zentraler Baustein gesellschaftlicher Teilhabe, Ausdruck von Selbstwirksamkeit und ein wirksames Mittel zur Vermeidung von Armut und&nbsp;sozialer Ausgrenzung.</p>
<p>Trotz dieser Erfolge stehen wir weiterhin vor erheblichen arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen. Auch der Fach- und Arbeitskräftemangel in den Betrieben stellt neue Anforderungen an die Arbeitsmarktpolitik. Um diesen wirksam zu begegnen, braucht es<br> maßgeschneiderte, verlässliche und dauerhaft gut ausgestattete Förderinstrumente. Ein<br> stark ausgebauter sozialer Arbeitsmarkt ist dabei ein zentrales Element. Er bietet nicht nur Beschäftigungsperspektiven für benachteiligte Gruppen – wie zum Beispiel Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende oder Menschen mit Migrationshintergrund, trägt entscheidend zur sozialen Teilhabe, zur Stabilisierung von Quartieren und zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts bei. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist ein langfristig tragfähiges und finanziell gesichertes Konzept erforderlich, das eng mit den bestehenden kommunalen Strukturen verzahnt ist.</p>
<p>Das Arbeitsressort arbeitet mit Hochdruck an einer neuen Arbeitsmarktstrategie, die diese Herausforderungen adressiert – eine Initiative, die wir ausdrücklich begrüßen. Entscheidend für ihren Erfolg ist eine ressortübergreifende Zusammenarbeit. Nur in gemeinsamer Verantwortung kann eine zukunftsfähige Strategie gelingen, die den vielfältigen Herausforderungen&nbsp;gerecht wird.</p>
<p>Eine integrative Arbeitsmarktstrategie ist daher von hoher gesellschafts- und sozialpolitischer Bedeutung: Sie eröffnet nicht nur individuelle Beschäftigungsperspektiven, sondern fördert soziale Teilhabe, stärkt gesellschaftliche Integration und leistet einen zentralen Beitrag zur Bekämpfung von Armut. Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden, ob ein Landesprogramm zur niedrigschwelligen Beschäftigungsförderung aufgelegt werden kann, das insbesondere Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen adressiert und den bestehenden Instrumentenrahmen sinnvoll erweitert.</p>
<p>Damit die neue Strategie ihre volle Wirkung entfalten kann, bedarf es einer auskömmlichen und langfristigen finanziellen Absicherung, die gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Ziele gleichermaßen in den Blick nimmt – und genau dies soll mit diesem Antrag sichergestellt werden.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. schnellstmöglich eine umfassende Arbeitsmarktstrategie vorzulegen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Menschen in Bremen und Bremerhaven und dem Fachkräftemangel der Betriebe im Land Bremen eingeht und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht;<br> 2. weiterhin alle bestehenden und zukünftigen Möglichkeiten auf Landes-, Bundes- und<br> EU-Ebene aktiv zu nutzen, um zusätzliche Fördermittel für das Land Bremen einzuwerben – einschließlich der Akquise nicht ausgeschöpfter Mittel anderer Bundesländer;<br> 3. ressortübergreifend sicherzustellen, dass sich auch andere Fachressorts entspre-<br> chend ihren Zuständigkeiten an der Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen<br> beteiligen;<br> 4. im Rahmen der Haushaltsaufstellungen 2026/2027 eine Eckwerterhöhung für den<br> Bereich Arbeit vorzusehen, um den besonderen arbeitsmarkt-, sozial- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen im Land Bremen angemessen begegnen zu können;<br> 5. der staatlichen Deputation für Arbeit ein halbes Jahr nach Beschlussfassung über die<br> Umsetzung zu berichten.</p>
<p>Basem Khan, Katharina Kähler, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Zimmer</category><category>Arbeit</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254472</guid>
                <pubDate>Wed, 04 Jun 2025 18:23:06 +0200</pubDate>
                <title>Folgen des schärferen Bettelverbotes, insbesondere des Bettelns in der Außengastro- nomie</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/soziales/detail/news/folgen-des-schaerferen-bettelverbotes-insbesondere-des-bettelns-in-der-aussengastro-nomie/</link>
                
                <description>Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke: Seit Juni 2024 gilt in Bremen in verschärftes Bettelverbot, das erstmals auch das Betteln im „konzessionierten Bereich eines gastronomischen Betriebs“ untersagt, sofern der Betrieb dies selbst nicht erlaubt. Was vorher durch das Hausrecht bereits geregelt war, wird nun mit einer Geldstrafe bis 500€ geahndet, was für die bettelnden Menschen kaum aufzubringen ist und die Gefahr mit sich bringt, Menschen aufgrund ihrer Armut im Rahmen einer Ersatzfreiheitsstrafe ins Gefängnis zu bringen. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Seit Juni 2024 gilt in Bremen in verschärftes Bettelverbot, das erstmals auch das Betteln im „konzessionierten Bereich eines gastronomischen Betriebs“ untersagt, sofern der Betrieb dies selbst nicht erlaubt. Was vorher durch das Hausrecht bereits geregelt war, wird nun mit einer Geldstrafe bis 500€ geahndet, was für die bettelnden Menschen kaum aufzubringen ist und die Gefahr mit sich bringt, Menschen aufgrund ihrer Armut im Rahmen einer Ersatzfreiheitsstrafe ins Gefängnis zu bringen. In einem Medienbericht vom 31. März 2025 ließ der Senator für Inneres verlauten, die Gastronom*innen seien nicht nur über die neue Regel informiert worden, es würden auch ganz aktiv „zivile Teams“ eingesetzt. Dies wirft die Frage auf, ob die im Vorfeld befürchtete, aber nicht beabsichtigte, Verdrängung von armen Menschen aus der Innenstadt vom Senat vorangetrieben wird. Auch angesichts der Personalressourcen bei der Polizei und beim Ordnungsamt ist eine politische Schwerpunktsetzung, die allen Bremer*innen gerecht wird und sich nicht in der Verdrängung von Symptomen sozialer Probleme verliert, relevant.</p>
<p>Wir fragen den Senat:<br> 1. Wie viele Platzverweise, Aufenthaltsverbote wurden aufgrund des damals geltenden<br> § 1 des Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung zwischen dem 18. Juni 2023 und dem 31. März 2024 ausgesprochen (bitte nach Monaten und Stadtteilen aufschlüsseln)?<br> 2. Wie viele Platzverweise, Aufenthaltsverbote etc. wurden aufgrund § 1 des Ortsgesetz<br> über die öffentliche Ordnung seit der Novellierung am 18. Juni 2024 ausgesprochen (bitte nach Monaten und Stadtteilen aufschlüsseln) und wie viele erfolgten wegen<br> a. Bettelns im Außenbereich einer Gastronomie?<br> b. Bettelns in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs?<br> 3. Wie viele Ordnungswidrigkeitsanzeigen wurden seit dem 18. Juni 2024 angefertigt<br> und wie viele wegen<br> a. Bettelns im Außenbereich einer Gastronomie?<br> b. Bettelns in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs?<br> c. Wie viele der Fälle unter 3b) vielen außerdem unter den § 256a StGB?<br> 4. Wie viele Geldstrafen wurden erhoben, gezahlt, nicht weiter verfolgt, anderweitig abgeleistet oder führten zu einer Ersatzfreiheitsstrafe und wie viele erfolgten wegen<br> a. Bettelns im Außenbereich einer Gastronomie?<br> b. Bettelns in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs?<br> 5. Wie viele entsprechende Verfahren sind derzeit insgesamt und wegen Bettelns im<br> Außenbereich einer Gastronomie anhängig?<br> 6. In welchem Umfang wurden uniformierte Kräfte unter anderem zur Durchsetzung der Neuregelung in welchem Zeitraum in besonderen Umfang eingesetzt, um Bereiche mit viel Gastronomie zu frequentieren oder dort präsent zu sein (höhere Frequentierung Streife, höhere Bereitschaft etc.)?<br> 7. In welchem Umfang wurden zivile Kräfte in welchem Zeitraum zur Durchsetzung des § 1 Ortsgesetzes eingesetzt?<br> a. in wie vielen Fällen erfolgten hier Maßnahmen zur Durchsetzung des §1 Abs. 3 Punkt 3?<br> b. In wie vielen geschah dies ohne eine Initiative der Gastronomiebetreibenden?<br> c. Wurden Zivile Kräfte aufgrund des Abs. 3 Punkt 4 in Fahrzeugen der BSAG eingesetzt?<br> 8. In welchem Umfang wird der Einsatz ziviler Kräfte geplant?<br> 9. Wie viele Arbeitsstunden fielen seit der Neuregelung bis zum 31.3. bei Ordnungsamt<br> und Polizei durch die Neuregelung an?</p>
<p>Nelson Janßen, Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254483</guid>
                <pubDate>Fri, 30 May 2025 23:25:00 +0200</pubDate>
                <title>Umfang und Möglichkeiten des Rückgriffs gegenüber unterhaltspflichtigen Elternteilen beim Unterhaltsvorschuss im Land Bremen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/soziales/detail/news/umfang-und-moeglichkeiten-des-rueckgriffs-gegenueber-unterhaltspflichtigen-elternteilen-beim-unterhaltsvorschuss-im-land-bremen/</link>
                
                <description>Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke: Kindern von Alleinerziehenden steht Unterhalt zu, den der Elternteil zahlen muss, bei dem die Kinder nicht oder nicht hauptsächlich leben. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner gesetzlichen Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt nicht nachkommen kann oder will, springt der Staat in Form des Unterhaltsvorschusses ein. Kann der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlen, so muss der Unterhaltsvorschuss nicht erstattet werden.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Kindern von Alleinerziehenden steht Unterhalt zu, den der Elternteil zahlen muss, bei dem die Kinder nicht oder nicht hauptsächlich leben. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner gesetzlichen Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt nicht nachkommen kann oder will, springt der Staat in Form des Unterhaltsvorschusses ein. Kann der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlen, so muss der Unterhaltsvorschuss nicht erstattet werden. Anders sieht es aus, wenn es keine Belege dafür gibt, dass der unterhaltspflichtige Elternteil nicht über ausreichend Einkommen verfügt. In diesem Fall erfolgt eine sogenannte Rückgriffforderungen, bei der die Unterhaltsvorschussstelle den gezahlten Unterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückfordert. Die Rückgriffsquote ist das Verhältnis zwischen den Einnahmen, die die Kommune oder das Land aus Unterhaltsforderungen gegen unterhaltspflichtige Elternteile erzielt, und den Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss.</p>
<p>Seit Jahren ist diese Rückgriffsquote gerade im Land Bremen sehr gering, was auch daran liegt, dass viele der unterhaltspflichtigen Elternteile aufgrund eines geringen Einkommens nicht verpflichtet sind, Unterhalt zu leisten. Zugleich stellt sich aber die Frage, mit welchen Instrumenten die Unterhaltsvorschussstelle grundsätzlich ausgestattet ist, um säumige Elternteile zu finden und zu belangen, wenn sie in der Lage sind, Unterhalt zu zahlen?</p>
<p>Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:<br> 1. Wie viele Alleinerziehende gibt es im Land Bremen (bitte nach Stadtgemeinde differenzieren)?<br> 2. Wie viele Kinder bis 18 Jahren im Land Bremen erhielten Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (bitte nach Stadtgemeinden differenzieren)?<br> 3. Wie viele unterhaltspflichtige Elternteile leisten derzeit keinen Kindesunterhalt im Land Bremen (Bitte nach Stadtgemeinde sowie nach Geschlecht des Elternteiles differenzieren)?<br> 4. Wie viele davon zahlen keinen Kindesunterhalt, aufgrund<br> a. ihres geringen Einkommens oder Leistungsbezugs;<br> b. Teilzeitbeschäftigung;<br> c. Unwilligkeit;<br> d. unbekannt verzogen;<br> e. im Klageverfahren;<br> f. sonstige Gründe?<br> 5. Wie viele offene Rückforderungen hatte das Land Bremen gemäß Unterhaltsvor-<br> schussgesetz in den vergangenen fünf Jahren zu verzeichnen, wie hoch war der finanzielle Umfang der Rückforderungen insgesamt? Bitte nach Stadtgemeinden und Jahren differenzieren.<br> 6. Wie hoch war in den vergangenen fünf Jahren der prozentuale Anteil der Verfahren&nbsp; nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, bei denen ein Rückgriff auf den unterhaltpflichtgen Elternteil genommen wurde, an allen Fällen von Unterhaltsvorschuss sowie die Rückgriffsquote? Bitte nach Stadtgemeinden und Jahren differenziert darstellen.<br> 7. In wie vielen Prozent der Fälle war in den vergangenen fünf Jahren ein Rückgriff erfolgreich und führte zur vollständigen Tilgung der Unterhaltsschuld? Bitte nach Stadtgemeinden und Jahren differenzieren.<br> 8. Auf welche Weise erfolgt die Rückforderung von Unterhaltsvorschusszahlungen bei<br> dem zuvor säumigen anderen Elternteil bei der Unterhaltsvorschussstelle? Welche Fristen werden gesetzt? Welche Sanktionen werden angedroht?<br> 9. Wie viele Klagen auf Kindesunterhalt haben alleinerziehende Elternteile gegenüber dem anderen Elternteil in den letzten fünf Jahren bei Bremer Gerichten eingereicht?<br> 10. Wie viele Klagen auf Begleichung des Unterhaltsvorschusses hat die UVG-Stelle gegenüber Unterhaltspflichtigen eingereicht, mit welchem Ausgang?<br> 11. Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis der unterhaltspflichtige Elternteil in Kenntnis<br> gesetzt wird, dass ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss eingegangen ist bzw. bewilligt wurde und er*sie für den geleisteten Unterhalt gemäß Unterhaltsvorschussgesetz in Anspruch genommen werden kann?<br> 12. Welche Maßnahmen kann die Unterhaltsvorschussstelle des Amtes für Soziale Dienste ergreifen, um den unterhaltspflichtigen Elternteil ausfindig zu machen, wenn dem Anspruchsberechtigten der derzeitige Wohnort des Unterhaltspflichtigen nicht bekannt ist?<br> 13. Welche Maßnahmen kann die Unterhaltsvorschussstelle des Amtes für Soziale Dienste ergreifen, um die Angaben über die finanzielle Situation des unterhaltspflichtigen Elternteils zu überprüfen, etwa wenn durch den anspruchsberechtigten Elternteil oder andere Personen Hinweise vorliegen, dass die Angaben des unterhaltspflichtigen Elternteils falsch oder unvollständig sind (Schenkungen, Übertragung von Besitz an Dritte etc.)?<br> 14. Wie waren und sind die für Rückgriffe von Unterhaltsvorschüssen zuständigen Stellen (Unterhaltsvorschussstelle) in den vergangenen fünf Jahren personell ausgestattet? Wie viele Fälle hat eine beschäftigte Fachkraft im Schnitt zu bearbeiten? Bitte nach Stadtgemeinden und Jahren differenziert darstellen.<br> 15. Welche Summe an Rückerstattungen wurde in den letzten fünf Jahren generiert (bitte<br> nach Stadtgemeinde differenzieren)?</p>
<p>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Kinder und Jugend</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254682</guid>
                <pubDate>Wed, 02 Apr 2025 14:27:00 +0200</pubDate>
                <title>Situation von Kindern und Familien mit einem psychisch- oder suchterkrankten Elternteil – Hilfen und Unterstützungsangebote im Land Bremen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/soziales/detail/news/situation-von-kindern-und-familien-mit-einem-psychisch-oder-suchterkrankten-elternteil-hilfen-und-unterstuetzungsangebote-im-land-bremen/</link>
                
                <description>Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke: </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Etwa jeder vierte junge Mensch wächst mit einem psychisch- oder suchterkrankten Elternteil auf. Kinder und Jugendliche aus Familien mit mindestens einem psychisch- oder suchterkrankten Elternteil sind vielfältigen Belastungen ausgesetzt und tragen ein erhöhtes Risiko, selbst psychisch zu erkranken. Die gesamtgesellschaftliche Herausforderung bei der Versorgung und Unterstützung dieser Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien ist komplex. Es bedarf eines Zusammenwirkens aller<br> Akteur:innen aus unterschiedlichen Leistungsbereichen und einer besseren Steuerung und Abstimmung der potenziellen Hilfen.</p>
<p>Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlichte im Dezember 2019 ihren Abschlussbericht mit 19 Handlungsempfehlungen an Politik und Gesellschaft zur Verbesserung der Situation von Kindern und Familien mit psychisch- oder suchtkranken<br> Eltern. Der Bericht formuliert vier Kernthesen, die für Akteur:innen in diesem Feld und politisch Gestaltende handlungsleitend sein können:<br> — Leistungen sollten sowohl individuell als auch am Bedarf der Familien ausgerichtet sein, dabei flächendeckend und die betroffenen Kinder über alle Altersgruppen hinweg in den Blick nehmend.<br> — Für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen, aber auch für ihre Familien, sollten präventive Leistungen stets zugänglich sein.<br> — Bestehende Hilfsangebote brauchen eine bessere Verzahnung, um den komplexen Bedarfslagen aller Familienmitglieder auch spontan gerecht werden zu können.<br> — Und schließlich braucht es für die regionalen Netzwerke Lots:innen, die Zugänge zu (weiteren) Hilfsangeboten ebnen und bedarfsgerechte Unterstützungsmaßnahmen an den Schnittstellen unterschiedlicher Leistungssysteme erleichtern.</p>
<p>Der Bundestag hat am 31. Januar 2025 einstimmig einen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gebilligt (Bundestags-Drucksache 20/12089), der die Empfehlungen der interdisziplinären Arbeitsgruppe aufgreift. Die Bundesregierung wird darin<br> unter anderem aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und den Sozialversicherungsträgern einen Handlungsrahmen für ein kommunales Gesamtkonzept zur Entwicklung, Umsetzung, Evaluation und Verstetigung multiprofessioneller, qualitätsgesicherter und rechtskreisübergreifender Hilfesysteme zu erstellen.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:<br> 1. Wie viele Kinder und Jugendliche im Land Bremen leben gesichert in Familien mit mindestens einem psychisch- oder suchterkrankten Elternteil, und sieht der Senat sich in der Lage, hier eine Schätzung zu einer Dunkelziffer abzugeben?<br> 2. An welchen Stellen, die in der Beratung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit sozial-emotionalem Förderbedarf involviert sind, wird auch die psychische Situation der Familienangehörigen erhoben und dokumentiert? (Zum Beispiel Kinder- und Jugendpsychiatrische<br> Beratungsstelle und Institutionsambulanz [KIPSY], Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren [ReBUZ], Jugendämter.)<br> 3. Welche Maßnahmen trifft der Senat, um die Kinder und Jugendlichen mit psychisch- oder suchterkrankten Eltern und ihre spezifischen Bedürfnisse in den Blick zu nehmen?<br> 4. Welche Angebote zur Unterstützung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen psychisch- oder suchterkrankter Eltern gibt es im Land Bremen?<br> 5. Inwieweit ist dieses Angebot nach Ansicht des Senats ausreichend, um die bestehenden Unterstützungs- und Versorgungsbedarfe zu decken?<br> Wenn es nicht ausreichend ist, welche Angebote oder Behandlungskapazitäten fehlen für eine bedarfsgerechte Versorgung?<br> 6. Wie bewertet der Senat die Arbeit des Bremer Netzwerks „Kinder psychisch kranker Eltern“, und welche Möglichkeiten sieht er, das hier vorhandene Fachwissen in die Weiterentwicklung von Hilfen einzubinden und die Arbeit zu unterstützen?<br> 7. Wie bewertet der Senat das vom Fachdienst Pflegekinder in Bremen (PiB) betreute Patenschaftsmodell für Kinder psychisch kranker Eltern?<br> Sieht der Senat Bedarf, dass dieses Angebot weiterentwickelt und/oder ausgebaut wird?<br> 8. Wie erfolgt die Kooperation zwischen den regionalen psychiatrischen Behandlungszentren, der KIPSY und dem Jugendamt bei der Begleitung und Betreuung von Kindern und Familien mit einem psychisch- oder suchterkrankten Elternteil, und wie bewertet der Senat diese Kooperation?<br> 9. Inwieweit plant der Senat die Ausarbeitung eines kommunalen oder Landes-Gesamtkonzeptes für Hilfen für Kinder und Jugendliche mit psychisch- oder suchterkrankten Eltern, und welche Akteur:innen beabsichtigt er dabei einzubinden?<br> 10. Werden die Kinderärzt:innen im Land als Teil einer Gesamtstrategie berücksichtigt, wenn ja, in welcher Form geschieht das, und wo sieht der Senat Ausbaupotenziale?<br> 11. Welche Schutzkonzepte bestehen in den Jugendämtern für Kinder und Jugendliche mit psychisch- oder suchterkrankten Eltern?<br> 12. Welche Akteur:innen sind in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychisch- oder suchterkrankten Elternteilen und ihren Familien tätig?<br> 13. Wie erfolgt die Koordination von Hilfen und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteur:innen in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychisch- oder suchterkrankten Elternteilen und ihren Familien? Welche Vorgaben bezüglich des Informationsflusses zwischen den Akteur:innen sind zu beachten?<br> 14. Wie bewertet der Senat die Notwendigkeit zentraler<br> Ansprechpartner:innen und Koordinationsstellen, damit das Hilfesystem im Sinne der betroffenen Kinder und Jugendlichen effektiv und passgenau aufgebaut und angesteuert werden kann?<br> 15. Wie werden die im Hilfesystem arbeitenden Mitarbeitenden geschult?<br> a) Welche Fortbildungsmöglichkeiten stehen Mitarbeiter:innen der Jugendämter und anderer im Hilfesystem Arbeitenden offen, um die Problemlagen in den betroffenen Familien besser erkennen und Hilfen zielgerichteter organisieren zu können? Hält der Senat dieses Angebot für ausreichend?<br> b) Welche Aus- und Weiterbildungsangebote bestehen für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Schulsozialarbeiter:innen in Kitas und Schulen im Umgang mit Familien, insbesondere in Bezug auf die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit psychisch- oder<br> suchterkrankten Eltern? Hält der Senat diese Angebote für<br> ausreichend?<br> c) Wie werden Hebammen und Mitarbeiter:innen der Familienpflege für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit psychisch- oder suchterkrankten Eltern sensibilisiert, um den niedrigschwelligen Zugang zu Hilfen zu gewährleisten?<br> d) Wie werden Kinderärzt:innen sowie Psycholog:innen und<br> Psychiater:innen für Kinder und Jugendliche für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit psychisch- oder suchterkrankten Eltern sensibilisiert, um den niedrigschwelligen Zugang zu Hilfen zu gewährleisten?<br> e) Inwieweit werden auch Ärzt:innen, Psycholog:innen und<br> Psychiater:innen für Erwachsene über Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche von psychisch- oder suchterkrankten Eltern informiert?<br> 16. Wie werden die im Hilfesystem arbeitenden Mitarbeitenden über die Qualifizierungsoptionen sowie das Hilfesystem informiert, um einen niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützungsangeboten zu gewährleisten?<br> 17. Wie viele und welche Einrichtungen stehen im Land Bremen zur Verfügung, um Kinder und Eltern gemeinsam zu unterstützen? Wie viele Plätze stehen in diesen (etwa Mutter-Kind- beziehungsweise Eltern-Kind-)Einrichtungen zur Verfügung? Bitte aufschlüsseln nach stationären, teilstationären und ambulanten Angeboten.<br> 18. Wie schätzt der Senat den Bedarf an den in der Vorfrage genannten Angeboten ein und ist geplant, hier einen Ausbau zu initiieren? Wenn ja, vor welchem zeitlichen Hintergrund kann das erfolgen?<br> 19. Welche spezifischen Angebote der frühen Hilfen haben Kinder und Jugendliche mit psychisch- oder suchterkrankten Elternteilen und ihre Familien im Blick und leisten damit einen Beitrag in der Präventionsarbeit? Gibt es Präventionsketten in diesem Bereich?<br> 20. Welche Informationsmaterialien in altersgerechter Sprache und Aufmachung werden für betroffene Kinder und Jugendliche im Sinne einer Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention bereitgestellt?<br> 21. Welche Verfahrensvorgaben oder -empfehlungen gelten für psychiatrische Einrichtungen im Land Bremen, um eine Unterstützung der Kinder von bei ihnen in Behandlung befindlichen Elternteilen sicherzustellen?<br> 22. Werden bereits EX-IN-Kräfte (Experienced Involvement-Kräfte) geschult und in der Betreuung von betroffenen Familien eingesetzt?<br> Und falls nein, wie beurteilt der Senat die Möglichkeit eines Einsatzes solcher Kräfte, und welche Weiterqualifizierung im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hält der Senat hierfür für erforderlich?<br> 23. In welchen Bereichen hält der Senat eine Entwicklung von rechtskreisübergreifenden Hilfen für notwendig und setzt sich beispielsweise auf Bundesebene für entsprechende Reformen ein?<br> 24. Wo sind rechtskreisübergreifende Hilfen schon heute umsetzbar beziehungsweise werden schon heute umgesetzt?<br> 25. In welchen Bereichen hält der Senat rechtskreisübergreifende Finanzierungskonzepte für notwendig, und welche davon können schon heute auf Länderebene umgesetzt werden?<br> 26. Welche Maßnahmen zur Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen (zum Beispiel öffentlichkeitswirksame Kampagnen, Förderung von Begegnungsräumen, aktive Beteiligung von Betroffenen in Entscheidungs- und Planungsprozessen, Stärkung von Selbsthilfegruppen et cetera) hat der Senat bereits ergriffen oder plant er zu ergreifen?<br> 27. Welche weiteren Handlungsaufträge leitet der Senat für sich oder andere Akteur:innen im Land Bremen aus den Empfehlungen der in der Vorbemerkung genannten interdisziplinären Arbeitsgruppe ab?<br> 28. Welche verhältnispräventiven Ansätze, soweit noch nicht genannt, wären nach Ansicht des Senats zielführend, um Eltern wirksam vor psychischen Erkrankungen und insbesondere vor Suchterkrankungen zu schützen?</p>
<p>Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Katharina Kähler, Selin Arpaz, Ute Reimers-Bruns, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Nelson Janßen, Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Gesundheit</category><category>Kinder und Jugend</category><category>Soziales</category>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-254521</guid>
                <pubDate>Mon, 31 Mar 2025 18:10:00 +0200</pubDate>
                <title>Umsetzung der Drogenhilfestrategie – Verdrängung statt Unterstützung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/soziales/detail/news/umsetzung-der-drogenhilfestrategie-verdraengung-statt-unterstuetzung/</link>
                
                <description>Große Anfrage der Fraktion Die Linke: Im Dezember 2023 hat der Senat eine ressortübergreifend entwickelte Drogenhilfestrategie beschlossen, um den wachsenden Herausforderungen im Bereich der Drogenpolitik in der Stadt Bremen zu begegnen. Die Strategie beinhaltet ein breites Bündel an Maßnahmen und setzt auf ein „Vier-Säulen-Prinzip“, eine Kombination aus Prävention, Repression/Regulierung, Schadensminimierung/Überlebenshilfen und
Beratung/Therapie. Vorrangige Ziele im Zusammenhang mit der Drogenhilfestrategie sind der Auf- und Ausbau dezentraler Hilfsangebote und Toleranzflächen für Konsument:innen in den Stadtteilen unter enger Einbindung der Beiräte. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Im Dezember 2023 hat der Senat eine ressortübergreifend entwickelte Drogenhilfestrategie beschlossen, um den wachsenden Herausforderungen im Bereich der Drogenpolitik in der Stadt Bremen zu begegnen. Die Strategie beinhaltet ein breites Bündel an Maßnahmen und setzt auf ein „Vier-Säulen-Prinzip“, eine Kombination aus Prävention, Repression/Regulierung, Schadensminimierung/Überlebenshilfen und<br> Beratung/Therapie. Vorrangige Ziele im Zusammenhang mit der Drogenhilfestrategie sind der Auf- und Ausbau dezentraler Hilfsangebote und Toleranzflächen für Konsument:innen in den Stadtteilen unter enger Einbindung der Beiräte.</p>
<p>Zunächst sollen dabei bestimmte Pilot-Stadtteile (Bremen-Mitte inklusive östliche Vorstadt, Gröpelingen, Vegesack und Neustadt) verstärkt in den Blick genommen werden. Weitere vereinbarte Ziele sind mitunter die Verlagerung des öffentlichen Konsums in die Drogenhilfeangebote, ein ressortübergreifendes und gemeinsames Handeln und Auftreten im Bereich der Drogenpolitik sowie die Prävention von Abhängigkeitserkrankungen. Bis Ende 2025 sind für die Umsetzung der Drogenhilfestrategie zunächst 10 Millionen Euro über zwei Jahre eingeplant. Daraus sollen vor allem bereits bestehende Maßnahmen und Projekte weitergeführt und teils ausgebaut werden.</p>
<p>Der Fokus der Drogenhilfestrategie liegt entsprechend des Senatsbeschlusses auf der Versorgung und Unterstützung von Konsument:innen und der Verhinderung von negativen Auswirkungen des Konsums für die Mitmenschen. Repressive und ordnungspolitische Maßnahmen sollen vor allem flankierend wirken, um beispielsweise die Konsument:innen in Richtung der Hilfsangebote zu orientieren und unkontrollierten Konsum in der Öffentlichkeit weitestgehend zu vermeiden.</p>
<p>In den letzten Monaten führten Polizei und Ordnungsamt jedoch verstärkt Kontrollen rund um den Hauptbahnhof sowie in direkter Nähe zu Drogenhilfeeinrichtungen und Toleranzflächen durch. Hierdurch erfolgte eine Verdrängung der Drogenszene in die Stadtteile, ohne das gleichzeitig ausreichend Hilfs- und Unterstützungsangebote vor Ort aus- und aufgebaut wurden. Diese ungleichzeitige Umsetzung der Drogenhilfestrategie führt einerseits zu Problemen für die Szenemitglieder und lässt andererseits die<br> Einzelmaßnahmen selbst ins Leere laufen. Die Kontrollen in direkter Nähe zu den Hilfseinrichtungen und Toleranzflächen wirken abschreckend und können dazu führen, dass die Konsument:innen die Hilfseinrichtungen und Toleranzflächen meiden und somit keine bedarfsgerechte Versorgung erhalten. Andererseits führt die derzeitige Praxis auch zu massiven Problemen für die Anwohnenden in den entsprechenden Stadtteilen, weil der Konsum unkontrolliert und öffentlich stattfindet. Gerade dies sollte<br> durch die Drogenhilfestrategie vermieden werden. Da die Drogenhilfestrategie nur noch bis Ende 2025 mit finanziellen Mitteln unterlegt ist, stellt sich zudem die Frage nach ihrer Fortführung. Die aktuelle Lage macht deutlich, dass es umfassende Maßnahmen der Drogenhilfe zwingend braucht, um den derzeitigen Problemen entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund erkundigen wir uns nach dem derzeitigen Umsetzungsstand sowie den zukünftigen Plänen in Bezug auf die Drogenhilfestrategie.</p>
<p>Wir fragen wir den Senat:<br> 1. Wie viele Kontrollen führten Polizei und Ordnungsamt jeweils zu welchem Zweck in 2024 im Umfeld der Toleranzflächen und Drogenhilfeeinrichtungen durch (bitte einzeln nach jeweiliger Fläche/Einrichtung und Datum aufschlüsseln)?<br> 2. Wie viele Platzverweise, Ingewahrsamnahmen, (vorläufige) Festnahmen, Durchsuchung von Personen oder Durchsuchung von Sachen wurden bei diesen Kontrollen insgesamt vorgenommen, und wie viele dieser Kontrollen mündeten in Verfahren mit einer Geld- oder Haftstrafe (inklusive Ersatzfreiheitsstrafen)?<br> 3. Wie werden die weiteren in die Umsetzung der Drogenhilfestrategie involvierten Stellen und Ressorts über die Kontrollen als Ganzes, über konkrete Kontrollen und über Veränderungen der Kontrollintervalle<br> informiert?<br> 4. Wie gestaltet sich der in der Drogenhilfestrategie vorgesehene Austausch zwischen Polizei und Ordnungsamt sowie den Trägern von Drogenhilfeeinrichtungen?<br> 5. Werden die Träger der Einrichtungen und die Einrichtungen selbst ebenfalls über die Kontrollen als Ganzes, konkrete Kontrollen oder Veränderung der Kontrollintervalle informiert?<br> 6. Auf welche Erkenntnisse anderer Städte wie Frankfurt, Hamburg oder Zürich fußt das Vorgehen von Polizei und Ordnungsamt in Bremen?<br> 7. Gab es bereits die in der Drogenhilfestrategie angedachten Schulungen bei der Polizei zum Thema Suchthilfe und zum sensiblen Umgang mit Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung?<br> 8. Wie bewertet der Senat das Vorgehen der Polizei und des Ordnungsamtes gegen Drogenkonsumierende?<br> 9. Wie entwickelte sich in Folge der Kontrollen die Nutzung der jeweiligen Toleranzflächen oder Drogenhilfeeinrichtungen durch Drogenkonsumierende?<br> 10. Welche Kenntnisse hat der Senat davon, an welchen Orten sich Drogenkonsumierende aktuell vermehrt aufhalten?<br> 11. Welche Folgen ergeben sich aufgrund der Verdrängung von Drogenkonsumierenden weg vom Hauptbahnhof in die Stadtteile für die jeweiligen Stadtteile?<br> 12. In welchem Umfang findet derzeit ein regelmäßiger ressortübergreifender Austausch in der Drogenpolitik zur Koordination eines gemeinsamen Vorgehends und Auftretens statt?<br> 13. Welche Maßnahmen, die andere Städte wie Frankfurt, Hamburg oder Zürich umsetzen, dienen dem Senat als Vorbild bei der Umsetzung der Drogenhilfestrategie?<br> 14. Wie ist der derzeitige Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen der Drogenhilfestrategie, die bereits mit finanziellen Mitteln unterlegt sind (bitte getrennt nach Ressortverantwortung berichten)?<br> 15. Welche Aufenthalts- und Unterbringungsmöglichkeiten gibt es derzeit für obdachlose Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung in Bremen?<br> a) Wo befinden sich diese, und wie sind die Öffnungszeiten ausgestaltet?<br> b) Inwieweit entsprechen diese Aufenthalts- und Unterbringungsmöglichkeiten den Bedarfen von obdachlosen Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung (beispielsweise tolerierter Konsum in Unterkünften)?<br> c) Welche Planungen gibt es derzeit bezüglich des Auf- und Ausbaus von Aufenthalts- und Unterbringungsmöglichkeiten für Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung (insbesondere auch in den Stadtteilen), der Ausweitung von Öffnungszeiten und der bedarfsgerechten Ausgestaltung der Aufenthalts- und Unterbringungsmöglichkeiten?<br> 16. An welchen Stellen ist im Rahmen der Drogenhilfestrategie bisher eine Einbeziehung der Beiräte erfolgt?<br> 17. Inwieweit und in welcher Höhe wurden die durch die Drogenhilfestrategie zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel bereits abgerufen (bitte nach Maßnahme und Ressortzuständigkeit getrennt<br> berichten)?<br> 18. Wie plant der Senat die Finanzierung der Drogenhilfestrategie im kommenden Doppelhaushalt 2026 und 2027?<br> 19. Welche weiteren Maßnahmen sind in den kommenden Jahren im Rahmen der Drogenhilfestrategie nötig, um das vom Senat bereits mehrfach adressierte Vier-Säulen-Prinzip erfolgreich umzusetzen?</p>
<p>Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Zimmer</category><category>Gesundheit</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254167</guid>
                <pubDate>Fri, 07 Mar 2025 16:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Umsetzung des Rampenprogramms – Mobile Rampen für die Gastronomie und Einzelhandel in Bremen und Bremerhaven</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/soziales/detail/news/umsetzung-des-rampenprogramms-mobile-rampen-fuer-die-gastronomie-und-einzelhandel-in-bremen-und-bremerhaven/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE - Tim Sültenfuß erkundigt sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Welcher Betrag von den 30 000 Euro, die auf Antrag der Koalitionsfraktionen in den Landeshaushalt 2024 eingestellt wurden, damit das Netzwerk Inklusives Bremerhaven und die LAG Selbsthilfe Behinderter Menschen Bremen e. V. (LAGS) mobile Rampen kaufen und kostenlos an Gastronomie, Einzelhandelsgeschäfte und kulturelle Einrichtungen in Bremen und Bremerhaven verteilen können, wurde bis jetzt ausgeschöpft?</p>
<p>2. Wie viele Anträge auf mobile Rampen wurden bis jetzt durch Betreiber:innen von Gastronomie, Einzelhandel und kulturelle Einrichtungen gestellt und wie viele mobile Rampen konnten bereits angeschafft und verteilt werden?</p>
<p>3. Wie bewertet der Senat das Programm „Mobile Rampen für die Gastronomie bezuschussen“, auch im Hinblick auf eine etwaige Fortsetzung im Haushalt 2026?</p>
<p>Tim Sültenfuß, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Sültenfuß</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254166</guid>
                <pubDate>Wed, 05 Mar 2025 16:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Wie gut ist Bremen beim Opferschutz in Terrorlagen aufgestellt?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/soziales/detail/news/wie-gut-ist-bremen-beim-opferschutz-in-terrorlagen-aufgestellt/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE - Nelson Janßen erkundigt sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Liegen erprobte Konzepte für Opferschutz in Geisel, Terror- oder Amoklagen in Bremen vor? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja welche?</p>
<p>2. Sollten Konzepte vorliegen: Mit welchen zivilgesellschaftlichen Akteur:innen wurden sie abgestimmt und mit welchen staatlichen Stellen hinsichtlich der Prozesse in entsprechenden Lagen?</p>
<p>3. Inwiefern gehen etwaige Opferschutzkonzepte auf Schilderungen von Betroffenen und Angehörigen aus vergangenen Terrorlagen wie beispielsweise in Magdeburg oder Hanau hinsichtlich Information, Betreuung, Unterstützung, falschen Beschuldigungen und sonstigen Versäumnissen ein?</p>
<p>Nelson Janßen,&nbsp;Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category><category>Soziales</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254165</guid>
                <pubDate>Mon, 03 Mar 2025 16:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Unterstützungsangebote für obdachlose und suchtkranke Frauen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/soziales/detail/news/unterstuetzungsangebote-fuer-obdachlose-und-suchtkranke-frauen-1/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE - Sofia Leonidakis erkundigt sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Wie viele obdachlose Frauen gab es im Jahr 2024 in der Stadt Bremen?</p>
<p>2. Welche Unterstützungsangebote (von Notschlafstellen über Aufenthaltsorte bis hin zu<br> Ausgaben von kostenlosen Hygieneartikeln) gibt es für obdachlose Frauen aktuell, welche davon wurden seit 2020 neu geschaffen oder erweitert?</p>
<p>3. Welche weiteren Bedarfe an Notschlafstellen und Aufenthaltsräumen in den Tages-,<br> Abend- und Nachtstunden, die ausschließlich für obdachlose Mädchen, Frauen und Transfrauen bereitstehen sowie für obdachlose suchtkranke Frauen*, gibt es, und wie plant der Senat diese Bedarfe abzudecken?</p>
<p>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category><category>Soziales</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


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