Aufsuchende Beratung im Rahmen der Jugendberufsagenturen

Wir fragen den Senat:

  1. Bei wie vielen Jugendlichen wurde bereits eine aufsuchende Beratung seitens der Jugendberufsagenturen durchgeführt bzw. wie viele weitere aufsuchende Beratungen sind für 2015 noch geplant?

  2. Wer führt die aufsuchende Beratung durch hinsichtlich Trägerschaft und eingesetztem Personal?  

  3. Welche Vorgaben durch wen und nach welchen Qualitätskriterien gibt es bei der Beauftragung von Trägern für die aufsuchende Beratung Jugendlicher bezüglich z.B. der Auswahl, vorheriger Ankündigung, Einsatz von Fachpersonal, Dokumentation, Datenschutz?

Miriam Strunge, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE

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