Amtssprache Deutsch – und dann?
Auf Ämter und Behörden ist die Amtssprache Deutsch, so regelt es das Bremer Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG). Es gibt jedoch eine erhebliche und stark gewachsene Zahl von Menschen in Bremen und Bremerhaven, die noch über keine oder bislang nur über geringe, lückenhafte oder unsichere Deutschkenntnisse verfügen (ganz abgesehen davon, dass Verwaltungsdeutsch auch für viele Muttersprachler*innen häufig als Fremdsprache wirkt). Ihre Inanspruchnahme der öffentlichen Verwaltung, der öffentlichen Dienstleistungen und die Durchsetzung ihrer sozialen, politischen und kulturellen Rechte sind davon abhängig, dass übersetzt wird. Wer amtliche Vorgänge nicht versteht, kann sich demokratische Prozesse nicht aneignen.
Der Großteil von Übersetzungsarbeit findet alltagsnah und ehrenamtlich statt – in Familien, Gruppen, Organisationen, durch Hilfe von ehrenamtlichen Initiativen. Dies kann jedoch nicht ausreichen. Wo es um Verwaltungshandeln geht, sind Ämter und Behörden in der Pflicht, sich verständlich zu machen. Diese Aufgabe kann dann auch nicht auf ehrenamtliche Initiativen oder an die Menschen selbst abgewälzt werden.
Eine Verankerung des Anspruchs auf Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen und eine Regelung der Kostenübernahme ist im Integrationsgesetz der Bundesregierung nicht verankert worden. Eine im Referentenentwurf noch enthaltene Klarstellung wurde von der Bundesregierung bereits im Gesetzentwurf gestrichen. Der Berufsverband der Dolmetscher und Übersetzer hat in seiner Kritik daran die besondere Problematik unterstrichen, dass die Berufsbezeichnungen Dolmetscher und Übersetzer nicht geschützt sind. Qualifikationsanforderungen müssen daher von den beauftragenden Institutionen konkret festgelegt werden.
Die Anforderung „Mehrsprachigkeit“ ist auch von Bremer und Bremerhavener Behörden und Ämtern erkannt und angenommen worden. Wie aus der Antwort des Senats auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Abbau von Sprachbarrieren – interkulturelle Öffnung der bremischen Verwaltung fortschreiben“ im Dezember 2015 hervorging, ist dabei aber noch viel zu tun. Die Fachstelle Antidiskriminierung in der Arbeitswelt (ADA) thematisierte das Problem der Sprachhürden mit der Podiumsdiskussion „Amtssprache Deutsch: Diskriminierung oder bloßes Verständigungsproblem?“ im Dezember 2014 und zuletzt mit der Veranstaltung „Kein Deutsch, keine Leistung?!“ im Juni 2016. Ehrenamtliche Initiativen fordern, in Bremen und Bremerhaven mehr Formulare mehrsprachig zur Verfügung zu stellen, Menschen konsequent über ihr Recht auf Inanspruchnahme von Dolmetscherdiensten zu informieren, und ehrenamtliche Initiativen nicht dadurch von der alltagsnahen Unterstützungsarbeit abzuziehen, dass sie für fehlende behördliche Dolmetscherdienste in die Bresche springen müssen.
Wir fragen den Senat:
(Wenn nach „Ämtern und Behörden“ gefragt ist, bitte insbesondere eingehen auf: Stadtamt, Sozialzentren, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Amtsgerichte, Familiengericht, Verwaltungsgerichte sowie das Bürgertelefon)
1. Welche Vorgänge müssen auf Ämtern und Behörden in Deutsch ablaufen, welche nicht?
2. In welchem Umfang kommt es vor, dass Menschen auf Ämtern und Behörden im Land Bremen abgewiesen werden, weil sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen?
3. Dürfen Eingaben bei Ämtern und Behörden als gegenstandslos behandelt werden, weil sie nicht in deutscher Sprache abgefasst sind?
4. In welchen Ämtern und Behörden in Bremen und Bremerhaven liegen welche Formulare und Handreichungen mehrsprachig (in welchen Sprachen?) vor? Für welche Formulare und Handreichungen ist eine mehrsprachige Version in Arbeit oder geplant (in welchem Zeitraum und in welchen Sprachen)?
5. In welchen Ämtern und Behörden in Bremen und Bremerhaven ist eine Beratung in welchen Brückensprachen (z.B. Englisch, Französisch, Türkisch) unmittelbar gewährleistet?
6. Welche Dolmetscherleistungen für die Kommunikation mit Ämtern und Behörden können vorwiegend fremdsprachige Bürger*innen kostenlos in Anspruch nehmen? Wie ist das Verfahren?
7. Welche Arten von Dolmetscherdiensten (z.B. Sprach- und Kulturmittler, Dolmetscherdienste, vereidigte Dolmetscher*innen) werden von Ämtern und Behörden im Land Bremen wofür eingesetzt?
8. Welche Förderprogramme des Bundes und der EU werden im Land Bremen genutzt, um Dolmetscherdienste zu fördern? In welchem Umfang werden ESF-Mittel des Landes dafür eingesetzt? Gibt es Förderprogramme des Bundes oder der EU, die derzeit nicht genutzt werden?
9. Wie häufig wurde der zum 1.10.2015 bei der Performa Nord eingerichtete Sprachmittlerdienst seitdem von Behörden und Ämtern in Anspruch genommen? Wie häufig wurde er durch das Jobcenter in Anspruch genommen? Wie ist das Verfahren?
10.Wie erfolgt die Finanzierung der über Performa Nord vermittelten Dolmetscherdienste? Gibt es eine Differenz zwischen den von Performa Nord in Rechnung gestellten Pauschalsätzen und den tatsächlichen Kosten der Dolmetscherdienste? Wenn ja, aus welchem Budget wird die Differenz zwischen dem in Rechnung gestellten Festsatz und den tatsächlichen Kosten bezahlt? Wie hoch ist dieses Budget und was passiert, wenn es erschöpft ist?
11.Welche anderen Vermittlungsdienste neben der Performa Nord stehen Ämtern und Behörden im Land Bremen noch zur Verfügung? In welchem Umfang werden sie aktuell genutzt, und wie ist die Finanzierung und Kostenabrechnung geregelt?
12.Wie häufig wurden im Jahr 2016 Dolmetscherdienste ohne Vermittlung durch Performa Nord oder andere Vermittlungsdienste direkt von Ämtern und Behörden beauftragt und bezahlt? Wie ist das Verfahren?
13.Wie häufig wurden Kund*innen im Jahr 2016 von Ämtern und Behörden auf ehrenamtliche Dolmetscherdienste verwiesen? Wie ist das Verfahren?
14.Welche Dolmetscherdienste werden nach Leistung abgerechnet, welche pauschal entgolten oder gefördert? Welche Bundes-, Europa-, Landes- und Kommunalmittel in welchem Umfang werden dafür genutzt bzw. aufgewendet?
15.Nach welchen Kriterien wählt Performa Nord die Anbieter von Dolmetscherdiensten aus, an die vermittelt wird? Wie werden die Qualifikationen überprüft? In welchem Umfang handelt es sich dabei jeweils um Unternehmen, Gemeinschaftsbüros oder Einzelselbständige?
16.Wie wird bei der Inanspruchnahme von Dolmetscherleistungen durch Ämter und Behörden überprüft, ob arbeitsrechtliche Bestimmungen (z.B. Mindestlohn) eingehalten werden?
17.Wie wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Sprachmittlerdienstes in den verschiedenen Behörden und Ämtern beworben?
18.Wie viele Sprach- und Kulturmittler in welchem Vollzeitkraftumfang sind derzeit in Bremen und Bremerhaven im Einsatz? Wie viele davon sind
a) in ungeförderter sozialversicherter Beschäftigung angestellt,
b) in geförderter sozialversicherter Beschäftigung angestellt,
c) über Ein-Euro-Jobs beschäftigt,
d) über Honorar- und Werkverträge beschäftigt,
e) ehrenamtlich tätig?
19.Wie bewertet der Senat die in der Geschäftsanweisung des Jobcenters Bremen („Einsatz von Übersetzungsdienstleistungen 09/2016) vorgesehene Praxis, Kund*innen vorrangig auf selbst mitgebrachte Übersetzer*innen zu verweisen? Wie bewertet der Senat die Problematik von potenziellen Abhängigkeitsverhältnissen zwischen Kund*innen und Übersetzer*innen?
20.Wie oft wurden 2016 Angehörigen von Drittstaaten die Kosten von Übersetzungsdiensten in Rechnung gestellt, so wie das im Gegensatz zu Angehörigen von EU-Staaten gemäß dieser Geschäftsanweisung möglich ist?
21.In welcher Weise stellen die Jobcenter durch eigene Anstrengungen sicher, dass z.B. rechtsrelevante Vorgänge von den Kund*innen korrekt verstanden werden? Wie sind Mitarbeiter*innen der Jobcenter, die gemäß der Dienstanweisung auch ihre eigenen Fremdsprachenkenntnisse nach eigenem Ermessen einsetzen können, im Falle von leistungsrelevanten Fehlern rechtlich abgesichert?
22.Wie bewertet der Senat den Einsatz von Fern-Dolmetscherdiensten (über Telefon oder Video), die beim Gespräch auf Ämtern oder Behörden zugeschaltet werden? Von welchen Ämtern und Behörden werden sie bislang in welchem Umfang in Anspruch genommen?
23.Wie stellen sich im Vergleich der Varianten: a) Dolmetscherdienst der Performa Nord, b) Sprach- und Kulturmittler*innen, c) Fern-Dolmetscherdienste die Kosten, die Honorarsätze und die zusätzlichen Vermittlungs- oder Verwaltungskosten dar?
Sofia Leonidakis, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.