Bedeutung und Perspektiven des Landesmindestlohns
Die Einführung des Mindestlohns war ein wichtiger Schritt, um die Verzerrungen des Arbeitsmarkts zurückzudrängen, die in den letzten zehn Jahren unübersehbar geworden sind. Im Land Bremen wurden sie unter anderem deutlich in einer zunehmenden Lohnspreizung, der steigenden Zahl von AufstockerInnen, dem anwachsenden Niedriglohnsektor, dem hohen Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen und dem zunehmenden Armutsrisiko. Bislang setzen sich diese Tendenzen jedoch fort
Der Bremische Landesmindestlohn trug mit bei zu der Dynamik auf Länderebene, die schließlich zur Einführung eines bundesweiten Mindestlohns führte. Mit seiner geringen Höhe von 8,50 Euro bleibt der bundesweite Mindestlohn allerdings deutlich hinter anderen Mindestlöhnen in Europa zurück: dem luxemburgischen (11,12 Euro), dem französischen (9,61 Euro), dem niederländischen (9,21 Euro), dem belgischen (9,10 Euro) und dem irländischen (8,65 Euro). Der Bundesmindestlohn ist daher kein Bruch mit der Strategie niedriger Arbeitskosten und hatte auch den Charakter, die Dynamik der Landesmindestlöhne zu bremsen, die sich auf einem höheren Niveau bewegen.
Zu den wesentlichen Funktionen eines Mindestlohns gehört, den Druck zu bekämpfen, den Niedriglöhne außerhalb der Tarifbindung auf die Tariflöhne ausüben. Als Auftraggeber und in der Beschaffung begrenzt der Staat mit dem Landesmindestlohn die Möglichkeit, sich Wettbewerbsvorteile durch Unterbieten der öffentlichen Tarife zu verschaffen – diese Funktion wurde mit dem Schleswig-Holsteinischen Landesmindestlohn betont, der die unterste Entgeltgruppe des öffentlichen Dienstes abbildet. Ebenso kann der Landesmindestlohn als Instrument dienen, um die Produktionsentwicklung in Richtung auf qualifiziertere Tätigkeiten und höhere Wertschöpfung zu steuern. Die Weiterentwicklung des Landesmindestlohns ist daher gerade nach der Einführung des bundesweiten Mindestlohns ein wichtiges landespolitisches Handlungsfeld.
Wir fragen den Senat:
1. Wie hat sich die Höhe des Landesmindestlohns in den Bundesländern, die ihn eingeführt haben, seit seiner jeweiligen Einführung bis heute entwickelt?
2. Wie wird bei der jährlichen Anpassung des Bremischen Landesmindestlohns die Anhebung errechnet? Welche Faktoren fließen dabei wie ein?
3. Wie ist die Landesmindestlohnkommission in den verschiedenen Bundesländern zusammengesetzt, und wer entscheidet über ihre Zusammensetzung?
4. Wie hat sich die Zahl der AufstockerInnen im Land Bremen seit Einführung des Landesmindestlohns entwickelt?
5. Wie hat sich die Lohnspreizung im Land Bremen seither entwickelt?
6. Wie hat sich die Höhe des Lohnabstands zwischen Männern und Frauen seither entwickelt?
7. Wie hat sich die Größe des Niedriglohnsektors im Land Bremen seither entwickelt, d.h. des Beschäftigungssektors in dem Stundenlöhne bezahlt werden, die unterhalb von zwei Dritteln des mittleren Verdienstes (Median) liegen?
8. Welche Bereiche des öffentlichen Sektors erfasst der Bremische Landesmindestlohn, welche nicht? Gilt er auch für Aktiengesellschaften, an denen Stadt oder Land die Mehrheit halten? Gilt er auch für Gesellschaften, an denen die Stadt eine hohe Beteiligung, aber keine Mehrheit hält?
9. Wie viele Altverträge über öffentliche Aufträge bestehen derzeit noch, auf die der Landesmindestlohn keine Anwendung findet?
10.Werden durch den Landesmindestlohn bedingte höhere Arbeitskosten den Zuwendungsempfängern in jedem Fall ersetzt?
11.Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, den Landesmindestlohn dadurch festzulegen, dass er die unterste Entgeltgruppe des öffentlichen Dienstes abbildet?
12.Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, den Landesmindestlohn durch Zuschläge nach Qualifikation, Beschäftigungsdauer und Branche stärker in die Richtung eines Mindesttarifs weiterzuentwickeln und seine Funktionen dadurch zu stärken? Wie beurteilt der Senat die Erfahrung anderer europäischer Länder, die derart gestaffelte Mindestlöhne haben?
13.Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, zusätzlich zum stundenbezogenen Mindestlohn auch einen monatsbezogenen Mindestlohn einzuführen, der für den öffentlichen Sektor und für die öffentliche Auftragsvergabe im Land Bremen zur Anwendung kommt?
14.Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, auch die Jahreslohnsumme stärker in die wirtschaftspolitische Steuerung einzubeziehen, etwa durch Bindung von Wirtschaftsförderung an die Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen mit einer festgelegten Mindest-Jahreslohnsumme? Wie beurteilt der Senat die Erfahrung anderer Bundesländer, die solche Instrumente haben? (Z.B. Berlin oder Sachsen-Anhalt.)
15.Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, in gleicher Weise auch die Frage der Befristung stärker in die wirtschaftspolitische Steuerung einzubeziehen?
16.Wie hat sich der Anteil der tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse in den letzten 10 Jahren entwickelt – a) in Deutschland, b) im Land Bremen?
17.Wie hat sich in Deutschland die Zahl der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen in den letzten 10 Jahren entwickelt?
Claudia Bernhard, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.
