Strafgebühren für verpasste Termine bei Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen?
Wir fragen den Senat:
1. Ist die Erhebung einer Strafgebühr für verpasste Termine bei niedergelassenen
Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen rechtlich zulässig und wenn ja, unter welchenBedingungen?
2. Welche Konsequenzen könnten aus Sicht des Senats durch die Erhebung einer
solchen Strafgebühr für die ambulante Gesundheitsversorgung der Patient:innen
folgen?
3. Welche alternativen Maßnahmen bestehen aus Sicht des Senats, um die ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen besser zu koordinieren und Terminausfälle möglichst zu reduzieren?
Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE