Deutlich weniger geschlossene Spielhallen und Wettbuden: Wendet der Magistrat das verschärfte Landesgesetz in Bremerhaven anders an als der Senat in Bremen?

Wir fragen den Senat:

1. Wie viele Spielhallen und Wettbüros wurden anteilig am alten Gesamtbestand in der Stadtgemeinde Bremen und der Stadtgemeinde Bremerhaven seit Inkrafttreten der neuen landesgesetzlichen Gesetzesgrundlage aufgrund der verschärften Abstandsregeln bereits geschlossen?
2. Wurden in beiden Stadtgemeinden die landesrechtlichen Verschärfungen am
Spielhallengesetz im Verwaltungshandeln einheitlich angewendet in Bezug auf die sofortige Vollziehbarkeit bei verweigerten Genehmigungen oder hat der Magistrat als zuständige Umsetzungsstelle hier eine „laxere“ Handhabung in der Praxis an den Tag gelegt?
3. Teilt der Senat die Auffassung, dass dem Problem von Spielsucht und den
korrespondierenden Problemen auch in Bremerhaven durch einen zeitnahen Vollzug der neuen Regelungen beigekommen werden sollte?

Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE