
Verschärfung des Wohnraumschutzgesetzes hilft gegen Zweckentfremdung und Leerstand
Der Senat hat heute den Weg frei gemacht für das neue Wohnraumschutzgesetz. Das Wohnraumschutzgesetz verbietet die Zweckentfremdung, Umwidmung und den Leerstand von Wohnraum. Dazu erklärt Ralf Schumann, baupolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:
„Das neue Wohnraumschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt gegen die spekulative Vernichtung von Wohnraum. Der zulässige Zeitraum, in dem eine Wohnung leer stehen darf, wird von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt. Das Wohnraumschutzgesetz stellt klar, dass die Umwidmung in Ferienwohnungen, die bauliche Vernichtung von Wohnraum, aber auch das Anbieten zu völlig überhöhten Preisen, grundsätzlich verboten sind. Wohnraum aus spekulativen Gründen leer stehen lassen, ist nicht erlaubt.
Gleichzeitig wird das Gesetz entbürokratisiert: Für die meisten Fälle tritt an die Stelle einer Genehmigungs- eine Anzeigepflicht. Das gewährleistet, dass hier jederzeit nachgeschärft werden kann, wenn zum Beispiel deutlich wird, dass in bestimmten Lagen Wohnraum in größerer Menge in Ferienwohnungen umgewandelt werden soll.
Einen erheblichen Teil des Leerstands kann man mit dem Wohnraumschutzgesetz nicht bekämpfen. Denn das Gesetz schützt nur bereits existierenden Wohnraum. Wenn Investor:innen den Neubau von Wohnungen oder den Umbau von Nicht-Wohngebäuden hinauszögern, um auf höhere Preise zu warten, hilft nur das Baugebot. Hier ist der Bund am Zug, den Kommunen schärfere rechtliche Instrumente an die Hand zu geben, um spekulativen Leerstand zu verhindern. Denn das Baugebot in seiner bisherigen Form ist in der Praxis oft ein zahnloser Tiger, der für die Kommunen Streitfälle vor Gericht produziert, aber in der Regel keine neuen Wohnungen.“
Schon mit dem aktuellen Doppelhaushalt hatte die rot-grün-rote Koalition zusätzliche Stellen für die Kontrolle und Umsetzung des Wohnraumschutzgesetzes geschaffen.
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