Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes in Bremen und Bremerhaven

Im März 2015 wurde das Wohnungsaufsichtsgesetz beschlossen, dass Mieter*innen vor ausbeuterischen Mietverhältnissen schützen soll. Im Wohnungsaufsichtsgesetz werden Mindeststandards für die Bewohnbarkeit von Immobilien definiert: Paragraph 3 sieht etwa vor: 1. ausreichende natürliche Belichtung und Belüftung, 2. Schutz gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit, 3. Anschluss von Energie-, Wasserversorgung und Entwässerung, 4. Feuerstätte oder Heizungsanlage, 5. Anschluss für eine Kochküche oder Kochnische und 6. sanitäre Einrichtung. Die Ausstattung muss funktionsfähig und nutzbar sein.

Außerdem wird die Mindestgröße von Wohnungen vorgegeben, um Überbelegung zu verhindern. Vermietern, die z.B. eine Überbelegung ihrer Wohnung vornehmen oder erhebliche Mängel nicht abstellen, drohen hohe Geldbußen. Außerdem kann die Kommune den Vermieter zur Sanierung verpflichten. In Fällen unbewohnbarer Wohnungen muss der Vermieter geeignete Ersatzwohnungen für die MieterInnen bereitstellen.

Die Kommunen im Land Bremen sind für die Überwachung dieser Standards zuständig. Bausenator Lohse erklärte schon bei Beschlussfassung des Gesetzes, dass er dafür zusätzliches Personal brauche, was ihm allerdings offensichtlich nicht bewilligt wurde (Plenarprotokoll vom 18. Februar 2015, Seite 5688).

In Bremerhaven ist das Gesetz an verschiedenen Stellen, z.B. im Jobcenter, zwei Jahre nach Inkrafttreten offenkundig unbekannt. Dabei zeigen gerade diverse Fälle im Stadtteil Lehe, dass es ausbeuterische und gesundheitsgefährdende Mietverhältnisse gibt, die auch die Wahrscheinlichkeit von Wohnungsbränden massiv erhöhen. Häufig sind südosteuropäische ArbeitsmigrantInnen von diesen Wohnverhältnissen betroffen, was ebenfalls seit Jahren bekannt ist.

Wir fragen den Senat:

1. Welche Behörden sind in den Kommunen Bremen und Bremerhaven für die Überwachung des Wohnungsaufsichtsgesetzes zuständig?
2. Gibt es geteilte Zuständigkeiten oder Schnittstellenprobleme der beteiligten Behörden?
3. Welche konkreten Aufgaben nehmen die folgenden Behörden hinsichtlich der Kontrolle und Umsetzung des Gesetzes jeweils wahr
a) Bau(ordnungs)ämter,
b) Ordnungsämter,
c) Sozialämter,
d) Jobcenter,
e) Polizeibehörden,
f) (Berufs-)Feuerwehren,
g) mögliche weitere beteiligte Stellen?
4. Wie viel Personal haben die zuständigen Behörden zur Überwachung des Wohnungsaufsichtsgesetzes seit März 2015 zusätzlich eingestellt, um die Kontrollinstrumente aus dem Wohnungsaufsichtsgesetz einzusetzen?
5. Wie viele Schrottimmobilien sind aktuell in Bremerhaven und Bremen als solche definiert?
6. Wie viele Strafanzeigen wurden wegen des Verdachts auf Mietwucher (§ 291 StGB) von staatlichen Stellen in den vergangenen zwei Jahren gestellt und wie viele Ermittlungsverfahren wurden wegen § 291 StGB von Seiten der Staatsanwaltschaft eingeleitet?
7. Wie oft wurden Vermieter zur Beseitigung von Mängeln aufgefordert; welcher Art und wie schwer waren diese Mängel jeweils? (Bitte nach Bremen und Bremerhaven aufschlüsseln.)
8. Wie oft haben die beiden Kommunen jeweils Anordnungen nach § 6 des Gesetzes erlassen?
9. Wie oft wurden Wohnungen auf Grundlage § 7 des Gesetzes für unbewohnbar erklärt? Wurden in diesen Fällen Ersatzwohnungen zur Verfügung gestellt? (Bitte nach Bremen und Bremerhaven aufschlüsseln.)
10.Wie oft wurde eine Überbelegung von Wohnungen gemäß § 8 des Gesetzes festgestellt? (Bitte nach Bremen und Bremerhaven aufschlüsseln.) Welche Hinweise oder Datensätze werden für diese Überprüfungen zu Grunde gelegt?
11.In welcher Höhe wurden in Bremerhaven und Bremen Bußgelder nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz verhängt?
12.Haben die zuständigen Behörden eine Systematik bei der Vermietung unbewohnbarer oder überbelegter Wohnungen festgestellt (Häufung bestimmter Vermieter oder Hausverwalter, spezifische MieterInnen-Gruppen o.ä.)?
13.Inwiefern ist sichergestellt, dass die Jobcenter in Bremen und Bremerhaven und die jeweiligen Sozialämter keine Mietzahlungen für Schrottimmobilien oder unbewohnbare oder überbelegte Wohnungen übernehmen?
14.Sind entsprechende Regelungen in den kommunalen Verwaltungsanweisungen zum SGB II, XII und AsylBLG enthalten?

Nelson Janßen, Claudia Bernhard, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.