Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Kontrollausschusses nach dem Polizeigesetz

Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke: Gemäß Artikel 105 Absatz 3 der Landesverfassung in Verbindung mit § 38 Absatz 1 des Bremischen Polizeigesetzes hat die Bürgerschaft einen Ausschuss für die parlamentarische Kontrolle von besonders eingriffsintensiven Maßnahmen wie verdeckte Ermittlungsmethoden, Telekommunikationsüberwachung, V-Leute, längerfristigen Observationen und weiteres eingesetzt. Bisher war Dr. Henrike Müller stellvertretendes Mitglied im Kontrollausschuss nach dem Polizeigesetz. Durch ihr Ausscheiden aus der Bürgerschaft wird eine Nachwahl erforderlich.

Gemäß Artikel 105 Absatz 3 der Landesverfassung in Verbindung mit § 38 Absatz 1 des Bremischen Polizeigesetzes hat die Bürgerschaft einen Ausschuss für die parlamentarische Kontrolle von besonders eingriffsintensiven Maßnahmen wie verdeckte Ermittlungsmethoden, Telekommunikationsüberwachung, V-Leute, längerfristigen Observationen und weiteres eingesetzt. Bisher war Dr. Henrike Müller stellvertretendes Mitglied im Kontrollausschuss nach dem Polizeigesetz. Durch ihr Ausscheiden aus der Bürgerschaft wird eine Nachwahl erforderlich.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) wählt anstelle der ausgeschiedenen Dr. Henrike Müller Kai-Lena Wargalla zum stellvertretenden Mitglied des Kontrollausschusses nach dem Polizeigesetz.

Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE