Vorgehen bei der Durchsuchung des Birati e.V.

Am 26. April dieses Jahres durchsuchten Beamte des LKA Niedersachsen und der Polizei Bremen die Räume des Birati e.V., während dort ein Treffen von Frauen stattfand. Die Beamten waren vermummt, es wurde kein Durchsuchungsbeschluss vorgelegt und die Teilnehmerinnen des Treffens wurden stundenlang festgehalten. Die Polizei berief sich auf Hinweise zu „einer Übergabe gesammelten Geldes in den Vereinsräumlichkeiten“. Allen Anwesenden wurde nach Berichten der Betroffenen ihr Bargeld abgenommen, auch eine Kasse, aus der Essen und Trinken im Verein bezahlt wird, wurde geleert. Das Vorgehen ohne schriftlichen Durchsuchungsbeschluss, keine Information der Betroffenen und das stundenlange Festhalten der Betroffenen wirft Fragen auf. Denn auch wenn dem Verein vorgeworfen wird, Verbindungen zur PKK zu haben, so wirkt das Vorgehen dieser Durchsuchung, aber auch die Regelmäßigkeit der Durchsuchungen selbst, so, als würden die Kurd*innen, die die Räumlichkeiten des Kulturvereines nutzen, unter Generalverdacht gestellt und Vorverurteilungen scheinen möglich. So sollte es Kurd*innen in Deutschland möglich sein, Bargeld mit sich zu führen, ohne dass dieses als Spende an die PKK beschlagnahmt wird. Am 12. Mai gab die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) bekannt, sich auflösen zu wollen. Dies geht zurück auf eine Initiative des Gründers Abdullah Öcalan und markiert einen historischen Punkt im Prozess der kurdischen Bewegung für Gleichberechtigung und Autonomie.

Um sicherzustellen, dass der Rechtsstaat für alle Geltung besitzt, die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und dies auch durch die Polizei selbstsichergestellt wird, richten wir folgende Fragen zur Rechtmäßigkeit, dem Umgang mit den Anwesenden, der Verhältnismäßigkeit und der Beschlagnahme von Bargeld der Anwesenden an den Senat.

Wir fragen den Senat:
1. Weshalb wurde kein schriftlicher Durchsuchungsbeschluss vorgelegt und wurde dieser inzwischen nachgereicht?
2. Wem wurde der Grund der Durchsuchung wie eröffnet?
3. Wurden Dolmetscher*innen eingesetzt und wenn ja, für welche Sprachen?
4. Nach wem oder was wurde gesucht?
5. Wie viele Beamt*innen waren im Einsatz?
6. Was war der Grund für die Vermummung?
7. Welche sonstige Ausrüstung, inklusive sichtbar getragener Bewaffnung, wurde mitgeführt?
8. War das Treffen der anwesenden Frauen den Behörden im Vorfeld bekannt?
9. Wie lange wurden die anwesenden Frauen im Gebäude festgehalten?
a. Wurden ihnen die Gründe eröffnet und wenn ja, wie?
b. Welche Notwendigkeit gab es, alle Personen über mehrere Stunden festzusetzen?
c. Wurden die anwesenden Personen durchsucht und wenn ja, wie (durften insbesondere vertraute Personen der Durchsuchung beiwohnen)?
10. Wurde dem Halter des durchsuchten Fahrzeugs der Grund eröffnet, wenn ja wie und in welchen Sprachen?
11. Wurde eine schriftliche Begründung inzwischen nachgereicht?
12. Wurde den anwesenden Personen mitgeführtes Bargeld abgenommen, wenn ja, wie viel (bitte pro Person und Gesamtwert angeben)?
a. Wie wird zwischen mutmaßlich privat und aus sonstigen Gründen mitgeführtes Bargeld unterschieden?
b. Wurden Personen zu Gründen für mitgeführtes Bargeld gefragt und wurden Fragen und Antworten festgehalten, wenn ja, wie?
c. Welche Möglichkeiten bestehen für die Betroffenen Personen, privates Geld wieder zu erlangen?
d. Welche Möglichkeiten haben Kurd*innen, den Kulturverein mit Bargeld etwa für Einkauf oder Verpflegung im Verein zu betreten, ohne dass
dies als Spendenübergabe für die PKK beschlagnahmt wird?
13. Wurde Geld aus sonstigen Kassen o.ä. beschlagnahmt?
a. In Welcher Höhe?
b. Wie wird zwischen Spenden etwa für Verpflegung im Verein (Essen, Trinken) und angebliche Spenden für die PKK unterschieden?

Cindi Tuncel, Muhlis Kocaaga, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke