
VVN/BdA wieder gemeinnützig – Linksfraktion fordert weiter die Erweiterung der Abgabenordnung
Am Mittwoch hat das Finanzamt Berlin der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN/BdA Bundesverband) die Gemeinnützigkeit für das Steuerjahr 2019 zuerkannt. Vor anderthalb Jahren wurde dem Verein auf Grundlage des bayrischen Verfassungsschutzberichtes und der Abgabenordnung die Gemeinnützigkeit entzogen, was einen breiten gesellschaftlichen Protest hervorrief. Die Bremer Koalition reichte auf Initiative der Linksfraktion damals einen Antrag in den Bundesrat ein, um die Abgabenordnung so zu erweitern, dass auch gesellschaftliches und politisches Engagement steuerbegünstigt sein kann. Der Bremer Landesverband der VVN/BdA hatte seine Gemeinnützigkeit als eigenständiger Verein nie verloren.
Klaus-Rainer Rupp, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, kommentiert: „Das Grundproblem ist zwar noch nicht gelöst, weil neben der VVN/BdA auch noch andere Vereine wie Attac und Campact von dieser Aberkennungspraxis betroffen sind und die vom Bundesfinanzminister Scholz versprochene Erweiterung der Abgabenordnung nach wie vor aussteht. Der jetzige Bescheid für den Bundesverband der VVN ist aber ein wichtiger Schritt. Die Entscheidung macht auch klar, dass Verdächtigungen durch einen Geheimdienst nicht dazu missbraucht werden dürfen, mit dem Steuerrecht gegen zivilgesellschaftliche Vereine vorzugehen, die sich gegen Neonazis einsetzen.“
Den Antrag „Zivilgesellschaftliches Engagement fördern: Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren und erweitern“ der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD finden Sie hier.
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