Wie zusätzlich sind die zusätzlichen Lehrkräfte im Koalitionsvertrag?
Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE:
Wir fragen den Senat:
1. In welchem Umfang handelt es sich bei den im Koalitionsvertrag aufgelisteten 200 zusätzlichen Stellen im Bereich Schule um eine haushaltsrelevante Aufstockung der bisherigen Gesamtplanzahl, und in welchem Umfang um eine interne Umschichtung vorhandener Kräfte bzw. Stellen?
2. Wird der Bildungsbereich künftig von der Vorgabe einer Personalentwicklungsquote (PEP-Quote) freigestellt, oder wenn nein, wie hoch ist der vorgegebene jährliche Personalabbau?
3. Wie viele Neueinstellungen von Lehrkräften müssen zum Schuljahr 2015/2016 in Bremen und Bremerhaven vorgenommen werden, um sowohl die Abgänge auszugleichen als auch die vorgesehene neue Gesamtplanzahl zu erreichen?
Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE
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Anfragen
Zur Ausübung der Kontrollfunktion des Parlamentes stehen dem Parlament verschiedene Frageformen als umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung:
1) die Mündliche Anfrage in der Fragestunde vor dem Plenum des Parlaments,
2) die Kleine Anfrage, die innerhalb von fünf Wochen schriftlich beantwortet werden muss,
3) die Große Anfrage, die ebenfalls (innerhalb von fünf Wochen) schriftlich beantwortet werden muss und zum Gegenstand einer Aussprache im Plenum gemacht wird.
Das Fragerecht der Parlamentarier/innen wird auch als lnterpellationsrecht bezeichnet, mit dem jede/r Abgeordnete/r die Möglichkeit hat, eine/n oder mehrere SenatorInnen der Landesregierung, sich bezüglich einer politischen Handlung, einer bestimmten Situation sowie allgemeiner oder spezifischer Aspekte der Regierungspolitik zu rechtfertigen.
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