Feiertage nachholen für mehr Erholung und weniger Stress im Land Bremen!

Bremen soll Feiertage nachholen können, wenn es nach der Linksfraktion in der Bremischen Bürgerschaft geht. Auf ihrer Klausurtagung hat sie am Montag einen Antrag mit der entsprechenden Gesetzesänderung beschlossen und zur Beschlussfassung an die Koalitionspartner von SPD und Grünen geschickt.

Sofia Leonidakis, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft, kommentiert: „Breminale, Freimarkt, Summer Sounds und viele mehr: Auch wenn wir im Land Bremen gerne feiern – Feiertage haben wir vergleichsweise wenige. Zehn Feiertage sind es im Jahr, wie in den meisten Ländern des protestantisch geprägten Nordens. Zum Vergleich: In Bayern sind es 13 und in der bayrischen Stadt Augsburg sogar 14 Feiertage jährlich.

Besonders gekniffen sind die Bremer*innen und Bremerhavener*innen, wenn die kostbaren Feiertage aufs Wochenende fallen. Zwar haben wir im laufenden und nächsten Jahr Glück, aber 2026 sind drei von zehn Feiertagen an Samstagen. Viele Berufstätige kommen so nur auf sieben Feiertage im Jahr, an denen sie nicht arbeiten müssen. Dabei sind Feiertage ein nötiger Ausgleich zur wachsenden Arbeitsdichte in vielen Bereichen. Mehr Erholung und weniger Stress wirken sich übrigens auch positiv auf Produktivität, Arbeitszufriedenheit und womöglich die Gesundheit der Beschäftigten aus.

Findet unser Vorstoß die Zustimmung unserer Koalitionspartner, ginge den Bremer*innen und Bremerhavener*innen kein arbeitsfreier Feiertag mehr verloren. Die drei Samstagsfeiertage 2026 würden einfach am darauffolgenden Werktag nachgeholt. Künftig müssten Beschäftigte aus Bremen und Bremerhaven dann beispielweise nicht mehr entscheiden, ob es Priorität hat für gute Arbeit zu demonstrieren, den Wocheneinkauf zu tätigen oder soziale und familiäre Verpflichtungen wahrzunehmen, wenn der 1. Mai aufs Wochenende fällt.

In Großbritannien, Spanien und den USA läuft das bereits so, ohne Schwierigkeiten. Feiertage nachholen für mehr Erholungszeit und weniger Stress im Land Bremen!“

ANTRAG

Gesetz zur Nachholung beweglicher Feiertage

In der Freien Hansestadt Bremen gibt es 10 gesetzliche Feiertage. Damit gehört Bremen zu den Bundesländern mit der geringsten Anzahl an Feiertagen. Die Hälfte der Bundesländer haben 11 oder mehr gesetzliche Feiertage, in einigen Regionen sind es sogar 14 Feiertage im Jahr.
Fallen die gesetzlichen Feiertage auf einen Wochenendtag, so haben die meisten Arbeitnehmer*innen faktisch noch weniger Feiertage, da sie in der Regel ohnehin nicht arbeiten würden. Nicht-bewegliche Feiertage sollen deshalb am darauffolgenden Werktag nachgeholt werden.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Gesetz zur Nachholung beweglicher Feiertage
Vom:….
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage
Das Bremische Gesetz über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage, zuletzt geändert am 03. März 2020 (Brem.GBl. S. 52), wird wie folgt geändert:
In § 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Fallen die nicht-beweglichen Feiertage auf einen Samstag oder Sonntag, so werden sie am darauffolgenden Werktag nachgeholt.“

Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Begründung:
In der Freien Hansestadt Bremen gibt es 10 gesetzliche Feiertage. Damit gehört Bremen zu den Bundesländern mit der geringsten Anzahl an Feiertagen. Die Hälfte der Bundesländer haben 11 oder mehr gesetzliche Feiertage, in einigen Regionen sind es 14 Feiertage im Jahr.

Fallen die gesetzlichen Feiertage auf einen Wochenendtag, so haben die meisten Arbeitnehmer*innen faktisch noch weniger Feiertage, da sie in der Regel ohnehin nicht arbeiten würden. Nicht-bewegliche Feiertage, die auf einen Wochenendtag fallen, sollen deshalb am folgenden Werktag nachgeholt werden. Der Arbeitszeitschutz der Feiertage soll nicht nur etwa liturgische Handlungen störungsarm ermöglichen, sondern gilt auch der besonderen Herausstellung bestimmter Tage im kollektiven Gedächtnis. So ist neben christlichen Feiertagen auch der 1. Mai als der „Tag der Arbeit“ und der 3. Oktober als „Tag der Deutschen Einheit“ bundesweit ein Feiertag, in einigen Bundesländern auch der 8. März als „internationaler Frauentag“. Für alle Feiertage gilt, dass sie neben den zeitlichen Schutz der Anlässe selbst auch die Unterbrechung des (Arbeits-)Alltags zur gemeinsamen Besinnung oder Auseinandersetzung bieten. Dieser wichtige Aspekt der Feiertagsregel geht verloren, wenn Feiertage auf Wochenendtage fallen, die für viele Menschen ohnehin keine Arbeitstage sind. Auch für jene, die an diesen Tagen arbeiten müssen, bieten Sonderschutzregelungen und Zuzahlungen Erleichterung oder Mehrwert. So sind diese Tage schließlich für alle Menschen in Bremen ein Gewinn.

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage)
Die nachholende Wirkung der Feiertage bezieht sich nicht auf den Inhalt der Tage selbst, sondern auf die Rechtsfolgen des § 2 Absatz 2 und § 3 des Bremischen Gesetzes über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage. Der auf die Feiertage folgende Werktag, üblicherweise ein Montag, wird damit ein allgemeiner arbeitsfreier Tag, es gelten die Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes.
Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
Die Vorschrift enthält die übliche Regelung zum Inkrafttreten.

Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE