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            <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 07:41:27 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-254935</guid>
                <pubDate>Thu, 22 Jan 2026 09:56:00 +0100</pubDate>
                <title>Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen sicherstellen – Bürokratie abbauen!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/frauen/detail/news/mitbestimmung-bei-tempo-kontrollen-1-1/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eine ungewollte Schwangerschaft ist für die Betroffenen eine sehr belastende und schwierige Situation. Alle Betroffenen müssen sicher sein können, dass sie die bestmögliche Unterstützung erhalten – unabhängig davon, ob sie sich für oder gegen die Schwangerschaft entscheiden. Dazu gehört auch, dass die Entscheidung frei von finanziellen Erwägungen getroffen werden kann. Die Kosten für einen nach derzeitiger Rechtslage rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch werden jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen und müssen selbst übernommen werden. Liegt das Einkommen oder Vermögen der schwangeren Person jedoch unter einer definierten Grenze, kann nach § 19 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) ein Antrag auf Kostenübernahme durch das Land Bremen bei der Krankenkasse eingereicht werden. Voraussetzung ist zusätzlich, dass die antragsstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Land Bremen hat.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Eine ungewollte Schwangerschaft ist für die Betroffenen eine sehr belastende und schwierige Situation. Alle Betroffenen müssen sicher sein können, dass sie die bestmögliche Unterstützung erhalten – unabhängig davon, ob sie sich für oder gegen die Schwangerschaft entscheiden. Dazu gehört auch, dass die Entscheidung frei von finanziellen Erwägungen getroffen werden kann.</p>
<p>Die Kosten für einen nach derzeitiger Rechtslage rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch werden jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen und müssen selbst übernommen werden. Liegt das Einkommen oder Vermögen der schwangeren Person jedoch unter einer definierten Grenze, kann nach § 19 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) ein Antrag auf Kostenübernahme durch das Land Bremen bei der Krankenkasse eingereicht werden. Voraussetzung ist zusätzlich, dass die antragsstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Land Bremen hat.</p>
<p>In Bremen gibt es zur Umsetzung des SchKG eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Bremen und den Krankenkassen aus dem Jahr 2002, die heute noch gültig ist. Darin wird das Antrags- und Abrechnungsverfahren der Schwangerschaftsabbrüche geregelt. Im Land Bremen ist das Verfahren so gestaltet, dass die Krankenkassen die Anträge auf Kostenerstattung zunächst prüfen und bei positivem Entscheid eine Kostenübernahmeerklärung ausstellen. Die behandelnde Stelle rechnet den Schwangerschaftsabbruch dann mit der Krankenkasse ab. Im Anschluss bekommt die Krankenkasse die Ausgaben vom Land Bremen erstattet.</p>
<p>Laut Gesetz reicht es bei der Antragsstellung aus, die Angaben zum Einkommen, Vermögen und Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt „glaubhaft“ zu machen, das Verfahren kann zudem „auf Wunsch der Frau schriftlich durchgeführt“ werden (§ 21 SchKG). Damit ist das Verfahren bewusst niedrigschwellig angelegt. Es soll ermöglicht werden, dass die Leistungsvoraussetzungen allein auf Grund ihrer schlüssigen und mündlich glaubhaften Darstellung als gegeben anerkannt werden. In der bremischen Verwaltungsvereinbarung steht hingegen, dass die Krankenkassen bei der Antragsprüfung grundsätzlich Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder, wenn solche nicht bezogen werden, Nachweise zum Einkommen und Vermögen verlangen müssen. Welche Nachweise genau, wird nicht weiter spezifiziert, sodass die Kassen in der Praxis teils sehr unterschiedliche Nachweise verlangen und akzeptieren.</p>
<p>Das Verlangen schriftlicher Nachweise ist besonders problematisch für Menschen in prekären Lebenslagen. Sie besitzen häufig keine schriftlichen Nachweise über ihr (oftmals gar nicht vorhandenes) Einkommen. Geflüchtete Menschen, Unionsbürger*innen oder obdachlose Menschen haben zudem oft zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bremen, aber nicht immer die geforderten schriftlichen Nachweise hierfür. Teils dauert es einfach länger, bis die Ämter die entsprechenden Nachweise ausstellen. Da ein Schwangerschaftsabbruch ein zeitkritischer Eingriff ist, ist aber auch das temporäre Fehlen von Nachweisen ein Problem.</p>
<p>Die in den Auslegungsbestimmungen zur bremischen Verwaltungsvereinbarung festgeschriebene Regelung, dass „Ausländische Frauen, die sich ohne Aufenthaltsgestattung, -befugnis oder -erlaubnis (illegal) in Bremen aufhalten“, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bremen nicht begründen können und daher keinen Anspruch auf die Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs haben, steht zudem im Widerspruch zum Gesetz und muss geändert werden. Der gewöhnliche Aufenthalt ergibt sich nicht aus einem bestimmten aufenthaltsrechtlichen Status oder der Anmeldung eines Wohnsitzes. Laut § 30 Abs. 3 SGB I ist der gewöhnliche Aufenthalt der Ort, an dem jemand „nicht nur vorübergehend verweilt“ – also dort, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet. Der Nachweis eines rechtmäßigen Aufenthaltes, wie einer Meldebescheinigung oder eines Aufenthaltstitels, ist dafür nicht erforderlich, denn genau das ist der zentrale Unterschied und Regelungsgehalt zwischen rechtlichem (Wohnsitz) und tatsächlichem („gewöhnlichem“) Aufenthalt. Die derzeitige Regelung schließt darüber hinaus zumindest auf dem Papier auch alle Menschen, die mit einer Duldung in Bremen leben, von der Kostenübernahme aus, obwohl diese offensichtlich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bremen haben.</p>
<p>Wenn Krankenkassen grundsätzlich schriftliche und teilweise unmögliche Nachweise für die Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs fordern, erschwert dies den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch unnötig. Dadurch werden Menschen von Leistungen ausgeschlossen, auf die sie eigentlich einen Anspruch haben und das Grundrecht auf die Selbstbestimmung über den eigenen Körper wird vom Staat behindert. Deshalb sollte das Verfahren zur Kostenerstattung so einfach wie möglich gestaltet werden, wie es auch im SchKG vorgesehen ist. Bremen ist neben Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Sachsen-Anhalt eines der wenigen Bundesländer, das in seiner Verwaltungsvereinbarung mit den Krankenkassen grundsätzlich Nachweise im Rahmen des Antragsverfahrens verlangt. In allen anderen Bundesländern reicht eine einfache Selbsterklärung der antragsstellenden Person, dass die gemachten Angaben korrekt sind. Auch in Bremen sollte das vom Gesetz verlangte niedrigschwellige Verfahren der Glaubhaftmachung die Regel sein. Eine Glaubhaftmachung verlangt keinen Vollbeweis, sondern lediglich eine überwiegende Wahrscheinlichkeit im Sinne einer guten Möglichkeit, dass die Angaben richtig sind, wobei durchaus gewisse Zweifel hingenommen werden können. Darüber hinaus ist die in der Auslegungsbestimmung enthaltende Regelung zur Leistungsgewährung an Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz inhaltlich und begrifflich veraltet und muss angepasst werden. Asylsuchende werden dort unter anderem mit Leistungsempfänger*innen gleichgesetzt und das dort benannte Stadtamt gibt es nicht mehr.</p>
<p>In anderen Bundesländern ist die Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche einfacher und unbürokratischer geregelt: Dort prüfen die Krankenkassen den Antrag, und nach Genehmigung rechnen die Ärzt*innen direkt mit dem Land ab. Zusätzlich ist in einigen Ländern eine Abrechnung über Pauschalen mit höheren Sätzen möglich. Schwangerschaftsabbrüche mit einer Kostenübernahme durch das Land sind für die ausführenden Einrichtungen zudem oftmals nicht kostendeckend, da sie unter anderem mit einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden sind. Viele Einrichtungen bieten sie daher nicht an. Eine kostendeckende Pauschale, wie sie auch im bremischen Schwangerenhilfesicherstellungsgesetz vorgesehen ist, könnte hier helfen, wurde aber bisher in Bremen nicht umgesetzt. Daher sollte geprüft werden, wie auch im Land Bremen das Verfahren des Schwangerschaftsabbruchs vereinfacht, unbürokratisch, kostendeckend und somit für alle Menschen zugänglich gemacht werden kann.</p>
<p>Im Rahmen der kürzlich veröffentlichten ELSA-Studie ("Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer. Angebote der Beratung und Versorgung") gab jede fünfte Frau an, dass es ihr eher oder sehr schwerfiel, für die angefallenen Kosten rund um den Schwangerschaftsabbruch aufzukommen. Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass das derzeitige System möglicherweise nicht ausreicht, um allen betroffenen Schwangeren einen gleichberechtigten Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zu gewährleisten. Die Studie sieht daher die Notwendigkeit einer Verbesserung der gesetzlichen Regelungen. Es wird argumentiert, dass eine regelhafte Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen diese Hürden verringern und zu einem diskriminierungsärmeren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen sowie zu einer freien Methodenwahl beitragen könnte.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br>1. die Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des § 19 SchKG und die dazugehörigen Anlagen mit dem Ziel zu überarbeiten, das Verfahren zur Kostenerstattung eines Schwangerschaftsabbruchs entsprechend der gesetzlichen Vorgabe so niedrigschwellig wie möglich zu gestalten. Dabei sollte<br>a. im Regelfall auf schriftliche Nachweise verzichtet werden und die glaubhafte Darlegung der antragsstellenden Person ausreichend sein;<br>b. die in den zur Verwaltungsvereinbarung zugehörigen Auslegungsbestimmungen (Anlage 2a) beschriebenen Anforderungen zum gewöhnlichen Aufenthalt entsprechend dessen rechtlicher Definition angepasst werden und die bisher geltende Voraussetzung eines Aufenthaltstitels gestrichen werden;<br>c. die dort beschriebene Regelung zur Leistungsgewährung an Empfänger*innen von Leistungen nach dem<br>Asylbewerberleistungsgesetz so angepasst werden, dass Schwangere, die Leistungen in einem anderen Bundesland beziehen, an den dort zuständigen Träger verwiesen werden;<br>2. gemeinsam mit den Krankenkassen im Land Bremen zu prüfen, inwieweit das Kostenerstattungsverfahren vereinfacht werden kann, indem beispielsweise die Ärzt*innen direkt mit dem Land abrechnen;<br>3. zu prüfen, wie auch im Land Bremen eine auskömmliche Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen über eine Pauschale ermöglicht werden kann;<br>4. die Krankenkassen im Land Bremen über die angepasste Verwaltungsvereinbarung umfassend zu informieren und mit den Krankenkassen ins Gespräch zu gehen, damit auch diese ihre Arbeitsanweisungen und -prozesse zur Bearbeitung von Anträgen zur Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs nach § 19 SchKG entsprechend der angepassten Verwaltungsvereinbarung ändern;<br>5. sich auf Bundesebene auf Grundlage der Erkenntnisse der ELSA-Studie dafür einzusetzen, dass die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs künftig regelhaft von den Krankenkassen übernommen werden, um allen betroffenen Schwangeren einen gleichberechtigten Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zu gewährleisten;<br>6. der staatlichen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz sowie dem Ausschuss für die Gleichstellung der Frau sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten.</p>
<p>Nelson Janßen, Cindi Tuncel, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke<br>Ute Reimers-Bruns, Selin Arpaz, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Ralph Saxe, Dr. Solveig Eschen, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category><category>Gesundheit</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255198</guid>
                <pubDate>Mon, 06 Oct 2025 13:06:00 +0200</pubDate>
                <title>Equal Pay und Equal Care – wo stehen wir in Bremen?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/frauen/detail/news/equal-pay-und-equal-care-wo-stehen-wir-in-bremen/</link>
                
                <description>Große Anfrage der Fraktion Die Linke: Frauen verdienen weiterhin deutlich weniger als Männer. Laut Statistischem Landesamt Bremen betrug der durchschnittliche Bruttostundenlohn 2024 bei Männern 26,50 Euro, bei Frauen nur knapp 22,00 Euro – das entspricht einem Gender Pay Gap von 17 Prozent und liegt damit leicht über dem Bundesdurchschnitt von 16 Prozent. Der Equal Pay Day fiel in diesem Jahr auf den 7. März - bis dahin arbeiteten Frauen praktisch unbezahlt. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Frauen verdienen weiterhin deutlich weniger als Männer. Laut Statistischem Landesamt Bremen betrug der durchschnittliche Bruttostundenlohn 2024 bei Männern 26,50 Euro, bei Frauen nur knapp 22,00 Euro – das entspricht einem Gender Pay Gap von 17 Prozent und liegt damit leicht über dem Bundesdurchschnitt von 16 Prozent. Der Equal Pay Day fiel in diesem Jahr auf den 7. März - bis dahin arbeiteten Frauen praktisch unbezahlt.&nbsp;</p>
<p>Die Gründe hierfür fasst unter anderem die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem KammerKompakt aus August 2025 zusammen. Ein Grund ist die im Vergleich viel zu niedrige Frauenerwerbsquote – im Land Bremen lag sie 2024 mit 67,2 Prozent bundesweit am niedrigsten. Zudem arbeiten Frauen, wenn sie erwerbstätig sind, häufiger in schlecht bezahlten Berufen, wie zum Beispiel im Einzelhandel oder der Pflege. Ein weiteres Problem ist, dass sie häufiger in Teilzeit oder Minijobs arbeiten: Nur 42,2 Prozent der Frauen im Land Bremen sind in Vollzeit beschäftigt, bei Männern sind es hingegen 77,6 Prozent. Das liegt auch daran, dass Frauen nach wie vor den Großteil der unbezahlten Sorgearbeit übernehmen müssen. Der aktuelle Gender Care Gap liegt laut statistischem Bundesamt bundesweit bei 44,3 Prozent – Frauen leisten im Schnitt also täglich 79 Minuten mehr unbezahlte Care-Arbeit als Männer. Aber auch in vergleichbaren Arbeitsverhältnissen, also mit vergleichbaren Bildungsabschlüssen, Karrierestufen und mit gleichem Stundenumfang, verdienen Frauen immer noch durchschnittlich etwa 3,0 Prozent weniger als Männer (sogenannter bereinigter Gender Pay Gap). Zusätzlich sind Frauen auch deutlich seltener in Führungspositionen vertreten. 2025 waren laut der Arbeitnehmerkammer Bremen nur 19,4 Prozent der Führungspositionen im Land Bremen weiblich besetzt – bundesweit steht Bremen damit an letzter Stelle.</p>
<p>Die strukturelle Benachteiligung behindert nicht nur berufliche Aufstiegschancen, sondern auch die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen. Dies wiederum führt dazu, dass Frauen zum Beispiel häufiger von Armut bedroht sind oder sich schwerer aus heterosexuellen Beziehungen – auch aus gewalttätigen Partnerschaften, lösen können, obwohl sie es wollen.</p>
<p>Diese Benachteiligung und die daraus resultierenden Folgen betreffen nicht alle Frauen gleichermaßen. Migrantisierte Frauen (Frauen, die gesellschaftlich als „nicht zugehörig“ markiert werden, unabhängig von der eigenen Herkunft), Frauen mit Behinderung, alleinerziehende Frauen, armutsbetroffene Frauen oder nicht cisgeschlechtliche Frauen (beispielsweise trans*Frauen) erleben deutlich höhere Hürden beim Zugang zum Arbeitsmarkt und sind überdurchschnittlich oft in prekären Beschäftigungsverhältnissen tätig. So liegt die Erwerbstätigenquote von Frauen mit einem sogenannten Migrationshintergrund im Land Bremen mit 53,0 Prozent nochmals deutlich unter der durchschnittlichen Frauenerwerbsquote und Frauen mit Behinderung sind bundesweit mehr als doppelt so häufig von Arbeitslosigkeit betroffen. Während sich zudem die Zahl der Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die ausschließlich in Minijobs arbeiten, zuletzt reduziert hat im Land Bremen, bleibt die Zahl der Frauen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in solchen prekären Verhältnissen stabil. An dieser Stelle wirken verschiedene Diskriminierungsfaktoren zusammen - der bloße Vergleich von Männern und Frauen ist daher nicht ausreichend, um diese Ungleichheiten aufzudecken und zu adressieren.</p>
<p>Viele dieser Diskriminierungsformen bleiben bisher jedoch noch weitestgehend unsichtbar, weil es an einer ausreichend spezifischen Datengrundlage mangelt. So etwa im Fall queerer Menschen, deren Lebensrealitäten in statistischen Erhebungen meist nicht abgebildet werden, da diese überwiegend nur binär nach „Mann“ und „Frau“ unterscheiden, oder durch den Begriff „Migrationshintergrund“, welcher eine sehr große und heterogene Gruppe an Menschen zusammenfasst und damit eine detailliertere Betrachtung verhindert.</p>
<p>Das Land Bremen hat in den letzten Jahren bereits wichtige Maßnahmen ergriffen, um den beschriebenen strukturellen Benachteiligungen zu begegnen, unter anderem mit der Landesstrategie für Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit (2022) sowie dem Aktionsplan Alleinerziehende (2019). Die ressortübergreifende Umsetzung beider Programme wird seit 2024 durch eine Senatskommission begleitet, die auch für deren Weiterentwicklung und Controlling zuständig ist. Ziel ist unter anderem eine engere Verzahnung beider Strategien. Seit 2020 gibt es das Diversity Management, um den bremischen öffentlichen Dienst vielfältig, chancengerecht und diskriminierungsfrei auszugestalten und 2025 startete die Initiative „Vielfalt vor! Frauen | Migration | Arbeit“ der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) zur Förderung der Erwerbsintegration von Frauen mit Migrations- und Fluchthintergrund. Mit der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes 2023 wurde zudem die Rolle der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten gestärkt und ein Prüfauftrag verabredet, um alle Geschlechter im Landesgleichstellungsgesetz angemessen zu berücksichtigen.<br>Trotz dieser Fortschritte bleibt viel zu tun - auch auf Bundesebene. So ist das 2017 eingeführte Entgelttransparenzgesetz, das den Gender Pay Gap verringern sollte, noch zu löchrig. Beispielsweise gilt es erst bei<br>Unternehmen mit mehr als 200 Personen. Zwei Drittel aller Frauen werden davon gar nicht erfasst, weil sie in kleineren Betrieben arbeiten. Auch bei Verstößen muss schärfer sanktioniert werden. Länder wie Schweden oder die Niederlande sind hier weiter als Deutschland. Die bestehenden Maßnahmen müssen konsequent weiterentwickelt werden und Mehrfachdiskriminierung dabei berücksichtigen.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:<br>1. Wie haben sich der unbereinigte und bereinigte Gender Pay Gap im Land Bremen in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte Land und Stadtgemeinden angeben.)<br>2. Welche Daten/Informationen liegen zur Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern im Land Bremen vor? Gibt es Erkenntnisse darüber, wie sich der Gender Care und Gender Pension Gap im Land Bremen in den letzten zehn Jahren entwickelt haben? (Bitte Land und Stadtgemeinden angeben.)<br>3. Wie hat sich die Erwerbstätigenquote von Frauen in den letzten zehn Jahren im Vergleich zu Männern entwickelt? (Bitte Land und Stadtgemeinden angeben.)<br>4. Wie hat sich die Teilzeitquote von Frauen und Männern über die letzten zehn Jahre entwickelt? (Bitte Land und Stadtgemeinden angeben.)<br>5. Wie hat sich der Frauenanteil insgesamt und in Führungspositionen im öffentlichen Dienst im Land Bremen und den beiden Stadtgemeinden über die letzten zehn Jahre entwickelt? (Bitte differenzieren nach Kernverwaltung, nachgeordnete Dienststellen und Behörden, Eigenbetriebe und öffentliche Gesellschaften.)<br>6. Wie hat sich der Frauenanteil insgesamt und in Führungspositionen im Privatsektor in den vergangenen zehn Jahren im Land Bremen entwickelt? (Bitte differenzieren nach Kleinen und mittleren Unternehmen [KMU] und Großunternehmen sowie nach Branchen und Stadtgemeinden.)<br>7. Welche Daten werden im Land Bremen bezüglich der Mehrfachdiskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt erhoben?<br>(beispielsweise Erwerbsquote von Frauen mit Behinderung oder Anteil von Frauen mit „Migrationshintergrund“ bei Führungspositionen im öffentlichen Dienst)? Für die Daten, die vorliegen, bitte auch die entsprechenden Kennzahlen und Erkenntnisse daraus angeben.<br>8. Wie arbeitet die seit 2024 eingerichtete Senatskommission konkret an der Umsetzung der Landesstrategie für Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit sowie des Aktionsplans Alleinerziehende?<br>a) Wie ist der Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen?<br>b) Gibt es bereits messbare Erfolge in Bezug auf die Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt?<br>c) Inwieweit wird eine intersektionale Perspektive bei der Umsetzung der beiden Strategien berücksichtigt?<br>d) Welche Weiterentwicklungsbedarfe sieht der Senat, welche davon sollen in Zukunft umgesetzt werden?<br>9. Welche Förder- und Unterstützungsangebote gibt es derzeit für Frauen im öffentlichen Dienst, und wie erfolgt hier die Umsetzung?<br>a) Inwieweit adressieren diese Programme Mehrfachdiskriminierung?<br>b) Wie (hoch) ist die Inanspruchnahme dieser Angebote?<br>c) Inwieweit haben die bestehenden Programme bisher zur&nbsp;<br>Gleichstellung der Geschlechter im öffentlichen Dienst beigetragen?<br>d) Sind die bestehenden Angebote nach Ansicht des Senats ausreichend, um die Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst abzubauen? Wenn nein, was fehlt?<br>10. Welche Förder- und Unterstützungsangebote gibt es derzeit für Frauen in der Privatwirtschaft und wie erfolgt hier die Umsetzung?<br>a) Inwieweit adressieren diese Programme Mehrfachdiskriminierung?<br>b) Wie (hoch) ist die Inanspruchnahme dieser Angebote?<br>c) Inwieweit haben die bestehenden Programme bisher zur Gleichstellung der Geschlechter in der Privatwirtschaft beigetragen?<br>d) Sind die bestehenden Angebote nach Ansicht des Senats ausreichend, um die Benachteiligung von Frauen in der Privatwirtschaft abzubauen? Wenn nein, was fehlt?<br>11. Inwieweit sind die bestehenden Aktivitäten und Programme klassismussensibel? Inwiefern verfolgen sie beispielsweise den Ansatz, nicht nur die Förderung von Frauen in Spitzenpositionen zu erzielen, sondern auch eine Gleichstellung in der Breite zu erreichen?<br>12. Welche Möglichkeiten hat der Senat bereits ergriffen, plant oder prüft er, um die Entlohnung in frauendominierten Branchen anzuheben, zum Beispiel durch Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen oder andere Aufwertungsmaßnahmen?<br>13. Welche Auswirkungen hat die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes von 2023 bisher in der Praxis gezeigt?<br>a) Wie bewertet der Senat die bisherige Umsetzung des überarbeiteten Landesgleichstellungsgesetzes aus dem Jahr 2023?<br>b) Wie wird der Prüfauftrag zur Berücksichtigung aller Geschlechter im Landesgleichstellungsgesetz konkret umgesetzt? Sind bereits Gutachten in Auftrag gegeben worden?<br>c) Welche Weiterentwicklungsbedarfe im Hinblick auf das Landesgleichstellungsgesetz werden gesehen?<br>14. Welche Maßnahmen werden im Rahmen der Initiative „Vielfalt vor! Frauen | Migration | Arbeit“ konkret umgesetzt?<br>a) Wie erfolgt die Verzahnung dieser Initiative mit der Landesstrategie für Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit und dem Aktionsplan Alleinerziehende und anderen Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit im Land Bremen?<br>15. Welche weiteren Maßnahmen außerhalb der genannten Initiativen verfolgt der Senat zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit im Arbeitsleben, inwieweit werden auch hier Formen der Mehrfachdiskriminierung berücksichtigt?<br>16. Wie bewertet der Senat den aktuellen Stand der Geschlechtergleichstellung auf dem bremischen Arbeitsmarkt insgesamt?<br>17. Welche strukturellen oder politischen Hürden behindern derzeit die Geschlechtergleichstellung im Arbeitsleben und in der Familie im Land Bremen? Welche Fehlanreize gibt es?<br>18. Welche weiteren Maßnahmen sind auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene noch erforderlich, um Geschlechtergerechtigkeit auf dem bremischen Arbeitsmarkt zu künftig zu erreichen?<br>19. Angesichts der bisherigen Entwicklung: Wie lange würde mit dem derzeitigen Tempo noch dauern, bis die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern in Bremen und Bremerhaven geschlossen ist?</p>
<p>Cindi Tuncel, Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Zimmer</category><category>Arbeit</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254165</guid>
                <pubDate>Mon, 03 Mar 2025 16:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Unterstützungsangebote für obdachlose und suchtkranke Frauen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/frauen/detail/news/unterstuetzungsangebote-fuer-obdachlose-und-suchtkranke-frauen-1/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE - Sofia Leonidakis erkundigt sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Wie viele obdachlose Frauen gab es im Jahr 2024 in der Stadt Bremen?</p>
<p>2. Welche Unterstützungsangebote (von Notschlafstellen über Aufenthaltsorte bis hin zu<br> Ausgaben von kostenlosen Hygieneartikeln) gibt es für obdachlose Frauen aktuell, welche davon wurden seit 2020 neu geschaffen oder erweitert?</p>
<p>3. Welche weiteren Bedarfe an Notschlafstellen und Aufenthaltsräumen in den Tages-,<br> Abend- und Nachtstunden, die ausschließlich für obdachlose Mädchen, Frauen und Transfrauen bereitstehen sowie für obdachlose suchtkranke Frauen*, gibt es, und wie plant der Senat diese Bedarfe abzudecken?</p>
<p>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category><category>Soziales</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254687</guid>
                <pubDate>Fri, 14 Feb 2025 15:23:00 +0100</pubDate>
                <title>Frauen im Handwerk stärken</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/frauen/detail/news/frauen-im-handwerk-staerken/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD: Lange galt das Handwerk in weiten Teilen als Männerdomäne. Aktuell haben wir bei den Auszubildenden immerhin einen Frauenanteil von annähernd 20 Prozent. Sieht man genauer hin, sind es vor allem handwerkliche Berufe aus dem kreativen Bereich, die von Frauen ergriffen werden: Besonders beliebt sind das Friseur:innen- und Konditor:innenhandwerk oder eine Ausbildung in der Maßschneiderei oder in Gold- und Silberschmieden.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Lange galt das Handwerk in weiten Teilen als Männerdomäne. Aktuell haben wir bei den Auszubildenden immerhin einen Frauenanteil von annähernd 20 Prozent. Sieht man genauer hin, sind es vor allem handwerkliche Berufe aus dem kreativen Bereich, die von Frauen ergriffen werden: Besonders beliebt sind das Friseur:innen- und Konditor:innenhandwerk oder eine Ausbildung in der Maßschneiderei oder in Gold- und Silberschmieden.</p>
<p>Aber auch in einigen gewerblich-technischen Berufen konnte der Frauenanteil in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert werden. Ob Zweiradmechanikerin, Tischlerin, Dachdeckerin oder Heizungsinstallateurin: viele Beispiele zeigen, dass es gelingen kann, mehr Frauen für diese Berufe zu begeistern. In vielen Gewerken wird das Handwerk nach und nach weiblicher.</p>
<p>Es muss also festgehalten werden, dass die Potenziale von Frauen in Handwerk, Technik und Ökologie zu wenig wahrgenommen werden und Aufstiegs- und Karrierechancen noch immer deutlich zugunsten von Männern ausfallen. Es braucht daher eine Stärkung beruflicher und unternehmerischer Potenziale von Frauen, den Abbau von Zugangsbarrieren und eine Sensibilisierung für offene Unternehmenskulturen sowie den Abbau von Diskriminierung am Arbeitsplatz.</p>
<p>Einige andere Bundesländer wie Baden-Württemberg oder Hamburg haben daher bereits spezielle Programme und Kampagnen zur Förderung von Frauen im Handwerk initiiert. Mit Angeboten für Schülerinnen wird versucht, zu einem frühen Zeitpunkt eine Perspektiverweiterung auf Handwerksberufe zu schaffen. Hamburger Handwerkerinnen erhalten durch spezielle Beratung und Begleitung eine bessere Orientierung zu den Vorteilen von Aufstiegsqualifizierungen und konkrete Umsetzungsstrategien. Gezielte Praktikumsstellen im handwerklichen Bereich eröffnen die Chance, sich später für Handwerksberufe entscheiden zu können.</p>
<p>Auch im Land Bremen werden Jugendliche mit verschiedenen Maßnahmen und Programmen, wie zum Beispiel der „Berufsorientierung und Lebensplanung ohne Klischees“ (Be Ok), bei einer unvoreingenommenen und klischeefreien Berufswahl unterstützt. Dabei werden sie unter anderem auch über Wege in die duale Ausbildung und ins Handwerk aufgeklärt. Die in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete Senatsstrategie „Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit“ verfolgt zudem das Ziel, allen Geschlechtern die gleichen Chancen im Erwerbsleben zu verschaffen. Im Zuge dessen sind auch Maßnahmen in Umsetzung und Planung, die zum Ziel haben, Geschlechterrollen und Klischees in der Berufswahl, der Ausbildung und im Beruf abzubauen. Darunter fällt die aus EFRE-Mitteln finanzierte Fördermaßnahme „Gender Diversity in KMU“, die darauf ausgerichtet ist, Frauen für Fach- und Führungspositionen zu gewinnen und in den Unternehmen ein Diversity-Management einzuführen. Um im Handwerk für mehr Geschlechtergerechtigkeit zu sorgen und um dem zunehmenden Fachkräftemangel in diesem Bereich zu begegnen, wollen wir im Rahmen der bestehenden Maßnahmen noch einmal einen verstärkten Fokus auf die Förderung von Frauen im Handwerk legen, mit dem Ziel, Betriebe, Handwerksorganisationen sowie Bildungseinrichtungen darin zu unterstützen, mehr Frauen als Fachkräfte im Handwerk zu gewinnen.</p>
<p>Über die Repräsentanz von queeren Menschen im Handwerk ist bisher wenig bekannt, da die verfügbaren Studien oftmals nur binär das Geschlechterverhältnis erfassen. Generell ist aber bekannt, dass auch queere Menschen in der Arbeitswelt benachteiligt sind, Diskriminierung erfahren und in männlich dominierten Berufen unterrepräsentiert sind.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. gemeinsam mit der Handwerkskammer, der Kreishandwerkerschaft, den Innungen sowie Akteur:innen aus Bildung und Gleichstellung gute Ausbildungsbedingungen so zu fördern, dass der Anteil von Frauen in allen Handwerksberufen, insbesondere in gewerblich-technischen Berufen, gezielt erhöht werden kann, und zu prüfen, welche spezifischen Maßnahmen und Förderelemente in die Bereiche Berufsorientierung, Aus- und Weiterbildung, Aufstiegsförderung sowie Gründung und Betriebsübernahme hierfür integriert werden können.<br> Folgendes soll dafür in den Blick genommen werden:<br> a) Stärkung der Berufsorientierung und -beratung für Frauen mit dem Ziel, praxisnahe Einblicke in Handwerksberufe zu geben, traditionelle Rollenbilder zu hinterfragen und ermutigend zu wirken, umgesetzt beispielsweise durch mehr und gezieltere Informationskampagnen an Schulen und spezielle Angebote im anvisierten Berufsorientierungslabor „Tec-Lab“ des neuen Klimacampus;<br> b) gezieltes Anwerben von berufserfahrenen Handwerkerinnen für eine Tätigkeit als Ausbilderin oder Ausbildungsbeauftragte mittels einer Meisterprüfung oder Ausbildereignungsprüfung, um für Auszubildende im Betrieb mehr unmittelbare weibliche Vorbilder und Ansprechpartnerinnen zu gewinnen und gleichzeitig Handwerkerinnen ein Angebot zu mehr Führungsverantwortung zu machen;<br> c) Nutzung der Erkenntnisse der Studie „Geschlechteruntypische Ausbildungen“ des Zentrums für Arbeit und Politik (zap) für die (Weiter-) Entwicklung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten im Fall von ausbildungsbedrohenden Situationen und von Fortbildungsmodulen für Lehrkräfte, Ausbilder:innen und Berater:innen;<br> d) Schaffung eines Beratungs- und Begleitangebots für Gesellinnen, die nächste Karriereschritte anstreben. Das Angebot soll zu persönlicher Karriereplanung, Aufstiegsfortbildungen und Meisterkursen sowie zu finanziellen Fördermöglichkeiten beraten und die Frauen bedarfsorientiert auf ihrem Weg begleitet;<br> e) Förderung von Mentoring-Programmen, in denen<br> aufstiegsmotivierte Frauen durch erfahrene Handwerker:innen unterstützt werden. Diese Programme sollen Austausch und Wissenstransfer erleichtern und insbesondere die Weitergabe von Managementkompetenzen und betriebswirtschaftlichem Wissen fördern;<br> f) Unterstützung bei Existenzgründungen und vor allem bei<br> Betriebsübernahmen durch, anknüpfend an bestehende Angebote zum Beispiel des Starthauses oder von belladonna, weitere spezielle Beratungsangebote, finanzielle Anreize und Coachings, die auf die Herausforderungen von Frauen im Handwerk zugeschnitten sind. Dazu gehören zum Beispiel Hilfestellungen beim Aufbau eines Kundennetzwerks und bei der Überwindung geschlechtsspezifischer Hürden in der Unternehmensführung;<br> g) gezielte Information in Meisterkursen und Beratungsangebote für selbstständige Handwerkerinnen zu den Themen Schwangerschaft und Mutterschaft sowie existierenden Versicherungsmöglichkeiten;<br> h) Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie die 4-Tage-Woche oder andere flexiblere Arbeitszeitmodelle;<br> i) Erhöhung der Sichtbarkeit von Frauen im Handwerk durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Erfolgsbeispiele, die ihren Beitrag zur Vielfalt und Innovationskraft des Handwerks betonen und so die Attraktivität dieser Berufe für eine breitere Zielgruppe fördern.<br> 2. gemeinsam mit der Handwerkskammer, der Kreishandwerkerschaft, den Innungen sowie der Agentur für Arbeit nach Möglichkeiten zu suchen, die den Quereinstieg für Frauen jeden Alters in Handwerksausbildungsberufe ermöglichen und unterstützen und hierfür auch Möglichkeiten zur Ausbildung in Teilzeit zu schaffen und aktiv anzubieten.<br> 3. gemeinsam mit der Jugendberufsagentur das genderklischeefreie Bewerben von gewerblich-technischen Handwerksberufen weiter zielgruppenspezifisch auszubauen.<br> 4. sich im Bund für die Schaffung passgenauer Mutterschutzleistungen für selbstständige Handwerkerinnen einzusetzen, unter anderem durch die Prüfung eines Modellprojekts von Betriebshelfer:innen im Handwerk in Anlehnung an das System der Betriebshelfer:innen in der Landwirtschaft.<br> 5. zu prüfen, inwieweit auch queere Menschen im Handwerk unterrepräsentiert sind, und welche Maßnahmen geeignet sind, um ihre Repräsentanz zu erhöhen.<br> 6. der staatlichen Deputation für Arbeit, der staatlichen Deputation für Wirtschaft und Häfen sowie dem Ausschuss für die Gleichstellung der Frau innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung zu berichten.<br> Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Klaus-Rainer Rupp, Maja Tegeler, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke<br> Basem Khan, Volker Stahmann, Selin Arpaz, Medine Yildiz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Rupp</category><category>Tegeler</category><category>Arbeit</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-252222</guid>
                <pubDate>Fri, 08 Nov 2024 13:51:00 +0100</pubDate>
                <title>Nur Ja heißt ja!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/frauen/detail/news/nur-ja-heisst-ja/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die geplante europaweite Harmonisierung der Ahndung von Vergewaltigungen ist mangels Einigkeit über die Zuständigkeit der europäischen Ebene gescheitert. Neben Ungarn, Frankreich und anderen, äußerte Deutschland rechtliche Bedenken bzgl. der europarechtlichen Kompetenz für ein EU-Gesetz gegen Gewalt an Frauen, insbesondere bezüglich der einheitlichen Definition und Ahndung des Vergewaltigungstatbestands. Des Weiteren bleibt es den Mitgliedsstaaten aber unbenommen, ebenfalls das Prinzip „Nur Ja heißt ja“ im nationalen Kontext umzusetzen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die geplante europaweite Harmonisierung der Ahndung von Vergewaltigungen ist mangels Einigkeit über die Zuständigkeit der europäischen Ebene gescheitert. Neben Ungarn, Frankreich und anderen, äußerte Deutschland rechtliche Bedenken bzgl. der europarechtlichen Kompetenz für ein EU-Gesetz gegen Gewalt an Frauen, insbesondere bezüglich der einheitlichen Definition und Ahndung des Vergewaltigungstatbestands. Des Weiteren bleibt es den Mitgliedsstaaten aber unbenommen, ebenfalls das Prinzip „Nur Ja heißt ja“ im nationalen Kontext umzusetzen.</p>
<p>Die derzeitige Rechtslage in Deutschland, wonach ein sexueller Akt strafbar ist, wenn das Opfer den Akt ablehnt, steht im Widerspruch zu dem Prinzip „Nur Ja heißt ja“, das bereits in einigen europäischen Ländern wie Schweden und Spanien angewendet wird. Die Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 führte zwar zu einer wichtigen Änderung, indem körperlicher Widerstand nicht mehr als einzige Voraussetzung für die Strafbarkeit gilt, jedoch bleibt die Notwendigkeit einer ausdrücklichen Zustimmung des Opfers aus. Aus der Traumapsychologie ist bekannt, dass Opfer nicht selten in eine Schockstarre fallen und unter dieser nicht zu unmissverständlichen Abwehrreaktionen fähig sind. Dabei handelt es sich um eine natürliche Schutzreaktion des Körpers. Besonders massiver körperlicher Gewalt bedarf es daher für die vergewaltigende Person oft nicht. Da aus der Schockstarre heraus ein eindeutiges Nein oft schwer möglich ist, schafft nur die positive Einwilligung auf allen Seiten die Sicherheit der Einvernehmlichkeit. Diese Änderung ist dringend erforderlich.</p>
<p>Es ist daher unerlässlich, dass Deutschland sich ein Vorbild an den Regelungen in Spanien und Schweden nimmt und sich um einen weiterhin anzustrebenden europäischen Standard bemüht, mit dem Ziel sexuelle Handlungen demnach nur mit ausdrücklicher Zustimmung Beteiligter als einvernehmlich gelten zu lassen. Im Umkehrschluss ist bei ausbleibender Zustimmung und Erfüllung der übrigen Tatbestandsmerkmale, der Straftatbestand der Vergewaltigung erfüllt. Eine entsprechende Reform würde nicht nur einen wichtigen Schritt im Kampf gegen sexuelle Gewalt darstellen, sondern auch die Rechte und den Schutz von<br> Frauen stärken.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Straftatbestände der Vergewaltigung und des sexuellen Übergriffs dahingehend geändert werden, dass jede sexuelle Handlung ohne den erkennbar geäußerten positiven Willen einer Person zu dieser Handlung unter Strafe fällt;<br> 2. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Deutschland seine Blockadehaltung aufgibt und dem europäischen Vorstoß zur Harmonisierung in einem weiteren Anlauf zustimmt;<br> 3. dem Ausschuss für die Gleichstellung der Frau und dem Rechtsausschuss zwölf Monate nach Beschlussfassung zu berichten.</p>
<p>Selin Arpaz, Antje Grotheer, Katharina Kähler, Medine Yildiz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Maja Tegeler, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Michael Labetzke, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-247921</guid>
                <pubDate>Wed, 17 Apr 2024 18:58:00 +0200</pubDate>
                <title>Medizin und gesundheitliche Vorsorge verbessern – Forschungsdefizite zu Frauen und weiblichen Körpern aufholen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/frauen/detail/news/medizin-und-gesundheitliche-vorsorge-verbessern-forschungsdefizite-zu-frauen-und-weib-lichen-koerpern-aufholen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ca. 1,80 m groß, ca. 75 kg schwer, männlich. Das sind die statistischen Eckdaten der Durchschnittsperson in Deutschland, auf Basis derer medizinische Forschung vorrangig betrieben wird. Ob Medikamentenwirkung, Erkennung von Herzinfarktsymptomen oder Vorsorge bei Stoffwechselerkrankungen: Der Fokus liegt auf dem männlichen Körper. Dabei werden Besonderheiten für Frauen und darüber hinaus auch für trans- und intergeschlechtliche Personen, die z. B. einen Uterus haben, vielfach übersehen oder missachtet, was teils gravierende Folgen hat. Fehldiagnosen, falsche Medikation und vermeidbare Todesfälle bei den Betroffenen sind die Folge. Während sich die Gesundheitsversorgung und die Vorsorge in Deutsch-land insgesamt immer weiter bessert, bleiben weibliche Körper in der Medizin, Pharmazie und Wissenschaft unterforscht. Das lässt sich ändern und muss geändert werden.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Ca. 1,80 m groß, ca. 75 kg schwer, männlich. Das sind die statistischen Eckdaten der Durchschnittsperson in Deutschland, auf Basis derer medizinische Forschung vorrangig betrieben wird. Ob Medikamentenwirkung, Erkennung von Herzinfarktsymptomen oder Vorsorge bei Stoffwechselerkrankungen: Der Fokus liegt auf dem männlichen Körper. Dabei werden Besonderheiten für Frauen und darüber hinaus auch für trans- und intergeschlechtliche Personen, die z. B. einen Uterus haben, vielfach übersehen oder missachtet, was teils gravierende Folgen hat. Fehldiagnosen, falsche Medikation und vermeidbare Todesfälle bei den Betroffenen sind die Folge. Während sich die Gesundheitsversorgung und die Vorsorge in Deutsch-land insgesamt immer weiter bessert, bleiben weibliche Körper in der Medizin, Pharmazie und Wissenschaft unterforscht. Das lässt sich ändern und muss geändert werden.</p>
<p>Ein Grund für den Missstand ist eine Datenlücke, ein sogenannter Data Gap: Aus verzerrten Datensätzen, die eigentlich vorrangig den männlichen Körper beschreiben, folgen vermeintlich neutrale, faktisch aber verzerrte und diskriminierende Ergebnisse, die wiederum Vorsorge, Früherkennung und Symptombilder in der gesamten Gesundheitsversorgung prägen. Das betrifft teilweise auch Statistiken über Autounfälle und Bewegungsverhalten der Körper, denn erst seit 2023 gibt es beispielsweise weibliche Crashtestdummys in Autos – bislang enden Autounfälle für Frauen 17 Prozent häufiger tödlich. Aber auch ganz klassische Diagnostik ist betroffen von der Daten- und Aufmerksamkeitslücke: Bei Frauen und betroffenen queeren Menschen sind in vielen Krankheitsbildern die Symptome andere als bei Männern und außerdem weniger bekannt, was zu Behandlungsfehlern und langen Leidenswegen von Patientinnen führt. Auch Medikamente haben eine andere Wirkung oder müssen anders dosiert werden. Durch geschlechter- und gendersensible Medizin und die Förderung von Forschung, die explizit Frauen sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen in den Blick nimmt, kann das existierende Missverhältnis angegangen werden.</p>
<p>Besonderer Handlungsbedarf gilt dabei auch Krankheitsbildern, die nur Frauen sowie potenziell trans- und intergeschlechtliche Personen betreffen. Sie sind durchweg signifikant unterforscht. So ist beispielsweise Endometriose eine gynäkologische Erkrankung, deren Ursache bislang wissenschaftlich nicht geklärt ist und die bei 10 bis 15 Prozent aller Frauen im fortpflanzungsfähigen Alter auftritt. Die Beschwerden gehen für die betroffenen Frauen und Mädchen mit erheblichen Einschränkungen im privaten und beruflichen Alltag sowie einer Beeinträchtigung der Lebensqualität einher. Trotz der hohen Zahl an Betroffenen, des chronischen Krankheitsverlaufs, der Schmerzsymptomatik und Problemen im Hinblick auf die Möglichkeit, schwanger zu werden, sind oft weder Ärzt:innen noch Patient:innen ausreichend über Endometriose aufgeklärt.</p>
<p>Um die Ursachenforschung für Endometriose und andere Krankheitsbilder, die vor allem oder ausschließlich Frauen und Menschen mit Uterus betreffen, voranzubringen, braucht es Finanzierung der Forschung, Bewusstseinsschärfung in der Gesellschaft sowie in der Ausbildung von Mediziner:innen und eine gesundheitliche Vorsorgearbeit die geschlechter- und gendersensibel ausgerichtet ist.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. sich auf Bundesebene für die Verstetigung und Ausweitung von Bundessubventionen für Forschungsprojekte und insbesondere interdisziplinäre Verbünde zur Erforschung von Pathomechanismen der Endometriose einzusetzen;<br> 2. sich für ein bundesweites Programm zur Aufklärung über Menstruationsbeschwerden und Endometriose einzusetzen und sich an diesem zu beteiligen;<br> 3. eine Auflistung zu erstellen, inwiefern bereits geschlechter- und gendersensible Forschung im Gesundheitswesen an Universitäten und Hochschulen im Land Bremen gefördert wird und zu prüfen welche weiteren Fördermöglichkeiten darüber hinaus etabliert werden können, um Forschung rund um Frauengesundheit zu fördern;<br> 4. in Forschungsförderprogrammen gezielt Grundlagenforschung zur Möglichkeit der Repräsentation von allen Geschlechtern in Daten und datengetriebenen Anwendungen zu fördern;<br> 5. die bei den Behörden in seinem Zuständigkeitsbereich bestehenden Datensätze zu Gesundheit auf einen geschlechts- und genderspezifischen Bias hin zu prüfen und diesen durch die Erhebung zusätzlicher Daten zu korrigieren, wenn dies möglich ist;<br> 6. zu prüfen, inwieweit das Thema geschlechts- und gendersensible Gesundheit und insbesondere Endometriose auch Gegenstand von Fortbildungsangeboten für Lehrkräfte sein kann;<br> 7. gemeinsam mit der Ärztekammer Bremen zu prüfen, inwieweit das Thema Endometriose – entsprechend dem aktuellen Stand der Forschung – in Fort- und Weiterbildung für Ärzt:innen sowie weiteres medizinisches Fachpersonal angeboten wird und dieses Angebot gegebenenfalls (weiter) zu entwickeln;<br> 8. zu prüfen, inwieweit geschlechtersensible Medizin und gesundheitliche Vorsorge in der medizinischen Aus-, Fort- und Weiterbildung für Ärzt:innen und für weiteres Fachpersonal im Gesundheitswesen beinhaltet sind, und sich ggf. dafür einzusetzen, dass diese künftig berücksichtigt werden;<br> 9. der staatlichen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz binnen sechs Monaten nach Beschlussfassung über die Umsetzung zu berichten.</p>
<p>Ute Reimers-Bruns, Selin Arpaz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Maja Tegeler, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> Ralph Saxe, Kai Wargalla, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category><category>Gesundheit</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-250987</guid>
                <pubDate>Thu, 07 Mar 2024 16:17:00 +0100</pubDate>
                <title>Femizide im Land Bremen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/frauen/detail/news/femizide-im-land-bremen/</link>
                
                <description>Große Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD: In den vergangenen Monaten gab es im Land Bremen mehrere Meldungen über Tötungen und versuchte Tötungen von Frauen. So wurde beispielsweise im Mai 2023 eine Frau von einem Mann, mit dem sie eine Liebesbeziehung unterhielt, im Rahmen einer Auseinandersetzung getötet. Dabei soll er sie zu Tode gewürgt haben. Im September 2023 wurde eine Frau von ihrem getrenntlebenden Ehemann mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Zuletzt wurde im Dezember 2023 eine 23-jährige Frau von ihrem älteren Bruder mit einem Küchenmesser erstochen, weil er laut der Bremer Staatsanwaltschaft mit ihrem Lebensstil nicht einverstanden gewesen sei.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In den vergangenen Monaten gab es im Land Bremen mehrere Meldungen über Tötungen und versuchte Tötungen von Frauen. So wurde beispielsweise im Mai 2023 eine Frau von einem Mann, mit dem sie eine Liebesbeziehung unterhielt, im Rahmen einer Auseinandersetzung getötet. Dabei soll er sie zu Tode gewürgt haben. Im September 2023 wurde eine Frau von ihrem getrenntlebenden Ehemann mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Zuletzt wurde im Dezember 2023 eine 23-jährige Frau von ihrem älteren Bruder mit einem Küchenmesser erstochen, weil er laut der Bremer Staatsanwaltschaft mit ihrem Lebensstil nicht einverstanden gewesen sei.</p>
<p>Femizide sind keine tragischen Einzelfälle, sondern Ausdruck von extremer patriarchaler Gewalt. Frauen werden getötet, weil sie Frauen sind und sexistischen Rollen- und Verhaltenserwartungen nicht entsprechen. Die weltweit häufigste Form des Femizids ist die Tötung einer Frau im Rahmen von Partnerschaftsgewalt. Die Täter sind dabei überwiegend männlich. Verschiedene Studien zeigen, dass einem Femizid oft eine langjährige, gewaltvolle Beziehung vorausgeht, in welcher der männliche Partner dominiert und kontrolliert. Das Risiko eines Femizids ist dann am höchsten, wenn die Frau sich aus einer gewaltvollen Beziehung löst und vom Partner trennt, was einen Kontrollverlust des Mannes mit sich zieht.<br> Das aktuelle Lagebild „Häusliche Gewalt“ des Bundeskriminalamtes (BKA) zeigt, dass in Deutschland jede Stunde mehr als 14 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt werden. Das häusliche Umfeld ist, statistisch betrachtet, der gefährlichste Ort für Frauen. Wie häufig es zu Femiziden kommt, lässt sich nicht genau beziffern. Bisher gibt es im deutschen Strafrecht keinen eigenen Femizid-Tatbestand und es gibt auch kein systematisches Monitoring von Femiziden. Das Lagebild „Häusliche Gewalt“ bietet jedoch zumindest einen groben Anhaltspunkt zur Anzahl von Femiziden. Rund jeden dritten Tag wurde laut BKA 2022 eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet, fast jeden Tag wurde versucht, die (Ex-)Partnerin zu töten.</p>
<p>Um Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen, wurde 2011 die Istanbul-Konvention verabschiedet – Deutschland ist der Konvention als eines der ersten Länder beigetreten. Bremen hat zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in 2022 einen Aktionsplan mit 75 Maßnahmen verabschiedet. Seitdem wurden viele Maßnahmen auf den Weg gebracht. Trotzdem steigt auch in Bremen regelmäßig die statistisch erfasste Gewalt gegen Frauen. Die Anzahl der Opfer von häuslicher Gewalt ist zwar im Gegensatz zum Bundestrend von 2021 auf 2022 leicht gesunken – die Zahl der Opfer von Vergewaltigungen, sexuellen Nötigungen beziehungsweise Übergriffen ist jedoch das dritte Jahr in Folge gestiegen. Dabei sind die Dunkelziffern bei diesen Delikten besonders groß. Laut den Kernbefunden der Sicherheitsbefragung im Land Bremen 2022 lag die mittlere Anzeigequote von Personen, die sexuell missbraucht oder vergewaltigt wurden, bei nur 7,6 Prozent, im Falle sexuellen Missbrauchs oder Vergewaltigung durch den (Ex-)Partner gar bei 0,0 Prozent. Und auch die oben benannten Fälle weisen darauf hin, dass es immer wieder zu Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts und der patriarchalen Verhältnisse in unserer Gesellschaft kommt. Marginalisierte Frauen sind dabei besonders häufig von patriarchaler Gewalt betroffen. Frauen mit Behinderungen erleben beispielsweise zwei bis dreimal häufiger Gewalt als der Bevölkerungsdurchschnitt. Auch geflüchtete sowie wohnungslose und obdachlose Frauen, Sexarbeiter:innen oder Trans*Frauen sind häufiger Opfer von meist männlichen Tätern.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:<br> 1. Wie viele Frauen sind nach Kenntnis des Senats durch ihren aktuellen oder ehemaligen Partner in den letzten fünf Jahren im Land Bremen zu Tode gekommen? (Bitte nach Jahr und wenn möglich Tatbestand − Totschlag, Mord, Körperverletzung mit Todesfolge – aufschlüsseln.)<br> 2. Wie viele versuchte Tötungen an Frauen durch ihren aktuellen oder ehemaligen Partner gab es im Land Bremen in den letzten fünf Jahren?<br> 3. Hat der Senat Kenntnis über (versuchte) Tötungen von Frauen außerhalb von (Ex-)Partnerschaften in den vergangenen fünf Jahren im Land Bremen, die als Femizid einzuordnen sind?<br> 4. In wie vielen Fällen der Verfahren zu den Fragen 1 bis 3 hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben? In wie vielen Fällen liegen Verurteilungen vor wegen einer vollendeten oder versuchten Tat? Wie viele Personen wurden für die (versuchte) Tat verurteilt?<br> 5. In welcher Form werden Daten zu Tatmotiven zu den Fragen 1 bis 3 erhoben und ausgewertet und sieht der Senat hier weiteren Handlungsbedarf?<br> 6. Wie viele Fälle gab es aus den Fragen 1 bis 3, die im sogenannten Hochrisiko-Management bearbeitet wurden?<br> 7. Wie ist das Hochrisiko-Management derzeit aufgestellt, welche Stellen und Akteure werden dabei einbezogen?<br> 8. In wie vielen der als Femizid oder versuchten Femizid einzustufenden Taten der letzten fünf Jahre wurde zuvor gerichtlich ein Annäherungsverbot ausgesprochen?<br> 9. In wie vielen der als Femizid oder versuchten Femizid einzustufenden Taten der letzten fünf Jahre wurde zuvor polizeilich eine Wohnungsverweisung ausgesprochen?<br> 10. In wie vielen der als Femizid oder versuchten Femizid einzustufenden Taten der letzten fünf Jahre fand zuvor gemäß Bremischem Polizeigesetz eine Datenübermittlung an eine Beratungsstelle statt und inwieweit fand eine Beratung statt?<br> 11. Welche Präventions- und Unterstützungsangebote gibt es für potenzielle Opfer und Täter in Bremen und Bremerhaven, um Femizide im Vorfeld zu verhindern, wie werden diese angenommen und sind diese nach Ansicht des Senats bedarfsdeckend?<br> 12. Welche Maßnahmen trifft oder plant der Senat, um für das Thema geschlechtsspezifische Gewalt und Femizide, Warnsignale und gesellschaftliche Hintergründe zu sensibilisieren und hier präventiv entgegenzuwirken?<br> 13. Wie werden besonders vulnerable Gruppen (beispielsweise Sexarbeiter:innen, Frauen mit Behinderung, wohnungslose und obdachlose Frauen, geflüchtete Frauen, Trans*Frauen) im Land Bremen wirksam vor patriarchaler Gewalt geschützt? Welche Maßnahmen befinden sich gegebenenfalls derzeit in Planung?<br> 14. Wie werden verschiedene mit der Thematik befasste Berufsgruppen (beispielsweise Richter:innen, Polizist:innen, Lehrer:innen, Sozialarbeiter:innen) sensibilisiert und systematisch geschult, um das Bewusstsein für Gewalt gegen Frauen und Femizide sowie den Schutz von Betroffenen zu schärfen? Welche Fortbildungen sind in den letzten fünf Jahren diesbezüglich im Land Bremen durchgeführt worden? (Bitte nach Jahr, Berufsgruppe, Inhalt und Anzahl der Teilnehmenden aufschlüsseln.)</p>
<p>Maja Tegeler, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> Sahhanim Görgü-Philipp, Michael Labetzke, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br> Selin Arpaz, Kevin Lenkeit, Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Katharina Kähler, Medine Yildiz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-247175</guid>
                <pubDate>Tue, 07 Nov 2023 20:32:00 +0100</pubDate>
                <title>Beflaggung der Bremischen Bürgerschaft zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/frauen/detail/news/beflaggung-der-bremischen-buergerschaft-zum-internationalen-tag-gegen-gewalt-an-frauen-2/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, der CDU und der FDP: Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (auch: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen) wird jährlich als weltweiter Aktionstag am 25. November begangen. Der Gedenktag setzt ein Zeichen gegen Diskriminierung sowie jegliche Form von Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen. Häusliche Gewalt steigt seit Jahren kontinuierlich an – im vergangenen Jahr wurden laut Lagebild des Bundeskriminalamtes (BKA) 8,5 Prozent mehr Fälle als im Vorjahr registriert. Opfer von Partnerschaftsgewalt sind zu 80,1 Prozent Frauen, die Täter zu 78,3 Prozent Männer.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (auch: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen) wird jährlich als weltweiter Aktionstag am 25. November begangen. Der Gedenktag setzt ein Zeichen gegen Diskriminierung sowie jegliche Form von Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen. Häusliche Gewalt steigt seit Jahren kontinuierlich an – im vergangenen Jahr wurden laut Lagebild des Bundeskriminalamtes (BKA) 8,5 Prozent mehr Fälle als im Vorjahr registriert. Opfer von Partnerschaftsgewalt sind zu 80,1 Prozent Frauen, die Täter zu 78,3 Prozent Männer. In Deutschland werden in jeder Stunde mehr als 14 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt, beinahe jeden Tag versucht ein Mann, seine Partnerin oder Ex-Partnerin zu töten und jeden dritten Tag führt ein versuchtes Tötungsdelikt tatsächlich zum Tod der Frau. In Bremen ist laut Polizeilicher Kriminalstatistik die Zahl der registrierten Fälle häuslicher Gewalt im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen: von 3.164 registrierten Fällen 2021, auf 2.776 Betroffene im vergangenen Jahr. Allerdings ist die Zahl der Opfer von Vergewaltigungen, sexuellen Nötigung beziehungsweise Übergriffen in diesem Zeitraum in Bremen von 128 auf 156 Fälle gestiegen – das dritte Jahr in Folge.</p>
<p>In vielen deutschen Städten wird am 25. November mit vielfältigen Aktionen auf Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen aufmerksam gemacht und an öffentlichen Gebäuden eine Flagge gehisst. Aus diesem Grund hat die Bürgerschaft im November 2019 einen Beschluss gefasst (Drs. 20/127), der die Entwicklung einer solchen Flagge zum Ziel hat und folgende Kernaussage vermittelt: „Wir ächten jede Form von Gewalt und wir bieten Betroffenen in Bremen und Bremerhaven Schutz.“ An der Bremischen Bürgerschaft soll als Zeichen der Solidarität künftig eine Flagge gehisst werden, die optisch dem Berliner Vorbild folgt.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>Gemäß § 87 Satz 2 der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft beschließt die Bürgerschaft (Landtag), dass an der Bremischen Bürgerschaft in der 21. Legislaturperiode jeweils am 25. November die durch die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) zur Verfügung gestellte Flagge „Bremen sagt Nein zu Gewalt gegen Frauen“ zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen gehisst wird.</p>
<p>Selin Ece Arpaz, Katharina Kähler, Anja Schiemann, Medine Yildiz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Maja Tegeler, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> Kerstin Eckardt, Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU<br> Hauke Hilz, Thore Schäck und die Fraktion der FDP</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-246188</guid>
                <pubDate>Tue, 10 Oct 2023 21:05:00 +0200</pubDate>
                <title>Erneute Einrichtung des Queerpolitischen Beirats des Landes Bremen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/frauen/detail/news/erneute-einrichtung-des-queerpolitischen-beirats-des-landes-bremen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Am 23. Januar 2014 hat die Bremische Bürgerschaft (Landtag) die Erstellung eines Landesaktionsplans gegen Homo-, Trans- und Interphobie beschlossen. Der daraufhin im Frühjahr 2015 vorgelegte Aktionsplan (Drucksache 18/1738) benennt zahlreiche Ziele und Maßnahmen, die einen konkreten Beitrag zum Abbau von Diskriminierungen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen, sowie queeren Menschen leisten sollen. Einen ersten Umsetzungsbericht zu diesem Aktionsplan hat der Senat im Februar 2018 vor-gelegt (Drucksache 19/1552). Der zweite Umsetzungsbericht wurde im Februar dieses Jahres veröffentlicht.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Am 23. Januar 2014 hat die Bremische Bürgerschaft (Landtag) die Erstellung eines Landesaktionsplans gegen Homo-, Trans- und Interphobie beschlossen. Der daraufhin im Frühjahr 2015 vorgelegte Aktionsplan (Drucksache 18/1738) benennt zahlreiche Ziele und Maßnahmen, die einen konkreten Beitrag zum Abbau von Diskriminierungen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen, sowie queeren Menschen leisten sollen. Einen ersten Umsetzungsbericht zu diesem Aktionsplan hat der Senat im Februar 2018 vorgelegt (Drucksache 19/1552). Der zweite Umsetzungsbericht wurde im Februar dieses Jahres veröffentlicht.</p>
<p>Zur Begleitung der Umsetzung des Landesaktionsplans beschloss die Bürgerschaft im September 2019 die Einrichtung eines Queerpolitischen Beirats, der sich anschließend konstituierte und seitdem in der Regel einmal pro Quartal tagte. Auf diese Weise konnten eine Reihe von Maßnahmen des Landesaktionsplans auf den Prüfstand gestellt und vorangetrieben werden.</p>
<p>Auch in der 21. Wahlperiode soll die ressortübergreifende Umsetzung des Landesaktionsplans forciert und weitere Maßnahmen zur Unterstützung queeren Lebens realisiert werden. Perspektivisch sollen die Belange queerer Menschen in allen Lebensbereichen berücksichtigt werden und alle Ressorts Queerkompetenz aufgebaut haben. Bremen ist hier in den letzten Jahren einen großen Schritt vorangekommen, aber es gibt immer noch viel zu tun: Die wichtige Arbeit der Beratungsstellen muss weiterhin sichergestellt werden. Sie bieten psychosoziale Unterstützung in vielen Lebenslagen und bei unterschiedlichen Problemen, sei es in Schule, Job, Familie oder mit rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Versorgungslage für queere Menschen und Familien im Gesundheitsbereich muss verbessert werden, um dem erheblichen Bedarf queersensiblen Umgangs in der Gesundheitsversorgung gerecht zu werden. Queerfeindliche Hetze und Gewalt muss noch effektiver bekämpft werden, so dass queere Menschen in Bremen sicher leben können. Damit Schulen für queere Schüler*innen ein sichererer Ort werden und Lehrkräfte Queerkompetenz aufbauen können, muss die Schulaufklärung über geschlechtliche und sexuelle Vielfalt erweitert und Schulen die Möglichkeit gegeben werden sich zu „Schulen der Vielfalt“ zu entwickeln. Die queerfeindliche Verfolgung im Nationalsozialismus und die Geschichte queerer Widerstandskämpfe soll präsenter werden, im Schulunter-richt und im Stadtbild. Die spezifischen Bedarfe queerer Menschen müssen in allen Bereichen berücksichtigt werden – für queere Menschen mit Behinderung besteht insbesondere im Erwerbsleben und in Werkstätten Nachholbedarf; queere Senior*innen brauchen queersensible Wohnmöglichkeiten, Betreuung und Pflege; queere Geflüchtete brauchen sichere Unterkünfte; queere Menschen in Sportvereinen müssen ohne Diskriminierung aktiv sein können.</p>
<p>Um all diese Anforderungen und Maßnahmen gebündelt weiter bearbeiten zu können und ihnen ressortübergreifend die notwendige Aufmerksamkeit zu garantieren, ist vorgesehen, den Landesaktionsplan nach zehn Jahren neu aufzulegen und zusätzlich zur eingerichteten queerpolitischen Koordination im Senat, in jedem Ressort eine Zuständigkeit für die Umsetzung des Landesaktionsplans zu benennen.</p>
<p>Dementsprechend sollte die parlamentarische Begleitung auch in der Zukunft nicht nur in den jeweils zuständigen Deputationen und Ausschüssen erfolgen, sondern darüber hinaus durch ein beratendes Fachgremium, das der Bürgerschaft regelmäßig Bericht erstattet. Das Gremium soll aus queerpolitischen Akteur*innen der Zivilgesellschaft als stimmberechtigte Mitglie-der sowie Mitgliedern der Bürgerschaft als nicht-stimmberechtigte Mitglieder bestehen.<br> Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, auch in der 21. Wahlperiode einen Queerpolitischen Beirat des Landes Bremen einzurichten.<br> 2. Der Beirat soll mindestens vier Mal im Kalenderjahr tagen und hat die Aufgabe, die Umsetzung des Landesaktionsplans und der weiteren queerpolitischen Vorhaben und Maßnahmen, sowie die queerpolitische Koordination des Senats und die jeweils Zuständigen in den Ressorts in der 21. Wahlperiode zu begleiten und der Bürgerschaft (Landtag) alle zwei Jahre über seine Arbeit Bericht zu erstatten. Der Queerpolitische Beirat soll insbesondere in den Punkten der Benennung von weiteren Mitgliedern, dem Stimmrecht der Mitglieder und der Aufwandsentschädigung analog zum Landesteilhabebeirat gestaltet werden.<br> 3. Der Beirat soll sich aus stimmberechtigen und nicht stimmberechtigten Mitgliedern zusammensetzen. Stimmberechtigte Mitglieder sollen Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher queerpolitischer Initiativen aus Bremen und Bremerhaven sein. Hierzu sollen das Rat&amp;Tat-Zentrum für queeres Leben e.V., Trans-Recht e. V., der Verein Intersexuelle Menschen e. V., CSD Bremen e.V., das Team Behinderte bei Queer Cities e.V., belladonna e.V., Queeraspora, sowie zu benennende Vertreter*innen von Initiativen aus Bremerhaven eingeladen werden. Nicht stimmberechtigte Mitglieder sollen Fachpolitiker*innen aus der Bremischen Bürgerschaft (Landtag), sowie eine von der Stadtgemeinde Bremerhaven benannte Vertretung sein. Die Geschäftsführung soll bei dem zuständigen Mitglied des Senats liegen. Alle anderen Ressorts benennen jeweils eine Vertretung für den Beirat als ständige Gäste.</p>
<p>Maja Tegeler, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Selin Arpaz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Kai Wargalla, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-237423</guid>
                <pubDate>Fri, 31 Mar 2023 17:06:00 +0200</pubDate>
                <title>Turnhalle trotz freier Plätze – Unterbringung von Minderjährigen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/frauen/detail/news/turnhalle-trotz-freier-plaetze-unterbringung-von-minderjaehrigen/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE - Sofia Leonidakis  erkundigt sich: </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p><ol> 	<li>Wie viele freie Plätze gibt es aktuell in der Erstaufnahmeeinrichtung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (UMF) in der Steinsetzerstraße sowie im ehemaligen BAMF-Gebäude?</li> 	<li>Seit wann wird die Sporthalle AirPortLab für welche Zielgruppen genutzt, und wann soll die Notunterbringung dort enden?</li> 	<li>Aus welchen Gründen werden unbegleitete minderjährige Geflüchtete (UMF) in der Notunterkunft Sporthalle AirPortLab untergebracht, obwohl es freie Plätze in der Erstaufnahmeeinrichtung für UMF und im ehemaligen BAMF-Gebäude gibt?</li> </ol><p>Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category><category>Migration &amp; Integration</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-237422</guid>
                <pubDate>Mon, 27 Mar 2023 17:06:00 +0200</pubDate>
                <title>Förderung der Gleichstellung der Geschlechter bei den Bremer Nahverkehrsunternehmen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/frauen/detail/news/foerderung-der-gleichstellung-der-geschlechter-bei-den-bremer-nahverkehrsunternehmen/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE - Maja Tegeler erkundigt sich: </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p><ol> 	<li>Welche Maßnahmen der Nahverkehrsunternehmen in Bremen sind dem Senat bekannt, um Frauen und queere Menschen bei den Verkehrsunternehmen zu fördern?</li> 	<li>Welche Maßnahmen der Nahverkehrsunternehmen in Bremen sind dem Senat bekannt, um Frauen und queere Menschen in den Führungspositionen der Verkehrsunternehmen zu fördern?</li> 	<li>Sind die Mitarbeitenden bei den Bremer Nahverkehrsunternehmen bei der Wahl ihrer Dienstkleidung eingeschränkt oder dürfen sie ihre Dienstkleidung frei und unabhängig vom gelesenen Geschlecht auswählen?</li> </ol><p>Maja Tegeler, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-236385</guid>
                <pubDate>Tue, 07 Mar 2023 12:09:00 +0100</pubDate>
                <title>Unterstützungsangebote für obdachlose und suchtkranke Frauen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/frauen/detail/news/unterstuetzungsangebote-fuer-obdachlose-und-suchtkranke-frauen/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE - Maja Tegeler erkundigt sich: </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p><ol> 	<li>Welche Unterstützungsangebote für obdachlose suchtkranken Frauen gibt es aktuell, welche davon wurden seit 2020 neu geschaffen oder erweitert?</li> 	<li>Welche Streetwork-Angebote für wohnungslose/suchtkranke Frauen gibt es im Umfeld des Bremer Hauptbahnhofes?</li> 	<li>Welche weiteren Bedarfe an Notschlafstellen und Aufenthaltsraum in den Abend- und Nachtstunden für obdachlose sowie obdachlose suchtkranke Frauen gibt es und wie plant der Senat diese Bedarfe abzudecken?</li> </ol><p>Maja Tegeler, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category><category>Gesundheit</category><category>Gleichstellungspolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-236073</guid>
                <pubDate>Fri, 03 Feb 2023 11:32:00 +0100</pubDate>
                <title>Drittes Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/frauen/detail/news/drittes-gesetz-zur-aenderung-des-landesgleichstellungsgesetzes/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>Das Landesgleichstellungsgesetz wird wie aus der Anlage ersichtlich geändert. <strong><em><a href="https://www.linksfraktion-bremen.de/fileadmin/Linksfraktion/BremischeBuergerschaft/2023/02_Februar/Senat_Landesgleichstellungsgesetzesaenderung_20230203.pdf" class="link-download" title="download link">Mehr</a></em></strong></p>
<p>Antje Grotheer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Dr. Henrike Müller, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br> Maja Tegeler, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-234556</guid>
                <pubDate>Wed, 07 Dec 2022 22:17:00 +0100</pubDate>
                <title>Brutale Gewalt in Iran muss enden</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/frauen/detail/news/brutale-gewalt-in-iran-muss-enden/</link>
                
                <description>Antrag (Entschließungsantrag) der Fraktionen der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE, der SPD, DIE LINKE, der CDU und der FDP: Ausgelöst durch den Tod der 22 Jahre alten kurdischen Iranerin Mahsa Jina Amini, die von den Sittenwächter*innen wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die strenge Kleiderordnung des Regimes festgenommen worden war, finden inzwischen seit acht Wochen mutige Proteste in Iran gegen das menschenverachtende Regime statt. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Ausgelöst durch den Tod der 22 Jahre alten kurdischen Iranerin Mahsa Jina Amini, die von den Sittenwächter*innen wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die strenge Kleiderordnung des Regimes festgenommen worden war, finden inzwischen seit acht Wochen mutige Proteste in Iran gegen das menschenverachtende Regime statt. Die aktuellen Demonstrationen und die Proteste der vergangenen Monate und Jahre zeigen, wie hoch die Unzufriedenheit und Wut in der Bevölkerung gegenüber dem Mullah-Regime ist.<br> Sicherheitskräfte gehen seit Wochen inakzeptabel hart gegen die Proteste vor. Berichten zufolge sind inzwischen mehr als 330 ermordete Menschen, davon mindestens 50 Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren, zu beklagen. 14.800 wurden seit Beginn der Proteste politisch motiviert inhaftiert. Sie sind dabei Haftbedingungen ausgesetzt, in denen Folter, Vergewaltigungen und „Verschwindenlassen“ zum Alltag gehören. Häufig haben weder Familien noch Anwält*innen Zugang zu den Gefangenen.</p>
<p>Anfang November hatte das iranische Parlament mit großer Mehrheit die Todesstrafe für inhaftierte Protestierende gefordert. Das iranische Regime verstößt mit diesem Vorgehen gegen grundlegende, im internationalen Recht verankerte Menschen- und Freiheitsrechte, insbesondere gegen den Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die Iran beide unterzeichnet und ratifiziert hat.</p>
<p>In Anbetracht der schockierenden Menschenrechtsverletzungen in Iran<br> 1. bekräftigt die Bürgerschaft (Landtag) ihre Solidarität mit den Menschen, die unter Einsatz ihres Lebens für Frauenrechte, Demokratie und Freiheit eintreten; insbesondere dem außerordentlichen Mut der iranischen Frauen gebührt unser größter Respekt;<br> 2. verurteilt die Bürgerschaft (Landtag) das brutale Vorgehen der iranischen Sicherheitsbehörden, die mit Tränengas, Wasserwerfern und Gummigeschossen, in einigen Fällen auch mit scharfer Munition, gegen friedliche Demonstrant*innen vorgehen; diese Gewalt als Ausdruck des iranischen Unterdrückungssystems muss umgehend eingestellt werden;<br> 3. verurteilt die Bürgerschaft (Landtag) die brutale Gewalt gegen politische Gefangene und fordert den sofortigen Stopp von Folter und Ermordungen von politischen Oppositionellen und Frauenrechtsaktivist*innen;<br> 4. prangert die Bürgerschaft (Landtag) die Durchführung von unfairen, politisch motivierten Schauprozessen gegen Personen, die sich im Rahmen dieser Proteste engagiert haben, so-wie die teilweise bereits verhängten Todesurteile als rechtswidrig an und bekräftigt vor diesem Hintergrund erneut die Verurteilung der Todesstrafe als grausame, unmenschliche und entwürdigende Bestrafung, die gegen das Recht auf Leben verstößt, und als einen unvertretbaren Akt finaler Folter;<br> 5. fordert die Bürgerschaft (Landtag) die sofortige Freilassung inhaftierter Kinder und Jugendlicher und unterstützt die beschlossenen Sanktionen gegen Angehörige des iranischen Gewaltregimes und Vertreter*innen von Geheimdiensten und Militär;<br> 6. bekräftigt die Bürgerschaft (Landtag) die Forderung nach Aussetzung von Abschiebungen in den Iran und auch in Drittländer, die wiederum in den Iran abschieben.</p>
<p>Dr. Henrike Müller, Sülmez Dogan, Sahhanim Görgü-Philipp, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Antje Grotheer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Cindi Tuncel, Maja Tegeler, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> Dr. Thomas vom Bruch, Heiko Strohmann und Fraktion der CDU<br> Lencke Wischhusen und Fraktion der FDP</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Tuncel</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category><category>Gleichstellungspolitik</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-233100</guid>
                <pubDate>Mon, 24 Oct 2022 08:02:00 +0200</pubDate>
                <title>Aufstellung von Automaten für die kostenfreie Abgabe von Hygiene-Artikeln</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/frauen/detail/news/aufstellung-von-automaten-fuer-die-kostenfreie-abgabe-von-hygiene-artikeln/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE - Maja Tegeler  fragt den Senat:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p><ol> 	<li>Wie bewertet der Senat die Forderung des Huchtinger Beirats, Hygieneartikel wie Binden, Tampons oder Slipeinlagen kostenfrei und diskret über Vandalismus-sichere Spender für Kinder und Jugendliche – gegebenenfalls über ein Pilotprojekt – in weiterführenden Schulen Huchtings zur Verfügung zu stellen?</li> 	<li>Sieht der Senat Möglichkeiten, auch in anderen öffentlichen Einrichtungen der Stadtgemeinde Bremen (wie z.B. Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe oder Jugendfreizeitheimen) generell kostenfrei Hygiene-Artikel zur Verfügung zu stellen?</li> 	<li>Sieht der Senat die Möglichkeit einer Aufstellung derartiger Automaten in Sporthallen oder Schwimmbädern, ggf. in Absprache mit dem Landessportbund oder den Bremer Bädern GmbH?</li> </ol><p>Maja Tegeler, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE.</p>
<p>Den Antrag der Beiratsfraktion <em>„Kostenlose und diskrete Abgabe von Menstruationsprodukten über Vandalismus-sichere Spender an weiterführenden Schulen Huchtings“</em>, der am 10. Mai 2022 vorgestellt und im September 2022 in geänderter Form vom Beirat Huchting einstimmig beschlossen wurde, finden Sie <strong><em><a href="https://www.dielinke-bremen.de/parlamente/beiraete/detail-neu/kostenlose-und-diskrete-abgabe-von-menstruationsprodukten-ueber-vandalismus-sichere-spender-an-weiterfuehrenden-schulen-huchtings/" target="_blank" class="link-extern" title="external link">hier</a></em></strong>.</p><table class="table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td><strong>Der Senat hat geantwortet:</strong><br> 			<br> 			Zu Frage 1: Für viele Mädchen und junge Frauen sind die Kosten für ausreichende Hygieneprodukte wie Tampons und Binden gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Preissteigerungen ein Problem. Kostenlose Menstruationsprodukte in Bildungseinrichtungen sind auch ein Beitrag zur Gesundheitsförderung.<br> 			Aus reiner Liegenschaftssicht ist die Aufstellung der Automaten unproblematisch, diese müssen einen geeigneten Platz finden und den Anforderungen an diese Räume entsprechen. Das bedarf einer Einzelfallprüfung.<br> 			Um den Bedarf und die Nachfrage zu ermitteln, ist ein Pilotprojekt gestartet worden. An acht weiterführenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen (allgemeinbildende und berufsbildende) sollen kostenlos für Mädchen und junge Frauen Menstruationsartikel, also Binden und Tampons, zur Verfügung stehen. Der Probelauf hat am 08.11.2022 begonnen und ist befristet bis zum 31.01.2023. Es geht darum, besser einschätzen zu können, wie viele Mädchen und Frauen das Angebot in welcher Intensität nutzen werden.<br> 			Die Schulen entscheiden im Rahmen ihrer Eigenverantwortung selbst über die Ausgabemöglichkeit der Artikel. Die teilnehmenden Schulen geben eine schriftliche Rückmeldung über den Probelauf mit einer Einschätzung und Vorschlägen zur möglichen Verbesserung. Die Schulen haben die Ausgaben für Menstruationsartikel während des Probelaufs gesondert zu dokumentieren.<br> 			<br> 			Zu Frage 2: Erfahrungen aus einem Modellprojekt der Stadt Hamm (Start im Frühjahr 2021) zeigen, dass mit der Aufstellung von 150 Metall-Spendern für Damenbinden und Tampons in öffentlichen Einrichtungen und Schulen ein Beitrag zur Enttabuisierung des Themas Menstruation geleistet wird und das Angebot gut angenommen wird. Zusätzlich wird Periodenarmut entgegengewirkt.<br> 			In der Stadtgemeinde Bremen werden Mädchen und junge Frauen in 75 stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe betreut, und 55 Einrichtungen und Treffen der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden stadtweit durch freie Träger betrieben. Grundsätzlich ist die Aufstellung von Automaten für Hygieneartikel in diesen Einrichtungen in Abstimmung mit den freien Trägern möglich. Da keine Erfahrungswerte im Arbeitsfeld vorliegen, kann eine Kostenschätzung nicht vorgenommen werden. Zunächst sollte mit einem Pilotprojekt begonnen werden.<br> 			<br> 			Zu Frage 3: Eine Aufstellung von Hygieneautomaten in den Umkleidegebäuden der städtischen Sportanlagen ist grundsätzlich möglich, sofern dies räumlich umsetzbar ist.</td> 		</tr> 	</tbody> </table>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category><category>Gesundheit</category><category>Gleichstellungspolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-233110</guid>
                <pubDate>Tue, 11 Oct 2022 15:46:00 +0200</pubDate>
                <title>„Frau-Leben-Freiheit“ – Volle Solidarität mit den Protesten in Iran!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/frauen/detail/news/frau-leben-freiheit-volle-solidaritaet-mit-den-protesten-in-iran/</link>
                
                <description>Antrag (Entschließungsantrag) der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, der SPD, der CDU und der FDP: In Iran gehen seit Mitte September erneut Millionen Menschen gegen das islamistische Herrschaftssystem und die systematische Diskriminierung von Frauen auf die Straße. Auslöser war der Tod der 22 Jahre alten kurdischen Iranerin Mahsa Jina Amini, die von den Sittenwächter*innen wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die strenge Kleiderordnung des Regimes festgenommen worden war. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In Iran gehen seit Mitte September erneut Millionen Menschen gegen das islamistische Herrschaftssystem und die systematische Diskriminierung von Frauen auf die Straße. Auslöser war der Tod der 22 Jahre alten kurdischen Iranerin Mahsa Jina Amini, die von den Sittenwächter*innen wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die strenge Kleiderordnung des Regimes festgenommen worden war. Das schockierende Schicksal von Mahsa Jina Amini zeigt einmal mehr, mit welcher Brutalität die iranische Sittenpolizei gegen Frauen vorgeht. Der Widerstand gegen die Unterdrückung von Frauen oder auch Oppositionellen und weiteren Gruppen durch das iranische Regime wächst. Die aktuellen Demonstrationen und die Proteste der vergangenen Monate und Jahre zeigen, wie hoch die Unzufriedenheit und Wut in der Bevölkerung gegenüber dem Mullah-Regime ist.<br> Sicherheitskräfte gehen seit Tagen äußerst hart gegen die Proteste vor. Nach offiziellen Angaben wurden dabei bisher 41 Menschen getötet, Menschenrechtsgruppen sprechen von hö-heren Opferzahlen. Frauen, die aus Freiheitswillen symbolisch die Kopftücher ablegen, stehen Wasserwerfern und einem brutalen Sicherheitsapparat gegenüber, lassen sich aber nicht ein-schüchtern und stellen sich solidarisch dem System entgegen im Kampf um ihre Freiheit, um ihre Würde.</p>
<p>Die Lautstärke der Frauen lässt sich nicht einfach abstellen, nicht durch Sittenwächter*innen, nicht, indem man das Internet kappt, nicht mit Gewalt. Die Welt hört sie, die Stimmen der iranischen Frauen, laut und eindringlich.</p>
<p>Mahsa Amini, deren kurdischer Name Jina lautet, starb in Gewahrsam der iranischen Sittenpolizei. Ihr Tod steht stellvertretend für die Unterdrückung der Frauen in Iran und weltweit und ist nach dem Willen ihrer Eltern als Aufruf zum Widerstand zu verstehen. Diesem Aufruf folgen Millionen Menschen und demonstrieren für die Freiheit von Frauen und Männern in Iran.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) solidarisiert sich mit den Menschen in Iran, die unter Einsatz ihres Lebens für Frauenrechte, Demokratie und Freiheit eintreten. Insbesondere dem außerordentli-chen Mut der iranischen Frauen gebührt größter Respekt.<br> Die Bürgerschaft (Landtag) verurteilt das brutale Vorgehen der iranischen Sicherheitsbehörden mit Tränengas, Wasserwerfern und Gummigeschossen - sowie laut Menschenrechtsorganisationen vereinzelt scharfer Munition - gegen friedliche Demonstrant*innen. Diese Gewalt als Ausdruck des iranischen Unterdrückungssystems muss umgehend eingestellt werden. Gleiches gilt für die Inhaftierung politischer Oppositioneller und Frauenrechtsaktivist*innen.<br> Die Bürgerschaft (Landtag) erwartet eine umfassende Aufklärung des Todes von Mahsa Jina Amini und ein sofortiges Ende der repressiven Politik gegenüber Frauen und Mädchen. Die sogenannte Sittenpolizei gehört aufgelöst.<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene zeitnah für einen Abschiebestopp für gefährdete Menschen aus Iran einzusetzen.<br> Die Bürgerschaft (Landtag) begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, auf europäischer Ebene angemessene Sanktionen gegen Iran zu vereinbaren, die jedoch direkt auf Angehörige der Herrschaftsschicht und Vertreter*innen von Geheimdiensten und Militär abzielen müssen.</p>
<p>Dr. Henrike Müller, Sahhanim Görgü-Philipp, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br> Maja Tegeler, Cindi Tuncel, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Antje Grotheer, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Kevin Lenkeit, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Sina Dertwinkel, Heiko Strohmann und Fraktion der CDU<br> Thore Schäck, Lencke Wischhusen und Fraktion der FDP</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Tuncel</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category><category>Gleichstellungspolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-227468</guid>
                <pubDate>Mon, 25 Apr 2022 19:12:00 +0200</pubDate>
                <title> Arbeitsmarktförderung in Bremerhaven</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/frauen/detail/news/arbeitsmarktfoerderung-in-bremerhaven/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Wie verteilen sich die staatlichen Mittel des Bremen-Fonds in den Programmen wie „Perspektive Arbeit für Frauen“, „Perspektive Arbeit für Menschen mit Migrationshintergrund“, Perspektive Arbeit für Bremerhaven, die Ausweitung der Jugendberufsagentur, die Ausbildungsverbünde, Kita-Modellprojekte sowie weitere Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung auf Maßnahmen in den Kommunen Bremen und Bremerhaven?<br> 2. Wie bewertet der Senat diese Verteilung angesichts der besonderen arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen in Bremerhaven?</p>
<p>Ingo Tebje, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tebje</category><category>Arbeit</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-226839</guid>
                <pubDate>Wed, 09 Mar 2022 17:46:27 +0100</pubDate>
                <title>Situation in den Frauenhäusern: Belegung, Finanzierung und Austausch</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/frauen/detail/news/situation-in-den-frauenhaeusern-belegung-finanzierung-und-austausch/</link>
                
                <description>Große Anfrage der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Frauenhäuser bieten gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern eine geschützte Unterkunft, Beratung und Begleitung. Damit leisten sie tagtäglich existentielle Arbeit, um Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen. Die Corona-Pandemie wirkt dabei in den vergangen zwei Jahren wie ein Brennglas, wie aus den Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik sowie diversen Berichten zu Belegungszahlen der Frauenhäuser im Bundesgebiet hervorgeht.</p>
<p>Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Menschenrechtsverletzung. Mit dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention am 1.&nbsp;Februar 2018 ist auch Bremen verpflichtet, umfassende Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt zu ergreifen und eine bedarfsgerechte Frauenhilfeinfrastruktur zu gewährleisten.</p>
<p>Mit einem breiten Landesaktionsplan „Istanbul Konvention“, der aktuell erarbeitet wird, und einem in dessen Erarbeitung miteinbezogenen Betroffenenbeirat hat das Land Bremen zusätzliche wichtige Maßnahmen ergriffen, um von häuslicher Gewalt betroffene Frauen auch weiterhin bestmöglich zu schützen. Ferner liegt Bremen mit 122 Frauenhausplätzen im Bundesvergleich auf Platz zwei und erreicht mit Berlin als einziges Bundesland die empfohlene Zielmarke des Europarates von einem Platz je 7.500 Einwohner:innen.</p>
<p>Ein regelmäßiger Austausch zwischen den zuständigen Akteuren und den Frauenhäusern untereinander, eine angemessene Finanzierung, eine der Nachfrage gerecht werdende und ausreichende Anzahl an Belegplätzen sowie eine 24/7 Not-Aufnahmestelle können darüber hinaus ebenfalls wichtige Bausteine darstellen, um die Frauenhäuser und deren Schutzsuchenden möglichst vollumfänglich zu unterstützen.</p>
<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p><em>A) Belegung:</em></p><ol> 	<li>Über wie viele Plätze verfügen die Frauenhäuser im Land Bremen (gesamt und im Einzelnen) und wie ist die aktuelle Belegungssituation sowie die der letzten fünf Jahre? (Bitte tabellarisch getrennt je Frauenhaus sowie nach Jahren darstellen)</li> 	<li>Welche Überbelegungsquoten weisen die Frauenhäuser seit der Corona-Pandemie auf? (Bitte getrennt nach Frauenhaus sowie monatlich auflisten)</li> 	<li>Welchen Pandemiebestimmungen unterliegen die Frauenhäuser als soziale Einrichtungen, auch im Unterschied zu anderen Wohnungsformen wie Wohngemeinschaften?</li> 	<li>Wie ist der aktuelle Sachstand einer möglichen „Not-Aufnahmestelle“ in Bremer Frauenhäuser, die rund um die Uhr (24/7) für akut Schutzsuchende übergangsweise und kurzfristig zugänglich ist?</li> 	<li>Welche Planungen für die Stärkung der Frauenhäuser enthält der Landesaktionsplan „Istanbul-Konvention“?</li> 	<li>Wie ist der Stand bezüglich notwendiger Schutzwohnungen für ehemals von Zwangsprostitution betroffener Frauen?</li> </ol><p><em>B) Finanzierung:</em></p><ol> 	<li>Wie ist generell die Finanzierung der Frauenhäuser im Bundesland Bremen geregelt?</li> 	<li>Welche Standards, wie Vergaberichtlinien oder Mindestanforderungen (wie bspw. qm²-Zahl pro Person, Anzahl der Plätze, Personalschlüssel, Barrierefreiheit, Brandschutz, Arbeitsschutz, Datenschutz, 24-Stunden-Erreichbarkeit) sowie weitere Aufnahmekriterien (wie bspw. Altersgrenze von Söhnen der Betroffenen), werden der Finanzierung der Frauenhäuser in Bremen zugrunde gelegt?</li> 	<li>Gelten bei der Belegung sowie der Kostenübernahme für alle Häuser die gleichen Standards oder existieren in der Praxis Unterschiede?</li> 	<li>Welche Stelle ist konkret für die Zuwendungen an die Frauenhäuser zuständig?</li> 	<li>Nach welchen Modalitäten wird die Gelderstattung von nicht-finanzierten Belegtagen geregelt? Welches Geldvolumen weist dieser Topf auf und gibt es Nachweispflichten für die Träger bei der Beantragung von Erstattungskosten?</li> 	<li>Wie sind in der Praxis die Zahlungsmodalitäten im Zusammenhang mit dem Sozialamt/Jobcenter und dem Duldungsstatus der Frauen im Frauenhaus geregelt? Wie wird gewährleistet, dass bei möglichen Lücken bezüglich des Duldungsstatus die finanziellen Hilfen trotzdem laufend bei den Betroffenen ankommen?</li> 	<li>Gibt es Entwicklungen auf Bundesebene hinsichtlich der Finanzierung von Frauenhäusern und welche Folgen sind für die Weiterentwicklung der Bremer und Bremerhavener Frauenhäuser daraus ggf. abzuleiten?</li> </ol><p><em>C) Austausch:</em></p><ol> 	<li>Inwieweit besteht ein (regelmäßiger) Austausch zwischen den verschiedenen Frauenhäusern sowie der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) oder der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zur schnellen Absprache sowie Erfahrungs- und „best-practice“-Austausch?</li> 	<li>Wie ist generell das Verhältnis zwischen den Trägern, den Einrichtungen und der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz sowie der ZGF geregelt?</li> </ol><p>Antje Grotheer, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Dr. Henrike Müller, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Maja Tegeler, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-225887</guid>
                <pubDate>Mon, 07 Feb 2022 06:35:00 +0100</pubDate>
                <title>Aufnahme von schutzbedürftigen Menschen aus Afghanistan</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/frauen/detail/news/aufnahme-von-schutzbeduerftigen-menschen-aus-afghanistan/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p><ol> 	<li>Welche Fortschritte oder Ergebnisse sind dem Senat hinsichtlich eines Bundesaufnahme- sowie Resettlementprogramms für besonders schutzbedürftige Gruppen aus Afghanistan bekannt?</li> 	<li>Wie steht der Senat zur Forderung vom LSVD, dem Rat&amp;Tat-Zentrum für queeres Leben, dem CSD Bremen und Trans-Recht e.V., 500 Afghan*innen mit LGBTIQ*-Hintergrund in Bremen? aufzunehmen?</li> 	<li>Welche Möglichkeiten gibt es nach Ansicht des Senats für die Aufnahme der Lebensgefährt*innen von schwulen und lesbischen Geflüchteten aus Afghanistan im Rahmen des Nachzuges von Familienangehörigen über Landes- oder Bundesaufnahme bzw. Familienzusammenführungen – unter Berücksichtigung des Fakts, dass gleichgeschlechtliche Eheschließungen in Afghanistan nicht möglich sind?</li> </ol><p>Maja Tegeler, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-212340</guid>
                <pubDate>Mon, 19 Apr 2021 12:57:00 +0200</pubDate>
                <title>Femizide – Tötungen von Frauen wegen ihres Geschlechts</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/frauen/detail/news/femizide-toetungen-von-frauen-wegen-ihres-geschlechts/</link>
                
                <description>Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und DIE LINKE:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Frauen werden getötet, weil sie Frauen sind. An jedem dritten Tag bringt in Deutschland ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin um. Nicht selten werden solche Femizide in Medien und Öffentlichkeit als „Eifersuchtsdramen“ oder „Familientragödien“ verharmlost.</p>
<p>Allerdings divergiert in der deutschen Strafjustiz die rechtliche Betrachtung von niedrigen Beweggründen innerhalb der Fallgruppe der Trennungstötungen. Teilweise wird vom Bundesgerichtshof, völlig zu Recht, ein niederer Beweggrund bei Trennungstötungen angenommen, wenn die Motivation der Tötung darin bestand, der Ex-Partnerin kein eigenständiges Leben zuzugestehen. Allerdings gibt es auch entgegenstehende höchstinstanzliche Urteile, die festhalten, „dass tatauslösend und tatbestimmend auch Gefühle der Verzweiflung und der inneren Ausweglosigkeit sein (können), die eine Bewertung als ‚niedrig' namentlich dann fraglich erscheinen lassen können, wenn (...) die Trennung von dem Tatopfer ausgegangen ist und der Täter durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will“. Eine solche Rechtspra-xis steht im Widerspruch zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), das seit dem 1. Februar 2018 im Range eines Bundesgesetzes gilt. Artikel 46 Buchstabe a der Istanbul-Konvention fordert ausdrücklich gesetzgeberische und sonstige Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei der Strafzumessung als erschwerend berücksichtigt werden kann, wenn die Tatbegehung durch den früheren oder derzeitigen Ehemann oder Partner erfolgte.</p>
<p>Für Frauen ist es eine reale Gefahr, getötet oder schwer verletzt zu werden, wenn sie ihr Leben nicht mehr mit dem bisherigen Partner verbringen wollen. Dieser geschlechtsspezifischen Gewalt dürfen weder Justiz noch gesellschaftliches Umfeld mit Nachsicht, Verständnis oder Strafmilderungen begegnen.</p>
<p>Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen muss als solche zukünftig deutlich benannt werden. Dazu bedarf es einer gezielten Erfassung von frauen-feindlichen Straftaten in der Kriminalstatistik. Es muss offenkundig sichtbar werden, welchen Straftaten ein frauenfeindliches Motiv zugrunde liegt.</p>
<p>Wir fragen den Senat:<br> 1. Wie viele Frauen wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik seit dem Jahr 2013 bis heute in Bremen und Bremerhaven innerhalb einer laufenden oder ehemaligen Partnerschaftsbeziehung Opfer von<br> a) Mord,<br> b) Totschlag,<br> c) Körperverletzung mit Todesfolge?<br> Bitte auch Opfer von versuchten Tötungsdelikten mit aufführen.<br> 2. Wie viele Personen wurden aufgrund dieser (auch versuchter) Taten verurteilt wegen<br> a) Mordes gemäß § 211 Strafgesetzbuch (StGB),<br> b) Totschlags gemäß § 212 StGB,<br> c) minder schweren Fall des Totschlags gemäß § 213 StGB,<br> d) Körperverletzung mit Todesfolge gemäß § 227 StGB?<br> Falls der Senat keine Kenntnis hierüber hat, woran liegt das, und wie möchte der Senat dies zukünftig ändern?<br> 3. Wie beurteilt der Senat eine mögliche Ergänzung der niederen Beweg-gründe nach § 46 Absatz 2 StGB um eine frauenverachtende/-feindliche Motivation des Täters?<br> 4. Wie viele Gewaltschutzanordnungen wurden in Bremen und Bremerhaven in den vergangenen fünf Jahren durch Familiengerichte erlassen? (Bitte nach Jahren und Familiengerichtsbezirken aufschlüsseln.)<br> 5. In wie vielen Fällen kam es zu Strafen nach § 4 des Gewaltschutzgesetzes?<br> 6. Wie lang dauerte der Erlass einer solchen Gewaltschutzanordnung erfahrungsgemäß im Durchschnitt in Bremen und Bremerhaven?<br> 7. Wie viele Wohnungsverweisungen nach dem Bremischen Polizeigesetz wurden in den letzten fünf Jahren zum Schutz von weiblichen Personen ausgesprochen (bitte nach Jahren und Stadtgemeinden aufschlüsseln)? Inwieweit ist aufgrund der am 8. Dezember 2020 in Kraft getretenen Erleichterung dieser Maßnahme bereits eine Veränderung der polizeilichen Praxis feststellbar?<br> 8. Wie viele Nachkontrollen gemäß dem neuen § 12 Absatz 6 des Bremischen Polizeigesetzes wurden bisher durchgeführt, und wie oft wurde dabei ein Verstoß gegen das Rückkehrverbot festgestellt?<br> 9. In wie vielen Fällen wurden bisher die Kontaktdaten von Personen, von denen häusliche Gewalt ausgegangen oder gegen die häusliche Gewalt verübt worden ist, gemäß dem neuen § 55 Absatz 5 des Bremischen Polizeigesetzes an eine Beratungsstelle übermittelt (bitte nach Stadtgemeinde und nach Gewalt ausübende beziehungsweise von Gewalt betroffene Personen aufschlüsseln), und wie bewertet der Senat die bisher mit diesem neuen Verfahren gemachten Erfahrungen?<br> 10. Welche Maßnahmen trifft oder plant die Polizei Bremen, um zur Thematik (drohende) Femizide zu sensibilisieren und präventiv zu wirken?<br> 11. Wie viele Verfahren mit welchem Ausgang gab es nach dem Opferentschädigungsgesetz, in denen Frauen einen Anspruch wegen sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt geltend gemacht haben?<br> 12. Welche Kenntnisse haben der Senat und die zuständigen Behörden darüber, dass die weibliche Bevölkerung, insbesondere Frauen mit Migrationsgeschichte, Sexarbeiterinnen, Frauen mit Beeinträchtigung und obdachlose Frauen, in erheblichem Maße von Gewalt durch Partner und Ex-Partner betroffen sind und diese zudem häufig auch ein hohes Maß an Diskriminierung und Gewalt außerhalb der Paarbeziehungen und in unterschiedlichen Lebenskontexten erfahren?<br> 13. Inwieweit werden diese Formen von Mehrfachbetroffenheit bei der Erhebung von Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt und Tötung von Frauen erfasst?<br> 14. Welche Angebote zur Täterarbeit in Bezug auf Femizide gibt es in den Justizvollzugsanstalten in Bremen und Bremerhaven?<br> 15. Wie werden Richter:innen in Bremen und Bremerhaven bezüglich der Möglichkeit sensibilisiert, als Auflage die Teilnahme an entsprechenden Angeboten der Täterarbeit auszusprechen?<br> 16. Welche Fortbildungen sind in den letzten fünf Jahren bei Richter:innen und Staatsanwält:innen in Bezug auf Trennungstötungen durchgeführt worden?<br> 17. Bedarf es nach Auffassung des Senats einer Gesetzesänderung, um Femizide angemessen zu bestrafen?<br> 18. Welche Handlungsbedarfe oder Umsetzungsdefizite sieht der Senat in Bezug auf Artikel 46 Buchstabe a der Istanbul-Konvention?</p>
<p>Sülmez Dogan, Sahhanim Görgü-Philipp, Dorothea Fensak, Mustafa Öztürk, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br> Antje Grotheer, Sascha Karolin Aulepp, Kevin Lenkeit, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Maja Tegeler, Nelson Janßen, Ralf Schumann, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tegeler</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
                
            </item>


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