Vertrauliche rechtsmedizinische Begutachtung auch für Opfer von Gewaltstraftaten einführen

Antrag der Fraktion DIE LINKE:

In Deutschland gibt es laut aktuellem Lagebild des Bundeskriminalamtes im Jahr rund 139 000 Fälle von sogenannter Partnerschaftsgewalt. Im Schnitt gibt es demnach etwa sieben Vergewaltigungen pro Tag. Rechnerisch kommt es jeden zweiten Tag zu einem vollendeten Tötungsdelikt im Kontext häuslicher Gewalt (Mord oder Totschlag). 80 Prozent der polizeilich erfassten Opfer dieser Gewalttaten sind Frauen, der Anteil von Frauen an den Opfern von Sexualde-likten liegt bei fast 100 Prozent. (Siehe auch www.bka.de/Shared-Docs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Partnerschaftsgewalt/Partnerschaftsgewalt_2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2).

Kriminologische Studien gehen davon aus, dass im Bereich der häuslichen Ge-walt die Dunkelziffer besonders hoch ist, weil entsprechende Straftaten nicht zur Anzeige gebracht werden. Das Landeskriminalamt Niedersachsen geht in einer Dunkelfeldstudie sogar davon aus, dass nur 5,9 Prozent der Fälle sexuel-ler Gewalt angezeigt werden. Von den im Jahr 2012 in Bremen eröffneten Straf-verfahren wegen Vergewaltigung kamen nur 13,5 Prozent zur Anklage (IPOS-Studie 2015). Bei einer Auswertung für den Zeitraum Juli 2016 bis April 2017 wurden von 100 Verfahren wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung so-gar nur acht zur Anklage gebracht, die übrigen Verfahren wurden eingestellt (Vorlage für den Rechtsausschuss vom 13. Juni 2018).

Im Bereich der Sexualdelikte wurde in Bremen 2012 auch deshalb das wichtige Modell der anonymen Spurensicherung (ASS) etabliert. Hier können Opfer von Sexualdelikten – unabhängig von einer etwaigen Strafanzeige – vertraulich Spuren für spätere Strafverfolgung sichern lassen. Für die Opfer von Sexual-straftaten ist diese Möglichkeit sehr wichtig, weil sie sich nicht unmittelbar in der emotionalen Ausnahmesituation entscheiden müssen, zur Polizei zu gehen oder nicht. Über anonyme Spurensicherung kann das Dunkelfeld verringert und die Beweiskraft im möglichen Strafverfahren verbessert werden (verglei-che www.notrufbremen.de/siteDE/angebot/anonymespurensiche-rung/).
Die Anonyme Spurensicherung für Opfer von Sexualstraftaten wird in den Kli-niken „nebenbei“ gemacht, zusätzliche zeitliche oder personelle Kapazitäten stehen nicht zur Verfügung, weshalb es insbesondere am Wochenende teil-weise zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Die positiven Erfahrungen aus dem Angebot der Anonymen Spurensicherung für Sexualdelikte sollten genutzt werden, um eine besser ausgestattete Gewalt-schutzambulanz für Gewaltstraftaten insgesamt aufzubauen. Eine solche Ein-richtung besteht an der Charité in Berlin. Dortige Erfahrungen zeigen, dass sich insbesondere Opfer von sogenannter Partnerschaftsgewalt melden, um ver-trauliche Spurensicherung vornehmen zu lassen, die Nachfrage ist hoch. Ohne dieses Angebot ist es für die meist weiblichen Opfer von häuslicher Gewalt schwieriger oder unmöglich, sich im Nachhinein noch strafrechtlich gegen ge-walttätige Personen aus dem persönlichen Umfeld zu wehren.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, bis Anfang 2020 ein inhaltliches und finanzielles Konzept für eine vertrauliche rechtsmedizinische Spurensicherung für Opfer von Gewaltstraftaten zu erarbeiten. Das Konzept soll auf Grundlage der Erfah-rungen aus der Anonymen Spurensicherung für Opfer von Sexualstraftaten insbesondere die hohe Dunkelziffer bei häuslicher Gewalt und die Möglichkeit verbesserter strafprozessualer Beweisführung adressieren. In die Erarbeitung sollen die Beteiligten des Arbeitskreises „Bremer Modell“ (notruf, GeNo, Kri-minalpolizei und so weiter), die bestehenden Interventionsstelle „Neue Wege“ und Akteure aus der Täterarbeit einbezogen werden.

Kristina Vogt, Claudia Bernhard und Fraktion DIE LINKE