Untergetauchter Straftäter: Wurde Fluchtgefahr geprüft?
Wir fragen den Senat:
1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Aufenthaltsort und den etwaigen Reiseweg des wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 19 Millionen Euro zu sieben Jahren Haft verurteilten ehemaligen Geschäftsführers einer Bremer Entsorgungsfirma?
2. Wurde durch Staatsanwaltschaft oder Gericht geprüft, ob schon während der laufenden Gerichtsverfahren Haftgründe vorlagen, insbesondere aufgrund von Fluchtgefahr?
3. Inwieweit wird bei im Raum stehenden hohen Haftstrafen die Vorbereitung zur Ausreise, insbesondere in Staaten, die nicht an Deutschland ausliefern, als ein möglicher Haftgrund angesehen?
Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE