Einstufung von Jugendlichen als „nicht ausbildungsreif“ durch die Jobcenter
Die Zahl der von den Jobcentern im Land Bremen ausgewiesenen „BewerberInnen um einen Ausbildungsplatz“ entspricht nicht der tatsächlichen Zahl der Jugendlichen mit Wohnort Bremen und Bremerhaven, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind. Dies gilt sowohl für die Teilgruppe der aktuellen SchulabgängerInnen im Land Bremen, als auch für die ausbildungssuchenden Jugendlichen mit einem Schulabgang, der ein Jahr oder länger zurückliegt. Wie die Zahl der „BewerberInnen um einen Ausbildungsplatz“ zustande kommt und wie viele ausbildungssuchende Jugendliche dabei nicht berücksichtigt sind, ist nicht transparent.
Auf jeden Fall erfolgt eine Auswahl durch die Jobcenter, welche der von ihnen beratenen Jugendlichen sie als „BewerberInnen um einen Ausbildungsplatz“ führen, und welche nicht. Dabei werden insbesondere auch viele Jugendliche von den Jobcentern als „nicht ausbildungsreif“ eingestuft. Auch für diese Einstufung sind die Kriterien nicht bekannt. Offenbar kann es Jugendlichen passieren, dass sie sich beim Jobcenter als ausbildungssuchend melden, aber das Jobcenter ihnen eine Aufnahme in den Kreis der „BewerberInnen“ verweigert.
Dabei geht es möglicherweise um eine große Zahl von Jugendlichen, die auf diese Weise nicht in der Ausbildungsmarktstatistik auftauchen. Laut Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der SPD ‘Bewerberinnen und Bewerber auf einen Ausbildungsplatz‘ vom 3. März 2015 hat die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven (einschließlich Osterholz) im Ausbildungsjahr 2014 insgesamt 11.797 Jugendliche beraten, von denen lediglich die Hälfte, 5.585 Jugendliche, als BewerberInnen um einen Ausbildungsplatz geführt. Die letztere Zahl ist offenbar identisch mit der Zahl der Jugendlichen, die „als ausbildungsreif eingestuft“ wurden.
Die Einführung der Jugendberufsagenturen sollte vor allem gewährleisten, dass das Gesamtbild der Ausbildungssituation im Land Bremen klar wird und dass für die Gesamtheit der Jugendlichen deutlich wird, wie ihre Laufbahn nach dem Schulabgang verläuft. Dies ist bislang jedoch nicht erreicht worden. Ein solches Gesamtbild zum Verbleib der Gesamtheit der Jugendlichen im Land Bremen gibt es bis heute nicht.
Wenn die bisherige Einstufungspraxis der Jobcenter nicht revidiert wird, wird es ein solches Gesamtbild auch nie geben. Um die Ausbildungsplatzlücke im Land Bremen zu schließen und das ursprüngliche Versprechen der „Ausbildungsgarantie“ einzulösen, jeder und jedem Jugendlichen einen Weg zu einem Ausbildungsplatz zu verschaffen, ist es unabdingbar, dass das statistische Zurechtbiegen aufhört und eine transparente Statistik den Ausbildungsbedarf ermittelt.
Wir fragen den Senat:
1. Nach welchen Kriterien legen die Jobcenter fest, welche Jugendliche sie als „nicht ausbildungsreif“ betrachten? Wo sind diese Kriterien festgelegt und einsehbar? Wird die Entscheidung von den einzelnen SachbearbeiterInnen gefällt, oder wer fällt sie sonst? Haben Jugendliche die Möglichkeit, einer Einstufung als „nicht ausbildungsreif“ zu widersprechen, und wie ist dann das Verfahren?
2. Haben sich die Kriterien der Einstufung als „ausbildungsreif“ in den letzten Jahren verändert? Wenn ja, wie?
3. Wie kommt die Zahl zustande, die von den Jobcentern im Land Bremen für die „BewerberInnen um einen Ausbildungsplatz“ genannt wird?
Wie verhält sich die Zahl der „BewerberInnen um einen Ausbildungsplatz“ zur Zahl der SchulabgängerInnen im Land Bremen und zur Zahl der Jugendlichen ohne Berufsausbildung im SGB-II-Bezug?
4. Wie hat sich in den Jahren 2010-2015 im Land Bremen die Zahl der Jugendlichen entwickelt, die
a) von den Jobcentern beraten wurden;
b) von den Jobcentern als „BewerberInnen um einen Ausbildungsplatz“ geführt wurden;
c) von den Jobcentern als „ausbildungsreif“ eingestuft wurden;
d) von den Jobcentern als „nicht ausbildungsreif“ eingestuft wurden;
e) von den Jobcentern aus anderen Gründen nicht als „BewerberInnen um einen Ausbildungsplatz“ geführt wurden?
Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven und nach weiblichen und männlichen Jugendlichen.
5. Wie hat sich in den Jahren 2010-2015 im Land Bremen die Zahl der Jugendlichen entwickelt, die
a) SGB II beziehen;
b) SGB II beziehen und sich in Ausbildung befinden;
c) SGB II beziehen und keine abgeschlossene Berufsausbildung haben;
d) SGB II beziehen und weder eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, noch sich in Ausbildung befinden;
e) erwerbstätig sind und aufstockendes SGB II beziehen;
f) in Ausbildung sind und aufstockendes SGB II beziehen;
g) SGB II beziehen und als „BewerberInnen um einen Ausbildungsplatz“ geführt werden?
Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven und nach weiblichen und männlichen Jugendlichen.
6. Werden alle Jugendlichen, die sich bei den Jobcentern im Land Bremen melden und angeben, einen Ausbildungsplatz zu suchen, als „BewerberInnen um einen Ausbildungsplatz“ geführt? Wenn nicht, weshalb nicht?
7. Werden auch Jugendliche, die nicht beim Jobcenter beraten wurden, als „BewerberInnen um einen Ausbildungsplatz“ geführt? Wenn ja, aufgrund welcher Informationen, und in welchem zahlenmäßigen Umfang?
8. In welchem Umfang werden auch Jugendliche als ausbildungssuchend erfasst, die sich
a) in Maßnahmen des Übergangssystems befinden;
b) keine Berufsausbildung haben und sich in befristeten Maßnahmen oder Beschäftigungsverhältnissen befinden, die keine Herauslösung aus dem SGB-II-Bezug bewirken;
c) sich in Erwerbsarbeit oder in schulischer Ausbildung befinden, aber mitgeteilt haben, dass sie eine berufliche Ausbildung aufnehmen würden, wenn sie einen Ausbildungsplatz finden würden?
9. In welchem Umfang werden auch Jugendliche im Asylbewerberleistungsgeld-Bezug von den Jobcentern bei der Zahl der „BewerberInnen um einen Ausbildungsplatz“ berücksichtigt?
10.In welcher Weise hat der Senat seit Ankündigung der Ausbildungsgarantie die Jobcenter dazu aufgefordert, anstelle der Zahl der „BewerberInnen um einen Ausbildungsplatz“ eine realistische, umfassende und ggf. aufgeschlüsselte Auskunft zu erstellen, wie viele Jugendliche im Land Bremen tatsächlich ausbildungsplatzsuchend sind?
Miriam Strunge, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.
