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            <title> : RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright> </copyright>
            
            <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 03:15:16 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Mon, 21 Sep 2026 03:15:16 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-255684</guid>
                <pubDate>Thu, 17 Sep 2026 16:19:00 +0200</pubDate>
                <title>Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren – wie viele Menschen in Bremen und Bremerhaven wären betroffen?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/armut/detail/news/abschaffung-der-abschlagsfreien-rente-nach-45-beitragsjahren-wie-viele-menschen-in-bremen-und-bremerhaven-waeren-betroffen/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion Die Linke - Sofia Leonidakis erkundigt sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Wie viele Personen wären von der Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren in Bremen und Bremerhaven voraussichtlich betroffen?<br>2. Wie viele Jahre längeres Arbeiten würde diese Rentenkürzung für diesen Personenkreis durchschnittlich bedeuten?<br>3. Wie bewertet der Senat die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, auch vor dem Hintergrund der oft beschworenen Leistungsgerechtigkeit?</p>
<p>Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255095</guid>
                <pubDate>Mon, 09 Mar 2026 09:40:00 +0100</pubDate>
                <title>(K)Ein Basiskonto bei der Sparkasse Bremen?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/armut/detail/news/kein-basiskonto-bei-der-sparkasse-bremen/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion Die Linke - Sofia Leonidakis erkundigt sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p><ol><li>Wie viele Personen in Bremen bekommen nach Schätzung des Senats kein Basiskonto bei der Sparkasse Bremen, so dass beispielsweise Sozialleistungsträger die Regelleistungen per monatlicher Guthabenkarte zur Verfügung gestellt werden müssen, und welcher Personalaufwand entsteht dadurch?</li><li>Erfüllt die Sparkasse Bremen aus Sicht des Senats die europarechtliche Pflicht ein Basiskonto bereitzustellen bei rechtmäßigem Aufenthalt, jedoch ohne festen Wohnsitz, und wenn nein, was tut der Senat um darauf hinzuwirken?</li><li>Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, nicht nur Postadressen, sondern auch Meldeadressen im Rahmen der Obdachlosenhilfe zur Verfügung zu stellen?</li></ol><p>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Armut &amp; Reichtum</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254877</guid>
                <pubDate>Tue, 04 Nov 2025 14:12:00 +0100</pubDate>
                <title>Medizinische Versorgung von papierlosen und nichtversicherten Menschen in Bremen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/armut/detail/news/medizinische-versorgung-von-papierlosen-und-nichtversicherten-menschen-in-bremen/</link>
                
                <description>Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke: Wenn ein Mensch krank ist, benötigt er Hilfe, unabhängig von seiner Herkunft, seinem Aufenthaltsstatus, wie hoch sein Einkommen ist, welches Geschlecht er hat, welcher Religion er angehört oder ob er eine Behinderung hat. Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, für alle Menschen den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Seit 2007 besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, um die Gesundheitsversorgung umfassend abzusichern. Für den Großteil der Menschen in Deutschland ist es normal, einfach ins Krankenhaus, zur ärztlichen Praxis oder in die Apotheke zu gehen, wenn es ihnen nicht gut geht. Dennoch sind etwa 500.000 bis 1 Million Menschen in Deutschland nicht versichert und haben damit keinen Zugang zur regulären Gesundheitsversorgung – in Bremen betrifft dies Schätzungen zu Folge einige tausend Menschen. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Wenn ein Mensch krank ist, benötigt er Hilfe, unabhängig von seiner Herkunft, seinem Aufenthaltsstatus, wie hoch sein Einkommen ist, welches Geschlecht er hat, welcher Religion er angehört oder ob er eine Behinderung hat. Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, für alle Menschen den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Seit 2007 besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, um die Gesundheitsversorgung umfassend abzusichern. Für den Großteil der Menschen in Deutschland ist es normal, einfach ins Krankenhaus, zur ärztlichen Praxis oder in die Apotheke zu gehen, wenn es ihnen nicht gut geht. Dennoch sind etwa 500.000 bis 1 Million Menschen in Deutschland nicht versichert und haben damit keinen Zugang zur regulären Gesundheitsversorgung – in Bremen betrifft dies Schätzungen zu Folge einige tausend Menschen.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Besonders betroffen sind Menschen ohne Papiere, Unionsbürger*innen ohne Versicherungsschutz und Personen in schwierigen Lebenslagen wie Obdachlosigkeit. Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus können theoretisch eine medizinische Versorgung in Akut- und Notfällen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei der Sozialbehörde beantragen, riskieren dabei jedoch durch die Übermittlungspflicht (§87 Aufenthaltsgesetz) eine Meldung an das Migrationsamt – viele verzichten deshalb komplett auf medizinische Hilfe. Unionsbürger*innen können ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein, etwa wenn sie zunächst keine Sozialleistungen erhalten oder prekär beschäftigt und damit ohne Sozialversicherungsschutz sind. Menschen in schwierigen Lebenslagen haben oft keinen Zugang zur Versorgung, obwohl ein rechtlicher Anspruch besteht, zum Beispiel wegen fehlender Unterlagen, keiner festen Adresse oder Hürden im Kontakt mit Behörden.</p>
<p class="text-justify">Die unzureichende gesundheitliche Versorgung führt für die Betroffenen zu prekären Lebens-bedingungen bis hin zu lebensbedrohlichen Situationen und widerspricht einer solidarischen Gesundheitsversorgung. Zudem ist eine Versorgung, die erst im Notfall greift, deutlich teurer als eine frühzeitige Behandlung und Prävention. Um hier gegenzusteuern und den Menschen zu ihrem Recht auf eine gesundheitliche Versorgung zu verhelfen, gibt es in Bremen seit 2022 den gemeinnützigen Verein zur Förderung der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung nichtversicherter und papierloser Menschen (MVP), der die vorherige humanitäre Sprechstunde abgelöst hat. Der MVP bietet Beratung und eine medizinische Grundversorgung (ärztliche und Hebammensprechstunden) in den eigenen Räumlichkeiten an. Im Rahmen der Beratungen werden die Menschen dabei unterstützt, eine Krankenversicherung zu erhalten. Ist dies nicht möglich, bekommen die Menschen für eine weiterführende Versorgung einen Behandlungsschein, welchen sie dann bei Leistungserbringern wie Krankenhäusern oder ärztlichen Praxen einlösen können. Die Kosten für die Versorgung übernimmt dann der Verein, gefördert durch das Gesundheitsressort. Das Ziel ist, eine niedrigschwellige medizinische Versorgung zu schaffen und Menschen in das reguläre Gesundheitssystem zu integrieren.</p>
<p class="text-justify">Eine Evaluation des Projekts im Jahr 2024 bestätigt den Erfolg: Im Vergleich zu dem früheren System, welches viel vom ehrenamtlichen Engagement abhing und nur wenige Ressourcen zur Verfügung hatte, bietet das neue Modell eine verlässlichere und umfassendere Versorgung und kann dadurch langfristig helfen, schwere Erkrankungen zu vermeiden. Der MVP ist daher ein zentraler und nicht mehr wegzudenkender Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Bremen. Die alltägliche Arbeit dort liefert wichtige Erkenntnisse dafür, wie Menschen in der Wahrnehmung ihres Rechts auf medizinische Versorgung unterstützt werden können und wo Zugangsbarrieren zur Gesundheitsversorgung bestehen, die abgebaut werden müssen.</p><ol><li>Wie viele Menschen wurden seit der Gründung des MVP insgesamt versorgt (nach Jahren aufgeschlüsselt)?</li><li>Wie viele Behandlungen wurden vor Ort in der Einrichtung durchgeführt (nach Jahren aufgeschlüsselt)?</li><li>Wie viele Behandlungsscheine für eine externe Behandlung wurden vom MVP vermittelt (nach Jahren aufgeschlüsselt)?</li><li>Wie viele Clearing- und Beratungsgespräche wurden durchgeführt (nach Jahren aufgeschlüsselt)?</li><li>Mit welchen gesundheitlichen und sozialen Problemen wenden sich die Menschen am häufigsten an den MVP?</li><li>Welche Veränderungen in der Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung konnten seit der Gründung des MVP festgestellt werden?</li><li>Wie hat sich der MVP in die bestehende Versorgungslandschaft Bremens integriert?</li><li>Wie kann der MVP angesichts der positiven Evaluationsergebnisse aus 2024 und der Tatsache, dass er eine Versorgungslücke füllt, die derzeit nicht anders geschlossen werden kann, vom Modellprojekt in ein Regelangebot überführt werden? Welche Schritte sind hierfür (ggf. auch auf Bundesebene) notwendig?</li><li>Welche konkreten Hindernisse beim Zugang zur Gesundheitsversorgung beobachtet der MVP regelmäßig und welche konkreten Handlungsbedarfe lassen sich daraus ableiten?</li><li>Welche weiteren praktischen Herausforderungen in der Versorgung bestehen in der täglichen Arbeit des MVP und welche konkreten Handlungsbedarfe lassen sich daraus ableiten?</li><li>Wie bewertet der Senat die bestehenden strukturellen Hindernisse beim Zugang zur Gesundheitsversorgung für papierlose und nichtversicherte Personen?</li><li>Welche politischen und verwaltungsseitigen Maßnahmen sind auf Landes- und auf Bundesebene denkbar, um den Zugang zur Gesundheitsversorgung für diese Menschen kurz- und langfristig zu verbessern?</li></ol><p>Dariush Hassanpour, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Janßen</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Gesundheit</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254713</guid>
                <pubDate>Wed, 17 Sep 2025 14:36:00 +0200</pubDate>
                <title>Wie weiter mit dem Härtefallfonds zur Vermeidung von Energie- und Wasser- sperren?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/armut/detail/news/wie-weiter-mit-dem-haertefallfonds-zur-vermeidung-von-energie-und-wasser-sperren/</link>
                
                <description>Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke: Im Oktober 2020 beschloss die Bremische Bürgerschaft (Landtag) den Antrag „Energie- und Wassersperren minimieren, Härtefallfonds realisieren: Konzept für die Ausgestaltung des Härtefallfonds „Energie- und Wassersperren“ entwickeln“ der Fraktionen der Linken, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/650). Dies war der Startschuss für ein neues Instrument zur Reduzierung der Strom-, Gas- und Wassersperren in Bremen und Bremerhaven. Dadurch wurde neben dem Runden Tisch „Energie- und Wassersperren im Land Bremen vermeiden“ die Möglichkeit geschaffen, Privatpersonen, die der Zahlung ihrer Strom-, Wasser- und Gasrechnungen nicht nachkommen können und denen Energiesperren drohen, in Härtefällen zu helfen. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Im Oktober 2020 beschloss die Bremische Bürgerschaft (Landtag) den Antrag „Energie- und Wassersperren minimieren, Härtefallfonds realisieren: Konzept für die Ausgestaltung des Härtefallfonds „Energie- und Wassersperren“ entwickeln“ der Fraktionen der Linken, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/650). Dies war der Startschuss für ein neues Instrument zur Reduzierung der Strom-, Gas- und Wassersperren in Bremen und Bremerhaven.</p>
<p>Dadurch wurde neben dem Runden Tisch „Energie- und Wassersperren im Land Bremen vermeiden“ die Möglichkeit geschaffen, Privatpersonen, die der Zahlung ihrer Strom-, Wasser- und Gasrechnungen nicht nachkommen können und denen Energiesperren drohen, in Härtefällen zu helfen. Dieser war zunächst mit einem Volumen von 250.000 € im Haushalt unterlegt worden. Die Zielgruppe waren vor allem Menschen im Leistungsbezug von SGB II, XII und AsylBLG, aber grundsätzlich auch Haushalte mit geringem Einkommen, etwa Wohngeldempfänger*innen. Diese konnten bei Sperrandrohung ihrer Energie- oder Wasserversorgung in einem zweistufigen Verfahren unterstützt werden. Nach einer Sperrandrohung wurde (und wird) zunächst über den „Runden Tisch Energie- und Wassersperren im Land Bremen vermeiden“ ein Prozess in Gang gesetzt, bei dem Stundungen, mögliche Leistungsansprüche (etwa Wohngeld, ALG II oder ähnliches) und weiteres geprüft werden, um von Sperrandrohungen betroffene Bürger*innen in Bremen und Bremerhaven schnell und unkompliziert zu unterstützen. Sollten sich hieraus keine Möglichkeiten der Bewältigung der Energieschulden ergeben, konnte ein Antrag auf Übernahme der Schulden aus dem Härtefallfonds „Energie- und Wassersperren“ in Verbindung mit einer Beratung durch die Verbraucherzentrale Bremen erfolgen.</p>
<p>Durch gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten infolge des Angriffskriegs auf die Ukraine waren ab 2022 immer mehr Haushalte in prekären Lebenslagen, weshalb die rot-grün-rote Koalition in der Bremischen Bürgerschaft eine Ausweitung des Härtefallfonds beschloss, der einen einfacheren Zugang ermöglichte, die Zielgruppe der Haushalte mit geringem Einkommen gezielter ansprach und deutlich mehr Zuschüsse gewährte als im ursprünglichen Härtefallfonds. So wurden in der Zeit von November 2023 bis zum Auslaufen des erweiterten Härtefallfonds Ende 2024 42 Anträge bewilligt und Haushalte im Umfang von rund 135.000€ unterstützt, wie die Sozialbehörde in der Deputation für Soziales und Integration im April 2025 berichtete (Vorlage VL 21/4610).</p>
<p>Mit der Einrichtung des erweiterten Härtefallfonds ging die Schaffung einer Kompetenzstelle bei der Verbraucherzentrale einher, so dass eine besonders geeignete und sinnvolle Unterstützung für einkommensarme Haushalte, die keine Transferleistungen beziehen, bestand. Für die Haushalte konnten durch Beratung und auch finanzielle Leistungen aus dem erweiterten Härtefallfonds Sperren verhindert bzw. wieder aufgehoben und krisenbedingte Härten vermieden werden. Die Verbraucherzentrale konnte zielgerichtet Kontakt mit dem Energieversorger aufnehmen und die erforderlichen Schritte, wie eine Unterbrechung des Sperrpro-<br> zesses, Vereinbarung von Ratenzahlungen oder eine Zahlung aus dem Härtefallfonds, einleiten. Der erweiterte Härtefallfonds und auch die Arbeit der Kompetenzstelle liefen zum 31.12.2024 aus. Die Mittel aus dem ursprüngliche Härtefallfonds sind ausgeschöpft, neue Mittel bisher nicht eingeplant.</p>
<p>Doch nach wie vor hat sich die Situation für viele Menschen nicht entspannt. Sie erfahren noch immer starken Einschränkungen ihrer Lebensbedingungen aufgrund der Preisentwicklungen und der Inflation. Zwar haben die Energiesperren im vergangenen Jahr nur leicht zugenommen um 5,3 Prozent, wie die swb in einer Pressekonferenz im April 2025 mitteilte, die stark steigenden Beratungszahlen bei der Verbraucherzentrale deuteten jedoch darauf hin, dass Energiearmut weiterhin ein großes Problem darstellt.</p>
<p>Energie- und Wassersperren sind ein schwerer Schlag für die Betroffenen und können zu einer Unbewohnbarkeit der Wohnung führen. Insbesondere für Familien mit kleinen Kindern, psychisch oder physisch kranken, älteren oder pflegebedürftigen Haushaltsmitgliedern ist diese Situation schwer zu bewältigen. Ganz allgemein drohen durch die Energie- und Wassersperren noch anderweitige Gefahren z.B. der Sicherheit der Wohnung, gesundheitliche Beeinträchtigungen, weitere Verschuldung etc. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage,<br> wie es mit dem Härtefallfonds weitergehen kann.</p>
<p>Wir fragen den Senat:<br> 1. Wie viele Androhungen von Energie- und Wassersperren, wie viele Umsetzungen von Sperren und wie viele Abwendungsvereinbarungen durch die swb hat es seit Beginn des Jahres 2025 in Bremen gegeben? Bitte differenzieren nach Sperrandrohungen, umgesetzte Sperren und Abwendungsvereinbarungen.<br> 2. Wie viele Anträge wurden im Jahr 2024 und bis zum aktuellen Zeitpunkt an den Härtefallfonds gestellt (bitte differenzieren nach Härtefallfonds und erweitertem Härtefallfonds)?<br> 3. Wie viele Anträge wurden bewilligt? Wie hoch waren durchschnittlich die bewilligten Summen (bitte differenzieren nach Härtefallfonds und erweitertem Härtefallfonds)?<br> 4. Welche Personengruppen haben seit Beginn des Jahres 2024 bis zum aktuellen Zeitpunkt Bewilligungen aus dem Härtefallfonds erhalten (etwa Leistungsempfänger*innen nach SGB II, SGB XII, Geringverdienende u.a.)?<br> 5. Wie viele Anträge wurden abgelehnt und was waren die Ablehnungsgründe?<br> 6. Welche Summen wurden insgesamt verausgabt über den Härtefallfonds und den erweiterten Härtefallfonds als Härtefallleistungen, Verwaltungskosten, Werbekosten etc. (bitte separat und nach Jahren differenziert angeben)?<br> 7. Was kann der Runde Tisch „Energiesperren vermeiden“ und der Zappenduster-Prozess jenseits des Härtefallfonds für Personen anbieten, die nicht leistungsberechtigt sind oder für die das Jobcenter ein Darlehen abgelehnt hat?<br> 8. Wie viele Anträge auf Darlehen wegen Energie- und Wassersperren/-sperrandrohungen bzw. -schulden wurden im Jahr 2024 und bis zum aktuellen Zeitpunkt an das Jobcenter Bremen und das Amt für Soziale Dienste gerichtet? Bitte nach Anzahl der Anträge beim Jobcenter und beim AfSD sowie Jahre differenzieren.<br> 9. Wie viele Anträge auf Darlehen im Rahmen des Bezuges von Sozialleistungen wurden bewilligt? Wie hoch waren durchschnittlich die bewilligten Summen? Bitte nach Jobcenter und AfSD sowie Jahre differenzieren.<br> 10. Wie viele Anträge wurden abgelehnt und was waren die Ablehnungsgründe? Bitte nach Jobcenter und AfSD sowie Jahre differenzieren.<br> 11. Wie viele Beratungen zu Energie- und Wassersperren sind im Jahr 2024 und bis zum aktuellen Zeitpunkt durch die Verbraucherzentrale Bremen erteilt worden? Bitte nach Jahren differenzieren.<br> 12. Welchen Beitrag leistet die swb als regionaler Hauptversorger zum Runden Tisch, zum Härtefallfonds oder im Vorfeld zur Vermeidung von Sperren, z.B. durch aufsuchende Tätigkeit?<br> 13. In wie vielen Fällen, die im Runden Tisch oder im Zappenduster-Prozess ankamen, hat die swb einem Teilschulderlass aus Kulanzgründen zugestimmt?<br> 14. Wie viele Ratenzahlungs- und Abwendungsvereinbarungen mit der swb sind geplatzt, und wären diese grundsätzlich tragfähiger, wenn sie geringere Summen und/oder längere Zeiträume der Ratenvereinbarung oder geringere Summen (Teilsummen) umfassen würden?<br> 15. Wie wird eine Schuldenberatung in den Zappenduster-Prozess integriert, um nachhaltige Lösungen zu finden und erneute Energieschulden zu vermeiden?<br> 16. Inwieweit wurde der Beschlusspunkt 13 des Antrages „Gerecht und fair: Entlastung jetzt – Energiearmut verhindern“ (Drs. 20/1581) der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen umgesetzt?<br> 17. Kann aus Sicht des Senats der Anmerkung des Landesrechnungshofes, es gebe gesetzlich normierte Ansprüche auf analoge Leistungen, entsprochen werden, wenn der Härtefallfonds gegen Energie- und Wassersperren auf Leistungen für von Sperren bedrohte oder betroffene Personen in Härtefällen angewendet wird, die entweder nicht leistungsberechtigt sind oder deren Darlehensantrag von Leistungsträgern abgelehnt<br> wurden? Wenn nein, warum nicht?<br> 18. Wie ist die Bilanz des Senats im Hinblick auf den erweiterten und den ursprünglichen Härtefallfonds? Ist das Modell aus Sicht des Senats geeignet, um Härten durch Energie- und Wassersperren zu vermeiden als eins von mehreren Instrumenten?<br> 19. Rechnet der Senat mit steigenden Energie- und Wassersperren aufgrund des eingestellten Härtefallfonds</p>
<p>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Soziales</category><category>Verbraucher*innenschutz &amp; Tierschutz</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254673</guid>
                <pubDate>Fri, 05 Sep 2025 08:04:00 +0200</pubDate>
                <title>Das Existenzminimum ist (un)verhandelbar?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/armut/detail/news/das-existenzminimum-ist-unverhandelbar/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke auf Durchführung einer Akturellen Stunde (Land): Die Bundesregierung kündigt eine erneute Nullrunde für die Bürgergeld-Empfänger*innen in 2026 an. Bundeskanzler Merz möchte gar Milliarden beim Bürgergeld kürzen.

Für die Menschen in Bremen sind die Pläne der Bundesregierung fatal. Jede*r Siebte im Land Bremen wäre betroffen, in Bremen und Bremerhaven würde sich die materielle Not der Betroffenen weiter verschärfen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Titel der Aktuellen Stunde:&nbsp;Das Existenzminimum ist (un)verhandelbar? Was bedeuten die angekündigten<br> Bürgergeld-Reformen für die Menschen in Bremen und Bremerhaven?</strong></p>
<p>Die Bundesregierung kündigt eine erneute Nullrunde für die Bürgergeld-Empfänger*innen in 2026 an. Bundeskanzler Merz möchte gar Milliarden beim Bürgergeld kürzen.</p>
<p>Für die Menschen in Bremen sind die Pläne der Bundesregierung fatal. Jede*r Siebte im Land Bremen wäre betroffen, in Bremen und Bremerhaven würde sich die materielle Not der Betroffenen weiter verschärfen. Der Sozialstaat braucht ein Upgrade, kein Downgrade!</p>
<p><em>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254685</guid>
                <pubDate>Wed, 03 Sep 2025 15:02:00 +0200</pubDate>
                <title>Verbesserung der Lebenssituation von Senior:innen mit Migrationsgeschichte</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/armut/detail/news/verbesserung-der-lebenssituation-von-seniorinnen-mit-migrationsgeschichte/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke: Die Lebenssituation älterer Menschen mit Migrationsgeschichte in Bremen und Bremerhaven erfordert dringenden gesellschaftlichen Handlungsbedarf. Viele dieser Senior*innen, die vor allem als sogenannte Gastarbeiter*innen oder Spätaussiedler*innen nach Bremen kamen, haben maßgeblich zum Wiederaufbau und zur wirtschaftlichen Stärke unseres Landes beigetragen und erreichen nun das Rentenalter. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Lebenssituation älterer Menschen mit Migrationsgeschichte in Bremen und Bremerhaven&nbsp;erfordert dringenden gesellschaftlichen Handlungsbedarf. Viele dieser Senior*innen, die vor allem als sogenannte Gastarbeiter*innen oder Spätaussiedler*innen nach Bremen kamen, haben maßgeblich zum Wiederaufbau und zur wirtschaftlichen Stärke unseres Landes beigetragen und erreichen nun das Rentenalter. Trotz dieser wichtigen Leistung sind sie heute überproportional von Altersarmut betroffen: Die Armutsquote stieg laut den Großen Anfragen zur Altersarmut (Drs. 21/988) und zur Lebenssituation älterer Menschen mit Migrationsgeschichte (Drs. 21/920) von 44,8 Prozent (2021) auf alarmierende 53,3 Prozent (2024).</p>
<p>Der Anteil der über 65-Jährigen mit Migrationsgeschichte hat sich in Bremen in zehn Jahren mehr als verdoppelt und liegt nun bei rund 20.500 Menschen. Ihre oft prekären Lebensverhältnisse sind eine Folge migrationsgeprägter Erwerbsbiografien, die häufig im niedrig entlohnten oder prekären Bereich stattfanden, sowie der damals fehlenden Sprachlernangebote bei der Einwanderung. Hinzu kommt, dass bestehende soziale und gesundheitliche Regelangebote oftmals nicht ausreichend kultursensibel, niedrigschwellig, barrierearm und sprachlich zugänglich sind, was die gleichberechtigte Teilhabe dieser Menschen am gesellschaftlichen Leben massiv einschränkt.</p>
<p>Um die Lebenssituation dieser Senior*innen nachhaltig zu verbessern und ihnen die verdiente volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, ist ein umfassendes und abgestimmtes Vorgehen auf Landesebene unabdingbar.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. ein strategisches Gesamtkonzept zur Verbesserung der Lebenssituation von Senior*innen mit Migrationsgeschichte zu entwickeln. Dieses Konzept soll auf einer detaillierten Analyse der spezifischen Interessen, Bedarfe und Ressourcen älterer Migrant*innen in Bremen und Bremerhaven basieren und klare Verantwortlichkeiten,<br> Zeitpläne für die Umsetzung sowie Mechanismen zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung festlegen;<br> 2. im Rahmen dieses Gesamtkonzepts ein umfassendes Konzept für niedrigschwellige, zielgruppengerechte und barrierearme Beratungs- und Informationsangebote für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte zu entwickeln und umzusetzen, welches eine strategische Kommunikationsstrategie zur Anpassung von Informations- und Verbreitungskanälen an die sprachlichen und kulturellen Bedürfnisse älterer Migrant*innen, unter Berücksichtigung mehrsprachiger Materialien und community-spezifischer Kommunikationswege, beinhaltet;<br> 3. basierend auf den Erkenntnissen des Gesamtkonzepts konkrete Maßnahmen zum Ausbau niedrigschwelliger und kultursensibler aufsuchender Angebote der Seniorenarbeit und Altenhilfe zu entwickeln und umzusetzen. Dieses Maßnahmenpaket soll insbesondere:<br> a) Maßnahmen zur Förderung der aktiven gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Teilhabe älterer Migrant*innen umfassen,<br> b) Vorschläge zum Auf- und Ausbau verbindlicher kommunaler Vernetzungsstrukturen innerhalb der Bereiche Seniorenarbeit, Integration und Stadtteilentwicklung unter aktiver und systematischer Einbindung der Migrant*innenorganisationen unterbreiten, wobei klare Verantwortlichkeiten für diese Vernetzungsprozesse festgelegt werden sollen;<br> 4. halbjährlich nach Beschlussfassung in der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und Integration und der staatlichen Deputation für Gesundheit über den Stand<br> der Umsetzung zu berichten.</p>
<p>Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Valentina Tuchel, Ute Reimers-Bruns, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der<br> SPD<br> Cindi Tuncel, Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Tuncel</category><category>Zimmer</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254608</guid>
                <pubDate>Wed, 06 Aug 2025 20:20:00 +0200</pubDate>
                <title>Überführung Pilotprojekt Housing First als Regelangebot</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/armut/detail/news/ueberfuehrung-pilotprojekt-housing-first-als-regelangebot/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE -  Sofia Leonidakis und Dariush Hassanpour erkundigen sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wir fragen den Senat:</strong></p>
<p>1. Wann soll das Pilotprojekt Housing First, welches von der rot-grün-roten Regierung im Jahr 2019 initiiert wurde, als Regelangebot im Rahmen des SGB XII verstetigt beziehungsweise ausgeweitet werden?<br> 2. Welcher Prozess ist für die Überführung als Regelangebot geplant?<br> 3. Welche Zeitschiene ist hierfür vorgesehen?</p>
<p>Sofia Leonidakis,&nbsp;Dariush Hassanpour,&nbsp;Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Leonidakis</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Öffentliche Daseinsvorsorge, Privatisierung &amp; Rekommunalisierung</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254472</guid>
                <pubDate>Wed, 04 Jun 2025 18:23:06 +0200</pubDate>
                <title>Folgen des schärferen Bettelverbotes, insbesondere des Bettelns in der Außengastro- nomie</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/armut/detail/news/folgen-des-schaerferen-bettelverbotes-insbesondere-des-bettelns-in-der-aussengastro-nomie/</link>
                
                <description>Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke: Seit Juni 2024 gilt in Bremen in verschärftes Bettelverbot, das erstmals auch das Betteln im „konzessionierten Bereich eines gastronomischen Betriebs“ untersagt, sofern der Betrieb dies selbst nicht erlaubt. Was vorher durch das Hausrecht bereits geregelt war, wird nun mit einer Geldstrafe bis 500€ geahndet, was für die bettelnden Menschen kaum aufzubringen ist und die Gefahr mit sich bringt, Menschen aufgrund ihrer Armut im Rahmen einer Ersatzfreiheitsstrafe ins Gefängnis zu bringen. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Seit Juni 2024 gilt in Bremen in verschärftes Bettelverbot, das erstmals auch das Betteln im „konzessionierten Bereich eines gastronomischen Betriebs“ untersagt, sofern der Betrieb dies selbst nicht erlaubt. Was vorher durch das Hausrecht bereits geregelt war, wird nun mit einer Geldstrafe bis 500€ geahndet, was für die bettelnden Menschen kaum aufzubringen ist und die Gefahr mit sich bringt, Menschen aufgrund ihrer Armut im Rahmen einer Ersatzfreiheitsstrafe ins Gefängnis zu bringen. In einem Medienbericht vom 31. März 2025 ließ der Senator für Inneres verlauten, die Gastronom*innen seien nicht nur über die neue Regel informiert worden, es würden auch ganz aktiv „zivile Teams“ eingesetzt. Dies wirft die Frage auf, ob die im Vorfeld befürchtete, aber nicht beabsichtigte, Verdrängung von armen Menschen aus der Innenstadt vom Senat vorangetrieben wird. Auch angesichts der Personalressourcen bei der Polizei und beim Ordnungsamt ist eine politische Schwerpunktsetzung, die allen Bremer*innen gerecht wird und sich nicht in der Verdrängung von Symptomen sozialer Probleme verliert, relevant.</p>
<p>Wir fragen den Senat:<br> 1. Wie viele Platzverweise, Aufenthaltsverbote wurden aufgrund des damals geltenden<br> § 1 des Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung zwischen dem 18. Juni 2023 und dem 31. März 2024 ausgesprochen (bitte nach Monaten und Stadtteilen aufschlüsseln)?<br> 2. Wie viele Platzverweise, Aufenthaltsverbote etc. wurden aufgrund § 1 des Ortsgesetz<br> über die öffentliche Ordnung seit der Novellierung am 18. Juni 2024 ausgesprochen (bitte nach Monaten und Stadtteilen aufschlüsseln) und wie viele erfolgten wegen<br> a. Bettelns im Außenbereich einer Gastronomie?<br> b. Bettelns in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs?<br> 3. Wie viele Ordnungswidrigkeitsanzeigen wurden seit dem 18. Juni 2024 angefertigt<br> und wie viele wegen<br> a. Bettelns im Außenbereich einer Gastronomie?<br> b. Bettelns in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs?<br> c. Wie viele der Fälle unter 3b) vielen außerdem unter den § 256a StGB?<br> 4. Wie viele Geldstrafen wurden erhoben, gezahlt, nicht weiter verfolgt, anderweitig abgeleistet oder führten zu einer Ersatzfreiheitsstrafe und wie viele erfolgten wegen<br> a. Bettelns im Außenbereich einer Gastronomie?<br> b. Bettelns in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs?<br> 5. Wie viele entsprechende Verfahren sind derzeit insgesamt und wegen Bettelns im<br> Außenbereich einer Gastronomie anhängig?<br> 6. In welchem Umfang wurden uniformierte Kräfte unter anderem zur Durchsetzung der Neuregelung in welchem Zeitraum in besonderen Umfang eingesetzt, um Bereiche mit viel Gastronomie zu frequentieren oder dort präsent zu sein (höhere Frequentierung Streife, höhere Bereitschaft etc.)?<br> 7. In welchem Umfang wurden zivile Kräfte in welchem Zeitraum zur Durchsetzung des § 1 Ortsgesetzes eingesetzt?<br> a. in wie vielen Fällen erfolgten hier Maßnahmen zur Durchsetzung des §1 Abs. 3 Punkt 3?<br> b. In wie vielen geschah dies ohne eine Initiative der Gastronomiebetreibenden?<br> c. Wurden Zivile Kräfte aufgrund des Abs. 3 Punkt 4 in Fahrzeugen der BSAG eingesetzt?<br> 8. In welchem Umfang wird der Einsatz ziviler Kräfte geplant?<br> 9. Wie viele Arbeitsstunden fielen seit der Neuregelung bis zum 31.3. bei Ordnungsamt<br> und Polizei durch die Neuregelung an?</p>
<p>Nelson Janßen, Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254160</guid>
                <pubDate>Thu, 27 Feb 2025 18:15:00 +0100</pubDate>
                <title>Zugangskriterien für öffentlich geförderte Wohnungen auf die Höhe der Zeit bringen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/armut/detail/news/zugangskriterien-fuer-oeffentlich-gefoerderte-wohnungen-auf-die-hoehe-der-zeit-bringen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem sozialen Wohnungsbau verfolgt der Senat das Ziel, den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für Menschen, welche sich nicht aus eigener Kraft am allgemeinen Wohnungsmarkt versorgen können, sicherzustellen. Die Verwirklichung des Auftrags aus Artikel 14 der Landesverfassung – „Jeder Bewohner der Freien Hansestadt Bremen hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung“ – ist in der Praxis nur mit einem ausreichenden Angebot an öffentlich geförderten Wohnungen zu realisieren. Ebenso müssen aber auch die Regularien über den Zugang zu geförderten Wohnungen alle Menschen einschließen, die aufgrund ihres im Verhältnis zu den Mietpreisen zu geringen Einkommens auf das geförderte Wohnungssegment angewiesen sind.</p>
<p>Der Zugang zu geförderten Wohnungen wird über&nbsp; Wohnberechtigungsscheine (umgangssprachlich „B-Scheine“) geregelt. Für die Ausstellung solcher B-Scheine sind die zulässigen Einkommensgrenzen das zentrale Kriterium. Im Land Bremen sind hierfür im weitesten Sinne Einkommensgrenzen aus dem Jahr 2006 ausschlaggebend. Diese belaufen sich für alleinstehende Personen auf ein Jahreseinkommen von bis zu 12.000 Euro und für einen Zweipersonenhaushalt auf 18 000 Euro (§ 9 Wohnraumförderungsgesetz [WoFG]). In der Regel sind für den Bezug sozial geförderter Wohnungen (je nach Förderweg) in Bremen Überschreitungen der Einkommensgrenze von 10 Prozent (13.200 Euro und 19.800 Euro) beziehungsweise 60 Prozent (19.200 Euro und 28.800 Euro) möglich. Die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben dies zum Anlass genommen, im Rahmen einer Großen Anfrage (Drucksache 21/641) den Senat zu fragen, inwieweit diese Grenzen in Anbetracht der seit 2006 im Land Bremen stark gestiegenen Mieten noch zeitgemäß sind und inwiefern das Ziel, Menschen, welche sich nicht aus eigener Kraft am Wohnungsmarkt versorgen können, als Zielgruppe des sozialen Wohnungsmarktes zu adressieren erreicht werden kann. Aus der Antwort des Senats wurde deutlich, dass die heute noch gültigen Einkommensgrenzen überholt sind und es einer Aktualisierung bedarf.</p>
<p>Gerade in Anbetracht der sich weiter zuspitzenden Mietbelastung in Bremen bedarf es aus unserer Sicht einer Aktualisierung der Einkommensgrenzen des Wohnberechtigungsscheins. Hierbei sollte auf Basis des Gutachtens zur Aktualisierung der Wohnraumbedarfsprognose sichergestellt werden, dass die in der Wohnraumförderung angedachten Zielgruppen bestmöglich erreicht werden können. Gleichzeitig ist festzustellen, dass sich das aktuelle Verfahren der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins durch eine hohe Komplexität auszeichnet, wodurch sich verschiedene Barrieren ergeben. Die gültigen Einkommensgrenzen für die verschiedenen Kategorien an Wohnberechtigungsscheinen sind im Internet auf den Seiten der Bremer<br> Verwaltung nicht niedrigschwellig auffindbar und für Nicht-Fachleute auch nicht verständlich dargestellt. Letzteres gilt auch für den Wortlaut der Bescheide an Antragsteller:innen, die teilweise nur für Fachleute<br> nachvollziehbar formuliert sind. Dieser Zustand muss an die Kriterien von Normenklarheit und Bürgernähe angepasst werden.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung der staatlichen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung einen Vorschlag zur Aktualisierung der Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine<br> an die seit 2006 veränderten Einkommens- und Wohnungsmarktrealitäten vorzulegen;<br> 2. hierbei darzustellen, wie die festgelegten Grenzen und möglichen Regelungen für Abweichungen, einschließlich des preisgedämpften Segments künftig für alle Bürger:innen leicht nachvollziehbar ausgestaltet und im Internet niedrigschwellig, auch mehrsprachig, leicht auffindbar zugänglich gemacht werden;<br> 3. das Verfahren der Beantragung von Wohnberechtigungsscheinen sowie den zugehörigen Bescheid kritisch in Bezug auf Transparenz und Verständlichkeit zu prüfen und überarbeiten sowie hierfür auch das Antragsverfahren zu digitalisieren.</p>
<p>Falk Wagner, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Bithja Menzel, Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254004</guid>
                <pubDate>Mon, 10 Feb 2025 16:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Anträge auf Hilfen bei drohenden Energiesperren an Jobcenter und Amt für Soziale Dienste</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/armut/detail/news/nutzungsaenderungen-in-der-stadt-bremen-1/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE - Sofia Leonidakis erkundigt sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Wie häufig wurden in der Stadtgemeinde Bremen in den Jahren 2019 bis 2024 Anträge auf Hilfen bei drohenden Energiesperren beim Jobcenter (nach SGB II) und beim Amt für Soziale Dienste (SGB XII §27 a und §36) gestellt, die nicht über den Härtefallfonds zur Vermeidung von Energiesperren liefen (bitte nach Jahr und Jobcenter/AfSD differenzieren)?<br> 2. Wie viele der in Frage 1 angesprochenen gestellten Anträge wurden positiv bewilligt (bitte nach Jahr und Jobcenter/AfSD differenzieren und im Fall von bewilligten Anträgen nach SGB XII bitte differenzieren nach Leistungsbewilligung in Form von Zuschuss oder in Form von Darlehen)?<br> 3. Wie viele der Anträge auf Hilfen bei drohenden Energiesperren, die in den Jahren 2019 bis 2024 an das Amt für Soziale Dienste gerichtet wurden, wurden von Personen eingereicht, die bis zur Antragstellung noch keine Leistungen nach SGB XII erhalten hatten?</p>
<p>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254000</guid>
                <pubDate>Wed, 05 Feb 2025 16:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Finanzierung der Quartiersbildungszentren</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/armut/detail/news/finanzierung-der-quartiersbildungszentren/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE - Miriam Strunge erkundigt sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Aus welchem Grund sind die jährlichen Bewilligungsbescheide für die<br> Quartiersbildungszentren (QBZ) in diesem Jahr nicht für das volle Jahr 2025 erteilt worden, sondern nur bis zum Herbst?<br> 2. Plant der Senat, den Erhalt der QBZ grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen?<br> 3. In welcher Weise sind den QBZ die verkürzte Laufzeit ihrer Förderung und die damit gegebenenfalls verbundenen strategischen Überlegungen kommuniziert worden?</p>
<p>Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Strunge</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Bildung &amp; Wissenschaft</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254161</guid>
                <pubDate>Thu, 28 Nov 2024 18:49:00 +0100</pubDate>
                <title>Entwicklung der Altersarmut in Bremen und Bremerhaven</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/armut/detail/news/entwicklung-der-altersarmut-in-bremen-und-bremerhaven/</link>
                
                <description>Große Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In Deutschland ist laut einer Expertise des Paritätischen Gesamtverbandes zu den Ergebnissen des Mikrozensus zur Armutsentwicklung 2023 die Altersarmutsquote angestiegen: Sie betrug im Jahr 2023 18,1 Prozent aller über 64-Jährigen und hat damit einen neuen Rekordwert erreicht. 2022 lag dieser Wert noch bei 17,5 Prozent, 2021 bei 17,6 Prozent. Noch stärker von Armut betroffen sind Rentner:innen: Von ihnen müssen 18,7 Prozent in Armut leben, 2006 waren es gerade einmal etwas über 10,0 Prozent.</p>
<p>Die monetäre Altersarmut verteilt sich geschlechtsspezifisch ungleich und ist vor allem stark weiblich geprägt. Während Männer im Alter ab 65 Jahren mit einer Quote von „nur“ 15,4 Prozent sogar ein geringeres Armutsrisiko ausweisen als der Durchschnitt der Bevölkerung in Deutschland, liegt die Quote bei den Frauen im Alter ab 65 Jahren bei weit überdurchschnittlichen 20,2 Prozent und damit um 4,8 Prozentpunkte signifikant über dem Anteil bei Männern. Die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag (Bundestagsdrucksache 20/5483) im Jahr 2023 zeigt weiterhin auf, dass Frauen, die im Jahr 2021 in die Altersrente eingetreten sind, durchschnittlich lediglich 876 Euro erhalten. Die durchschnittliche Altersrente von Frauen im Rentenzugang 2021 liegt damit deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle von monatlich 1 148 Euro für eine alleinstehende Person, die sich laut Paritätischem Armutsbericht auf Basis der Erstergebnisse des Mikrozensus aus dem Jahr 2021 ergibt.</p>
<p>Die niedrigen Renten von Frauen sind nicht automatisch mit Einkommensproblemen bis hin zu Altersarmut verbunden, nämlich dann nicht, wenn Frauen in einer Partnerschaft mit einer Person mit höherem (Renten-) Einkommen leben. In einer Partnerschaft macht das Alterseinkommen, das dem Mann zufließt, nach wie vor meist den Hauptbestandteil des Haushaltseinkommens aus. Die erstrebenswerte Eigenständigkeit der Alterssicherung von Frauen ist damit allerdings nicht gegeben; die Frauen bleiben in ihrem Lebensstandard – in der Erwerbsphase wie in der Altersphase – auf Unterhaltsleistungen ihrer Ehemänner angewiesen. Vorliegende Studien zeigen zudem, dass ältere Migrant:innen sozioökonomisch gegenüber Gleichaltrigen ohne Migrationserfahrung benachteiligt sind. Sie erhalten häufig eine niedrigere Rente und haben ein höheres Armutsrisiko, wobei dies deutlich nach Geschlecht und Zuwanderungsgeschichte variiert.</p>
<p>Als arm gilt, wessen gewichtetes Pro-Kopf-Haushalts- Nettoäquivalenzeinkommen weniger als 60,0 Prozent des mittleren Einkommens (Median) in der Bevölkerung beträgt. Die Schwelle lag 2023 für einen Single bei 1 247 Euro. Altersarmut beschreibt neben dem monetären Aspekt aber eine gesamte Lebenslage, die auch die soziale und gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen einschließt. Altersarmut bedeutet daher mehr als „nur“ Geldsorgen. Wem das Geld fehlt, dem mangelt es häufig auch an Sicherheit und gesellschaftlicher Teilhabe. Eine ganzheitliche Strategie gegen Altersarmut muss daher neben einer Verbesserung der materiellen Situation und Unabhängigkeit, die auf das Halten des Lebensstandards im Alter abzielt, auch verlässliche soziale Sicherheit im Alter sowie die Bereitstellung von niedrigschwelligen Teilhabeangeboten umfassen.</p>
<p>Wir fragen den Senat:<br> 1. Wie viele Altersrentner:innen leben derzeit im Land Bremen, und wie haben sich die Zahlen seit 2014 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven, nach Geschlecht (männlich/weiblich/divers), nach Menschen mit deutscher und ohne deutsche Staatsangehörigkeit und, sofern Daten vorhanden, nach Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte.)<br> 2. Wie haben sich die durchschnittlichen Zahlbeträge der Altersrenten („Rente wegen Alters“) im Land Bremen seit dem Jahr 2014 entwickelt? (Bitte differenziert angeben nach Jahr, Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven, nach Geschlecht (männlich/weiblich/divers), nach Menschen mit deutscher und ohne deutsche Staatsangehörigkeit und, sofern Daten vorhanden, nach Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte.)<br> 3. Wie viele Menschen, die Erwerbsminderungsrente beziehen, leben derzeit im Land Bremen, und wie haben sich die Zahlen seit 2014 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven, nach Geschlecht (männlich/weiblich/divers), nach Menschen mit deutscher und ohne deutsche Staatsangehörigkeit und, sofern Daten vorhanden, nach Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte.)<br> 4. Wie haben sich die durchschnittlichen Zahlbeträge der Erwerbsminderungsrenten im Land Bremen seit dem Jahr 2014 entwickelt? (Bitte differenziert angeben nach Jahr, Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven, nach Geschlecht (männlich/weiblich/divers), nach Menschen mit deutscher und ohne deutsche Staatsangehörigkeit<br> und, sofern Daten vorhanden, nach Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte.)<br> 5. Wie viele Menschen im Land Bremen erhalten derzeit Hinterbliebenenrente, und wie haben sich die Zahlen seit 2014 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven, nach Geschlecht (männlich/weiblich/divers), nach Menschen mit deutscher und ohne deutsche Staatsangehörigkeit und, sofern Daten vorhanden, nach Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte.)<br> 6. Wie haben sich die durchschnittlichen Zahlbeträge der Hinterbliebenenrenten in Bremen und Bremerhaven seit dem Jahr 2014 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven, nach Geschlecht (männlich/weiblich/divers), nach Menschen mit deutscher und ohne deutsche Staatsangehörigkeit und, sofern Daten vorhanden, nach Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte.)<br> 7. Wie viele Menschen erhalten im Land Bremen derzeit Altersrente bei bestehender Schwerbehinderung, und wie haben sich die Zahlen seit 2014 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgemeinde Bremen und<br> Bremerhaven, nach Geschlecht (männlich/weiblich/divers), nach Menschen mit deutscher und ohne deutsche Staatsangehörigkeit und, sofern Daten vorhanden, nach Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte.)<br> 8. Wie haben sich die durchschnittlichen Zahlbeträge der Altersrente bei bestehender Schwerbehinderung in Bremen und Bremerhaven seit dem Jahr 2014 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven, nach Geschlecht (männlich/weiblich/divers), nach Menschen mit deutscher und ohne deutsche Staatsangehörigkeit und, sofern Daten vorhanden, nach Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte.)<br> 9. Wie stellt sich die Verteilung der Altersrenten in den Rentenhöhen in zweihunderter Schritten dar (angefangen bei unter 500 Euro, 700 Euro bis 900 Euro, 900 Euro bis 1 100 Euro und so weiter bis 3 100 Euro und höher)? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven, nach Geschlecht (männlich/weiblich/divers), nach Menschen mit deutscher und ohne deutsche Staatsangehörigkeit und, sofern Daten vorhanden, nach Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte.)<br> 10. Wie hat sich Zahl und Quote der Beziehenden von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bremen und Bremerhaven seit dem Jahr 2014, bezogen auf die jeweils altersgleiche Bevölkerung, entwickelt? (Bitte differenziert angeben nach Jahr, Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven, nach Geschlecht, nach Menschen mit deutscher und ohne deutsche Staatsangehörigkeit und, sofern Daten vorhanden, nach Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte.)<br> 11. Wie hoch ist aktuell die Quote der Neurentner:innen im Jahr 2023 im Land Bremen (Altersrente), deren Zahlbetrag aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze liegt? (Bitte differenziert angeben nach Geschlecht, nach Menschen mit deutscher und ohne deutsche Staatsangehörigkeit und, sofern Daten vorhanden, nach Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte.)<br> 12. Wie hoch ist aktuell die Quote der Neurentner:innen im Jahr 2023 im Land Bremen (Altersrente), deren Zahlbetrag aus der gesetzlichen Rentenversicherung bis zu 25,0 Prozent oberhalb der Armutsgefährdungsgrenze liegt? (Bitte differenziert angeben nach Geschlecht, nach Menschen mit deutscher und ohne deutsche Staatsangehörigkeit und, sofern Daten vorhanden, nach Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte.)<br> 13. Wie hat sich die Armutsquote in der Altersgruppe der über 65-Jährigen in den letzten Jahren im Land Bremen entwickelt? (Bitte differenziert angeben nach Jahr, nach Geschlecht (männlich/weiblich/divers), nach<br> Menschen mit deutscher und ohne deutsche Staatsangehörigkeit und, sofern Daten vorhanden, nach Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte.)<br> 14. Mit welchen Schätzungen bezüglich der erwartbaren Altersarmut rechnet der Senat für die nächsten zehn Jahre, und welche Kriterien werden hierfür zugrunde gelegt (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht)?<br> 15. Wie hat sich die Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter über 58 Jahren seit dem Jahr 2014 in Bremen und Bremerhaven entwickelt? (Bitte differenziert angeben nach Jahr, Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven, nach Geschlecht, nach Menschen mit deutscher und ohne deutsche Staatsangehörigkeit und, sofern Daten vorhanden, nach Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte.)<br> 16. Wie viele Menschen im Alter über 67 Jahren gehen in Bremen und Bremerhaven einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, wie viele haben eine geringfügige Beschäftigung und wie viele sind<br> selbstständig? (Bitte differenziert angeben nach Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven, nach Geschlecht, nach Menschen mit deutscher und ohne deutsche Staatsangehörigkeit und, sofern Daten vorhanden, nach Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte sowie nach Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit.)<br> 17. Wie hat sich nach Kenntnis des Senats in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der geringfügig Beschäftigten mit und ohne Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung im Land Bremen entwickelt?<br> 18. In welchem Maße schützen Bundesmindestlohn und der Landesmindestlohn in Bremen vor Altersarmut? Bitte die Einschätzung beispielhaft für eine alleinstehende, Vollzeit erwerbstätige Person berechnen, die über das gesamte Erwerbsleben hinweg ohne Erwerbsunterbrechung Bundes- beziehungsweise Landesmindestlohn<br> erhält – nach dem aktuellen Rentenniveau.<br> 19. Welche staatlichen Unterstützungsleistungen können Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen bekommen, deren eigenes Einkommen nicht dazu ausreicht, ihren Lebensunterhalt und/oder die Kosten für die stationäre Pflege komplett selbstständig zu finanzieren, und was sind die jeweiligen Voraussetzungen dafür?<br> 20. Wie viele Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen im Rentenalter im Land Bremen beziehen die in Frage 11 ausgeführten staatlichen Unterstützungsleistungen jeweils (absolut und prozentual gemessen an allen Pflegeheimbewohner:innen), und welche jährlichen Ausgaben gehen damit jeweils für die Kommunen Bremen und Bremerhaven seit 2018 einher?<br> 21. Unter welchen Voraussetzungen und wie genau informieren und beraten die Träger der Rentenversicherung Rentner:innen, deren Rente dem ersten Bescheid nach unterhalb der Grundsicherungshöhe liegt, standardmäßig über ihre möglichen Ansprüche auf Grundsicherung im Alter, und sind bei der Antragsstellung an den zuständigen Träger der Sozialhilfe behilflich? (Bitte Schrittfolge erläutern.)<br> 22. Inwieweit informieren die Träger der Rentenversicherung Rentner:innen, deren Bescheide eine Rente unterhalb der Grundsicherungshöhe ausweisen, auch über mögliche ergänzende Hilfen oder Beratungsstellen und bieten dies gegebenenfalls auch mehrsprachig an?<br> 23. Welche Angebote und Maßnahmen hält der Senat vor, um über (ergänzende) Sozialleistungsansprüche wie Grundsicherung im Alter, Hilfen zur Pflege, Wohngeld zu informieren?<br> 24. Welche konkreten Ansätze verfolgen das Land Bremen, um monetärer Altersarmut, insbesondere auch bei Frauen und Migrant:innen, entgegenzuwirken?<br> 25. Mit welchen Maßnahmen verfolgen das Land Bremen und seine Kommunen das Ziel, die Folgen von Altersarmut zu lindern und allen älteren Menschen niedrigschwellig soziale Teilhabe zu ermöglichen?<br> 26. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen, die sich dem Thema Altersarmut widmen, koordiniert, um eine ganzheitliche Unterstützung für von Altersarmut betroffene Personen sicherzustellen?</p>
<p>Sofia Leonidakis, Olaf Zimmer, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Katharina Kähler, Holger Welt, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254158</guid>
                <pubDate>Fri, 21 Jun 2024 18:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Zugang zu öffentlich geförderten Wohnungen: Entsprechen die Einkommensgrenzen noch den heutigen Realitäten?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/armut/detail/news/zugang-zu-oeffentlich-gefoerderten-wohnungen-entsprechen-die-einkommensgrenzen-noch-den-heutigen-realitaeten/</link>
                
                <description>Große Anfrage der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE: Die Bereitstellung öffentlich geförderter Wohnungen ist ein zentrales Instrument der Wohnungspolitik in Deutschland. Spätestens im Zuge des Dritten Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) aus dem Jahr 2001 liegt der Fokus auf der Bereitstellung von Wohnraum für Personen, die auf dem freien Markt nicht die Möglichkeit haben, angemessenen Wohnraum zu erhalten. Die Zugangsberechtigung zu öffentlich geförderten Wohnungen wird über den Wohnberechtigungsschein nachgewiesen. Maßgebliches Kriterium, um diesen zu erhalten, ist neben der Haushaltsgröße das Einkommen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bereitstellung öffentlich geförderter Wohnungen ist ein zentrales Instrument der Wohnungspolitik in Deutschland. Spätestens im Zuge des Dritten Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) aus dem Jahr 2001 liegt der Fokus auf der Bereitstellung von Wohnraum für Personen, die auf dem freien Markt nicht die Möglichkeit haben, angemessenen Wohnraum zu erhalten. Die Zugangsberechtigung zu öffentlich geförderten Wohnungen wird über den Wohnberechtigungsschein nachgewiesen. Maßgebliches Kriterium, um diesen zu erhalten, ist neben der Haushaltsgröße das Einkommen.</p>
<p>Seit 2006 ist es den Bundesländern möglich, selbstständig die Höhe der Einkommensgrenze festzulegen. Hierdurch sollte den unterschiedlichen Wohnungsmärkten in Deutschland Rechnung getragen und die<br> Einkommensgrenzen durch eigene Wohnraumfördergesetze der Länder besser an die Lebensrealitäten der Menschen angepasst werden können.&nbsp;</p>
<p>Im Land Bremen bilden noch immer die Einkommensgrenzen des Wohnraumfördergesetzes des Bundes den Maßstab zur Beurteilung des Anspruches auf einen Wohnberechtigungsschein und daher über den<br> Zugang zu preisgebundenem Wohnraum. Demnach sind alleinstehende Personen bis zu einem Jahreseinkommen von 12.000 Euro antragsberechtigt, für einen Zweipersonenhaushalt beträgt die<br> Einkommensgrenze 18.000 Euro (§ 9 WoFG).&nbsp;</p>
<p>Diese Einkommensgrenze erscheint aus der Zeit gefallen. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Durchschnittseinkommen in Bremen und Bremerhaven seit 2007 um 31 Prozent gestiegen sind und die Verbraucherpreise um 32,8 Prozent. Allein durch diese Entwicklungen entspricht die damalige Einkommensgrenze von 12.000 Euro bemessen an der Lohnentwicklung heute einer Grenze von 15.700 Euro. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber mit der Einführung und kontinuierlichen Anpassung des Mindestlohns die Einkommen von arbeitenden Menschen im Niedriglohnsektor in Deutschland bessergestellt hat. So erhält eine Vollzeitbeschäftigte beziehungsweise ein Vollbeschäftigter zum aktuellen Mindestlohn ein Jahresbruttoeinkommen von rund 25.800 Euro, was auch nach Abzug von Werbungskosten annähernd dem Doppelten der aktuell im Land Bremen gültigen Einkommensgrenze für Wohnberechtigungsscheine entspricht.&nbsp;</p>
<p>Obwohl gerade Beschäftigte im Niedriglohnsektor eine Kernzielgruppe der Wohnraumförderung darstellen sollen, zeigt sich, dass sich im Laufe der inzwischen vielen Jahre ohne Anhebung der Einkommensgrenzen ihre Zugangsmöglichkeit zu öffentlich gefördertem Wohnraum verschlechtert hat. Zudem weist der EU-Beihilferechtliche Rahmen für die Wohnraumförderung darauf hin, dass auch Personen aus mittleren Einkommensschichten Probleme haben, sich am freien Wohnungsmarkt mit eignen Mitteln adäquat mit Wohnraum zu versorgen, weshalb die Zielgruppe des sozialen Wohnungsbaus den tatsächlichen Gegebenheiten des Wohnungsmarktes entsprechend ausgeweitet werden könne.</p>
<p>Gleichzeitig erleben wir auch besonders in Bremen in den letzten Jahren eine dramatische Verschärfung der Lage am Wohnungsmarkt. So ist die Mietbelastungsquote (Anteil der Nettokaltmiete am Haushaltseinkommen)<br> im Land Bremen 2022 auf 30,4 Prozent gestiegen und liegt somit über dem laut Expert:innen und Wissenschaft als problematisch anzusehenden Wert von 30 Prozent. Seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hat sich die Lage am Wohnungsmarkt noch einmal verschärft – durch gestiegene Zuwanderung Schutzsuchender einerseits und einer infolge gestiegener Zinsen und gestörter Lieferketten eingebrochener Baukonjunktur und<br> erschwerten Eigenheimfinanzierung andererseits – und betrifft nun noch einmal breitere Kreise der Bevölkerung.</p>
<p>Auch aus diesen Gründen ist in bestimmten Fällen bereits seit 2009 eine Überschreitung der Einkommensgrenze um bis zu 60 Prozent möglich. Eine schlüssige Neufestlegung der Einkommensgrenzen, bezogen auf die heutige Einkommensverteilung und die heutige gegenüber 2006 deutlich angespanntere Lage am Wohnungsmarkt fehlt allerdings bisher.&nbsp;</p>
<p>Bremen und Bremerhaven haben vor allem durch die Aktivitäten ihrer kommunalen Wohnungsunternehmen, häufig in erfolgreicher Kooperation mit privaten Bauträgern, sowie die Etablierung der Sozialquote für<br> Neubauprojekte und die Verlängerung von Belegbindungen im Bestand wichtige Schritte zur Stärkung des sozialen und preisgebundenen Wohnungsmarktes unternommen. Seit der Wiederaufnahme des sozialen<br> Wohnungsbaus wurden rund 3.000 neue Wohnungen für Menschen mit Wohnberechtigungsschein neu gebaut oder befinden sich im Bau. Diese Bemühungen gilt es fortzusetzen und durch Verbesserung der Förderkonditionen abzusichern. Gleichzeitig gilt es aber auch, den Zugang zu diesen Wohnungen zu betrachten, die Einkommensgrenzen kritisch zu prüfen, inwieweit sie noch auf der Höhe der Zeit sind und einer Anpassung bedürfen, um alle Zielgruppen zu erreichen, die sich am Wohnungsmarkt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.&nbsp;</p>
<p>Wir fragen den Senat:<br> 1. Wie bewertet der Senat das Instrument des preisgebundenen Wohnungsbaus und die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen im Hinblick auf die Bedeutung einer sozial gerechten Wohnraumversorgung?<br> 2. Wie viele Wohnberechtigungsscheine wurden in den vergangenen fünf Jahren im Land Bremen ausgestellt (bitte tabellarisch getrennt nach Jahren und Stadtgemeinden darstellen) und wie lange sind diese<br> gültig?<br> 3. Wie viele Menschen besaßen in demselben Zeitraum gültige Wohnberechtigungsscheine?<br> 4. Wie viele Anträge auf die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins wurden in diesem Zeitraum aufgrund einer Überschreitung der Einkommensgrenze abgelehnt? Wie viele wurden aus anderen Gründen, insbesondere im Hinblick auf den Aufenthaltsstatus oder die Bleibeperspektive abgelehnt?<br> 5. Welche Erkenntnisse hat der Senat über diejenigen Haushalte, welche in den vergangen fünf Jahren erfolgreich einen Wohnberechtigungsschein beantragt haben, in Bezug auf folgende Aspekte:<br> a) Die Haushaltsgröße (Bitte sowohl die Verteilung als auch den Durchschnitt angeben.)<br> b) Die Anzahl der Haushalte mit Minderjährigen und die Anzahl der dort lebenden Minderjährigen.<br> c) Die Anzahl der bewilligten Wohnberechtigungsscheine welche an Empfänger:innen von Transferleistungen ausgeben wurde. (Bitte aufschlüsseln, welche Formen von Transferleistungen.)<br> d) Wie viele Haushalte sind berufstätig und wie hoch ist deren Medianeinkommen?<br> e) Wie viele Antragssteller:innen waren Studierende, Auszubildende oder Asylbewerber:innen?<br> f) Wie viele Antragssteller:innen leben in Wohngemeinschaften?<br> g) Wie viele Antragssteller:innen liegen innerhalb des Toleranzwertes einer Überschreitung der Einkommensgrenze um bis zu 60 Prozent?<br> h) Bei wie vielen Haushalten lag bei Antragsstellung ein Wohnungsnotstand vor?<br> 6. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat dazu vor, inwieweit sich andere<br> Bundesländer betreffend die unter 3. bis 5. formulierten Fragen, vom Land Bremen strukturell unterscheiden?<br> 7. Wie viele Antragssteller:innen haben nach Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins tatsächlich eine geförderte Wohnung beziehen können?<br> 8. Wie beurteilt der Senat die Bedeutung des Zugangs zu preisgebundenem Wohnraum in Bezug auf die Wohnraumversorgung<br> a) junger Menschen, im Besonderen für Studierende und Auszubildende,<br> b) für Familien mit mehreren Kindern,<br> c) für Rentner:innen und<br> d) für Geflüchtete?<br> 9. Wie haben sich die Zugangsvoraussetzungen des Wohnberechtigungsscheins für Bremer:innen seit 2006 entwickelt? In welchen Fällen ist die um 60 Prozent erhöhte Einkommensgrenze maßgeblich und wie begründet sich diese Festlegung?<br> 10. Inwieweit ist es aus Sicht des Senats möglich, unter den im Land Bremen geltenden Einkommensgrenzen (§ 9 Absatz 2 WoFG) dem Anspruch der Wohnraumförderung im Besondern mit Blick auf die Unterstützung der unter § 1 Absatz 2 WoFG festgelegten Zielgruppen gerecht zu werden? Welche Bevölkerungsgruppen werden aus Sicht des Senats mit den gültigen Einkommensgrenzen nicht mehr hinreichend erreicht?<br> 11. Welche Bundesländer machen von der seit 2006 bestehenden Möglichkeit auf landesrechtliche Festlegung der Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine Gebrauch? Wie stellen sich diese Einkommensgrenzen und relevante weitere Förderbedingungen im Einzelnen dar (bitte tabellarisch für jedes der Bundesländer auflisten)?<br> 12. Vor dem Hintergrund der Einkommensentwicklung, der seit 2006 vollzogenen Verschärfung der Wohnungsknappheit und den Festlegungen anderer Bundesländer: Wie bewertet der Senat<br> aufbauend auf diesen Erkenntnissen die Notwendigkeit einer Festlegung eigener landesspezifischer Einkommensgrenzen? Welche Einkommensgrenzen sind nach Einschätzung des Senats für das Land Bremen im Einzelnen angemessen?<br> 13. Angesichts einer hohen Mietkostenbelastung weiter Teile der Bevölkerung und angesichts des seit 2022 stark erschwerten Zugangs zu Wohneigentum aufgrund der gestiegenen Zinsen: Welche Bedeutung misst der Senat der in der Bremer Wohnraumförderung neu etablierten zweiten Säule des sozialen Wohnungsbaus zur Förderung von preisgedämpftem Wohnraum im mittleren Preissegment bei? Welche Einkommensgrenzen sind nach Einschätzung des Senats für das Land Bremen hierfür zukünftig im Einzelnen angemessen?<br> 14. Besteht rechtlich die Möglichkeit, in die in der Stadtgemeinde Bremen bestehende Verpflichtung zur Errichtung von öffentlich geförderten Wohnungen (sogenannte 30-prozentige Sozialquote) auch Wohnungen<br> der zweiten Fördersäule (mittleres Preissegment) einzubeziehen? Welche Vorteile könnte ein solches Fördermodell gerade im Kontext der Gewährleistung sozialer Vielfalt in den Stadtteilen bieten?<br> 15. Ist zum Erlass landesspezifischer Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine ein Gesetzgebungsverfahren erforderlich – in Form der Schaffung eines Bremischen Wohnraumförderungsgesetzes oder eines Änderungsgesetzes an anderer Stelle? Beabsichtigt der Senat, der Bürgerschaft einen Entwurf für ein solches Gesetz vorzulegen und wenn ja, in welchem Prozess soll der Entwurf erarbeitet und zu wann soll er der Bürgerschaft vorgelegt werden?&nbsp;</p>
<p>Falk-Constantin Wagner, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Bithja Menzel, Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br> Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-247895</guid>
                <pubDate>Mon, 25 Mar 2024 11:20:00 +0100</pubDate>
                <title>Stadtteilfarm Huchting</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/armut/detail/news/stadtteilfarm-huchting/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE - Dariush Hassanpour und Miriam Strunge erkundigen sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Welche Bedeutung misst der Senat der Stadtteilfarm Huchting im Hinblick auf deren kinder-, jugend- und sozialpolitischen Angebote sowie im Hinblick auf die Bedeutung der Angebote für die Kinder und Jugendlichen im Stadtteil bei?<br> 2. Wie wird der Senat gewährleisten, dass die Angebote der Stadtteilfarm nach dem Wegfall von fünf Stellen im Rahmen von AGH-Maßnahmen des Jobcenters, die daran gekoppelte Anleiterstelle sowie die damit verbundene Teilfinanzierung einer BEZ-Maßnahme aufrechterhalten bleiben, inklusiver der notwendigen Pflege und Versorgung der Tiere der Stadtteilfarm?<br> 3. In welchem Umfang und mit welcher zeitlichen Perspektive sollen die Angebote aus Sicht des Senats aufrechterhalten bleiben?</p>
<p>Dariush Hassanpour, Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>
<h1><strong><em>Die Antwort(en) des Senats:</em></strong></h1>
<p><strong>Zu Frage 1: </strong>Die Kinder- und Jugendfarmen sind ein wichtiger Bestandteil der Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen und darüber hinaus. Die Stadtteilfarm Huchting ist ein Ort, an dem sich Kinder und Jugendliche gefahrlos in einer naturnahen Umgebung bewegen können. Im direkten Kontakt zu Tieren und zur Pflanzenwelt können sie sich vielfältige Erfahrungsräume aneignen.</p>
<p>Auf dem drei Hektar großen Gelände leben Hühner, Katzen, Minischweine, Alpakas, Ziegen, Schafe, Esel und Ponys. Die Einrichtung wird von jungen Menschen mit unterschiedlichen Ressourcen und Hintergründen besucht, die Prinzipien der offenen Kinder und Jugendarbeit und die niederschwelligen Zugänge sprechen auch diejenigen an, die von anderen Bildungsangeboten schlechter erreicht werden.</p>
<p>Die Mitarbeitenden der Stadtteilfarm erkennen grundsätzlich individuelle Unterschiedlichkeiten an. Sie fördern die Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen. Dabei leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Demokratiebildung und Partizipation.</p>
<p>Rund 100 Kinder und Jugendliche besuchen pro Woche die offenen Angebote und verbringen ihre Freizeit auf dem Farmgelände. Sie gestalten die Angebote maßgeblich mit, übernehmen Mitverantwortung, sind selbstwirksam aktiv und üben sich in demokratischer Mitbestimmung und Gestaltung.</p>
<p>Die Stadtteilfarm Huchting ist ein verlässlicher Kooperationspartner für Kindergärten und Grundschulen. Als außerschulischer Lernort bietet sie vielfältige Möglichkeiten für nonformales und informelles Lernen. Flexible Übergänge zwischen Schule und Offener Kinder- und Jugendarbeit sind integraler Bestandteil ihrer Angebotsstruktur.</p>
<p><strong>Zu Frage 2: </strong>Das Jobcenter Bremen fördert seit vielen Jahren Menschen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten bei Trägern. Mit Hilfe dieser Unterstützung können die Träger Aufgaben übernehmen, die einerseits im öffentlichen Interesse liegen und andererseits keine reguläre Beschäftigung verdrängen.</p>
<p>Aufgabe des Jobcenters ist es hierbei, Menschen individuell auf ihrem Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen. Die aktuellen Einsparungserfordernisse des Bundeshaushaltes führen bedauerlicherweise dazu, dass auch für das Jobcenter in Bremen die Gelder im Eingliederungstitel, aus dem die AGH-Maßnahmen finanziert werden, für das aktuelle Haushaltsjahr sowie für die kommenden Jahre merklich gekürzt worden sind. Dies setzt für die Arbeit des Jobcenters einen deutlich engeren finanziellen Rahmen, der ursächlich ist für die aktuellen Kürzungen auch bei den AGH-Einsatzstellen auf der Stadtteilfarm Huchting.</p>
<p>Sowohl die Anleitungskraft in der Stadteilfarm Huchting als auch eine über einen Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II geförderte Person stehen mit dem Träger bras e.V. in einem Arbeitsverhältnis. Im Austausch mit dem Träger bras e.V. werden in Bezug auf diese beiden Personen alternative Beschäftigungsansätze in anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen geprüft.</p>
<p>Ziel ist ein Erhalt der bestehenden Arbeitsverhältnisse mit alternativem Einsatz außerhalb der Stadtteilfarm Huchting. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AGH-Maßnahmen suchen die Integrationsfachkräfte individuelle Lösungen.</p>
<p>Vor dem Hintergrund der langjährigen Zusammenarbeit mit der Stadtteilfarm Huchting und dem Engagement des Trägers seit 1984 auf dem Gelände besteht kein Anlass zur Annahme, dass das Wohl der Tiere auf der Stadtteilfarm gefährdet ist. Eine alternative Finanzierung der Stellen aus Stadtteilmitteln der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist nicht darstellbar.</p>
<p><strong>Zu Frage 3: </strong>Wie alle Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger steht auch die Stadtteilfarm Huchting vor der Herausforderung, dass momentan aufgrund der haushaltslosen Zeit bis zur Verabschiedung des Haushaltes im Sommer 2024 lediglich Mittel auf Vorjahresniveau zugewendet werden können. Eine Kompensation der durch die Einsparerfordernisse des Bundes bedingten Kürzungen der AGH-Maßnahmen kann aktuell nicht dargestellt werden.</p>
<p>Aktuell werden in Huchting 27 Prozent der Stadtteilmittel der Offenen Kinder- und Jugendarbeit für die Zuwendung an die Stadtteilfarm eingesetzt. Zur dauerhaften Absicherung der Kinder- und Jugendfarmen wird derzeit konzeptionell ressortübergreifend gearbeitet.</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Strunge</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Kinder und Jugend</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-247790</guid>
                <pubDate>Wed, 21 Feb 2024 15:08:00 +0100</pubDate>
                <title>Deckelung der Zinsen für KfW-Studienkredite</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/armut/detail/news/deckelung-der-zinsen-fuer-kfw-studienkredite/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE: Studierende entlasten: In den letzten zwei Jahren sind die Lebenshaltungskosten in Deutschland rasant gestiegen. Besonders betroffen von den Kostensteigerungen sind die etwa 2,9 Millionen Studierenden an deutschen Hochschulen. 2021 lag das durchschnittliche Monatsbudget von Studierenden bei etwa 860 Euro im Monat. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten zwei Jahren sind die Lebenshaltungskosten in Deutschland rasant gestiegen.</p>
<p>Besonders betroffen von den Kostensteigerungen sind die etwa 2,9 Millionen Studierenden an deutschen Hochschulen. 2021 lag das durchschnittliche Monatsbudget von Studierenden bei etwa 860 Euro im Monat. Die meisten Studierenden sind also auf weitere finanzielle Unterstützung etwa durch ihre Familien oder das BAföG angewiesen. Allerdings können sich nicht alle Familien die finanzielle Unterstützung leisten und nicht alle Studierenden sind BAföG-berechtigt. Deswegen greifen viele Studierende auch auf zusätzliche Studienkredite zurück. Der größte Anbieter im Bereich der Studienkredite in Deutschland ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), bei der jedes Jahr tausende Studierende ihren Studienkredit abschließen. Während die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge von 34.780 im Jahr 2014 auf 18.531 im Jahr 2019 zurückgegangen ist, hat die Coronapandemie zu einem enormen Anstieg der Neuabschlüsse geführt. Allein 2020 haben 40.721 Studierende einen Studienkredit bei der KfW aufgenommen.</p>
<p>Neben den Lebenshaltungskosten sind auch die Zinsen für den KfW-Studienkredit stark gestiegen. Die Studienkredite werden standardmäßig mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen, nur auf Antrag kann eine Festzinsvereinbarung vereinbart werden. Lagen die Zinsen im Oktober 2021 noch bei 3,76 Prozent, haben sie sich seitdem mehr als verdoppelt und liegen aktuell bei 9,01 Prozent. Diese hohen Zinsen stellen für die Studierenden nicht nur ein finanzielles Risiko dar, sie sind zudem eine enorme psychische Belastung. Verstärkend kommt hinzu, dass bei vielen Studierenden zudem Unklarheit über die Bedeutung eines Kredites mit variablem Zinssatz besteht. Studierende sollten sich auf ihr Studium konzentrieren können und nicht durch Zukunftsängste abgelenkt werden.</p>
<p>Die Studienkredite der KfW bieten den Studierenden die Möglichkeit von einer flexiblen monatlichen Auszahlung von 100 bis 650 Euro über eine maximale Förderdauer von 14 Semestern für unter 24-Jährige. Bei einer Kreditaufnahme nach dem 24. Lebensjahr verkürzt sich die Förderhöchstdauer. In Anschluss an die Auszahlungsphase folgt zunächst die 18-monatige Karenzphase, die auf Antrag auf sechs Monate verkürzt werden kann, und anschließend die Tilgungsphase. Die Studierenden müssen den aufgenommenen Kreditbetrag in maximal 25 Jahren zurückzahlen, dabei ist die Mindestrate abhängig von der aufgenommenen Kreditsumme, beträgt aber mindestens 20 Euro pro Monat. Aufnehmen kann jede Person einen entsprechenden Kredit, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland studiert – unabhängig vom Einkommen und ohne Sicherheiten.</p>
<p>Die durchschnittliche Kreditsumme der abgeschlossenen Studienkredite beträgt etwa 16.000 Euro, die durchschnittliche Auszahlungsphase beläuft sich auf zweieinhalb Jahre. Bei dem aktuellen Zinssatz bedeutet die durchschnittliche Kreditsumme, dass anfangs eine Zinslast von 1.440 Euro im Jahr besteht. Auch in der Karenzphase müssen die Zinsen bereits gezahlt werden. In der anschließenden Tilgungsphase wäre diese Zinslast mit der durchschnittlichen Tilgungsrate der letzten Jahre von 95 Euro im Monat nicht gedeckt. Die KfW schlägt standardisiert einen 10-jährigen Tilgungsplan vor, der von den meisten Studierenden übernommen wird. Entsprechend hoch sind die monatlichen Belastungen beim Berufseinstieg.</p>
<p>Es ist also an der Zeit zu handeln. Die Zinsen der KfW-Studienkredite müssen nach oben hin begrenzt werden. Dass ein Einfluss auf die Höhe der Zinsen genommen werden kann, zeigt dabei die Studienkredit-Überbrückungshilfe der Pandemiezeit. Zwischen dem 8. Mai 2020 und dem 30. September 2022 konnten Kreditnehmer:innen, die sich in der Auszahlungsphase ihres Kredites befanden, ein zinsloses Darlehen beantragen – insgesamt wuden 70.800 Anträge genehmigt. Zu beachten ist, dass sich der hohe Zinssatz nicht ausschließlich aus dem gestiegenen Zinsniveau am Kapitalmarkt ergibt, sondern auch aus den einkalkulierten Risiko- und Bearbeitungskosten resultieren. Dieser Kostenblock sollte aber nicht auf die Studierenden umgelegt, sondern vom Bund übernommen werden. Mit einer Ausfallgarantie gegenüber der KfW würde dann auch nur das tatsächliche Ausfallrisiko auszugleichen sein.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,</p>
<p>1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen,<br> a. dass der Bund die Bearbeitungs- und Risikokosten der KfW-Studienkredite als Förderleistung übernimmt;<br> b. dass die Zinsen der Kredite, unabhängig von der Entwicklung auf dem<br> Kapitalmarkt, bei maximal vier Prozent gedeckelt werden;<br> c. dass auf Wunsch die Karenzphase der KfW-Studienkredite übersprungen werden kann;<br> d. dass das BAföG so reformiert wird, dass die Aufnahme von Studienkrediten in der Regelstudienzeit im Normalfall nicht mehr nötig ist;<br> e. dass der maximale Rückzahlungsbetrag beim BAföG nicht, wie im Referenten-Entwurf der Bundesregierung zur 29. BAföG-Novelle vorgesehen, von 10.010 Euro auf 11.500 Euro erhöht wird, so lange das BAföG nicht im Zuge einer umfassenden Novelle wieder als Vollzuschuss gewährt wird;<br> 2. dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit<br> und Digitalisierung sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten.</p>
<p>Janina Strelow, Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Sültenfuß</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Bildung &amp; Wissenschaft</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-247834</guid>
                <pubDate>Thu, 15 Feb 2024 13:06:00 +0100</pubDate>
                <title>Studierende entlasten: Deckelung der Zinsen für KfW-Studienkredite</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/armut/detail/news/studierende-entlasten-deckelung-der-zinsen-fuer-kfw-studienkredite/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten zwei Jahren sind die Lebenshaltungskosten in Deutschland rasant gestiegen. Besonders betroffen von den Kostensteigerungen sind die etwa 2,9 Millionen Studierenden an deutschen Hochschulen. 2021 lag das durchschnittliche Monatsbudget von Studierenden bei etwa 860 Euro im Monat. Die meisten Studierenden sind also auf weitere finanzielle Unterstützung etwa durch ihre Familien oder das BAföG angewiesen. Allerdings können sich nicht alle Familien die finanzielle Unterstützung leisten und nicht alle Studierenden sind BAföG-berechtigt. Deswegen greifen viele Studierende auch auf zusätzliche Studienkredite zurück. Der größte Anbieter im Bereich der Studienkredite in Deutschland ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), bei der jedes Jahr tausende Studierende ihren Studienkredit abschließen. Während die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge von 34.780 im Jahr 2014 auf 18.531 im Jahr 2019 zurückgegangen ist, hat die Coronapandemie zu einem enormen Anstieg der Neuabschlüsse geführt. Allein 2020 haben 40.721 Studierende einen Studienkredit bei der KfW aufgenommen.</p>
<p>Neben den Lebenshaltungskosten sind auch die Zinsen für den KfW-Studienkredit stark gestiegen. Die Studienkredite werden standardmäßig mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen, nur auf Antrag kann eine Festzinsvereinbarung vereinbart werden. Lagen die Zinsen im Oktober 2021 noch bei 3,76 Prozent, haben sie sich seitdem mehr als verdoppelt und liegen aktuell bei 9,01 Prozent. Diese hohen Zinsen stellen für die Studierenden nicht nur ein finanzielles Risiko dar, sie sind zudem eine enorme psychische Belastung. Verstärkend kommt hinzu, dass bei vielen Studierenden zudem Unklarheit über die Bedeutung eines Kredites mit variablem Zinssatz besteht. Studierende sollten sich auf ihr Studium konzentrieren können und nicht durch Zukunftsängste abgelenkt werden.</p>
<p>Die Studienkredite der KfW bieten den Studierenden die Möglichkeit von einer flexiblen monatlichen Auszahlung von 100 bis 650 Euro über eine maximale Förderdauer von 14 Semestern für unter 24-Jährige. Bei einer Kreditaufnahme nach dem 24. Lebensjahr verkürzt sich die Förderhöchstdauer. In Anschluss an die Auszahlungsphase folgt zunächst die 18-monatige Karenzphase, die auf Antrag auf sechs Monate verkürzt werden kann, und anschließend die Tilgungsphase. Die Studierenden müssen den aufgenommenen Kreditbetrag in maximal 25 Jahren zurückzahlen, dabei ist die Mindestrate abhängig von der aufgenommenen Kreditsumme, beträgt aber mindestens 20 Euro pro Monat. Aufnehmen kann jede Person einen entsprechenden Kredit, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland studiert – unabhängig vom Einkommen und ohne Sicherheiten.</p>
<p>Die durchschnittliche Kreditsumme der abgeschlossenen Studienkredite beträgt etwa 16.000 Euro, die durchschnittliche Auszahlungsphase beläuft sich auf zweieinhalb Jahre. Bei dem aktuellen Zinssatz bedeutet die durchschnittliche Kreditsumme, dass anfangs eine Zinslast von 1.440 Euro im Jahr besteht. Auch in der Karenzphase müssen die Zinsen bereits gezahlt werden. In der anschließenden Tilgungsphase wäre diese Zinslast mit der durchschnittlichen Tilgungsrate der letzten Jahre von 95 Euro im Monat nicht gedeckt. Die KfW schlägt standardisiert einen 10-jährigen Tilgungsplan vor, der von den meisten Studierenden übernommen wird. Entsprechend hoch sind die monatlichen Belastungen beim Berufseinstieg.</p>
<p>Es ist also an der Zeit zu handeln. Die Zinsen der KfW-Studienkredite müssen nach oben hin begrenzt werden. Dass ein Einfluss auf die Höhe der Zinsen genommen werden kann, zeigt dabei die Studienkredit-Überbrückungshilfe der Pandemiezeit. Zwischen dem 8. Mai 2020 und dem 30. September 2022 konnten Kreditnehmer:innen, die sich in der Auszahlungsphase ihres Kredites befanden, ein zinsloses Darlehen beantragen – insgesamt wurden 70.800 Anträge genehmigt. Zu beachten ist, dass sich der hohe Zinssatz nicht ausschließlich aus dem gestiegenen Zinsniveau am Kapitalmarkt ergibt, sondern auch aus den einkalkulierten Risiko- und Bearbeitungskosten resultieren. Dieser Kostenblock sollte aber nicht auf die Studierenden umgelegt, sondern vom Bund übernommen werden. Mit einer Ausfallgarantie gegenüber der KfW würde dann auch nur das tatsächliche Ausfallrisiko auszugleichen sein.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,</p>
<p>1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen,</p>
<p>a. dass der Bund die Bearbeitungs- und Risikokosten der KfW-Studienkredite als Förderleistung übernimmt;</p>
<p>b. dass die Zinsen der Kredite, unabhängig von der Entwicklung auf dem Kapitalmarkt, bei maximal vier Prozent gedeckelt werden;</p>
<p>c. dass auf Wunsch die Karenzphase der KfW-Studienkredite übersprungen werden kann;</p>
<p>d. dass das BAföG so reformiert wird, dass die Aufnahme von Studienkrediten in der Regelstudienzeit im Normalfall nicht mehr nötig ist;</p>
<p>e. dass der maximale Rückzahlungsbetrag beim BAföG nicht, wie im Referenten-Entwurf der Bundesregierung zur 29. BAföG-Novelle vorgesehen, von 10.010 Euro auf 11.500 Euro erhöht wird, so lange das BAföG nicht im Zuge einer umfassenden Novelle wieder als Vollzuschuss gewährt wird;</p>
<p>2. dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten.</p>
<p>Janina Strelow, Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Sültenfuß</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Bildung &amp; Wissenschaft</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-247796</guid>
                <pubDate>Thu, 08 Feb 2024 16:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Veränderung der Anzahl der Kostensenkungsverfahrung für Mieten von Leistungsempfänger:innen ein Jahr nach Einführung der Karenz</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/armut/detail/news/engpaesse-bei-hiv-medikamenten-und-prae-expositionsprohylaxe-prep-1/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE - Sofia Leonidakis erkundigt sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Wie viele Aufforderungen zur Mietsenkung haben die Jobcenter und Ämter für Soziale Dienste/Sozialamt im Land Bremen von Januar 2023 bis Ende Januar 2024 verschickt? (Bitte aufschlüsseln nach Quartal, Stadtgemeinde und nach Leistungsbezug SGB II oder SGB XII.)<br> 2. In welcher Höhe wurden die Kosten der Unterkunft und Heizung, die für<br> Leistungsberechtigte des SGB II und SGB XII von Januar 2023 bis Januar 2024 tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen? (Bitte Werte für SGB II- und SGB XII-Empfänger:innen sowie nach Stadtgemeinden getrennt<br> aufschlüsseln.)<br> 3. Welche Ermessensspielräume im Hinblick auf eine individuelle Einschätzung des Richtwertes für eine angemessene Miete nach § 22 SGB II haben Sachbearbeiter:innen, welche Möglichkeiten beinhalten diese konkret und wie oft wurden diese Möglichkeiten zwischen Januar 2023 und Januar 2024 angewandt?</p>
<p>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Soziales</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-247737</guid>
                <pubDate>Tue, 30 Jan 2024 15:59:03 +0100</pubDate>
                <title>Angebote für obdachlose Menschen: Umsetzungsstand und weitere Handlungsbedarfe</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/armut/detail/news/angebote-fuer-obdachlose-menschen-umsetzungsstand-und-weitere-handlungsbedarfe/</link>
                
                <description>Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE:Obdachlosigkeit ist gerade im Winter für die betroffenen Menschen ein bedrohliche Lebenssituation, in der es umfassende Hilfe und Unterstützung braucht. Diese sollte differenziert und vielfältig sein, um die unterschiedlichen Bedarfe der von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen abdecken zu können. Es werden Angebote für obdachlose Männer und Frauen sowie queere Personen benötigt. Es gibt Obdachlose, die suchtkrank sind und solche, die keinerlei Rauschmittel konsumieren. Es leben Menschen auf der Straße, die gebürtige Bremer*innen sind, oder solche, die hierherkamen. Es gibt Traumatisierte und Kranke und solche, die „nur“ in einer tiefen Krise stecken. Kurzum: Obdachlosigkeit ist vielfältig, die Ausgangsbedingungen, das Verhalten und die Bedarfe obdachloser Menschen unterscheiden sich.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Angebote für obdachlose Menschen: Umsetzungsstand und weitere HandlungsbedarfeObdachlosigkeit ist gerade im Winter für die betroffenen Menschen ein bedrohliche Lebenssituation, in der es umfassende Hilfe und Unterstützung braucht. Diese sollte differenziert und vielfältig sein, um die unterschiedlichen Bedarfe der von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen abdecken zu können. Es werden Angebote für obdachlose Männer und Frauen sowie queere Personen benötigt. Es gibt Obdachlose, die suchtkrank sind und solche, die keinerlei Rauschmittel konsumieren. Es leben Menschen auf der Straße, die gebürtige Bremer*innen sind, oder solche, die hierherkamen. Es gibt Traumatisierte und Kranke und solche, die „nur“ in einer tiefen Krise stecken. Kurzum: Obdachlosigkeit ist vielfältig, die Ausgangsbedingungen, das Verhalten und die Bedarfe obdachloser Menschen unterscheiden sich.</p>
<p>Die Wohnungslosenhilfe in Bremen wird seit vielen Jahren von freien und kirchlichen Trägern, von Vereinen, Privatpersonen, haupt- und ehrenamtlich geleistet. Dem großen Engagement gilt unser Respekt.</p>
<p>Vor vier Jahren hat die Bremische Bürgerschaft in der Unterbringung Obdachloser einen Paradigmenwechsel vorgenommen und das Pilotprojekt Housing First angestoßen, welches erfolgreich läuft. In dem zugrundeliegenden Bürgerschaftsantrag „Obdachlosigkeit bekämpfen – Housing First auch in Bremen umsetzen“ (Drs. 20/78 S) waren noch weitere Aspekte enthalten, deren Umsetzung teilweise noch aussteht. Die vorliegende Kleine Anfrage hat zum Ziel, den Stand der Umsetzung der Projekte zu erfahren.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:</p>
<p>1. Wurden Flächen und Wohnobjekte identifiziert, die insbesondere für Wohnungslose geeignet sind, die mehr Frei- und Toleranzräume benötigen (vgl. Pkt. 3c des Antrages)? Wenn ja, um wie viele handelt es sich und wo befinden sich diese? Wenn nein, warum nicht?<br> 2. Wie gestaltet sich die Winterregelung zur Unterbringung und Versorgung von Obdachlosen genau? Welche spezifischen Angebote im Rahmen der Winterregelung gibt es für<br> a. Frauen,<br> b. suchterkrankte Frauen<br> c. suchterkrankte Männer/Suchterkrankte generell,<br> 3. Wie sind die Öffnungszeiten der Notunterkünfte im Rahmen der Winterregelung?<br> 4. Wie hoch ist die Anzahl der Plätze in den Notunterkünften im Winter, wie hoch im Sommer?<br> 5. Wie bewertet der Senat die niedrigschwellige Möglichkeit, Notschlafstellen im Winter jenseits der stationären Notunterkünfte bereitzustellen, beispielsweise in ungenutzten Gebäuden, Mobilbauten etc.?<br> 6. Wie weit sind die Planungen für Unterkunftsmöglichkeiten für obdachlose Menschen mit Hunden vorangeschritten bzw. falls noch keine konkrete Planung vorliegt, was ist weiterhin für die Realisierung einer solchen Unterkunft geplant? Welche Bedarfe gibt es aus Sicht des Senats und wie sollen diese gedeckt werden?<br> 7. Wie wurde die verbesserte Verfügbarkeit von Schließfächern, Toiletten und Duschen bislang<br> umgesetzt?<br> a. Ist die Bereitstellung von Schließfächern geplant, die möglichst groß genug sind, um persönliche Gegenstände aufzubewahren? Wenn ja, in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht? Wie bewertet der Senat die Möglichkeit der Schaffung geförderter Arbeitsplätze im Rahmen eines solchen Schließfachangebots?<br> b. Wie viele neue kostenlose öffentliche Toiletten wurden errichtet und wo befinden sich diese, mit welchen Nutzungszeiten?<br> c. Welche (ausgeweiteten) Duschmöglichkeiten bestehen und wo befinden sich diese?</p>
<p>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Soziales</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
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                <guid isPermaLink="false">news-247413</guid>
                <pubDate>Fri, 17 Nov 2023 16:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Zunahme von Zwangsräumungen in der Stadtgemeinde Bremen?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/armut/detail/news/zunahme-von-zwangsraeumungen-in-der-stadtgemeinde-bremen/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE - Sofia Leonidakis erkundigt sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Wie viele Räumungstitel wurden 2022 und 2023 in Bremen für Wohnraum erwirkt, wie viele davon von städtischen Wohnungsbaugesellschaften (bitte nach Stadtteilen aufschlüsseln)?<br> 2. Wie viele der in Frage 1 genannten Räumungstitel wurden durch eine*n Gerichtsvollzieher*in vollstreckt, wie viele davon unter Einbeziehung der Polizei?<br> 3. Falls eine Steigerung der Räumungstitel festzustellen ist: Sieht der Senat einen Zusammenhang mit Inflation/Reallohnverlusten und wenn ja, wie gedenkt er damit umzugehen, beispielsweise wenn es um Wohnraum der städtischen Wohnungsbaugesellschaften geht?</p>
<p>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-247101</guid>
                <pubDate>Mon, 16 Oct 2023 15:10:00 +0200</pubDate>
                <title>BAföG erhöhen – für die Fachkräfte von morgen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/themen/armut/detail/news/bafoeg-erhoehen-fuer-die-fachkraefte-von-morgen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE: Laut Haushaltsentwurf für 2024 sollen die Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung deutlich gekürzt werden. Das gefährdet eine gelingende Transformation gleich doppelt. Einerseits ist ein finanziell gut ausgestatteter Forschungsbereich elementar für die Entwicklung und den Transfer von innovativen Technologien. Andererseits setzt die Kürzung des Budgets für das BAföG um knapp 650 Millionen Euro ein völlig falsches Signal. Es ist eine Absage an die Chancengerechtigkeit, die uns in Zeiten des Fachkräftemangels teuer zu stehen kommen kann. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Laut Haushaltsentwurf für 2024 sollen die Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung deutlich gekürzt werden. Das gefährdet eine gelingende Transformation gleich doppelt. Einerseits ist ein finanziell gut ausgestatteter Forschungsbereich elementar für die Entwicklung und den Transfer von innovativen Technologien. Andererseits setzt die Kürzung des Budgets für das BAföG um knapp 650 Millionen Euro ein völlig falsches Signal. Es ist eine Absage an die Chancengerechtigkeit, die uns in Zeiten des Fachkräftemangels teuer zu stehen kommen kann. Ein modernes BAföG ist eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit angesichts eines wachsenden Mangels an qualifizierten Fachkräften – es hebt das inländische Fachkräftepotenzial und ermöglicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.</p>
<p>In Deutschland sind mehr als ein Drittel aller Studierenden armutsgefährdet. In diesem Kontext sind die geplanten Haushaltskürzungen ein besonders fataler Fingerzeig. Die Höhe des BAföG ist trotz der zum Wintersemester 2022/2023 in Kraft getretenen Erhöhungen nicht ausreichend. Der Grundbedarfssatz liegt seitdem bei 452 Euro und der Wohnkostenzuschlag bei 360 Euro. Der Förderhöchstbetrag wurde auf 934 Euro erhöht. Allerdings sind die Lebenshal-tungskosten bedingt durch die Inflation und die steigenden Energiekosten viel stärker gestiegen als das BAföG.</p>
<p>Fakt ist: Der BAföG-Bedarfssatz zuzüglich des Wohnkostenzuschlags liegt aktuell 118 Euro unter dem Unterhaltsbedarfssatz nach Düsseldorfer Tabelle für unterhaltsberechtigte Studierende. Hinzu kommt, dass bei unterhaltsberechtigten Studierenden die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Studiengebühren nicht enthalten sind – sie stehen ihnen als Sonderbedarfe zusätzlich zu.</p>
<p>Fakt ist auch: Nach wie vor entscheiden sich viel mehr Akademiker:innenkinder, ein Studium aufzunehmen, als Kinder aus einkommensschwächeren oder bildungsfernen Elternhäusern. Das hat auch damit zu tun, dass Studierende aus Nicht-Akademikerfamilien zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes häufiger auf zusätzliche Einnahmen aus eigener Erwerbstätigkeit angewiesen sind. Es bleibt also eine Frage der sozialen Gerechtigkeit das BAföG zu erhöhen, damit Menschen unabhängig ihrer Herkunft ihre Bildungsziele verwirklichen können. Während der BAföG-Bedarfssatz zu gering ist, nimmt die Förderquote in den letzten Jahren immer weiter ab. Das zeigt auch, dass aktuelle Förderbedingungen vielen Studierenden den Zugriff auf diese Unterstützung erschweren. Auch das muss sich ändern, um allen, die dies anstreben, ein finanziell gesichertes Studium zu ermöglichen.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bürgerschaft</p><ol> 	<li>sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass<br> 	a. der Bedarfssatz zuzüglich der Wohnkostenpauschale des BAföG min-destens auf das Level des Unterhaltssatzes nach Düsseldorfer Tabelle erhöht wird,<br> 	b. das BAföG zu einem Instrument der Studienfinanzierung in Form eines Vollzuschusses weiterentwickelt wird,<br> 	c. das BAföG elternunabhängig und die Verdienstgrenze für Studierende angehoben wird,<br> 	d. ein entsprechender Anspruch auf BAföG für Teilzeitstudierende ge-schaffen wird,<br> 	e. die Förderhöchstdauer verlängert und somit an die Realitäten der Stu-dierenden angepasst wird;</li> 	<li>dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten.</li> </ol><p>Janina Strelow, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN<br> Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Sültenfuß</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Bildung &amp; Wissenschaft</category>
                
            </item>


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