Arbeitssituation der Lehrbeauftragten im Fachbereich Musik an der Hochschule für Künste
Vorlage zur Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit am 18.05.2016 zur Berichtsbitte von Miriam Strunge (Fraktion DIE LINKE) an den WMDI zur Arbeitssituation der Lehrbeauftragten im Fachbereich Musik an der Hochschule für Künste
A. Fragen
1. Wie hat sich die Zahl der Lehrbeauftragten in absoluten und relativen Zahlen an der Hochschule für Künste (HfK) im Fachbereich Musik in den letzten zehn Jahren entwickelt?
2. Wie viele Lehrbeauftragte arbeiten dauerhaft an der HfK und erhalten seit mehr als 10 Semestern, seit mehr als 20 Semestern und seit mehr als 40 Semestern einen oder mehrere Lehraufträge?
3. Der Senat schreibt in der Antwort auf die Große Anfrage der LINKEN zu Beschäftigungsverhältnissen an bremischen Hochschulen (Drs.19/189 S.12), dass ein „schwankender Bedarf beim Instrumentalunterricht“ an der HfK die Einrichtung von Dauerstellen nicht rechtfertigt. Wie erklären sich Hochschule und Senat, dass einige Lehrbeauftragte schon mehr als 10 Jahre oder schon mehr als 20 Jahre an der HfK tätig sind? Lässt sich dadurch nicht ein dauerhafter Bedarf in bestimmten Fächern erkennen?
4. Wie bewertet der Senat die Situation, dass Lehrbeauftragte teilweise seit Jahrzehnten Lehraufträge an der Hochschule erhalten und dennoch keine Aussicht auf eine Festanstellung haben?
5. Inwieweit werden die prekären Beschäftigungsbedingungen der Lehrbeauftragten an der HfK in der Arbeitsgruppe des Senatorin für Wissenschaft und des DGB „Gute Arbeit an bremischen Hochschulen“ thematisiert und welche Verbesserungsvorschläge aus der Arbeitsgruppe gibt es bereits?
6. Ist im Rahmen der Haushaltsverhandlung 2016/2017 geplant, die Hochschule für Künste mit zusätzlichen finanziellen Mitteln auszustatten, um sie in die Lage zu versetzen, Lehraufträge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln?
Lösung
Antwort zu Frage 1: Ein hoher Anteil an Lehrbeauftragten ist ein Spezifikum deutscher Musikhochschulen. Die Zahl der Lehrbeauftragten im Fachbereich Musik der Hochschule für Künste ist über den Betrachtungszeitraum 2005-2015 absolut und relativ betrachtet nahezu konstant geblieben.
Antwort zu den Fragen 2 und 3: 27 Personen haben seit mehr als 10 Semestern, 35 Personen seit mehr als 20 Semestern und 20 Personen seit mehr als 40 Semestern Lehraufträge im Fachbereich Musik erhalten. Bei einigen dauerhaft nachgefragten instrumentalen/vokalen Fächern gibt es einen Lehrbedarf, der abhängig von der Bewerber-/Bewerberinnennachfrage zwischen ca. 4 und 8 Semesterwochenstunden schwankt und damit unterhalb der Lehrkapazität einer halben hauptamtlichen Stelle liegt. Besonders betroffen von dieser schwankenden Nachfrage ist der Einzelunterricht.
Antwort zu Frage 4: Siehe auch Aussage zu den Fragen 2 und 3. Die HfK verweist darauf, dass die Umwandlung von Lehraufträgen in z. B. eine halbe hauptamtliche Stelle Mehrkosten um das 3,6-fache des entsprechenden Lehrauftrages verursachen würden. Die Schaffung entsprechen-der Stellen wäre daher kostenneutral nicht zu realisieren. Das Ressort führt zu der Gesamtthematik Gespräche mit dem Rektor der HfK.
Antwort zu Frage 5: Die Arbeitsgruppe der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, in der Vertreterinnen und Vertreter der staatlichen Bremer Hochschulen, der Gewerkschaften, der Personalräte der Bremer Hochschulen, der Arbeitnehmerkammer Bremen und der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten vertreten sind, hat in ihren Sitzungen auch die Situation und den Einsatz von Lehrbeauftragten beraten und diskutiert.
Die Arbeitsgruppe ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Lehrbeauftragte einen wichtigen Beitrag leisten, damit die Hochschulen ein breites und qualitativ hochwertiges Studienangebot anbieten können. Sie hat außerdem festgestellt, dass Lehraufträge keinen Ersatz für existenzsichernde und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse darstellen.
Im Sinne der Qualität der Lehre und im Hinblick auf die allgemeine Zielsetzung, faire und zukunftsorientierte Arbeitsbedingungen und eine soziale Absicherung zu erreichen, haben die Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen erklärt, dass die Hochschulen anstreben wollen, den Einsatz von Lehraufträgen begrenzt zu halten.
Die Arbeitsgruppe hat auch festgehalten, dass es Aufgabe der Hochschulen ist, für die Lehrbeauftragten transparente und verlässliche Rahmenbedingungen gemäß den Regelungen des Bremischen Hochschulgesetzes festzulegen, und dass dazu folgende Aspekte gehören:
- Dokumentation der Begründung des Lehrauftrags
- Lehrbeauftragte nehmen die ihnen übertragenen Lehraufgaben selbständig wahr
- Ein Lehrauftrag soll in der Regel die Hälfte der Lehrverpflichtung entsprechender hauptberuflicher Lehrkräfte nicht überschreiten
- Lehraufträge können über einen Zeitraum von mehreren Semestern erteilt werden
- Bei der Vergütung von Lehraufträgen sollen die mit dem Lehrauftrag gegebenenfalls verbundenen zeitlichen Aufwendungen für die Prüfungstätigkeit nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
- Die Hochschule gewährt den Lehrbeauftragten im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Zugang zu ihren hochschuldidaktischen Fortbildungen
Antwort zu Frage 6: Im Rahmen des Zukunftsfonds wurden der HfK im Jahr 2015 Mittel in Höhe von 32.000 € zugewiesen mit dem Ziel, Lehraufträge besser dotieren zu können. Dabei sollen insbeson-dere auch weibliche Lehrbeauftragte in der Musik gefördert werden bzw. Lehraufträge ver-stärkt an Musikerinnen – bei im Wesentlichen gleicher Qualifikation – vergeben werden. Es ist beabsichtigt, diese Mittel auch in den Folgejahren zur Verfügung zu stellen.
C. Öffentlichkeitsarbeit/Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Die Vorlage ist für die Veröffentlichung geeignet.
D. Genderprüfung
Der Bericht bezieht sich gleichermaßen auf die Situation weiblicher und männlicher Lehrbeauftragter. Wie zu Frage 6 berichtet, wurden der HfK aus dem Zukunftsfonds Mittel zugewiesen mit dem Ziel, Lehraufträge besser dotieren zu können. Dabei sollen insbesondere auch weibliche Lehrbeauftragte in der Musik gefördert werden bzw. Lehraufträge verstärkt an Musikerinnen – bei im Wesentlichen gleicher Qualifikation – vergeben werden.
E. Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit nimmt den Bericht des Wissenschaftsressorts zur Kenntnis.
