Fahrtkosten für geflüchtete Jugendliche an der Oberschule am Leibnizplatz
Wir fragen den Senat:
1. Trifft es zu, dass SchülerInnen ab der siebten Klasse der Oberschule am Leibnizplatz keine Fahrtkosten erstattet bekommen, wenn sie in den Sammelunterkünfte am Wardamm und am Überseetor untergebracht sind, weil diese noch sehr knapp innerhalb der 4 Kilometergrenze liegen?
2. Trifft es zu, dass in den Wintermonaten geflüchtete SchülerInnen ohne Fahrschein in Bahnen und Bussen angetroffen wurden, weil der Fußweg zu weit ist und die Mittel für die Fahrtkosten fehlten? und wenn ja, von wie vielen Fällen weiß der Senat?
3. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um zu verhindern, dass geflüchtete SchülerInnen straffällig werden, um ihre Schule zu erreichen, sind z. B. Ausnahmetatbestände bei der Erfassung der Kilometergrenze möglich, wenn SchülerInnen in Überhangswohnheimen wohnen?
Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.