Parlamentarische Initiativen
Unten aufgeführt finden Sie sowohl unsere Anträge als auch unsere Anfragen mit den jeweiligen Antworten des Senats (sobald sie vorliegen).
Anträge
Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, DIE LINKE, der CDU und der FDP: Weiterlesen
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE Weiterlesen
Antrag (Entschließungsantrag) der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und DIE LINKE: Weiterlesen
Antrag der Fraktion DIE LINKE (Neufassung vom 23.09.2014): Weiterlesen
Anträge
Im Parlament ist ein Antrag eine Drucksache, die von einer Fraktion oder einer Gruppe von Abgeordneten erstellt wurde. Mit dem Antrag wird das Parlament aufgefordert, etwas Bestimmtes zu beschließen. Dies sind in der Regel Änderungen bestehender Gesetze.
Das Parlament stimmt dann über diesen Antrag ab. Eine Annahme ist eine verbindliche Aufforderung an die Regierung, die im Antrag niedergeschriebenen Forderungen umzusetzen. Bei einer Ablehnung ist die Vorlage gescheitert.
Eine besondere Form des parlamentarischen Antrages ist der Dringlichkeitsantrag.
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Anfragen
Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE: Weiterlesen
Intersexuelle Menschen in der Stadt Bremen
Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE: Weiterlesen
Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE: Weiterlesen
Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE: Weiterlesen
Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE: Weiterlesen
Hier finden Sie die Senatsantworten.
Anfragen
Zur Ausübung der Kontrollfunktion des Parlamentes stehen dem Parlament verschiedene Frageformen als umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung:
1) die Mündliche Anfrage in der Fragestunde vor dem Plenum des Parlaments,
2) die Kleine Anfrage, die innerhalb von fünf Wochen schriftlich beantwortet werden muss,
3) die Große Anfrage, die ebenfalls (innerhalb von fünf Wochen) schriftlich beantwortet werden muss und zum Gegenstand einer Aussprache im Plenum gemacht wird.
Das Fragerecht der Parlamentarier/innen wird auch als lnterpellationsrecht bezeichnet, mit dem jede/r Abgeordnete/r die Möglichkeit hat, eine/n oder mehrere SenatorInnen der Landesregierung, sich bezüglich einer politischen Handlung, einer bestimmten Situation sowie allgemeiner oder spezifischer Aspekte der Regierungspolitik zu rechtfertigen.
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