Zur Urteilsverkündung: Prozess zum Brandanschlag auf die Friese offenbart erhebliche Strukturelle Mängel im Umgang mit rechter Gewalt
Das Landgericht Bremen verurteilte heute die Angeklagten im Prozess zur Brandstiftung in der Friese zwei von ihnen wegen unterlassener Hilfeleistung und einen wegen schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 27 Fällen.
Nelson Janßen, innenpolitischer Sprecher und Vorsitzender der Linksfraktion in der Bremischen Bürgerschaft betont: „Ein bemerkenswerter Prozess ist heute zu Ende gegangen: auch in Bremen gab es mit dem Brandanschlag auf ein Jugendzentrum rechten Terror, der mit Pech auch ganz anders hätte ausgehen können. Es ist wichtig, dass das Gericht die rechtsradikale Gesinnung des Haupttäters bei der Strafbemessung berücksichtigt hat. Im Prozess ist durch die Nebenklage herausgearbeitet worden, dass es sich um einen rechten Anschlag durch rechte Täter handelt. Es ist schockierend, dass Betroffene rechter Gewalt dies selbst tun müssen. Hier sind Staatsschutz und Staatsanwaltschaft gefragt, diese Taten besser zu erkennen und zu würdigen. Die Verneinung einer mittelbaren Tötungsabsicht ist aus unserer Sicht eine Verkennung der auf Mord ausgelegten extrem rechten Ideologie der Angeklagten. Nicht zuletzt die Beschädigung der Autos der Nebenklägerin und eines Fachjournalisten zu Beginn des Prozesses weist darauf hin, dass hier ein militantes Umfeld Menschen bedroht.“
„Dieses Urteil ist nicht das Ende, sondern erst der Anfang der politischen Aufarbeitung. Die drei Angeklagten sind jahrelang in rechten Strukturen unterwegs. Trotzdem sind die Sicherheitsbehörden ihnen nicht auf die Spur gekommen, das hat antifaschistische Recherche für sie erledigen müssen. Angesichts der vielen Brandstiftungen zu der Zeit, in der die verurteilten Neonazis den Anschlag auf die Friese begingen, steht infrage, ob die Sicherheitsbehörden die Bedrohung rechter Anschläge in und um Bremen überhaupt angemessen ernst nehmen. Dass die Ermittlungen teilweise ganz pausieren, weist auf erhebliche Probleme der Innenbehörde und des Staatsschutzes hin, die ernsthaft angegangen werden müssen.“
Abschließend fasst Janßen zusammen: „Es bleibt der Eindruck, dass ohne die tätige Zuarbeit der antifaschistischen Recherche und dem engagierten Einsatz der Betroffenen in der Nebenklage weder die Anklage noch der Prozess so zustande gekommen wären. Der Rechtstaat löst sein Versprechen gegenüber Betroffenen rechter Gewalt so schlicht nicht ein. Vor dem Hintergrund der seit einiger Zeit öffentlich in Erscheinung tretenden militanten Neonazigruppen in und um Bremen ist hier einiger Handlungsdruck, sich besser aufzustellen.“