Umsetzung Sozialwohnungsquote Wohnraumförderungsprogramm

Die Wohnraumförderungsprogramme haben laut Senat zum Ziel, vorrangig den Wohnungsbau im preislimitierten Segment zu fördern, um die Versorgung insbesondere von Haushalten mit kleineren Einkommen und Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt sicherzustellen.

Inzwischen läuft das dritte Wohnraumförderprogramm, aber bislang hat der Senat nicht genauer aufgeschlüsselt, was für Wohnungen sich hinter den Genehmigungen und Fertigstellungen seit 2013 genau verbergen. Verschiedene Bauvorhaben und Erfahrungen in den Stadtteilen lassen befürchten, dass der Anteil der höher- und hochpreisigen Neubauten, vor allem in Form von Eigentumswohnungen, am tatsächlichen Bedarf im günstigen Segment zu einem Großteil vorbeigeht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Bei welchen seit 2013 im Rahmen des Wohnraumförderprogramms fertiggestellten oder genehmigten Neubauprojekten gab es Ausnahmen oder Abweichungen von der 25%-Sozialwohnungsquote und wie waren diese jeweils begründet?

2. Bei welchen seit 2013 im Rahmen des Wohnraumförderprogramms fertiggestellten oder genehmigten Neubauprojekten mit Miet- und Belegungsbindungen wurden diese nicht an dem neu gebauten Bauvorhaben erfüllt, sondern an Ersatzwohnungen?

3. Welche seit 2013 im Rahmen des Wohnraumförderprogramms fertiggestellten oder genehmigten Neubauprojekte, die auf vormals öffentlichem Grund oder nach der Schaffung neuen Baurechts realisiert wurden oder werden sollen, umfassen 1-3 Wohneinheiten weniger als die Gesamtzahl an Wohneinheiten, ab welcher die Sozialwohnungsquote gegriffen hätte?

4. Wie viele der seit 2013 im Rahmen des Wohnraumförderprogramms fertiggestellten oder genehmigten Sozialwohnungen haben 1, 2, 3, 4 oder 5 und mehr Wohnräume (jeweils ohne Küche)?

5. Wie viele der seit 2013 fertig gestellten (frei finanzierte Wohnungen inklusive) Wohnungen entsprechen den KdU-Richtwerten des Jobcenters Bremen?

Claudia Bernhard, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.