
Wirkungsvolle parlamentarische Begleitung der Polizei ermöglichen
Der Senator für Inneres, Ulrich Mäurer, hat am heutigen Mittwoch der Deputation für Inneres seine Sichtweise zur Berichterstattung aus laufenden Ermittlungsverfahren mitgeteilt. Hintergrund ist die Auffassung, dass quasi alle polizeilichen Handlungen im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgen und es wird auf die Zuständigkeit der Senatorin für Justiz verwiesen. Während dieser Verweis für den Fort- und Ausgang von Ermittlungsverfahren stimmig ist, gibt es Uneinigkeit darüber, wie sich die Ermittlungsarbeit der Polizei bewerten lässt.
Horst Wesemann, Deputierter für Inneres für DIE LINKE-Bürgerschaftsfraktion, kritisiert die Position des Senators für Inneres: „Wir haben als Deputierte den Auftrag und die nötige Fachkenntnis, um die Arbeit der Polizei parlamentarisch kritisch zu begleiten. Um diesem Auftrag nachgehen zu können, brauchen wir aber Informationen zur konkreten Arbeit der Polizei, denn wir können nicht drauf zählen – ohne misstrauisch zu sein –, dass der Behörde alle Probleme selbst auffallen oder von ihr transparent gemacht werden. Die jetzige Praxis führt dazu, dass wir zu aktuellen Sachverhalten, wie dem Tod am Breitenbachhof, Toden in Gewahrsam oder auch Ermittlungen gegen Rechte teilweise jahrelang kaum Informationen über die polizeilichen Aktivitäten erhalten. Auch können wir die Ausstattung der Polizei und ihre organisatorischen Belange, die unser expliziter Auftrag sind, so nicht nachvollziehen. Die geäußerte Sorge, dass andere Behörden dem Senator für Inneres keine Akten zur Fachaufsicht weiterleiten könnten, teile ich nicht und erscheint auch wenig realistisch. Diesbezüglich sind sich wirklich alle über die Zuständigkeit der Innendeputation einig und die Behörden haben die rechtliche Pflicht, diese Akten weiterzugeben.“
Nelson Janßen, Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion pflichtet bei: „Mit Verweis auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft die komplette Polizeiliche Ermittlungsarbeit aus dem Zuständigkeitsbereich der Innendeputation zu ziehen, ist grotesk. Das hat für uns auch eine politische Relevanz, nämlich wie parlamentarische Kontrolle des Innenressorts und die parlamentarische Begleitung der Polizei de facto wirkungsvoll und sinnvoll ist.“
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