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            <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 06:33:18 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-255623</guid>
                <pubDate>Fri, 21 Aug 2026 04:18:00 +0200</pubDate>
                <title>Gewaltschutz an Bremer Schulen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/justiz-und-inneres/detail/news/gewaltschutz-an-bremer-schulen/</link>
                
                <description>Große Anfrage der Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gewaltvorfälle an Bremer Schulen stellen Schulen, Lehrkräfte und Kinder vor zunehmende, sowie zum Teil neue Probleme. Im Januar dieses Jahres ergab eine Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des WDR, dass jede*r sechste Schüler*in von Mobbing in Klassenchats berichtet. Schüler*innen berichten im Zuge dieser Befragung von digitaler Gewalt angefangen bei Beleidigungen bis hin zu Morddrohungen. Zudem steigen weiterhin die Zahlen von physischen Gewaltvorfällen an Schulen. In den Medien werden ebenfalls steigende Zahlen von Gewalt gegen Lehrkräfte und die hohe, damit einhergehende, psychische Belastung thematisiert. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Gewaltvorfälle an Bremer Schulen stellen Schulen, Lehrkräfte und Kinder vor zunehmende, sowie zum Teil neue Probleme. Im Januar dieses Jahres ergab eine Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des WDR, dass jede*r sechste Schüler*in von Mobbing in Klassenchats berichtet. Schüler*innen berichten im Zuge dieser Befragung von digitaler Gewalt angefangen bei Beleidigungen bis hin zu Morddrohungen. Zudem steigen weiterhin die Zahlen von physischen Gewaltvorfällen an Schulen. In den Medien werden ebenfalls steigende Zahlen von Gewalt gegen Lehrkräfte und die hohe, damit einhergehende, psychische Belastung thematisiert.&nbsp;</p>
<p>Auch Gewalt sowie grenzüberschreitende Vorfälle gegen Schüler*innen nehmen zu. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen im Februar dieses Jahres bezüglich einer einvernehmlichen sexuellen Beziehung zwischen einer volljährigen Schülerin und einem Lehrer am Gymnasium Horn im Zeitraum 2008-2009 sorgte medial bundesweit für Schlagzeilen. Zwar geht das Disziplinarverfahren noch weiter, aber das Gericht entschied, dass die vorläufige Dienstenthebung des Lehrers aufzuheben sei. In einem Weser-Kurier Artikel vom 24.02.2026 bezieht sich Gewaltforscher Michael Böwer explizit auf den Fall am Gymnasium Horn und bringt die Idee einer möglicherweise notwendigen Änderung des Beamtenrechts zum Schutz von Schüler*innen an.</p>
<p>Die Relevanz des Themas für den Schulalltag, für den Kinderschutz, für den Schutz von Mitarbeitenden der Schulen sowie für die Erhaltung einer positiven und sicheren Lernatmosphäre an Schulen ist enorm. Der Senat reagierte in der Vergangenheit bereits auf besorgniserregende Entwicklung schulischer Gewalt, beispielsweise mit der 2018 gestarteten Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“, sowie der Einführung eines überarbeiteten Notfallordners für „nicht-alltägliche Situationen“ im Jahr 2024. Die Initiative aus 2018 verfolgt das Ziel, dass in allen Schulen im Land Bremen Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt erstellt werden sollen. Diese Schutzkonzepte sollen Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen, Interventionspläne, Meldeketten, geregelte Beschwerdeverfahren und Notfallpläne beinhalten. Der ergänzte Notfallordner soll Schulleitungen helfen, in akuten Gefahrensituationen schnell und angemessen zu reagieren und die schulischen Schutzkonzepte zu stärken.</p>
<p>Wir fragen den Senat:<br>1. Wie viele Gewaltvorfälle an Bremer Schulen wurden im Jahr 2025 statistisch in welcher Form erfasst? Bitte möglichst gewaltformspezifisch aufgeschlüsselt nach analoger bzw. mediatisierter Gewalt und jeweils getrennt für beide Stadtgemeinden<br>a) Von Schüler*innen gegen Schüler*innen;<br>b) Ausgehend von Lehrkräften zum Nachteil von Schüler*innen;<br>c) Ausgehend von Schüler*innen zum Nachteil von Lehrkräften;<br>d) Ausgehend von Eltern zum Nachteil von Lehrkräften.<br>2. Wie viele Schulen verfügen mittlerweile über fertigerstellte Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt, wie viele Schulen sind noch im Entwicklungsprozess solcher Konzepte und wie viele haben diesen Entwicklungsprozess noch nicht begonnen?&nbsp;<br>a) Sieht der Senat eine Notwendigkeit zu einer Verpflichtung der Erstellung der Schutzkonzepte für Schulen, die ein solches Konzept bis jetzt nicht entwickelt haben?<br>b) Wie werden die Schutzkonzepte hinsichtlich ihrer Qualität und ihres Umfangs überprüft, bewertet und gegebenenfalls angepasst?<br>c) Inwiefern wird überprüft, ob die Schutzkonzepte der Schulen beispielsweise die empfohlenen Elemente, welche im KMK-Leitfaden für Schutzkonzepte aus 2023 benannt werden, enthalten? Werden Schulen in der Entwicklungsphase dazu angehalten, sich an solchen Leitfäden zu orientieren, und haben Schulen, die vor 2023 ihre Schutzkonzepte erstellten, diese gegebenenfalls nachgebessert und um Elemente erweitert?<br>d) Inwiefern werden Schüler*innen in die Entwicklung der Schutzkonzepte miteinbezogen? (Bitte um differenzierte Antwort je nach Schulstufe.)<br>e) Wie wird sichergestellt, dass Schüler*innen Zugang zu den erstellten Schutzkonzepten und den darin enthaltenden Informationen zu Ansprechpersonen innerhalb ihrer Schulen haben?<br>f) Inwiefern adressieren die erstellten Schutzkonzepte auch sexualisierte Gewalt im digitalen Raum?<br>g) Wie wird sichergestellt und überprüft, dass die an Schulen vorhandenen Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt tatsächlich angewendet, regelmäßig evaluiert und bei Bedarf weiterentwickelt werden?<br>3. Wie sehen Meldewege und Ansprechstellen für Schüler*innen bei Gewaltvorfällen konkret aus?<br>a) Inwiefern unterscheiden sich Meldewege und Abläufe/Prozesse in Bremen und Bremerhaven?<br>b) Wie viele Schulen haben Schulsozialarbeitsstellen, welche temporär oder<br>dauerhaft nicht besetzt sind, und welche kurzfristigen oder langfristigen Auswirkungen hat dies auf die Meldeketten bei schulischer Gewalt?<br>c) Wie sind Ansprechpersonen an Schulen ohne Schulsozialarbeitsstellen für die Übernahme solcher Aufgaben geschult?<br>d) Ist der Senat der Auffassung, dass beispielsweise Vertrauenslehrkräfte für die Übernahme von Aufgaben als Ansprechperson bei Gewaltvorfällen bestimmte, verpflichtende Fortbildungen benötigen sollten?<br>e) Inwieweit werden die Schulaufsichten qualifiziert, so dass sie die Schulen sowohl bei der Entwicklung von Schutzkonzepten als auch bei Vorfällen gemäß der Interventionspläne aus dem Schutzkonzept bzw. auf Basis der vorhandenen Leitfäden und Dienstanweisungen unterstützen können.<br>4. Wie viele Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt gibt es an Schulen im Land Bremen?<br>a) Welche Präventionsmaßnahmen gibt es gegen sexualisierte Gewalt derzeit an den Schulen? Sind diese flächendeckend vorhanden, werden alle Schüler*innen erreicht?<br>b) Wie wird das Thema von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt und damit zusammenhängend auch patriarchale Denkmuster, geschlechtsspezifische Rollenerwartungen, Geschlechtergerechtigkeit und der Umgang mit Gefühlen systematisch in den Lehrkonzepten und Bildungsplänen adressiert und in der Praxis umgesetzt?<br>c) Wie viele Schulen bieten im Rahmen solcher Präventionsstrategien Selbstverteidigungs-/Selbstbehauptungskurse an?<br>d) Wie bewertet der Senat das derzeitige Präventionsangebot?<br>e) Sollen solche Angebote perspektivisch ausgebaut, gefördert oder aktiv beworben werden?<br>5. Wie bewertet der Senat die aktuelle dienstdisziplinarrechtliche Situation bezüglich sexueller Beziehungen zwischen Lehrkräften und Schüler*innen in Hinsicht auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts am 10.02.2026 zum Fall des Lehrers am Gymnasium Horn?<br>a) Sieht der Senat Möglichkeiten, durch Dienstanweisungen zukünftig weitreichendere Regelungen zum Schutz von Schüler*innen zu finden, wenn etwa eine Lehrkraft ein*e Schüler*in nicht direkt unterrichtet oder der*die Schüler*in zum Zeitpunkt der einvernehmlichen sexuellen Beziehung volljährig ist?<br>b) Sieht der Senat eine Notwendigkeit, beamtenrechtlich auf Bundesebene für Fälle mit solchen Umständen die Gesetzeslage nachzubessern? Falls ja, wird der Senat sich auf Bundesebene für eine solche Gesetzesänderung einsetzen?<br>6. Sieht der Senat eine Notwendigkeit für die Erstellung von Schutzkonzepten gegen andere Gewaltformen an Schulen?<br>a) Unterscheiden sich Meldeketten und Ansprechstellen für Gewaltvorfälle mit andere Gewaltformen von den bestehenden Meldeketten bei sexualisierter Gewalt?<br>b) Wenn ja, wie gut sind Schüler*innen und Lehrkräfte über diese abweichenden Meldeketten und Ansprechstellen informiert?<br>c) Wie bewertet der Senat diese vorhandenen Meldewege und deren Funktionsweise bzw. Wirksamkeit?<br>d) Welche Angebote und Präventionsmaßnahmen gegen verschiedene Gewaltformen (beispielsweise: digitale, verbale, körperliche) gibt es bereits an Bremer Schulen?<br>e) Wie wird sichergestellt und überprüft, dass vorhandene Schutzkonzepte für weitere Gewaltformen tatsächlich angewandt, regelmäßig evaluiert und bei Bedarf weiterentwickelt werden?<br>f) Welche Angebote und Präventionsmaßnahmen gegen verschiedene Gewaltformen gibt es bereits an Bremer Schulen und welche Möglichkeiten sieht der Senat, vorhandene Angebote perspektivisch flächendeckend auszubauen und zu erweitern?<br>7. Wie bewertet der Senat die Wirksamkeit der Notfallordner bei (akuten) Gewaltvorfällen?<br>a) Wie sind die Rückmeldungen aus Praxiserfahrungen bezüglich der Notfallordner?<br>b) Werden Schulleitungen in der Anwendung der Notfallordner geschult?<br>8. Welche verbindlichen Verfahren gibt es, um Eltern zeitnah und transparent zu informieren, wenn Kinder von Gewalt, Grenzverletzungen oder anderen belastenden Vorfällen im Schulalltag berichten?<br>9. Wie werden Eltern im Rahmen von Bildungs- und Erziehungspartnerschaften aktiv in die Aufarbeitung und Prävention von Gewaltvorfällen eingebunden und über ihre Rechte und Pflichten informiert?<br>10. Welche Anlaufstellen und Unterstützungsangebote stehen Eltern und Kindern zur Verfügung, wenn Hinweise auf Gewalt im schulischen Umfeld vorliegen?<br>11. Wie wird sichergestellt, dass Rückmeldungen von Kindern und Eltern zu Gewaltvorfällen ernst genommen, dokumentiert und konsequent aufgearbeitet werden?<br>12. Plant der Senat weitere Maßnahmen, um die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Eltern und außerschulischen Fachstellen beim Schutz von Kindern vor Gewalt zu stärken?</p>
<p>Miriam Strunge, Cindi Tuncel, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke<br>Falko Bries, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Dr. Franziska Tell, Dr. Solveig Eschen, Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Strunge</category><category>Tuncel</category><category>Bildung &amp; Wissenschaft</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255641</guid>
                <pubDate>Mon, 10 Aug 2026 14:03:00 +0200</pubDate>
                <title> Vollziehung lebenslanger Freiheitsstrafen in Bremen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/justiz-und-inneres/detail/news/vollziehung-lebenslanger-freiheitsstrafen-in-bremen/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion Die Linke - Tim Sültenfuß erkundigt sich: </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:&nbsp;</p>
<p>1. Wie viele Personen, die in der Justizvollzugsanstalt Bremen eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßten und 2021 und 2022 nach § 57a Strafgesetzbuch aus der Haft entlassen wurden, verstarben innerhalb eines halben Jahres nach der Entlassung? (Bitte getrennt nach Jahren angeben.)&nbsp;</p>
<p>2. Wie viele Personen, die in der Justizvollzugsanstalt Bremen eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßten und 2021 und 2022 nach § 456 Strafprozessordnung aus der Haft entlassen wurden, verstarben innerhalb eines halben Jahres nach der Entlassung? (Bitte getrennt nach Jahren angeben.)&nbsp;</p>
<p>3. Wie viele Personen, die in der Justizvollzugsanstalt Bremen eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßten und 2021 und 2022 durch Überstellung ins Ausland aus der Haft entlassen wurden, verstarben innerhalb eines halben Jahres nach der Entlassung? (Bitte getrennt nach Jahren angeben.)</p>
<p>Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Sültenfuß</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255575</guid>
                <pubDate>Wed, 15 Jul 2026 14:22:00 +0200</pubDate>
                <title>Schutzkonzepte für Beschäftigte im Amt für Soziale Dienste</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/justiz-und-inneres/detail/news/schutzkonzepte-fuer-beschaeftigte-im-amt-fuer-soziale-dienste/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion Die Linke - Sofia Leonidakis erkundigt sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p><ol><li>Welche Schutzkonzepte (jenseits von Amtshilfe durch die Polizei) liegen für Beschäftigte beim Amt für Soziale Dienste bzw. Jugendamt vor, wenn diese in Außenterminen oder Hausbesuchen im Einsatz sind?</li><li>Welche Schulungsangebote, Notrufe oder Security-Services gibt es für die Beschäftigten beim Öffentlichen Träger und welche werden den Freien Trägern refinanziert?</li><li>Strebt der Senat den Abschluss einer Dienstvereinbarung zum Schutz von öffentlich Beschäftigten mit Bürger*innenkontakt allgemein oder konkret für Sozialarbeitende beim öffentlichen Träger an, wenn ja wann und mit welchem Inhalt, wenn nein, warum nicht?</li></ol><p>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255508</guid>
                <pubDate>Thu, 18 Jun 2026 13:45:45 +0200</pubDate>
                <title>Wahl zweier stellvertretender Mitglieder des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/justiz-und-inneres/detail/news/wahl-zweier-stellvertretender-mitglieder-des-staatsgerichtshofs-der-freien-hansestadt-bremen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der der Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Bürgerschaft (Landtag) wählt Prof. Dr. Jörg Schnitzler als Nachfolger von Lea Voigt und Dr. Hans-Joachim Steinbrück als Nachfolger von Anatol Anuschewski als stellvertretende Mitglieder des Staatsgerichtshofes der Freien Hansestadt Bremen.

</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) wählt Prof.&nbsp;Dr.&nbsp;Jörg Schnitzler als Nachfolger von Lea Voigt und Dr.&nbsp;Hans-Joachim Steinbrück als Nachfolger von Anatol Anuschewski als stellvertretende Mitglieder des Staatsgerichtshofes der Freien Hansestadt Bremen.</p>
<p>Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke<br>Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Dr. Emmanuel Herold und Fraktion&nbsp;BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion Bremen</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255274</guid>
                <pubDate>Fri, 10 Apr 2026 13:42:12 +0200</pubDate>
                <title>Wahl von Vertrauensleuten für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Finanzgericht Bremen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/justiz-und-inneres/detail/news/wahl-von-vertrauensleuten-fuer-den-ausschuss-zur-wahl-der-ehrenamtlichen-richterinnen-und-richter-am-finanzgericht-bremen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke: Die Bürgerschaft (Landtag) wählt folgende Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Finanzgericht Bremen:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br>Die Bürgerschaft (Landtag) wählt folgende Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Finanzgericht Bremen:</p>
<p>Von der Fraktion der SPD:<br>Anneke Schmitt-Wenkebach Stellvertreter:in: Sebastian Schmugler<br>Andrea Toense Stellvertreter:in: Edith Wangenheim<br>Von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:<br>Marianne Müller-Warsewa Stellvertreter:in: Anthrin Simon<br>Von der Fraktion Die Linke:<br>Christoph Höhl Stellvertreter:in: Henrike Adebar</p>
<p>Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion Bremen</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255191</guid>
                <pubDate>Wed, 25 Feb 2026 17:32:00 +0100</pubDate>
                <title>Melde- und Beratungsstrukturen für antisemitische Vorfälle in Bremen weiterentwickeln und bundesweite Zusammenarbeit ausbauen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/justiz-und-inneres/detail/news/melde-und-beratungsstrukturen-fuer-antisemitische-vorfaelle-in-bremen-weiterentwickeln-und-bundesweite-zusammenarbeit-ausbauen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD: Antisemitismus findet sich in nahezu allen Strukturen und in allen Bereichen des Alltags von Jüdinnen und Juden. Er reicht von Ausgrenzung über Beleidigungen und Morddrohungen bis hin zu Angriffen auf Personen und jüdische Einrichtungen. Jüdische Familien haben Angst, ihre Kinder in die Schule zu schicken. Jüdische Studierende trauen sich nicht mehr in die Universität. Sicherheitsmaßnahmen bei Synagogen müssen hochgefahren werden. Gedenkorte werden zerstört, und auf Demos werden immer wieder offen antisemitische Parolen gerufen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Antisemitismus findet sich in nahezu allen Strukturen und in allen Bereichen des Alltags von Jüdinnen und Juden. Er reicht von Ausgrenzung über Beleidigungen und Morddrohungen bis hin zu Angriffen auf Personen und jüdische Einrichtungen. Jüdische Familien haben Angst, ihre Kinder in die Schule zu schicken. Jüdische Studierende trauen sich nicht mehr in die Universität. Sicherheitsmaßnahmen bei Synagogen müssen hochgefahren werden. Gedenkorte werden zerstört, und auf Demos werden immer wieder offen antisemitische Parolen gerufen.</p>
<p>Die Anzahl der von der Polizei erfassten antisemitischen Straftaten, abgebildet in der Statistik der „Politisch Motivierten Kriminalität“ (PMK), steigt seit Jahren und insbesondere seit dem 7. Oktober 2023 stark an, auch in Bremen. Das Erfassen von Straftaten beinhaltet allerdings nicht diejenigen antisemitischen Vorfälle, die sich unter der Strafbarkeitsschwelle befinden. Außerdem wird ein großer Teil antisemitischer Vorfälle gar nicht erst gemeldet. Zivilgesellschaftliche Meldestrukturen können hier ergänzend wirken, indem sie antisemitische Vorfälle unabhängig vom Straftatbestand aufnehmen und dokumentieren, sie sichtbar machen und Licht in das Dunkelfeld bringen.</p>
<p>Im Dezember 2025 wurde erstmals eine Studie dezidiert zu Antisemitismus in Bremen vom Bundesverband RIAS e. V. (Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus) veröffentlicht. Im Abgleich mit den polizeilich erfassten Zahlen wird deutlich, wie wichtig es ist, diese durch eine Dokumentation von antisemitischen Vorfällen durch eine zivilgesellschaftliche Meldestelle zu ergänzen. Die Jüdische Gemeinde Bremen schließt sich dieser Forderung an.</p>
<p>Auch die aktuelle FRA-Studie der EU-Grundrechteagentur (European Union Agency for Fundamental Rights) von 2023 zeigt auf, dass nur ein Bruchteil antisemitischer Vorfälle überhaupt bei der Polizei angezeigt wird. Gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte wird auch hier das Etablieren von niedrigschwelligen und fachkundigen Meldestrukturen empfohlen.&nbsp;</p>
<p>In Deutschland betreibt RIAS das Meldeportal „resport-antisemitism.de“ und unterstützt den Aufbau eines bundesweiten Melde- und Unterstützungsnetzwerks aus regionalen zivilgesellschaftlichen Meldestellen. In Bremen gibt es derzeit keine ausschließlich auf Antisemitismus fokussierte RIAS-Meldestelle. Allerdings gibt es hier, neben der wertvollen antisemitismuskritischen Bildungsarbeit des Projekts „akriba“, mit „soliport“ und „Keine Randnotiz“ Melde- und Beratungsstrukturen, die ausdrücklich auch für antisemitische Angriffe, Beleidigungen und Bedrohungen zuständig sind und die mit hoher Sensibilität und Kompetenz im Bereich Antisemitismus arbeiten. „Keine Randnotiz“ arbeitet dabei seit langem eng mit RIAS zusammen und orientiert sich bei der Arbeit auch an deren Qualitätsstandards.</p>
<p>Die Einrichtung einer solchen Meldestelle in Bremen kann also von Beginn an in die vorhandenen Strukturen eingebettet werden und sollte gemeinsam mit den genannten Akteuren konzipiert und umgesetzt werden. Die Aufgabe der Meldestelle wird es sein, antisemitische Vorfälle auch unter der Schwelle zur Strafbarkeit zu dokumentieren, das Dunkelfeld zu erhellen, eine bundesweite Vergleichbarkeit und Zusammenarbeit zu schaffen sowie von Antisemitismus Betroffene fachkundig zu begleiten und zu beraten.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br>1. die Einrichtung einer Antisemitismus-Meldestelle zu ermöglichen, die antisemitische Vorfälle systematisch dokumentiert, einordnet und auswertet, Betroffene begleitet und Unterstützungsangebote vermittelt;<br>2. diese Meldestelle gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, insbesondere RIAS, „Keine Randnotiz“, „soliport“ und „akriba“, zu konzipieren, so dass sie sich in die vorhandenen Strukturen in Bremen einfügt und sie sinnvoll ergänzt;<br>3. in der Umsetzung einen kontinuierlichen Austausch zwischen der Meldestelle und den Jüdischen Gemeinden Bremen zu pflegen;<br>4. sicherzustellen, dass die Arbeitsweisen und Qualitätsstandards der Meldestelle eine Vergleichbarkeit und Zusammenarbeit in bundesweiten Melde- und Unterstützungsstrukturen ermöglichen;<br>5. der Bürgerschaft (Landtag) über die Umsetzung zu berichten.</p>
<p>Kai Wargalla, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Kevin Lenkeit, Nurtekin Tepe, Ali Seyrek, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255136</guid>
                <pubDate>Wed, 18 Feb 2026 16:37:00 +0100</pubDate>
                <title>Gesetz zum besseren Schutz der Privatanschrift bei bürgerschaftlichem Engagement</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/justiz-und-inneres/detail/news/gesetz-zum-besseren-schutz-der-privatanschrift-bei-buergerschaftlichem-engagement/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD: Die zunehmende Verrohung des gesellschaftlichen Diskurses hat zu einer erhöhten Gefährdungslage für Personen geführt, die sich durch bürgerschaftliches, politisches oder ehrenamtliches Engagement in die Gesellschaft einbringen. Gleichwohl gibt es in Gesetzen des Landes Bremen noch Regelungen, welche diese Personengruppe im Einzelfall verpflichten, ihre Privatanschrift öffentlich zu machen. Die Privatanschrift ist ein besonders sensibles personenbezogenes Datum. Sie bezeichnet den räumlich-privaten Mittelpunkt des Lebens, den persönlichen Rückzugsort einer Person und ihrer Familie. Die Offenlegung der Anschrift stellt einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die geschützte Privatsphäre dar. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die zunehmende Verrohung des gesellschaftlichen Diskurses hat zu einer erhöhten Gefährdungslage für Personen geführt, die sich durch bürgerschaftliches, politisches oder ehrenamtliches Engagement in die Gesellschaft einbringen. Gleichwohl gibt es in Gesetzen des Landes Bremen noch Regelungen, welche diese Personengruppe im Einzelfall verpflichten, ihre Privatanschrift öffentlich zu machen.</p>
<p>Die Privatanschrift ist ein besonders sensibles personenbezogenes Datum. Sie bezeichnet den räumlich-privaten Mittelpunkt des Lebens, den persönlichen Rückzugsort einer Person und ihrer Familie. Die Offenlegung der Anschrift stellt einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die geschützte Privatsphäre dar. Für Personen, die sich öffentlich exponieren, gewinnt dieser Schutz eine besondere Dimension. Ihr Engagement findet zwar in der Öffentlichkeit statt, doch muss der private Lebensbereich als Kompensationsraum der freien und ungezwungenen Entfaltung unangetastet bleiben. Dies gilt insbesondere, da die Veröffentlichung von Adressen im Kontext von politischer oder gesellschaftlicher Auseinandersetzung häufig dem Zweck des sogenannten „Doxings“ dient. Ziel solcher Handlungen ist es, die betroffene Person einzuschüchtern, zu bedrohen, zu belästigen oder gar Gewalt auszusetzen.</p>
<p>Ein Klima der Angst, in dem Bürger*innen im Land Bremen Repressalien bis in ihren intimsten Lebensbereich hinein fürchten müssen, wenn sie sich für die Gesellschaft engagieren, hat einen erodierenden Effekt auf die Demokratie. Die Furcht vor Anfeindungen kann Menschen abschrecken, sich politisch, bürgerschaftlich oder ehrenamtlich zu betätigen. Dies führt zu einem Weniger an zivilgesellschaftlichem Engagement, das eine tragende Säule des freiheitlich-demokratischen Staates ist. Der Staat hat die Pflicht, sich schützend vor die Menschen zu stellen und die Funktionsfähigkeit der Zivilgesellschaft zu gewährleisten. Ein wirksamer Schutz vor der Offenlegung von Privatanschriften ist ein integraler Bestandteil dieser Schutzpflicht. Der Schutz der Privatanschrift ist somit nicht nur ein Gebot des Individualschutzes, sondern auch eine Notwendigkeit für das Funktionieren des demokratischen Gemeinwesens. Der Schutz des privaten Raumes ist die Bedingung für mutiges öffentliches Handeln.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, landesrechtliche Regelungen, die ohne wirklich zwingende Notwendigkeit eine Offenlegung der Privatanschrift gegenüber einer breiten Öffentlichkeit vorschreiben, an die erhöhte Gefährdungslage anzupassen. Dies betrifft zum einen das Gesetz über den Volksentscheid, das den Vertrauenspersonen bisher abverlangt, ihre vollständigen Privatanschriften auf allen Unterschriftslisten zu drucken; zum anderen das Pressegesetz, das eine rigorose Impressumspflicht selbst für nicht-kommerzielle Druckwerke vorsieht.</p>
<p>Im digitalen Zeitalter von noch größerer praktischer Bedeutung sind die Impressumspflichten für digitale Medien nach § 18 des Medienstaatsvertrags und § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes. Auch hier ist eine Entschärfung zum besseren Schutz der Privatanschrift dringend erforderlich.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br>1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene und gegenüber den anderen Ländern für eine Prüfung und Entschärfung der Privatanschriften betreffenden Impressumspflichten für digitale Medien nach § 18 des Medienstaatsvertrags und nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes einzusetzen.<br>2. Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf eines Gesetzes zum besseren Schutz der Privatanschrift bei bürgerschaftlichem Engagement.</p>
<p>Kai Wargalla, Philipp Bruck, Ralph Saxe, Michael Labetzke,Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br>Kevin Lenkeit, Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>
<p>Anlage(n):<br>1. Anlage zu Drs 21-1625<br>Gesetz zum besseren Schutz der Privatanschrift bei bürgerschaftlichem Engagement<br>Vom …<br>Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:<br>Artikel 1<br>Änderung des Gesetzes über das Verfahren beim Volksentscheid<br>Das Gesetz über das Verfahren beim Volksentscheid vom 27. Februar 1996 (Brem.GBl. S. 41; 1997, S. 323), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. März 2024 (Brem.GBl. S. 117, 123) geändert wurde, wird wie folgt geändert:<br>1. Die Inhaltsüberübersicht wird wie folgt geändert:<br>Nach der Angabe zu § 14 wird die folgende Angabe eingefügt:<br>„§14a Erreichbarkeitsanschrift“<br>2. In § 10 Absatz 2 Nummer 2 wird nach Satz 1 der folgende Satz eingefügt:<br>„§ 14a ist zu beachten.“<br>3. In § 13 wird nach Satz 2 der folgende Satz eingefügt:<br>„14a ist zu beachten.“<br>4. In § 14 Absatz 2 wird nach Satz 1 der folgende Satz eingefügt:<br>„§ 14a ist zu beachten.“<br>5. Nach § 14 wird der folgende § 14a eingefügt:<br>„§ 14a<br>Erreichbarkeitsanschrift<br>Als Anschrift einer Vertrauensperson kann zum Zwecke der Verwendung auf den Unterstützungslisten für den Zulassungsantrag, in der Bekanntmachung des zugelassenen Volksbegehrens und auf den Unterschriftsbogen für das Volksbegehren anstelle der Anschrift der Hauptwohnung eine Erreichbarkeitsanschrift angegeben werden; in diesem Fall sind dem Landeswahlleiter die Anschriften (Hauptwohnung) der Vertrauenspersonen gesondert mitzuteilen.“<br>Artikel 2<br>Änderung des Pressegesetzes<br>Das Pressegesetz vom 16. März 1965 (Brem.GBl. S. 63, 75), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 305, 311) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:<br>In § 8 Absatz 1 wird nach Satz 1 der folgende Satz eingefügt:<br>„Soweit das Druckwerk nicht in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erscheint, kann anstelle der privaten Wohnanschrift einer natürlichen Person eine Erreichbarkeitsanschrift angegeben werden.“<br>Artikel 3<br>Inkrafttreten<br>Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.<br>Begründung<br>Zu Artikel 1 (Gesetz über das Verfahren beim Volksentscheid)<br>Artikel 1 enthält Änderungen des Gesetzes über das Verfahren beim Volksentscheid.<br>Zu Nummer 1 – Anpassung der Inhaltsübersicht<br>Aufgrund der Einfügung eines neuen Paragrafen ist die Inhaltsübersicht anzupassen.<br>Zu Nummer 2 - §10<br>Aus Gründen der Rechtsklarheit wird ein Hinweis auf den neu eingefügten Paragrafen aufgenommen.<br>Zu Nummer 3 - § 13<br>Aus Gründen der Rechtsklarheit wird ein Hinweis auf den neu eingefügten Paragrafen aufgenommen.<br>Zu Nummer 4 - § 14<br>Aus Gründen der Rechtsklarheit wird ein Hinweis auf den neu eingefügten Paragrafen aufgenommen.<br>Zu Nummer 5 - § 14a<br>Die Vertrauenspersonen eines Volksbegehrens sind nach geltender Rechtslage verpflichtet, auf dem Zulassungsantrag des Volksbegehrens ihre Privatanschrift anzugeben. Die Privatanschrift muss auf allen Unterstützungslisten und Unterschriftsbogen stehen und wird im Falle der Zulassung des Volksbegehrens vom Landeswahlleiter im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen öffentlich bekanntgegeben. Ein zwingender Grund, warum sich die Vertrauenspersonen mit ihrer Privatadresse in dieser Form öffentlich exponieren müssen, ist nicht ersichtlich.</p>
<p>Der neu eingefügte § 14a sieht daher vor, dass gegenüber der Öffentlichkeit anstelle der Anschrift der Hauptwohnung auch eine Erreichbarkeitsanschrift angegeben werden kann. Dies kann beispielsweise ein Postfach sein oder die Anschrift eines Vereins, der das Volksbegehren unterstützt. Die jeweilige Vertrauensperson muss lediglich sicherstellen, dass sie unter der angegebenen Anschrift postalisch erreichbar ist. Lediglich gegenüber dem Landeswahlleiter bleiben die Vertrauenspersonen verpflichtet, ihre Privatanschrift anzugeben. Dies ist erforderlich, um die Wahlberechtigung feststellen und die im Gesetz über den Volksentscheid vorgesehenen Zustellungen bei den Vertrauenspersonen rechtswirksam vornehmen zu können.</p>
<p>Zu Artikel 2 (Pressegesetz)<br>Die Vorschrift modifiziert die Impressumspflicht nach § 8 Absatz 1 des Pressegesetzes. Bisher sind alle Druckerzeugnisse im Selbstverlag mit einem Impressum zu versehen, das die Privatanschrift des Verfassers oder des Herausgebers enthält. Dies gilt nicht nur für professionelle Presseerzeugnisse wie Zeitungen und Zeitschriften, sondern beispielsweise auch für Rundbriefe von Bürgerinitiativen, Flugblätter mit Demo-Aufrufen, privat erstellte Informationsbroschüren zu gesellschaftlich relevanten Themen, Fanzines von Fußballfans oder Einladungsflyer für öffentliche Straßen- oder Nachbarschaftsfeste. Ausgenommen sind lediglich Druckerzeugnisse, die nur Zwecken des Gewerbes und Verkehrs, des häuslichen und geselligen Lebens dienen, wie Formulare, Preislisten, Werbedrucksachen, Familienanzeigen, Geschäfts-, Jahres- und Verwaltungsberichte und dergleichen sowie Stimmzettel für Wahlen (§ 7 Absatz 3 des Pressegesetzes).</p>
<p>Die Impressumspflicht dient legitimen und wichtigen Zwecken. Sie schafft Transparenz und ermöglicht nicht zuletzt auch den Schutz von Persönlichkeitsrechten und die Rechtsdurchsetzung. Wenn in einem Druckwerk Unwahrheiten über jemanden verbreitet werden, jemand beleidigt wird oder unerlaubt Fotos unter Verletzung des Rechts am eigenen Bild oder des Urheberrechts verwendet werden, liefert das Impressum die notwendige Anschrift, um der verantwortlichen Person eine Abmahnung, eine Unterlassungserklärung oder eine Klageschrift zustellen zu lassen. Für professionelle Druckwerke soll die Impressumspflicht daher im vollen Umfang erhalten bleiben, zumal hier in der Regel eine Geschäftsadresse angegeben werden kann.</p>
<p>Bei Druckwerken, mit denen weder eine gewerbliche noch eine selbständige berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, erscheint es jedoch in Abwägung mit dem Schutz der Privatanschrift vertretbar, eine nicht-ladungsfähige Erreichbarkeitsanschrift angeben zu dürfen. Oftmals wird es bei berechtigtem Interesse möglich sein, aufgehend von dem im Impressum angegebenen Namen und der Erreichbarkeitsanschrift auch eine ladungsfähige Anschrift zu ermitteln, beispielsweise durch eine Melderegisterauskunft. Unter Umständen erleichtert die geänderte Regelung dies in der Praxis sogar, weil die Impressumspflicht künftig möglicherweise wieder häufiger beachtet werden wird. Bisher wird nicht selten bei Druckwerken entgegen § 10 Absatz 1 auf ein Impressum gänzlich verzichtet, da die Verfasserinnen und Verfasser ihre Privatanschrift nicht offenlegen wollen und davon ausgehen, dass sie ohne Hinweise auf ihre Identität in der Regel auch nicht befürchten müssen, vom Ordnungsamt ermittelt und mit einem Bußgeld belegt zu werden. Entfällt diese Gefahr bei Angabe einer bloßen Erreichbarkeitsanschrift, erhöht dies den Anreiz, ein rechtskonformes Impressum anzugeben.</p>
<p>Die rigorose Impressumspflicht verhindert in ihrer aktuellen Form und praktischen Auswirkung insoweit allzu oft die Transparenz, die sie eigentlich gerade sicherstellen will. Eine behutsame Modifizierung der Impressumspflicht kann daher gleichzeitig den Schutz der Privatanschrift verbessern, Bedrohungen und Belästigungen entgegenwirken, bürgerschaftliches Engagement fördern, aber auch zu mehr tatsächlicher Transparenz hinsichtlich der Urheberschaft von Druckwerken führen.</p>
<p>Unberührt von dieser Gesetzesänderung bleiben die – in heutigen Zeiten selbstverständlich ungleich bedeutsameren – Impressumspflichten für digitale Medien nach § 18 des Medienstaatsvertrags und § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes. Sie sind einer landesgesetzlichen Änderung entzogen. Die Entschärfung der Impressumspflichten für digitalen Medien sollte auf Bundesebene bzw. in Verhandlungen zwischen den Ländern geprüft und umgesetzt werden.</p>
<p>Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)<br>Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten. Ein sachlicher Grund, hierbei von Artikel 126 der Landesverfassung abzuweichen, ist nicht ersichtlich.</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Frieden, Antifaschismus &amp; Antimilitarismus</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254946</guid>
                <pubDate>Mon, 09 Feb 2026 09:47:00 +0100</pubDate>
                <title>Jugendarrest bei Schulmeidung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/justiz-und-inneres/detail/news/jugendarrest-bei-schulmeidung/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion Die Linke – Miriam Strunge fragt nach:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p><ol><li>Wie viele Schüler*innen wurden im Land Bremen seit dem 01.08.2022 wegen Schulmeidung in Jugendarrest genommen (bitte nach Schuljahr und Stadtgemeinde aufschlüsseln)?</li><li>Welche Maßnahmen werden in welcher Reihenfolge bei Schulmeidung ergriffen, damit Schüler*innen den Schulbesuch wieder aufnehmen?</li><li>Wie bewertet der Senat aus pädagogischer Sicht die Maßnahme des Jugendarrests bei Schulmeidung?</li></ol><p>Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Strunge</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category><category>Kinder und Jugend</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254876</guid>
                <pubDate>Tue, 30 Dec 2025 09:56:00 +0100</pubDate>
                <title>Gewaltaufruf gegen Politiker*innen durch Polizeihauptkommissar</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/justiz-und-inneres/detail/news/mitbestimmung-bei-tempo-kontrollen-1/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE - Nelson Janßen erkundigt sich: </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Gutheißung bewaffneter Gewalt durch einen Redner auf der Personalversammlung der Polizei Bremen am 01.12.2025 gegen Politiker*innen von GRÜNEN und Linken?<br>2. Sind entsprechend des Legalitätsprinzips Ermittlungen nach § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) oder anderer infrage kommender Straftaten eingeleitet worden?<br>3. Ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden und welche Disziplinarmaßnahmen kommen in Betracht?</p>
<p>Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254859</guid>
                <pubDate>Thu, 04 Dec 2025 10:40:00 +0100</pubDate>
                <title> Wahl eines Mitglieds des Senats</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/justiz-und-inneres/detail/news/wahl-eines-mitglieds-des-senats/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bürgerschaft (Landtag) wählt Frau Dr. Eva Högl als Mitglied des Senats.</p>
<p>Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion Bremen</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254857</guid>
                <pubDate>Fri, 21 Nov 2025 16:48:00 +0100</pubDate>
                <title>Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Kontrollausschusses nach dem Polizeigesetz</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/justiz-und-inneres/detail/news/wahl-eines-stellvertretenden-mitglieds-des-kontrollausschusses-nach-dem-polizeigesetz/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke: Gemäß Artikel 105 Absatz 3 der Landesverfassung in Verbindung mit § 38 Absatz 1 des Bremischen Polizeigesetzes hat die Bürgerschaft einen Ausschuss für die parlamentarische Kontrolle von besonders eingriffsintensiven Maßnahmen wie verdeckte Ermittlungsmethoden, Telekommunikationsüberwachung, V-Leute, längerfristigen Observationen und weiteres eingesetzt. Bisher war Dr. Henrike Müller stellvertretendes Mitglied im Kontrollausschuss nach dem Polizeigesetz. Durch ihr Ausscheiden aus der Bürgerschaft wird eine Nachwahl erforderlich.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Gemäß Artikel 105 Absatz 3 der Landesverfassung in Verbindung mit § 38 Absatz 1 des Bremischen Polizeigesetzes hat die Bürgerschaft einen Ausschuss für die parlamentarische Kontrolle von besonders eingriffsintensiven Maßnahmen wie verdeckte Ermittlungsmethoden, Telekommunikationsüberwachung, V-Leute, längerfristigen Observationen und weiteres eingesetzt. Bisher war Dr. Henrike Müller stellvertretendes Mitglied im Kontrollausschuss nach dem Polizeigesetz. Durch ihr Ausscheiden aus der Bürgerschaft wird eine Nachwahl erforderlich.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br>Die Bürgerschaft (Landtag) wählt anstelle der ausgeschiedenen Dr. Henrike Müller Kai-Lena Wargalla zum stellvertretenden Mitglied des Kontrollausschusses nach dem Polizeigesetz.</p>
<p>Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion Bremen</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254814</guid>
                <pubDate>Tue, 04 Nov 2025 13:50:00 +0100</pubDate>
                <title>Steuerhinterziehung in Bremen – Wie konsequent werden Gelder eingetrieben? </title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/justiz-und-inneres/detail/news/steuerhinterziehung-in-bremen-wie-konsequent-werden-gelder-eingetrieben/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE -  Tim Sültenfuß erkundigt sich: </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Wie hoch ist der entstandene Schaden für die öffentliche Hand durch die Steuerhinterziehung des ehemaligen Chefs des gleichnamigen Bremer Entsorgungs- und Reinigungsunternehmens, der vor drei Jahren wegen Steuerhinterziehung im zweistelligen Millionenbereich zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden ist, diese Strafe aber nie angetreten hat?</p>
<p>2. Sind diese Gelder von der Finanzbehörde im Anschluss eingetrieben worden?</p>
<p>3. Wie kann aus Sicht des Senats verhindert werden, dass Bremer Steuerflüchtige ihr illegales Vermögen mit ins Ausland nehmen?</p>
<p>Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis und Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Sültenfuß</category><category>Haushalt &amp; Finanzen</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254612</guid>
                <pubDate>Tue, 12 Aug 2025 20:20:00 +0200</pubDate>
                <title>Eigentumsdelikte im Steintorviertel</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/justiz-und-inneres/detail/news/eigentumsdelikte-im-steintorviertel/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE - Nelson Janßen erkundigt sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wir fragen den Senat:</strong></p>
<p>1. Wie viele der 618 Eigentumsdelikte der polizeilichen Kriminalitätsanalyse Q3 2022 bis Q4 2024 im Steintorviertel waren Ladendiebstähle?<br> 2. Wie viele dieser Ladendiebstähle betrafen Geschäfte am Ziegenmarkt, wie viele betrafen Geschäfte im sonstigen Steintor?<br> 3. Wie viele dieser Geschäfte hatten eigene Videokameras zur Überwachung der Geschäftsräumlichkeiten installiert?</p>
<p>Nelson Janßen,&nbsp;Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254623</guid>
                <pubDate>Mon, 11 Aug 2025 22:41:00 +0200</pubDate>
                <title>Allianz gegen Drogenschmuggel – Maßnahmen in Häfen entschlossen verstärken</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/justiz-und-inneres/detail/news/allianz-gegen-drogenschmuggel-massnahmen-in-haefen-entschlossen-verstaerken/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke: Schätzungsweise 70 Prozent des Kokains in Europa kommt mittlerweile über die Häfen an. Insbesondere aus südamerikanischen Herkunftsländern wie Kolumbien und Peru, den beiden Ländern mit der weltweit höchsten Kokain-Produktion, und Transitländern wie Ecuador als weltweit größten Bananen-Exporteur nehmen die Drogen häufig über Container mit Bananenkisten, aber auch in Hohlräumen in Schiffen unterhalb der Wasserlinie, verschiedene Routen in europäische Häfen. Dabei gewinnen Routen über Häfen in Westafrika zwecks Verschleierung an Bedeutung. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Schätzungsweise 70 Prozent des Kokains in Europa kommt mittlerweile über die Häfen an.&nbsp;Insbesondere aus südamerikanischen Herkunftsländern wie Kolumbien und Peru, den beiden Ländern mit der weltweit höchsten Kokain-Produktion, und Transitländern wie Ecuador&nbsp;als weltweit größten Bananen-Exporteur nehmen die Drogen häufig über Container mit Bananenkisten, aber auch in Hohlräumen in Schiffen unterhalb der Wasserlinie, verschiedene Routen in europäische Häfen. Dabei gewinnen Routen über Häfen in Westafrika zwecks Verschleierung an Bedeutung.</p>
<p>Laut UN-Bericht haben sich die Nordseehäfen in den Niederlan den, Belgien und Deutschland zu den wichtigsten Import-Drehscheiben für Kokain in Westeuropa entwickelt, wobei insbesondere Antwerpen, aber auch Rotterdam bislang als Hotspots gelten. 2021 haben die Behörden in Antwerpen 89,5 Tonnen, in Rotterdam 70,6 Tonnen und in Hamburg 19 Tonnen Kokain beschlagnahmt. Mehrfach in Folge übertrumpfen sich die Zollbehörden in den vergangenen Jahren bei den größten Drogenfunden.</p>
<p>Die Erfahrung und Ermittlungen zeigen jedoch: Je mehr Rauschgift gefunden wird, desto höher auch die Dunkelziffer. Jährlich steigen die Handelsmengen; auch Deutschland ist immer stärker betroffen. Gleiches gilt für die Drogentoten: 2023 hat das Bundeskriminalamt (BKA) 2.227 drogenbedingte Todesfälle registriert – etwa doppelt so viele wie vor zehn Jahren und rund zwölf Prozent mehr als im Vorjahr (1.990 Fälle). Vor dem Hintergrund dieser Zahlen und aufgrund der Gefahr für unsere Demokratie und Freiheit, die durch die Unterwanderung von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft durch Gruppen Organisierter Kriminalität (OK) ausgeht, müssen Maßnahmen gegen Drogenschmuggel insbesondere an Seehäfen verstärkt werden, so auch im Überseehafen in Bremerhaven.</p>
<p>Aktuell erfolgt der Schmuggel aus den Häfen bei knapp 40 Prozent der in EU-Häfen sichergestellten Mengen von Kokain per Rip-On/Rip-Off-Methode. Hierbei werden Drogen oftmals&nbsp; nah an der Tür in Containern versteckt und am Zielhafen wieder entnommen. Entsprechend bedarf es sogenannter Hafeninnentäter:innen, die ihre berufliche Tätigkeit im Bereich der Hafenwirtschaft nutzen, um Kriminelle bei der Kokaineinfuhr zu unterstützen, was sie zu einem entscheidenden Schlüssel für den illegalen Drogenschmuggel über die Häfen macht.</p>
<p>Darauf weist auch die Kommunikation über Krypto-Messengerdienste wie Encrochat oder Sky ECC hin, deren Entschlüsselung in Europa zu zahlreichen Festnahmen und Verfahren&nbsp;führte. In Antwerpen und Rotterdam ging mit der zunehmenden Drogenschwemme eine Ausweitung der (Waffen-)Gewalt und OK im ganzen Land einher, was sich auch in Drohungen und Gewalt gegenüber staatlichen oder politischen Vertreter:innen widerspiegelt.</p>
<p>Gegen derartige Entwicklungen ist ein frühzeitiges Handeln gefragt. Dies ist auch notwendig, weil Belgien und die Niederlande Maßnahmen gegen den Drogenhandel in den letzten Jahren verschärft haben. Da lokal verschärfte Sicherheitsmaßnahmen zu einer zumindest teilweisen Verlagerung der Schmuggelrouten führen, besteht die Befürchtung, dass sich der Handel mit Kokain zunehmend in die deutschen Seehäfen in Hamburg und Bremerhaven verlagern könnte. So konnten in Deutschland im Jahr 2023 rund 43 Tonnen Kokain sichergestellt werden, zum Großteil im Hamburger Hafen, während Rotterdam erste Anzeichen für eine Verringerung des Drogenschmuggels sieht.</p>
<p>Belgien hat bereits Anfang 2023 eine nationale Strategie gegen Drogenkriminalität beschlossen. Diese sieht einen Hafensicherheitskorps zur Überwachung des Hafens sowie die Beschaffung weiterer und besserer Röntgenanlagen für Container auf insgesamt 15 Scanner vor, um Drogen, die in anderen Waren, an Containerwänden oder in zweiten Wänden versteckt sind, aufzuspüren. Weiterhin kann seither das gesamte Personal im Hafen, weit über direkte Hafenarbeiter:innen hinaus, strenger kontrolliert werden, indem nicht nur Strafregister, sondern auch Datenbanken, Kontakte und der finanzielle Status der Beschäftigten überprüft wird. Auch die Niederlande setzt auf modernste Überwachungstechnologien wie hochentwickelte Container-Röntgenanlagen, Drohnen und Kamerasysteme. Container aus Risikoländern werden systematisch in einem separaten Bereich abgeladen, durchgängig überwacht und so schnell wie möglich untersucht. Beide Länder setzen neben diesen verschärften Kontrollen durch weitere zahlreiche Scanner für die Container ebenso wie&nbsp; Deutschland auch auf eine enge internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen die Drogenkriminalität.</p>
<p>Im Wissen, dass mit erhöhten Sicherheitsmaßnahmen und Ermittlungsdruck in einem Hafen innerhalb von Wochen eine Verlagerung der Drogenkartelle in andere Häfen erfolgt und des halb nur ein gemeinschaftlicher Einsatz gegen die Drogenkartelle hilft, wurde im Januar 2024&nbsp; zudem eine neue Ports Alliance der EU ins Leben gerufen, an der auch die bremischen Häfen beteiligt sind.</p>
<p>Im Land Bremen befasst sich eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe Häfen, die sich aus&nbsp;Orts-, Landes- und Bundespolizei, Zoll und Hafenwirtschaft zusammensetzt, mit der Hafensicherheit. Neben einem anonymen Hinweisportal und dem Beschluss zur Nutzung des digitalisierten Freistellungsverfahrens gibt es eine gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift des Zolls und der Polizei. Jedoch fehlt es an modernen Röntgenanlagen für Container. Auch eine enge Zusammenarbeit aller Häfen ist von besonderer Bedeutung. Insofern ist die internationale Zusammenarbeit sowohl mit den anderen großen Westhäfen als auch mit den südamerikanischen Herkunfts- und Transitländern unbedingt zu intensivieren. Weiterhin muss der Zoll personell so ausgestattet sein, dass er seine Aufgaben im Überseehafen erfüllen kann.</p>
<p>Hierzu gehört auch eine gute Ausstattung des Zolls durch Schutzausrüstung für Zollbeamt:innen und weitere moderne Container-Röntgenanlagen. Hiersehen wir den Bund in der Finanzierungsverantwortung. Hier kann auf die Zusagen des ehemaligen Bundesfinanzministers Lindner im Zuge der Strategie zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität von Mai 2023, u. a. mehr Personal für die Zollfahndung und modernere Technik zur Verfügung zu stellen, verwiesen werden. Darauf bezog sich auch ein Schreiben des Bremer Innensenators Mäurer und der Bremer Justizsenatorin Schilling. Auch müssen die Zuverlässigkeitsüberprüfungen der Mitarbeitenden in sensiblen Bereichen im Hafen ausgeweitet und geprüft werden, inwieweit Beschäftigte weiter sensibilisiert und geschult werden können.</p>
<p>Angesichts der wachsenden Bedrohungslage ist es dringend erforderlich, die Strukturen und die personelle Ausstattung der Behörden, die für die Hafensicherheit zuständig sind, auszubauen. Die komplexe Zuständigkeit unterschiedlicher Behörden auf Ebene des Bundes und mehrerer Länder darf keine Schwachstelle darstellen.</p>
<p>Der internationale Einfuhrschmuggel von Drogen in Großmengen muss als Problem der nationalen Sicherheit definiert werden, um der Organisierten Kriminalität eine nationale Antwort zu geben. Hierdurch kann dem Drogenschmuggel durch einheitliche Kontrollen und Aktionen die Existenzgrundlage genommen werden.</p>
<p>Bremen setzt sich insofern intensiv für eine Erweiterung des sogenannten „Three Ports Summit“, der Hafenstädte Hamburg, Rotterdam und Antwerpen hin zu einem „Four Ports Summit“ ein. Bislang lehnt die Hamburger Innenbehörde diesen Vorstoß ab.</p>
<p>Eine Stärkung der Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung führt gleichzeitig auch zu einer höheren Resilienz des Überseehafens als Kritische Infrastruktur von nationaler strategischer Bedeutung. Die Bundesregierung hat im März 2024 die Nationale Hafenstrategie ins Leben gerufen. Folgerichtig muss auch bei der Bekämpfung des internationalen Einfuhrschmuggels mit einer nationalen Struktur begegnet werden. Problematisch ist, wenn zwar das Verbrechen erkannt wurde, die in diesem Zusammenhang stehenden weiteren Folgehandlungen aber nicht mitgedacht und bekämpft werden. Das muss sich dringend ändern. Seit Jahren ist u. a. durch das OK-Lagebild des BKA und die Nationale Risikoanalyse des Bundesfinanzministeriums bekannt, dass die enormen Gewinne aus der Drogenkriminalität zunehmend in Ballungsräumen für Immobilienspekulationen genutzt werden. Diese haben mittlerweile ein solches Ausmaß angenommen, dass es in Großstädten wie insbesondere Berlin zu Verwerfungen auf dem Immobilienmarkt gekommen ist, etwa in Form von galoppierenden Mieten und rasant ansteigenden Geldwäsche-Verdachtsmeldungen durch Berliner Notare.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,</p>
<p>1. sich auf Bundesebene in Abstimmung mit den anderen betroffenen Bundesländern dafür einzusetzen, dass<br> a. mehr Zollbeamt:innen zur Verfügung gestellt werden, um Kontrollen des Warenverkehrs im Überseehafen Bremerhaven verschärfen zu können und die Organisationsstrukturen der in Bremen und insbesondere in Bremerhaven vorhandenen Zolldienststellen derart angepasst werden, dass sie der Herausforderung gewachsen sind;<br> b. Zollbeamt:innen mit einer angemessenen Schutzausrüstung ausgestattet werden;<br> c. finanzielle Mittel für die Anschaffung weiterer moderner Container-Röntgenanlagen im Überseehafen Bremerhaven zur Verfügung gestellt werden;<br> d. die Bundespolizei – beispielsweise durch sogenannte Hafenstreifen – mehr sichtbare uniformierte Präsenz zeigt;<br> e. der internationale Einfuhrschmuggel von Großmengen an Drogen als Problem der nationalen Sicherheit definiert wird;<br> 2. sich gemeinsam mit den deutschen Küstenländern für eine Ausweitung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Mitarbeitende in sensiblen Bereichen im Hafen einzusetzen;<br> 3. Maßnahmen auszuweiten, um die sichergestellten Drogenmengen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter noch wirksamer zu schützen. Hierunter fällt u. a. auch die<br> frühzeitige Vernichtung der Drogen;<br> 4. zu prüfen, inwiefern bestehende Sicherheitsvorkehrungen wie Zugangskontrollen an den Eingängen, Tore, Sicherheitszäune und Videoüberwachung im Überseehafen verbessert werden müssen und identifizierte Schwachstellen zu beheben;<br> 5. dass im Verbund der Sicherheitsbehörden der Kontrolldruck durch vermehrte, gezieltere sowie konzertierte Fahndungen, beispielsweise durch sogenannte Fahndungstage, erhöht wird;<br> 6. die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Drogenkriminalität, insbesondere den illegalen Kokainhandel, zu intensivieren, indem der Austausch mit Vertreter:innen von Herkunfts- und Transitländern gesucht wird und dazu sicherzustellen, dass das Land Bremen an internationalen Konferenzen zur Organisierten Kriminalität und Drogenkriminalität teilnimmt und diese gegebenenfalls veranstaltet;<br> 7. zu prüfen, wie unter Einbindung der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe Häfen ein behördenübergreifendes Lagebild zur Sicherheit des Überseehafens erstellt und aktuell geführt werden kann;<br> 8. dem Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Land Bremen und der staatlichen Deputation für Inneres zwölf Monate nach Beschlussfassung zu berichten.</p>
<p>Janina Strelow, Nils Bothen, Kevin Lenkeit, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Michael Labetzke, Dr. Emanuel Herold, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Muhlis Kocaağa, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Kocaağa</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category><category>Wirtschaft und Häfen</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254868</guid>
                <pubDate>Wed, 02 Jul 2025 20:04:00 +0200</pubDate>
                <title>Welche Folgen hat die Einstufung der AfD als gesichert rechts- extremistisch?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/justiz-und-inneres/detail/news/welche-folgen-hat-die-einstufung-der-afd-als-gesichert-rechts-extremistisch/</link>
                
                <description>Große Anfrage der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat am 2. Mai 2025 bekannt gegeben, die Partei Alternative für Deutschland (AfD) aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen. Das 1 108-seitige Gutachten, auf dem dieser Befund fußt, ist seit dem 13. Mai 2025 öffentlich verfügbar. Die AfD hat beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen die Einstufung gestellt, das Bundesamt für Verfassungsschutz hat daraufhin eine in solchen Fällen übliche Stillhaltezusage erklärt. Die Bremische Bürgerschaft hat in Folge der Einstufung den Senat mit Beschluss vom 6. Mai 2025 aufgefordert, sich auf Bundesebene für die zügige Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD einzusetzen. Die Wehrhaftigkeit unseres demokratischen Rechtsstaats muss sich jedoch nicht allein in einem solchen Verbotsverfahren beweisen. Es stellt sich darüber hinaus die Frage, welche weiteren, beispielsweise beamten-, disziplinar-, waffen-, schul- und medienrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat am 2. Mai 2025 bekannt gegeben, die Partei Alternative für Deutschland (AfD) aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen. Das 1 108-seitige Gutachten, auf dem dieser Befund fußt, ist seit dem 13. Mai 2025 öffentlich verfügbar. Die AfD hat beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen die Einstufung gestellt, das Bundesamt für Verfassungsschutz hat daraufhin eine in solchen Fällen übliche Stillhaltezusage erklärt.</p>
<p>Die Bremische Bürgerschaft hat in Folge der Einstufung den Senat mit Beschluss vom 6. Mai 2025 aufgefordert, sich auf Bundesebene für die zügige Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD einzusetzen. Die Wehrhaftigkeit unseres demokratischen Rechtsstaats muss sich jedoch nicht allein in einem solchen Verbotsverfahren beweisen. Es stellt sich darüber hinaus die Frage, welche weiteren, beispielsweise beamten-, disziplinar-, waffen-, schul- und medienrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.</p>
<p>Wir fragen den Senat:<br>1. Inwieweit sieht der Senat – auch angesichts der parteienrechtlichen Rahmenbedingungen – noch Raum für eine von der Gesamtpartei abweichende Bewertung der Verfassungsfeindlichkeit des Landesverbands Bremen der AfD?<br>2. Teilt der Senat die Auffassung, dass eine Mitgliedschaft in der AfD spätestens nach der Einstufung als gesichert rechtsextrem ein widerlegbares Indiz für die Verletzung der beamtenrechtlichen Verfassungstreuepflicht darstellt, sodass gegen alle bremischen Beamt:innen, die Mitglied der AfD sind, von Amts wegen ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist, um die gebotene Einzelfallprüfung vorzunehmen? Falls ja, wie stellt der Senat sicher, dass in allen Dienststellen entsprechend verfahren wird?<br>3. Unter welchen Voraussetzungen können welche öffentlichen Stellen eine Mitgliedschaft in der AfD zum Anknüpfungspunkt nehmen, um<br>a) Bewerbungen für den öffentlichen Dienst abzulehnen,<br>b) Personen während ihrer Vorbereitungszeit für den öffentlichen Dienst zu entlassen,<br>c) die Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Probe in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit abzulehnen?<br>4. Inwieweit indiziert die Mitgliedschaft in der AfD nach Ansicht des Senats auch bei tarifbeschäftigten Angestellten des öffentlichen Dienstes einen Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht, sodass in allen Einzelfällen arbeitsrechtliche Konsequenzen zu prüfen wären?<br>5. Inwieweit kann der Besuch von Mitgliedern einer etwaigen zukünftigen AfD-Fraktion in öffentlichen Stellen und Gesellschaften des Landes und der Stadtgemeinden aufgrund der Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem abgelehnt werden?<br>6. Inwieweit indiziert die Mitgliedschaft in der AfD nach Ansicht des Senats eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, sodass in allen Einzelfällen entsprechende Konsequenzen zu prüfen wären?<br>7. Unter welchen Voraussetzungen sind AfD-Mitglieder, die<br>a) sich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst bewerben,<br>b) in einem Beamtenverhältnis stehen,<br>c) die in einem Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst stehen,&nbsp;<br>d) waffenrechtliche Erlaubnisse innehaben, nach Auffassung des Senats gegenüber welchen Stellen verpflichtet, Angaben zu einer Mitgliedschaft in der AfD zu machen?<br>8. Unter welchen Voraussetzungen dürfen welche bremischen Behörden bei der Verfassungsschutzbehörde Auskünfte über die AfD-Mitgliedschaft welcher Personengruppen einholen, und inwieweit werden diese Möglichkeiten bisher genutzt?<br>9. Unter welchen Voraussetzungen darf die Verfassungsschutzbehörde nach Auffassung des Senats welchen bremischen Behörden proaktiv Erkenntnisse über die AfD-Mitgliedschaft welcher Personengruppen mitteilen, und inwieweit werden diese Möglichkeiten bisher genutzt?<br>10. Welche weiteren Möglichkeiten sieht der Senat, wie Dienstvorgesetzte bremischer Behörden an Informationen über eine Mitgliedschaft ihrer Beschäftigten in der AfD gelangen können, und inwieweit leistet der Senat hierbei Unterstützung?<br>11. Welche Auswirkungen hat die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem nach Auffassung des Senats auf die Thematisierung der Partei im Unterricht sowie auf die Einladung von AfD-Vertreter:innen zu Schulveranstaltungen?<br>12. Welche Auswirkungen hat die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem nach Ansicht des Senats auf den Programmauftrag von Radio Bremen nach § 2 Absatz 4 des Radio-Bremen-Gesetzes?<br>13. Inwiefern plant der Senat, bestimmte Entwicklungen (zum Beispiel Ausgang des Eilverfahrens, Ausgang des Hauptsacheverfahrens, erstinstanzlich oder letztinstanzlich et cetera) abzuwarten, ehe er weitere Konsequenzen aus der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem zu ziehen gedenkt?<br>14. Hält der Senat die bestehenden Rechtsgrundlagen insbesondere im Beamten-, Disziplinar- und Waffenrecht sowie in anderen Rechtsgebieten für ausreichend, um Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung wirksam und rechtssicher entgegentreten zu können?</p>
<p>Michael Labetzke, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Kevin Lenkeit, Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Frieden, Antifaschismus &amp; Antimilitarismus</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254472</guid>
                <pubDate>Wed, 04 Jun 2025 18:23:06 +0200</pubDate>
                <title>Folgen des schärferen Bettelverbotes, insbesondere des Bettelns in der Außengastro- nomie</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/justiz-und-inneres/detail/news/folgen-des-schaerferen-bettelverbotes-insbesondere-des-bettelns-in-der-aussengastro-nomie/</link>
                
                <description>Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke: Seit Juni 2024 gilt in Bremen in verschärftes Bettelverbot, das erstmals auch das Betteln im „konzessionierten Bereich eines gastronomischen Betriebs“ untersagt, sofern der Betrieb dies selbst nicht erlaubt. Was vorher durch das Hausrecht bereits geregelt war, wird nun mit einer Geldstrafe bis 500€ geahndet, was für die bettelnden Menschen kaum aufzubringen ist und die Gefahr mit sich bringt, Menschen aufgrund ihrer Armut im Rahmen einer Ersatzfreiheitsstrafe ins Gefängnis zu bringen. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Seit Juni 2024 gilt in Bremen in verschärftes Bettelverbot, das erstmals auch das Betteln im „konzessionierten Bereich eines gastronomischen Betriebs“ untersagt, sofern der Betrieb dies selbst nicht erlaubt. Was vorher durch das Hausrecht bereits geregelt war, wird nun mit einer Geldstrafe bis 500€ geahndet, was für die bettelnden Menschen kaum aufzubringen ist und die Gefahr mit sich bringt, Menschen aufgrund ihrer Armut im Rahmen einer Ersatzfreiheitsstrafe ins Gefängnis zu bringen. In einem Medienbericht vom 31. März 2025 ließ der Senator für Inneres verlauten, die Gastronom*innen seien nicht nur über die neue Regel informiert worden, es würden auch ganz aktiv „zivile Teams“ eingesetzt. Dies wirft die Frage auf, ob die im Vorfeld befürchtete, aber nicht beabsichtigte, Verdrängung von armen Menschen aus der Innenstadt vom Senat vorangetrieben wird. Auch angesichts der Personalressourcen bei der Polizei und beim Ordnungsamt ist eine politische Schwerpunktsetzung, die allen Bremer*innen gerecht wird und sich nicht in der Verdrängung von Symptomen sozialer Probleme verliert, relevant.</p>
<p>Wir fragen den Senat:<br> 1. Wie viele Platzverweise, Aufenthaltsverbote wurden aufgrund des damals geltenden<br> § 1 des Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung zwischen dem 18. Juni 2023 und dem 31. März 2024 ausgesprochen (bitte nach Monaten und Stadtteilen aufschlüsseln)?<br> 2. Wie viele Platzverweise, Aufenthaltsverbote etc. wurden aufgrund § 1 des Ortsgesetz<br> über die öffentliche Ordnung seit der Novellierung am 18. Juni 2024 ausgesprochen (bitte nach Monaten und Stadtteilen aufschlüsseln) und wie viele erfolgten wegen<br> a. Bettelns im Außenbereich einer Gastronomie?<br> b. Bettelns in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs?<br> 3. Wie viele Ordnungswidrigkeitsanzeigen wurden seit dem 18. Juni 2024 angefertigt<br> und wie viele wegen<br> a. Bettelns im Außenbereich einer Gastronomie?<br> b. Bettelns in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs?<br> c. Wie viele der Fälle unter 3b) vielen außerdem unter den § 256a StGB?<br> 4. Wie viele Geldstrafen wurden erhoben, gezahlt, nicht weiter verfolgt, anderweitig abgeleistet oder führten zu einer Ersatzfreiheitsstrafe und wie viele erfolgten wegen<br> a. Bettelns im Außenbereich einer Gastronomie?<br> b. Bettelns in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs?<br> 5. Wie viele entsprechende Verfahren sind derzeit insgesamt und wegen Bettelns im<br> Außenbereich einer Gastronomie anhängig?<br> 6. In welchem Umfang wurden uniformierte Kräfte unter anderem zur Durchsetzung der Neuregelung in welchem Zeitraum in besonderen Umfang eingesetzt, um Bereiche mit viel Gastronomie zu frequentieren oder dort präsent zu sein (höhere Frequentierung Streife, höhere Bereitschaft etc.)?<br> 7. In welchem Umfang wurden zivile Kräfte in welchem Zeitraum zur Durchsetzung des § 1 Ortsgesetzes eingesetzt?<br> a. in wie vielen Fällen erfolgten hier Maßnahmen zur Durchsetzung des §1 Abs. 3 Punkt 3?<br> b. In wie vielen geschah dies ohne eine Initiative der Gastronomiebetreibenden?<br> c. Wurden Zivile Kräfte aufgrund des Abs. 3 Punkt 4 in Fahrzeugen der BSAG eingesetzt?<br> 8. In welchem Umfang wird der Einsatz ziviler Kräfte geplant?<br> 9. Wie viele Arbeitsstunden fielen seit der Neuregelung bis zum 31.3. bei Ordnungsamt<br> und Polizei durch die Neuregelung an?</p>
<p>Nelson Janßen, Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254446</guid>
                <pubDate>Tue, 03 Jun 2025 13:27:00 +0200</pubDate>
                <title>Vorgehen bei der Durchsuchung des Birati e.V.</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/justiz-und-inneres/detail/news/vorgehen-bei-der-durchsuchung-des-birati-ev/</link>
                
                <description>Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke: Am 26. April dieses Jahres durchsuchten Beamte des LKA Niedersachsen und der Polizei Bremen die Räume des Birati e.V., während dort ein Treffen von Frauen stattfand. Die Beamten waren vermummt, es wurde kein Durchsuchungsbeschluss vorgelegt und die Teilnehmerinnen des Treffens wurden stundenlang festgehalten. Die Polizei berief sich auf Hinweise zu „einer Übergabe gesammelten Geldes in den Vereinsräumlichkeiten“. Allen Anwesenden wurde nach Berichten der Betroffenen ihr Bargeld abgenommen, auch eine Kasse, aus der Essen und Trinken im Verein bezahlt wird, wurde geleert. Das Vorgehen ohne schriftlichen Durchsuchungsbeschluss, keine Information der Betroffenen und das stundenlange Festhalten der Betroffenen wirft Fragen auf.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Am 26. April dieses Jahres durchsuchten Beamte des LKA Niedersachsen und der Polizei Bremen die Räume des Birati e.V., während dort ein Treffen von Frauen stattfand. Die Beamten waren vermummt, es wurde kein Durchsuchungsbeschluss vorgelegt und die Teilnehmerinnen des Treffens wurden stundenlang festgehalten. Die Polizei berief sich auf Hinweise zu „einer Übergabe gesammelten Geldes in den Vereinsräumlichkeiten“. Allen Anwesenden wurde nach Berichten der Betroffenen ihr Bargeld abgenommen, auch eine Kasse, aus der Essen und Trinken im Verein bezahlt wird, wurde geleert. Das Vorgehen ohne schriftlichen Durchsuchungsbeschluss, keine Information der Betroffenen und das stundenlange Festhalten der Betroffenen wirft Fragen auf. Denn auch wenn dem Verein vorgeworfen wird, Verbindungen zur PKK zu haben, so wirkt das Vorgehen dieser Durchsuchung, aber auch die Regelmäßigkeit der Durchsuchungen selbst, so, als würden die Kurd*innen, die die Räumlichkeiten des Kulturvereines nutzen, unter Generalverdacht gestellt und Vorverurteilungen scheinen möglich. So sollte es Kurd*innen in Deutschland möglich sein, Bargeld mit sich zu führen, ohne dass dieses als Spende an die PKK beschlagnahmt wird. Am 12. Mai gab die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) bekannt, sich auflösen zu wollen. Dies geht zurück auf eine Initiative des Gründers Abdullah Öcalan und markiert einen historischen Punkt im Prozess der kurdischen Bewegung für Gleichberechtigung und Autonomie.</p>
<p>Um sicherzustellen, dass der Rechtsstaat für alle Geltung besitzt, die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und dies auch durch die Polizei selbstsichergestellt wird, richten wir folgende Fragen zur Rechtmäßigkeit, dem Umgang mit den Anwesenden, der Verhältnismäßigkeit und der Beschlagnahme von Bargeld der Anwesenden an den Senat.</p>
<p>Wir fragen den Senat:<br> 1. Weshalb wurde kein schriftlicher Durchsuchungsbeschluss vorgelegt und wurde dieser inzwischen nachgereicht?<br> 2. Wem wurde der Grund der Durchsuchung wie eröffnet?<br> 3. Wurden Dolmetscher*innen eingesetzt und wenn ja, für welche Sprachen?<br> 4. Nach wem oder was wurde gesucht?<br> 5. Wie viele Beamt*innen waren im Einsatz?<br> 6. Was war der Grund für die Vermummung?<br> 7. Welche sonstige Ausrüstung, inklusive sichtbar getragener Bewaffnung, wurde mitgeführt?<br> 8. War das Treffen der anwesenden Frauen den Behörden im Vorfeld bekannt?<br> 9. Wie lange wurden die anwesenden Frauen im Gebäude festgehalten?<br> a. Wurden ihnen die Gründe eröffnet und wenn ja, wie?<br> b. Welche Notwendigkeit gab es, alle Personen über mehrere Stunden festzusetzen?<br> c. Wurden die anwesenden Personen durchsucht und wenn ja, wie (durften insbesondere vertraute Personen der Durchsuchung beiwohnen)?<br> 10. Wurde dem Halter des durchsuchten Fahrzeugs der Grund eröffnet, wenn ja wie und in welchen Sprachen?<br> 11. Wurde eine schriftliche Begründung inzwischen nachgereicht?<br> 12. Wurde den anwesenden Personen mitgeführtes Bargeld abgenommen, wenn ja, wie viel (bitte pro Person und Gesamtwert angeben)?<br> a. Wie wird zwischen mutmaßlich privat und aus sonstigen Gründen mitgeführtes Bargeld unterschieden?<br> b. Wurden Personen zu Gründen für mitgeführtes Bargeld gefragt und wurden Fragen und Antworten festgehalten, wenn ja, wie?<br> c. Welche Möglichkeiten bestehen für die Betroffenen Personen, privates Geld wieder zu erlangen?<br> d. Welche Möglichkeiten haben Kurd*innen, den Kulturverein mit Bargeld etwa für Einkauf oder Verpflegung im Verein zu betreten, ohne dass<br> dies als Spendenübergabe für die PKK beschlagnahmt wird?<br> 13. Wurde Geld aus sonstigen Kassen o.ä. beschlagnahmt?<br> a. In Welcher Höhe?<br> b. Wie wird zwischen Spenden etwa für Verpflegung im Verein (Essen, Trinken) und angebliche Spenden für die PKK unterschieden?</p>
<p>Cindi Tuncel, Muhlis Kocaaga, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Kocaağa</category><category>Tuncel</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254458</guid>
                <pubDate>Mon, 02 Jun 2025 18:11:00 +0200</pubDate>
                <title>Aufklärung nur mithilfe ziviler Recherche? Ermittlungen nach dem Brandanschlag auf ein Jugendkulturzentrum während eines Konzertes</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/justiz-und-inneres/detail/news/aufklaerung-nur-mithilfe-ziviler-recherche-ermittlungen-nach-dem-brandanschlag-auf-ein-jugendkulturzentrum-waehrend-eines-konzertes-1/</link>
                
                <description>Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke: Derzeit läuft das Hauptverfahren wegen des neonazistischen Brandanschlags auf das Jugendzentrum „Die Friese“ im Februar 2020 vor dem Bremer Landgericht. Angeklagt sind drei bekannte Neonazis, im ersten Obergeschoss Feuer gelegt zu haben, während im Erdgeschoss ein Konzert stattfand. Im Prozess vor dem Landgericht kam heraus, dass der erste Anfangsverdacht gegen mindestens einen der heute Angeklagten im März 2020 festgestellt werden konnte. Bis zur Durchführung von Hausdurchsuchungen im September 2021 vergingen aber anderthalb Jahre. Zwischenzeitlich wurden die Ermittlungen nach Aussage der damaligen Ermittlungsführerin pausiert. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Derzeit läuft das Hauptverfahren wegen des neonazistischen Brandanschlags auf das Jugendzentrum „Die Friese“ im Februar 2020 vor dem Bremer Landgericht. Angeklagt sind drei bekannte Neonazis, im ersten Obergeschoss Feuer gelegt zu haben, während im Erdgeschoss ein Konzert stattfand.</p>
<p>Im Prozess vor dem Landgericht kam heraus, dass der erste Anfangsverdacht gegen mindestens einen der heute Angeklagten im März 2020 festgestellt werden konnte. Bis zur Durchführung von Hausdurchsuchungen im September 2021 vergingen aber anderthalb Jahre. Zwischenzeitlich wurden die Ermittlungen nach Aussage der damaligen Ermittlungsführerin pausiert. Auch die Staatsanwaltschaft wurde erst im Juni 2021 tätig und trug die heute Angeklagten als Beschuldigte ein. Sowohl die Ermittlungen zu Tatfolgen wie Verletzungen als auch die Zeug*innenvernehmungen waren nach Aussage der Nebenklage im Prozess unvollständig. Zentrale Zeug*innen mussten sich proaktiv an den Staatsschutz wenden. Vorhandenen Spuren wurde vor dem Hintergrund einer möglichen rechtsterroristischen Tat nicht nachgegangen. Es wirkt so, als hätten Polizei und Staatsanwaltschaft trotz vorliegender Hinweise auf Täter eines rechten Brandanschlages anderthalb Jahre lang kaum etwas unternommen. Der entscheidenden Ermittlungsdurchbruch wurde dem Anschein nach durch ein anonym eingeschickte Ermittlungsdossier antifaschistischer Engagierter ermöglicht, nicht durch eigene Ermittlungsarbeit der Polizei. Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt und die Bremer Beratungsstelle Soliport wiesen bereits im Januar diesen Jahres darauf hin, dass die niedrige Verurteilungsquote rechter Brandstifter – nur 10 bis 15 Prozent werden verurteilt – „die Kultur der Straflosigkeit und die Entstehungsbedin-<br> gungen für weiteren rechten Terror“ fördern. Insbesondere naheliegende Ermittlungsschritte, wie die Befragung von polizeibekannten Neonazis in der Nachbarschaft der angegriffenen Orte als Zeug*innen, finden kaum statt.</p>
<p>Als bei den durchsuchten Wohnungen nicht nur Verweise auf den NSU, sondern auch auf<br> das mittlerweile verbotene Blood &amp; Honor Netzwerk, aus dem der NSU hervor ging, auf-<br> tauchten, wurden diese nicht beschlagnahmt. Darunter auch eine bekannte Anleitung zum Terrorismus und diverse Tonträger. In den Chatnachrichten gibt es Hinweise auf illegale Bewaffnung einzelner Angeklagter und bei einer Hausdurchsuchung wurde mindestens eine ordnungswidrig aufbewahrte Schusswaffe gefunden. Die Begründung der Ermittlungsführerin im Prozess, die rechte Gesinnung sei sowieso bekannt gewesen, legt mögliche Defizite in der Bremer Staatsschutzabteilung zur Kenntnis der Abstufungen innerhalb der rechten Szene und der stochastischen Gewaltwirkung rechtsterroristischer Konzepte offen, die von Einzelnen oder kleineren Gruppen umgesetzt werden können und ebenso spontane Gewalttaten inspirieren. Tonträger, in denen zum Mord an konkreten Menschen aufgerufen wird und Anleitungen zum Terrorismus sind für die Bewertung eines Brandanschlages auf ein alternatives Jugendzentrum durch rechte Täter relevant.</p>
<p>Wir fragen den Senat:<br> Soweit Fragen die Staatsanwaltschaft betreffen, umfassen diese gegebenenfalls auch Handakten.<br> 1. Weshalb wurden nicht bereits im Frühjahr 2020 Hausdurchsuchungen bei den<br> ermittelten Tatverdächtigen durch die Polizei angeregt oder durch die Staatsanwaltschaft beantragt?<br> 2. Warum fand der naheliegende Ermittlungsschritt nicht statt, polizeibekannte Neonazis<br> aus der unmittelbaren Nachbarschaft des Tatortes als Zeug*innen zu befragen?<br> 3. Trifft es zu, dass die Ermittlungsführerin 2020 zeitweise in eine andere SOKO versetzt wurde und damit bis auf die Spurenauswertung die Ermittlungen ruhten? Wenn ja, welche SOKO?<br> a. Wurde die Ermittlungsführerin in eine andere Ermittlungseinheit abberufen?<br> b. Wie kam diese Entscheidung vor dem Hintergrund eines vorhandenen Anfangsverdachtes zustande?<br> c. Wie viele Personen waren mit wie vielen VZE in der SOKO eingesetzt?<br> d. Wann wurde der Behördenleiter oder der Senator für Inneres über diese Entscheidung informiert?<br> 4. Weshalb wurde die Telefonnummer des bereits namentlich bekannten Tatverdächtigen, nun Angeklagten, nicht mit dem Datenbestand der Funkzelle abgeglichen?<br> 5. Wann wurden die jetzt Angeklagten im Verfahren je namentlich bekannt, und unter welcher Bezeichnung (Beschuldigte, Zeuge etc.) wurden sie je geführt, welche<br> Bezeichnung wurde zu welchem Zeitpunkt angeregt (etwa in Vermerken)?<br> 6. Wann ist das anonyme Hinweisschreiben bei Polizei und Staatsanwaltschaft eingegangen, welche neuen Hinweise enthielt es, insbesondere zu den späteren Beschuldigten, und wie wurden diese Hinweise in den Ermittlungen berücksichtigt?<br> 7. Was genau ist durch Staatsanwaltschaft und Polizei in den fünf Monaten zwischen der vorliegenden Auswertung der Funkzellenabfrage und der Umtragung der nun Angeklagten als Beschuldigte in der Ermittlungsakte unternommen worden?<br> 8. Wann wurde die Telekommunikations- und weitere Überwachungsmaßnahmen durch<br> die Polizei angeregt bzw. durch die Staatsanwaltschaft beantragt und ab wann wurde<br> diese umgesetzt?<br> 9. Wann wurden Hausdurchsuchungen von der Polizei in dem Verfahren angeregt?<br> 10. Wann beantragte die Staatsanwaltschaft schließlich die Hausdurchsuchungen, und<br> wie viel Zeit lag zwischen dem namhaften Bekanntwerden der jetzt Beschuldigten und den Hausdurchsuchungen?<br> 11. Weshalb wurde bei dem Angeklagten E. nicht nachts durchsucht, obwohl bekannt war, dass er zeitweise sehr früh zum Arbeiten den Hof verlässt?<br> 12. Ist es üblich, Tatverdächtige auf ihrem Mobiltelefon anzurufen, wenn sie bei einer<br> Durchsuchung nicht angetroffen werden?<br> 13. Welche Richtlinien existieren zu der Beschlagnahme von Ton- und anderen<br> Informationsträgern wie Büchern?<br> 14. Ist es üblich, Literatur und Datenträgerrechtsterroristischen Inhaltes nicht zu beschlagnahmen?<br> 15. Unter welchen Voraussetzungen werden Literatur verbotener Organisationen und<br> indizierte Musikträger nicht beschlagnahmt?<br> 16. Wurde vor dem Hintergrund der Ausgabe „Der Weg vorwärts“ des verbotenen Blood<br> &amp; Honor Netzwerkes und weiterer Funde nach der Durchsuchung im September 2021 weitergehende Ermittlungen eingeleitet, etwa wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot?<br> 17. Bei der Hausdurchsuchung auf dem Hof des Angeklagten E. wurde bei einer weiteren<br> Person eine Waffe unter dem Kopfkissen gefunden. Wurde ermittelt, ob die Munition<br> ordnungsgerecht verwahrt wird oder ob der Angeklagte E. mutmaßlich Zugang zu scharfen Waffen hatte?<br> 18. Ist dem Senat bekannt, dass der Beschuldigte E. in einem abgehörten Gespräch darauf hinwies, Waffen, inklusive „KK“ entsorgt zu haben?<br> 19. Wie schätzt der Senat vor dem Hintergrund der Deutung der Nebenklage, KK stehe<br> hier vermutlich für Kleinkaliber, den rechtsterroristischen Schriften und den positiven<br> Bezugnahmen auf den NSU desselben Zeugen die Wachsamkeit der Sicherheitsbehörden gegenüber bewaffneten Neonazis ein?<br> 20. Wie wurde vor dem Hintergrund der Funde geprüft, welche überregionalen und<br> internationalen Verbindungen mindestens einer der Angeklagten in die rechtsterroristische Szene hat?<br> 21. Welche Fortbildungen von Beamt*innen, die Delikte im Bereich PMK-rechts bearbeiten gibt es zu Rechtsterrorismus, inklusive dem Konzept des „Führerlosen Widerstands“, wie häufig werden diese angeboten und ist die Teilnahme verpflichtend?</p>
<p>Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Frieden, Antifaschismus &amp; Antimilitarismus</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254442</guid>
                <pubDate>Thu, 22 May 2025 20:20:00 +0200</pubDate>
                <title>CumCum-Milliarden konsequent zurückfordern!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/justiz-und-inneres/detail/news/cumcum-milliarden-konsequent-zurueckfordern/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE – Tim Sültenfuß und Klaus-Rainer Rupp erkundigen sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wir fragen den Senat:</strong></p>
<p>1. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch den Ablauf von Aufbewahrungsfristen durch das am 1.1.2026 in Kraft tretende Bürokratieentlastungsgesetz IV für Beweismittel im Verfahren zum sogenannten CumCum-Skandal, der die Steuerzahler*innen laut dem Mannheimer Finanzwissenschaftler Christoph Spengel rund 28.500.000.000 € gekostet hat?<br> 2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um darauf hinzuwirken, dass der neue Bundesfinanzminister das Bundeszentralamt für Steuern anweist, die<br> Aufklärung der CumCum-Fälle mit höchster Priorität zu verfolgen und so zu<br> verhindern, dass die Beweise verschwinden und Milliarden an Steuergeldern<br> verloren gehen?<br> 3. Welche Auswirkungen hätte eine erfolgreiche Rückforderung der hinterzogenen Steuergelder schätzungsweise auf die Haushaltslage der Freien Hansestadt Bremen?</p>
<p>Tim Sültenfuß, Klaus-Rainer Rupp, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Rupp</category><category>Sültenfuß</category><category>Haushalt &amp; Finanzen</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254388</guid>
                <pubDate>Tue, 20 May 2025 10:41:00 +0200</pubDate>
                <title>Aufklärung nur mithilfe ziviler Recherche? Ermittlungen nach dem Brandanschlag auf ein Jugendkulturzentrum während eines Konzertes</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/justiz-und-inneres/detail/news/aufklaerung-nur-mithilfe-ziviler-recherche-ermittlungen-nach-dem-brandanschlag-auf-ein-jugendkulturzentrum-waehrend-eines-konzertes/</link>
                
                <description>Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke: Derzeit läuft das Hauptverfahren wegen des neonazistischen Brandanschlags auf das Jugendzentrum „Die Friese“ im Februar 2020 vor dem Bremer Landgericht. Angeklagt sind drei bekannte Neonazis, im ersten Obergeschoss Feuer gelegt zu haben, während im Erdgeschoss ein Konzert stattfand. Im Prozess vor dem Landgericht kam heraus, dass der erste Anfangsverdacht gegen mindestens einen der heute Angeklagten im März 2020 festgestellt werden konnte. Bis zur Durchführung von Hausdurchsuchungen im September 2021 vergingen aber anderthalb Jahre.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Derzeit läuft das Hauptverfahren wegen des neonazistischen Brandanschlags auf das Jugendzentrum „Die Friese“ im Februar 2020 vor dem Bremer Landgericht. Angeklagt sind drei bekannte Neonazis, im ersten Obergeschoss Feuer gelegt zu haben, während im Erdgeschoss ein Konzert stattfand.</p>
<p>Im Prozess vor dem Landgericht kam heraus, dass der erste Anfangsverdacht gegen mindestens einen der heute Angeklagten im März 2020 festgestellt werden konnte. Bis zur Durchführung von Hausdurchsuchungen im September 2021 vergingen aber anderthalb Jahre. Zwischenzeitlich wurden die Ermittlungen nach Aussage der damaligen Ermittlungsführerin pausiert. Auch die Staatsanwaltschaft wurde erst im Juni 2021 tätig und trug die heute Angeklagten als Beschuldigte ein. Sowohl die Ermittlungen zu Tatfolgen wie Verletzungen als auch die Zeug*innenvernehmungen waren nach Aussage der Nebenklage im Prozess unvollständig. Zentrale Zeug*innen mussten sich proaktiv an den Staatsschutz wenden. Vorhandenen Spuren wurde vor dem Hintergrund einer möglichen rechtsterroristischen Tat nicht nachgegangen. Es wirkt so, als hätten Polizei und Staatsanwaltschaft trotz vorliegender Hinweise auf Täter eines rechten Brandanschlages anderthalb Jahre lang kaum etwas unternommen. Der entscheidenden Ermittlungsdurchbruch wurde dem Anschein nach durch ein anonym eingeschickte Ermittlungsdossier antifaschistischer Engagierter ermöglicht, nicht durch eigene Ermittlungsarbeit der Polizei. Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt und die Bremer Beratungsstelle Soliport wiesen bereits im Januar diesen Jahres darauf hin, dass die niedrige Verurteilungsquote rechter Brandstifter – nur 10 bis 15 Prozent werden verurteilt – „die Kultur der Straflosigkeit und die Entstehungsbedingungen für weiteren rechten Terror“ fördern. Insbesondere naheliegende Ermittlungsschritte, wie die Befragung von polizeibekannten Neonazis in der Nachbarschaft der angegriffenen Orte als Zeug*innen, finden kaum statt.&nbsp;</p>
<p>Als bei den durchsuchten Wohnungen nicht nur Verweise auf den NSU, sondern auch auf das mittlerweile verbotene Blood &amp; Honor Netzwerk, aus dem der NSU hervor ging, auf-tauchten, wurden diese nicht beschlagnahmt. Darunter auch eine bekannte Anleitung zum Terrorismus und diverse Tonträger. In den Chatnachrichten gibt es Hinweise auf illegale Bewaffnung einzelner Angeklagter und bei einer Hausdurchsuchung wurde mindestens eine ordnungswidrig aufbewahrte Schusswaffe gefunden. Die Begründung der Ermittlungsführerin im Prozess, die rechte Gesinnung sei sowieso bekannt gewesen, legt mögliche Defizite in der Bremer Staatsschutzabteilung zur Kenntnis der Abstufungen innerhalb der rechten Szene und der stochastischen Gewaltwirkung rechtsterroristischer Konzepte offen, die von Einzelnen oder kleineren Gruppen umgesetzt werden können und ebenso spontane Gewalttaten inspirieren. Tonträger, in denen zum Mord an konkreten Menschen aufgerufen wird und Anleitungen zum Terrorismus sind für die Bewertung eines Brandanschlages auf ein alternatives Jugendzentrum durch rechte Täter relevant.</p>
<p>Wir fragen den Senat:<br> Soweit Fragen die Staatsanwaltschaft betreffen, umfassen diese gegebenenfalls auch Handakten.<br> 1. Weshalb wurden nicht bereits im Frühjahr 2020 Hausdurchsuchungen bei den ermittelten Tatverdächtigen durch die Polizei angeregt oder durch die Staatsanwaltschaft beantragt?<br> 2. Warum fand der naheliegende Ermittlungsschritt nicht statt, polizeibekannte Neonazis aus der unmittelbaren Nachbarschaft des Tatortes als Zeug*innen zu befragen?<br> 3. Trifft es zu, dass die Ermittlungsführerin 2020 zeitweise in eine andere SOKO versetzt wurde und damit bis auf die Spurenauswertung die Ermittlungen ruhten? Wenn ja, welche SOKO?<br> a. Wurde die Ermittlungsführerin in eine andere Ermittlungseinheit abberufen?<br> b. Wie kam diese Entscheidung vor dem Hintergrund eines vorhandenen Anfangsverdachtes zustande?<br> c. Wie viele Personen waren mit wie vielen VZE in der SOKO eingesetzt?<br> d. Wann wurde der Behördenleiter oder der Senator für Inneres über diese Entscheidung informiert?<br> 4. Weshalb wurde die Telefonnummer des bereits namentlich bekannten Tatverdächtigen, nun Angeklagten, nicht mit dem Datenbestand der Funkzelle abgeglichen?<br> 5. Wann wurden die jetzt Angeklagten im Verfahren je namentlich bekannt, und unter welcher Bezeichnung (Beschuldigte, Zeuge etc.) wurden sie je geführt, welche Bezeichnung wurde zu welchem Zeitpunkt angeregt (etwa in Vermerken)?<br> 6. Wann ist das anonyme Hinweisschreiben bei Polizei und Staatsanwaltschaft eingegangen, welche neuen Hinweise enthielt es, insbesondere zu den späteren Beschuldigten, und wie wurden diese Hinweise in den Ermittlungen berücksichtigt?<br> 7. Was genau ist durch Staatsanwaltschaft und Polizei in den fünf Monaten zwischen der vorliegenden Auswertung der Funkzellenabfrage und der Umtragung der nun Angeklagten als Beschuldigte in der Ermittlungsakte unternommen worden?<br> 8. Wann wurde die Telekommunikations- und weitere Überwachungsmaßnahmen durch die Polizei angeregt bzw. durch die Staatsanwaltschaft beantragt und ab wann wurde diese umgesetzt?<br> 9. Wann wurden Hausdurchsuchungen von der Polizei in dem Verfahren angeregt?<br> 10. Wann beantragte die Staatsanwaltschaft schließlich die Hausdurchsuchungen, und wie viel Zeit lag zwischen dem namhaften Bekanntwerden der jetzt Beschuldigten und den Hausdurchsuchungen?<br> 11. Weshalb wurde bei dem Angeklagten E. nicht nachts durchsucht, obwohl bekannt war, dass er zeitweise sehr früh zum Arbeiten den Hof verlässt?<br> 12. Ist es üblich, Tatverdächtige auf ihrem Mobiltelefon anzurufen, wenn sie bei einer Durchsuchung nicht angetroffen werden?<br> 13. Welche Richtlinien existieren zu der Beschlagnahme von Ton- und anderen Informationsträgern wie Büchern?<br> 14. Ist es üblich, Literatur und Datenträgerrechtsterroristischen Inhaltes nicht zu beschlagnahmen?<br> 15. Unter welchen Voraussetzungen werden Literatur verbotener Organisationen und indizierte Musikträger nicht beschlagnahmt?<br> 16. Wurde vor dem Hintergrund der Ausgabe „Der Weg vorwärts“ des verbotenen Blood &amp; Honor Netzwerkes und weiterer Funde nach der Durchsuchung im September<br> 2021 weitergehende Ermittlungen eingeleitet, etwa wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot?<br> 17. Bei der Hausdurchsuchung auf dem Hof des Angeklagten E. wurde bei einer weiteren Person eine Waffe unter dem Kopfkissen gefunden. Wurde ermittelt, ob die Munition ordnungsgerecht verwahrt wird oder ob der Angeklagte E. mutmaßlich Zugang zu<br> scharfen Waffen hatte?<br> 18. Ist dem Senat bekannt, dass der Beschuldigte E. in einem abgehörten Gespräch darauf hinwies, Waffen, inklusive „KK“ entsorgt zu haben?<br> 19. Wie schätzt der Senat vor dem Hintergrund der Deutung der Nebenklage, KK stehe hier vermutlich für Kleinkaliber, den rechtsterroristischen Schriften und den positiven Bezugnahmen auf den NSU desselben Zeugen die Wachsamkeit der Sicherheitsbehörden gegenüber bewaffneten Neonazis ein?<br> 20. Wie wurde vor dem Hintergrund der Funde geprüft, welche überregionalen und internationalen Verbindungen mindestens einer der Angeklagten in die rechtsterroristische Szene hat?<br> 21. Welche Fortbildungen von Beamt*innen, die Delikte im Bereich PMK-rechts bearbeiten gibt es zu Rechtsterrorismus, inklusive dem Konzept des „Führerlosen Widerstands“, wie häufig werden diese angeboten und ist die Teilnahme verpflichtend?&nbsp;</p>
<p>Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Frieden, Antifaschismus &amp; Antimilitarismus</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
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