Software-Probleme bei den Ämtern für Ausbildungsförderung

StrungeBildung & Wissenschaft

Wir fragen den Senat:

1.Treffen Medienberichte zu, dass bei der unter anderem im Bundesland Bremen eingesetzte Software „BAföG 21“ die zum 01.08.2016 gültigen BAföG-Sätze noch nicht eingearbeitet sind und derzeit BAföG-Ansprüche händisch nachberechnet werden müssen?

2. Wie viele Anträge sind von dieser Software-Panne im Landesamt für Ausbildungsförderung sowie im Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk betroffen und um welchen Zeitraum verzögern sich wegen der Panne Berechnung und Auszahlung?

3. Wie stellt der Senat sicher, dass ErstantragstellerInnen von ihrem Recht erfahren, bei schleppender Antragsbearbeitung einen Vorschuss nach §51 Abs. 2 beantragen zu können?

Miriam Strunge, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.