Polizeikontrolle im öffentlichen Raum

Bitte um Auskunft des parteilosen Innendeputierten Horst Wesemann:

Am 18.12.2019 war ich mit der Fraktion rund um den Bahnhof unterwegs. Wir konnten dabei folgende Situation beobachten:

Ein Mannschaftswagen befuhr den Breitenweg aus Richtung Westen kommend und hielt an der Ampel zur Bahnhofstraße. Dem Fahrzeug entstiegen 2 Beamte und 1 Beamtin die über die Kreuzung eilten und an der Fußgängerampel zwei „people of colour“ anhielten und einer Kontrolle unterzogen. Die beiden Personen mussten auf der Straße die Hosen- und andere Taschen leeren und wurden äußerlich durchsucht!

Als wir sodann in die Bahnhofstraße einbogen, sahen wir eine weitere Kontrolle einer person of colour. Auch diese Person musste die Taschen leeren, wurde durchsucht und in Englisch befragt.

Diese Amtshandlung wollten wir nicht stören und sprachen zwei weitere hinzukommende Beamte an. Ich stellte mich vor und fragte, welchen Anlass die zu überprüfende Person gegeben haben müsste, dass diese hier auf der Straße eine derartige Durchsuchung über sich ergehen lassen müsse! Die Beamtin war sehr freundlich und kompetent im Gespräch mit mir. Die Antworten überzeugten mich nicht- die Person habe „herumgestanden“ und „anderen Passanten hinterhergeschaut“ (sinngemäß), das kenne man von Personen, die mit Drogen Handel trieben.

Ich fragte dies, weil uns die Parallelität der beiden Kontrollen auffiel und in beiden Fällen people of colour die Betroffenen waren. Mein Hinweis auf ein Verbot des „racial profiling“ wurde mit dem Hinweis gekontert, es handele sich bei dem Kontrollort um eine sog. Gefährdungszone, da könne man eigentlich auch anlasslos jeden kontrollieren.

Letztlich wollte und konnte ich den konkreten Anlass der Kontrollen nicht erfragen, darauf kam es mir auch nicht an. Ich wollte die Sensibilität im Hinblick auf derartige Kontrollen von Menschen mit anderer Hautfarbe schärfen. In der Vergangenheit wurde ja selbst aus Polizeikreisen der Vorwurf erhoben, einzelne Beamte würden gezielt und ohne Anlass Menschen mit dunkler Hautfarbe kontrollieren (racial profiling).

Es geht also nicht um die Frage, ob die konkreten Durchsuchungen berechtigt waren oder nicht. Das konnten und wollten wir als Außenstehende nicht klären. Diesen Aspekt kritisiere ich auch nicht. Mir geht es hier um die Frage, ob derartig erniedrigende Durchsuchungen in aller Öffentlichkeit stattfinden müssen!

Die Durchsuchungen fanden jeweils auf dem Gehweg in Anwesenheit weiterer Passanten statt! Die Inhalte der Taschen wurden auf dem Boden ausgebreitet, die Betroffenen mussten eine intensive Durchsuchung ihrer Bekleidung über sich ergehen lassen, um anschließend persönlich abgetastet zu werden. Da mindestens ein Mannschaftswagen in der Nähe war, hätte die zu durchsuchende Person ebenso aufgefordert werden können zu dem Fahrzeug zu gehen, um die Kontrolle dann dort am oder im Fahrzeug durchzuführen.

Derartige Kontrollsituationen sind mir auch aus dem „Viertel“ bekannt und sind nicht die Ausnahme. Meines Erachtens stellt dies eine nicht akzeptable und menschenunwürdige Behandlung dar, auch wenn ich nicht verkenne, dass sich kein Polizeibeamter irgendeiner Gefährdung aussetzen muss, weil die zu überprüfende Person evtl. Waffen mit sich führt. Eine erste oberflächliche Durchsuchung am Ort mag ausreichen das Mitführen einer Waffe zu reduzieren, um dann die intensivere Überprüfung an einem etwas diskreteren Ort durchzuführen.

Soweit ich als Passant eine derartige Durchsuchung mit ansehen muss, macht mich ebenfalls betroffen. Ich glaube, das geht anderen ebenso.

Ich bitte darüber nachzudenken, ob und wie solche diskriminierenden Durchsuchungen vermieden werden können und bitte der Innendeputation diese Überlegungen mitzuteilen.

Horst Wesemann und Fraktion DIE LINKE