
Wir fragen nach
Zur Ausübung der Kontrollfunktion des Parlamentes stehen dem Parlament verschiedene Frageformen als umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung,
- neben der Großen Anfrage, die zum Gegenstand einer Aussprache im Plenum gemacht wird,
- die Kleinen Anfrage die wie bei der Großen Anfrage innerhalb von fünf Wochen schriftlich beantwortet werden muss,
- die Mündliche Anfrage, die vom Senat in der Fragestunde vor dem Plenum des Parlaments beantwortet wird.
Das Fragerecht der Parlamentarier/innen wird auch als lnterpellationsrecht bezeichnet, mit dem jede/r Abgeordnete/r die Möglichkeit hat, eine/n oder mehrere SenatorInnen der Landesregierung, sich bezüglich einer politischen Handlung, einer bestimmten Situation sowie allgemeiner oder spezifischer Aspekte der Regierungspolitik zu rechtfertigen.
Für die erste Sitzung im neuen Jahr hat DIE LINKE-Bürgerschaftsfraktion mehrere mündliche Anfragen eingereicht: