Anforderungen der Linksfraktion an die Gewerbeentwicklung (GEP 2030)

Gewerbeentwicklung ist für uns vor allem Beschäftigungsentwicklung. Der Erhalt bestehender und die Entwicklung neuer Betriebsstätten entscheidet über zukünftige Arbeitsplätze – und darüber, für wen es weiterhin Arbeit in der Stadt gibt. Nur wenn es Raum für neue Gewerbeentwicklung gibt, kann Ersatz für Arbeitsplätze geschaffen werden, die im Zuge der wirtschaftlichen Umbrüche verloren gehen oder verlagert werden. Gewerbeentwicklung ist eine soziale Frage, aber auch eine Frage von Geschlechter- und Migrationsgerechtigkeit.

Eine gute Gewerbeentwicklung ist zentral für eine attraktive, lebendige und sozial vielfältige Stadt. Von Produktion, Handel und Dienstleistungen gehen Belastungen aus – Lärm, Verkehr, Flächenverbrauch. Aber wir wollen auch keine Schlafstädte oder Schlafquartiere. Die Einheit von Wohnen, Kultur, öffentlichem Raum und der Betriebsstruktur, die eine Stadt prägt, macht ihre Identität aus – nicht nur in der Vergangenheit, sondern jetzt und in der Zukunft.

Die folgenden Thesen stecken den Rahmen ab, den wir für eine erfolgreiche und integrierte Gewerbeentwicklung setzen wollen. Damit sind sie die Grundlage dessen, was wir für das neue Gewerbeentwicklungsprogramm, das GEP 2030, für wesentlich halten.

1. Das GEP ist kein allumfassender Gesamtplan, in dem alle anderen Strategien der Wirtschaftsentwicklung aufgehen. Es handelt davon, wo in der Stadt welches Gewerbe stattfindet und/oder entwickelt werden soll; welche Bedarfe, Probleme und Konflikte dabei zu beachten sind; und welche Handlungsanforderungen sich daraus ergeben. Insofern beinhaltet das GEP nicht nur Flächenzuweisungen, sondern auch andere Fragen.
2. Der FNP ist die raumplanerische Grundlage des GEP. Aus der Gewerbeentwicklung kann sich allerdings das Ziel ergeben, den FNP an dieser oder jener Stelle zu verändern, so wie das bei der Wohn- oder Verkehrsentwicklung auch geschieht. Vor allem aber entwickelt das GEP sehr viel genauere Ziele und Vorgaben für die unterschiedlichen Formen von Gewerbe, also eine spezifischere Raumplanung und damit einhergehende Steuerungsmaßnahmen. Im GEP soll auch benannt werden, wo in der Stadt neue Ansiedlungszentren für wissensintensive Dienstleistungen, Gesundheitswirtschaft, Handwerk liegen sollen und wo perspektivisch störendes und robustes Gewerbe angesiedelt sein soll.
3. In diesem Zusammenhang sind in den letzten Jahren neue Fragen aufgetreten, die im neuen GEP angemessen berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören u.a.: die Verdrängung von Gewerbe in Mischgebieten; der Wegfall von Gewerbeflächen durch Entwidmung von Gewerbebrachen (etwa in der Überseestadt); die spezifischen Anforderungen z. B. von Kulturwirtschaft und Kulturflächen; die Anforderungen von GründerInnen, die Verteilung von störendem Gewerbe in der Stadt und zwischen den Stadtteilen; die fehlende Steuerungsmöglichkeit von Ansiedlungen auf Industrieflächen; die Kooperation von Stadtentwicklung und Gewerbeentwicklung; die qualitative Entwicklung von Gewerbegebieten zu lebenswerten, attraktiven Stadtgebieten mit Aufenthaltsqualität und Infrastruktur für alle, die dort arbeiten und sich aufhalten; das fehlende Monitoring (Flächenbilanz).
4. Die Bereitstellung von Flächen für Unternehmen, die sich ansiedeln oder erweitern wollen, ist ein wichtiger Bestandteil des GEP, der weder über- noch unterschätzt werden darf. Über das GEP 2020 sind im Zeitraum 2013-2019 (laut 4. Jahresbericht) etwa 5.500 Arbeitsplätze neu geschaffen worden. Insgesamt ist in diesem Zeitraum die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Bremen (Stadt) um über 30.000 Stellen gewachsen. Der Großteil des Beschäftigungswachstums findet also außerhalb der öffentlichen Flächenbereitstellung statt, auf privaten Flächen oder innerhalb bestehender Betriebe. Die Bestandsentwicklung ist daher weiter zu stärken und auszubauen. Neuansiedlungen stellen allerdings einen besonders dynamischen Teil des Wirtschaftsgeschehens dar, von dem wichtige Impulse für die Gewerbeentwicklung ausgehen. Gleichzeitig sind 2013-2019 über das GEP ca. 17.000 bestehende Arbeitsplätze gesichert worden.
5. Der Flächenvorrat für Gewerbeentwicklung in der Stadt Bremen ist begrenzt und kann nicht wesentlich erweitert werden. Die im FNP ausgewiesenen Gewerbeflächen bieten aktuell noch ca. 380 ha Reserven, wobei dazu auch Flächen gehören, auf denen seit Jahren keine Ansiedlung gelang oder die sich in ungünstigen Randlagen befinden. In den letzten Jahren wurden jährlich 32 ha vermarktet, von denen 1/3 revitalisierte Flächen waren. Für kurzfristige Ansiedelungen stehen unter Berücksichtigung der bestehenden Reservierungen aktuell nur noch etwa 30 Hektar fertig erschlossene Flächen zur Verfügung (Dispositionsreserve). Beim derzeitigen Erschließungstempo wäre das gesamte Potenzial an Gewerbeflächen demnach in 13 Jahren erschöpft. Der Senat verfolgt das Ziel, spätestens dann einen Nettoflächenverbrauch von Null erreicht zu haben. Dies ist nur möglich, wenn der Anteil an revitalisierter Fläche bis dahin 100% des Bruttoflächenverbrauchs deckt. Dafür sind zusätzliche Anstrengungen und Instrumente erforderlich. Die Umwidmung von Gewerbeflächen in Wohn- und Mischgebiete ist dann nur noch unter vollständiger Kompensation möglich, d. h. bei gleichzeitigem Auffüllen des Gewerbeflächenbestands aus anderen Nutzungen.
6. Die Ansiedlungskonkurrenz mit dem Umland ist weiter präsent. Sie wird aber zunehmend überlagert von einer Konkurrenz der Regionen um die Ansiedlung großer Konzerne mit hohen Standortanforderungen. Die Widersprüchlichkeit dieser Standortanforderungen (einerseits Flächenverfügbarkeit und Expansionsmöglichkeiten, andererseits Verfügbarkeit von Fachkräften, Zulieferern, Dienstleistungen, Nähe von Wissensinstitutionen, Wohnortattraktivität) ist die Grundlage für eine langfristige Bindungsstrategie und für Umlandkooperation.
7. Die Priorität der Herausforderung, die überschaubare Zahl von ansässigen Großbetrieben langfristig binden zu können, ist in früheren Programmen nicht hinreichend benannt. Die Stadt darf auf die Option, diesen Betrieben ggf. zusätzliche Flächen bereitzustellen, nicht verzichten. Das kann nicht in Form einer fertigen Dispositionsreserve geschehen, sondern nur über die Bereitschaft, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums benötigte Flächen nach Bedarf zu entwickeln und dafür Vorkehrungen zu treffen – also über eine „optionale Reserve“, die ausschließlich für diese Bedarfe mobilisiert würde. Gleichzeitig sind Kompensationen zu planen, wenn dafür der FNP verändert würde, und Alternativen zu entwickeln, die innerhalb des FNP darstellbar sind.
8. Gewerbeflächen mit hoher Lagegunst müssen gesichert und spezifisch genutzt werden. Das ist mit den bisherigen Instrumenten und Steuerungskapazitäten nur unzureichend möglich. Die vorhandenen Flächenreserven werden sehr unterschiedlich nachgefragt, wovon ein erheblicher spezifischer Flächendruck ausgeht. Gerade für die Gewerbegebiete mit hoher Lagegunst sind daher verstärkte Anstrengungen erforderlich, um Flächenpotenziale im Bestand zu heben, flächensparsame Nutzungsformen zu fördern und die Spezifik des Gewerbegebiets dauerhaft zu erhalten bzw. zu steigern. Beispiele können sein: Management von Gewerbegebieten; Ankauf von Flächen; Festsetzungen zur Intensität der baulichen Nutzung; Vorkaufsrechte; Erbpacht.
9. Grundlage für das GEP ist eine ganzheitliche Betrachtung des Wirtschaftsgeschehens. Eine mechanische Beurteilung von Arbeitsplatzdichte pro Fläche greift zu kurz angesichts der strategischen Bedeutung z. B. von logistischen Dienstleistern für die Produktionsbetriebe. Das gilt auch für die Wertschöpfung: Kreativ- und kulturwirtschaftliche Unternehmen erarbeiten einen Beitrag zur Standortqualität (Attraktivität für Fachkräfte, Gründungsklima, Austausch von kreativem Personal, Aktivierung von Brachen, Stadtteildynamik), der eher indirekt, aber deshalb nicht weniger wichtig ist. Steuerung und Zielsetzung ist wichtig; ohne die Eigendynamik unternehmerischer Standortnachfrage ist aber nichts zu erreichen.
10. Die Gewerbeentwicklung muss einen Beitrag leisten, die soziale Spaltung der Stadt zurückzudrängen und zu überwinden. Ein wesentliches Ziel der Gewerbeentwicklung ist daher die Sicherung von Beschäftigungsmöglichkeiten nicht nur für akademische Berufe, sondern für die Breite der erwerbstätigen Bevölkerung in der Stadt, und zwar auf möglichst gutem Einkommensniveau. Das GEP soll daher auch dazu beitragen, den Charakter von Bremen als Industriestandort zu erhalten, Anreize für Produktionsbetriebe zu schaffen und Wirtschaftssektoren zu fördern, die Potenziale für ein qualitativ breites Beschäftigungswachstum bieten (z. B. Repair, Kreislaufwirtschaft, Erneuerbare Energien und klimaneutrale Technologien und faire Logistik).
11. Die Gewerbeentwicklung muss der Klimakrise begegnen. Dazu gehört eine deutlich bessere Anbindung bestehender und zukünftiger Gewerbeflächen mit dem ÖPNV im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes. Auch Gewerbeimmobilien sollen im Rahmen des Programmes „Solar Cities“ und weiterer Maßnahmen im Bereich Fernwärme und perspektivisch im Bereich Fernkälte weiterentwickelt werden.
12. Der GEP muss dem Naturschutz Rechnung tragen. Ausweisungen im Bereich Hochwasserschutzpolder und Niedervieland III sind ökologisch nicht vertretbar und naturschutzrechtlich aus unserer Sicht nicht möglich. Für alle Neuerschließungen müssen entsprechend qualitativ hochwertige Naturschutzmaßnahmen möglichst im Bundesland Bremen und ortsnah realisiert werden.
13. Das GEP muss geschlechtergerecht sein. Branchen mit hohem Frauenanteil und Bereiche mit guten weiblichen Aufstiegschancen müssen angemessen berücksichtigt werden. Im Prozess der GEP-Erstellung ist daher bald ein Gender-Panel durchzuführen.
14. Migrantisch geführte Betriebe leisten einen wichtigen Beitrag zur allgemeinen Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung und zur ökonomischen Stabilisierung und Entwicklung von Ankunftsquartieren. Migrationsspezifische Geschäftsfelder brauchen eine räumliche Perspektive in der Stadt, spezifische Unterstützungsformen und einen neuen Dialog mit den Stadtteilen. Auch für diesen Bereich der Gewerbeentwicklung muss das „was wohin unter welchen Bedingungen“ beantwortet werden.
15. Gleichzeitig sollen neue Instrumente entwickelt werden, wie sie im Koalitionsvertrag bereits anvisiert sind: Erbpachtmodell für Hanna-Kunath-Straße, Verschiebung des Mitteleinsatzes hin zum Bestandsmanagement, Vorkaufsrechte. Dazu gehören auch gewerbeflächenspezifische bauliche Nutzungsstandards und die verbindliche Festsetzung von Gewerbenutzungen in Mischgebieten und auf Entwicklungsflächen. Für das Gebiet GVZ/Industriepark/Neustädter Hafen soll ein Masterplan entwickelt werden.
16. Eine weitere Finanzierung der WFB aus der Flächenvermarktung kann keine Perspektive sein und ist mit den qualitativen Zielen der Gewerbe- und Stadtentwicklung nicht zu vereinbaren. Eine Neuaufstellung der WFB mit erweiterten Aufgaben und einer gesicherten Finanzierung darf nicht durch das Gewerbeentwicklungsprogramm beeinträchtigt werden.
17. Einige Gewerbelagen stehen unter hohem Nachfragedruck, haben aber kaum noch Flächenreserven. Das gilt für Airport-Stadt, Bayernstraße, Technologiepark, GVZ. Die Fläche nördlich des Nordwestknotens hätte aufgrund ihrer Verkehrsanbindung nach Fertigstellung der A281 hohes Ansiedlungspotenzial. Die Erweiterung bzw. Erschließung dieser Lagen im Rahmen von Flächentauschen ist wirtschaftspolitisch grundsätzlich sinnvoll. Denn die Ansiedlung auf wenig nachgefragten Gewerbeflächen in schlechterer Lage kann nicht erzwungen werden und dient auch nicht der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Bremen. Allerdings sind die jeweiligen Flächen an bestimmte Kriterien und Vorbedingungen zu binden und an qualitativen Perspektiven für Beschäftigung, ökonomische, ökologische und stadtentwicklungspolitische Ziele im Land Bremen zu messen:

Zu den einzelnen Entwicklungspotenzialen:

a) Die Airport-Stadt (Süd) kann nicht erweitert werden, solange die B6n nicht in der Vorzugsvariante Bremens als Untertunnelung des Rollfeldes fertiggestellt ist. Eine Enteignung und Abrisse der Wohnhäuser in der Wolfskuhlensiedlung stehen definitiv nicht zur Debatte. Die Airport-Stadt (Süd) muss außerdem branchenspezifisch auf konkrete Bedarfe der Luft- und Raumfahrt ausgerichtet sein, um diese Erweiterung auf die umliegenden Grünflächen im Rahmen der Clusterstrategie als optionale Reserve zu rechtfertigen.
b) Techpark/Horner Spange: Die bislang als Potenzialfläche für eine mischgenutzte Entwicklung im Flächennutzungsplan ausgewiesene sogenannte „Horner Spange“ sollte in Anbetracht der Entwicklungsbedarfe der Unternehmen des Technologieparks und der begrenzten Möglichkeit der Flächenentwicklungen im Bestand vollständig der Ergänzung des Technologie Parks zur Verfügung gestellt werden.
c) Die Fläche nördlich des Nordwestknotens (Knotenpunkt A281/A27) sollte als gewerbliche Prüffläche festgesetzt werden. Sie wird aktuell landwirtschaftlich und als Standort für Windenergieanlagen genutzt, die noch bis 2030 am Netz sein werden. Bevor diese Anlagen repowert oder neue Windenergieanlagen genehmigt werden, müssen die Bedarfe für die hervorragend verkehrlich angebundene Entwicklungsfläche ergebnisoffen geprüft werden.
d) Auch das Gewerbegebiet Bayernstraße ist stark nachgefragt, eine Erweiterung in Richtung Kleingartengebiete müsste aber zuerst für die Pächter:innen unmittelbar ortsnah und mit Zustimmung der Vereine kompensiert werden, was trotz brachliegender Parzellen kaum möglich sein wird. Andererseits machen die komplizierten Eigentumsverhältnisse auf diesem Gebiet kurzfristige Nutzungen für Gewerbe äußerst unwahrscheinlich (siehe Runder Tisch Kudella). Deshalb steht diese Option absehbar nicht an.

18. Wenn Gewerbeflächen ganz oder teilweise entwidmet werden oder dies faktisch schon sind, muss dies im Gewerbeflächenbestand an anderer Stelle gleichwertig kompensiert werden. Wenn Gewerbeflächen verschwinden, müssen im Ausgleich andere Flächen zu Gewerbeflächen werden. Das gilt sowohl für das relativ systematische Brachfallen von Produktionsbetrieben im innerstädtischen Kerngebiet als auch für andere Umnutzungen. (Im Fall Recyclinghof Osterholz ist dies bereits vorgesehen.)
19. Etablierte Nutzungen auf Gewerbeflächen, die in ein Niemandsland zwischen Ressortzuständigkeiten und Entwicklungsabsichten gefallen sind, müssen daraus befreit und durch eine neue, spezifische Flächendefinition abgesichert werden. Das gilt zum Beispiel für den Alten Campingplatz („Soziokulturfläche“), aber auch für die Sicherung des bebauten Teils des Güterbahnhofs als Fläche für Kultur und Kulturwirtschaft.
20. Ein interkommunales Wirtschaftsflächenkonzept für die Region Bremen sollte kooperativ mit den Nachbarkommunen angestrebt werden. Dabei ist ein Export von Flächendruck ins Umland weder ökonomisch noch ökologisch eine sinnvolle Option. Eine flächensparende, baulich intensivere, weniger lückenhafte Erschließung und Entwicklung von städtischen Gewerbegebieten ist die bessere Zielsetzung. Eine engere Kooperation im Kommunalverbund zur Verhinderung von Flächen-Dumping ist unbedingt anzustreben. Beim Entwicklungsprojekt Achim-West sollte Bremen als Teil der Entwicklungsgesellschaft möglichst viel wirtschaftspolitischen Einfluss geltend machen, auch um eine verkehrliche Entlastung der Anwohner:innen des Gewerbegebietes Bremer-Kreuz in Hemelingen zu realisieren.
21. Niemand weiß heute, wie die Wirtschaft Bremens in 20 Jahren aussieht. Wirtschaftspolitik und Gewerbeentwicklung kann Trends fördern oder bremsen, Anreize bieten und regulierende Standards setzen, aber keine Initiative betrieblicher Akteure erzwingen. Eine umfassende Zukunftsbeschreibung kann nicht Voraussetzung von Gewerbeentwicklung sein; ein Entwerfen von Szenarien, das nicht durch reale Bedarfe unternehmerischer Akteure gedeckt ist, bleibt reines Wunschdenken. In diesem Spannungsfeld zwischen planerischem Angebot, Regulierung und konkreter Nachfrage muss sich das Gewerbeentwicklungsprogramm bewegen.