BKA-Gesetz: Grundrechte auch in Bremen besser schützen!

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag das Bundeskriminalamtsgesetz (BKA-Gesetz) für in Teilen verfassungswidrig erklärt. Geklagt hatten Betroffene. Ein Beschwerdeführer ist Werder-Fan und Mitglied der Grün-Weißen Hilfe in Bremen. Laut Urteil greifen insbesondere die Überwachung von Kontaktpersonen von Terrorismusverdächtigen und die Erfassung von Menschen in der bundesweiten Datenbank zur Gefahrenabwehr zu tief in die Grundrechte der Bürger ein. Die Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts monierten, im BKA-Gesetz fehle es an einer angemessenen Speicherschwelle und ausreichenden Vorgaben zur Speicherdauer.

Nelson Janßen, Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft, begrüßt das Urteil und weist auf Handlungsbedarf in Bremen hin: „Das Bundesverfassungsgericht hat wieder etwas korrigieren müssen, was bereits im Vorfeld als grundrechtswidrig eingestuft wurde. Innenpolitiker*innen wären gut beraten, der Grundrechtsabwägung in ihrer Tätigkeit wieder mehr Gewicht zu verleihen, denn auch das geplante ‚Sicherheitspaket‘ ist voll mit Angriffen auf die Grundrechte.“

Jüngst hat die Linksfraktion den Senat gefragt, wie oft Daten von Freigesprochenen oder von eingestellten Verfahren an das Bundeskriminalamt weitergeleitet werden – auch auf Grundlage des § 18 BKAG, der nun vom Verfassungsgericht als in diesem Umfang rechtswidrig eingestuft wurde. Das Ergebnis: Bremen erfasst diese Vorgänge nicht einmal auf eine Art und Weise, die auswertbar ist. „Wir wissen nur, dass die Bremer Polizei von 2019 bis 2023 jährlich im Durchschnitt 1.597 Datensätze zu Personen gespeichert hat, obwohl das Verfahren eingestellt oder diese freigesprochen wurden“, sagt Janßen. „Wie viele davon an das BKA weitergeleitet wurden, wissen wir nicht. Die Weitergabe von Daten aus Bremen auf Grundlage des Bremischen Polizeigesetzes muss jetzt, wie vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben, auf Grundlage einer spezifischen Negativprognose erfolgen. Wir werden uns auch ansehen, ob das Bremer Polizeigesetz überarbeitet werden muss. Außerdem müssen wir in Bremen unbedingt nachschärfen: Die Weitergabe der Daten muss dokumentiert werden und damit demokratischer Kontrolle durch Parlament und Zivilgesellschaft zugänglich werden.“

Janßen abschließend: „In Bremen wollen wir verhindern, dass Menschen, die sich nichts zuschulden kommen haben lassen, als potenzielle Täter in einer bundesweiten Datenbank gespeichert werden. Und das ist keine Lappalie: Wer einmal in der Datenbank des Bundeskriminalamts fälschlicherweise als Verdächtiger geführt wird, kann von der Polizei beispielsweise an der Teilnahme an Versammlungen oder, wie im Bremer Fall, an der Ausreise gehindert werden. Deshalb wollen wir die Grundrechte der Bürger*innen in Bremen besser schützen!“