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Tegeler begrüßt entfristete Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Bremen

Die Gesundheitsdeputation hat am Dienstag einer Entfristung der seit Anfang 2022 geltenden Förderrichtlinie für ungewollt kinderlose Paare zum Zugang zu assistierter Reproduktion zugestimmt. Mit dieser Entscheidung wird auch über das Jahr 2023 hinaus eine finanzielle Unterstützung bei den Kosten für vier Behandlungszyklen bei der künstlichen Befruchtung ermöglicht.

So können Paare in Bremen zusätzlich zur Förderung des Bundes, der lediglich für heterosexuelle Paare bis zu 25 Prozent der Kosten der Kinderwunschbehandlung erstattet, eine weitere Förderung beantragen. Bremen übernimmt dann bis zu 25 Prozent der Kosten bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren bzw. nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Auch queere Paare werden in Bremen weiterhin bei der Kinderwunschbehandlung unterstützt: Ihnen werden bis zu 50 Prozent der Kosten erstattet. 

Maja Tegeler, queer- und gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, zeigt sich begeistert über den gestrigen Beschluss: „Mit dieser Entscheidung wird das Land Bremen dem hohen und wachsenden Interesse ungewollt kinderloser Paare gerecht. 235 Anträge in 2022 und bereits 85 Anträge im ersten Quartal 2023 zeigen, dass diese Richtlinie absolut sinnvoll ist. Durch die Landesförderung gleichen wir die Benachteiligung lesbischer und queerer Paare in der Förderrichtlinie des Bundes aus. Da sich derzeit nicht abzeichnet, dass die Ampel-Koalition überfällige Regelungen zur Verbesserung der Situation von Regenbogenfamilien auf den Weg bringt, ist dies genau die richtige Entscheidung."

Pressekontakt

Eva Przybyla - Pressesprecherin

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