Versorgung wohnungsloser Menschen

Wohnungslosigkeit ist ein zunehmendes Problem und auch im Land Bremen müssen immer mehr Menschen auf der Straße leben. Die Konkurrenz verschiedener Zielgruppen um bezahlbaren Wohnraum wird stetig größer, ebenso wie die Konkurrenz wohnungsloser Menschen um Plätze in Notunterkünften, Übergangswohnheimen und Aufenthaltsstätten, die sich an der Grenze ihrer Kapazitäten befinden.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe geht zudem von einem weiteren massiven Anstieg von Wohnungsnotstandsfällen in den nächsten Jahren aus. Die Gründe hierfür werden weniger in der Zuwanderung gesehen, als vielmehr in den wohnungs- und sozialpolitischen Rahmenbedingungen, also einem immer knapper werdenden sozialen Wohnungsbestand und mangelnder Armutsbekämpfung.

In Bremen wird Wohnraum für am Wohnungsmarkt benachteiligte Menschen immer knapper, da mehr ältere Wohnungen aus der Sozialbindung herausfallen als neu gebaute Sozialwohnungen hinzukommen und die Mieten generell anhaltend steigen.

Ein geschützter individueller Wohnraum ist ein Grundrecht und sollte jedem Menschen zur Verfügung stehen. Daher muss der Staat seiner Fürsorgepflicht nachkommen und neben einem ausreichenden Hilfesystem für Menschen mit einer Wohnungsnotproblematik, genügend günstigen Wohnraum zur Sicherung der Versorgung aller Menschen bereitstellen.

Wir fragen den Senat:

1. Derzeit wird von 500-600 Personen in Bremen ausgegangen, die wohnungslos sind. Welche Informationen liegen dem Senat zu den aktuellen Zahlen und Geschlechterverteilung wohnungsloser, das heißt in Einrichtungen untergebrachten, sowie obdachloser Menschen in Bremen vor?

2. Wie haben sich die Zahlen in den letzten 5 Jahren entwickelt?

3. Wie viele Plätze zur Unterbringung von Wohnungslosen gibt es derzeit in Bremen und hält der Senat diese Anzahl für ausreichend (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Familien und Art der Unterkunft)?

4. Wie hoch ist die derzeitige Auslastung der verschiedenen Notunterbringungsmöglichkeiten (inklusive vertragsfreier gewerblicher Angebote wie Hotels und Pensionen) für Wohnungslose im Land Bremen?

5. Wie hoch sind die jeweiligen Kostensätze für die Unterbringung pro Person und pro Tag?

6. Wie beurteilt der Senat den Kostenaufwand für die verschiedenen Unterbringungsformen ohne Betreuung (regulärer Wohnraum inbegriffen) im Vergleich?

7. Nach welchen Kriterien werden die gewerblichen Unterkünfte für die Unterbringung ausgewählt, wie und durch wen findet die Kontrolle der dortigen Standards statt?

8. Wie viele Wohnungskontingente stehen der Zentralen Fachstelle Wohnen zur Unterbringung von Menschen mit Wohnungsnot dauerhaft zur Verfügung (bitte aufschlüsseln nach Wohnungsgesellschaften, bzw. Vertragspartnern)?

9. Auf welche sonstigen Unterkünfte hat die Zentrale Fachstelle Wohnen im Bedarfsfall Zugriff?

10. Wie hat sich die Anzahl der Vermittlungen von Wohnraum durch die Zentrale Fachstelle Wohnen an Wohnungslose in den vergangen fünf Jahren entwickelt?

11. Nach welchem Konzept erfolgt die Belegsteuerung für die im Wohnraumförderungsprogramm enthaltenen Kontingente für von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen?

12. Gibt es niedrigschwellige, also direkt zugängliche und kostenfreien Aufenthalts- und Übernachtungsmöglichkeiten für Wohnungslose und wenn ja, welche?

13. Welche Möglichkeiten zur Abwendung von Wohnungslosigkeit und welche wohnbegleitenden Hilfen gibt es derzeit? Wie sind die jeweiligen Zugangsbedingungen (Kosten etc.)?

14. Gibt es Gruppen, die derzeit von Leistungen des Wohnungshilfesystems ausgeschlossen sind und wenn ja, wie soll deren Zugang zu diesen Leistungen zukünftig gewährleistet werden?

15. Wie viele Fälle gibt es, in denen Geflüchtete obdachlos geworden und somit unter die Wohnungslosenhilfe gefallen sind?

16. Welche Möglichkeiten zur Unterbringung und Betreuung von wohnungslosen Menschen, die psychisch beeinträchtigt, aber nicht krankheitseinsichtig sind, gibt es derzeit und sieht der Senat diese als ausreichend an?

17. Welche Anstrengungen unternimmt der Senat um das Auslaufen von Belegungsbindungen im Sozialwohnungsbestand zu stoppen?

18. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat zur Prävention von Wohnungslosigkeit, zur Unterbringung von Menschen, die auf dem freien Wohnungsmarkt keine Chancen haben, sowie zum Ausbau wohnbegleitender Hilfen?

Claudia Bernhard, Sofia Leonidakis, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.

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