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            <copyright> </copyright>
            
            <pubDate>Fri, 23 Oct 2026 19:45:49 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Fri, 23 Oct 2026 19:45:49 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-255717</guid>
                <pubDate>Tue, 22 Sep 2026 15:34:00 +0200</pubDate>
                <title>Gesetz zur Neuregelung des Bremischen Krankenhausgesetzes</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/aktuelles/detail-neu/news/gesetz-zur-neuregelung-des-bremischen-krankenhausgesetzes/</link>
                
                <description>Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke: Nach § 24 Absatz 7 des geltenden Bremischen Krankenhausgesetzes vom 24. November 2020 verpflichtet der Krankenhausträger die Leitung seines Krankenhauses zur Beachtung der Belange des Umwelt- und Klimaschutzes sowie zur regelmäßigen Zertifizierung nach hierzu bundesweit anerkannten Standards; zudem ist für eine gesunde Ernährung der Patientinnen und Patienten Sorge zu tragen. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br>Der Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Bremischen Krankenhausgesetzes auf<br>Drucksache 21/1958 wird wie folgt geändert:<br>Artikel 1 wird wie folgt geändert:<br>Nach § 24 Absatz 5 wird der folgende Absatz 6 eingefügt:<br>„(6) Der Krankenhausträger verpflichtet die Leitung seines Krankenhauses zur Beachtung der Belange des Umwelt- und Klimaschutzes sowie zur regelmäßigen Zertifizierung nach hierzu bundesweit anerkannten Standards. Zudem ist für eine gesunde Ernährung der Patientinnen und Patienten Sorge zu tragen."</p>
<p><i><strong>Begründung</strong></i><br>Nach § 24 Absatz 7 des geltenden Bremischen Krankenhausgesetzes vom 24. November 2020 verpflichtet der Krankenhausträger die Leitung seines Krankenhauses zur Beachtung der Belange des Umwelt- und Klimaschutzes sowie zur regelmäßigen Zertifizierung nach hierzu bundesweit anerkannten Standards; zudem ist für eine gesunde Ernährung der Patientinnen und Patienten Sorge zu tragen. Der Gesetzentwurf des Senats lässt diese Vorschrift ersatzlos entfallen. Der neue § 24 Absatz 6 übernimmt sie wortgleich in die Neufassung und erhält damit den bisherigen Regelungsgehalt. Die Wiederherstellung des bisherigen § 24 Absatz führt lediglich geltendes Recht fort und begründet für die Krankenhäuser keine neuen Pflichten.</p>
<p>Ralph Saxe, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Ute Reimers-Bruns, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Gesundheit</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255710</guid>
                <pubDate>Fri, 11 Sep 2026 12:12:00 +0200</pubDate>
                <title>Orientierung ermöglichen, Fachkräfte gewinnen: ein Freiwilliges Handwerksjahr im Land Bremen einführen!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/aktuelles/detail-neu/news/orientierung-ermoeglichen-fachkraefte-gewinnen-ein-freiwilliges-handwerksjahr-im-land-bremen-einfuehren/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke: Das Handwerk ist eine tragende Säule der Wirtschaft im Land Bremen. Es sichert Arbeitsplätze, schafft Ausbildungsverhältnisse und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Daseinsvorsorge. Zudem ist das Handwerk der entscheidende Akteur für die Bewältigung der großen Zukunftsaufgaben: Klimawende, Wärmewende und der Ausbau nachhaltiger Mobilität sind ohne gut ausgebildete Handwerker:innen nicht umzusetzen. Gleichzeitig steht das Handwerk vor einer strukturellen Herausforderung, die sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen wird.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Das Handwerk ist eine tragende Säule der Wirtschaft im Land Bremen. Es sichert Arbeitsplätze, schafft Ausbildungsverhältnisse und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Daseinsvorsorge. Zudem ist das Handwerk der entscheidende Akteur für die Bewältigung der großen Zukunftsaufgaben: Klimawende, Wärmewende und der Ausbau nachhaltiger Mobilität sind ohne gut ausgebildete Handwerker:innen nicht umzusetzen. Gleichzeitig steht das Handwerk vor einer strukturellen Herausforderung, die sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen wird: Der Fachkräftemangel erreicht in zahlreichen Gewerken bereits heute kritische Ausmaße, und die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge bleibt trotz intensiver Werbebemühungen hinter dem Bedarf zurück. Es fehlt an Berührungspunkten. Die Entscheidung für oder gegen eine handwerkliche Ausbildung fällt oft aus Unkenntnis heraus – nicht aus Ablehnung.&nbsp;</p>
<p>Genau hier setzt das Modell des freiwilligen Handwerksjahres an, das in der Hansestadt Lübeck erfolgreich eingeführt wurde und das als Blaupause für Bremen und Bremerhaven dienen soll. Das Konzept richtet sich an junge Menschen nach dem Schulabschluss, die sich noch nicht für eine Ausbildung entschieden haben oder nach einer ersten Orientierungsphase suchen. In einem strukturierten Rahmen durchlaufen die Teilnehmer:innen praktische Einsätze in verschiedenen Handwerksbetrieben, werden pädagogisch begleitet und erhalten die Möglichkeit, unterschiedliche Gewerke kennenzulernen, bevor sie eine verbindliche Berufswahlentscheidung treffen. Zentrales Element ist dabei die Orientierung am bewährten 4x3-Modell, bei dem die Teilnehmenden in der Regel vier jeweils dreimonatige Praxisphasen in unterschiedlichen Gewerken absolvieren. Das Handwerksjahr ist dabei ausdrücklich kein Ersatz für eine reguläre Berufsausbildung, sondern eine niedrigschwellige, ergebnisoffene Brücke zwischen Schule und Beruf.&nbsp;</p>
<p>Besonderes Augenmerk soll dabei auch auf die Ansprache junger Frauen gelegt werden. In vielen Handwerksberufen sind Frauen nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Das Freiwillige Handwerksjahr bietet die Chance, diese Wahrnehmung durch konkrete Erfahrungen zu korrigieren und das Handwerk als selbstverständliche Berufsoption für junge Frauen zu verankern.In Gesprächen mit der Handwerkskammer Bremen hat sich gezeigt, dass die Idee eines Freiwilligen Handwerksjahres auf breite Zustimmung stößt. Die Kammer sieht in einem solchen Modell ein wirksames Instrument, um junge Menschen frühzeitig für das Handwerk zu begeistern und gleichzeitig den Betrieben mehr Planungssicherheit bei der Nachwuchsgewinnung zu geben. Entscheidend für eine breite Beteiligung ist dabei, dass das Handwerksjahr für die Unternehmen möglichst bürokratiearm umgesetzt wird. Der administrative Aufwand muss minimal bleiben, damit gerade auch kleinere Handwerksbetriebe ohne zusätzliche Kapazitätsbelastungen junge Menschen aufnehmen und begleiten können.</p>
<p>Die Erfahrungen aus Lübeck zeigen, dass ein solches Angebot wirkt. Ein erheblicher Anteil der Teilnehmenden mündet im Anschluss in eine reguläre Ausbildung im Handwerk ein – häufig in einem der Betriebe, in dem sie das Jahr absolviert haben. Der persönliche Kontakt, das gewachsene Vertrauen und die konkrete Erfahrung mit der Tätigkeit senken die Abbruchquoten und erhöhen die Passgenauigkeit der Berufswahl. Für die Betriebe bedeutet das freiwillige Handwerksjahr zugleich eine verlängerte Kennenlernphase, die die Grundlage für stabile, langfristige Ausbildungsverhältnisse legt.</p>
<p>Gleichzeitig sollte das Freiwillige Handwerksjahr nicht zu einem bundesweiten Flickenteppich an unterschiedlichen regionalen Initiativen werden. Um diese Brücke für junge Menschen vollumfänglich attraktiv zu gestalten, braucht es – wie auch von Seiten des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) gefordert – verbindliche und einheitliche Standards. Perspektivisch ist daher eine rechtliche Verankerung im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) und damit eine Gleichstellung mit dem Freiwilligen Sozialen und Ökologischen Jahr (FSJ/FÖJ) wünschenswert.</p>
<p>In Schleswig-Holstein besteht keine Verbindung zwischen dem freiwilligen Handwerksjahr und dem FSJ oder FÖJ. Beim freiwilligen Handwerkjahr handelt sich bei den vermittelten Praktika um freiwillige Berufsorientierungspraktika, die von der Handwerkskammer Lübeck koordiniert und vermittelt werden. Demgegenüber sind das FSJ und das FÖJ gesetzlich geregelte Freiwilligendienste, die als Bildungs- und Orientierungsjahr eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements in den gemeinwohlorientierten Bereichen Soziales und Ökologie darstellen. Vor diesem Hintergrund wird die fachliche Einschätzung Schleswig-Holsteins geteilt, dass zwischen dem Freiwilligen Handwerksjahr und den Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ kein sachlicher Zusammenhang besteht.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br>1. in enger Abstimmung mit der Handwerkskammer Bremen und unter Einbindung der Berufsschulen ein Konzept für die Einführung eines Freiwilligen Handwerksjahres im Land Bremen auszuarbeiten und dessen Umsetzung mit dem Ziel eines Programmstarts zum Sommer 2027 zu unterstützen;<br>2. bei der Konzeptentwicklung die Erfahrungen und Erkenntnisse der Hansestadt Lübeck systematisch auszuwerten und geeignete Elemente des dortigen Modells, wie insbesondere das 4x3 Rotationsprinzip, auf die spezifischen Gegebenheiten des Landes Bremen zu übertragen;<br>3. zu prüfen wie eine Kooperation zwischen dem Freiwilligen Handwerksjahr und der Koordinations- und Beratungsstelle der LAG Freiwilligendienste in Bremen hinsichtlich ihres sozialen und psychologischen Beratungsangebots für Freiwilligendienstleistende, ihrer Vernetzungsarbeit mit Multiplikator:innen und ihrer Öffentlichkeitsarbeit gestaltet werden kann;<br>4. den Teilnehmer:innen die Nutzung des Tim-Tickets zu ermöglichen, um eine kostengünstige Erreichbarkeit der verschiedenen Einsatzbetrieben sicherzustellen;<br>5. in der Erarbeitung des Kulturticktes für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende auch die Gruppe der Teilnehmer:innen des Freiwilligen Handwerkjahres zu berücksichtigen;<br>6. zu prüfen wie über das Freiwillige Handwerksjahr im Rahmen der Berufsorientierung an Schulen im Land Bremen und durch die Jugendberufsagentur Bremen und Bremerhaven systematisch informiert werden kann;<br>7. gezielte Maßnahmen zu entwickeln, um junge Frauen als Zielgruppe des Freiwilligen Handwerksjahres besonders anzusprechen und das Handwerk als attraktiven Berufsweg für Frauen sichtbarer zu machen;<br>8. zu prüfen wie Studienabbrecher:innen gezielt über das Freiwillige Handwerksjahr informiert werden können;<br>9. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen das Freiwillige Handwerksjahr rechtlich im<br>Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) zu verankern und es damit dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) vollumfänglich gleichzustellen;<br>10. der staatlichen Deputation für Arbeit spätestens sechs Monate nach Beschlussfassung das Konzept für die Einführung eines Freiwilligen Handwerksjahrs unter Berücksichtigung der Beschlusspunkte zwei bis neun vorzulegen.</p>
<p>Selin Arpaz, Basem Khan, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Dr. Solveig Eschen, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Olaf Zimmer, Dariush Hassanpour, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Janßen</category><category>Zimmer</category><category>Bildung &amp; Wissenschaft</category><category>Kinder und Jugend</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255631</guid>
                <pubDate>Thu, 20 Aug 2026 16:23:39 +0200</pubDate>
                <title>Aktuelle Stunde: Bremer Mieter*innen schützen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/aktuelles/detail-neu/news/aktuelle-stunde-bremer-mieterinnen-schuetzen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke: Ob Vonovia, LEG, Peach Property, Grand City Property, Swiss Life oder Domicil: immer wieder kommen massive Missstände in den Wohnanlagen dieser Konzerne in Bremen ans Licht. Defekte Heizungen und Aufzüge, Müllchaos, fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen, marode Häuser und Schimmel – die Liste der Probleme ist lang. Gleichzeitig berichten zahlreiche Mieter*innen, dass die vermietenden Konzerne für sie nicht erreichbar sind, die Gebäude verfallen und teilweise leer stehen lassen, anstatt sich zuverlässig um die Instandhaltung zu kümmern. Aktuelles Beispiel ist die Wohnanlage ‚Hinter den Ellern‘ in Hemelingen, die sich im Eigentum von Vonovia befindet. Nach Berichten über umfassende Mängel hat der Beirat Hemelingen in seiner Sitzung vergangene Woche die Behörde aufgefordert, alle rechtlich möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Mieter*innen der Anlage zu unterstützen</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Titel: “Gegen den Verfall: Wohnkonzerne in die Pflicht nehmen und Bremer Mieter*innen schützen”</strong></p>
<p>Ob Vonovia, LEG, Peach Property, Grand City Property, Swiss Life oder Domicil: immer wieder kommen massive Missstände in den Wohnanlagen dieser Konzerne in Bremen ans Licht. Defekte Heizungen und Aufzüge, Müllchaos, fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen, marode Häuser und Schimmel – die Liste der Probleme ist lang. Gleichzeitig berichten zahlreiche Mieter*innen, dass die vermietenden Konzerne für sie nicht erreichbar sind, die Gebäude verfallen und teilweise leer stehen lassen, anstatt sich zuverlässig um die Instandhaltung zu kümmern.</p>
<p>Aktuelles Beispiel ist die Wohnanlage ‚Hinter den Ellern‘ in Hemelingen, die sich im Eigentum von Vonovia befindet. Nach <a href="https://www.weser-kurier.de/bremen/stadtteil-hemelingen/bremen-mangelhafte-nebenkostenabrechnungen-der-vonovia-in-hemelingen-doc875h3ewzbr7czh0ffh4" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">Berichten</a> über umfassende Mängel hat der Beirat Hemelingen in seiner Sitzung vergangene Woche die Behörde aufgefordert, alle rechtlich möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Mieter*innen der Anlage zu unterstützen.</p>
<p>Bloße Appelle reichen nicht aus, wenn Wohnkonzerne nur im Interesse der eigenen Profitmaximierung handeln. Der Beirat fordert zu Recht, zu prüfen, ob die Wohnblocks wieder in kommunale Trägerschaft überführt werden können. Auch für andere Stadtorte gilt es, dieses Ziel zu verfolgen - ohne Tabus.&nbsp;</p>
<p>Denn Wohnen ist keine beliebige Ware. Wer in Bremen Wohnungen besitzt, trägt Verantwortung für die Menschen, die darin leben. Und diese Verantwortung darf nicht hinter Renditeinteressen zurückstehen.</p>
<p>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Themen</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255630</guid>
                <pubDate>Wed, 19 Aug 2026 01:25:00 +0200</pubDate>
                <title>Aktuelle Stunde: Wohngeldkürzung stoppen!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/aktuelles/detail-neu/news/aktuelle-stunde-wohngeldkuerzung-stoppen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke: Bundesbauministerin Hubertz hat massive Kürzungen beim Wohngeld eingeleitet. Von den im Juli im Bundeskabinett beschlossenen Kürzungen werden, wenn sie so eintreten, ab 2027 bundesweit weit über hunderttausend Haushalte betroffen sein. In Bremerhaven und Bremen droht 3800 Haushalten die Wohngeldkürzung, von denen voraussichtlich 1400 in die Grundsicherung fallen werden. Im Bundesland Bremen mit der höchsten Wohnarmut bedeuten die Kürzungen, dass noch mehr Menschen in Bremen und Bremerhaven in Armut leben müssen. Wohnen muss bezahlbar sein, auch für Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Menschen mit geringem Einkommen, Rentner*innen mit kleiner Rente.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><i><strong>Titel: Beschäftigte, Familien und Rentner:innen nicht alleine lassen- Wohngeldkürzung stoppen!</strong></i></p>
<p>Bundesbauministerin Hubertz hat massive Kürzungen beim Wohngeld eingeleitet. Von den im Juli im Bundeskabinett beschlossenen Kürzungen werden, wenn sie so eintreten, ab 2027 bundesweit weit über hunderttausend Haushalte betroffen sein. In Bremerhaven und Bremen droht 3800 Haushalten die Wohngeldkürzung, von denen voraussichtlich 1400 in die Grundsicherung fallen werden.</p>
<p>Im Bundesland Bremen mit der höchsten Wohnarmut bedeuten die Kürzungen, dass noch mehr Menschen in Bremen und Bremerhaven in Armut leben müssen. Wohnen muss bezahlbar sein, auch für Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Menschen mit geringem Einkommen, Rentner*innen mit kleiner Rente.</p>
<p><a href="http://www.butenunbinnen.de/nachrichten/bremen-will-kuerzungen-bei-wohngeld-stoppen-100.html" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">Buten un binnen</a> berichtete am 15. August, dass der Bremer Senat diese Pläne stoppen möchte.</p>
<p>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255643</guid>
                <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 14:52:00 +0200</pubDate>
                <title>Auffangstation für Wildtiere im Land Bremen auf den Weg bringen </title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/aktuelles/detail-neu/news/auffangstation-fuer-wildtiere-im-land-bremen-auf-den-weg-bringen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Immer wieder geraten Wildtiere in Situationen, in denen sie ohne menschliche Unterstützung nicht überlebensfähig sind. Das betrifft insbesondere verletzte, geschwächte, kranke und hilflose Tiere sowie verwaiste Jungtiere. Um diesen Tieren einen langen Leidensweg zu ersparen, ist es angezeigt, sie im Rahmen geeigneter Strukturen tiermedizinisch zu versorgen und aufzupäppeln. Ziel dessen ist immer, die Wildtiere wieder in die Lage zu versetzen, ein Leben in der freien Wildbahn zu führen. Bisher werden aufgefundene Wildtiere teilweise durch den Bremer Tierschutzverein e. V. versorgt. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Immer wieder geraten Wildtiere in Situationen, in denen sie ohne menschliche Unterstützung nicht überlebensfähig sind. Das betrifft insbesondere verletzte, geschwächte, kranke und hilflose Tiere sowie verwaiste Jungtiere. Um diesen Tieren einen langen Leidensweg zu ersparen, ist es angezeigt, sie im Rahmen geeigneter Strukturen tiermedizinisch zu versorgen und aufzupäppeln. Ziel dessen ist immer, die Wildtiere wieder in die Lage zu versetzen, ein Leben in der freien Wildbahn zu führen. Bisher werden aufgefundene Wildtiere teilweise durch den Bremer Tierschutzverein e. V. versorgt. So wurden dort in den letzten Jahren im Mittel jeweils 630 Wildvögel und 350 Säugetiere aufgenommen. Das zugehörige Tierheim ist grundsätzlich aber auf die Aufnahme von Haustieren, nicht von Wildtieren, ausgerichtet.&nbsp;</p>
<p>Dies gilt auch für den Tierschutz Bremerhaven e. V., beide können die Funktion einer Auffangstelle für Wildtiere mit den vorhandenen Strukturen und Ressourcen deshalb nicht dauerhaft übernehmen. Auch die Versorgung durch Privatpersonen, die heute in vielen Fällen mit großem ehrenamtlichem Engagement die Versorgung übernehmen, stellt keine adäquate Alternative dar. Gleichzeitig verzeichnen die Tierheime im Land Bremen eine steigende Anzahl von Anfragen zur Aufnahme von hilflosen Tieren.&nbsp;</p>
<p>Daher hat die Regierungskoalition im Koalitionsvertrag verabredet, dass sie den Aufbau einer Auffangstelle für Wildtiere ermöglichen wird. Eine solche Auffangstelle soll den Rahmen bieten, verletzte, geschwächte, kranke, hilflose oder verwaiste Wildtiere aufzunehmen, eine tiermedizinische Versorgung sicherzustellen, die Tiere zu pflegen und sie schlussendlich auf eine Auswilderung zurück in die freie Wildbahn vorzubereiten. Um die Einrichtung einer solchen Auffangstation vorzubereiten, soll zunächst ein tragfähiges Konzept entwickelt werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Suche nach einem geeigneten Standort, der genug Platz, darunter auch separate Quarantänebereiche, für die Versorgung und Pflege der Tiere bietet.&nbsp;</p>
<p>Zentral ist zudem die Frage nach einem geeigneten Träger. Vergleichbare Stationen in Niedersachsen befinden sich in Trägerschaft entsprechender Vereine, die dich neben einem staatlichen Betriebskostenzuschuss auch durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanzieren. Ein solches vereinsgebundenes Modell kommt auch für das Land Bremen infrage.&nbsp;</p>
<p>Da sich die Bedarfe an Unterbringung und Versorgung zwischen den Tierarten teils erheblich unterscheiden, wird es nicht möglich sein, Wildtiere sämtlicher Arten aufzunehmen. So haben sich auch die Wildtierauffangstationen im Land Niedersachsen auf bestimmte Arten und Unterarten spezialisiert. Dementsprechend soll – auch aufgrund einer vorhergehenden Analyse, welche Tiere hohe Aufnahmebedarfe aufweisen – eine Schwerpunktsetzung auf bestimmte Gruppen (insbesondere Vögel und kleine Säugetiere) erfolgen, für die dann eine angepasste Unterbringung und Versorgung erfolgen kann.&nbsp;</p>
<p>Bei der Frage, welche Arten von Wildtieren in der Auffangstation versorgt werden sollen, ist der begrenzte finanzielle Spielraum der öffentlichen Hand zu berücksichtigen. Die Versorgung soll zugunsten einer möglichst breiten Versorgung von Wildtieren auch die Spezialisierung in den nächstgelegenen Stationen in Niedersachsen berücksichtigen. Bei der Erstellung des Konzepts soll daher auch geprüft werden, inwiefern Kooperationen mit dem niedersächsischen Umland förderlich sind. Zudem sollen bestehende Hilfsstrukturen und wichtige Akteure des Tierschutzes im Land wie der Bremer Tierschutzverein e. V. und der Bremerhavener Tierschutz e. V. berücksichtigt und mit ihrer Expertise in die Konzepterstellung einbezogen werden.&nbsp;</p>
<p>Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:&nbsp;<br>Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,&nbsp;</p>
<p>1. unter Einbindung der Landesbeauftragten für den Tierschutz ein Konzept für eine Auffangstation für Wildtiere im Land Bremen erstellen zu lassen;&nbsp;</p>
<p>2. dabei geeignete Vorschläge für die Trägerschaft einer Wildtierauffangstation zu erarbeiten;&nbsp;</p>
<p>3. im Rahmen der Konzepterstellung die verschiedenen Schritte von der Annahme hilfloser Tiere, der ggf. notwendigen Quarantäne, der tierärztlichen Versorgung, der Unterbringung und Pflege sowie der Vorbereitung auf die Auswilderung zu berücksichtigen;&nbsp;</p>
<p>4. auf Grundlage anzunehmender Aufnahmebedarfe, der artenspezifischen Anforderungen für Unterbringung und Versorgung sowie der begrenzten finanziellen Handlungsmöglichkeiten eine Klärung herbeizuführen, auf welche Tierarten (insbesondere Vögel und kleine Säugetiere) die künftige Wildtierauffangstation sinnvollerweise ausgelegt werden soll;&nbsp;</p>
<p>5. unter Beteiligung der Tierschutzvereine in Bremen und Bremerhaven zudem geeignete Standorte zu identiizieren, die die erforderliche Eignung für eine Auffangstation für Wildtiere und die damit verbundenen Platzbedarfe aufweisen;&nbsp;</p>
<p>6. zu ermitteln, welche Finanzbedarfe für die Ertüchtigung notwendiger Infrastrukturen (investive Mittel) und die Bereitstellung von Personal, Betrieb, Futter, tiermedizinischer Versorgung (konsumtive Mittel) erforderlich sind;&nbsp;</p>
<p>7. im Rahmen der Konzepterstellung eine Kooperation mit dem niedersächsischen Umland zu prüfen;&nbsp;</p>
<p>8. zudem die Synergien durch die Einbindung bestehender Strukturen im Land Bremen, insbesondere den Tierheimen Bremen und Bremerhaven sowie weiteren relevanten Akteur:innen vor Ort, zu prüfen;&nbsp;</p>
<p>9. eine Einbindung der künftigen Wildtierauffangstation in die von der Tierärztlichen Hochschule Hannover betriebenen „Wildtier SOS“-App vorzusehen;&nbsp;</p>
<p>10. der staatlichen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz und dem Bremer Tierschutzbeirat das Konzept vorzulegen.&nbsp;</p>
<p>Holger Welt, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD&nbsp;<br>Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE&nbsp;<br>Philipp Bruck, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Zimmer</category><category>Verbraucher*innenschutz &amp; Tierschutz</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255703</guid>
                <pubDate>Tue, 23 Jun 2026 15:38:00 +0200</pubDate>
                <title>Maßnahmen gegen Autoposing, illegales Autotuning und Raserei wieder aufnehmen und effektiver gestalten</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/aktuelles/detail-neu/news/massnahmen-gegen-autoposing-illegales-autotuning-und-raserei-wieder-aufnehmen-und-effektiver-gestalten/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD: Auch in diesem Jahr ist immer wieder zu beobachten, wie überwiegend jüngere Männer mit besonders teuren oder aufgemotzten Autos in ohrenbetäubender Lautstärke und vereinzelt auch mit Motorrädern Runde um Runde auf Bremens Straßen fahren, um durch Aufheulen des Motors, mit quietschenden Reifen oder kurze Vollgas-Sprints aufzufallen und vermeintlich zu imponieren. Dieses Posing kann andere Verkehrsteilnehmende ablenken und somit Unfälle begünstigen. Zudem tragen übermäßiger Motorenlärm und unnötige Beschleunigungen zur gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung in Wohngebieten bei. Nicht selten greifen die verantwortlichen Personen hierbei auf illegales Tuning ihrer Fahrzeuge zurück, indem sie Manipulationen vornehmen, die sowohl die Lärm- als auch die Schadstoffemissionen beträchtlich erhöhen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Auch in diesem Jahr ist immer wieder zu beobachten, wie überwiegend jüngere Männer mit besonders teuren oder aufgemotzten Autos in ohrenbetäubender Lautstärke und vereinzelt auch mit Motorrädern Runde um Runde auf Bremens Straßen fahren, um durch Aufheulen des Motors, mit quietschenden Reifen oder kurze Vollgas-Sprints aufzufallen und vermeintlich zu imponieren. Dieses Posing kann andere Verkehrsteilnehmende ablenken und somit Unfälle begünstigen. Zudem tragen übermäßiger Motorenlärm und unnötige Beschleunigungen zur gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung in Wohngebieten bei. Nicht selten greifen die verantwortlichen Personen hierbei auf illegales Tuning ihrer Fahrzeuge zurück, indem sie Manipulationen vornehmen, die sowohl die Lärm- als auch die Schadstoffemissionen beträchtlich erhöhen.</p>
<p>Während es grundsätzlich legitim ist, sein Auto oder Motorrad mit Genehmigung des TÜV anzupassen und zu personalisieren, wird das Problem offensichtlich, wenn es zu einem übertriebenen Wettbewerb um die lauteste oder auffälligste Präsenz auf Straßen und öffentlichen Plätzen führt. Schlimmer wird es noch, wenn die Betriebssicherheit der Fahrzeuge selbst aufgrund der illegalen Modulationen gefährdet ist.</p>
<p>Zum Zwecke der konsequenten Verfolgung und Ahndung dieser Praktiken hatte die Polizei Bremen seit 2019 eine „Kontrollgruppe Raser und Poser“ eingerichtet. Aufgrund großer Rückstände bei der Bearbeitung von Strafanzeigen sah sich die Polizei Bremen gezwungen, diese Kontrollgruppe auszusetzen. Durch einen Personalaufwuchs, aber auch durch die offensichtliche Zunahme des Problems in der Überseestadt und überall in der Stadt sollte die Kontrollgruppe mit erweiterten Kompetenzen ihre wichtige Arbeit wieder aufnehmen können.</p>
<p>Bei Benutzung eines Fahrzeugs mit unnötigem Lärm oder vermeidbarer Abgasbelästigung droht ein Bußgeld von achtzig Euro. Unnützes Hin- und Herfahren mit Belästigung Anderer kann in der Regel mit hundert Euro geahndet werden. Es ist misslich, dass beide Tatbestände bisher nicht mit Punkten bewehrt und dementsprechend nicht zu einem Eintrag im Fahreignungsregister führen. Dadurch können selbst wiederholte Verstöße nicht zur Überprüfung der charakterlichen Eignung führen, und somit kann auch nicht die Fahrerlaubnis in Frage gestellt werden.</p>
<p>Als sehr effektives Mittel hat sich in anderen Städten die Vorgehensweise etabliert, Fahrzeuge, bei denen die Polizei aufgrund einer Lautstärkemessung oder durch technisch unterstützte Sichtkontrollen einen Verdacht auf zulassungsrelevante Manipulationen feststellt, unmittelbar abzuschleppen, um sie einer gutachterlichen Bewertung zuzuführen.</p>
<p>Bestätigt sich hierbei der Verdacht, werden die Fahrzeugbesitzer:innen zum Rückbau der Manipulationen verpflichtet und müssen zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis eine erneute Begutachtung durchführen lassen. Die Kosten, die den Betroffenen für die zweimalige Begutachtung und den Rückbau entstehen, liegen weit über den genannten Bußgeldern und haben dadurch auch einen erheblichen Abschreckungseffekt. In Bremen besitzt die Polizei, anders als in Hamburg, weder die originäre Zuständigkeit für derartige Anordnungen, noch hat sie eine amtlich anerkannte sachverständige Person bestellt, die die erforderlichen Überprüfungen unverzüglich durchführt. Die konsequente Anwendung des beschriebenen Vorgehens auch in Bremen bedarf entsprechender rechtlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen, die es – gegebenenfalls kurzfristig im Rahmen eines Modellprojektes – zu schaffen gilt. Auch der Einsatz des in Mannheim genutzten und bereits gerichtlich bestätigten Mittels der Unterlassungsverfügung bei wiederholten Verstößen soll für Bremen geprüft werden.</p>
<p>Aufgrund der besonders belastenden Situation an der Sielwall-Kreuzung galt hier ab Sommer 2021 ein nächtliches Durchfahrverbot an Wochenenden und Feiertagen. Neben einer Beschilderung wurde das Durchfahrtverbot bis zum Herbst 2022 durch ergänzende Maßnahmen wie mit Personal besetzte physische Barrieren durchgesetzt. Diese ergänzenden Maßnahmen haben zu einem deutlichen Rückgang von Autoposing geführt. Aus Kostengründen und aufgrund rechtlicher Bedenken wurde diese Maßnahme nicht fortgeführt. Nach der Novelle der Straßenverkehrsordnung sind hier oder auch in der Überseestadt die Einrichtung temporärer Zufahrtsbeschränkungen zu prüfen.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br>1. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, die polizeiliche Kontrollgruppe gegen Posing und illegales Fahrzeugtuning („Kontrollgruppe Raser und Poser“) wieder einzurichten und eine Verbesserung ihrer Ausstattung zu prüfen.<br>2. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass Fahrzeuge, bei denen der Verdacht besteht, dass sie in unzulässiger Weise manipuliert wurden, unmittelbar abgeschleppt und einer Begutachtung zugeführt werden können. Hierbei sollte geprüft werden, wie gegebenefalls in<br>einem auf 24 Monate angelegten Modellprojekt&nbsp;<br>a) die Zuständigkeit insoweit auf den Polizeivollzugsdienst übertragen werden kann,<br>b) eine amtlich anerkannte sachverständige Person für die unverzügliche Begutachtung eingezogener Fahrzeuge bestellt und die Begutachtung wie in Hamburg ausgeschrieben werden kann.<br>3. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, geeignete Maßnahmen gegen Autoposing, wie temporäre Zufahrtsbeschränkungen oder verkehrsberuhigende bauliche Instrumente wie Berliner Kissen, an besonders belasteten Standorten zu prüfen.<br>4. Die Stadtbürgerschaft begrüßt die Bundesratsinitiative des Senats zur Schaffung eines bundeseinheitlichen Rechtsrahmens „Autoposing“ mit dem Ziel, wirkungsvoller gegen Lärmbelästigung und das unnütze Hin- und Herfahren durch Autoposing in geschlossenen Ortschaften vorzugehen sowie Verstöße, zum Beispiel durch Eintragungen im Fahreignungsregister, Fahrverbote oder die Prüfung von erweiterten Halterhaftungen, wirkungsvoller zu ahnden.<br>5. Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat, den städtischen Deputationen für Inneres und für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung vierteljährlich über Fortschritte zu berichten.</p>
<p>Ralph Saxe, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Tim Sültenfuß, Nelson Janssen und Fraktion Die Linke<br>Kevin Lenkeit, Anja Schiemann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Sültenfuß</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255509</guid>
                <pubDate>Thu, 18 Jun 2026 13:49:12 +0200</pubDate>
                <title>Aktuellen Stunde: GEAS</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/aktuelles/detail-neu/news/aktuellen-stunde-geas/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke: Am 12. Juni 2026 ist das Gemeinsame Europäischen Asylsystems (GEAS) EU-weit und damit auch in Deutschland in Kraft getreten. Diese Reform des Asyl- und Aufenthaltsrechts bringt tiefgreifende Veränderungen für Asylverfahren mit sich. Als Bundesland ist Bremen nun direkt von den praktischen und rechtlichen Auswirkungen der Umsetzung betroffen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Titel der Aktuellen Stunde (Landtag): GEAS kommt, Menschenwürde geht!</strong></p>
<p>Am 12. Juni 2026 ist das Gemeinsame Europäischen Asylsystems (GEAS) EU-weit und damit auch in Deutschland in Kraft getreten. Diese Reform des Asyl- und Aufenthaltsrechts bringt tiefgreifende Veränderungen für Asylverfahren mit sich. Als Bundesland ist Bremen nun direkt von den praktischen und rechtlichen Auswirkungen der Umsetzung betroffen.</p>
<p>Aufgrund der Komplexität der neuen Verordnungen und der Verschärfungen bei den Verfahrensrechten besteht dringender Aussprachebedarf darüber, wie der Senat eine menschenrechtskonforme, transparente und rechtssichere Praxis im Land Bremen sicherstellt.</p>
<p>Der Senat muss dafür Sorge tragen, dass trotz der neuen EU-weiten Vorgaben die Menschenrechte und die Würde der schutzsuchenden Menschen im Land Bremen zu jedem Zeitpunkt an oberster Stelle stehen.</p>
<p>Geflüchtete im Land Bremen müssen weiterhin Zugang zu fairen, rechtssicheren Verfahren und einer verlässlichen Rechtsberatung haben, um den drohenden Verschlechterungen bei den Verfahrensrechten entgegenzuwirken.</p>
<p>Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255508</guid>
                <pubDate>Thu, 18 Jun 2026 13:45:45 +0200</pubDate>
                <title>Wahl zweier stellvertretender Mitglieder des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/aktuelles/detail-neu/news/wahl-zweier-stellvertretender-mitglieder-des-staatsgerichtshofs-der-freien-hansestadt-bremen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der der Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Bürgerschaft (Landtag) wählt Prof. Dr. Jörg Schnitzler als Nachfolger von Lea Voigt und Dr. Hans-Joachim Steinbrück als Nachfolger von Anatol Anuschewski als stellvertretende Mitglieder des Staatsgerichtshofes der Freien Hansestadt Bremen.

</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) wählt Prof.&nbsp;Dr.&nbsp;Jörg Schnitzler als Nachfolger von Lea Voigt und Dr.&nbsp;Hans-Joachim Steinbrück als Nachfolger von Anatol Anuschewski als stellvertretende Mitglieder des Staatsgerichtshofes der Freien Hansestadt Bremen.</p>
<p>Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke<br>Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Dr. Emmanuel Herold und Fraktion&nbsp;BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion Bremen</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255510</guid>
                <pubDate>Wed, 17 Jun 2026 14:11:00 +0200</pubDate>
                <title>Aktuelle Stunde: Offene Kinder- und Jugendarbeit</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/aktuelles/detail-neu/news/aktuelle-stunde-offene-kinder-und-jugendarbeit/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke: Die offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) in Bremen hat einen herausragenden Stellenwert. Sie fördert Selbstständigkeit, Mitbestimmung und soziale Kompetenzen in einem sicheren, betreuten Umfeld überall in unseren Stadtteilen. Diesem Stellenwert hat die Koalition Rechnung getragen und das Gesamtbudget für die OKJA aufgestockt, um noch mehr Verlässlichkeit und Planungssicherheit zu schaffen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><i><strong>Thema: Offene Kinder- und Jugendarbeit in Bremen auf gutem Wege</strong></i></p>
<p>Die offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) in Bremen hat einen herausragenden Stellenwert. Sie fördert Selbstständigkeit, Mitbestimmung und soziale Kompetenzen in einem sicheren, betreuten Umfeld überall in unseren Stadtteilen. Diesem Stellenwert hat die Koalition Rechnung getragen und das Gesamtbudget für die OKJA aufgestockt, um noch mehr Verlässlichkeit und Planungssicherheit zu schaffen.</p>
<p>Gleichzeitig geht es bei der aktuellen Umstrukturierung darum, die Angebote noch bedarfsgerechter an den Wünschen der Jugendlichen und an den sozialen Herausforderungen der einzelnen Stadtteile auszurichten sowie verlässliche Qualitäts- und Ausstattungsstandards zu sichern. Der Jugendhilfeausschuss hat dazu – nach einem ausführlichen Prozess – letzte Woche endgültig die Weichen gestellt. Freizeit- und Bildungsangebote für junge Menschen sind damit zukunftsfest und gerecht aufgestellt – im Interesse der jungen Menschen in unserer Stadt. Die OKJA in Bremen ist auf einem guten Wege.</p>
<p>Selin Arpaz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Kinder und Jugend</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255511</guid>
                <pubDate>Wed, 10 Jun 2026 14:13:00 +0200</pubDate>
                <title>Einsatz von Recycling-Baustoffen im Straßen- und Wegebau fördern</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/aktuelles/detail-neu/news/einsatz-von-recycling-baustoffen-im-strassen-und-wegebau-foerdern/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke: Straßen und Wege sind zentraler Bestandteil der städtischen Infrastruktur. Ihr Bau und Erhalt erfordern jährlich große Mengen an mineralischen Baustoffen. Wo früher in der Regel Primärrohstoffe wie Naturstein, Kies und Sand verwendet wurden, deren Abbau erhebliche ökologische Eingriffe verursacht, kommen heute überwiegend mineralische Abfälle wie Beton-, Ziegel- und Asphaltbruch zum Einsatz. Diese können durch moderne Recyclingverfahren wiederverwendet werden. Recycling-Baustoffe stellen eine gleichwertige Alternative zu natürlichen Baustoffen dar und können je nach Aufbereitung in verschiedenen Bereichen des Straßen- und Wegebaues eingesetzt werden.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Straßen und Wege sind zentraler Bestandteil der städtischen Infrastruktur. Ihr Bau und Erhalt erfordern jährlich große Mengen an mineralischen Baustoffen. Wo früher in der Regel Primärrohstoffe wie Naturstein, Kies und Sand verwendet wurden, deren Abbau erhebliche ökologische Eingriffe verursacht, kommen heute überwiegend mineralische Abfälle wie Beton-, Ziegel- und Asphaltbruch zum Einsatz. Diese können durch moderne Recyclingverfahren wiederverwendet werden.</p>
<p>Recycling-Baustoffe stellen eine gleichwertige Alternative zu natürlichen Baustoffen dar und können je nach Aufbereitung in verschiedenen Bereichen des Straßen- und Wegebaues eingesetzt werden. Die Nutzung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau bringt zahlreiche Vorteile mit sich: Durch den reduzierten Abbau von Kies und Sand werden natürliche Ressourcen geschont. Weniger Bau- und Abbruchabfälle müssen entsorgt werden, was zu einer Entlastung der Deponiekapazitäten führt. Weniger CO₂-intensive Transportwege für Primärmaterial und ein reduzierter Energieaufwand bei der Materialgewinnung verringern den CO₂-Ausstoß. Zudem sind Recycling-Baustoffe in vielen Fällen günstiger als Primärmaterialien, insbesondere wenn regionale Aufbereitungsanlagen genutzt werden.</p>
<p>In Deutschland werden etwa 90 Prozent der mineralischen Bau- und Abbruchabfälle als hochwertige Recycling-Baustoffe wiederverwertet. Dennoch werden in vielen Regionen noch immer vorrangig natürliche Baustoffe genutzt, da bislang zu wenige Anreize für die Verwendung von Sekundärrohstoffen geschaffen wurden. Ein Grund hierfür sind bestehende Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien, die den Einsatz von Recycling-Baustoffen oft nicht explizit berücksichtigen oder durch veraltete Normen und Vorgaben einschränken. Aus den genannten Gründen soll Bremen die Vergabe- und Ausschreibungskriterien so anpassen, dass beim Straßen- und Wegebau Sekundär-Baustoffe unter Berücksichtigung der auf sie bezogenen weiteren Rechtsvorschriften bevorzugt zum Einsatz kommen.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br>Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat,<br>Landtag der Freien Hansestadt Bremen<br>1. die bestehenden Vergabe- und Ausschreibungskriterien für den öffentlichen Straßen- und Wegebau zu überprüfen und so anzupassen, dass, sofern technische Aspekte dies zulassen, Recycling-Baustoffe stärker berücksichtigt und Bestandsmaterialien bestmöglich vor Ort wieder verwendet werden können. Gleichzeitig sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die dabei erforderliche Baustoffqualität gewährleistet wird;<br>2. Maßnahmen zu ergreifen, um den Einsatz von Recycling-Baustoffen im Straßen- und Wegebau in Bremen aktiv zu fördern. Dabei soll unter anderem geprüft werden, inwieweit bestehende Regelungen, wie etwa die Anlage zur Baubeschreibung (AzB-HB), weiter angepasst werden können, um den Einsatz von Recycling-Baustoffen zuerleichtern;<br>3. den Austausch mit zentralen Akteuren, insbesondere den Straßenbauverwaltungender Länder zu intensivieren, um bestehende Erfahrungen in diesem Bereich zu nutzen;<br>4. der städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung spätestens sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten.</p>
<p>Ralph Saxe, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Anja Schiemann, Derik Eicke, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Sültenfuß</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255411</guid>
                <pubDate>Tue, 19 May 2026 14:54:10 +0200</pubDate>
                <title>Kampf gegen Demokratiefeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus konsequent fortführen – Kürzungen beim Programm „Demokratie leben!“ verhindern</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/aktuelles/detail-neu/news/kampf-gegen-demokratiefeindlichkeit-rassismus-und-antisemitismus-konsequent-fortfuehren-kuerzungen-beim-programm-demokratie-leben-verhindern/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Seit 2015 verbindet das Programm „Demokratie leben!“ des Bundes zivilgesellschaftliche Initiativen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in ihrem Kampf gegen Extremismus und in ihrem Einsatz für Demokratie und Vielfalt. Es knüpft dabei an Projekte an, die teilweise bereits seit 2001 durch die Bundesregierung unterstützt werden, die sich also über Jahrzehnte entwickelt haben und zu Ankerpunkten für das demokratische Engagement in der Bundesrepublik Deutschland geworden sind. Ergänzt wird das Programm in der aktuellen Förderperiode, die erst vor kurzem im Jahr 2025 begonnen hat, durch Innovationsprojekte, in denen lokale Initiativen in ihrem Einsatz für die Demokratie gestärkt werden.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Seit 2015 verbindet das Programm „Demokratie leben!“ des Bundes zivilgesellschaftliche Initiativen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in ihrem Kampf gegen Extremismus und in ihrem Einsatz für Demokratie und Vielfalt. Es knüpft dabei an Projekte an, die teilweise bereits seit 2001 durch die Bundesregierung unterstützt werden, die sich also über Jahrzehnte entwickelt haben und zu Ankerpunkten für das demokratische Engagement in der Bundesrepublik Deutschland geworden sind. Ergänzt wird das Programm in der aktuellen Förderperiode, die erst vor kurzem im Jahr 2025 begonnen hat, durch Innovationsprojekte, in denen lokale Initiativen in ihrem Einsatz für die Demokratie gestärkt werden.</p>
<p>Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, hat bereits im vergangenen Jahr öffentlich eine Neuausrichtung des Programmes „Demokratie leben!“ angekündigt und nun erklärt, Projekten bis Ende des Jahres 2026, also noch in der aktuellen Förderperiode, die eigentlich bis zum Jahr 2032 laufen sollte, die Unterstützung zu entziehen. Einerseits sollen die Innovationsprojekte wieder die Arbeit einstellen, die so kaum Chancen hatten, ihr Wirken als Element der Demokratieförderung zu entfalten. Insbesondere soll aber die Förderung der ausschließlich über den Bund finanzierten bundeszentralen Infrastruktur eingestellt werden. Hierzu gehören auch die sogenannten Kompetenzzentren, in denen überregional thematische Expertise entwickelt wird. Sie beraten dann jeweils die Einrichtungen in den einzelnen Bundesländern, bieten aber beispielsweise auch Fortbildungen und Tagungen für pädagogisches Fachpersonal an. Diese Zentren bündeln das deutschlandweit und international gesammelte Wissen, Know-how, Best Practices und Analysen. Diese demokratische Infrastruktur wird durch Fördermittelentzug zerstört und damit auch den lokalen Demokratieprojekten empfindlichen Schaden zugefügt, da sie in ihrer Arbeit auf die bundeszentralen Einrichtungen als Unterstützung angewiesen sind.</p>
<p>Der angekündigte Umbau des Programms findet statt, ohne die bereits laufende wissenschaftliche Evaluation der Maßnahmen überhaupt abzuwarten, deren Ergebnisse im Jahr 2028 erwartet werden. Zudem hat Karin Prien inzwischen öffentlich erklärt, dass sie Vielfalt nicht als staatliches Förderziel ansehe. Die betroffenen Organisationen könnten sich neu bewerben, doch müssen die Bewerbungen nicht nur den neuen Förderkriterien entsprechen, sondern sie sollen auch – so Ministerin Prien im Taz-Interview vom 25. März 2026 (vgl. <a href="https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/reden-und-interviews/karin-prien-mitte-der-gesellschaft-staerken-282444" target="_blank" rel="noreferrer">www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/reden-und-interviews/karin-prien-mitte-der-gesellschaft-staerken-282444</a>) – eine breit angelegte Verfassungsschutzprüfung im Haberverfahren durchlaufen. Dieses Vorgehen reiht sich ein in eine Reihe von Interventionen gegen verschiedene Projekte und Einrichtungen. Dies stellt große Teile der kritischen Zivilgesellschaft unter Generalverdacht.</p>
<p>Auch Projekte im Land Bremen stehen auf dieser Streichliste der Bundesministerin. So soll etwa der Fachstelle „Rechtsextremismus und Familie“ die Förderung entzogen werden. Diese am Bremer LidiceHaus angesiedelte Einrichtung ist ein Teil eines der oben erwähnten Kompetenzzentren des Bundes und berät seit dem Jahr 2002 durchgehend Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wenn in diesen Probleme mit rechtsextremen Kindern, Jugendlichen oder Elternhäusern auftreten. Sie dient dabei auch als übergeordnete Anlaufstelle für die Demokratiezentren der Bundesländer, berät diese und bildet Multiplikator*innen für die Regionen aus. Bundesweit könnte keine andere Einrichtung diese Lücke füllen. Aktuell wird die Kompetenzstelle mit 380.000 Euro jährlich durch das Programm „Demokratie leben!“ gefördert.</p>
<p>Auch das Innovationsprojekt „Open Spaces - Neighborhood“ des Vereins Lichtgrenze ist betroffen, das in Bremen beispielsweise über Kulturprojekte Begegnungsräume für Jugendliche schafft. Dieses Projekt wird derzeit mit 150.000 Euro jährlich vom Bund unterstützt.</p>
<p>Gegen eine Neuausrichtung hatte das Land Schleswig-Holstein bereits am 13. November 2025 einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, dem Hamburg und Bremen beigetreten waren. Gefordert wurde darin, das Programm mit seiner bisherigen Förderrichtlinie und den bestehenden Schwerpunkten fortzusetzen und langfristig finanziell abzusichern. Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 bedauerlicherweise beschlossen, die Entschließung nicht zu fassen. Angesichts der nun öffentlichen Umbau- und Kürzungspläne ist erneut darauf zu dringen, dass das Programm mit seinen drei Förderschwerpunkten – Demokratie- und Vielfaltförderung, Extremismusvorbeugung und Stärkung der Zivilgesellschaft – fortgesetzt und langfristig finanziell abgesichert wird.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft (Landtag) beschließen:</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br>1. Vielfalt ist gesellschaftliche Realität. Die Gesellschaft in ihrer Pluralität zu bewahren und zu schützen ist Grundlage eines demokratischen Miteinanders, zentrale Aufgabe der Politik und muss sich als unmittelbare Folge der verfassungsgrundsätzlichen Menschenwürde und freien Entfaltung der Persönlichkeit auch in Projekten der Demokratieförderung widerspiegeln.<br>2. Das Programm „Demokratie leben!“ des Bundes hat sich zu einem wertvollen Instrument der Stärkung der Demokratie entwickelt. Gerade in Zeiten erstarkenden Autoritarismus, Demokratie- und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit muss es gestärkt, nicht gekürzt werden.<br>3. Gerade die Projekte, die als bundesweite Infrastruktur in Form von Kompetenzstellen für die gesamte Bundesrepublik Deutschland Beratungs- und Fortbildungsfunktionen, auch für die breite Öffentlichkeit, übernehmen, sind integraler und unverzichtbarer Bestandteil des Programms. Der Wegfall, der hier über Jahrzehnte hinweg aufgebauten Expertise, wäre nicht zu kompensieren. Dies gilt auch für die Fachstelle „Rechtsextremismus und Familie“ die in Bremen am LidiceHaus angesiedelt ist.<br>4. Es ist unverständlich, Innovationsprojekten schon wenigen Monaten nach ihrem Start bereits wieder die Förderung zu entziehen und ihnen so die Möglichkeit zu nehmen, ihre Wirkung zu entfalten und ihren Ansatz bei der Demokratieförderung im Rahmen einer Evaluation unter Beweis zu stellen.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br>1. sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die derzeit durch den Bund im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ geförderten Projekte auch über den 31. Dezember 2026 hinaus weitergefördert werden;<br>2. sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die unabhängige wissenschaftliche Evaluation des Programms „Demokratie leben!“ wie geplant durchgeführt wird und eine Veränderung des Programms nur auf Grundlage dieser Evaluation und in enger Absprache mit den Ländern durchgeführt werden kann;<br>3. sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass „Vielfalt“ unverändert als Förderziel geführt und sich sowohl im Titel als auch in den Beschreibungen des Programms „Demokratie leben!“ wiederfindet;<br>4. zum Erreichen dieser Beschlusspunkte eine erneute Bundesratsinitiative zu prüfen und der Bürgerschaft (Landtag) im Anschluss zu berichten.</p>
<p>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br>Kevin Lenkeit, Antje Grotheer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Kai Wargalla, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion Bremen</category><category>Frieden, Antifaschismus &amp; Antimilitarismus</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255405</guid>
                <pubDate>Mon, 18 May 2026 13:05:32 +0200</pubDate>
                <title>Aktuelle Stunde zum Arbeitsschutz und geregelte Arbeitszeiten</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/aktuelles/detail-neu/news/aktuelle-stunde-zum-arbeitsschutz-und-geregelte-arbeitszeiten/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke: </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Thema: „Arbeitsschutz fängt bei geregelten Arbeitszeiten an – Gesundheit der Beschäftigten schützen“</strong></p>
<p>Die jüngsten Vorstöße aus Wirtschaft und Bundesregierung zur Ausweitung der Wochenarbeitszeit sowie zur Aufweichung des gesetzlichen 8-Stunden-Tages stellen einen direkten Angriff auf historisch zentrale, soziale Errungenschaften der Arbeiterbewegung dar - der 8-Stunden-Tag wurde in Deutschland im Zusammenhang mit der Novemberrevolution von 1918 eingeführt.&nbsp;</p>
<p>Gerade in Zeiten hoher Arbeitsbelastung, unbezahlter Überstunden in Größenordnungen von über 600 Millionen Stunden im Jahr, einem Fachkräftemangel bei gleichzeitiger Unterbeschäftigung sowie wachsender gesundheitlicher Probleme bei Beschäftigten wäre eine Verlängerung der Arbeitszeit über eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes ein sozialpolitischer Rückschritt. Statt über längere Arbeitszeiten zu diskutieren, braucht es Debatten über Arbeitszeitverkürzung, bessere Arbeitsbedingungen und eine gerechte Verteilung von Arbeit.</p>
<p>Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Zimmer</category><category>Arbeit</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255385</guid>
                <pubDate>Fri, 15 May 2026 14:14:00 +0200</pubDate>
                <title>Kommunale Suizidpräventionsstrategie</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/aktuelles/detail-neu/news/kommunale-suizidpraeventionsstrategie/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD: Suizidprävention zählt zu den elementaren Aufgaben der Gesundheits- und Sozialpolitik. Im Land Bremen haben sich im Jahr 2024 nach den offiziellen Zahlen über hundert Menschen das Leben genommen, hinzukommen geschätzte 900 Suizidversuche sowie eine nicht bekannte Dunkelziffer unerkannter Suizide. Die Suizidrate in Bremen lag mit 15,3 deutlich über dem Bundesschnitt von 12,4 Suiziden je 100.000 Einwohner*innen. Trotz zahlreicher bestehender Maßnahmen verbleiben strukturelle Defizite. Eine Gesamtstrategie ist herausfordernd, aber notwendig, da sich Suizidprävention an alle Bevölkerungsgruppen richten muss, von alt bis jung, für alle Geschlechter und Menschen, in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Suizidprävention zählt zu den elementaren Aufgaben der Gesundheits- und Sozialpolitik. Im Land Bremen haben sich im Jahr 2024 nach den offiziellen Zahlen über hundert Menschen das Leben genommen, hinzukommen geschätzte 900 Suizidversuche sowie eine nicht bekannte Dunkelziffer unerkannter Suizide. Die Suizidrate in Bremen lag mit 15,3 deutlich über dem Bundesschnitt von 12,4 Suiziden je 100.000 Einwohner*innen. Trotz zahlreicher bestehender Maßnahmen verbleiben strukturelle Defizite. Eine Gesamtstrategie ist herausfordernd, aber notwendig, da sich Suizidprävention an alle Bevölkerungsgruppen richten muss, von alt bis jung, für alle Geschlechter und Menschen, in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen. In den letzten Jahren war bundesweit ein Anstieg zu beobachten, bei Frauen stärker als bei Männern. Suizidprävention ist wirksam und reduziert die Zahl der versuchten und vollendeten Suizide. Ein Beispiel hierfür ist Finnland, das bereits in den 1990er-Jahren eine nationale Suizidpräventionsstrategie einführte und in den folgenden Jahrzehnten einen deutlichen Rückgang der Suizidraten verzeichnen konnte.</p>
<p>Präventionsarbeit wird durch eine gesellschaftliche Stigmatisierung und Tabuisierung des Themas erschwert. Eine flächendeckende ambulante Versorgung, insbesondere Rund-um-die-Uhr-Hilfsangebote für Menschen in seelischen Krisen sowie außerklinische Rückzugsorte sind gegenwärtig in Bremen nicht durchgängig gewährleistet. Zwar existieren bereits niedrigschwellige Angebote wie das Nachtcafé in Bremen, das Menschen in schwierigen und emotional belastenden Situationen in den späten Abendstunden unterstützt und inzwischen erfolgreich von der Modellphase in eine Regelfinanzierung überführt werden konnte. Jedoch reichen diese Strukturen bislang nicht aus, um eine umfassende Versorgung sicherzustellen. Auf Bundesebene war die Einführung einer bundesweiten Krisennotrufnummer 113 für Menschen in psychischen Krisen geplant. Die Nummer sollte rund um die Uhr erreichbar sein und Betroffene sowie Angehörige niedrigschwellig beraten und an regionale Hilfsangebote vermitteln. Das entsprechende Suizidpräventionsgesetz wurde unter der Ampelkoalition erarbeitet, konnte vor dem Ende der Legislatur jedoch nicht mehr verabschiedet werden. Die Idee ist damit nicht vom Tisch, und es bleibt zu hoffen, dass sie in der neuen Legislatur wieder aufgegriffen wird. Sollte die 113 eingeführt werden, wäre es wichtig, vorhandene kommunale Beratungs- und Krisendienste strukturell in dieses bundesweite System einzubinden. Zugleich zeigen wissenschaftliche Untersuchungen, dass bestimmte Lebenskonstellationen und Personengruppen erheblich erhöhte Risiken tragen. Dies betrifft etwa hochaltrige Männer, aber auch Menschen, die nach einer Haftentlassung in eine instabile Lebenssituation zurückkehren, Erwachsene in Umbruchphasen sowie Kinder und Jugendliche, deren psychische Gesundheit sich in den letzten Jahren verschlechtert hat. Ohne belastbare konzertierte Strukturen werden diese Gruppen nur unzureichend erreicht.</p>
<p>Ein weiteres strukturelles Hindernis ist, dass Daten zu Suiziden und Suizidversuchen von unterschiedlichen Stellen nach unterschiedlichen Kriterien erhoben werden und kein Abgleich zwischen den beteiligten Behörden und Institutionen erfolgt. Dies führt zu Lücken bei der Analyse, verzögert die Entwicklung zielgenauer Präventionsmaßnahmen und verhindert eine evidenzbasierte Steuerung. Es ist zudem problematisch, dass die Fälle assistierter Suizide bisher nicht systematisch erfasst werden, sodass auf nicht überprüfbare veröffentlichte Zahlen von Sterbehilfevereinen zurückgegriffen werden muss. Auch die eingeschränkte Beteiligung Bremens an bundesweiten Fachgremien wirkt sich negativ auf die Qualität der städtischen Suizidprävention aus. Eine systematische Beteiligung ist erforderlich, um aktuelle Forschungslagen, Leitlinien und bundesweite Standards berücksichtigen zu können.</p>
<p>Der Aufbau eines Netzwerks zur Suizidprävention unter Leitung des Gesundheitsamtes schafft die notwendige Struktur für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit. Nur so können gesundheitliche, psychosoziale und gesellschaftliche Faktoren (wie die bauliche Absicherung von Suizid-Hotspots oder die Einführung von Gatekeeper-Trainings) gemeinsam bewertet und angegangen werden. Ein datenschutzkonformes Konzept für einen behördenübergreifenden Datenaustausch ist unverzichtbare Grundlage jeder wirksamen Suizidprävention. Es gilt, auf Bestehendem aufzubauen und die strategischen Präventionsmaßnahmen sukzessive auszubauen.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br>Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,<br>1. eine ambulante Rund-um-die Uhr-Versorgung für Menschen in akuten seelischen Krisen sicherzustellen und in diesem Rahmen niedrigschwellige Rund-um-die-Uhr Angebote wie eine Online-Beratung und ein einheitliches Krisentelefon mit geschulten Ansprechpersonen in sinnvoller Ergänzung zum bundesweiten Angebot der Telefonseelsorge aufzubauen;<br>2. die bestehenden Krisendienste und psychosozialen Unterstützungsangebote im Land Bremen so zu vernetzen und weiterzuentwickeln, dass bei Einführung der bundesweiten Krisenrufnummer 113 eine wirksame Anbindung der Bremer Hilfestrukturen und eine niedrigschwellige Weitervermittlung von Hilfesuchenden sichergestellt ist;<br>3. besonders gefährdete Lebensbereiche und Risikogruppen (z. B. hochaltrige Männer, Haftentlassene, Kinder und Jugendliche) zu identifizieren und relevante Fachkräfte durch Gatekeeper-Trainings zu befähigen, Suizidwarnsignale zu erkennen, Betroffene anzusprechen und an passende Hilfsangebote weiterzuvermitteln;<br>4. ein evidenzbasiertes Präventionsprogramm zur Stärkung der psychischen Gesundheit zu entwickeln und die Umsetzung mit Hilfe der Gesundheitsfachkräfte im Quartier (GiQs) und den Regionalen Fachkräften für psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (ReFaps) voranzutreiben;<br>5. zur Umsetzung der Nationalen Suizidpräventionsstrategie in der Stadtgemeinde Bremen das Gesundheitsamt mit dem Aufbau und der Koordinierung eines ressortübergreifenden und interdisziplinären Netzwerks Suizidprävention zu beauftragen, das mindestens Einrichtungen des Gesundheitswesens, Beratungsstellen, Polizei, Justiz, Wissenschaft sowie relevante Verbände umfasst;<br>6. sicherzustellen, dass Bremen kontinuierlich und aktiv an bundesweit agierenden Arbeitsgemeinschaften und Fachforen zur Suizidprävention teilnimmt, insbesondere auch am Nationalen Suizidpräventionsprogramm NaSPro;<br>7. zu prüfen, wie ein strukturierter Datenaustausch zum Zwecke der Erfassung von Suiziden und Suizidversuchen zwischen Gesundheitsbehörden, Kliniken, Beratungsstellen, Polizei und Staatsanwaltschaft belastbar eingerichtet werden kann;<br>8. dabei insbesondere zu klären, wie und von wem Daten zu Suiziden, einschließlich assistierter Suizide, und Suizidversuchen systematischer erfasst werden können und wie die rechtlichen Rahmenbedingungen dazu gestaltet werden sollten;<br>9. die Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Einrichtung eines neuen, außerklinisch betreuten Rückzugsorts mit der Möglichkeit einer Krisenübernachtung zu intensivieren;<br>10. der städtischen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz jährlich einen Bericht zur Suizidprävention vorzulegen, der mindestens die aktuellen Daten zu Suiziden und Suizidversuchen, eine differenzierte Aufschlüsselung des assistierten Suizids, eine Bewertung der Wirksamkeit bestehender Maßnahmen sowie Vorschläge zur Weiterentwicklung der Suizidpräventionsstrategie enthält.</p>
<p>Ralph Saxe, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br>Ute Reimers-Bruns, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Gesundheit</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255302</guid>
                <pubDate>Tue, 21 Apr 2026 17:53:00 +0200</pubDate>
                <title>Gesetz zur Änderung disziplinar- und beamtenrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung der Landeshaushaltsordnung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/aktuelles/detail-neu/news/gesetz-zur-aenderung-disziplinar-und-beamtenrechtlicher-vorschriften-sowie-zur-aenderung-der-landeshaushaltsordnung/</link>
                
                <description>Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke: Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen: Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung disziplinar- und beamtenrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung der Landeshaushaltsordnung auf Drucksache 21/1663 wird wie folgt geändert:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br>Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung disziplinar- und beamtenrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung der Landeshaushaltsordnung auf Drucksache 21/1663 wird wie folgt geändert:<br>1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:<br>a) Nummer 1 Buchstabe d wird durch den folgenden Buchstaben d ersetzt:<br>‚d) Nach der Angabe zu § 133 wird die folgende Angabe eingefügt:<br>„§ 134 Übergangsregelung für am 1. Juli 2026 teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte“<br>§ 135 Evaluation“ ‘<br>b) In der Nummer 3 wird nach § 8 Absatz 4 Satz 2 der folgende Satz eingefügt:<br>„Vor einer negativen Beurteilung der Gewähr zur Verfassungstreue ist der betroffenen Person Gelegenheit zu geben, sich persönlich zu den für die Entscheidung erheblichen<br>Tatsachen zu äußern, wenn nicht die Durchführung eines Strafverfahrens gefährdet ist oder Geheimhaltungspflichten oder sonstige zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen.“<br>c) Nach Nummer 12 wird die folgende Nummer 13 eingefügt:<br>„13. Nach § 134 wird der folgende § 135 eingefügt:<br>„§ 135<br>Evaluation<br>Der Senat berichtet der Bürgerschaft bis zum 31. Juli 2031 über die Auswirkungen des § 8 Absatz 1 bis 5 auf die Bewerbungsverfahren. In dem Bericht ist insbesondere zu untersuchen und zu bewerten, ob aus Gründen des Verwaltungsaufwands, der Qualitätssicherung oder der Vermeidung von Diskriminierungsrisiken weitere gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind. Sofern sich aus dem Bericht die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen ergibt, soll der Senat diese vorschlagen.“</p>
<p>2. Nach Artikel 1 wird der folgende Artikel 1b eingefügt:<br>„Artikel 1b<br>Weitere Änderung des Bremischen Beamtengesetzes<br>Das Bremische Beamtengesetz, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:<br>1. § 8 wird durch den folgenden § 8 ersetzt:<br>„§ 8<br>§ 8 Zulassung von Ausnahmen für die Berufung in das Beamtenverhältnis<br>(§ 7 des Beamtenstatusgesetzes)<br>Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 des Beamtenstatusgesetzes kann der Senat erteilen.“<br>2. § 135 wird gestrichen.<br>3. Artikel 2 wird wie folgt geändert:<br>a) Vor Nummer 1 wird die folgende Nummer 0 eingefügt:<br>‚0. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:<br>Nach der Angabe zu § 83 wird die folgende Angabe eingefügt:<br>„§ 84 Evaluation“ ‘<br>b) Nach Nummer 8 wird die folgende Nummer 9 eingefügt:<br>‚9. Nach § 83 wird der folgende § 84 eingefügt:<br>„§ 84<br>Evaluation<br>Der Senat berichtet der Bürgerschaft bis zum 31. Juli 2031 über die Auswirkungen des § 27 Absatz 1 sowie des § 29 Absatz 3. Sofern sich aus dem Bericht die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen ergibt, soll der Senat diese vorschlagen.“</p>
<p>4. Nach Artikel 2 wird der folgende Artikel 2b eingefügt:<br>„Artikel 2b<br>Weitere Änderung des Bremischen Disziplinargesetzes<br>Das Bremische Disziplinargesetz, das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:<br>1. § 27 Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:<br>„(1) Das Gericht kann auf Antrag durch Beschluss Beschlagnahmen und Durchsuchungen anordnen; § 25 Absatz 3 gilt entsprechend. Die Anordnung darf nur getroffen werden, wenn der Beamte des ihm zur Last gelegten Dienstvergehens dringend verdächtig ist und die Maßnahme zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme nicht außer Verhältnis steht. Die Bestimmungen der Strafprozessordnung über Beschlagnahmen und Durchsuchungen gelten entsprechend, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist.“<br>2. § 29 Absatz 3 wird gestrichen.<br>3. § 84 wird gestrichen.</p>
<p>5. In Artikel 7 Nummer 2 wird § 5 Absatz 1a wie folgt geändert:<br>1. Nach Satz 2 wird der folgende Satz eingefügt:<br>„Gleiches gilt Beamtinnen und Beamte, die nach § 12 Absatz 1, 2, 4 oder 6 der Bremischen Erschwerniszulagenverordnung im Wechselschichtdienst, im Schichtdienst oder im Dienst zu wechselnden Zeiten eingesetzt sind.“<br>2. Satz 7 wird durch den folgenden Satz ersetzt:<br>„Bei Teilzeitbeschäftigung wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nach den Sätzen 1 bis 3 entsprechend dem Umfang der bewilligten Teilzeitbeschäftigung verkürzt.“</p>
<p>6. Artikel 9 wird durch den folgenden Artikel 9 ersetzt:<br>„Artikel 9<br>Inkrafttreten<br>(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.<br>(2) Artikel 1 Nummer 8 und Nummer 12 sowie Artikel 7 und Artikel 8 treten am 1. Juli 2026 in Kraft.<br>(3) Die Artikel 1b und 2b treten am 31. Juli 2032 in Kraft.“</p>
<p>Begründung:<br>Zu Nummer 1<br>Die Regelung zur Überprüfung der Verfassungstreue in § 8 Absatz 1 bis 5 des Bremischen Beamtengesetzes wird einer Evaluation unterzogen. Zudem wird ausdrücklich ein Anhörungsrecht der betroffenen Person vor einer negativen Beurteilung der Gewähr zur Verfassungstreue normiert. Hierbei sind der betroffenen Personen die für die Entscheidung der Einstellungsbehörde maßgeblichen Tatsachen offenzulegen, soweit nicht überwiegende Geheimhaltungsinteressen o. ä. entgegenstehen.</p>
<p>Zu Nummer 2<br>Die Regelung zur Überprüfung der Verfassungstreue in § 8 Absatz 1 bis 5 des Bremischen Beamtengesetzes wird befristet, ebenso die Evaluationsvorschrift. Zu diesem Zwecke ist nach Ablauf der Befristung der bisherige Wortlaut des § 8 wiederherzustellen. Der Befristungszeitraum ergibt sich aus Nummer 6 (Artikel 9).</p>
<p>Zu Nummer 3<br>Die Regelungen in § 27 Absatz 1 sowie in § 29 Absatz 3 des Bremischen Disziplinargesetzes werden einer Evaluation unterzogen.</p>
<p>Zu Nummer 4<br>Die Regelungen in § 27 Absatz 1 sowie in § 29 Absatz 3 des Bremischen Disziplinargesetzes werden befristet, ebenso die Evaluationsvorschrift. Zu diesem Zwecke ist nach Ablauf der Befristung der bisherige Wortlaut des § 27 Absatz 1 wiederherzustellen. Der Befristungszeitraum ergibt sich aus Nummer 6 (Artikel 9).</p>
<p>Zu Nummer 5<br>Beamtinnen und Beamte, die in einem Schichtdienst oder im Wechselschichtdienst tätig sind, sollen aus Gründen des Gesundheitsschutzes weiterhin in einer regelmäßigen Arbeitszeit von durchschnittlich wöchentlich 40 Stunden Dienst leisten. Schichtdienst (insbesondere Nacht- und Wechselschichtdienst) ist nachweislich körperlich und psychisch stärker belastend. In den Bereichen des Polizei- und Justizvollzugsdienstes kommen zudem Konflikt- und Gewaltpotenziale sowie im Einsatzdienst der Feuerwehr körperliche Extrembelastungen hinzu, welche unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit die betroffenen Beamt:innen stärker als andere Beamt:innengruppen beanspruchen. Diesen Mehrbelastungen wird bereits durch Zulagen, zusätzliche Urlaubstage sowie eine Absenkung der Altersgrenze auf das 62. Lebensjahr (Polizeivollzug, Justizvollzug in Laufbahngruppe 1 sowie Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt und Feuerwehr in Lauf-bahngruppe 2) bzw. 60. Lebensjahr (Feuerwehr in Laufbahngruppe 1) begegnet. In Bezug auf diese Personengruppe werden die gewünschten positiven Effekte auf den Haushalt wegfallen. Insbesondere im Polizeibereich kommt es regelmäßig zu überdurchschnittlich hohen Mehrarbeitsstunden, welche i.d.R. vergütet werden, sodass der gewünschte Einspareffekt (weniger Mehrarbeit durch Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit) durch die Arbeitszeiterhöhung für diesen Bereich wegfallen würde.</p>
<p>Zu Nummer 6<br>Die Absätze 1 und 2 entsprechen dem Gesetzentwurf des Senats. Durch Absatz 3 werden die Regelungen zur Überprüfung der Verfassungstreue in § 8 Absatz 1 bis 5 des Bremischen Beamtengesetzes, die Regelungen in § 27 Absatz 1 sowie in § 29 Absatz 3 des Bremischen Disziplinargesetzes sowie die jeweiligen Evaluationsvorschriften auf sechs Jahre befristet.</p>
<p>Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Dr. Solveig Eschen, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion Bremen</category><category>Soziales</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255274</guid>
                <pubDate>Fri, 10 Apr 2026 13:42:12 +0200</pubDate>
                <title>Wahl von Vertrauensleuten für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Finanzgericht Bremen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/aktuelles/detail-neu/news/wahl-von-vertrauensleuten-fuer-den-ausschuss-zur-wahl-der-ehrenamtlichen-richterinnen-und-richter-am-finanzgericht-bremen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke: Die Bürgerschaft (Landtag) wählt folgende Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Finanzgericht Bremen:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br>Die Bürgerschaft (Landtag) wählt folgende Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Finanzgericht Bremen:</p>
<p>Von der Fraktion der SPD:<br>Anneke Schmitt-Wenkebach Stellvertreter:in: Sebastian Schmugler<br>Andrea Toense Stellvertreter:in: Edith Wangenheim<br>Von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:<br>Marianne Müller-Warsewa Stellvertreter:in: Anthrin Simon<br>Von der Fraktion Die Linke:<br>Christoph Höhl Stellvertreter:in: Henrike Adebar</p>
<p>Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion Bremen</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255301</guid>
                <pubDate>Fri, 27 Mar 2026 16:49:00 +0100</pubDate>
                <title>Aktiv für die Studienstandorte werben – Fachkräfte international ansprechen </title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/aktuelles/detail-neu/news/aktiv-fuer-die-studienstandorte-werben-fachkraefte-international-ansprechen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Das Land Bremen bietet als Wissenschaftsstandort eine leistungsstarke und vielfältige Hochschullandschaft. Die Attraktivität des Studienstandorts zeigt sich im bundesweiten Vergleich: Bremen und Bremerhaven verzeichnen einen der höchsten Zuwächse an Studierenden und punkten mit lebendigen Städten, kurzen Wegen, fahrradfreundlicher Infrastruktur, vielfältigen Kultur- und Freizeitangeboten sowie bezahlbarem Wohnraum. Die Hochschulen entwickeln ihr Studienangebot kontinuierlich weiter und reagieren flexibel auf gesellschaftliche und wissenschaftliche Trends, um den Standort dauerhaft attraktiv zu halten.&nbsp;</p>
<p>Dennoch bleiben auch im Land Bremen jedes Semester Studienplätze unbesetzt, teils trotz hoher Bewerber:innenzahl. Insbesondere sind viele MINT-Studiengänge noch nicht voll ausgelastet, was angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs eine gezielte Ansprache neuer Studierender erforderlich macht. Bremen und Bremerhaven halten für Bewerber*innen ein enorm umfangreiches und spannendes Studienangebot bereit, das durch regelmäßige Neuerungen den Entwicklungen in der Wissenschaft und Gesellschaft Rechnung trägt. Auch das Land Bremen begleitet die Anstrengungen und ist verstärkt gefragt, die guten Angebote bekannt zu machen sowie die Rahmenbedingungen für Studierende und Studienbewerber:innen bestmöglich auszugestalten.&nbsp;</p>
<p>Ziel ist es, Studieninteressierte frühzeitig über die vielfältigen Möglichkeiten und hervorragenden Berufsperspektiven in Bremen und Bremerhaven zu informieren und die besonderen Standortvorteile – wie Lebensqualität, Praxisnähe und die enge Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft – gezielt zu kommunizieren. Angesichts der demografischen Entwicklung und der verstärkten Akademisierung vieler Fachgebiete in Deutschland gewinnt die internationale Rekrutierung von Studierenden zunehmend an Bedeutung.&nbsp;</p>
<p>Um internationale Studierende erfolgreich zu gewinnen und langfristig zu binden, braucht es eine ganzheitliche Strategie: Von der schnellen Bearbeitung von Bewerbungen und Visaanträgen über englischsprachige Beratungs- und Studienangebote bis hin zu Unterstützung bei der Wohnungssuche und gezielter Integration in das soziale und wirtschaftliche Leben. Praktika, berufliche Perspektiven und eine enge Begleitung während des gesamten Studiums sind entscheidend, um internationale Absolventinnen und Absolventen dauerhaft für das Land Bremen zu gewinnen.&nbsp;</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:&nbsp;<br>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,&nbsp;<br>1. in Abstimmung mit der Universität und den Hochschulen im Land Bremen ein digitales Informationspaket zu entwickeln, um Studienbewerber:innen Informationen zu Wohnungssuche, Freizeitangeboten wie Sport, Kultur, städtisches Leben und Möglichkeiten für Engagement sowie berufliche Orientierungsmöglichkeiten und Praktikavermittlung für Bremen und Bremerhaven zur Verfügung zu stellen, die die existierenden Informationen der Universität und Hochschulen sinnvoll aufgreifen und diese für Bewerber:innen spätestens mit dem Zulassungsbescheid online zuzusenden sowie gut sichtbar bereits für potentielle Bewerber:innen online zur Verfügung zu stellen;&nbsp;<br>2. gemeinsam mit der Universität und den Hochschulen im Land Bremen ein Konzept zur Gewinnung und Begleitung internationaler Studierender zu erstellen und dabei&nbsp;<br>a) den Einsatz von Willkommenslots:innen für internationale Studierende, in Ergänzung zu bestehenden Angeboten (z.B. dem Study-Buddy-Programm der Universität Bremen), zu prüfen&nbsp;<br>b) insbesondere den MINT-Bereich zu fokussieren und in der Einführung zu priorisieren;&nbsp;<br>c) zu prüfen inwiefern die Erfahrungen des Welcome-Centers für internationale Wissenschaftler:innen auch für Studierende genutzt werden können;&nbsp;<br>d) die über das Sprachenzentrum der Hochschulen im Land Bremen angebotenen Deutschkurse insbesondere im A- und B-Niveau auszubauen und dabei insbesondere die Online-Deutschkurse auszuweiten, so dass Studierende schon vor Ankunft in Deutschland die Möglichkeit bekommen, Deutsch zu lernen;&nbsp;<br>3. bei Schüler:innen weiterhin gezielt für die Qualitäten der Studienangebote und der Studienstädte Bremen und Bremerhaven zu werben und dabei Formate für die Nutzung in sozialen Medien in Werbemaßnahmen einzubeziehen und sie zur Werbung für existierende Präsenzinformationsveranstaltungen zu nutzen, sowie die Inhalte von Präsenzinformationsveranstaltungen auch digital verfügbar zu machen;&nbsp;<br>4. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Bearbeitung von Visaanträgen zu Studienzwecken beschleunigt wird; die Universität Bremen darin zu bestärken, Bewerber:innen frühzeitig zu informieren, dass sie sich auch im Falle einer Absage für das gewünschte Masterprogramm weiterhin noch für andere Masterprogramme an der Universität Bremen immatrikulieren können, an denen Plätze frei geblieben sind und Hinweise auf diese noch verfügbaren Plätze, ggf. in ähnlichen Themenfeldern wie der Erstwunsch, Studienvoraussetzungen und Einschreibungsfristen rechtzeitig bekannt zu machen;&nbsp;<br>6. dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung sechs Monate nach Beschlussfassung Bericht zu erstatten.&nbsp;</p>
<p>Janina Strelow, Arno Gottschalk, Elombo Bolayela, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD&nbsp;<br>Dr. Emanuel Herold, Dr. Franziska Tell und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&nbsp;<br>Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion Bremen</category><category>Bildung &amp; Wissenschaft</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255200</guid>
                <pubDate>Mon, 16 Mar 2026 13:28:43 +0100</pubDate>
                <title>Mit der Zeit gehen – Anhebung der Wertgrenzen im Unterschwellenbereich</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/aktuelles/detail-neu/news/mit-der-zeit-gehen-anhebung-der-wertgrenzen-im-unterschwellenbereich/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bremen steht in den kommenden Jahren vor massiven Herausforderungen: Ein enormer Investitionsstau im Bereich der Infrastruktur aber auch in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge erfordert ein entschlossenes und effizientes Verwaltungshandeln. Gleichzeitig bieten das Sondervermögen des Bundes für die Erneuerung der Infrastruktur und die Lockerung der Schuldenbremse die große Chance, dass Zukunftsinvestitionen im erheblichen Maße getätigt werden können. Allerdings gibt es schon heute teilweise Probleme bei der Verausgabung bereits bewilligter Mittel. Durch die Lockerung der Schuldenbremse auf Landesebene und das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität wird es noch mehr darauf ankommen, die vorhandenen Gelder schnell auf die Straße zu bekommen und bestehende Ineffizienzen zu beseitigen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Bremen steht in den kommenden Jahren vor massiven Herausforderungen: Ein enormer Investitionsstau im Bereich der Infrastruktur aber auch in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge erfordert ein entschlossenes und effizientes Verwaltungshandeln. Gleichzeitig bieten das Sondervermögen des Bundes für die Erneuerung der Infrastruktur und die Lockerung der Schuldenbremse die große Chance, dass Zukunftsinvestitionen im erheblichen Maße getätigt werden können. Allerdings gibt es schon heute teilweise Probleme bei der Verausgabung bereits bewilligter Mittel. Durch die Lockerung der Schuldenbremse auf Landesebene und das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität wird es noch mehr darauf ankommen, die vorhandenen Gelder schnell auf die Straße zu bekommen und bestehende Ineffizienzen zu beseitigen.</p>
<p>Ein zentraler Hebel zur Beschleunigung der Prozesse liegt im öffentlichen Vergaberecht. Die bisherigen Schwellenwerte für Direktvergaben und vereinfachte Verfahren im sogenannten Unterschwellenbereich liegen in Bremen zwar ungefähr in dem Rahmen wie in vielen anderen Bundesländern. Nichtsdestotrotz zeigt sich, dass die aktuellen Schwellenwerte häufig mit einem erheblichen Begründungsaufwand der Verwaltung im Rahmen der Einzelfallbegründung einhergehen.</p>
<p>Die Ministerpräsidenten der Länder haben im Zuge der föderalen Modernisierungsagenda den Beschluss gefasst, zu prüfen, „ob im Bereich der Unterschwellenvergabe die Wertgrenze für Direktaufträge von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen in jeweils eigener Zuständigkeit einheitlich deutlich angehoben werden kann mit dem Ziel, diese auf möglichst hohem Niveau festzulegen“.</p>
<p>Zahlreiche weitere Bundesländer arbeiten bereits an der Anpassung der Vergabeschwelle, so etwa Hamburg, dass sich zum Ziel gesetzt hat die bestehenden Vergabeschwellen auszuschöpfen.</p>
<p>Nun ist es auch in Bremen an der Zeit, die Vergabe insbesondere im Unterschwellenbereich weiter zu vereinfachen und somit den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Auch für die zukünftige Attraktivität der Stadt als Auftragsgeberin ist eine schnelle und unbürokratische Vergabe zentral. Die Regelungen zur zentralen Beschaffung in der FHB (insb. VVBesch § 3 und Anlage 1) bleiben weiterhin in Kraft.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br>1. der Bürgerschaft (Landtag) innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der&nbsp;<br>a. eine signifikante Anhebung der Wertgrenzen für Direktvergaben bei Bauleistungen auf 500.000 Euro sowie bei Liefer- und Dienstleistungen auf 100.000 Euro bei gleichzeitiger Regelung einer Bieterrotation vorsieht;&nbsp;<br>b. die Einführung eines weitestgehend formfreien Verhandlungsverfahrens mit Einholung mehrerer Vergleichsangebote für Beschaffungen, deren Auftragswert oberhalb der Wertgrenze für Direktvergaben nach Beschlussvorschlag 1a und maximal bis zur Höhe der maßgeblichen Schwellenwerte gemäß § 106 GWB liegt, vorsieht;<br>c. die weiteren Abschnitte des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes an die Änderungen aus 1a. und 1b., soweit erforderlich, anpasst und die Auswirkungen auf andere Regelungen (insb. des Haushaltsrechts) berücksichtigt;<br>d. die Änderungen bis zum 31. Dezember 2030 befristet;<br>2. der Bürgerschaft (Landtag) sechs Monate vor Ablauf der Befristung einen Evaluationsbericht inklusive einer Empfehlung über eine mögliche Verlängerung der Maßnahme zu übersenden, der insbesondere die Punkte Kostenreduzierung,&nbsp;<br>Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung umfasst.<br>Senihad Šator, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Klaus-Rainer Rupp, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke<br>Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Rupp</category><category>Haushalt &amp; Finanzen</category><category>Wirtschaft und Häfen</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255192</guid>
                <pubDate>Fri, 13 Mar 2026 10:42:29 +0100</pubDate>
                <title>Aktuelle Stunde: Persönliche Assistenz für schwerbehinderte Menschen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/aktuelles/detail-neu/news/aktuelle-stunde-persoenliche-assistenz-fuer-schwerbehinderte-menschen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke: Am Donnerstag, den 12. März 2026 haben Menschen mit Behinderungen beim Amt für Soziale Dienste mit einem „Roll-In&quot; ihrer Sorge über die Zukunft der persönlichen Assistenz Ausdruck verliehen. In Bremen erhalten ca. 100 Menschen mit Schwerbehinderungen als Nachteilsausgleich Leistungen der „Persönlichen Assistenz“. Dabei werden pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfen sowie die Unterstützung in der Freizeit zusammen als eine Leistung der Eingliederungshilfe erbracht.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Thema: „Wie ist es um die persönliche Assistenz für schwerbehinderte Menschen in Bremen bestellt?“</strong></p>
<p>Am Donnerstag, den 12. März 2026 haben Menschen mit Behinderungen beim Amt für Soziale Dienste&nbsp;mit einem „Roll-In" ihrer Sorge über die Zukunft der persönlichen Assistenz Ausdruck verliehen.</p>
<p>In Bremen erhalten ca. 100 Menschen mit&nbsp;Schwerbehinderungen als Nachteilsausgleich Leistungen der „Persönlichen Assistenz“. Dabei werden pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfen sowie die Unterstützung in der Freizeit zusammen als eine Leistung der Eingliederungshilfe erbracht.</p>
<p class="text-justify">Wie kann die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Soziale Dienste und dem Gesundheitsamt optimiert werden, um schwerbehinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen?</p>
<p>Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Sültenfuß</category><category>Soziales</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255201</guid>
                <pubDate>Thu, 12 Mar 2026 22:34:00 +0100</pubDate>
                <title> Personal- und Prozessentlastung im Migrationsamt</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/aktuelles/detail-neu/news/personal-und-prozessentlastung-im-migrationsamt/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke: Die hohe Anzahl von Einbürgerungsanträgen und die im Jahr 2024 bundesweit höchste Einbürgerungsquote im Land Bremen (laut Statista erlangte 2,96 Prozent der 2024 in Bremen lebenden ausländischen Bevölkerung im Folgejahr die deutsche Staatsbürgerschaft) belegen neben dem starken Zugehörigkeitsgefühl der Menschen mit Migrationsgeschichte die gelungene Bremer Integrationspolitik. Das Migrationsamt der Stadtgemeinde Bremen kämpft allerdings trotz enormer Einsatzbereitschaft der Beschäftigten mit massiven Rückständen bei Einbürgerungsverfahren.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die hohe Anzahl von Einbürgerungsanträgen und die im Jahr 2024 bundesweit höchste Einbürgerungsquote im Land Bremen (laut Statista erlangte 2,96 Prozent der 2024 in Bremen lebenden ausländischen Bevölkerung im Folgejahr die deutsche Staatsbürgerschaft) belegen neben dem starken Zugehörigkeitsgefühl der Menschen mit Migrationsgeschichte die gelungene Bremer Integrationspolitik. Das Migrationsamt der Stadtgemeinde Bremen kämpft allerdings trotz enormer Einsatzbereitschaft der Beschäftigten mit massiven Rückständen bei Einbürgerungsverfahren. Die durchschnittliche Wartezeit zwischen Antragstellung und Aufnahme der vertieften Prüfung beträgt derzeit regulär bis zu 31 Monate. Zwar konnte die Zahl der Mitarbeitenden in der Einbürgerungsbehörde seit 2017 fast verdoppelt werden, in derselben Zeit vervierfachte sich allerdings die Anzahl der Anträge, und die Komplexität der Bearbeitung nahm durch neue gesetzliche Anforderungen zu. Die Verwaltungspraxis bedarf nun der Unterstützung, um der langen Wartezeit für die Betroffenen und der Überlastung der Einbürgerungsbehörde entgegenzuwirken.</p>
<p>Zur Verbesserung der Erledigungsquote im Bereich der Einbürgerungsverfahren sind kurzfristig wirksame Maßnahmen erforderlich: Ein Poolkrafteinsatz zur Entlastung der Fachkräfte, begleitet von Prozessoptimierung, Digitalisierung und gezieltem KI-Einsatz.&nbsp;</p>
<p>Ein befristeter Personalpool insbesondere für administrative und publikumsnahe Aufgaben wirkt unmittelbar entlastend für die Ebene der weitergehenden Bearbeitung und Entscheidung. Er liefert zugleich Erfahrungen für mögliche strukturelle Anpassungen. Beschäftige des Migrationsamtes können durch den Einsatz von Poolkräften für einfache und standardisierte Tätigkeiten in einem Frontofficebereich nach kurzer Einarbeitung von Nebentätigkeiten so entlastet werden, dass Rückstände schneller abgebaut und Neuanträge perspektivisch in angemessener Frist erledigt werden können. Begleitend hierzu bedarf es einer Fortführung der Prozessoptimierung im Migrationsamt. Erste Schritte hierzu wurden mit dem Quick-Check auf der Homepage des Migrationsamtes bereits umgesetzt. Weiteres wie der Einsatz von KI-Komponenten an geeigneter Stelle muss nun folgen. Diese Kombination von gezielten Maßnahmen stabilisiert kurzfristig und modernisiert langfristig.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br>Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,<br>1. zur Entlastung der Mitarbeitenden im Migrationsamt und Verbesserung der Erledigungsquote bei Einbürgerungsverfahren einen zeitlich befristeten Personalpool von<br>zehn Vollzeitäquivalenten nach angemessener Einarbeitung im Frontofficebereich des Migrationsamtes für die Dauer von mindestens einem Jahr einzusetzen;<br>2. parallel zur personellen Unterstützung durch Poolkräfte die Optimierung und Digitalisierung der Prozessabläufe bei Einbürgerungsverfahren ebenso voranzutreiben wie den Einsatz von KI-Komponenten an geeigneten Stellen (z. B. automatisierte Dokumentenprüfung, Qualifikationserkennung), um die vertiefte Antragsprüfung durch Fachkräfte zu beschleunigen;<br>3. der städtischen Deputation für Inneres, der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration und dem städtischen Haushalts- und Finanzausschuss fortlau-<br>fend, erstmals sechs Monate nach Beschlussfassung, zur konkreten Entlastungswirkung des Poolkräfteeinsatzes, zur Entwicklung der Wartezeiten bis zur<br>vertieften Prüfung, zum Fortschritt bei Digitalisierung und KI-Einsatz sowie zur Erledigungsquote und dem Bestand offener Verfahren zu berichten.&nbsp;</p>
<p>Kevin Lenkeit, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Cindi Tuncel, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tuncel</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255187</guid>
                <pubDate>Thu, 12 Mar 2026 17:15:00 +0100</pubDate>
                <title>Aktuelle Stunde: Aberkennung des Buchhandlungspreises </title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/aktuelles/detail-neu/news/aktuelle-stunde-aberkennung-des-buchhandlungspreises/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke: Am Abend des 3. März 2026 wurde durch einen Bericht der Süddeutschen Zeitung bekannt, dass der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsminister Wolfram Weimer, drei Buchhandlungen den durch eine unabhängige Jury verliehenen deutschen Buchhandlungspreis wieder aberkannt hat. Grundlage für diese Entscheidung seien nicht weiter erläuterte Erkenntnisse des Verfassungsschutzes. Unter den drei ausgeschlossenen Buchhandlungen befindet sich auch der Bremer Buchladen „The Golden Shop“ im Ostertorviertel.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify"><strong>Thema: Aberkennung des Buchhandlungspreises für den Golden Shop gefährdet die Kunstfreiheit</strong></p>
<p class="text-justify">Am Abend des 3. März 2026 wurde durch einen Bericht der <i>Süddeutschen Zeitung</i> bekannt, dass der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsminister Wolfram Weimer, drei Buchhandlungen den durch eine unabhängige Jury verliehenen deutschen Buchhandlungspreis wieder aberkannt hat. Grundlage für diese Entscheidung seien nicht weiter erläuterte Erkenntnisse des Verfassungsschutzes. Unter den drei ausgeschlossenen Buchhandlungen befindet sich auch der Bremer Buchladen „The Golden Shop“ im Ostertorviertel.</p>
<p class="text-justify">Seitdem weitet sich der Skandal immer mehr aus. Gegenüber den drei Buchhandlungen wurde das Vorgehen nicht nur verschwiegen, sondern ihnen wurden per E-Mail fehlerhafte Angaben über den Ausgang des Juryverfahrens gemacht. Außerdem wurde inzwischen bekannt, dass der „Golden Shop“ laut Jury nicht nur allgemeiner Preisträger gewesen wäre, sondern auch die Auszeichnung als „besonders herausragende Buchhandlung“ erhalten hätte. Aufgrund befürchteter Proteste gegen dieses Vorgehen wurde die öffentliche Preisverleihung in Leipzig inzwischen abgesagt.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Das Vorgehen des BKM wiegt auch deswegen besonders schwer, weil die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit (Artikel 5 Abs. 3) nicht nur das Werk, sondern auch den Wirkbereich besonders schützt, hierzu zählen auch kommerzielle Verbreitungswege wie z.B. Galerien oder eben der Buchhandel. Ein intransparenter, nicht nachvollziehbarer Eingriff in dieses Feld durch einen Staatsminister des Bundes ist ein bisher einmaliger Vorgang, der in diesem Fall die Bremer Kulturszene besonders trifft.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Strunge</category><category>Frieden, Antifaschismus &amp; Antimilitarismus</category><category>Wirtschaft und Häfen</category>
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