Klausurantrag: Höhere Gebühren für übergroße Autos!

In ihrer Herbstklausur hat sich die Bremer Linksfraktion für höhere Parkgebühren im Stadtgebiet ausgesprochen. Einen entsprechenden Antrag hat sie den Koalitionspartnern von SPD und Grünen am Montag vorgelegt. Demnach soll der Senat nach Willen der Linken ein Konzept für gestaffelte Parkgebühren im öffentlichen Raum für die Stadt Bremen erarbeiten. Dort, wo die Nachfrage nach Parkplätzen am größten ist, sollen die Gebühren demnach deutlich angehoben werden. Ausnahmen bzw. Erleichterungen sollen für Menschen gelten, die etwa für die Ausübung ihres Berufs auf einen Pkw angewiesen sind. Auch die Gebühren für das Bewohnerparken will die Linksfraktion erhöhen und nach Fahrzeuggröße staffeln.

Tim Sültenfuß, verkehrspolitischer Sprecher der Linksfraktion, kommentiert: „Parken im öffentlichen Raum Bremens ist nach wie vor zu günstig: 6,25 Euro im Monat kostet ein dauerhafter Parkplatz in den 14 Zonen des Bewohnerparkens für den Smart ebenso wie für den Pickup-Truck lediglich 75 Euro im Jahr. Schaut man Anzeigen für private Stellplätze etwa in Garagen an, landet man bei um die 100 Euro monatlich. In zentralen Parkhäusern der BREPARK sind wir bei 140 Euro monatlich und mehr. Nun immerhin kostet Bewohnerparken überhaupt etwas, könnte man meinen. Aber in weiten Teilen der Stadt ist das Abstellen von Fahrzeugen an und aufgesetzt auf Gehwegen sogar gratis.“

An den Parkscheinautomaten in den zwei Parkzonen der Stadt zahlt man lediglich 10 oder 11 Euro für einen Tag. Das ist immer noch günstiger als im Parkhaus Mitte (15 Euro am Tag). „Der öffentliche Raum ist für parkende Autos vergleichsweise spottbillig bis gratis“, stellt Sültenfuß fest. „Dabei ist er kostbar und rar für uns als Stadtgesellschaft. Dieses preisliche Missverhältnis gilt es zu korrigieren!“

Pkw stellen viel öffentlichen Raum zu, werden im Schnitt weniger als eine Stunde am Tag bewegt. Dazu wächst die Zahl der Pkw jedes Jahr und sie werden immer länger, breiter und höher. „So nehmen SUV immer mehr Platz in Anspruch, während Fußgänger*innen und Radfahrer*innen das Nachsehen haben“, sagt Sültenfuß. „Das ist ein unfairer und ineffizienter Einsatz von öffentlichem Raum für den Komfort und Status Weniger. Dieser Raum gehört allen Bürger*innen in Bremen und nicht nur denen, die zehntausende Euro für einen Geländewagen ausgeben können. Außerdem müssen wir sowieso dringend weg vom Auto für jedermann, um die menschengemachte Klimakrise zu bremsen.“

Von allein ändere sich nichts, sagt der Verkehrspolitiker. Die Belastung durch zugeparkte Straßen, Fahrrad- und Gehwege sei in den vergangenen Jahrzehnten stetig gewachsen. „Es ist daher notwendig, dass die Politik stärker in den parkenden Verkehr eingreift“, so Sültenfuß. „Wir brauchen höhere Gebühren für Fahrzeuge und mehr Flächengerechtigkeit in unserer Stadt! Schon eine moderate Erhöhung an den Parkscheinautomaten und beim Bewohnerparken würde uns zusätzliche Einnahmen bringen, die wir dringend für den klimafreundlichen ÖPNV brauchen. Koblenz macht es vor: Mit dem nach Größe gestaffelten Anwohnerparkausweis fallen für den Smart rund 105 Euro im Jahr an, für den deutlich größeren VW Tiguan rund 196 Euro. Das ist verkraftbar, wenn es Entlastungen etwa für die mobile Altenpflegerin und den Klempner gibt.

Erfassen wir dazu noch alle öffentlichen Parkplätze, überführen sie ins Bewohnerparken oder stellen Parkscheinautomaten auf, dann haben wir eine Lenkungswirkung für den Verkehr und schaffen Flächengerechtigkeit ganz im Sinne einer klimafreundlicheren Zukunft. Mit den Einnahmen können wir den Ausbau des ÖPNV finanzieren, damit er eine attraktive Alternative zum eigenen Auto ist. Machen wir unsere Stadt lebenswerter für alle!“

ANTRAG

Gestaffelte Parkraumbewirtschaftung ermöglichen – Flächengerechtigkeit herstellen!

Der öffentliche Raum als Gemeingut in unseren Städten ist knapp. Er ist außerdem wertvoll und gehört der Allgemeinheit. Die Verteilung des öffentlichen Raumes aber ist von Konflikten geprägt, da verschiedene, sich teils überschneidende Nutzer*innengruppen und Nutzungsbereiche (Pkw- und Fahrradfahrer*innen, Fußgänger*innen, Außengastronomie und viele mehr) um immer weniger der Allgemeinheit zur Verfügung stehende Fläche konkurrieren.

Hierbei haben sowohl der fließende als auch der ruhende Kfz-Verkehr eine Sonderstellung, denn sie nehmen überproportional viel öffentlichen Raum ein und werden somit gegenüber anderen Verkehrsmitteln und Nutzungsmöglichkeiten bevorzugt.

Angesichts der Flächenknappheit ist insbesondere die Sonderstellung des ruhenden Verkehrs, also der parkenden Autos, irrational. Ein durchschnittlicher Parkplatz benötigt 12,5 m2 Fläche, das Auto darauf wird meist nur 45 Minuten am Tag bewegt. 23 Stunden also wird der öffentliche Raum damit blockiert. Hinzu kommt, dass die Größe der Autos jedes Jahr zunimmt und damit einerseits der öffentliche Raum immer knapper wird und gleichzeitig der Parkdruck steigt.
Auch in Bremen sind allein in den letzten zwei Jahren SUVs 27 mm länger, 7 mm breiter und 3 mm höher geworden und genau bei dieser Fahrzeugklasse ist auch in Bremen der Anteil der Neuzulassungen am größten. Es kann also nicht die Lösung sein, immer mehr öffentlichen Raum durch immer mehr oder sogar größere Parkplätze zu verknappen, welche überwiegend immer noch kostenlos zur Verfügung stehen. Die Allgemeinheit sollte öffentliche Güter nicht unter Wert verkaufen.

Das Umweltbundesamt empfiehlt die Rahmenbedingungen des ruhenden Kfz-Verkehrs zu verändern, um die Nutzung von nachhaltigen Verkehrsarten zu fördern. Zudem müssen Bedingungen geschaffen werden, die den Trend zu immer größeren und schwereren Autos unterbrechen. Auch aus Umwelt- und Klimaschutzgründen ist eine Trendwende notwendig. Denn durch die wachsende Anzahl an großen und schweren Fahrzeugen werden Effizienzgewinne zunichte gemacht, mehr Ressourcen verbraucht, mehr CO2-Emissionen verursacht und die Feinstaub- und Mikroplastikbelastung wächst.

Ein klares Parkraummanagement mit deutlichen Anordnungen des Parkens in Kombination mit Überwachung durch die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes führt zu Nutzungsvorteilen für kleinere Fahrzeuge. Allgemeine Parkgebühren müssen, insbesondere für überdurchschnittlich große Fahrzeuge, deutlich erhöht werden, um Menschen zum Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel zu bewegen.

Wir befinden uns aktuell in einer Situation, in der das Geld für einen Ausbau des ÖPNV fehlt. Vor diesem Hintergrund stellen die Einnahmen aus einer modernen und gerechten Parkraumbewirtschaftung eine Möglichkeit dar, um die dringend benötigten Mittel für die notwendige Verkehrswende bereitzustellen.
Die neuen Optionen zur Gebührenerhebung für Bewohnerparkausweise erlauben auch einen Bezug zum wirtschaftlichen Wert des beanspruchten Parkraums – hier sind Möglichkeiten gegeben, die Gebühr für Bewohnerparkausweise an die Fahrzeuggröße zu koppeln.

In Bremen betragen die Bewohnerparkgebühren 75 Euro jährlich, unabhängig von Größe und Gewicht der Fahrzeuge. Der Senat geht laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE davon aus, dass eine nach der Größe, also Länge, Breite und Höhe, der Fahrzeuge gestaffelte Bewohnerparkgebühr mit Bundesrecht vereinbar ist. In Tübingen werden bereits seit 2022 gestaffelte Gebühren nach Größe und Gewicht für das Bewohnerparken erhoben. Und auch in Koblenz ist der Preis für das Anwohnerparken seit März 2024 von der Größe des Fahrzeuges abhängig.

Eigentümer*innen überdurchschnittlich großer Fahrzeuge sollten auch in Bremen im Bereich des Bewohnerparkens mehr zahlen als der Durchschnitt. Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Flächengerechtigkeit in unserer Stadt.

Die Bewohnerparkgebühren werden auf lange Sicht nicht auf dem aktuellen, niedrigen Niveau bleiben können, doch eine gestaffelte Gebührenerhebung würde es erlauben, dass für Kleinwagen nur moderate Preisanpassungen erfolgen müssen, während Besitzer*innen sehr großer Autos ggf. auch mit einer Verdopplung der Parkgebühren rechnen müssten.

Um soziale Härten zu vermeiden, müssen Ausgleichsmechanismen geschaffen werden, die einkommensschwache Haushalte entlasten. Dies könnte z.B. durch Leistungen geschehen, die zweckgebunden zur Zahlung von Parkgebühren, für den Kauf von ÖPNV-Tickets oder das Leihen von E-Scootern eingesetzt werden müssen.

Für Berufsgruppen, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf die Nutzung eines Kfzs angewiesen sind, müssen Ausnahmeregelungen geschaffen werden. Diese könnte bspw. durch spezielle Parkausweise für die berufliche Nutzung eines Fahrzeugs ermöglicht werden.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:
Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat,
1. ein Konzept zur Umsetzung nach Auslastung gestaffelter allgemeiner Parkgebühren für Parkplätze in der Bremer Innenstadt und in innenstadtnahen Quartieren zu erarbeiten;
2. ein Konzept zur Umsetzung nach Größe (Länge, Breite und Höhe) gestaffelter Parkgebühren im Bereich des Bewohnerparkens zu erarbeiten;
3. zur Vermeidung sozialer Härten Maßnahmen zu entwickeln, um einkommensschwache Haushalte, die auf die Nutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind, zu entlasten;
4. darüber hinaus Maßnahmen zur Entlastung von Berufstätigen und Selbstständigen, die zur Ausübung ihres Berufs auf die Nutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen, zu entwickeln;
5. die Verkehrsüberwachung im Bereich des Parkens zu stärken;
6. der städtischen Deputation für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung sechs Monate nach Beschlussfassung Bericht zu erstatten.

Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE