Landesmindestlohn bei Postdienstleistungen
Wir fragen den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die Anwendung des Landesmindestlohns auf alle
Unternehmen, die im Auftrag der Kommune Bremen oder des Landes Bremen
tätig sind?
2. Wie bewertet der Senat, dass Beschäftigte in Unternehmen, die Leistungen für Land und Kommune erbringen, teilweise geringere Löhne als den
Landesmindestlohn erhalten – insbesondere unter Berufung auf sogenannte
Mischkalkulationen, bei denen der öffentliche Auftrag nur einen Teil der
Gesamtleistung ausmacht?
3. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um sicherzustellen, dass künftig alle Unternehmen, auch etwa im Bereich der Postzustellung, die für die Kommune Bremen oder das Land Bremen tätig sind, mindestens den Landesmindestlohn zahlen?
Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke