Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Aspekte bei der Unterbringung von geflüchteten und asylsuchenden Menschen im Land Bremen

Große Anfrage der Fraktion Die Linke: Neben den gesundheitlichen Risiken durch die Flucht sowie deren Ursachen zeigen eine Reihe von Studien, dass auch die Lebens- und Wohnbedingungen von asylsuchenden und geflüchteten Menschen in Deutschland einen erheblichen Einfluss auf den Gesundheitszustand dieser Menschen haben. So zeigt eine in 2023 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichte Übersichtsarbeit, dass sich ein Teil der psychischen und psychosomatischen Beschwerden, die geflüchtete und asylsuchende Menschen haben, auf die belastende Situation im Asyl zurückführen lässt.

Neben den gesundheitlichen Risiken durch die Flucht sowie deren Ursachen zeigen eine Reihe von Studien, dass auch die Lebens- und Wohnbedingungen von asylsuchenden und geflüchteten Menschen in Deutschland einen erheblichen Einfluss auf den Gesundheitszustand dieser Menschen haben. So zeigt eine in 2023 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichte Übersichtsarbeit, dass sich ein Teil der psychischen und psychosomatischen Beschwerden, die geflüchtete und asylsuchende Menschen haben, auf die belastende Situation im Asyl zurückführen lässt. 

Sie leben bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag in ständiger Unsicherheit bezüglich ihres Aufenthaltsstatus, was sich teils über mehrere Monate bis Jahre hinziehen kann. Die Menschen erfahren Restriktionen im Zugang zum Arbeitsmarkt und weiteren Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Sie können ihren Wohnort und -raum nicht frei wählen und sind in
ihrem Bewegungsradius stark eingeschränkt. Eine aktive Gestaltung der eigenen Lebenssituation sowie eine soziale Integration sind so kaum möglich. Zudem leben die Menschen meist auf engstem Raum zusammen, was neben der psychischen Belastung auch die Übertragung von bestimmten infektiösen Erkrankungen und Gewalt begünstigt. Diese
Erkenntnisse weisen darauf hin, dass es systematisch zur Verletzung des Rechts geflüchteter und asylsuchender Menschen auf Gesundheit, insbesondere hinsichtlich ihres Rechts auf gesunde Lebensbedingungen, kommt.

Im Land Bremen gibt es zur Verbesserung des Gesundheitszustandes von geflüchteten und asylsuchenden Menschen bereits seit 1993 das sogenannte Bremer Modell. Durch das Modell sollten neben dem verbesserten Zugang zum regulären Gesundheitssystem auch die Wohn-
und Lebensbedingungen von geflüchteten und asylsuchenden Menschen verbessert werden. Hierfür wurden unter Federführung des Gesundheitsamtes Anfang der 90er Jahre Standards für die Unterbringung erarbeitet. Diese adressieren gesundheitlich relevante Faktoren wie
beispielsweise die Mindestwohnfläche, die Hygiene, Gemeinschaftsräume, eine kultursensible Ernährung (wenn möglich mit individueller Kochgelegenheit), eine psychosoziale Betreuung sowie eine Beschäftigung insbesondere für Kinder. Seit 2016 gibt es zudem ein Gewaltschutzkonzept für die Unterkünfte im Land Bremen.

Für die Unterbringung von geflüchteten und asylsuchenden Menschen ist zudem die Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe entsprechend der EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU relevant. Zu besonders schutzbedürftigen Personen zählen unter anderem Minderjährige, Schwangere, Menschen mit psychischen Störungen oder Erkrankungen sowie Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Die Bundesländer in Deutschland sind verpflichtet, besondere Schutzbedarfe zu erfassen, um die entsprechenden Bedarfe im weiteren Asylverfahren, unter anderem bei der Unterbringung sowie der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung, zu berücksichtigen. In Bremen gab es von 2021 bis 2022 ein Modellprojekt zur Erfassung von besonderen Schutzbedarfen (BeSAFE). Eine systematische Erfassung besonderer Schutzbedarfe erfolgte in den letzten Jahren nach Auskunft des Senats auf eine Große Anfrage der Koalition zu der Thematik (zu Drucksache 21/151)
nicht.

Vor diesem Hintergrund erkundigen wir uns nach dem derzeitigen Stand der Unterbringung von geflüchteten und asylsuchenden Menschen im Land Bremen im Hinblick auf gesundheitsrelevante Aspekte.

Wir fragen den Senat:
Bezüglich der Unterbringung im Allgemeinen:
1. Wurden die Anfang der 90er Jahre vom Gesundheitsamt erarbeiteten Standards für die Unterbringung von geflüchteten und asylsuchenden Menschen zu einem späteren Zeitpunkt nochmals überarbeitet und an aktuelle Erkenntnisse angepasst? Wenn nein, warum nicht und ist eine Überarbeitung in Zukunft geplant?
2. Inwieweit werden die vom Gesundheitsamt erarbeiteten Standards zur Unterbringung in den jeweiligen Unterkünften eingehalten? (Bitte die einzelnen Standards und deren Einhaltung je Unterkunft angeben.)
a) Welche Gründe gibt es, wenn die Unterbringungsstandards nicht eingehalten werden?
b) Gibt es Unterkünfte, die eigene Standards zur Unterbringung erarbeitet haben? Wenn ja, in welchen Unterkünften ist dies der Fall, was beinhalten diese Standards und werden diese Standards in den jeweiligen Unterkünften eingehalten? (Bitte je Unterkunft angeben.)
3. Erfolgt derzeit eine Beratung der Unterkunftsträger hinsichtlich der gesundheitlich relevanten Aspekte bei der Unterbringung?
a) Wenn ja, gab es in den letzten fünf Jahren Anpassungen in den Unterkünften infolge von Beratungen? (Bitte auflisten, welche Anpassungen vorgenommen wurden.)
4. In welchen Unterkünften gibt es derzeit einen Hygieneplan und in welchen gibt es keinen solchen Plan? (Bitte pro Unterkunft angeben.)
a) Was wird in den jeweiligen Hygieneplänen geregelt? (Bitte für die Unterkünfte, wo ein Hygieneplan vorliegt, je Unterkunft angeben.)
b) Wenn es in Unterkünften keinen Hygieneplan gibt, was sind die Gründe hierfür? (Bitte je Unterkunft angeben.)
5. Wie wird mit Infektionsausbrüchen in den einzelnen Unterkünften umgegangen? (Bitte je Unterkunft angeben.)
a) Wie häufig ist es in den letzten zwölf Monaten zu Infektionsausbrüchen in einzelnen Unterkünften gekommen? Um welche Infektionen handelte es sich dabei, und wie wurde in
diesen Fällen vorgegangen, um betroffene Bewohner:innen zu versorgen und weitere Ansteckungen zu verhindern? (Bitte je Unterkunft angeben.)
b) Welche und wie viele Möglichkeiten gibt es für Personen, welche sich mit einem Krankheitserreger infiziert haben, sich zu isolieren, um die anderen Bewohner:innen nicht anzustecken (beispielsweise Einzelzimmer, abgetrennte Sanitärräume et cetera)? (Bitte je
Unterkunft angeben.)
c) Was passiert, wenn die Kapazitäten vor Ort zur Isolation ausgeschöpft sind? (Bitte je Unterkunft angeben.)
d) Wie häufig ist es in den letzten zwölf Monaten vorgekommen, dass erkrankte Bewohner:innen sich nicht ausreichend isolieren konnten und damit ein erhöhtes Risiko für andere Bewohner:innen bestand, sich ebenfalls zu infizieren?
e) Welche Vorkehrungen werden in den einzelnen Unterkünften  Betroffen, um Infektionsausbrüche so gut es geht zu vermeiden? (Beispielsweise Reinigungs- und Desinfektionspläne, Ausgabe von Masken und Tests, Aufklärungsarbeit et cetera – bitte sämtliche Maßnahmen auflisten.)
6. Wie gut ist das Bremer Unterbringungssystem für geflüchtete und asylsuchende Menschen nach Ansicht des Senats auf zukünftige Pandemien oder Epidemien vorbereitet?
a) Gibt es Pläne, wie in solchen Fällen zukünftig vorgegangen wird und wie beispielsweise Massenausbrüche in Unterkünften sowie Kollektivquarantänen verhindert werden? Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus? Wenn nein, warum wurde ein solcher Plan bisher nicht erarbeitet und ist dies zukünftig vorgesehen?
7. Wie häufig kam es in den letzten fünf Jahren zur Aufhebung der Wohnpflicht in Aufnahmeeinrichtungen nach § 47 Asylgesetz aus Gründen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge oder sonstigen Gründen? (Bitte jeweils die spezifischen Gründe mit angeben.)
8. Wie wird das 2016 vom Senat verabschiedete Gewaltschutzkonzept in den einzelnen Unterkünften umgesetzt?
a) Wie erfolgt die Überprüfung der Einhaltung des Konzeptes?
b) Wie werden die im Konzept enthaltenen räumlichen und personellen Vorgaben in den einzelnen Unterkünften umgesetzt? (Bitte Vorgaben und Umsetzung je Unterkunft angeben.)
c) Wo gibt es die im Gewaltschutzkonzept vorgesehene neutrale Beschwerdestelle, und wie werden die Bewohner:innen über diese Möglichkeit informiert?
d) Wie viele und welche Art von Beschwerden bezüglich des Gewaltschutzes in den Unterkünften wurden seit Bestehen der neutralen Beschwerdestelle erfasst?
e) Wie viele Fälle von Gewalt in den Unterkünften wurden in den Jahren 2021 bis 2023 erfasst? Um welche Art von Gewalttaten handelte es sich dabei und von wem gingen die Gewalttaten aus?
f) Wie werden Betroffene von Gewalt über ihre Rechte aufgeklärt und bei der Inanspruchnahme von Hilfe unterstützt?
g) Gibt es für von Gewalt betroffene Personen gesonderte Unterbringungsmöglichkeiten?
h) Bestehen nach Kenntnissen des Senats derzeit Probleme bei der Umsetzung des Gewaltschutzes in den Unterkünften? Wenn ja, um was für Probleme handelt es sich hierbei, und welche Lösungsansätze werden verfolgt?
i) Wurde das Gewaltschutzkonzept nach seiner Erarbeitung nochmals überarbeitet und weiterentwickelt?
9. Wie wird ein kultur- und diskriminierungssensibler Umgang mit den geflüchteten und asylsuchenden Menschen in den Unterkünften sichergestellt?
10. Wie viele und welche Beschwerden vonseiten der Bewohner:innen in den Unterkünften (beispielsweise über Beschwerdebriefkästen) sind dem Senat aus den letzten zwölf Monaten bekannt?
a) Ist es in bestimmten Unterkünften gehäuft zu Beschwerden gekommen? Wenn ja, um welche Unterkünfte und um welche Art von Beschwerden handelte es sich hierbei, und wie wurde darauf reagiert?
11. Wie bewertet der Senat, dass geflüchtete Menschen teils über viele Monate auf sehr engem Raum mit mehreren Personen in einem Zimmer ohne Privatsphäre et cetera untergebracht werden? Welche möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit sieht der Senat aus
diesen Unterbringungsverhältnissen?
Bezüglich der Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe:
12. Plant der Senat zukünftig eine systematische Erfassung besonderer Schutzbedarfe gemäß EU-Richtlinie 2013/33/EU? Wenn ja, gibt es bereits Ideen, mit welchem Verfahren und wie dies umgesetzt werden soll? Wenn nein, warum nicht?
13. Welche Erkenntnisse konnten aus dem Modellprojekt „BeSAFE“ gewonnen werden, und was ist nach Abschluss des Projektes mit den Erkenntnissen und der Stelle, die im Rahmen des Projektes geschaffen wurde, passiert?
14. Werden Mitarbeitende in den Unterkünften derzeit hinsichtlich der Erkennung von und dem Umgang mit besonderen Schutzbedarfen sensibilisiert und geschult? Wenn ja, wie erfolgt dies?
15. Wie werden die geflüchteten und asylsuchenden Menschen in den Unterkünften über besondere Schutzbedarfe, ihre Möglichkeiten, diese geltend zu machen sowie über ihre Rechte bei Vorhandensein eines besonderen Schutzbedarfs aufgeklärt?
16. Bei wie vielen geflüchteten und asylsuchenden Menschen wurden in den letzten fünf Jahren im Land Bremen besondere Schutzbedarfe identifiziert, und um welche Schutzbedarfe handelte es sich dabei? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln.)
a) Wie viele dieser Schutzbedarfe wurden im Rahmen des Aufnahmeprozesses und wie viele im Rahmen der medizinischen und psychologischen Beratungs- und Behandlungsangebote in den Unterkünften identifiziert?
b) Wie wurden diese Schutzbedarfe bei der Unterbringung und der gesundheitlichen Versorgung adressiert? (Bitte nach Schutzbedarfen aufschlüsseln.)
17. Gibt es aus Sicht des Senats derzeit Handlungsbedarfe zur Verbesserung der Unterbringung und Versorgung von geflüchteten und asylsuchenden Menschen mit besonderen Schutzbedarfen im Land Bremen? Wenn ja, um welche Handlungsbedarfe geht es hierbei, und gibt es bereits Planungen zur Bearbeitung dieser Handlungsbedarfe?
Bezüglich des Gesundheitszustands geflüchteter und asylsuchender Menschen:
18. Wie viele und welche körperlichen und psychischen Erkrankungen wurden in den letzten fünf Jahren bei geflüchteten und asylsuchenden Menschen im Land Bremen diagnostiziert? (Bitte je Jahr angeben.)
19. Welche Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention gibt es für geflüchtete und asylsuchende Menschen im Land Bremen?
a) Wo sind diese angesiedelt und wie werden diese in Anspruch genommen?
b) Inwieweit werden in diesen Angeboten auch die belastenden Lebensbedingungen im Asyl adressiert?
c) Sieht der Senat Bedarf, Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention für geflüchtete und asylsuchende Menschen zukünftig auszubauen? Wenn ja, was für Angebote fehlen nach Ansicht des Senats und ist ein Ausbau bereits geplant?

Nelson Janßen, Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke