Umfassende Barrierefreiheit auch im Fernverkehr der Deutschen Bahn am Bremer Hauptbahnhof ermöglichen!

Gemäß Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention soll Menschen mit Behinderung jederzeit der barrierefreie Zugang zu Transportmitteln ermöglicht werden. Dies ist besonders im Bereich der Bahn wichtig, da mobilitätseingeschränkte Personen aufgrund der vorhandenen Barrieren in Autos, Fernbussen und Flugzeugen besonders auf die Bahn als Verkehrsmittel angewiesen sind.

Wenn alle Aufzüge funktionieren, dann ist der Schienenpersonennahverkehr am Bremer Hauptbahnhof weitestgehend barrierefrei. Mit einigen Ausnahmen: Fernzüge sind oft Fahrzeuge, bei denen zum Einstieg in den Zug ein erheblicher Höhenunterschied überwunden werden muss. Dafür werden vom Bahnhofspersonal Hublifte eingesetzt, die an den Bahnsteigen stehen.

Diese Hublifte werden vom Servicepersonal bedient. Wenn mobilitätseingeschränkte Reisende zum Einstieg auf die Nutzung der Hublifte angewiesen sind, müssen sie ihre Reise in der Regel spätestens am Vortag einer Reise über die Mobilitätsservicezentrale (MSZ) der Deutschen Bahn (DB) anmelden.

Die Hublifte dürfen nicht vom Zugpersonal eingesetzt werden, daher ist am Bremer Hauptbahnhof aktuell der Ein- und Ausstieg aus Fernzügen ohne zuggebundene Einstieghilfe nur zwischen 6 Uhr morgens und 23:45 Uhr in der Nacht möglich. Außerhalb dieser Zeiten bekommen Menschen mit Rollstuhl keine Hilfe durch das Personal der Bahn. Entsprechende Reiseanmeldungen werden von der MSZ abgelehnt und Reisende darauf verwiesen eine andere Verbindung zu nutzen.

Die Modernisierung des DB-Wagenmaterials auf einen bodengleichem Einstieg wird voraussichtlich noch Jahrzehnte dauern. Solange können mobilitätseingeschränkte Reisende nicht auf Barrierefreiheit warten!

Die Planung einer Reise ist für mobilitätseingeschränkte Reisende ohnehin deutlich komplizierter als für die meisten anderen Menschen. Barrieren, wie der Einstieg in einen Zug, wären leicht abzubauen. Auch die Deutsche Bahn ist zur Anwendung des Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet und die notwendige Technik ist in Form der Hublifte vorhanden. Es fehlt lediglich an Personen, die befugt sind, diese auch einzusetzen.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
1. in Abstimmung mit der InfraGO AG, der DB Sicherheit GmbH und weiteren relevanten Akteuren wie der Mobilitätsservice-Zentrale der DB zu prüfen, wie Strukturen geschaffen werden können, die es Reisenden mit Mobilitätseinschränkungen ermöglichen auch Züge zu nehmen, die am Bremer Hauptbahnhof planmäßig oder z.B. aufgrund von Verspätungen außerhalb der Öffnungszeiten des Servicepoints ankommen und abfahren und in diesem Zusammenhang zu evaluieren, ob eine solche Aufgabe der DB Sicherheit GmbH übergeben werden kann;
2. sich möglichst gemeinsam mit Bund und Ländern gegenüber der Deutschen Bahn für einen barrierefreien Fernverkehr rund um die Uhr im gesamten Bundesgebiet einzusetzen und dafür neben dem bereits geplanten Austausch von Zügen auch kurzfristig pragmatische Lösungen einzufordern;
3. der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und Integration und der staatlichen Deputation für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten.

Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Anja Schiemann, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Ralph Saxe, Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN