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            <pubDate>Sun, 20 Sep 2026 21:25:38 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-255385</guid>
                <pubDate>Fri, 15 May 2026 14:14:00 +0200</pubDate>
                <title>Kommunale Suizidpräventionsstrategie</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/gesundheit-und-pflege/detail/news/kommunale-suizidpraeventionsstrategie/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD: Suizidprävention zählt zu den elementaren Aufgaben der Gesundheits- und Sozialpolitik. Im Land Bremen haben sich im Jahr 2024 nach den offiziellen Zahlen über hundert Menschen das Leben genommen, hinzukommen geschätzte 900 Suizidversuche sowie eine nicht bekannte Dunkelziffer unerkannter Suizide. Die Suizidrate in Bremen lag mit 15,3 deutlich über dem Bundesschnitt von 12,4 Suiziden je 100.000 Einwohner*innen. Trotz zahlreicher bestehender Maßnahmen verbleiben strukturelle Defizite. Eine Gesamtstrategie ist herausfordernd, aber notwendig, da sich Suizidprävention an alle Bevölkerungsgruppen richten muss, von alt bis jung, für alle Geschlechter und Menschen, in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Suizidprävention zählt zu den elementaren Aufgaben der Gesundheits- und Sozialpolitik. Im Land Bremen haben sich im Jahr 2024 nach den offiziellen Zahlen über hundert Menschen das Leben genommen, hinzukommen geschätzte 900 Suizidversuche sowie eine nicht bekannte Dunkelziffer unerkannter Suizide. Die Suizidrate in Bremen lag mit 15,3 deutlich über dem Bundesschnitt von 12,4 Suiziden je 100.000 Einwohner*innen. Trotz zahlreicher bestehender Maßnahmen verbleiben strukturelle Defizite. Eine Gesamtstrategie ist herausfordernd, aber notwendig, da sich Suizidprävention an alle Bevölkerungsgruppen richten muss, von alt bis jung, für alle Geschlechter und Menschen, in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen. In den letzten Jahren war bundesweit ein Anstieg zu beobachten, bei Frauen stärker als bei Männern. Suizidprävention ist wirksam und reduziert die Zahl der versuchten und vollendeten Suizide. Ein Beispiel hierfür ist Finnland, das bereits in den 1990er-Jahren eine nationale Suizidpräventionsstrategie einführte und in den folgenden Jahrzehnten einen deutlichen Rückgang der Suizidraten verzeichnen konnte.</p>
<p>Präventionsarbeit wird durch eine gesellschaftliche Stigmatisierung und Tabuisierung des Themas erschwert. Eine flächendeckende ambulante Versorgung, insbesondere Rund-um-die-Uhr-Hilfsangebote für Menschen in seelischen Krisen sowie außerklinische Rückzugsorte sind gegenwärtig in Bremen nicht durchgängig gewährleistet. Zwar existieren bereits niedrigschwellige Angebote wie das Nachtcafé in Bremen, das Menschen in schwierigen und emotional belastenden Situationen in den späten Abendstunden unterstützt und inzwischen erfolgreich von der Modellphase in eine Regelfinanzierung überführt werden konnte. Jedoch reichen diese Strukturen bislang nicht aus, um eine umfassende Versorgung sicherzustellen. Auf Bundesebene war die Einführung einer bundesweiten Krisennotrufnummer 113 für Menschen in psychischen Krisen geplant. Die Nummer sollte rund um die Uhr erreichbar sein und Betroffene sowie Angehörige niedrigschwellig beraten und an regionale Hilfsangebote vermitteln. Das entsprechende Suizidpräventionsgesetz wurde unter der Ampelkoalition erarbeitet, konnte vor dem Ende der Legislatur jedoch nicht mehr verabschiedet werden. Die Idee ist damit nicht vom Tisch, und es bleibt zu hoffen, dass sie in der neuen Legislatur wieder aufgegriffen wird. Sollte die 113 eingeführt werden, wäre es wichtig, vorhandene kommunale Beratungs- und Krisendienste strukturell in dieses bundesweite System einzubinden. Zugleich zeigen wissenschaftliche Untersuchungen, dass bestimmte Lebenskonstellationen und Personengruppen erheblich erhöhte Risiken tragen. Dies betrifft etwa hochaltrige Männer, aber auch Menschen, die nach einer Haftentlassung in eine instabile Lebenssituation zurückkehren, Erwachsene in Umbruchphasen sowie Kinder und Jugendliche, deren psychische Gesundheit sich in den letzten Jahren verschlechtert hat. Ohne belastbare konzertierte Strukturen werden diese Gruppen nur unzureichend erreicht.</p>
<p>Ein weiteres strukturelles Hindernis ist, dass Daten zu Suiziden und Suizidversuchen von unterschiedlichen Stellen nach unterschiedlichen Kriterien erhoben werden und kein Abgleich zwischen den beteiligten Behörden und Institutionen erfolgt. Dies führt zu Lücken bei der Analyse, verzögert die Entwicklung zielgenauer Präventionsmaßnahmen und verhindert eine evidenzbasierte Steuerung. Es ist zudem problematisch, dass die Fälle assistierter Suizide bisher nicht systematisch erfasst werden, sodass auf nicht überprüfbare veröffentlichte Zahlen von Sterbehilfevereinen zurückgegriffen werden muss. Auch die eingeschränkte Beteiligung Bremens an bundesweiten Fachgremien wirkt sich negativ auf die Qualität der städtischen Suizidprävention aus. Eine systematische Beteiligung ist erforderlich, um aktuelle Forschungslagen, Leitlinien und bundesweite Standards berücksichtigen zu können.</p>
<p>Der Aufbau eines Netzwerks zur Suizidprävention unter Leitung des Gesundheitsamtes schafft die notwendige Struktur für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit. Nur so können gesundheitliche, psychosoziale und gesellschaftliche Faktoren (wie die bauliche Absicherung von Suizid-Hotspots oder die Einführung von Gatekeeper-Trainings) gemeinsam bewertet und angegangen werden. Ein datenschutzkonformes Konzept für einen behördenübergreifenden Datenaustausch ist unverzichtbare Grundlage jeder wirksamen Suizidprävention. Es gilt, auf Bestehendem aufzubauen und die strategischen Präventionsmaßnahmen sukzessive auszubauen.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br>Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,<br>1. eine ambulante Rund-um-die Uhr-Versorgung für Menschen in akuten seelischen Krisen sicherzustellen und in diesem Rahmen niedrigschwellige Rund-um-die-Uhr Angebote wie eine Online-Beratung und ein einheitliches Krisentelefon mit geschulten Ansprechpersonen in sinnvoller Ergänzung zum bundesweiten Angebot der Telefonseelsorge aufzubauen;<br>2. die bestehenden Krisendienste und psychosozialen Unterstützungsangebote im Land Bremen so zu vernetzen und weiterzuentwickeln, dass bei Einführung der bundesweiten Krisenrufnummer 113 eine wirksame Anbindung der Bremer Hilfestrukturen und eine niedrigschwellige Weitervermittlung von Hilfesuchenden sichergestellt ist;<br>3. besonders gefährdete Lebensbereiche und Risikogruppen (z. B. hochaltrige Männer, Haftentlassene, Kinder und Jugendliche) zu identifizieren und relevante Fachkräfte durch Gatekeeper-Trainings zu befähigen, Suizidwarnsignale zu erkennen, Betroffene anzusprechen und an passende Hilfsangebote weiterzuvermitteln;<br>4. ein evidenzbasiertes Präventionsprogramm zur Stärkung der psychischen Gesundheit zu entwickeln und die Umsetzung mit Hilfe der Gesundheitsfachkräfte im Quartier (GiQs) und den Regionalen Fachkräften für psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (ReFaps) voranzutreiben;<br>5. zur Umsetzung der Nationalen Suizidpräventionsstrategie in der Stadtgemeinde Bremen das Gesundheitsamt mit dem Aufbau und der Koordinierung eines ressortübergreifenden und interdisziplinären Netzwerks Suizidprävention zu beauftragen, das mindestens Einrichtungen des Gesundheitswesens, Beratungsstellen, Polizei, Justiz, Wissenschaft sowie relevante Verbände umfasst;<br>6. sicherzustellen, dass Bremen kontinuierlich und aktiv an bundesweit agierenden Arbeitsgemeinschaften und Fachforen zur Suizidprävention teilnimmt, insbesondere auch am Nationalen Suizidpräventionsprogramm NaSPro;<br>7. zu prüfen, wie ein strukturierter Datenaustausch zum Zwecke der Erfassung von Suiziden und Suizidversuchen zwischen Gesundheitsbehörden, Kliniken, Beratungsstellen, Polizei und Staatsanwaltschaft belastbar eingerichtet werden kann;<br>8. dabei insbesondere zu klären, wie und von wem Daten zu Suiziden, einschließlich assistierter Suizide, und Suizidversuchen systematischer erfasst werden können und wie die rechtlichen Rahmenbedingungen dazu gestaltet werden sollten;<br>9. die Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Einrichtung eines neuen, außerklinisch betreuten Rückzugsorts mit der Möglichkeit einer Krisenübernachtung zu intensivieren;<br>10. der städtischen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz jährlich einen Bericht zur Suizidprävention vorzulegen, der mindestens die aktuellen Daten zu Suiziden und Suizidversuchen, eine differenzierte Aufschlüsselung des assistierten Suizids, eine Bewertung der Wirksamkeit bestehender Maßnahmen sowie Vorschläge zur Weiterentwicklung der Suizidpräventionsstrategie enthält.</p>
<p>Ralph Saxe, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br>Ute Reimers-Bruns, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Gesundheit</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254935</guid>
                <pubDate>Thu, 22 Jan 2026 09:56:00 +0100</pubDate>
                <title>Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen sicherstellen – Bürokratie abbauen!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/gesundheit-und-pflege/detail/news/mitbestimmung-bei-tempo-kontrollen-1-1/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eine ungewollte Schwangerschaft ist für die Betroffenen eine sehr belastende und schwierige Situation. Alle Betroffenen müssen sicher sein können, dass sie die bestmögliche Unterstützung erhalten – unabhängig davon, ob sie sich für oder gegen die Schwangerschaft entscheiden. Dazu gehört auch, dass die Entscheidung frei von finanziellen Erwägungen getroffen werden kann. Die Kosten für einen nach derzeitiger Rechtslage rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch werden jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen und müssen selbst übernommen werden. Liegt das Einkommen oder Vermögen der schwangeren Person jedoch unter einer definierten Grenze, kann nach § 19 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) ein Antrag auf Kostenübernahme durch das Land Bremen bei der Krankenkasse eingereicht werden. Voraussetzung ist zusätzlich, dass die antragsstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Land Bremen hat.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Eine ungewollte Schwangerschaft ist für die Betroffenen eine sehr belastende und schwierige Situation. Alle Betroffenen müssen sicher sein können, dass sie die bestmögliche Unterstützung erhalten – unabhängig davon, ob sie sich für oder gegen die Schwangerschaft entscheiden. Dazu gehört auch, dass die Entscheidung frei von finanziellen Erwägungen getroffen werden kann.</p>
<p>Die Kosten für einen nach derzeitiger Rechtslage rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch werden jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen und müssen selbst übernommen werden. Liegt das Einkommen oder Vermögen der schwangeren Person jedoch unter einer definierten Grenze, kann nach § 19 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) ein Antrag auf Kostenübernahme durch das Land Bremen bei der Krankenkasse eingereicht werden. Voraussetzung ist zusätzlich, dass die antragsstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Land Bremen hat.</p>
<p>In Bremen gibt es zur Umsetzung des SchKG eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Bremen und den Krankenkassen aus dem Jahr 2002, die heute noch gültig ist. Darin wird das Antrags- und Abrechnungsverfahren der Schwangerschaftsabbrüche geregelt. Im Land Bremen ist das Verfahren so gestaltet, dass die Krankenkassen die Anträge auf Kostenerstattung zunächst prüfen und bei positivem Entscheid eine Kostenübernahmeerklärung ausstellen. Die behandelnde Stelle rechnet den Schwangerschaftsabbruch dann mit der Krankenkasse ab. Im Anschluss bekommt die Krankenkasse die Ausgaben vom Land Bremen erstattet.</p>
<p>Laut Gesetz reicht es bei der Antragsstellung aus, die Angaben zum Einkommen, Vermögen und Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt „glaubhaft“ zu machen, das Verfahren kann zudem „auf Wunsch der Frau schriftlich durchgeführt“ werden (§ 21 SchKG). Damit ist das Verfahren bewusst niedrigschwellig angelegt. Es soll ermöglicht werden, dass die Leistungsvoraussetzungen allein auf Grund ihrer schlüssigen und mündlich glaubhaften Darstellung als gegeben anerkannt werden. In der bremischen Verwaltungsvereinbarung steht hingegen, dass die Krankenkassen bei der Antragsprüfung grundsätzlich Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder, wenn solche nicht bezogen werden, Nachweise zum Einkommen und Vermögen verlangen müssen. Welche Nachweise genau, wird nicht weiter spezifiziert, sodass die Kassen in der Praxis teils sehr unterschiedliche Nachweise verlangen und akzeptieren.</p>
<p>Das Verlangen schriftlicher Nachweise ist besonders problematisch für Menschen in prekären Lebenslagen. Sie besitzen häufig keine schriftlichen Nachweise über ihr (oftmals gar nicht vorhandenes) Einkommen. Geflüchtete Menschen, Unionsbürger*innen oder obdachlose Menschen haben zudem oft zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bremen, aber nicht immer die geforderten schriftlichen Nachweise hierfür. Teils dauert es einfach länger, bis die Ämter die entsprechenden Nachweise ausstellen. Da ein Schwangerschaftsabbruch ein zeitkritischer Eingriff ist, ist aber auch das temporäre Fehlen von Nachweisen ein Problem.</p>
<p>Die in den Auslegungsbestimmungen zur bremischen Verwaltungsvereinbarung festgeschriebene Regelung, dass „Ausländische Frauen, die sich ohne Aufenthaltsgestattung, -befugnis oder -erlaubnis (illegal) in Bremen aufhalten“, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bremen nicht begründen können und daher keinen Anspruch auf die Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs haben, steht zudem im Widerspruch zum Gesetz und muss geändert werden. Der gewöhnliche Aufenthalt ergibt sich nicht aus einem bestimmten aufenthaltsrechtlichen Status oder der Anmeldung eines Wohnsitzes. Laut § 30 Abs. 3 SGB I ist der gewöhnliche Aufenthalt der Ort, an dem jemand „nicht nur vorübergehend verweilt“ – also dort, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet. Der Nachweis eines rechtmäßigen Aufenthaltes, wie einer Meldebescheinigung oder eines Aufenthaltstitels, ist dafür nicht erforderlich, denn genau das ist der zentrale Unterschied und Regelungsgehalt zwischen rechtlichem (Wohnsitz) und tatsächlichem („gewöhnlichem“) Aufenthalt. Die derzeitige Regelung schließt darüber hinaus zumindest auf dem Papier auch alle Menschen, die mit einer Duldung in Bremen leben, von der Kostenübernahme aus, obwohl diese offensichtlich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bremen haben.</p>
<p>Wenn Krankenkassen grundsätzlich schriftliche und teilweise unmögliche Nachweise für die Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs fordern, erschwert dies den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch unnötig. Dadurch werden Menschen von Leistungen ausgeschlossen, auf die sie eigentlich einen Anspruch haben und das Grundrecht auf die Selbstbestimmung über den eigenen Körper wird vom Staat behindert. Deshalb sollte das Verfahren zur Kostenerstattung so einfach wie möglich gestaltet werden, wie es auch im SchKG vorgesehen ist. Bremen ist neben Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Sachsen-Anhalt eines der wenigen Bundesländer, das in seiner Verwaltungsvereinbarung mit den Krankenkassen grundsätzlich Nachweise im Rahmen des Antragsverfahrens verlangt. In allen anderen Bundesländern reicht eine einfache Selbsterklärung der antragsstellenden Person, dass die gemachten Angaben korrekt sind. Auch in Bremen sollte das vom Gesetz verlangte niedrigschwellige Verfahren der Glaubhaftmachung die Regel sein. Eine Glaubhaftmachung verlangt keinen Vollbeweis, sondern lediglich eine überwiegende Wahrscheinlichkeit im Sinne einer guten Möglichkeit, dass die Angaben richtig sind, wobei durchaus gewisse Zweifel hingenommen werden können. Darüber hinaus ist die in der Auslegungsbestimmung enthaltende Regelung zur Leistungsgewährung an Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz inhaltlich und begrifflich veraltet und muss angepasst werden. Asylsuchende werden dort unter anderem mit Leistungsempfänger*innen gleichgesetzt und das dort benannte Stadtamt gibt es nicht mehr.</p>
<p>In anderen Bundesländern ist die Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche einfacher und unbürokratischer geregelt: Dort prüfen die Krankenkassen den Antrag, und nach Genehmigung rechnen die Ärzt*innen direkt mit dem Land ab. Zusätzlich ist in einigen Ländern eine Abrechnung über Pauschalen mit höheren Sätzen möglich. Schwangerschaftsabbrüche mit einer Kostenübernahme durch das Land sind für die ausführenden Einrichtungen zudem oftmals nicht kostendeckend, da sie unter anderem mit einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden sind. Viele Einrichtungen bieten sie daher nicht an. Eine kostendeckende Pauschale, wie sie auch im bremischen Schwangerenhilfesicherstellungsgesetz vorgesehen ist, könnte hier helfen, wurde aber bisher in Bremen nicht umgesetzt. Daher sollte geprüft werden, wie auch im Land Bremen das Verfahren des Schwangerschaftsabbruchs vereinfacht, unbürokratisch, kostendeckend und somit für alle Menschen zugänglich gemacht werden kann.</p>
<p>Im Rahmen der kürzlich veröffentlichten ELSA-Studie ("Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer. Angebote der Beratung und Versorgung") gab jede fünfte Frau an, dass es ihr eher oder sehr schwerfiel, für die angefallenen Kosten rund um den Schwangerschaftsabbruch aufzukommen. Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass das derzeitige System möglicherweise nicht ausreicht, um allen betroffenen Schwangeren einen gleichberechtigten Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zu gewährleisten. Die Studie sieht daher die Notwendigkeit einer Verbesserung der gesetzlichen Regelungen. Es wird argumentiert, dass eine regelhafte Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen diese Hürden verringern und zu einem diskriminierungsärmeren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen sowie zu einer freien Methodenwahl beitragen könnte.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br>1. die Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des § 19 SchKG und die dazugehörigen Anlagen mit dem Ziel zu überarbeiten, das Verfahren zur Kostenerstattung eines Schwangerschaftsabbruchs entsprechend der gesetzlichen Vorgabe so niedrigschwellig wie möglich zu gestalten. Dabei sollte<br>a. im Regelfall auf schriftliche Nachweise verzichtet werden und die glaubhafte Darlegung der antragsstellenden Person ausreichend sein;<br>b. die in den zur Verwaltungsvereinbarung zugehörigen Auslegungsbestimmungen (Anlage 2a) beschriebenen Anforderungen zum gewöhnlichen Aufenthalt entsprechend dessen rechtlicher Definition angepasst werden und die bisher geltende Voraussetzung eines Aufenthaltstitels gestrichen werden;<br>c. die dort beschriebene Regelung zur Leistungsgewährung an Empfänger*innen von Leistungen nach dem<br>Asylbewerberleistungsgesetz so angepasst werden, dass Schwangere, die Leistungen in einem anderen Bundesland beziehen, an den dort zuständigen Träger verwiesen werden;<br>2. gemeinsam mit den Krankenkassen im Land Bremen zu prüfen, inwieweit das Kostenerstattungsverfahren vereinfacht werden kann, indem beispielsweise die Ärzt*innen direkt mit dem Land abrechnen;<br>3. zu prüfen, wie auch im Land Bremen eine auskömmliche Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen über eine Pauschale ermöglicht werden kann;<br>4. die Krankenkassen im Land Bremen über die angepasste Verwaltungsvereinbarung umfassend zu informieren und mit den Krankenkassen ins Gespräch zu gehen, damit auch diese ihre Arbeitsanweisungen und -prozesse zur Bearbeitung von Anträgen zur Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs nach § 19 SchKG entsprechend der angepassten Verwaltungsvereinbarung ändern;<br>5. sich auf Bundesebene auf Grundlage der Erkenntnisse der ELSA-Studie dafür einzusetzen, dass die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs künftig regelhaft von den Krankenkassen übernommen werden, um allen betroffenen Schwangeren einen gleichberechtigten Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zu gewährleisten;<br>6. der staatlichen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz sowie dem Ausschuss für die Gleichstellung der Frau sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten.</p>
<p>Nelson Janßen, Cindi Tuncel, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke<br>Ute Reimers-Bruns, Selin Arpaz, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Ralph Saxe, Dr. Solveig Eschen, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category><category>Gesundheit</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254943</guid>
                <pubDate>Fri, 02 Jan 2026 09:56:00 +0100</pubDate>
                <title>Erfrierungsschutz und Winterregelung für obdachlose Menschen </title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/gesundheit-und-pflege/detail/news/erfrierungsschutz-und-winterregelung-fuer-obdachlose-menschen/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion Die Linke – Sofia Leonidakis fragt nach:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p><ol><li>Besteht die Winterregelung fort und welche Angebote stehen derzeit in diesem Rahmen zum Erfrierungsschutz tagsüber und nachts für obdachlose Menschen zur Verfügung (bitte auch Öffnungszeiten und Zielgruppe angeben)?</li><li>Welche zielgruppenspezifischen Tages- und Nachtangebote, z.B. für obdachlose Frauen oder Obdachlose mit Hunden, existieren aktuell im Rahmen der Winterregelung?</li><li>Wie bewertet der Senat die Öffnung des ÖPNVs für wohnungslose Menschen bei gefährlichen Außentemperaturen zum Erfrierungsschutz und kostenlosen Transport in Notunterkünfte?</li></ol><p>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Gesundheit</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254828</guid>
                <pubDate>Fri, 05 Dec 2025 17:23:00 +0100</pubDate>
                <title>Barrierefreie Mobilität gewährleisten – Verbesserungen bei Hubliften und Haltestellen umsetzen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/gesundheit-und-pflege/detail/news/barrierefreie-mobilitaet-gewaehrleisten-verbesserungen-bei-hubliften-und-haltestellen-umsetzen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Diese regelt in Art. 9 (1) a), dass der öffentliche Nahverkehr barrierefrei ausgestaltet sein muss. § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetz des Bundes legt fest, dass Barrierefreiheit grundsätzlich bis zum 1. Januar 2022 in allen Einrichtungen des ÖPNV herzustellen ist. Dieser Anspruch konnte in der Realität bislang noch nicht vollständig umgesetzt werden. Zwar sind sämtliche Fahrzeuge der Bremer Straßenbahn AG mit Hubliften ausgestattet, die es mobilitätseingeschränkten Menschen ermöglichen den innerstädtischen Nahverkehr zu nutzen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Diese regelt in Art. 9 (1) a), dass der öffentliche Nahverkehr barrierefrei ausgestaltet sein muss. § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetz des Bundes legt fest, dass Barrierefreiheit grundsätzlich bis zum 1. Januar 2022 in allen Einrichtungen des ÖPNV herzustellen ist.</p>
<p>Dieser Anspruch konnte in der Realität bislang noch nicht vollständig umgesetzt werden. Zwar sind sämtliche Fahrzeuge der Bremer Straßenbahn AG mit Hubliften ausgestattet, die es mobilitätseingeschränkten Menschen ermöglichen den innerstädtischen Nahverkehr zu nutzen.</p>
<p>Tatsächlich sind diese Hublifte aber in den Straßenbahnen des Typs GT8N-1 und GT8N-2 häufig defekt. Für rollstuhlfahrende Menschen, die in der Regel besonders auf die Nutzung des ÖPNV angewiesen sind, bedeutet dies eine nicht unerhebliche Einschränkung ihrer gesellschaftlichen Teilhabe und beschädigt das Vertrauen in den Nahverkehr bei den Personen, die besonders abhängig von ihm sind.</p>
<p>Kurzfristig Abhilfe könnten hier faltbare Rampen an Bord der Straßenbahnen schaffen, die im Falle eines Defekts der Hebebühne durch das Fahrpersonal eingesetzt werden. Solche faltbaren Rampen werden bspw. auch in den Zügen der Regio-S-Bahn vorgehalten, falls der in der Regel niveaugleiche Einstieg für mobilitätseingeschränkte Reisende ausnahmsweise eine Hürde darstellt.</p>
<p>Bis alle Fahrzeuge der BSAG über Alternativen zu den bordeigenen Hubliften verfügen, muss sichergestellt werden, dass defekte Hublifte konsequent in die VBN-Fahrplaner App eingetragen werden, damit mobilitätseingeschränkte Bremer*innen in die Lage versetzt werden diese Barriere in ihren Planungen von vornherein zu berücksichtigen. Technisch ist dies bereits möglich und wird in manchen Fällen auch schon praktiziert, allerdings nicht mit der gebotenen Zuverlässigkeit.</p>
<p>Langfristig verpflichten die gesetzlichen Vorgaben zu einer Anpassung der Haltestellen dergestalt, dass die Bordsteinkanten auf das Einstiegsniveau der Busse und Bahnen angehoben werden. Beim Bau der neuen Umsteigeanlagen der Endhaltestellen Gröpelingen und Huchting sowie der neuen Haltestelle Bennigsenstraße wurde dies bereits erfolgreich umgesetzt. In der Vergangenheit verhinderte die unterschiedliche Breite der verschiedenen Straßenbahntypen eine Anpassung aller Haltestellen im Straßenbahnnetz. Mit Inbetriebnahme aller neuen und damit breiteren (2,65 m) Fahrzeuge kann der neu entwickelte Haltestellentyp nun schrittweise im gesamten Netz umgesetzt werden.</p>
<p>Bei dem barrierefreien Umbau der Haltestellen sollten die Stationen priorisiert werden, die besonders hochfrequentiert sind. Barrierefreie Haltestellen können hier einen Beitrag dazu leisten den Betriebsablauf der BSAG zu optimieren. Barrierefreie Mobilität bedeutet gesellschaftliche Teilhabe und Teilhabe ist ein Menschenrecht!&nbsp;</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br>Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,<br>1. zur Verbesserung der Barrierefreiheit zusammen mit der BSAG ein Konzept zu entwickeln, welches darstellt, wie durch den Einsatz faltbarer Rampen in den Straßenbahnen, zusätzlich zu den eingebauten Hubliften, der barrierefreie Ein- und Ausstieg bei einer Störung des Hubliftes gewährleistet werden kann;<br>2. darauf hinzuwirken, dass defekte Hublifte konsequent in die VBN-Fahrplaner App eingetragen werden;<br>3. die barrierefreie Umgestaltung von hochfrequentierten Haltestellen, die eine besonders hohe Bedeutung im Betriebsablauf der BSAG haben, nach Möglichkeit prioritär voranzutreiben;<br>4. der städtischen Deputation für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung zwölf Monate nach Beschlussfassung zu berichten.</p>
<p>Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br>Anja Schiemann, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Ralph Saxe, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Sültenfuß</category><category>Gesundheit</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254877</guid>
                <pubDate>Tue, 04 Nov 2025 14:12:00 +0100</pubDate>
                <title>Medizinische Versorgung von papierlosen und nichtversicherten Menschen in Bremen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/gesundheit-und-pflege/detail/news/medizinische-versorgung-von-papierlosen-und-nichtversicherten-menschen-in-bremen/</link>
                
                <description>Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke: Wenn ein Mensch krank ist, benötigt er Hilfe, unabhängig von seiner Herkunft, seinem Aufenthaltsstatus, wie hoch sein Einkommen ist, welches Geschlecht er hat, welcher Religion er angehört oder ob er eine Behinderung hat. Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, für alle Menschen den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Seit 2007 besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, um die Gesundheitsversorgung umfassend abzusichern. Für den Großteil der Menschen in Deutschland ist es normal, einfach ins Krankenhaus, zur ärztlichen Praxis oder in die Apotheke zu gehen, wenn es ihnen nicht gut geht. Dennoch sind etwa 500.000 bis 1 Million Menschen in Deutschland nicht versichert und haben damit keinen Zugang zur regulären Gesundheitsversorgung – in Bremen betrifft dies Schätzungen zu Folge einige tausend Menschen. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Wenn ein Mensch krank ist, benötigt er Hilfe, unabhängig von seiner Herkunft, seinem Aufenthaltsstatus, wie hoch sein Einkommen ist, welches Geschlecht er hat, welcher Religion er angehört oder ob er eine Behinderung hat. Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, für alle Menschen den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Seit 2007 besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, um die Gesundheitsversorgung umfassend abzusichern. Für den Großteil der Menschen in Deutschland ist es normal, einfach ins Krankenhaus, zur ärztlichen Praxis oder in die Apotheke zu gehen, wenn es ihnen nicht gut geht. Dennoch sind etwa 500.000 bis 1 Million Menschen in Deutschland nicht versichert und haben damit keinen Zugang zur regulären Gesundheitsversorgung – in Bremen betrifft dies Schätzungen zu Folge einige tausend Menschen.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Besonders betroffen sind Menschen ohne Papiere, Unionsbürger*innen ohne Versicherungsschutz und Personen in schwierigen Lebenslagen wie Obdachlosigkeit. Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus können theoretisch eine medizinische Versorgung in Akut- und Notfällen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei der Sozialbehörde beantragen, riskieren dabei jedoch durch die Übermittlungspflicht (§87 Aufenthaltsgesetz) eine Meldung an das Migrationsamt – viele verzichten deshalb komplett auf medizinische Hilfe. Unionsbürger*innen können ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein, etwa wenn sie zunächst keine Sozialleistungen erhalten oder prekär beschäftigt und damit ohne Sozialversicherungsschutz sind. Menschen in schwierigen Lebenslagen haben oft keinen Zugang zur Versorgung, obwohl ein rechtlicher Anspruch besteht, zum Beispiel wegen fehlender Unterlagen, keiner festen Adresse oder Hürden im Kontakt mit Behörden.</p>
<p class="text-justify">Die unzureichende gesundheitliche Versorgung führt für die Betroffenen zu prekären Lebens-bedingungen bis hin zu lebensbedrohlichen Situationen und widerspricht einer solidarischen Gesundheitsversorgung. Zudem ist eine Versorgung, die erst im Notfall greift, deutlich teurer als eine frühzeitige Behandlung und Prävention. Um hier gegenzusteuern und den Menschen zu ihrem Recht auf eine gesundheitliche Versorgung zu verhelfen, gibt es in Bremen seit 2022 den gemeinnützigen Verein zur Förderung der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung nichtversicherter und papierloser Menschen (MVP), der die vorherige humanitäre Sprechstunde abgelöst hat. Der MVP bietet Beratung und eine medizinische Grundversorgung (ärztliche und Hebammensprechstunden) in den eigenen Räumlichkeiten an. Im Rahmen der Beratungen werden die Menschen dabei unterstützt, eine Krankenversicherung zu erhalten. Ist dies nicht möglich, bekommen die Menschen für eine weiterführende Versorgung einen Behandlungsschein, welchen sie dann bei Leistungserbringern wie Krankenhäusern oder ärztlichen Praxen einlösen können. Die Kosten für die Versorgung übernimmt dann der Verein, gefördert durch das Gesundheitsressort. Das Ziel ist, eine niedrigschwellige medizinische Versorgung zu schaffen und Menschen in das reguläre Gesundheitssystem zu integrieren.</p>
<p class="text-justify">Eine Evaluation des Projekts im Jahr 2024 bestätigt den Erfolg: Im Vergleich zu dem früheren System, welches viel vom ehrenamtlichen Engagement abhing und nur wenige Ressourcen zur Verfügung hatte, bietet das neue Modell eine verlässlichere und umfassendere Versorgung und kann dadurch langfristig helfen, schwere Erkrankungen zu vermeiden. Der MVP ist daher ein zentraler und nicht mehr wegzudenkender Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Bremen. Die alltägliche Arbeit dort liefert wichtige Erkenntnisse dafür, wie Menschen in der Wahrnehmung ihres Rechts auf medizinische Versorgung unterstützt werden können und wo Zugangsbarrieren zur Gesundheitsversorgung bestehen, die abgebaut werden müssen.</p><ol><li>Wie viele Menschen wurden seit der Gründung des MVP insgesamt versorgt (nach Jahren aufgeschlüsselt)?</li><li>Wie viele Behandlungen wurden vor Ort in der Einrichtung durchgeführt (nach Jahren aufgeschlüsselt)?</li><li>Wie viele Behandlungsscheine für eine externe Behandlung wurden vom MVP vermittelt (nach Jahren aufgeschlüsselt)?</li><li>Wie viele Clearing- und Beratungsgespräche wurden durchgeführt (nach Jahren aufgeschlüsselt)?</li><li>Mit welchen gesundheitlichen und sozialen Problemen wenden sich die Menschen am häufigsten an den MVP?</li><li>Welche Veränderungen in der Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung konnten seit der Gründung des MVP festgestellt werden?</li><li>Wie hat sich der MVP in die bestehende Versorgungslandschaft Bremens integriert?</li><li>Wie kann der MVP angesichts der positiven Evaluationsergebnisse aus 2024 und der Tatsache, dass er eine Versorgungslücke füllt, die derzeit nicht anders geschlossen werden kann, vom Modellprojekt in ein Regelangebot überführt werden? Welche Schritte sind hierfür (ggf. auch auf Bundesebene) notwendig?</li><li>Welche konkreten Hindernisse beim Zugang zur Gesundheitsversorgung beobachtet der MVP regelmäßig und welche konkreten Handlungsbedarfe lassen sich daraus ableiten?</li><li>Welche weiteren praktischen Herausforderungen in der Versorgung bestehen in der täglichen Arbeit des MVP und welche konkreten Handlungsbedarfe lassen sich daraus ableiten?</li><li>Wie bewertet der Senat die bestehenden strukturellen Hindernisse beim Zugang zur Gesundheitsversorgung für papierlose und nichtversicherte Personen?</li><li>Welche politischen und verwaltungsseitigen Maßnahmen sind auf Landes- und auf Bundesebene denkbar, um den Zugang zur Gesundheitsversorgung für diese Menschen kurz- und langfristig zu verbessern?</li></ol><p>Dariush Hassanpour, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Janßen</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Gesundheit</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254743</guid>
                <pubDate>Sun, 05 Oct 2025 13:48:00 +0200</pubDate>
                <title>Integrierte Drogenhilfestrategie in den Quartieren umsetzen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/gesundheit-und-pflege/detail/news/integrierte-drogenhilfestrategie-in-den-quartieren-umsetzen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD: Bremen steht immer noch vor erheblichen Herausforderungen im Umgang mit dem Thema Drogenkonsum. Die weiterhin steigende Prävalenz von Crack und auch punktuell synthetischen Opioiden verdeutlicht die Dringlichkeit der Situation. Die Zunahme der drogenbedingten Todesfälle in Bremen im Jahr 2024 unterstreicht auf dramatische Weise die Notwendigkeit effektiver Interventionsstrategien. Die im Dezember 2023 verabschiedete integrierte Drogenhilfestrategie des Senats ist ein wichtiger Schritt zur Bewältigung dieser Herausforderungen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Bremen steht immer noch vor erheblichen Herausforderungen im Umgang mit dem Thema Drogenkonsum. Die weiterhin steigende Prävalenz von Crack und auch punktuell synthetischen Opioiden verdeutlicht die Dringlichkeit der Situation. Die Zunahme der drogenbedingten Todesfälle in Bremen im Jahr 2024 unterstreicht auf dramatische Weise die Notwendigkeit effektiver Interventionsstrategien. Die im Dezember 2023 verabschiedete integrierte Drogenhilfestrategie des Senats ist ein wichtiger Schritt zur Bewältigung dieser Herausforderungen.</p>
<p>Die Strategie sieht den aktuell laufenden Aufbau einer zentralen integrierten Drogenhilfeeinrichtung in der Friedrich-Rauers-Straße vor, die ab dem ersten Quartal 2026 voll funktionsfähig sein soll. Bereits die Übergangslösung eines Drogenkonsumraums in Containern wurde gut angenommen und zeigt den Bedarf an solchen Angeboten. Doch die integrierte Drogenhilfestrategie erkennt auch die Notwendigkeit dezentraler Angebote in den Stadtteilen an, um&nbsp;die komplexe Drogenproblematik wirksam zu bekämpfen.</p>
<p>Die Bremer Drogenszene hat sich längst von ihrem ursprünglichen Schwerpunkt am Hauptbahnhof in die Stadtteile ausgeweitet. Besonders betroffen sind hier die Neustadt, Gröpelingen und Vegesack. Hier haben die zuständigen Ressorts im Einvernehmen mit den Beiräten mit der Einrichtung von „Akzeptierten Orten“, auch „Szene-Treffs“ genannt, reagiert, die von Sozialarbeiter*innen und Ordnungskräften betreut werden. Diese Treffs bieten Aufenthaltsmöglichkeiten, einen wichtigen Anlaufpunkt, fungieren als Brücke zu Hilfsangeboten und in die Suchtberatung, zu medizinischer Betreuung oder in Entzugsprogramme und entlasten durch die Bündelung der Szene den öffentlichen Raum an anderen Stellen. Gleichwohl können sie die Probleme aus Sicht der betroffenen Stadtteile nicht vollständig lösen. Anwohner*innen und Geschäftsleute klagen trotz einiger Verbesserungen wie z.B. der Verlegung des Szene-Treffs in der Neustadt über offenen Drogenkonsum, ein gesunkenes subjektives Sicherheitsgefühl und Beeinträchtigungen der Lebensqualität. Auch für die Konsument*innen selbst sind die Akzeptierten Orte keine ausreichende Versorgung – es braucht daneben auch<br> niedrigschwellige Hilfs- und Versorgungsangebote direkt vor Ort.</p>
<p>Die Beiräte der Neustadt und Gröpelingen haben einstimmig Haushaltsanträge verabschiedet, in denen sie die Fortschreibung der Mittel aus 2024/2025 für die Drogenhilfestrategie im Haushalt 2026/2027 fordern. Diese Mittel sind essenziell, um die dringend benötigten Sozialarbeiter*innen für die „Akzeptierten Orte“ weiterhin zu finanzieren und die bestehenden Angebote in den Stadtteilen aufrechtzuerhalten.</p>
<p>Zusätzlich fordern die Beiräte die konsequente Umsetzung der integrierten Drogenhilfestrategie durch die Einrichtung dezentraler Drogenhilfeeinrichtungen in ihren Stadtteilen. Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten ist bereits angelaufen. Dezentrale Einrichtungen würden den Betroffenen einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung und schadensmindernden Maßnahmen ermöglichen. Dies würde nicht nur die Erreichbarkeit und somit Ansprechbarkeit für die suchtkranken Menschen verbessern und eine frühere Intervention ermöglichen, sondern auch die Erscheinungen des öffentlichen Drogenkonsums in den Stadtteilen stark reduzieren. Die Ausgestaltung der jeweiligen Einrichtungen muss hierbei orientiert an den lokal unterschiedlichen Gegebenheiten und erforderlichen Bedarfen erfolgen.</p>
<p>Die Beiräte fordern die Bereitstellung der im Eckpunktepapier der integrierten Drogenhilfestrategie vorgesehenen finanziellen Mittel, um die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Dies umfasst sowohl die fortlaufende Finanzierung bestehender Angebote als auch die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen für den ressortübergreifenden Aufbau neuer Hilfsmaßnahmen und die Schaffung dezentraler Einrichtungen. Die erforderlichen investiven Finanzmittel für die dezentralen Einrichtungen müssen im Rahmen der Stadtteilprozesse ermittelt und unverzüglich bereitgestellt werden.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br> 1. Die Stadtbürgerschaft begrüßt, dass die Beiräte in Neustadt, Gröpelingen und Vegesack bereit sind, Verantwortung für die Einrichtung dezentraler Drogenhilfeeinrichtungen in ihren Stadtteilen zu übernehmen. Ihr proaktives Handeln und ihre Bereitschaft, sich den Herausforderungen vor Ort zu stellen, sind von großem Wert und bedürfen der gesamtstädtischen Unterstützung.<br> 2. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, die bereits umgesetzten Maßnahmen der integrierten Drogenhilfestrategie auf ihre Effekte hin zu überprüfen und, soweit sie sich bewährt haben, fortzusetzen, weiterzuentwickeln und, wo es möglich ist, zu versteti<br> gen.<br> 3. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, die nächsten Schritte der integrierten Drogenhilfestrategie auch in den dezentralen Quartieren umzusetzen und hierbei<br> a) einen besonderen Fokus auf die Stadtteile Neustadt, Gröpelingen und Vegesack<br> zu legen sowie&nbsp;<br> b) die Einrichtung dezentraler Drogenhilfeeinrichtungen in den Stadtteilen mit Hochdruck voranzutreiben, um die drogensuchterkrankten Menschen angemessen zu versorgen, in die angebotenen Hilfseinrichtungen zu leiten und den öffentlichen Konsum spürbar zu reduzieren.<br> 4. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, der städtischen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz, der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration sowie der städtischen Deputation für Inneres drei Monate nach Beschlussfassung und dann folgend halbjährlich über die Umsetzung zu berichten.</p>
<p>Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> Ute Reimers-Bruns, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Zimmer</category><category>Gesundheit</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254732</guid>
                <pubDate>Thu, 02 Oct 2025 11:23:00 +0200</pubDate>
                <title>Aktuelle Stunde: Pflege-Reform </title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/gesundheit-und-pflege/detail/news/aktuelle-stunde-pflege-reform/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke: Um die Finanzierungslücke in der sozialen Pflegeversicherung zu schließen, wird in der Bundesregierung über eine Pflegereform diskutiert. Aus Reihen des CDU-geführten Bundesgesundheitsministeriums sind nun Überlegungen bekannt geworden, den Pflegegrad 1 komplett zu streichen, um jährlich rund 1,8 Mrd. Euro einzusparen. Dies hätte gravierende Folgen für viele Menschen, auch in Bremen und Bremerhaven. Von den bundesweit 4,8 Millionen Personen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, sind 861.000 in Pflegegrad 1. Diese Leistungen ermöglichen ihnen ein selbstständiges Leben im eigenen Zuhause, entlasten Angehörige und verzögern eine spätere, aufwendigere und auch teurere Pflegebedürftigkeit. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Titel:&nbsp;Pflege-Reform zulasten von Pflegebedürftigen und Angehörigen? Was würde das für die Menschen in Bremen und Bremerhaven bedeuten? </strong></p>
<p>Um die Finanzierungslücke in der sozialen Pflegeversicherung zu schließen, wird in der Bundesregierung über eine Pflegereform diskutiert. Aus Reihen des CDU-geführten Bundesgesundheitsministeriums sind nun Überlegungen bekannt geworden, den Pflegegrad 1 komplett zu streichen, um jährlich rund 1,8 Mrd. Euro einzusparen. Dies hätte gravierende Folgen für viele Menschen, auch in Bremen und Bremerhaven.</p>
<p>Von den bundesweit 4,8 Millionen Personen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, sind 861.000 in Pflegegrad 1. Diese Leistungen ermöglichen ihnen ein selbstständiges Leben im eigenen Zuhause, entlasten Angehörige und verzögern eine spätere, aufwendigere und auch teurere Pflegebedürftigkeit.</p>
<p>Die Streichung des Pflegegrads 1 würde für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen eine massive Verschlechterung bedeuten – gerade für Menschen, die sich die notwendigen Hilfen nicht aus eigener Tasche leisten können. Da Altersarmut, die in Bremen überdurchschnittlich hoch ist, würde das Streichen der Pflegestufe 1 hier besonders viele Menschen treffen und dazu führen, dass sie früher in stationäre Pflege müssen. Das kann nicht in deren, noch im öffentlichen Interesse sein. &nbsp;Die Freie Hansestadt Bremen sollte sich auf Bundesebene für den Erhalt der Pflegestufe 1 und eine nachhaltige, gerechte Ausfinanzierung der Pflegeversicherung ohne Beitragserhöhungen einsetzen.</p>
<p>Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Gesundheit</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254621</guid>
                <pubDate>Wed, 20 Aug 2025 16:23:00 +0200</pubDate>
                <title>Zahngesundheit bei Kindern verbessern – Eltern sensibilisieren und informieren</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/gesundheit-und-pflege/detail/news/zahngesundheit-bei-kindern-verbessern-eltern-sensibilisieren-und-informieren/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktion der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke: Zahngesundheit ist ein wesentlicher Bestandteil der allgemeinen Gesundheit und des Wohlbefindens, der bereits im frühen Kindesalter besondere Aufmerksamkeit verdient. Obwohl im Land Bremen bereits vielfältige Maßnahmen zur Förderung der Zahngesundheit bei Kindern existieren, wie regelmäßige schulzahnärztliche Untersuchungen und Prophylaxemaßnahmen in Kindertagesstätten und Schulen, gibt es weiteres Verbesserungspotenzial, insbesondere im Bereich der Frühprävention und Elterninformation.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Zahngesundheit ist ein wesentlicher Bestandteil der allgemeinen Gesundheit und des Wohlbefindens, der bereits im frühen Kindesalter besondere Aufmerksamkeit verdient. Obwohl im Land Bremen bereits vielfältige Maßnahmen zur Förderung der Zahngesundheit bei Kindern existieren, wie regelmäßige schulzahnärztliche Untersuchungen und Prophylaxemaßnahmen in Kindertagesstätten und Schulen, gibt es weiteres Verbesserungspotenzial, insbesondere im Bereich der Frühprävention und Elterninformation.</p>
<p>Zahngesundheit ist wichtig für jeden Menschen. Bereits mit dem ersten Zahn sollte eine Pflegeroutine beginnen. Junge Eltern werden bislang darüber in Informationsbroschüren und in Beratungen durch Kinderärzt:innen im Rahmen der U-Untersuchungen informiert. Ab der U5 wird üblicherweise durch den/die Kinderärzt:in darauf hingewiesen, dass eine zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung gemacht werden kann. Die Intervalle der Früherkennungsuntersuchungen sind auf die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen gemäß der Kinder-Richtlinie des G-BA abgestimmt. Diese Angebote bleiben – so wie die U-Untersuchungen generell – in den meisten Bundesländern freiwillig. Es zeigt sich, dass eine Verpflichtung für Untersuchungen in der Regel nicht den gewünschten Effekt hat. Ein weiteres Ziel der Information über zahnmedizinische Früherkennungsuntersuchungen ist es vor allem, Eltern frühzeitig dafür zu sensibilisieren, dass die Zähne ihrer Kinder regelmäßig geputzt werden&nbsp;sollten. Bereits durch den Hinweis kann man so Eltern unterstützen und die Zähne von Kindern schützen.</p>
<p>Der zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes Bremen hat mit dem Kindergartenjahr 2024/2025 die Reihenuntersuchungen in Einrichtungen der KiTa Bremen aufgenommen. An diesen wichtigen Schritt muss angeknüpft werden, um die Zahngesundheitsvorsorge für Kinder im Land Bremen weiter zu verbessern und auszubauen. Zahngesundheit sollte bereits für die Gesunderhaltung des Milchgebisses gelten und daher ist die frühzeitige Schulung und Information für neue Eltern ein essenzieller Baustein der Prävention.</p>
<p>Eltern erhalten üblicherweise Anschreiben der Krankenkasse, die sie über anstehende U-Untersuchungen informieren. Darüber hinaus verschickt die „Einladende Stelle Früherkennung und Frühberatung für Bremen und Bremerhaven“ des Gesundheitsamts Bremen an Eltern im Land Bremen ebenfalls Hinweise zu den anstehenden Terminen für die Untersuchungen von U4-U9. Das Schreiben wird üblicherweise bei den behandelnden Kinderarztpraxen im Rahmen der jeweiligen U-Untersuchung abgegeben und auf diese Weise erfolgt eine Registrierung, welche Kinder an den U-Untersuchungen teilgenommen haben. Bislang wird jedoch das Thema der Zahngesundheit nur im Rahmen der U-Untersuchungen thematisiert. Ein Schreiben dazu vom Gesundheitsamt Bremen erhalten Eltern bislang nicht und die zahnmedizinische Frühprävention wird ebenfalls bislang nicht in den Anschreiben der U-Untersuchungen aufgeführt. Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen waren bislang nicht Bestandteil der Kinderuntersuchungshefte (U-Hefte). Stattdessen gibt es bislang den zahnärztlichen Kinderpass, der Informationen zum Zähneputzen, Kariesvorbeugung und Früherkennungsuntersuchungen bereithält. Dieser wird anders als das Kinderuntersuchungsheft nicht zur Geburt des Kindes ausgegeben, sondern in Zahnarztpraxen verteilt oder auf Wunsch von der Zahnärztekammer ausgegeben. Hier wurde jüngst eine wichtige Verbesserung erreicht: Der G-BA hat am 15. Mai 2025 beschlossen das U-Heft anzupassen. Ab dem 1. Januar 2026 sollen auch die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in einem eigenen Abschnitt dokumentiert und mit Hinweisen für die Eltern ergänzt werden.</p>
<p>Die Aufnahme der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in das U-Heft ist ein wichtiger Schritt zu einer besseren Zahngesundheit. Ein gezieltes Informations- und Sensibilisierungsprogramm für Eltern und Kinder muss die bestehenden Maßnahmen ergänzen und die Bedeutung der frühzeitigen Zahnpflege noch vor der Einschulung stärker in den Fokus rücken. Viele Eltern wissen nicht oder zu spät, dass sie die Möglichkeit der zahnmedizinischen Früherkennung nutzen können und verpassen so auch unfreiwillig die Chance, Hilfestellung beim Thema Zähneputzen zu erhalten. Bereits eine gezieltere Informationsverbreitung durch direkte Ansprache kann die Prävention verbessern.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,</p>
<p>1. unter Bezugnahme auf das neue U-Heft die Anschreiben an Eltern durch die „Einladende Stelle Früherkennung und Frühberatung für Bremen und Bremerhaven“ des Gesundheitsamts Bremen zu ergänzen und auf die Aufnahme der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung hinzuweisen. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Anschreiben mehrsprachig verschickt und durch Informationen in mehreren Sprachen und Einfacher Sprache auf der Webseite des Gesundheitsamts unterstützt werden;<br> 2. in Gesprächen mit den Krankenkassen und der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege im Lande Bremen darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der Gruppenprophylaxe jährliche Reihenuntersuchungen aller Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen bis zum 12. Lebensjahr durchgeführt werden und das dafür notwendige Personal von den Krankenkassen finanziert und durch die Landesarbeitsgemeinschaft organisiert wird;<br> 3. der staatlichen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten.</p>
<p>Ute Reimers-Bruns, Heike Kretschmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Ralph Saxe, Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Gesundheit</category><category>Kinder und Jugend</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254614</guid>
                <pubDate>Wed, 13 Aug 2025 14:09:00 +0200</pubDate>
                <title>Laienreanimation rettet Leben</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/gesundheit-und-pflege/detail/news/laienreanimation-rettet-leben/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD: Plötzlicher Herzstillstand ist eine der häufigsten Todesursachen weltweit. Jährlich sterben allein in Deutschland etwa 65.000 Menschen an einem Herzstillstand außerhalb des Krankenhauses. Die Überlebenschance des Menschen sinkt ohne sofortige Reanimationsmaßnahmen pro Minute um etwa zehn Prozent. Auch im Überlebensfall erleiden die Gehirnzellen nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand bereits nach nur drei bis fünf Minuten ohne Blutfluss irreparable Schäden. Bis der Rettungsdienst eintrifft, vergehen im Durchschnitt jedoch acht Minuten oder länger. Daher ist eine schnelle Hilfe durch Lai*innen, bevor der Rettungsdienst eintrifft, entscheidend.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Plötzlicher Herzstillstand ist eine der häufigsten Todesursachen weltweit. Jährlich sterben allein in Deutschland etwa 65.000 Menschen an einem Herzstillstand außerhalb des Krankenhauses. Die Überlebenschance des Menschen sinkt ohne sofortige Reanimationsmaßnahmen pro Minute um etwa zehn Prozent. Auch im Überlebensfall erleiden die Gehirnzellen nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand bereits nach nur drei bis fünf Minuten ohne Blutfluss irreparable Schäden. Bis der Rettungsdienst eintrifft, vergehen im Durchschnitt jedoch acht Minuten oder länger. Daher ist eine schnelle Hilfe durch Lai*innen, bevor der Rettungsdienst eintrifft, entscheidend.</p>
<p>Eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der sogenannten Laienreanimationsquote wurde bereits mit der Einführung einer standardisierten Notrufabfrage in der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle der Stadtgemeinde Bremen umgesetzt. Hierbei werden den Anrufenden die Fragen nach einem bestimmten Schema mit teils vorgegebenen Formulierungen gestellt, so dass schnell erkannt werden kann, ob ein Herzstillstand vorliegen könnte. In diesem Fall werden dann die Anrufenden unmittelbar und ebenfalls nach einem erprobten und strukturierten Schema telefonisch angeleitet, eine Reanimation durchzuführen.</p>
<p>In Deutschland konnte die Laienreanimationsquote von 14 Prozent im Jahr 2010 auf gut 51 Prozent im Jahr 2022 gesteigert werden. Dennoch steht Deutschland im europäischen Vergleich immer noch schlecht da: In anderen Ländern wie den Niederlanden werden dank der Implementierung von Wiederbelebungsmaßnahmen im Schulunterricht und breit angelegten Informationskampagnen schon Quoten von ca. 70 Prozent erreicht, in Schweden sogar über 80 Prozent. Eine ähnlich hohe Quote in Deutschland könnte viele Menschen davor bewahren, plötzlich aus dem Leben gerissen oder ein Pflegefall zu werden.</p>
<p>In vielen Städten und Landkreisen hat sich die Einführung von Ersthelfer*innensystemen per App als effektiv erwiesen. Eine solche App ermöglicht es, registrierte Ersthelfer*innen, die sich in der Nähe eines Notfalls befinden, sofort zu alarmieren und zum Einsatzort zu dirigieren. Diese Ersthelfer*innen können die Zeit bis zum Eintreffen des professionellen Rettungsdienstes überbrücken und durch die Einleitung von Reanimationsmaßnahmen die Überlebenschancen der betroffenen Person erheblich steigern. Auch können die Apps anzeigen, wo sich der nächstgelegene Defibrillator befindet, und eine registrierte Person damit beauftragen, diesen schnellstmöglich zum Notfallort zu bringen. Damit dies gut funktionieren kann, müssen die Standorte von öffentlich zugänglichen Defibrillatoren zentral erfasst werden und etwaige Abdeckungslücken möglichst geschlossen werden.</p>
<p>Seit 2022 ist im Gebiet der Regionalleitstelle Unterweser-Elbe, also in Bremerhaven sowie in den Landkreisen Cuxhaven und Osterholz, das System „Mobile Retter“ im Einsatz. Schon seit 2018 alarmiert die „Großleitstelle Oldenburger Land“ von Delmenhorst bis Ammerland Ersthelfer*innen über die App „Corhelper“. In den südlich von Bremen gelegenen Gemeinden des Landkreises Diepholz startete 2021 die Software „ASB schockt“ des Arbeiter-SamariterBundes. Der Senat kündigte in der Fragestunde der Stadtbürgerschaft am 11. Oktober 2022 an, auf Grundlage der Erfahrungen anderer Rettungsdienstträger die Einführung eines Ersthelfer*innensystems zu konzipieren. Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang eine möglichst einheitliche oder kompatible Lösung, damit auch Pendler*innen und Besucher*innen aus dem Umland von dem System adressiert werden können. Es ist essenziell, dass möglichst viele Menschen grundlegende Erste-Hilfe-Kenntnisse besitzen. Dies ist bislang oft nur bei Personen der Fall, die aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit entsprechende Kurse besuchen müssen oder die erst kürzlich ihren Führerschein gemacht haben. Gerade bei Laienreanimationen wurde zudem in einer jüngeren Studie festgestellt, dass Herzdruckmassagen signifikant seltener durchgeführt werden, wenn Frauen oder ältere Menschen von dem Herzstillstand betroffen sind. Als Ursache vermuten die Forschenden Schamgefühl oder Angst, die betroffene Person am Brustkorb zu verletzen oder auch nur zu berühren.</p>
<p>Die systematische Verankerung eines Erste-Hilfe-Unterrichts an Schulen, der auch entsprechenden Vorbehalten gezielt entgegenwirkt, ist daher eine weitere wichtige Maßnahme, die auch der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz seit 2014 für alle Schüler*innen ab der siebten Klasse empfiehlt, um Schüler*innen nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch auf Notfallsituationen vorzubereiten. Dies fördert eine Kultur der Hilfsbereitschaft und Selbstsicherheit im Umgang mit medizinischen Notfällen, die langfristig die gesamte Gesellschaft resilienter und sicherer macht.</p>
<p>DieBürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,</p>
<p>1. zu prüfen, wie sich ein altersgerechter Erste-Hilfe-Unterricht, ggf. auch digital unterstützt, in den Schulen im Land Bremen verankern lässt;<br> 2. die Konzipierung eines app-basierten Ersthelfer*innensystems nach dem Vorbild Bremerhavens und der benachbarten niedersächsischen Landkreise für die Stadtgemeinde Bremen innerhalb von sechs Monaten abzuschließen; im Rahmen der App-Entwicklung soll geprüft werden, wie in eine solche App eine Übersicht über alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren (AEDs) integriert werden kann;<br> 3. eine Beschilderung öffentlich zugänglicher Standorte von Defibrillatoren zu ermöglichen und zu unterstützen, soweit diese bekannt sind, und dabei vorhandene Beschilderungsangebote zu prüfen;<br> 4. Gespräche mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen sowie der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen über die Finanzierung und Durchführung einer breit angelegten Informationskampagne zur Stärkung der Laienanimationsquote und über Maßnahmen der Kassen zum Abbau der Benachteiligung von Frauen und älteren Menschen zu führen;<br> 5. in Gesprächen mit den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege auf eine Überprüfung des derzeitigen Angebotes von Erste-Hilfe-Kursen im Hinblick auf deren Reichweite sowie auf die Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Steigerung dieser Reichweite hinzuwirken;<br> 6. der staatlichen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz und der staatlichen Deputation für Kinder und Bildung zwei Jahre nach Beschlussfassung über die Umsetzung zu berichten.</p>
<p>Ralph Saxe, Dr. Franziska Tell, Michael Labetzke, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS<br> 90/DIE GRÜNEN<br> Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> Ute Reimers-Bruns, Falko Bries, Jörg Zager, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Gesundheit</category>
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                <guid isPermaLink="false">news-254323</guid>
                <pubDate>Fri, 09 May 2025 14:22:43 +0200</pubDate>
                <title>Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für alle</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/gesundheit-und-pflege/detail/news/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-fuer-alle/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD: Seit dem 01.01.2023 gilt bundesweit die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte. Seit dem 01.01.2024 ist sie auch für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I verfügbar. Für Bürgergeldempfänger*innen und privat Krankenversicherte fehlt jedoch bislang eine entsprechende Rechtsgrundlage.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 01.01.2023 gilt bundesweit die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte. Seit dem 01.01.2024 ist sie auch für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I verfügbar. Für Bürgergeldempfänger*innen und privat Krankenversicherte fehlt jedoch bislang eine entsprechende Rechtsgrundlage.</p>
<p>Die eAU stellt eine bedeutende Modernisierung im Gesundheitswesen dar, die den Verwaltungsaufwand für Ärzt*innen, Krankenkassen sowie für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen erheblich reduziert. Dass bislang jedoch nur gesetzlich Versicherte und Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I von dieser digitalen Lösung profitieren können, führt zu einer Ungleichbehandlung von Personen, die auf Bürgergeld angewiesen oder privat krankenversichert sind.</p>
<p>In Zeiten, in denen digitale Lösungen zunehmend an Bedeutung gewinnen, ist es unerlässlich, dass alle Bürger*innen unabhängig von ihrem Arbeitnehmer*innen- und Versicherungsstatus gleichberechtigt Zugang zu modernen Verfahren haben. Die aktuelle Regelung benachteiligt insbesondere Bürgergeldempfänger*innen, eine besonders vulnerable Gruppe, die bereits mit finanziellen und sozialen Herausforderungen konfrontiert ist. Zugleich bietet die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sinnvolles Entlastungspotenzial für die Jobcenter im Land Bremen.</p>
<p>Neben der skizzierten Erweiterung der eAU gilt es darüber hinaus auch, das Verfahren hin-<br> sichtlich bestehender Probleme in der praktischen Umsetzung zu überprüfen und zu verbessern. Von Arbeitgeber*innen wird beispielsweise über Probleme beim zeitnahen Abruf der eAU berichtet. Bei größerem Zeitverzug kann dies auch zu Problemen bei der Lohnabrechnung führen.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. sich auf Bundesebene für die Prüfung der technischen Voraussetzungen und die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowohl für Bürgergeldempfänger*innen als auch für privat Krankenversicherte einzusetzen;<br> 2. sich auf Bundesebene für eine Überprüfung des Verfahrens der eAU hinsichtlich der<br> Probleme in der praktischen Umsetzung wie etwa dem Zeitverzug durch die bestehenden Übermittlungsverfahren sowie für eine Behebung ebendieser Probleme einzusetzen;<br> 3. der staatlichen Deputation für Gesundheit und der staatlichen Deputation für Arbeit<br> sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten.</p>
<p>Sahhanim Görgü-Philipp, Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE<br> GRÜNEN<br> Nelson Janßen, Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke<br> Ute Reimers-Bruns, Katharina Kähler, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der<br> SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Gesundheit</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254484</guid>
                <pubDate>Wed, 02 Apr 2025 23:37:00 +0200</pubDate>
                <title>Alkoholabhängigkeit besser bekämpfen und Alkoholkonsum reduzieren</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/gesundheit-und-pflege/detail/news/alkoholabhaengigkeit-besser-bekaempfen-und-alkoholkonsum-reduzieren/</link>
                
                <description>Große Anfrage der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke: Alkoholkonsum ist grundsätzlich gesundheitsschädlich. Dennoch gehört Alkohol in weiten Teilen unserer Gesellschaft zum geselligen Miteinander dazu. Riskanter Alkoholkonsum, was nach der Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Konsumieren von Alkohol mit Gefährdung der eigenen Gesundheit oder der Gesundheit anderer bezeichnet, ist allerdings verbreitet und hat vielfältige Formen. Manche Menschen trinken zu oft, andere selten, aber dann deutlich zu viel. Die Gruppe mit riskantem Alkoholkonsum ist statistisch schwer zu erfassen und nicht klar abgegrenzt von Alkoholabhängigkeit. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Alkoholkonsum ist grundsätzlich gesundheitsschädlich. Dennoch gehört Alkohol in weiten Teilen unserer Gesellschaft zum geselligen Miteinander dazu. Riskanter Alkoholkonsum, was nach der Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Konsumieren von Alkohol mit Gefährdung der eigenen Gesundheit oder der Gesundheit anderer bezeichnet, ist allerdings verbreitet und hat vielfältige Formen. Manche Menschen trinken zu oft, andere selten, aber dann deutlich zu viel. Die Gruppe mit riskantem Alkoholkonsum ist statistisch schwer zu erfassen und nicht klar abgegrenzt von Alkoholabhängigkeit.&nbsp;</p>
<p>Abhängiges Konsumieren hat laut WHO verschiedene Ausprägungen, wie starkes Verlangen nach Alkohol, verminderte Konsumkontrolle, körperliche Entzugssyndrome, eine nachweislich hohe Toleranz von Alkohol, oder Vernachlässigung anderer Interessen zugunsten des Alkoholkonsums.</p>
<p>Der Alkoholkonsum in Deutschland nimmt zwar seit etwa 40 Jahren kontinuierlich ab, den<br> noch bleibt Deutschland ein Hochkonsumland. Mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Konsum von rund zehn Litern Reinalkohol pro Jahr liegt Deutschland auf Platz 9 der 27 EU-Staaten. Dieses hohe Konsumniveau bringt gravierende gesundheitliche Folgen mit sich: Regelmäßiger Alkoholkonsum erhöht das Risiko für schwerwiegende Erkrankungen wie Leber- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebserkrankungen und Schädigungen des Gehirns.</p>
<p>Laut Landesgesundheitsbericht Bremen (2024) waren psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol 2021 bei Männern die häufigste Hauptdiagnose bei Krankenhausaufnahmen. Darüber hinaus tritt eine Alkoholabhängigkeit häufig in Kombination mit weiteren Abhängigkeitserkrankungen auf, da die Ursachen für diese Erkrankungen oftmals in den sozialen Lebensverhältnissen liegen. Die Abhängigkeitserkrankungen können wiederum die Lebensverhältnisse weiter verschlechtern und nicht selten in Armut oder Obdachlosigkeit münden.</p>
<p>Eine Analyse der BARMER zeigt, dass im Land Bremen ein erheblich höherer Anteil der Bevölkerung von Alkoholabhängigkeit betroffen ist als im bundesweiten Durchschnitt. 2022 waren 2,28 Prozent der Bevölkerung des Landes Bremen aufgrund von Alkoholabhängigkeit in ambulanter oder stationärer Behandlung – über ein Drittel mehr als im Bundesdurchschnitt.</p>
<p>Die Daten der NAKO-Gesundheitsstudie (Nationale Kohorte), die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie vom Bund, den Ländern und der Helmholtz-Gemeinschaft gefördert wird, zeigen, dass 34,1 Prozent der Teilnehmenden im Land Bremen einen riskanten Alkoholkonsum aufweisen. Die größte Risikogruppe dabei sind Männer, sowie generell jüngere Menschen.</p>
<p>Es ist erwiesen, dass gezielte Maßnahmen zur Prävention, insbesondere in Schulen und Jugendeinrichtungen, dazu beitragen, dass junge Menschen vorsichtiger Alkohol konsumieren. Programme zur Sensibilisierung von Lehrkräften und Eltern, Einschränkungen von Alkohol werbung oder strengere Abgabevorschriften sind ebenfalls Versuche, Alkoholkonsum unter Jugendlichen zu reduzieren.</p>
<p>Im Land Bremen gibt es bereits schulische Präventionsmaßnahmen, etwa durch das Landesinstitut für Schule (LIS), das Projekte zur Suchtprävention und zur psychischen Gesundheit unterstützt. Programme wie „Verrückt? Na und!“ (LIS) oder der Einsatz von „Mental Health Coaches“ im Rahmen eines Modellprojekts des Bundesfamilienministeriums fördern das Bewusstsein für seelische Gesundheit in Bremen und helfen, riskantem Verhalten vorzubeugen.</p>
<p>Neben der Intensivierung von Präventionsprogrammen stellt sich die Frage, was sowohl im Land Bremen als auch bundesweit getan werden kann, um den Alkoholkonsum insgesamt zu reduzieren und vor allem Rauschtrinken (Trinken bis zum Vollrausch) und Alkoholabhängigkeit zu bekämpfen. Der Beauftragte für Sucht- und Drogenfragen des Bundes, Burkhard Blienert, wirbt inzwischen dafür, Alkohol erst ab 18 Jahren zugänglich zu machen, denn das Zellgift ist besonders für Jugendliche in der Entwicklungsphase schädlich. Insbesondere der Schutz von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollte dabei im Fokus stehen, um langfristig die gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsums zu reduzieren.</p>
<p>Wir fragen den Senat:<br> 1. Welche aktuellen Daten liegen dem Senat über die Anzahl alkoholabhängiger Menschen im Land Bremen vor? Inwiefern zeigen sich Auffälligkeiten im Vergleich zum<br> Bundesdurchschnitt sowie in Bezug auf Geschlecht, Alter und soziale Lage? (Informationen wenn möglich für Bremen und Bremerhaven differenzieren)<br> 2. Welche konkreten Maßnahmen ergreifen das Land Bremen und die Städte Bremen<br> und Bremerhaven zur Bekämpfung von Alkoholabhängigkeit und welche Angebote<br> stehen Betroffenen zur Verfügung?<br> a. Wie bewertet der Senat die derzeit bestehenden Maßnahmen und Angebote bezüglich ihrer Wirksamkeit?<br> 3. Beteiligt sich das Land Bremen inzwischen am Bundesprogramm HaLT – Hart am LimiT und an welchen anderen Bundesprogrammen oder Kampagnen im Bereich Prä-<br> vention und Sensibilisierung für Alkoholkonsum ist das Land Bremen beteiligt?<br> 4. Wie hoch ist die Auslastung der Präventions- und Hilfsangebote im Land Bremen und wie bewertet der Senat vor dem Hintergrund den Bedarf an weiteren Präventions- oder Hilfsangeboten?<br> 5. Welche spezifischen Präventionsmaßnahmen werden im Land Bremen zum Schutz Minderjähriger, insbesondere der Altersgruppe der 16 bis 18-Jährigen, umgesetzt und welche Rolle spielt in den Maßnahmen auch die Verbindung von Armut und Alkoholabhängigkeit? Gibt es Unterschiede zwischen Bremen und Bremerhaven?<br> 6. Wie bewertet der Senat die derzeit im Land Bremen angewendeten Maßnahmen, die auf Kinder und Jugendliche abzielen und sieht der Senat hinsichtlich der Präventionsarbeit bei Jugendlichen darüber hinaus Handlungsbedarf?<br> 7. Inwiefern werden dabei Konzepte aus anderen Bundesländern, die sich speziell an Kinder und Jugendliche richten, in Betracht gezogen, wie etwa das bayerische Projekt „Spaß ohne Punkt und Koma“?<br> 8. Wie viele Fälle von „Rauschtrinken“ (Trinken bis zum Vollrausch) sind den Kliniken und Rettungsdiensten im Land Bremen bekannt und wie verteilen sich diese Fälle auf Altersgruppen und Geschlechter? Welche statistischen Auffälligkeiten zeigen sich?<br> (bitte für die letzten 5 Jahre aufführen und für Bremerhaven und Bremen differenzieren)<br> 9. Bei wie vielen Verkehrsunfällen im Land Bremen in den vergangenen 5 Jahren war der/die Unfallverursacher:in unter Alkoholeinfluss? (Bitte für Bremen und Bremerhaven aufführen und nach Geschlecht differenzieren)<br> 10. Wie viele Tatverdächtige haben im Land Bremen in den letzten 5 Jahren ihre Tat unter Alkoholeinfluss begangen? (Bitte für Bremen und Bremerhaven aufführen und<br> nach Straftatbeständen und Geschlecht differenzieren)<br> 11. Wie bewertet der Senat den Vorschlag die Promillegrenze für das Führen von Kraftfahrzeugen von 0,5 auf 0,0 Promille abzusenken?<br> 12. Wie bewertet der Senat die Auswirkungen des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol auf die Verkehrssicherheit?<br> 13. Was ist dem Senat über den Mischkonsum von Alkohol und anderen psychotropen<br> Substanzen, z. B. Kokain, bekannt?<br> 14. Wie bewertet der Senat verschiedene Möglichkeiten der stärkeren Einschränkung von Alkoholwerbung, insbesondere<br> a. die Einführung eines bundesweiten Alkoholwerbeverbots,<br> b. in Bereichen, die von Minderjährigen stark frequentiert werden, wie Schulen, Sportstätten oder öffentlichen Orten,<br> c. über die Ausgestaltung des neuen Konzessionsvertrags für Werberechte auf öffentlichem Grund,<br> d. weitere Möglichkeiten, Werbung für Alkohol im Land Bremen ohne bundesweite Regelung einzuschränken?<br> 15. Wie bewertet der Senat die Ausschöpfung bestehender rechtlicher Handlungsspielräume zur Beschränkung des Alkoholverkaufs, beispielsweise auf Grundlage des Bremischen Ladenschlussgesetzes?<br> 16. Wie bewertet der Senat die Einführung eines Verbots, direkt an der Supermarktkasse<br> Alkohol zu präsentieren und zum Verkauf anzubieten?<br> 17. Inwiefern sieht der Senat in der Kennzeichnung von Lebensmitteln, in denen Alkohol vorhanden ist, noch Verbesserungsbedarf?<br> 18. Wie bewertet der Senat die Effekte einer Erhöhung von Steuern auf Alkohol?<br> 19. Wie bewertet der Senat den Vorschlag des Bundesbeauftragten für Sucht- und Drogenfragen die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken, einschließlich Bier und weinhaltigen Getränken, generell auf Personen ab 18 Jahren zu beschränken?<br> 20. Welche Kooperationen bestehen mit der DEHOGA und der Bremer Gastro Gemeinschaft (BGG), um für verantwortungsvollen Alkoholkonsum und das Vermeiden von Alkohol am Steuer zu sensibilisieren?<br> 21. Welche langfristigen Ziele verfolgt das Land Bremen im Bereich Prävention und Bekämpfung von Alkoholabhängigkeit?</p>
<p>Ute Reimers-Bruns, Selin Arpaz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Gesundheit</category>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254682</guid>
                <pubDate>Wed, 02 Apr 2025 14:27:00 +0200</pubDate>
                <title>Situation von Kindern und Familien mit einem psychisch- oder suchterkrankten Elternteil – Hilfen und Unterstützungsangebote im Land Bremen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/gesundheit-und-pflege/detail/news/situation-von-kindern-und-familien-mit-einem-psychisch-oder-suchterkrankten-elternteil-hilfen-und-unterstuetzungsangebote-im-land-bremen/</link>
                
                <description>Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke: </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Etwa jeder vierte junge Mensch wächst mit einem psychisch- oder suchterkrankten Elternteil auf. Kinder und Jugendliche aus Familien mit mindestens einem psychisch- oder suchterkrankten Elternteil sind vielfältigen Belastungen ausgesetzt und tragen ein erhöhtes Risiko, selbst psychisch zu erkranken. Die gesamtgesellschaftliche Herausforderung bei der Versorgung und Unterstützung dieser Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien ist komplex. Es bedarf eines Zusammenwirkens aller<br> Akteur:innen aus unterschiedlichen Leistungsbereichen und einer besseren Steuerung und Abstimmung der potenziellen Hilfen.</p>
<p>Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlichte im Dezember 2019 ihren Abschlussbericht mit 19 Handlungsempfehlungen an Politik und Gesellschaft zur Verbesserung der Situation von Kindern und Familien mit psychisch- oder suchtkranken<br> Eltern. Der Bericht formuliert vier Kernthesen, die für Akteur:innen in diesem Feld und politisch Gestaltende handlungsleitend sein können:<br> — Leistungen sollten sowohl individuell als auch am Bedarf der Familien ausgerichtet sein, dabei flächendeckend und die betroffenen Kinder über alle Altersgruppen hinweg in den Blick nehmend.<br> — Für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen, aber auch für ihre Familien, sollten präventive Leistungen stets zugänglich sein.<br> — Bestehende Hilfsangebote brauchen eine bessere Verzahnung, um den komplexen Bedarfslagen aller Familienmitglieder auch spontan gerecht werden zu können.<br> — Und schließlich braucht es für die regionalen Netzwerke Lots:innen, die Zugänge zu (weiteren) Hilfsangeboten ebnen und bedarfsgerechte Unterstützungsmaßnahmen an den Schnittstellen unterschiedlicher Leistungssysteme erleichtern.</p>
<p>Der Bundestag hat am 31. Januar 2025 einstimmig einen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gebilligt (Bundestags-Drucksache 20/12089), der die Empfehlungen der interdisziplinären Arbeitsgruppe aufgreift. Die Bundesregierung wird darin<br> unter anderem aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und den Sozialversicherungsträgern einen Handlungsrahmen für ein kommunales Gesamtkonzept zur Entwicklung, Umsetzung, Evaluation und Verstetigung multiprofessioneller, qualitätsgesicherter und rechtskreisübergreifender Hilfesysteme zu erstellen.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:<br> 1. Wie viele Kinder und Jugendliche im Land Bremen leben gesichert in Familien mit mindestens einem psychisch- oder suchterkrankten Elternteil, und sieht der Senat sich in der Lage, hier eine Schätzung zu einer Dunkelziffer abzugeben?<br> 2. An welchen Stellen, die in der Beratung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit sozial-emotionalem Förderbedarf involviert sind, wird auch die psychische Situation der Familienangehörigen erhoben und dokumentiert? (Zum Beispiel Kinder- und Jugendpsychiatrische<br> Beratungsstelle und Institutionsambulanz [KIPSY], Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren [ReBUZ], Jugendämter.)<br> 3. Welche Maßnahmen trifft der Senat, um die Kinder und Jugendlichen mit psychisch- oder suchterkrankten Eltern und ihre spezifischen Bedürfnisse in den Blick zu nehmen?<br> 4. Welche Angebote zur Unterstützung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen psychisch- oder suchterkrankter Eltern gibt es im Land Bremen?<br> 5. Inwieweit ist dieses Angebot nach Ansicht des Senats ausreichend, um die bestehenden Unterstützungs- und Versorgungsbedarfe zu decken?<br> Wenn es nicht ausreichend ist, welche Angebote oder Behandlungskapazitäten fehlen für eine bedarfsgerechte Versorgung?<br> 6. Wie bewertet der Senat die Arbeit des Bremer Netzwerks „Kinder psychisch kranker Eltern“, und welche Möglichkeiten sieht er, das hier vorhandene Fachwissen in die Weiterentwicklung von Hilfen einzubinden und die Arbeit zu unterstützen?<br> 7. Wie bewertet der Senat das vom Fachdienst Pflegekinder in Bremen (PiB) betreute Patenschaftsmodell für Kinder psychisch kranker Eltern?<br> Sieht der Senat Bedarf, dass dieses Angebot weiterentwickelt und/oder ausgebaut wird?<br> 8. Wie erfolgt die Kooperation zwischen den regionalen psychiatrischen Behandlungszentren, der KIPSY und dem Jugendamt bei der Begleitung und Betreuung von Kindern und Familien mit einem psychisch- oder suchterkrankten Elternteil, und wie bewertet der Senat diese Kooperation?<br> 9. Inwieweit plant der Senat die Ausarbeitung eines kommunalen oder Landes-Gesamtkonzeptes für Hilfen für Kinder und Jugendliche mit psychisch- oder suchterkrankten Eltern, und welche Akteur:innen beabsichtigt er dabei einzubinden?<br> 10. Werden die Kinderärzt:innen im Land als Teil einer Gesamtstrategie berücksichtigt, wenn ja, in welcher Form geschieht das, und wo sieht der Senat Ausbaupotenziale?<br> 11. Welche Schutzkonzepte bestehen in den Jugendämtern für Kinder und Jugendliche mit psychisch- oder suchterkrankten Eltern?<br> 12. Welche Akteur:innen sind in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychisch- oder suchterkrankten Elternteilen und ihren Familien tätig?<br> 13. Wie erfolgt die Koordination von Hilfen und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteur:innen in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychisch- oder suchterkrankten Elternteilen und ihren Familien? Welche Vorgaben bezüglich des Informationsflusses zwischen den Akteur:innen sind zu beachten?<br> 14. Wie bewertet der Senat die Notwendigkeit zentraler<br> Ansprechpartner:innen und Koordinationsstellen, damit das Hilfesystem im Sinne der betroffenen Kinder und Jugendlichen effektiv und passgenau aufgebaut und angesteuert werden kann?<br> 15. Wie werden die im Hilfesystem arbeitenden Mitarbeitenden geschult?<br> a) Welche Fortbildungsmöglichkeiten stehen Mitarbeiter:innen der Jugendämter und anderer im Hilfesystem Arbeitenden offen, um die Problemlagen in den betroffenen Familien besser erkennen und Hilfen zielgerichteter organisieren zu können? Hält der Senat dieses Angebot für ausreichend?<br> b) Welche Aus- und Weiterbildungsangebote bestehen für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Schulsozialarbeiter:innen in Kitas und Schulen im Umgang mit Familien, insbesondere in Bezug auf die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit psychisch- oder<br> suchterkrankten Eltern? Hält der Senat diese Angebote für<br> ausreichend?<br> c) Wie werden Hebammen und Mitarbeiter:innen der Familienpflege für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit psychisch- oder suchterkrankten Eltern sensibilisiert, um den niedrigschwelligen Zugang zu Hilfen zu gewährleisten?<br> d) Wie werden Kinderärzt:innen sowie Psycholog:innen und<br> Psychiater:innen für Kinder und Jugendliche für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit psychisch- oder suchterkrankten Eltern sensibilisiert, um den niedrigschwelligen Zugang zu Hilfen zu gewährleisten?<br> e) Inwieweit werden auch Ärzt:innen, Psycholog:innen und<br> Psychiater:innen für Erwachsene über Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche von psychisch- oder suchterkrankten Eltern informiert?<br> 16. Wie werden die im Hilfesystem arbeitenden Mitarbeitenden über die Qualifizierungsoptionen sowie das Hilfesystem informiert, um einen niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützungsangeboten zu gewährleisten?<br> 17. Wie viele und welche Einrichtungen stehen im Land Bremen zur Verfügung, um Kinder und Eltern gemeinsam zu unterstützen? Wie viele Plätze stehen in diesen (etwa Mutter-Kind- beziehungsweise Eltern-Kind-)Einrichtungen zur Verfügung? Bitte aufschlüsseln nach stationären, teilstationären und ambulanten Angeboten.<br> 18. Wie schätzt der Senat den Bedarf an den in der Vorfrage genannten Angeboten ein und ist geplant, hier einen Ausbau zu initiieren? Wenn ja, vor welchem zeitlichen Hintergrund kann das erfolgen?<br> 19. Welche spezifischen Angebote der frühen Hilfen haben Kinder und Jugendliche mit psychisch- oder suchterkrankten Elternteilen und ihre Familien im Blick und leisten damit einen Beitrag in der Präventionsarbeit? Gibt es Präventionsketten in diesem Bereich?<br> 20. Welche Informationsmaterialien in altersgerechter Sprache und Aufmachung werden für betroffene Kinder und Jugendliche im Sinne einer Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention bereitgestellt?<br> 21. Welche Verfahrensvorgaben oder -empfehlungen gelten für psychiatrische Einrichtungen im Land Bremen, um eine Unterstützung der Kinder von bei ihnen in Behandlung befindlichen Elternteilen sicherzustellen?<br> 22. Werden bereits EX-IN-Kräfte (Experienced Involvement-Kräfte) geschult und in der Betreuung von betroffenen Familien eingesetzt?<br> Und falls nein, wie beurteilt der Senat die Möglichkeit eines Einsatzes solcher Kräfte, und welche Weiterqualifizierung im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hält der Senat hierfür für erforderlich?<br> 23. In welchen Bereichen hält der Senat eine Entwicklung von rechtskreisübergreifenden Hilfen für notwendig und setzt sich beispielsweise auf Bundesebene für entsprechende Reformen ein?<br> 24. Wo sind rechtskreisübergreifende Hilfen schon heute umsetzbar beziehungsweise werden schon heute umgesetzt?<br> 25. In welchen Bereichen hält der Senat rechtskreisübergreifende Finanzierungskonzepte für notwendig, und welche davon können schon heute auf Länderebene umgesetzt werden?<br> 26. Welche Maßnahmen zur Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen (zum Beispiel öffentlichkeitswirksame Kampagnen, Förderung von Begegnungsräumen, aktive Beteiligung von Betroffenen in Entscheidungs- und Planungsprozessen, Stärkung von Selbsthilfegruppen et cetera) hat der Senat bereits ergriffen oder plant er zu ergreifen?<br> 27. Welche weiteren Handlungsaufträge leitet der Senat für sich oder andere Akteur:innen im Land Bremen aus den Empfehlungen der in der Vorbemerkung genannten interdisziplinären Arbeitsgruppe ab?<br> 28. Welche verhältnispräventiven Ansätze, soweit noch nicht genannt, wären nach Ansicht des Senats zielführend, um Eltern wirksam vor psychischen Erkrankungen und insbesondere vor Suchterkrankungen zu schützen?</p>
<p>Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Katharina Kähler, Selin Arpaz, Ute Reimers-Bruns, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Nelson Janßen, Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Gesundheit</category><category>Kinder und Jugend</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254521</guid>
                <pubDate>Mon, 31 Mar 2025 18:10:00 +0200</pubDate>
                <title>Umsetzung der Drogenhilfestrategie – Verdrängung statt Unterstützung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/gesundheit-und-pflege/detail/news/umsetzung-der-drogenhilfestrategie-verdraengung-statt-unterstuetzung/</link>
                
                <description>Große Anfrage der Fraktion Die Linke: Im Dezember 2023 hat der Senat eine ressortübergreifend entwickelte Drogenhilfestrategie beschlossen, um den wachsenden Herausforderungen im Bereich der Drogenpolitik in der Stadt Bremen zu begegnen. Die Strategie beinhaltet ein breites Bündel an Maßnahmen und setzt auf ein „Vier-Säulen-Prinzip“, eine Kombination aus Prävention, Repression/Regulierung, Schadensminimierung/Überlebenshilfen und
Beratung/Therapie. Vorrangige Ziele im Zusammenhang mit der Drogenhilfestrategie sind der Auf- und Ausbau dezentraler Hilfsangebote und Toleranzflächen für Konsument:innen in den Stadtteilen unter enger Einbindung der Beiräte. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Im Dezember 2023 hat der Senat eine ressortübergreifend entwickelte Drogenhilfestrategie beschlossen, um den wachsenden Herausforderungen im Bereich der Drogenpolitik in der Stadt Bremen zu begegnen. Die Strategie beinhaltet ein breites Bündel an Maßnahmen und setzt auf ein „Vier-Säulen-Prinzip“, eine Kombination aus Prävention, Repression/Regulierung, Schadensminimierung/Überlebenshilfen und<br> Beratung/Therapie. Vorrangige Ziele im Zusammenhang mit der Drogenhilfestrategie sind der Auf- und Ausbau dezentraler Hilfsangebote und Toleranzflächen für Konsument:innen in den Stadtteilen unter enger Einbindung der Beiräte.</p>
<p>Zunächst sollen dabei bestimmte Pilot-Stadtteile (Bremen-Mitte inklusive östliche Vorstadt, Gröpelingen, Vegesack und Neustadt) verstärkt in den Blick genommen werden. Weitere vereinbarte Ziele sind mitunter die Verlagerung des öffentlichen Konsums in die Drogenhilfeangebote, ein ressortübergreifendes und gemeinsames Handeln und Auftreten im Bereich der Drogenpolitik sowie die Prävention von Abhängigkeitserkrankungen. Bis Ende 2025 sind für die Umsetzung der Drogenhilfestrategie zunächst 10 Millionen Euro über zwei Jahre eingeplant. Daraus sollen vor allem bereits bestehende Maßnahmen und Projekte weitergeführt und teils ausgebaut werden.</p>
<p>Der Fokus der Drogenhilfestrategie liegt entsprechend des Senatsbeschlusses auf der Versorgung und Unterstützung von Konsument:innen und der Verhinderung von negativen Auswirkungen des Konsums für die Mitmenschen. Repressive und ordnungspolitische Maßnahmen sollen vor allem flankierend wirken, um beispielsweise die Konsument:innen in Richtung der Hilfsangebote zu orientieren und unkontrollierten Konsum in der Öffentlichkeit weitestgehend zu vermeiden.</p>
<p>In den letzten Monaten führten Polizei und Ordnungsamt jedoch verstärkt Kontrollen rund um den Hauptbahnhof sowie in direkter Nähe zu Drogenhilfeeinrichtungen und Toleranzflächen durch. Hierdurch erfolgte eine Verdrängung der Drogenszene in die Stadtteile, ohne das gleichzeitig ausreichend Hilfs- und Unterstützungsangebote vor Ort aus- und aufgebaut wurden. Diese ungleichzeitige Umsetzung der Drogenhilfestrategie führt einerseits zu Problemen für die Szenemitglieder und lässt andererseits die<br> Einzelmaßnahmen selbst ins Leere laufen. Die Kontrollen in direkter Nähe zu den Hilfseinrichtungen und Toleranzflächen wirken abschreckend und können dazu führen, dass die Konsument:innen die Hilfseinrichtungen und Toleranzflächen meiden und somit keine bedarfsgerechte Versorgung erhalten. Andererseits führt die derzeitige Praxis auch zu massiven Problemen für die Anwohnenden in den entsprechenden Stadtteilen, weil der Konsum unkontrolliert und öffentlich stattfindet. Gerade dies sollte<br> durch die Drogenhilfestrategie vermieden werden. Da die Drogenhilfestrategie nur noch bis Ende 2025 mit finanziellen Mitteln unterlegt ist, stellt sich zudem die Frage nach ihrer Fortführung. Die aktuelle Lage macht deutlich, dass es umfassende Maßnahmen der Drogenhilfe zwingend braucht, um den derzeitigen Problemen entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund erkundigen wir uns nach dem derzeitigen Umsetzungsstand sowie den zukünftigen Plänen in Bezug auf die Drogenhilfestrategie.</p>
<p>Wir fragen wir den Senat:<br> 1. Wie viele Kontrollen führten Polizei und Ordnungsamt jeweils zu welchem Zweck in 2024 im Umfeld der Toleranzflächen und Drogenhilfeeinrichtungen durch (bitte einzeln nach jeweiliger Fläche/Einrichtung und Datum aufschlüsseln)?<br> 2. Wie viele Platzverweise, Ingewahrsamnahmen, (vorläufige) Festnahmen, Durchsuchung von Personen oder Durchsuchung von Sachen wurden bei diesen Kontrollen insgesamt vorgenommen, und wie viele dieser Kontrollen mündeten in Verfahren mit einer Geld- oder Haftstrafe (inklusive Ersatzfreiheitsstrafen)?<br> 3. Wie werden die weiteren in die Umsetzung der Drogenhilfestrategie involvierten Stellen und Ressorts über die Kontrollen als Ganzes, über konkrete Kontrollen und über Veränderungen der Kontrollintervalle<br> informiert?<br> 4. Wie gestaltet sich der in der Drogenhilfestrategie vorgesehene Austausch zwischen Polizei und Ordnungsamt sowie den Trägern von Drogenhilfeeinrichtungen?<br> 5. Werden die Träger der Einrichtungen und die Einrichtungen selbst ebenfalls über die Kontrollen als Ganzes, konkrete Kontrollen oder Veränderung der Kontrollintervalle informiert?<br> 6. Auf welche Erkenntnisse anderer Städte wie Frankfurt, Hamburg oder Zürich fußt das Vorgehen von Polizei und Ordnungsamt in Bremen?<br> 7. Gab es bereits die in der Drogenhilfestrategie angedachten Schulungen bei der Polizei zum Thema Suchthilfe und zum sensiblen Umgang mit Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung?<br> 8. Wie bewertet der Senat das Vorgehen der Polizei und des Ordnungsamtes gegen Drogenkonsumierende?<br> 9. Wie entwickelte sich in Folge der Kontrollen die Nutzung der jeweiligen Toleranzflächen oder Drogenhilfeeinrichtungen durch Drogenkonsumierende?<br> 10. Welche Kenntnisse hat der Senat davon, an welchen Orten sich Drogenkonsumierende aktuell vermehrt aufhalten?<br> 11. Welche Folgen ergeben sich aufgrund der Verdrängung von Drogenkonsumierenden weg vom Hauptbahnhof in die Stadtteile für die jeweiligen Stadtteile?<br> 12. In welchem Umfang findet derzeit ein regelmäßiger ressortübergreifender Austausch in der Drogenpolitik zur Koordination eines gemeinsamen Vorgehends und Auftretens statt?<br> 13. Welche Maßnahmen, die andere Städte wie Frankfurt, Hamburg oder Zürich umsetzen, dienen dem Senat als Vorbild bei der Umsetzung der Drogenhilfestrategie?<br> 14. Wie ist der derzeitige Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen der Drogenhilfestrategie, die bereits mit finanziellen Mitteln unterlegt sind (bitte getrennt nach Ressortverantwortung berichten)?<br> 15. Welche Aufenthalts- und Unterbringungsmöglichkeiten gibt es derzeit für obdachlose Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung in Bremen?<br> a) Wo befinden sich diese, und wie sind die Öffnungszeiten ausgestaltet?<br> b) Inwieweit entsprechen diese Aufenthalts- und Unterbringungsmöglichkeiten den Bedarfen von obdachlosen Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung (beispielsweise tolerierter Konsum in Unterkünften)?<br> c) Welche Planungen gibt es derzeit bezüglich des Auf- und Ausbaus von Aufenthalts- und Unterbringungsmöglichkeiten für Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung (insbesondere auch in den Stadtteilen), der Ausweitung von Öffnungszeiten und der bedarfsgerechten Ausgestaltung der Aufenthalts- und Unterbringungsmöglichkeiten?<br> 16. An welchen Stellen ist im Rahmen der Drogenhilfestrategie bisher eine Einbeziehung der Beiräte erfolgt?<br> 17. Inwieweit und in welcher Höhe wurden die durch die Drogenhilfestrategie zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel bereits abgerufen (bitte nach Maßnahme und Ressortzuständigkeit getrennt<br> berichten)?<br> 18. Wie plant der Senat die Finanzierung der Drogenhilfestrategie im kommenden Doppelhaushalt 2026 und 2027?<br> 19. Welche weiteren Maßnahmen sind in den kommenden Jahren im Rahmen der Drogenhilfestrategie nötig, um das vom Senat bereits mehrfach adressierte Vier-Säulen-Prinzip erfolgreich umzusetzen?</p>
<p>Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Zimmer</category><category>Gesundheit</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254315</guid>
                <pubDate>Fri, 28 Mar 2025 16:48:00 +0100</pubDate>
                <title>Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Aspekte bei der Unterbringung von geflüchteten und asylsuchenden Menschen im Land Bremen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/gesundheit-und-pflege/detail/news/beruecksichtigung-gesundheitsrelevanter-aspekte-bei-der-unterbringung-von-gefluechteten-und-asylsuchenden-menschen-im-land-bremen/</link>
                
                <description>Große Anfrage der Fraktion Die Linke: Neben den gesundheitlichen Risiken durch die Flucht sowie deren Ursachen zeigen eine Reihe von Studien, dass auch die Lebens- und Wohnbedingungen von asylsuchenden und geflüchteten Menschen in Deutschland einen erheblichen Einfluss auf den Gesundheitszustand dieser Menschen haben. So zeigt eine in 2023 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichte Übersichtsarbeit, dass sich ein Teil der psychischen und psychosomatischen Beschwerden, die geflüchtete und asylsuchende Menschen haben, auf die belastende Situation im Asyl zurückführen lässt. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Neben den gesundheitlichen Risiken durch die Flucht sowie deren Ursachen zeigen eine Reihe von Studien, dass auch die Lebens- und Wohnbedingungen von asylsuchenden und geflüchteten Menschen in Deutschland einen erheblichen Einfluss auf den Gesundheitszustand dieser Menschen haben. So zeigt eine in 2023 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichte Übersichtsarbeit, dass sich ein Teil der psychischen und psychosomatischen Beschwerden, die geflüchtete und asylsuchende Menschen haben, auf die belastende Situation im Asyl zurückführen lässt.&nbsp;</p>
<p>Sie leben bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag in ständiger Unsicherheit bezüglich ihres Aufenthaltsstatus, was sich teils über mehrere Monate bis Jahre hinziehen kann. Die Menschen erfahren Restriktionen im Zugang zum Arbeitsmarkt und weiteren Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Sie können ihren Wohnort und -raum nicht frei wählen und sind in<br> ihrem Bewegungsradius stark eingeschränkt. Eine aktive Gestaltung der eigenen Lebenssituation sowie eine soziale Integration sind so kaum möglich. Zudem leben die Menschen meist auf engstem Raum zusammen, was neben der psychischen Belastung auch die Übertragung von bestimmten infektiösen Erkrankungen und Gewalt begünstigt. Diese<br> Erkenntnisse weisen darauf hin, dass es systematisch zur Verletzung des Rechts geflüchteter und asylsuchender Menschen auf Gesundheit, insbesondere hinsichtlich ihres Rechts auf gesunde Lebensbedingungen, kommt.</p>
<p>Im Land Bremen gibt es zur Verbesserung des Gesundheitszustandes von geflüchteten und asylsuchenden Menschen bereits seit 1993 das sogenannte Bremer Modell. Durch das Modell sollten neben dem verbesserten Zugang zum regulären Gesundheitssystem auch die Wohn-<br> und Lebensbedingungen von geflüchteten und asylsuchenden Menschen verbessert werden. Hierfür wurden unter Federführung des Gesundheitsamtes Anfang der 90er Jahre Standards für die Unterbringung erarbeitet. Diese adressieren gesundheitlich relevante Faktoren wie<br> beispielsweise die Mindestwohnfläche, die Hygiene, Gemeinschaftsräume, eine kultursensible Ernährung (wenn möglich mit individueller Kochgelegenheit), eine psychosoziale Betreuung sowie eine Beschäftigung insbesondere für Kinder. Seit 2016 gibt es zudem ein Gewaltschutzkonzept für die Unterkünfte im Land Bremen.</p>
<p>Für die Unterbringung von geflüchteten und asylsuchenden Menschen ist zudem die Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe entsprechend der EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU relevant. Zu besonders schutzbedürftigen Personen zählen unter anderem Minderjährige, Schwangere, Menschen mit psychischen Störungen oder Erkrankungen sowie Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Die Bundesländer in Deutschland sind verpflichtet, besondere Schutzbedarfe zu erfassen, um die entsprechenden Bedarfe im weiteren Asylverfahren, unter anderem bei der Unterbringung sowie der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung, zu berücksichtigen. In Bremen gab es von 2021 bis 2022 ein Modellprojekt zur Erfassung von besonderen Schutzbedarfen (BeSAFE). Eine systematische Erfassung besonderer Schutzbedarfe erfolgte in den letzten Jahren nach Auskunft des Senats auf eine Große Anfrage der Koalition zu der Thematik (zu Drucksache 21/151)<br> nicht.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund erkundigen wir uns nach dem derzeitigen Stand der Unterbringung von geflüchteten und asylsuchenden Menschen im Land Bremen im Hinblick auf gesundheitsrelevante Aspekte.</p>
<p>Wir fragen den Senat:<br> <em>Bezüglich der Unterbringung im Allgemeinen:</em><br> 1. Wurden die Anfang der 90er Jahre vom Gesundheitsamt erarbeiteten Standards für die Unterbringung von geflüchteten und asylsuchenden Menschen zu einem späteren Zeitpunkt nochmals überarbeitet und an aktuelle Erkenntnisse angepasst? Wenn nein, warum nicht und ist eine Überarbeitung in Zukunft geplant?<br> 2. Inwieweit werden die vom Gesundheitsamt erarbeiteten Standards zur Unterbringung in den jeweiligen Unterkünften eingehalten? (Bitte die einzelnen Standards und deren Einhaltung je Unterkunft angeben.)<br> a) Welche Gründe gibt es, wenn die Unterbringungsstandards nicht eingehalten werden?<br> b) Gibt es Unterkünfte, die eigene Standards zur Unterbringung erarbeitet haben? Wenn ja, in welchen Unterkünften ist dies der Fall, was beinhalten diese Standards und werden diese Standards in den jeweiligen Unterkünften eingehalten? (Bitte je Unterkunft angeben.)<br> 3. Erfolgt derzeit eine Beratung der Unterkunftsträger hinsichtlich der gesundheitlich relevanten Aspekte bei der Unterbringung?<br> a) Wenn ja, gab es in den letzten fünf Jahren Anpassungen in den Unterkünften infolge von Beratungen? (Bitte auflisten, welche Anpassungen vorgenommen wurden.)<br> 4. In welchen Unterkünften gibt es derzeit einen Hygieneplan und in welchen gibt es keinen solchen Plan? (Bitte pro Unterkunft angeben.)<br> a) Was wird in den jeweiligen Hygieneplänen geregelt? (Bitte für die Unterkünfte, wo ein Hygieneplan vorliegt, je Unterkunft angeben.)<br> b) Wenn es in Unterkünften keinen Hygieneplan gibt, was sind die Gründe hierfür? (Bitte je Unterkunft angeben.)<br> 5. Wie wird mit Infektionsausbrüchen in den einzelnen Unterkünften umgegangen? (Bitte je Unterkunft angeben.)<br> a) Wie häufig ist es in den letzten zwölf Monaten zu Infektionsausbrüchen in einzelnen Unterkünften gekommen? Um welche Infektionen handelte es sich dabei, und wie wurde in<br> diesen Fällen vorgegangen, um betroffene Bewohner:innen zu versorgen und weitere Ansteckungen zu verhindern? (Bitte je Unterkunft angeben.)<br> b) Welche und wie viele Möglichkeiten gibt es für Personen, welche sich mit einem Krankheitserreger infiziert haben, sich zu isolieren, um die anderen Bewohner:innen nicht anzustecken (beispielsweise Einzelzimmer, abgetrennte Sanitärräume et cetera)? (Bitte je<br> Unterkunft angeben.)<br> c) Was passiert, wenn die Kapazitäten vor Ort zur Isolation ausgeschöpft sind? (Bitte je Unterkunft angeben.)<br> d) Wie häufig ist es in den letzten zwölf Monaten vorgekommen, dass erkrankte Bewohner:innen sich nicht ausreichend isolieren konnten und damit ein erhöhtes Risiko für andere Bewohner:innen bestand, sich ebenfalls zu infizieren?<br> e) Welche Vorkehrungen werden in den einzelnen Unterkünften&nbsp; Betroffen, um Infektionsausbrüche so gut es geht zu vermeiden? (Beispielsweise Reinigungs- und Desinfektionspläne, Ausgabe von Masken und Tests, Aufklärungsarbeit et cetera – bitte sämtliche Maßnahmen auflisten.)<br> 6. Wie gut ist das Bremer Unterbringungssystem für geflüchtete und asylsuchende Menschen nach Ansicht des Senats auf zukünftige Pandemien oder Epidemien vorbereitet?<br> a) Gibt es Pläne, wie in solchen Fällen zukünftig vorgegangen wird und wie beispielsweise Massenausbrüche in Unterkünften sowie Kollektivquarantänen verhindert werden? Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus? Wenn nein, warum wurde ein solcher Plan bisher nicht erarbeitet und ist dies zukünftig vorgesehen?<br> 7. Wie häufig kam es in den letzten fünf Jahren zur Aufhebung der Wohnpflicht in Aufnahmeeinrichtungen nach § 47 Asylgesetz aus Gründen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge oder sonstigen Gründen? (Bitte jeweils die spezifischen Gründe mit angeben.)<br> 8. Wie wird das 2016 vom Senat verabschiedete Gewaltschutzkonzept in den einzelnen Unterkünften umgesetzt?<br> a) Wie erfolgt die Überprüfung der Einhaltung des Konzeptes?<br> b) Wie werden die im Konzept enthaltenen räumlichen und personellen Vorgaben in den einzelnen Unterkünften umgesetzt? (Bitte Vorgaben und Umsetzung je Unterkunft angeben.)<br> c) Wo gibt es die im Gewaltschutzkonzept vorgesehene neutrale Beschwerdestelle, und wie werden die Bewohner:innen über diese Möglichkeit informiert?<br> d) Wie viele und welche Art von Beschwerden bezüglich des Gewaltschutzes in den Unterkünften wurden seit Bestehen der neutralen Beschwerdestelle erfasst?<br> e) Wie viele Fälle von Gewalt in den Unterkünften wurden in den Jahren 2021 bis 2023 erfasst? Um welche Art von Gewalttaten handelte es sich dabei und von wem gingen die Gewalttaten aus?<br> f) Wie werden Betroffene von Gewalt über ihre Rechte aufgeklärt und bei der Inanspruchnahme von Hilfe unterstützt?<br> g) Gibt es für von Gewalt betroffene Personen gesonderte Unterbringungsmöglichkeiten?<br> h) Bestehen nach Kenntnissen des Senats derzeit Probleme bei der Umsetzung des Gewaltschutzes in den Unterkünften? Wenn ja, um was für Probleme handelt es sich hierbei, und welche Lösungsansätze werden verfolgt?<br> i) Wurde das Gewaltschutzkonzept nach seiner Erarbeitung nochmals überarbeitet und weiterentwickelt?<br> 9. Wie wird ein kultur- und diskriminierungssensibler Umgang mit den geflüchteten und asylsuchenden Menschen in den Unterkünften sichergestellt?<br> 10. Wie viele und welche Beschwerden vonseiten der Bewohner:innen in den Unterkünften (beispielsweise über Beschwerdebriefkästen) sind dem Senat aus den letzten zwölf Monaten bekannt?<br> a) Ist es in bestimmten Unterkünften gehäuft zu Beschwerden gekommen? Wenn ja, um welche Unterkünfte und um welche Art von Beschwerden handelte es sich hierbei, und wie wurde darauf reagiert?<br> 11. Wie bewertet der Senat, dass geflüchtete Menschen teils über viele Monate auf sehr engem Raum mit mehreren Personen in einem Zimmer ohne Privatsphäre et cetera untergebracht werden? Welche möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit sieht der Senat aus<br> diesen Unterbringungsverhältnissen?<br> <em>Bezüglich der Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe:</em><br> 12. Plant der Senat zukünftig eine systematische Erfassung besonderer Schutzbedarfe gemäß EU-Richtlinie 2013/33/EU? Wenn ja, gibt es bereits Ideen, mit welchem Verfahren und wie dies umgesetzt werden soll? Wenn nein, warum nicht?<br> 13. Welche Erkenntnisse konnten aus dem Modellprojekt „BeSAFE“ gewonnen werden, und was ist nach Abschluss des Projektes mit den Erkenntnissen und der Stelle, die im Rahmen des Projektes geschaffen wurde, passiert?<br> 14. Werden Mitarbeitende in den Unterkünften derzeit hinsichtlich der Erkennung von und dem Umgang mit besonderen Schutzbedarfen sensibilisiert und geschult? Wenn ja, wie erfolgt dies?<br> 15. Wie werden die geflüchteten und asylsuchenden Menschen in den Unterkünften über besondere Schutzbedarfe, ihre Möglichkeiten, diese geltend zu machen sowie über ihre Rechte bei Vorhandensein eines besonderen Schutzbedarfs aufgeklärt?<br> 16. Bei wie vielen geflüchteten und asylsuchenden Menschen wurden in den letzten fünf Jahren im Land Bremen besondere Schutzbedarfe identifiziert, und um welche Schutzbedarfe handelte es sich dabei? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln.)<br> a) Wie viele dieser Schutzbedarfe wurden im Rahmen des Aufnahmeprozesses und wie viele im Rahmen der medizinischen und psychologischen Beratungs- und Behandlungsangebote in den Unterkünften identifiziert?<br> b) Wie wurden diese Schutzbedarfe bei der Unterbringung und der gesundheitlichen Versorgung adressiert? (Bitte nach Schutzbedarfen aufschlüsseln.)<br> 17. Gibt es aus Sicht des Senats derzeit Handlungsbedarfe zur Verbesserung der Unterbringung und Versorgung von geflüchteten und asylsuchenden Menschen mit besonderen Schutzbedarfen im Land Bremen? Wenn ja, um welche Handlungsbedarfe geht es hierbei, und gibt es bereits Planungen zur Bearbeitung dieser Handlungsbedarfe?<br> <em>Bezüglich des Gesundheitszustands geflüchteter und asylsuchender Menschen:</em><br> 18. Wie viele und welche körperlichen und psychischen Erkrankungen wurden in den letzten fünf Jahren bei geflüchteten und asylsuchenden Menschen im Land Bremen diagnostiziert? (Bitte je Jahr angeben.)<br> 19. Welche Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention gibt es für geflüchtete und asylsuchende Menschen im Land Bremen?<br> a) Wo sind diese angesiedelt und wie werden diese in Anspruch genommen?<br> b) Inwieweit werden in diesen Angeboten auch die belastenden Lebensbedingungen im Asyl adressiert?<br> c) Sieht der Senat Bedarf, Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention für geflüchtete und asylsuchende Menschen zukünftig auszubauen? Wenn ja, was für Angebote fehlen nach Ansicht des Senats und ist ein Ausbau bereits geplant?</p>
<p>Nelson Janßen, Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Janßen</category><category>Gesundheit</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254163</guid>
                <pubDate>Thu, 20 Mar 2025 00:26:00 +0100</pubDate>
                <title>&quot;Begleitetes Trinken“ abschaffen – Jugendliche besser schützen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/gesundheit-und-pflege/detail/news/begleitetes-trinken-abschaffen-jugendliche-besser-schuetzen/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Alkohol ist schädlich für den Körper und für das Gehirn. Insbesondere für Kinder und Jugendliche, deren Gehirn sich in der Entwicklung befindet, stellt er eine große Gefahr dar. Bereits geringe Mengen können zu einer erhöhten Risikobereitschaft, Enthemmtheit und häufig auch zu aggressivem Verhalten führen. Darüber hinaus kann Alkoholkonsum zu zahlreichen Folgeerkrankungen führen und erhöht das Krebsrisiko. Dem Alkoholatlas 2022 zufolge lassen sich etwa 20.000 Krebsneuerkrankungen auf Alkoholkonsum zurückführen. Es ist bereits seit Ende der 1990er Jahre bekannt, dass die Gefahr im Lebensverlauf eine Alkoholsucht zu entwickeln, bei Jugendlichen vier Mal höher ist, wenn sie vor dem 15. Lebensjahr regelmäßig Alkohol konsumiert haben. Das belegte eine Studie des US-amerikanischen National Institute on Alcohol Abuse and Alcoholism.</p>
<p>Dennoch existiert in Deutschland bis heute eine völlig aus der Zeit gefallene Regelung: Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) erlaubt Gaststätten und Verkaufsstellen, Jugendlichen bereits ab 14 Jahren Bier und Wein im Beisein einer sorgeberechtigten Person (§ 9 Absatz 2 JuSchG) auszuschenken oder ihnen den Konsum zu gestatten. Diese Ausnahmeregelung steht in keinem Verhältnis zu den gesundheitlichen Risiken, die mit dem Konsum von Alkohol gerade in jungen Jahren einhergehen. Alkoholkonsum ist für Jugendliche nicht weniger schädlich, wenn Erziehungsberechtige anwesend sind. Vielmehr verharmlost die derzeitige Regelung die Gefahren von Alkohol. Befragungen zeigen auch, dass die Bevölkerung in Deutschland längst bereit für eine schärfere Rechtslage ist: Eine Umfrage der Stabstelle Krebsprävention des Deutschen Krebsforschungszentrums aus 2022 ergab sogar, dass die Mehrheit der Befragten eine Anhebung des Mindestalters für den Erwerb und den Konsum von Alkohol auf 18 Jahre befürwortet.</p>
<p>Laut der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. findet der erste Alkoholkonsum in Deutschland im Durchschnitt mit 13,8 Jahren statt. Der europäische Vergleich unterstreicht, dass gerade in Deutschland Handlungsbedarf besteht: Laut einer Studie von HBSC (Health Behaviour and School-Aged Children) und WHO (Weltgesundheitsorganisation) von 2022 liegt der Anteil der 15-Jährigen in Deutschland, die in den letzten 30 Tagen Alkohol konsumiert haben, mit 56 Prozent bei Mädchen und 54 Prozent bei Jungen auf Platz drei unter denEU-Staaten (EU-Durchschnitt Mädchen 38 Prozent, Jungen 36 Prozent).</p>
<p>Auf der Gesundheitsminister:innenkonferenz (GMK) im Juni 2024 wurde auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns einstimmig beschlossen, dass das sogenannte „Begleitete Trinken“ für Jugendliche ab 14 Jahren abgeschafft werden soll. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich wiederholt für die Abschaffung des begleiteten Trinkens für 14- bis 16-Jährige ausgesprochen. Derzeit werden gesetzliche sowie versorgungs- und rechtspolitische Maßnahmen zur Prävention des Konsums von Alkohol bei Jugendlichen geprüft. Die AG Suchthilfe der Arbeitsgemeinschaften der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) hat bereits in Anbetracht der gravierenden gesundheitlichen Folgen frühzeitigen Alkoholkonsums die Abschaffung des sogenannten „Begleiteten Trinkens“ nach § 9 Absatz 2 JuSchG als sinnvolle verhältnispräventive Maßnahme befürwortet.</p>
<p>Das Abschaffen des „Begleiteten Trinkens“ ist selbstverständlich nicht ausreichend, um Jugendliche vom Alkohol fernzuhalten und der Normalisierung und Verharmlosung von Alkoholkonsum in Deutschland entgegenzuwirken. Aber es ist eine notwendige Gesetzesanpassung, um Jugendliche zu schützen und die Präventionsangebote und Sensibilisierungsarbeit insbesondere bei Jugendlichen nicht durch eine antiquierte und aus heutiger Sicht falsche Ausnahme im Jugendschutz zu konterkarieren.</p>
<p>Die Abschaffung des begleiteten Trinkens unter 16 Jahren ist darum im Sinne des Jugendschutzes überfällig und aus gesundheitspolitischer Sicht notwendig, um möglichst frühzeitig für die Gefahren von Alkohol zu sensibilisieren. Dabei geht es nicht zuletzt um ein Signal an Eltern: Es ist auch ihre Aufgabe, Jugendliche so lange wie möglich von Alkohol fernzuhalten.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. eine Bundesratsinitiative zu ergreifen, möglichst gemeinsam mit anderen Ländern, mit dem Ziel der Streichung von § 9 Absatz 2 des Jugendschutzgesetzes, um die Abgabe von Alkohol an unter 16-Jährige auch in Begleitung sorgeberechtigter Personen zu untersagen;<br> 2. der staatlichen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz sowie der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und Integration ein Jahr nach Beschlussfassung zu berichten.&nbsp;</p>
<p>Ute Reimers-Bruns, Selin Arpaz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Ralph Saxe, Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Gesundheit</category><category>Kinder und Jugend</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254688</guid>
                <pubDate>Thu, 27 Feb 2025 15:33:00 +0100</pubDate>
                <title>Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche in psychischen Krisen ausbauen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/gesundheit-und-pflege/detail/news/unterstuetzungsangebote-fuer-kinder-und-jugendliche-in-psychischen-krisen-ausbauen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD: Die Mitteilung des Senats auf eine Große Anfrage der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und DIE LINKE (Drucksache 21/250) sowie der aktuelle Landesgesundheitsbericht zeigen deutlich, wie wichtig das Thema psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen ist und wie hoch die Bedarfe in diesem Zusammenhang in Bremen und Bremerhaven sind.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Mitteilung des Senats auf eine Große Anfrage der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und DIE LINKE (Drucksache 21/250) sowie der aktuelle Landesgesundheitsbericht zeigen deutlich, wie wichtig das Thema psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen ist und wie hoch die Bedarfe in diesem Zusammenhang in Bremen und Bremerhaven sind. In den letzten Jahren haben die Krisen in der Welt zugenommen: Pandemie, Klimakrise, Kriege. Dies macht den Kindern und Jugendlichen Sorge und belastet ihre Psyche zusätzlich. Aber auch Krisen im privaten Umfeld der Kinder und Jugendlichen, wie Streitigkeiten, Mobbing, Trennung oder Suchterkrankungen der Eltern, können zu psychischen Belastungen führen.</p>
<p>Die Antworten des Senats auf die Große Anfrage zeigen sehr deutlich, dass die Bandbreite der psychischen Herausforderungen für Kinder und Jugendliche sehr groß ist. Es ist eine steigende Anzahl von psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen zu beobachten, demgegenüber stehen zunehmende Engpässe in der psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung. Daher ist es wichtig, die Angebote in allen Bereichen von Prävention und Früherkennung bis zu Behandlung und Unterstützung auszubauen. Bei den präventiven Maßnahmen sollte ein stärkerer Fokus auf den Bereich der Verhältnisprävention gelegt werden, sodass gesundheitsfördernde Lebenswelten in Bremen und Bremerhaven gestärkt werden. Zudem zeigte sich, dass Kinder und Jugendliche aus Ortsteilen mit niedrigem Sozialindex deutlich häufiger von psychischen Erkrankungen betroffen sind – dies muss beim Ausbau und der Ausgestaltung von Unterstützungsangeboten berücksichtigt werden. In diesen Stadtteilen gibt es entgegen der Bedarfslage meist deutlich weniger psychotherapeutische Praxen als in wohlhabenden Stadtteilen. Die Kassenärztliche Vereinigung in Bremen hat es bisher abgelehnt, die Anzahl der Psychotherapeut:innen auf Stadtteilebene anstatt auf kommunaler Ebene zu planen, um so für mehr psychotherapeutische Praxen in unterversorgten Stadtteilen zu sorgen. Daher müssen Wege gefunden werden, die Versorgung in diesen Stadtteilen dennoch im Rahmen der landespolitischen Möglichkeiten zu verbessern.</p>
<p>Die Ergebnisse der SCHULBUS-Untersuchung zeigen, dass es gerade im Zusammenhang mit Substanzkonsum, aber auch Medienkonsum und Essstörungen passende Präventionsangebote braucht, die Kinder und Jugendliche bereits vor der Entstehung einer Abhängigkeitserkrankung erreichen und aufklären. Im Dezember 2023 hat der Senat ein Eckpunktepapier für eine integrierte Drogenhilfestrategie in Bremen vorgelegt. Dieses beinhaltet bereits wichtige Maßnahmen, bei denen in Bezug auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen vor allem die geplante personelle Verstärkung des Referates Gesundheit und Suchtprävention beim Landesinstitut für Schule zu nennen ist. Hier werden konkrete Maßnahmen für eine Stärkung des Systems Schule im Bereich der psychischen Gesundheit und Suchtprävention entwickelt und durchgeführt.</p>
<p>Gleichzeitig gehen die Unterstützungsbedarfe von Kindern und&nbsp;Jugendlichen in psychischen Krisen über die in der Drogenhilfestrategie genannten hinaus. Es gibt bereits einige gelungene Angebote zur Prävention, wie zum Beispiel die Projekte im Rahmen der Psychiatriereform (beispielsweise FAMOS und das Elterntraining „Shift“), die regionalen Fachkräfte für psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und die Gesundheitsfachkräfte an Schulen. Die Antworten auf die Anfrage zeigen aber auch, welche hohen Bedarfe es weiterhin gibt und dass die Angebote und auch die Organisation der Angebote noch ausbaufähig sind, damit sichergestellt werden kann, dass die Unterstützung bei allen Kindern und Jugendlichen ankommt. Die Familienangehörigen der Kinder und Jugendlichen müssen stärker in die Präventionsarbeit miteingebunden werden. Hierfür müssen die bestehenden Angebote noch weiter ausgeweitet werden. Eine ressortübergreifende Zusammenarbeit ist hier essenziell (Mental Health in All Policies), neben dem Gesundheitsressort müssen auch in anderen Ressorts verstärkt Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen umgesetzt werden.</p>
<p>Darüber hinaus braucht es einen einfacheren Zugang zu den Versorgungsangeboten. Die bereits bestehende Möglichkeit, gezielt nach mehrsprachigen psychotherapeutischen Angeboten suchen zu können, ist gut. Das Angebot könnte im Zusammenhang mit der Erstellung einer Übersicht freier ambulanter Therapieplätze jedoch noch ausgebaut und um weitere Merkmale ergänzt werden. Eine gesetzliche Grundlage zur Erstellung einer solchen Übersicht existiert bisher nicht, daher wäre dies nur als freiwillige Dienstleistung der Psychotherapeut:innen möglich.</p>
<p>Auf Bundesebene muss dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) der Auftrag für eine Reform der Bedarfsplanung gegeben werden. Die Wartezeiten auf einem ambulanten Therapieplatz sind gerade für Kinder und Jugendliche mit sechs Monaten zu lang. Das ist nicht tragbar. Für Psychotherapeut:innen, die hauptsächlich oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, müssen deshalb eine eigene Arztgruppe geschaffen und die Verhältniszahlen bedarfsgerecht abgesenkt werden.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, zeitnah die<br> psychotherapeutische Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht anzupassen;<br> 2. im Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen, der Ärztekammer und Psychotherapeutenkammer sowie den Berufsverbänden der Psychotherapeut:innen die Möglichkeit einer Übersicht über die Gesamtzahl von freien Therapieplätzen im Land Bremen zu prüfen;<br> 3. zu prüfen, inwiefern durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen die Bekanntheit der Rufnummer 116 117 für die psychotherapeutische Sprechstunde sowie die öffentlich einsehbaren Listen der im Land Bremen arbeitenden Psychotherapeut:innen verbessert werden kann;<br> 4. wohnortnahe präventive Angebote und Hilfen für die seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen bedarfsgerecht auszubauen, durch den Aufbau von Präventionsketten sinnvoll aufeinander abzustimmen und dabei insbesondere auch die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Verhältnissen zu berücksichtigen;<br> 5. zu untersuchen, inwieweit alle Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarfen von den derzeitigen Angeboten zur Prävention und Behandlung psychischer Erkrankungen erreicht werden (beispielsweise auch Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung, aus sozial benachteiligten Verhältnissen) und bei Bedarf die Schaffung passender Angebote zu prüfen, um eine bedarfsgerechte Versorgung aller zu gewährleisten;<br> 6. in der Stadtentwicklung und in Bauvorhaben rund um Büro- und Gesundheitsbauten stärker die räumlichen Anforderungen für Psychotherapiepraxen zu berücksichtigen, sodass insbesondere in zentrumsfernen Stadtteilen mehr geeignete und bezahlbare Räume für Psychotherapiepraxen entstehen;<br> 7. bestehende Angebote in der Präventionsarbeit, insbesondere in Bezug auf Substanzkonsum, Medienkonsum, Essstörungen und andere psychische Erkrankungen, zu stärken und in noch nicht beteiligten Schulen für die Angebote zu werben. Dem Landesinstitut für Schule sollte dabei eine zentrale Rolle zukommen;<br> 8. die ressortübergreifende Zusammenarbeit im Sinne von Mental Health in All Policies (MHiAP) im Rahmen der bestehenden Arbeits- und Austauschformate zu verstärken und zu verstetigen und gemeinsame Strategien zur Adressierung der Ursachen von psychischen Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln und umzusetzen;<br> 9. den staatlichen Deputationen für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz, für Soziales, Jugend und Integration sowie für Kinder und Bildung innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung zu berichten.</p>
<p>Dr. Franziska Tell, Sahhanim Görgü-Philipp, Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Nelson Janßen, Miriam Strunge, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke<br> Ute Reimers-Bruns, Katharina Kähler, Selin Arpaz, Heike Kretschmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Strunge</category><category>Gesundheit</category>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-254006</guid>
                <pubDate>Wed, 05 Feb 2025 17:13:00 +0100</pubDate>
                <title>Lipödem-Betroffene unterstützen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/gesundheit-und-pflege/detail/news/lipoedem-betroffene-unterstuetzen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke: Bundesweit leiden knapp drei Millionen Frauen unter einer krankhaften Fettverteilungsstörung (Lipödem). Das Krankheitsbild betrifft fast ausschließlich Frauen und beeinträchtigt das Leben der Betroffenen oft enorm. Die Ursache der Erkrankung ist unbekannt. Betroffene leiden unter Symptomen wie Berührungs- und/oder Druckschmerz, Neigung zu Hämatomen, Spannungs- und Schweregefühl der Arme und Beine sowie Bewegungseinschränkungen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Bundesweit leiden knapp drei Millionen Frauen unter einer krankhaften Fettverteilungsstörung (Lipödem). Das Krankheitsbild betrifft fast ausschließlich Frauen und beeinträchtigt das Leben der Betroffenen oft enorm. Die Ursache der Erkrankung ist unbekannt. Betroffene leiden unter Symptomen wie Berührungs- und/oder Druckschmerz, Neigung zu Hämatomen, Spannungs- und Schweregefühl der Arme und Beine sowie Bewegungseinschränkungen.<br> Zudem kann ein Lipödem für die Betroffenen psychisch sehr belastend sein. Anknüpfend an den Bürgerschaftsbeschluss „Medizin und gesundheitliche Vorsorge verbessern – Forschungsdefizite zu Frauen und weiblichen Körpern aufholen“ (Drs. 21/403) zeigt sich analog zu vielen Krankheitsbildern, die vornehmlich oder ausschließlich Frauen betreffen auch hier, dass Betroffene vielfach einen langen Leidensweg ohne dezidierte Diagnose und adäquate Therapie erleiden müssen. Mangelnde Erforschung und dadurch auch eine mangelnde pharmakologische und ärztliche Versorgung bleiben vor allem Probleme, von denen Frauen be-<br> troffen sind.<br> Aus diesem Grund hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2019 eine Erprobungsstudie beschlossen, die sogenannte LIPLEG-Studie, welche durch das Zentrum für klinische Studien (ZKS) der Universität Köln betreut wird und 2021 gestartet ist und in der die offenen Fragen des Nutzens einer Fettabsaugung, genannt Liposuktion, bei Lipödemen sowie mögliche Risiken geklärt werden sollen.<br> Für Lipödem-Betroffene ist die frühzeitige Diagnosestellung und Aufklärung über Ihre Erkrankung entscheidend. Hierfür müssen Mediziner:innen und weitere Gesundheitsfachberufe insbesondere in der Ausbildung sensibilisiert werden und das Krankheitsbild Lipödem muss Teil der Aus-, Fort- und Weiterbildung werden. Auch die Finanzierung seitens der Krankenkassen<br> bedarf einer Überarbeitung. Bislang wird vielfach nur eine konservative Behandlung des Krankheitsbildes verfolgt, welche von der Krankenkasse übernommen wird. Sie beinhaltet Kompressionsstrümpfe sowie eine Drainage-Therapie. Erst ab dem sogenannten Stadium drei tragen die Krankenkassen die Kosten einer Liposuktion. Fachärzt:innen empfehlen die-<br> sen Eingriff bereits zu einem früheren Stadium, um Beschwerden frühzeitiger effektiv zu lindern. Da für die Liposuktion bisher aber noch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Nutzen vorliegen, wird von dem G-BA die oben benannte Studie durchgeführt. Die Ergebnisse der Studie sollen in diesem Jahr vorliegen, auf Basis dessen die Kostenübernahme der<br> Liposuktion durch die gesetzliche Krankenkasse entschieden wird.<br> Es besteht zusammenfassend Handlungsbedarf, das Krankheitsbild unter Mediziner:innen und weiteren Gesundheitsfachberufen bekannter zu machen, eine frühzeitige Aufklärung der Patient:innen zu verbessern sowie die Ursachenforschung und Therapiemöglichkeiten zu verbessern.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. geschlechtergerechte Gesundheit verstärkt auf die Agenda der Gesundheitsminister:innenkonferenz zu setzen und mit den beteiligten Akteur:innen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung von Aufklärung, Versorgung und Forschung zu vereinbaren;<br> 2. zu prüfen, welche Folgestudien über die LIPLEG-Studie hinaus sinnvoll für die weitere Erforschung des Krankheitsbildes Lipödem sind und welche Fördermöglichkeiten dafür bestehen oder zu schaffen sind;<br> 3. zu prüfen, inwieweit im Rahmen der Landesgesundheitsberichterstattung die Gesundheits- und Versorgungslage von Lipödem-Betroffenen im Land Bremen erfasst werden können;<br> 4. gemeinsam mit der Ärztekammer Bremen zu prüfen, inwieweit das Thema Lipödem – entsprechend dem aktuellen Stand der Forschung – derzeit in der Fort- und Weiterbildung für Ärzt:innen sowie in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von weiterem medizinischem Fachpersonal angeboten wird und diese Angebote gegebenenfalls (weiter) zu entwickeln;<br> 5. der staatlichen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz binnen sechs Monaten nach Beschlussfassung über die Umsetzung zu berichten.</p>
<p>Ute Reimers-Bruns, Volker Stahmann, Holger Welt, Selin Arpaz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion Bremen</category><category>Janßen</category><category>Gesundheit</category>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-253364</guid>
                <pubDate>Thu, 02 Jan 2025 20:10:00 +0100</pubDate>
                <title>Aktuelle und diversitätssensible Gesundheitsdaten für Bremen: Modernisierung der Gesundheitsberichterstattung für eine bessere gesundheitspolitische Planung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/gesundheit-und-pflege/detail/news/aktuelle-und-diversitaetssensible-gesundheitsdaten-fuer-bremen-modernisierung-der-gesundheitsberichterstattung-fuer-eine-bessere-gesundheitspolitische-planung/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD: Die Gesundheitsberichterstattung in Bremen analysiert und interpretiert verschiedene Daten zum Gesundheitszustand, der sozialen Lage und zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. So können Gesundheitsrisiken und Unterschiede im Gesundheitszustand und der Gesundheitsversorgung innerhalb der Bevölkerung erkannt und mit passenden Maßnahmen angegangen werden. Die Berichterstattung ist somit eine wichtige Grundlage für die Planung gesundheitspolitischer Maßnahmen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Gesundheitsberichterstattung in Bremen analysiert und interpretiert verschiedene Daten zum Gesundheitszustand, der sozialen Lage und zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. So können Gesundheitsrisiken und Unterschiede im Gesundheitszustand und der Gesundheitsversorgung innerhalb der Bevölkerung erkannt und mit passenden Maßnahmen angegangen werden. Die Berichterstattung ist somit eine wichtige Grundlage für die Planung gesundheitspolitischer Maßnahmen.</p>
<p>Aktuell wird das Potenzial der Berichterstattung jedoch nicht vollständig genutzt. Die Landesgesundheitsberichte erscheinen entsprechend der gesetzlichen Vorgabe derzeit nur alle vier Jahre, was dazu führt, dass politische Entscheidungen oftmals auf veralteten Daten beruhen. Veränderungen im Gesundheitszustand der Bevölkerung oder neue Gesundheitsrisiken werden dadurch teils zu spät erkannt, was eine rechtzeitige Anpassung der Gesundheitsversorgung an diese Herausforderungen erschwert. Kürzere Berichtsintervalle und Fokusberichte zu aktuellen Themen und Entwicklungen könnten helfen, schneller und gezielter auf gesundheitliche Versorgungsbedarfe in der Bevölkerung zu reagieren.</p>
<p>Auch gibt es noch Handlungsbedarf in Bezug darauf, wie unterschiedliche Gesundheitsrisiken und gesundheitliche Bedarfe in der Bevölkerung im Rahmen der Berichterstattung adressiert werden. Die aktuellen Berichte erfassen beispielsweise geschlechtsspezifische Unterschiede im Gesundheitszustand und der Versorgung oder die gesundheitlichen Bedarfe von Menschen mit eigener oder familiärer Migrationserfahrung nicht ausreichend differenziert genug. So wird bei Geschlecht bisher nur nach „männlich“ und „weiblich“ unterschieden, obwohl seit 2018 auch rechtlich mehr als zwei Geschlechter anerkannt sind.</p>
<p>Über die Gesundheit und Versorgung von Frauen und queeren Menschen gibt es nur wenige Daten. Da die Forschung lange vor allem auf den männlichen Körper als Norm fokussiert war, werden Krankheiten und Symptome bei Frauen und queeren Menschen oft noch unzureichend verstanden, und ihre speziellen Bedürfnisse werden bisher wenig berücksichtigt. Bereits der durch die Bürgerschaft beschlossene Antrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu „Medizin und gesundheitliche Vorsorge verbessern – Forschungsdefizite zu Frauen und weiblichen Körpern aufholen“ (Drucksache 21/403) weist auf dieses Problem hin und hat eine Überprüfung auf geschlechts- und genderspezifischen<br> Bias der Datensätze zu Gesundheit beschlossen.</p>
<p>Bei Menschen mit eigener oder familiärer Migrationserfahrung wird größtenteils nur nach „Menschen mit“ und „Menschen ohne Migrationshintergrund“ in den Daten unterschieden. Dieser Begriff umfasst jedoch eine sehr unterschiedliche Gruppe von Menschen, die sich in ihrer sozialen Lage, Bildung, Einwanderungsgeschichte und Diskriminierungserfahrungen stark unterscheiden. Dadurch haben sie auch verschiedene Gesundheitsbedarfe, die jedoch nicht umfassend beachtet werden können, wenn diese Unterschiede nicht genauer betrachtet werden.</p>
<p>Die Gesundheitsberichterstattung kann diese Datenlücken bisher nicht vollständig schließen, da im Rahmen der Berichterstattung zum Großteil keine eigenen Daten erhoben werden, sondern vorrangig auf bestehende Daten wie die des Statistischen Landesamtes Bremens oder auf Krebsregisterdaten zurückgegriffen wird. Einige Daten, wie die der Schuleingangsuntersuchung, werden eigenständig erhoben.<br> Die in der Berichterstattung genutzten Daten müssten zukünftig differenzierter erfasst werden, damit die Gesundheitsberichterstattung hierauf aufbauend zielgerichtetere Analysen und Handlungsempfehlungen bieten kann. Daneben könnten auch Fokusberichte, welche neben statistischen Routinedaten weitere Daten und Erkenntnisse aus aktuellen Studien einschließen, dazu beitragen, dass die Gesundheitsberichterstattung künftig besser unterschiedliche Gesundheitsrisiken und Versorgungsbedarfe in der Bevölkerung erfasst und somit diversitätssensibler wird.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. durch die Veröffentlichung zusätzlicher themenbezogener Berichte in kürzeren Zeitabständen eine aktuellere Datengrundlage für die Gesundheitsplanung im Land Bremen zu schaffen;<br> 2. zu prüfen, wie die Gesundheitsberichterstattung diversitätssensibler gestaltet werden kann und entsprechende Möglichkeiten hierzu auszuschöpfen. Im Rahmen dessen soll auch geprüft werden, inwieweit die zu Grunde liegenden Daten der Gesundheitsberichterstattung diversitätssensibler erfasst werden können und inwieweit die Gesundheit und Gesundheitsversorgung verschiedener<br> Bevölkerungsgruppen (bspw. Frauen, queeren Menschen, Menschen mit eigener oder familiärer Einwanderungsgeschichte) in der Landesgesundheitsberichterstattung im Rahmen eigener Themenschwerpunkte besser berücksichtigt werden können;<br> 3. der staatlichen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz innerhalb von einem Jahr nach der Beschlussfassung über den Umsetzungsstand Bericht zu erstatten und nach sechs Monaten einen Zwischenbericht vorzulegen.</p>
<p>Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Ute Reimers-Bruns, Selin Arpaz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Gesundheit</category>
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                <guid isPermaLink="false">news-253361</guid>
                <pubDate>Sat, 28 Dec 2024 19:44:00 +0100</pubDate>
                <title>Ratten effektiver bekämpfen: Einführung eines neuen Meldesystems sowie eines verbesserten Abfallmanagements für Bremen </title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/gesundheit-und-pflege/detail/news/ratten-effektiver-bekaempfen-einfuehrung-eines-neuen-meldesystems-sowie-eines-verbesserten-abfallmanagements-fuer-bremen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen: Ratten breiten sich überall dort aus, wo Nahrung zu finden ist. Damit zählen große Städte, in denen auch angesichts größerer Müllaufkommen besonders viel Nahrung zu finden ist, zu beliebten Lebensräumen von Ratten. Verstärkt wird dies in der Stadt Bremen durch die Lage am Wasser, in dessen Nähe Tiere gerne Unterschlupf suchen. Die Kanalisation dient Ratten in der Regel als Transportweg, vor allem die privaten Hausanschlüsse und der dortige Schutz vor natürlichen Feinden bieten Rückzugs- und Nistmöglichkeiten, falsch entsorgte Küchenabfälle erweitern Möglichkeiten zur Nahrungsaufnahme.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Ratten breiten sich überall dort aus, wo Nahrung zu finden ist. Damit zählen große Städte, in denen auch angesichts größerer Müllaufkommen besonders viel Nahrung zu finden ist, zu beliebten Lebensräumen von Ratten. Verstärkt wird dies in der Stadt Bremen durch die Lage am Wasser, in dessen Nähe Tiere gerne Unterschlupf suchen. Die Kanalisation dient Ratten in der Regel als Transportweg, vor allem die privaten Hausanschlüsse und der dortige Schutz vor natürlichen Feinden bieten Rückzugs- und Nistmöglichkeiten, falsch entsorgte Küchenabfälle erweitern Möglichkeiten zur Nahrungsaufnahme.</p>
<p>Ratten können sich besonders schnell vermehren und Infektionskrankheiten auch auf Haustiere übertragen. Daher ist es aus Gründen des Gesundheitsschutzes geboten, frühzeitig einen Rattenbefall in der Stadt zu erkennen und zu bekämpfen. Dabei kommt einem effektiven Meldesystem sowie einem vorbeugenden Abfallmanagement, das eine unkontrollierte Ansammlung und Lagerung von Abfällen in der Stadt verhindert, besondere Bedeutung zu.</p>
<p>Die Rattenbekämpfung wird in der Stadt Bremen aktuell in der Regel individuell durch betroffene Grundstückseigentümer:innen vorgenommen, vielfach durch die Beauftragung von Fachbetrieben. Außerdem gibt es eine Meldestelle beim Gesundheitsamt Bremen, die im Rahmen von telefonischen Sprechzeiten und per Mail erreichbar ist. Neben der zeitnahen Beauftragung von Kammerjäger:innen ist ein umfassendes und abgestimmtes Vorgehen sowie eine rasche Kenntnis über lokal zunehmende Rattenpopulationen nötig.</p>
<p>Die Stadt Bremen benötigt eine Meldepflicht bei Rattenbefall, um frühzeitig größere Rattenbefälle zu erkennen und entsprechend handeln zu können. Zu diesem Zweck muss ein niedrigschwelliges zentrales Meldesystem beim Gesundheitsamt Bremen geschaffen werden, mit dem Bürger:innen schnell und zu jeder Zeit Meldungen über Rattensichtungen oder Anzeichen von – 2 –<br> Rattenbefällen abgeben können. In dieses Meldesystem müssen alle bisher mit der Rattenbekämpfung befassten Stellen der Stadt, wie etwa Immobilien Bremen, hanseWasser, Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst (LMTVet) und Ordnungsamt, eingebunden werden. Es gilt standardisierte Prozesse zu entwickeln, wie bei der Bekämpfung eines Rattenbefalls vorzugehen ist. Auch die Einbindung relevanter privater Grundstückseigentümer, zum Beispiel Kleingärtenvereine, in diese Prozesse soll hierbei geprüft werden. Eine Bündelung sämtlicher Aktivitäten in Verbindung mit einem im System gemeldeten Rattenbefall soll im Bremer Gesundheitsamt erfolgen. Von dort erfolgt auch eine Information und Rückmeldung an die Bürger:innen, die einen Befall gemeldet haben. In Fällen, in denen ein großflächigerer Rattenbefall erkennbar ist, sollen die Abwassernetzbetreiber wie hanseWasser dazu verpflichtet werden, geeignete Maßnahmen zur Rattenbekämpfung zu ergreifen.</p>
<p>Zudem gilt es, das Abfallmanagement in der Stadt Bremen zu verbessern, um einer übermäßigen Vermehrung der Tiere vorzubeugen. Möglichst alle Gewerbebetriebe in der Stadt, die die Voraussetzungen erfüllen, sollten die Gelbe Tonne nutzen. Die Materialstärke des Gelben Sacks muss verstärkt werden. Hierfür bedarf es Gespräche mit den beauftragten Entsorgern. Für größere Wohnanlagen sollen durch die Eigentümer:innen zentrale Müllsammelstellen geschaffen werden. Außerdem sollen im öffentlichen Raum weitere geschlossene Müllbehälter aufgestellt werden und das Personal im Bereich Stadtreinigung auch für die Bekämpfung von Ratten qualifiziert werden. Eventuell müssen auch die Reinigungs- und Leerungsintervalle in betroffenen Gebieten verändert und verstärkt werden.</p>
<p>Wichtig ist ferner, über die Ursachen und Folgen von Rattenbefall immer wieder zu sensibilisieren. Dazu ist das Bremer Gesundheitsamt aufzufordern, in betroffenen Gebieten gezielte Informationskampagnen durchzuführen.<br> Mit einem Meldesystem sowie dem Bündel an gezielten Maßnahmen gegen Ratten wird dem Gesundheitsschutz und der gesellschaftlichen Relevanz Rechnung getragen und die Aufenthaltsqualität in unseren Quartieren weiter verbessert.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br> Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,<br> 1. in der Stadtgemeinde Bremen eine Meldepflicht bei sichtbaren Anzeichen eines Rattenbefalls einzuführen;<br> 2. unterstützend ein zentrales Meldesystem für Ratten beim Gesundheitsamt Bremen zu schaffen, das alle Meldungen dokumentiert. Aus diesem System heraus sollen die einzuleitenden Maßnahmen für die zuständigen Stellen angestoßen, koordiniert und gesteuert werden sowie eine Rückmeldung an die Bürger:innen erfolgen;<br> 3. bei Anzeichen eines Rattenbefalls die Kanalnetzbetreiber zu verpflichten, vor Ort geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung des Rattenbefalls zu ergreifen. Auch bei privaten Anschlüssen und bei Kanalsystemen, die in Verantwortung des Amts für Straßen und Verkehr (ASV) liegen, sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das Gesundheitsamt ist zu verpflichten, im Falle eines Befalls für umfassende Informationen im betroffenen Bereich Sorge zu tragen;<br> 4. zur Prävention von Rattenbefällen das Abfallmanagement und damit die Stadtsauberkeit in der Stadt Bremen zu verbessern, indem a) in Bezug auf Verpackungsmüll sichergestellt wird, dass alle Gewerbebetriebe, die die Voraussetzungen erfüllen, in der Stadt Bremen über eine Gelbe Tonne verfügen und bei Bedarf und Verfügbarkeit für die Tonnen flexibel Abstellflächen zur Verfügung gestellt werden. Dabei ist zu prüfen, in welchem Rahmen Gewerbebetriebe zur Nutzung einer solchen Tonne verpflichtet werden können;<br> b) Gespräche mit dem beauftragten Entsorgungsunternehmen geführt werden, mit dem Ziel die Materialstärke und damit die Reißfestigkeit des Gelben Sackes zu erhöhen und wo möglich die Ausgabe von Gelben Tonnen für privat Personen zu steigern;<br> c) bei größeren Wohnanlagen Vermieter:innen dazu verpflichtet werden, zentrale Müllsammelstellen auch für Verpackungsmüll einzurichten und dabei sicherzustellen, dass<br> — die verwendeten Behälter im besonderen Maße für Ratten nur schwer zugänglich sind;<br> — die vorhandenen Kapazitäten den Bedarfen in den Wohnanlagen entsprechen;<br> — durch entsprechende Maßnahmen wie Zugangskontrollmechanismen diese nicht zu einer Zunahme<br> illegaler Vermüllung führen;<br> — durch regelmäßige Entleerungen einer Überfüllung der Container vorgebeugt wird;<br> d) geprüft wird, inwiefern in besonders betroffenen Bereichen, wie zum Beispiel Gröpelingen, Blumenthal, Vegesack, Hemelingen oder anderen im Sauberkeitsranking kritisch bewerteten Gebieten, eine Lagerung von Rest-, Bio- und Verpackungsmüll in Unterflursystemen, bei welchen der Abfall in speziellen in den Boden eingelassenen Abfallsystemen aufbewahrt wird und welche durch die Bauweise einen besseren Schutz vor Ratten bieten, eine sinnvolle Maßnahme darstellt;<br> e) im öffentlichen Raum wie in Grünanlagen weitere geschlossene Müllbehälter aufgestellt werden und bei Bedarf die Leerungsintervalle erhöht werden;<br> f) Gespräche mit dem Landesverband der Gartenfreunde darüber aufzunehmen, wie die Müllsammlung und die Müllentsorgung in Kleingartengebieten verbessert werden können;<br> g) ein Fundort- und Reinigungsmonitoring zu etablieren, um Orte zu identifizieren, an denen besonders häufig organischer Restmüll gefunden und entsorgt wird;<br> h) vorhandenes Personal im Bereich Stadtreinigung für die Bekämpfung von Ratten zu sensibilisieren;<br> 5. der städtischen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz sowie der städtischen Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten.</p>
<p>Senihad Šator, Derik Eicke, Falk Wagner, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen</p>]]></content:encoded>
                <category>Zimmer</category><category>Gesundheit</category><category>Verbraucher*innenschutz &amp; Tierschutz</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-252846</guid>
                <pubDate>Fri, 06 Dec 2024 12:23:00 +0100</pubDate>
                <title>Ausbildungssituation von Gesundheitsfachberufen im Land Bremen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/gesundheit-und-pflege/detail/news/ausbildungssituation-von-gesundheitsfachberufen-im-land-bremen/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE -  Nelson Janßen erkundigt sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Wie hoch ist der Bedarf an Personal in den Gesundheitsfachberufen im Land Bremen in den kommenden Jahren?<br> 2. Kann dieser Bedarf derzeit über die aktuellen Ausbildungszahlen in den einzelnen Gesundheitsfachberufen im Land Bremen gedeckt werden?<br> 3. Wie muss die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe künftig im Land Bremen nach Ansicht des Senats organisiert werden, damit der Personalbedarf in den<br> Gesundheitsfachberufen im Land Bremen gedeckt werden kann?</p>
<p>Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Bildung &amp; Wissenschaft</category><category>Gesundheit</category>
                
            </item>


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