Fahren ohne Fahrschein auch bundesweit entkriminalisieren!

Auf Bundesebene wird diskutiert, das Fahren ohne Fahrschein in Bussen und Bahnen nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen. Seit Mai 2025 ist dies bereits Praxis in Bremen: Die BSAG verzichtet auf Weisung des Senats darauf, Fahrgäste ohne Ticket wegen „Erschleichung von Leistungen“ (§ 265a StGB) anzuzeigen. 

Tim Sültenfuß, justizpolitischer Sprecher der Bremer Linksfraktion, begrüßt den Vorstoß der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und erklärt: „Was wir in Bremen bereits erfolgreich umsetzen, muss auch bundesweit Standard werden – denn niemand sollte im Gefängnis landen, nur weil er oder sie sich kein Ticket leisten kann! Die Abschaffung des Paragrafen 265a StGB entlastet die Justiz und es werden Steuergelder gespart, weil Kosten für die Inhaftierung wegfallen. 

Denn es kann nicht sein, dass vor allem einkommensschwache Menschen, die sich Tickets nicht leisten können und durch Ersatzfreiheitsstrafen unverhältnismäßig hart bestraft werden. Die Strafe trifft oft Menschen in prekären Lebenslagen, wie Erkrankungen, Obdachlosigkeit und Suchtproblematiken, deren Situation sich durch einen Gefängnisaufenthalt verschlechtert. Das Geld, das für die Inhaftierung dieser Menschen aufgewendet wird, lässt sich viel sinnvoller in Angebote und Hilfestellungen für die Betroffenen investieren. Das ist nicht nur menschlich geboten, sondern auch gesellschaftlich sinnvoll: Stabile Lebenslagen verursachen keine Folgekosten in Politik und Gesellschaft. 

Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates- und wird hier gegen arme Menschen eingesetzt. Wir müssen Schwarzfahren als das behandeln, was es ist: eine Ordnungswidrigkeit mit sozialen Ursachen. Deshalb fordern wir als Linksfraktion, auch über Bremen hinaus, die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein.“