Mittelausschöpfung der Jobcenter 2016
Im Jahr 2014 schöpften die Jobcenter (JC) Bremen und Bremerhaven Mittel, die ihnen für arbeitsmarktpolitische Förderungen zur Verfügung standen (sogenannter Eingliederungstitel = EGT), in erheblichem Umfang nicht aus. Dies wurde fraktionsübergreifend als äußerst unbefriedigend angesehen. Als Reaktion wurden Steuerungsmaßnahmen beschlossen, etwa die grundsätzliche Überplanung der Mittel oder monatliche Berichte der JC an den Senat zum Stand der Mittelausschöpfung. In der Koalitionsvereinbarung der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen 2015 bis 2019 heißt es ebenfalls: „Für eine wirksame Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit erwarten wir von den Jobcentern, den Eingliederungstitel vollständig auszuschöpfen, und soweit dies möglich ist, dies mit jährlicher Übertragbarkeit und Überbuchung sicherzustellen.“
Dennoch werden die Jobcenter Bremen und Bremerhaven 2016 wieder arbeitsmarktpolitische Mittel vermutlich im zweistelligen Millionenbereich ungenutzt an den Bund zurückgeben. „Die prognostizierten Ausschöpfungsquoten von 85 % bzw. 61 % zum Jahresende sind nicht zufriedenstellend (. . .) das den Trägern monatlich vorgelegte Controlling von EGT und VKB (Verwaltungskostenbudget) (hat) seine Steuerungswirkung nicht erreicht“, heißt es in der Vorlage, mit der der staatlichen Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen am 10. August 2016 bekanntgegeben wurde, dass beide JC zusammen in 2016 voraussichtlich Mittel in Höhe von 14,6 Mio. ‡ zurückgeben werden – Fördermittel, mit denen umgerechnet 700 Erwerbslose für ein Jahr zum Mindestlohn beschäftigt werden könnten, bleiben ungenutzt.
Als Grund wird darauf hingewiesen, dass sich die zur Verfügung stehenden Mittel unterjährig mehrfach erhöht haben und eine Ausschöpfung dieser zusätzlichen Mittel zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich war. Allerdings hätten beide JC nach den jetzigen Prognosen auch ihr ursprünglich angenommenes Budget nicht ausgeschöpft.
Die jetzt prognostizierten Ausgaben liegen um 5,7 Mio. ‡ unterhalb dessen, was den JC Bremen und Bremerhaven zu Jahresbeginn als voraussichtlich verfügbare Mittel bekannt war. Während das JC Bremerhaven sein Budget mit 104,8 % geplant hat, also überplant hat, hat das JC Bremen keine Überplanung vorgenommen und dadurch maßgeblich zu einer Unterausschöpfung der Mittel beigetragen.
Ob die zusätzliche Zuweisung von Mitteln für die Arbeitsintegration von Geflüchteten zu Jahresanfang tatsächlich nicht bekannt war, ist unklar. Wie in der Deputationssitzung am 10. August 2016 bekannt wurde, hat das JC Bremen Ende Mai eine Task Force eingesetzt. Das JC Bremerhaven gab in der Deputationssitzung an, bereits seit April mit einer Änderung der Bewilligungspraxis zu reagieren. Auch durch die monatlichen Berichte der JC war der Senat zu einem frühen Zeitpunkt im Jahr über die drohende Nichtausschöpfung der Eingliederungsmittel informiert. Dies wirft die Frage auf, mit welchen Maßnahmen der Senat auf dieses Problem reagiert hat, und warum Parlament und Öffentlichkeit so spät davon unterrichtet wurden.
Wir fragen den Senat:
I. Ausmaß der Nichtausschöpfung 2016
1. Wie hat sich die Ausschöpfung der Mittel, die den Jobcentern Bremen und Bremerhaven für arbeitsmarktpolitische Förderungen effektiv zur Verfügung standen, in den Jahren 2007 bis 2015 entwickelt (bitte angeben die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel, die Höhe der tatsächlich eingesetzten Mittel und die Ausschöpfungsquote)?
2. Mit welcher Ausschöpfungsquote zum Jahresende 2016 rechnet der Senat für die Jobcenter Bremen und Bremerhaven?
3. Wie lauteten die Planziele der beiden Jobcenter für ihre Gesamtausgaben 2016 zu Beginn des Jahres?
4. Wie in der Deputationsvorlage „Steuerungsmaßnahmen im Eingliederungsbudget des Jobcenters Bremen“ (18/748 – S – vom 2. April 2015) erläutert wurde, wurde auf der Trägerversammlung des JC Bremen am 5. Februar 2015 beschlossen, das arbeitsmarktpolitische Budget künftig zu überplanen, um eine bessere Mittelausschöpfung zu gewährleisten. Warum ist eine solche Überplanung des Budgets 2016 zwar beim JC Bremerhaven erfolgt, nicht aber beim JC Bremen?
5. In welcher Weise und wann hat der Senat gegenüber dem JC Bremen hinsichtlich des Eingliederungstitels 2016 die Forderung nach Überbuchung vorgetragen, wie sie auch im Koalitionsvertrag 2015 bis 2019 erhoben wird? In welcher Weise hat der Senat darauf reagiert, dass das JC Bremen dieser Forderung nicht nachgekommen ist?
II. Unterjährige Erhöhung der Mittel im EGT 2016
6. Wann genau wurde den JC bekannt, dass der Bund ihnen 2016 zusätzliche Mittel aufgrund der Prognosen zum Flüchtlingszugang zuweisen wird (5,2 Mio. ‡ JC Bremen, 1,1 Mio. ‡ JC Bremerhaven)?
7. Wann genau wurde den JC bekannt, dass ihr Verwaltungskostenbudget aufgestockt wird (JC Bremen um 6,8 Mio. ‡, JC Bremerhaven um 1,4 Mio. ‡), sodass die ursprünglich vorgesehenen Umwidmungen aus dem
Eingliederungstitel (EGT) ins Verwaltungskostenbudget (VKB) (JC Bremen 7,3 Mio. ‡, Bremerhaven 3,5 Mio. ‡) ganz (Bremen) oder fast ganz (Bremerhaven, Rest 0,2 Mio. ‡) entfallen?
8. Wann genau wurde den JC bekannt, dass sie Rückerstattungen von Sanierungsgeldern der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erhalten (2,9 Mio. ‡ Bremen, 1,1 Mio. ‡ Bremerhaven) und zusätzlich Minderausgaben durch geringere VBL-Kalkulationssätze eintreten (1,4 Mio. ‡ Bremen, 0,4 Mio. ‡ Bremerhaven), sodass insgesamt 4,3 Mio. ‡ (Bremen) bzw. 1,5 Mio. ‡ (Bremerhaven) zusätzlich im Eingliederungstitel zur Verfügung stehen?
9. In der Deputationsvorlage „Die Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme (AMIP) 2016 der Jobcenter Bremen und Bremerhaven“ (19/101– L/S – vom 28. Januar 2016), die offensichtlich den Stand vor Bekanntwerden der unterjährigen Erhöhungen wiedergibt, wurde angegeben, dass den JC 2016 Mittel in Höhe von 48,5 Mio. ‡ (Bremen) bzw. 12,7 Mio. ‡ (Bremerhaven) zur Verfügung stünden. In der Deputationsvorlage „Ausschöpfung der
Eingliederungstitel in den Jobcentern (JC) Bremen und Bremerhaven“ (19/190 – L – vom 21. Juli 2016), wird das zugeteilte Budget mit 53,6 Mio. ‡ (Bremen) bzw. 16,5 Mio. ‡ (Bremerhaven) angegeben, danach wird auch die Ausschöpfungsquote berechnet. Wenn zu den ursprünglich (28. Januar 2016) erwarteten Mitteln unterjährig zusätzliche Mittel (Flucht, VKB, VLB) in Höhe von insgesamt 16,8 Mio. ‡ (Bremen) bzw. 5,9 Mio. ‡ (Bremerhaven)
hinzukamen, müssten die 2016 zur Verfügung stehenden Mittel des Eingliederungstitels aber 48,5 + 16,8 = 65,3 Mio. ‡ (Bremen) bzw. 12,7 + 5,9 = 18,6 Mio. ‡ betragen. Wie erklärt sich diese Differenz?
10. In der Deputationsvorlage 19/101 – L/S – vom 28. Januar 2016 heißt es für das JC Bremen: „Als vom Bund übermittelter sogenannter Schätzwert stehen dem JC 47,3 Mio. ‡ an Eingliederungsmitteln zur Verfügung. Als zusätzliche, flüchtlingsinduzierte Mittel kann das JC ca. 5,5 Mio. ‡ erwarten. Wie auch im Jahr 2015 kalkuliert das JC mit einem Umschichtungsbetrag in Höhe von 4,3 Mio. ‡, die aus dem EGT dem VKB zufließen. Dem JC Bremen stehen somit ca. 48,5 Mio. ‡ zur Verfügung.“ (Seite 4) War demnach zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt, dass 5,5 Mio. ‡ zusätzlich an flüchtlingsinduzierten Mitteln zur Verfügung stehen werden? Oder handelt es sich bei den 5,2 Mio. ‡ unterjährig zusätzlichen flüchtlingsinduzierten Mitteln (siehe Vorlage 19/190 – L – vom 21. Juli 2016) um weitere
zusätzliche Mittel, sodass dem JC Bremen insgesamt 10,7 Mio. ‡ flüchtlingsinduzierte Mittel zufließen, die nicht im Schätzwert des Eingliederungstitels enthalten waren?
11. Für das JC Bremerhaven wurden laut Vorlage 19/1091 – L/S – vom 28. Januar 2016 0,8 Mio.‡ „als zusätzliche flüchtlingsinduzierte Mittel erwartet“ (Seite 6). War auch hier also bereits zu diesem Zeitpunkt bekannt, dass dem JC Bremerhaven 0,8 Mio. ‡ zusätzlich an flüchtlingsinduzierten Mitteln zur Verfügung stehen werden? Oder handelt es sich bei den 1,1 Mio. ‡ unterjährig zusätzlichen flüchtlingsinduzierten Mitteln (siehe Vorlage 19/190 – L – vom 21. Juli 2016) um weitere zusätzliche Mittel, sodass dem JC Bremerhaven insgesamt 1,9 Mio. ‡ flüchtlingsinduzierte Mittel zufließen, die nicht im Schätzwert des Eingliederungstitels enthalten waren?
12. Warum wurde die Deputation erstmals zum 10. August 2016 über die drohende Nichtausschöpfung informiert, obwohl das JC Bremen bereits Ende Mai eine Task-Force eingesetzt hatte, und das JC Bremerhaven nach eigenen Angaben in der Deputation bereits seit April auf das Problem reagierte?
III. Verpflichtungsermächtigungen
13. In welcher Höhe (bitte die Summe in ‡ angeben) sind den JC Bremen und Bremerhaven 2016 jeweils Verpflichtungsermächtigungen für das folgende Jahr bzw. für die folgenden Jahre zugeteilt worden?
14. Für welche längerfristigen Maßnahmen werden diese Verpflichtungsermächtigungen hauptsächlich eingesetzt? In welchem Umfang werden die Verpflichtungsermächtigungen, z. B. für die Förderzentren, gebunden?
15. In welchem Umfang waren die Verpflichtungsermächtigungen der beiden JC Ende Mai 2016 bereits gebunden?
16. Sind den JC Bremen und Bremerhaven zusammen mit den unterjährig zugeteilten zusätzlichen Mitteln auch zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen zugeteilt worden? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?
17. Werden die im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit 2016 ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen (2,477 Mrd. ‡, bei einem Eingliederungstitel von 3,688 Mrd. ‡, also VE in Höhe von 67 % der EGT-Mittel) gleichmäßig auf die JC verteilt, d. h. entsprechend ihrem EGT? Oder gibt es dabei Unterschiede? Falls ja, schneiden die JC Bremen und Bremerhaven hinsichtlich der Zuteilung von Verpflichtungsermächtigungen günstiger oder ungünstiger ab als der Durchschnitt der JC?
18. Gab es auf den Brief von Staatsrat Stauch an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales „Verpflichtungsermächtigungen im SGB II (Sozialgesetzbuch)“ (vom 20. März 2015, als Anlage beigefügt der Vorlage 18/748 – S – ) eine Antwort des Bundesministeriums? Wenn ja, welche?
19. Der Brief erläutert, dass die Absenkung der Verpflichtungsermächtigungen 2016 bis 2018 erfolgt sei „zur Absicherung der für die Programme des Bundes erforderlichen VE“ (so mitgeteilt auf der Sitzung der AG Steuerung des Bund-Länder-Ausschusses am 17. März). Hat sich an der kritisierten Praxis, dass Verpflichtungsermächtigungen vorrangig für Bundesprogramme gebunden werden und damit für die JC vor Ort zu wenige Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen, seither etwas geändert?
20. In welcher Weise hat der Senat das Problem der unzureichenden Verpflichtungsermächtigungen seit März 2015 wieder thematisiert, gegenüber welchen Bundesstellen, und mit welchem Ergebnis?
21. In welcher Weise hat der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen das Problem der unzureichenden Verpflichtungsermächtigungen im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit thematisiert, dem er seit dem 1. Juli 2016 angehört, und mit welchem Ergebnis?
IV. Übertragbarkeit der Mittel in das Folgejahr
22. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU und CSU zur Bildung der Großen Koalition auf Bundesebene wurde 2013 bezüglich der Arbeitsmarktförderungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vereinbart: „Zur
Verstetigung von Förderleistungen wollen wir die wirksame Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln von einem Haushaltsjahr ins Nächste in der Grundsicherung verbessern.“ Inwiefern ist diese Vereinbarung bislang umgesetzt
worden?
V. Nachfrage nach arbeitsmarktpolitischen Förderungen
23. In der Deputationssitzung am 10. August 2016 hat die Leitung des JC Bremerhaven ausgeführt, dass bestehende arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen nicht in hinreichendem Maß nachgefragt würden, sodass allein dadurch eine relevante Unterausschöpfung des Eingliederungstitels entstehe. Wann hat das JC Bremerhaven erstmals dieses Problem artikuliert bzw. seit wann hat der Senat davon Kenntnis? Besteht dieses Problem auch beim JC Bremen?
VI. Handlungsmöglichkeiten zur verbesserten Mittelausschöpfung
24. Wird der Senat für das Jahr 2017 auf eine Überplanung der Mittel durch das JC Bremen bestehen? Hat er diese Forderung bereits gegenüber dem JC artikuliert?
25. Gibt es für arbeitsmarktpolitische Förderungen aus dem Eingliederungstitel jeweils eine gesetzlich festgelegte Mindestdauer und/oder eine gesetzlich vorgeschriebene genaue Gesamtdauer der Maßnahme? Oder sind die JC flexibel darin, mit welcher Zeitdauer sie eine Maßnahme bewilligen (ist es z. B. gesetzlich vorgegeben, dass eine Maßnahme mindestens sechs oder zwölf Monate dauern muss. Kann sie auch auf eine Dauer von fünf,
sieben oder zehn Monate bewilligt werden? Bitte gegebenenfalls nach unterschiedlichen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten differenzieren)?
26. Ist es rechtlich zulässig, Maßnahmen, die über das Kalenderjahr hinausgehen, zunächst bis Ende Januar des Folgejahres zu bewilligen und dann zu verlängern, sodass nur Verpflichtungsermächtigungen für einen Monat benötigt
werden?
27. Ist es rechtlich zulässig, bei Maßnahmen, die sowohl aus Mitteln des Eingliederungstitels der JC, als auch aus Landesmitteln oder EU-Mitteln des Landes finanziert werden, den jeweiligen Kofinanzierungsanteil so zu gestalten,
dass (bei Maßnahmen über das Kalenderjahr hinaus) im laufenden Jahr zunächst vorrangig Mittel des EGT herangezogen werden und im Folgejahr vorrangig Landes- bzw. EU-Mittel, sodass bei den JC weniger
Verpflichtungsermächtigungen benötigt werden?
28. Müssen alle Maßnahmen der JC, die aus dem Eingliederungstitel finanziert werden, ausgeschrieben werden? Wenn nein, für welche ist dies nicht erforderlich?
29. Ist eine erneute Ausschreibung auch dann erforderlich, wenn laufende Programme und Maßnahmen lediglich nachträglich aufgestockt werden (hinsichtlich der Zahl der Plätze, der Teilnehmerinnen/Teilnehmer, der Dauer
oder des Umfangs der Aktivitäten)?
30. Gibt es seitens der Bundesagentur für Arbeit Anreize, die eine unvollständige Mittelausschöpfung durch die JC begünstigen?
Claudia Bernhard, Klaus-Rainer Rupp, Cindi Tuncel, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE
