Wie lassen sich Brandschutzauflagen und Barrierefreiheit besser vereinbaren?

Wir fragen den Senat:

1. Welche Behörde ist in Bremen nach welcher Rechtsgrundlage für die regelmäßige
Überprüfung von Brandschutzkonzepten und Rettungsplänen von Kinos, Theatern,
kulturellen Einrichtungen und anderen Veranstaltungsorten zuständig, und in welchem Turnus finden diese Überprüfungen in der Regel statt?
2. Wie viele Rollstuhlstellplätze in Kinos, Theatern, kulturellen Einrichtungen und
anderen Veranstaltungsorten wurden in Bremen in den letzten fünf Jahren aufgrund von Anforderungen an den Brandschutz oder die Rettungssicherheit ‚abgeschafft‘, und welchen Ermessenspielraum hatte die zuständige Behörde im Rahmen der Erteilung von Auflagen in solchen Fällen?
3. Wie können nach Ansicht des Senats das berechtigte Ziel des Brandschutzes mit der Maßgabe, Menschen mit Behinderungen nicht von öffentlichen Veranstaltungen
auszuschließen, zukünftig im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention besser
vereinbart werden?

Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE