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Der Preis des „deutschen Jobwunders” im Einzelhandel
Warum DIE LINKE kürzere Ladenöffnungszeiten will

Weil in einem gesättigten Einzelhandels- markt Gewinne nur noch auf Kosten von Mitbewerbern erzielt werden können, versuchten die Unternehmen zuletzt durch eine Vergrößerung ihrer Verkaufsflächen und durch einen ruinösen Preiswettbewerb ihre Konkurrenten vom Markt zu drängen. Auf der anderen Seite wurden Vollzeit- stellen zunehmend in Mini- und Teilzeitjobs umgewandelt. Ein wesentlicher Baustein in diesem Prozess war die im Rahmen der Föderalismusreform 2006 erfolgte völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen (sog. „6 mal 24”-Regelung),

die seither auch in Bremen gilt.Wie zahlreiche Untersuchungen zeigen, hatte die Liberalisierung der Öffnungszeiten im Einzelhandel weder den erwünschten positiven Effekt für den Arbeitsmarkt noch kann von einer nennenswerten Steigerung der Umsätze gesprochen werden. So sind die Umsatzzahlen innerhalb der letzten zehn Jahre „nur“ um 2,4 Prozent gewachsen, während z.B. die Lebensmittelpreise von 2005 bis heute allein um 15,7 Prozent gestiegen sind.

Selbst wenn eine leichte Steigerung der Beschäftigung im Einzelhandel zu beobachten war, ging diese stets auf Kosten von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigungen zugunsten prekärer Arbeitsverhältnisse und häufig unfreiwilliger Teilzeitstellen. So hat die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten bei schrumpfender Kaufkraft höchstens die Umsätze zeitlich verlagert, aber nicht die erhofften Profite in die Kassen des Einzelhandels gespült. Grund genug, das Konzept der völligen Freigabe der Ladenöffnungszeiten in Frage zu stellen.

DIE LINKE hat zur Sitzung der Bremischen Bürgerschaft im April einen Gesetzantrag eingebracht, der eine generelle Abschaffung der Sonntagsöffnungen und die Schließung der Läden montags bis freitags jeweils um 20 Uhr und an Samstagen um 16 Uhr vorsieht. Warum DIE LINKE wieder zu kürzeren Ladenöffnungszeiten zurück will, möchten wir Ihnen in diesem Faltblatt näher erläutern.

Konkurrenzdruck im Einzelhandel

Seit Jahren klagt der Einzelhandel über stagnierende Umsätze. Die Insolvenzen von ‚Quelle‘ und aktuell ‚Schlecker‘ sind sichtbare Entwicklungen eines verschärften Verdrängungswettbewerbs in der Branche. Die Unternehmen reagieren mit permanenten Umstrukturierungen und Konzentrationsprozessen. Gewinne kann vor allem das Unternehmen verbuchen, das seine Preise im Wettbewerb mit anderen Einzelhändlern senkt und sein Angebot erweitert. Zur Durchsetzung ihrer Profitinteressen reagieren die Geschäfte mit der Verlängerung der Ladenöffnungszeiten, dem extensiven Ausbau von Verkaufsflächen, der Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse wie unfreiwilliger Teilzeitarbeit und dem massiven Einsatz von Minijobs.

Der Kunde ist König, die Kassiererin mies beschäftigt

Wie die Auseinandersetzungen um das City-Center am Ansgarikirchhof oder die Bebauung des Bahnhofsvorplatzes belegen, wird die Konkurrenz des Einzelhandels von Geschäftsleuten und anderen marktzugewandten Interessenvertretern als Modernisierung der Bremer Innenstadt verkauft. Dass der Kampf zwischen den großen Händlern über niedrige Verkaufspreise und prekäre Löhne ausgetragen wird, spielt in der neoliberalen Standortlogik keine Rolle. Während sich die marktradikalen Konzerne in Rabattschlachten überbieten und die Kunden mit Niedrigpreisen an ihr Unternehmen binden, verweigern sie ihren Beschäftigten einen angemessenen Lohn, gute Arbeitsbedingungen und die Anerkennung ihrer Interessenvertretung.

Die Hartz-Gesetze als Minijob-Motor

Dem massiven Umbau von Vollzeitstellen zu Minijobs wurde seit 2003 durch die Wiedereinführung der sozialversicherungsfreien Nebenbeschäftigung im Rahmen von Hartz II der Weg geebnet. Mit Hartz II ist die Begrenzung der wöchentlich zugelassenen Arbeitszeit auf 15 Stunden aufgehoben worden. MinijobberInnen können von den Handelsunternehmen nun extrem flexibel zu einer beliebig hohen Stundenzahl und je nach Kundenfrequenz beschäftigt werden. Mit der vollständigen Freigabe der Ladenöffnungszeiten durch die „6 mal 24-Regelung” wurde die Flexibilisierung des Personaleinsatzes über Minijobs noch beschleunigt. Die Angst vor den Folgen von Hartz IV bei Erwerbslosigkeit hat dazu geführt, dass viele Beschäftigte im Einzelhandel bereit sind, auch zu prekären Bedingungen zu arbeiten.

Der Boom der Minijobs hat die Einzelhandelsbranche insgesamt negativ geprägt. Unter Androhung, mehr und mehr sozialversicherungspflichtige Stellen zu Minijobs ‚umzuwidmen‘, werden Betriebsräte und regulär Beschäftigte zunehmend unter Druck gesetzt; Spät- oder Wochenendzuschläge werden gekürzt oder nicht ausgezahlt. Da der Verdienst eines/einer Vollzeitbeschäftigten im Einzelhandel inzwischen bereits 20 Prozent unter dem Durchschnittseinkommen liegt, ist diese Situation für die Existenzsicherung der Beschäftigten besonders bedrohlich (vgl. Marion Salot: „Streitthema Ladenschluss - Beschäftigung im Einzelhandel”, Bremen 2012).

Der prekarisierte Einzelhandel (ist weiblich)

Im Einzelhandel ist der Anteil der Niedriglohnempfänger mit 40 Prozent doppelt so hoch wie im bundesdeutschen Branchendurchschnitt. Das Ersetzen sozialversicherungs-pflichtiger Vollzeitstellen durch 400-Euro-Jobs geht außerdem mit einer enormen Arbeitszeitverdichtung einher, gerade auch angesichts der Verkaufsflächenexpansion. Wird diese Entwicklung nicht gebremst, entwickelt sich der gesamte Einzelhandel zu einer Niedriglohnbranche, die kei-ne existenzsichernden Arbeitsplätze mehr bietet und in der sich die Arbeitsbedingungen kontinuierlich verschlechtern. Zwischen 2007 und 2010 entstanden in Bremen-Stadt (u.a. durch Neueröffnungen wie die ‚Waterfront’) 415 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Damit erhöhte sich die Beschäftigung in Bremen, entgegen dem Bundestrend, um 2,8 Prozent. Allerdings konzentrieren sich die Beschäftigungszuwächse fast ausschließlich auf prekäre Jobs. Da in Bremen jede zehnte, in Bremerhaven sogar jede siebte Arbeitnehmerin im Einzelhandel tätig ist und dieser Arbeits-bereich eines der Hauptbeschäftigungsfelder für Frauen darstellt, sind sie von diesem Prozess im besonderen Umfang betroffen. Rund drei Viertel der Beschäftigten im Einzelhandel im Land Bremen sind Frauen, von denen weniger als die Hälfte in Vollzeit arbeitet.

Minijobs und Leiharbeit in Bremen

Fast jede/r vierte Minijobber/in im Land Bremen erhält aufstockende Leistungen nach SGB II. Neben der eigenen Erwerbstätigkeit als prekär Beschäftigter reicht häufig auch das Einkommen der Haushaltsmitglieder (Partner, Eltern) für eine eigene Existenzsicherung nicht aus. Den höchsten Anteil an AufstockerInnen verzeichnen im Land Bremen die Leiharbeit (12,1 Prozent) und das Gastgewerbe (12,0 Prozent). (vgl. Arbeitnehmerkammer-Studie „Aufstocker im Land Bremen. Entwicklung, Struktur, Branchenanalyse und Haushaltsbelastung”, Bremen 2010). Aus einer Anfrage der Bremer Linksfraktion geht hervor, dass über 18.000 Erwerbs- tätige ihr Einkommen mit Hartz IV aufstocken mussten.

Der Anteil von rund einem Drittel Minijobbern an der Beschäftigung im Bremer Einzelhandel entspricht dem Bundestrend, Vollzeitstellen durch Minijobs oder Teilzeit zu ersetzen. Die Zunahme prekärer Jobformen prägt den Arbeitsmarkt des Landes Bremen seit der Krise massiv. 2010 wurde jede zweite offene Stelle in Bremen in der Leiharbeit ausgeschrieben.

Arbeitsentfremdung im Einzelhandel

Die auf Angebotsexpansion und Lohndruck bauenden Unternehmensstrategien im Einzelhandel wirken sich in verschiedener Hinsicht negativ auf die Beschäftigten aus. Verkaufsberatungen werden zugunsten von Selbstbedie-nung zurückgefahren, mit ausgedehnten Ladenöffnungs-zeiten und dem Einsatz zeitsparender Technologien (Scanner-Kassen) dient sich der Einzelhandel potentiellen KundInnen grenzenlos an – die Beschäftigten haben das Nachsehen. Die Einzelhandelsunternehmen nutzen den Strukturwandel, um Tätigkeiten ihres Personals zu rationalisieren und damit zu verbilligen. Über die arbeitsteilige Vergabe einfacher Tätigkeiten (z.B. Waren auszeichnen und Regal bestücken) an Fremdfirmen mit prekärer Be-schäftigung wurde im Einzelhandel der Lohnkostenanteil am Umsatz gesenkt.

Bot das Tätigkeitsfeld einer ausgebildeten Verkaufskraft früher die Möglichkeit, durch die zu erledigenden einfachen und anspruchsvollen Aufgaben den Arbeitstag abwechslungsreich zu gestalten, werden die Verantwortungsbereiche heute weitgehend entmischt: Geringer qualifizierte Arbeiten werden aufgegliedert in einseitige Teilarbeiten, die niedrig entlohnt werden, dabei jedoch zu einer steigenden körperlichen und psychischen Arbeitsbelastung führen. So klagen Beschäftigte, die derartige Tätigkeiten ausführen, über einseitige körperliche Belastungen und Zeitdruck.

Durch diese Arbeitsteilung kann die Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte jederzeit flexibel aufgestockt oder heruntergefahren werden. Ursprünglich unternehmseigene Aufgaben wie das Verräumen der Ware, Inventur, Telefonservice-Dienste, Dekoration, Hausverwaltung, Reinigung und Buchhaltung werden zunehmend an Fremdfirmen vergeben. Die Gewerkschaft ver.di hat ermittelt, dass das Arbeitsvolumen im Einzelhandel insgesamt sinkt; Arbeitsplätze, insbesondere qualifizierte Vollzeitarbeitsplätze, wurden in großem Maßstab abgebaut bzw. in nicht versicherte Arbeitsverhältnisse umgewandelt. Vor allem im Lebensmitteleinzelhandel werde das Arbeitsvolumen so verteilt, dass nur das - in der Regel männliche - Management in Vollzeit arbeitet. Das „operative Geschäft” in Verkauf, Kasse und Auffüllung werde dagegen eher von Frauen in Teilzeit- und Minijobs betrieben. Diese Tendenz gilt insbesondere für Supermärkte und Discounter, während Kaufhäuser stärker auf eine Segmentierung der Belegschaft, d.h., auf den Erhalt einer qualifizierten Kernbelegschaft setzen - flankiert von prekär beschäftigten Hilfskräften bzw. outgesourceter Dienstleistung sowie Leiharbeit und Werkverträgen.

Flexibilisierung im Einzelhandel

Die Einzelhandelsunternehmen nutzen unterschiedliche Strategien, die Beschäftigungszeiten ihrer Belegschaften an die Ladenöffnungszeiten, Kundenfrequenzen oder Warenlieferungen flexibel anzupassen. Die eingesetzten Maßnahmen reichen von einkalkulierter Mehrarbeit durch einen geringen Personalbestand, einer Stückelung der Arbeitszeiten (z.B. über erzwungene ‚Mittagspausen’ von mehreren Stunden), oft kurzfristig erstellte Schichtpläne bis zum Einsatz von Leiharbeitskräften, z.B. im Kassenbereich oder beim Auffüllen der Ware.

Nach Untersuchungen von ver.di ist heute jedes dritte Arbeitsverhältnis im Einzelhandel ein sozialversicherungsfreier Minijob. Im Jahr 2010 waren das 935.000 Arbeits-plätze. Neben Frauen, denen nicht selten ausschließlich Arbeitsverträge von 8 bis 12 Wochenstunden angeboten werden (bei flexibler Verfügbarkeit innerhalb der Laden-öffnungszeiten) werden SchülerInnen, Studierende und RentnerInnen im Einzelhandel als Minijobber tätig. Nicht zu vergessen ist, dass das SGB II Langzeitarbeitslose im Rahmen der Zumutbarkeitsregeln zur Annahme von Minijobs verpflichtet. Durch die hohe Anzahl der Minijobs, die im Einzelhandel zu einem Beschäftigungs-Mix aus niedrigen Löhnen, hohem Flexibilitätsdruck und Sozialversicherungsfreiheit führen, wächst der Arbeits- und Konkurrenzdruck auf die Beschäftigten im Einzelhandel insgesamt.

Auswege und Gegenstrategien

Von Tarifflucht bis hin zur systematischen Schwächung organisierter Arbeitnehmervertretungen wurden die Belegschaften und ihre Gewerkschaftsvertretungen seitens der Unternehmensführungen in den letzten Jahren massiv unter Druck gesetzt. Aber auch in tarifgebundenen Betrieben fallen durch Out- und Insourcing, Einsatz von Fremdfirmen, LeiharbeiterInnen, PraktikantInnen usw. 30 bis 40 Prozent der im Betrieb Arbeitenden nicht mehr unter die im Einzelhandel geltenden Tarifverträge. In Protest-Kampagnen wie der gegenüber Lidl ist bereits ein Umsteuern gefordert worden. Diese Debatte gilt es weiterhin öffentlich zu führen, um Problembewusstsein zu schaffen und die Betriebe zu einer sozial verantwortlichen Unternehmensführung zu drängen.

Nochmal zusammengefasst: Der verschärfte Wettbewerb im Einzelhandel führt zu einer Verschlechterung von Arbeitsbedingungen, weil existenzsichernde Vollzeitarbeitsstellen abgebaut werden. Die Arbeitsbelastung und der Druck auf die Löhne steigt. Von dieser Entwicklung sind besonders Frauen betroffen, sie stellen drei Viertel der Beschäftigten im Einzelhandel. Immer mehr Betriebe steigen aus dem Tarifvertrag aus. Nur noch ein Drittel der Beschäftigten im Bremer Einzelhandel sind in tarifgebundenen Betrieben tätig. Wird diese Entwicklung im Einzelhandel nicht gestoppt, besteht die Gefahr, dass sich wieder einmal ein ‚frauenspezifischer‘ Arbeitsbereich zu einer Niedriglohnbranche entwickelt, die die enormen Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen weiter zementiert.

Verkürzung der Ladenöffnungszeiten

Eine Verkürzung von Ladenöffnungszeiten ist das, was man auf Landesebene gesetzlich tun kann, um der Ausweitung prekärer, flexibilisierter Arbeit Einhalt zu gebieten. Eine Zurücksetzung der langen Öffnungszeiten auf „alte Zeiten” (werktags bis 20 Uhr, samstags bis 16 Uhr und sonntags geschlossen) mag mit einer Gewohnheit des längeren Einkaufens brechen, die viele nicht mehr missen wollen. DIE LINKE hält es allerdings für falsch, dass diese Annehmlichkeit auf dem Rücken Tausender Einzelhandels-Beschäftigter (zumeist: Frauen) ausgetragen wird. (Im Übrigen sind auch andere Berufsfelder betroffen, wenn Arbeitgeber von ihren weiblichen Beschäftigten neuerdings mehr Flexibilitätsbereitschaft erwarten, weil man schließlich bis spät in den Abend einkaufen gehen kann.) In diesem Sinne wäre es auch eine Frage ethischen Konsumverhaltens, seine Einkäufe solidarisch zu gestalten. Auf Bio-Qualität wird ja auch geachtet: Warum soll das Soziale keine Rolle spielen?

Weniger ist hier mehr. Unsere Argumente:

  • Kürzere Ladenöffnungszeiten schützen die Beschäftigten vor untertariflicher Beschäftigung. Sie verhindern die weitere Prekarisierung der Arbeitswelt im Einzelhandel durch unfreiwillige Teilzeit, geringfügige Beschäftigung (Minijobs), Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung), befristete Beschäftigung und Scheinselbständigkeit.
  • Kürzere Ladenöffnungszeiten fördern den Ausbau tariflicher, sozialversicherungspflichtiger Vollzeitarbeitsstellen, die elementare Voraussetzung für den Erwerb von notwendigen Ansprüchen in der Sozial- und Rentenversicherung sind.
  • Kürzere Ladenöffnungszeiten wirken der ‚Überflexibilisierung’ von Arbeitszeiten entgegen (Verteilung der Arbeitszeit auf längere Zeiträume, sog. ausgedehnte Arbeitswoche oder Komprimierung der Arbeitszeit in kurzen Arbeitswochen mit überlangen Schichten).
  • Kürzere Ladenöffnungszeiten sind ‚familienfreundlich’ und im Sinne einer Gleichstellungspolitik, die die Vereinbarkeit von Privatleben/Familie und Beruf stärkt. Gerade weil der überwiegende Teil der Beschäftigten im Einzelhandel Frauen sind, wird so auch der Polarisierung in der gesellschaftlichen Arbeitsteilung von Frauen und Männern entgegengewirkt.
  • Kürzere Ladenöffnungszeiten verbessern die Lebensqualität und erhöhen die Chance auf Teilhabe. Sie ermöglichen den Beschäftigten, mehr am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzunehmen.
  • Kürzere Ladenöffnungszeiten schützen die Gesundheit der Beschäftigten, weil sie dem natürlichen Lebens- und Arbeitsrhythmus des Menschen entsprechen. Nur sie garantieren ausreichende Erholungs- und Regenerierungsphasen zwischen den Arbeitszeiten.
  • Kürzere Ladenöffnungszeiten schützen vor der ausufernden Ausdifferenzierung von Arbeitsabläufen und vor schädlichen Rationalisierungsprozessen in den großen Einzelhandelsunternehmen auf Kosten der Beschäftigten.
  • Kürzere Ladenöffnungszeiten mindern die ‚Selbstausbeutung’ von kleinen Einzelhandelsunternehmen und den dort Beschäftigten. 

Wilfried Schartenberg, Doris Achelwilm, Manfred Steglich, Michael Horn