
Keine Mehrheit für Übergewinnsteuer im Bundesrat: Falsches Signal in diesen Zeiten
Der von Bremen initiierte Antrag auf eine Übergewinnsteuer ist heute im Bundesrat gescheitert. Zwar haben alle vier Länder mit LINKER Regierungsbeteiligung für den Antrag gestimmt, alle anderen Länder haben ihn jedoch abgelehnt. Und das nachdem es zuvor sowohl im Finanzausschuss als auch im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates Mehrheiten für dieses Ansinnen gab. Mit einer sogenannten Übergewinnsteuer soll der Staat die Möglichkeit erhalten, übermäßige Gewinne etwa von Energiekonzernen und Rüstungsbetrieben abzuschöpfen.
Der von Bremen initiierte Antrag auf eine Übergewinnsteuer ist heute im Bundesrat gescheitert. Zwar haben alle vier Länder mit LINKER Regierungsbeteiligung wie auch Hamburg und das Saarland für den Antrag gestimmt, alle anderen Länder haben ihn jedoch abgelehnt. Und das nachdem es zuvor sowohl im Finanzausschuss als auch im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates Mehrheiten für dieses Ansinnen gab.
Mit einer sogenannten Übergewinnsteuer soll der Staat die Möglichkeit erhalten, übermäßige Gewinne etwa von Energiekonzernen und Rüstungsbetrieben abzuschöpfen, um so kriegs- und krisenbedingte Kosten zu finanzieren.
Klaus-Rainer Rupp, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, erklärt: „Heute wurde eine große Chance vertan. Die Bundesregierung hätte mit einer Übergewinnsteuer diejenigen stärker in die Verantwortung nehmen können, die aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine oder während der Pandemie nachweisbare Extra-Gewinne in teils atemberaubender Größenordnung gemacht haben.
Die Übergewinnsteuer im Bundesrat zu kassieren, ist das komplett falsche Signal angesichts steigender Preise und massiv wachsender Armut. Im Herbst und Winter wird sich die Verteilungskrise absehbar zulasten der breiten Mehrheit massiv verschärfen. Es ist dringend geboten, Menschen mit geringen und mittleren Einkommen weiter zu entlasten. Dafür müssen die Profiteure dieser Situation unbedingt an den Krisenkosten beteiligt werden!“
Die Besteuerung der krisenbedingten Extra-Gewinne werde sogar von der EU empfohlen und es gebe entwickelte Modelle, die praktikabel und gerecht seien, erläutert Rupp. „Kein Unternehmen hätte dadurch betriebswirtschaftliche Kosten. Allein die Dividenden für die Anteilseigener*innen und Aktionär*innen würden geschmälert, weil einzig der Gewinn nach Steuern die Grundlage der Besteuerung ist. Deshalb ist die Abschöpfung dieser Krisenprofite eine Frage der Gerechtigkeit, für die wir uns weiter einsetzen werden.“