Parlamentarische Initiativen

Unten aufgeführt finden Sie sowohl unsere Anträge als auch unsere Anfrage mit den jeweiligen Antworten des Senats (sobald sie vorliegen).

Anträge

Antrag der Abgeordneten Bernhard, Erlanson, Janßen, Leonidakis, Rupp, Strunge, Tuncel, Vogt, Ahrens, Bensch, Bödeker, Dr. vom Bruch, Eckhoff, Grobien, Hin-ners, Imhoff, Kastendiek, Neumeyer, Rohmeyer, Röwekamp, Strohmann: Weiterlesen

Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE: Weiterlesen

Dringlichkeits-Antrag der Fraktion DIE LINKE: Weiterlesen

Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE: Weiterlesen

Antrag der Fraktion DIE LINKE anlässlich der Sondersitzung der städtischen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 4. Juni 2015 Weiterlesen

Anträge

Im Parlament ist ein Antrag eine Drucksache, die von einer Fraktion oder einer Gruppe von Abgeordneten erstellt wurde. Mit dem Antrag wird das Parlament aufgefordert, etwas Bestimmtes zu beschließen. Dies sind in der Regel Änderungen bestehender Gesetze.

Das Parlament stimmt dann über diesen Antrag ab. Eine Annahme ist eine verbindliche Aufforderung an die Regierung, die im Antrag niedergeschriebenen Forderungen umzusetzen. Bei einer Ablehnung ist die Vorlage gescheitert.

Eine besondere Form des parlamentarischen Antrages ist der Dringlichkeitsantrag.

Mehr dazu: HIER

Anfragen

Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE Weiterlesen

Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Weiterlesen

Kleine Anfrage Fraktion DIE LINKE: Weiterlesen

Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Weiterlesen

Hier finden Sie die Senatsantworten.

Anfragen

Zur Ausübung der Kontrollfunktion des Parlamentes stehen dem Parlament verschiedene Frageformen als umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung:

1) die Mündliche Anfrage in der Fragestunde vor dem Plenum des Parlaments,
2) die Kleine Anfrage, die innerhalb von fünf Wochen schriftlich beantwortet werden muss,
3) die Große Anfrage, die ebenfalls (innerhalb von fünf Wochen) schriftlich beantwortet werden muss und zum Gegenstand einer Aussprache im Plenum gemacht wird.

Das Fragerecht der Parlamentarier/innen wird auch als lnterpellationsrecht bezeichnet, mit dem jede/r Abgeordnete/r die Möglichkeit hat, eine/n oder mehrere SenatorInnen der Landesregierung, sich bezüglich einer politischen Handlung, einer bestimmten Situation sowie allgemeiner oder spezifischer Aspekte der Regierungspolitik zu rechtfertigen.

Mehr dazu Hier