hanseWasser Ver- und Entsorgungs GmbH
Wir fragen den Senat:
1. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Geschäftstätigkeiten der Tochtergesellschaft der SWB und der Gelsenwasser „hanseWasser Ver- und Entsorgungs GmbH“ in Bremen und im Bremer Umland?
2. Welchen Stand hat die seitens der hanseWasser Bremen GmbH, an der auch Bremen beteiligt ist, geplante Ausgliederung von Geschäftsfeldern an die Hansewasser Ver- und Entsorgungs-GmbH (siehe Senatsbeschluss vom 22. November 2022), an der Bremen wiederum nicht beteiligt ist?
3. Besitzt der Senat Kenntnis über weitere Ausgliederungsabsichten von Geschäftsprozessen aus dem Tätigkeitsfeld der hanseWasser GmbH?
Klaus-Rainer Rupp, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Hier finden Sie die Senatsantworten.
Anfragen
Zur Ausübung der Kontrollfunktion des Parlamentes stehen dem Parlament verschiedene Frageformen als umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung:
1) die Mündliche Anfrage in der Fragestunde vor dem Plenum des Parlaments,
2) die Kleine Anfrage, die innerhalb von fünf Wochen schriftlich beantwortet werden muss,
3) die Große Anfrage, die ebenfalls (innerhalb von fünf Wochen) schriftlich beantwortet werden muss und zum Gegenstand einer Aussprache im Plenum gemacht wird.
Das Fragerecht der Parlamentarier/innen wird auch als lnterpellationsrecht bezeichnet, mit dem jede/r Abgeordnete/r die Möglichkeit hat, eine/n oder mehrere SenatorInnen der Landesregierung, sich bezüglich einer politischen Handlung, einer bestimmten Situation sowie allgemeiner oder spezifischer Aspekte der Regierungspolitik zu rechtfertigen.
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