Veröffentlichung von Verträgen der öffentlichen Hand gemäß Informationsfreiheitsgesetz II
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE:
Die Senatsantwort auf die Kleine Anfrage „Veröffentlichung von Verträgen der öffentlichen Hand gemäß Informationsfreiheitsgesetz“ verdeutlichte signifikante Lücken bei der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes (Drucksache 19/757, https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2016-09-29_Drs-19-757_e48e1.pdf).
Längst nicht alle Behörden des Landes, der Gemeinden und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen veröffentlichen die von ihnen geschlossenen Verträge gemäß § 6b BremIFG im Transparenzportal. Das Gesetz wird insofern gebrochen.
Wir fragen den Senat:
1. Wie viele Verträge, wie in § 6b BremIFG beschrieben, sind seit Inkrafttreten der Novellierung von den Behörden des Landes, der Gemeinden und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und derer Vereinigungen abgeschlossen worden?
2. Sollten entsprechende Verträge abgeschlossen worden sein, wie viele davon wurden gemäß der Veröffentlichungspflichten nach § 11(4a) IFG im Informationsregister/Transparenzportal oder auf den entsprechenden Internetseiten der senatorischen Behörden veröffentlicht?
3. Welche Verträge wurden seit Mai 2015 oberhalb der Wertgrenzen abgeschlossen (Wir bitten um vollständige Auflistung nach: Vertragspartner, Datum des Vertragsschlusses, Vertragsgegenstand, Vertragssumme und Vertragslaufzeit)?
4. Wurden die Vertragspartner vor Vertragsabschluss auf die Veröffentlichungspflicht nach dem BremIFG hingewiesen?
5. Bis wann sollen die aktuell fehlenden Verträge, die nach Gesetzeslage veröffentlicht werden müssen, in das Transparenzregister eingestellt werden?
6. Bei Verträgen, die bisher im Transparenzportal veröffentlicht wurden, sind große Teile geschwärzt. Aus keinem der veröffentlichten Verträge geht deshalb die Vertragssumme hervor. Mit welcher rechtlichen Begründung wurden die Schwärzungen vorgenommen? Sollten die Schwärzungen mit dem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis begründet worden sein, bitten wir in jedem Einzelfall diese rechtliche Begründung im Detail aufzuführen.
Miriam Strunge, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.<xml></xml>
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